DE3712049C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Röntgenstrahlenerzeuger
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein Röntgenstrahlenerzeuger dieser Art, bei dem die Erscheinung
einer Kriechentladung ausgenutzt wird, um eine
Plasma-Röntgenstrahlenquelle zu erzeugen, sei als bekannt
angenommen. In der Zeitschrift "Solid State Technology",
1981, S. 57-59 ist ein Röntgenstrahlenerzeuger für einen
Schrittbelichter erwähnt, bei dem eine Plasma-Röntgenstrahlenquelle
genannt ist. Schwierigkeiten bei einem
solchen Röntgenstrahlenerzeuger bestehen darin, daß beim
Gebrauch das Material, aus dem das Plasma gebildet wird,
einer starken Abnutzung unterliegt und daher eine konstante
Strahlungsleistung kaum erreichbar ist.
Anhand der Fig. 1A und 1B seien der Aufbau eines Röntgenstrahlenerzeugers
auf der Basis einer Kriechentladung und
die damit verbundenen Schwierigkeiten näher erläutert.
Gemäß den Fig. 1A und 1B umfaßt der Röntgenstrahlenerzeuger
bzw. -generator einen Isolierkörper 1 von zylindrischer Gestalt,
der aus Polyäthylen gefertigt ist und ein Durchgangsloch
2 aufweist, das als Kapillarraum bezeichnet wird
und sich durch das Zentrum eines Isolierkörpers erstreckt.
An den einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Isolierkörpers
1 sind Elektroden 3 und 4 angeordnet. Der Generator
umfaßt des weiteren Widerstände Ra und Rb und Kondensatoren
Cb und Cd. An das eine Ende des Widerstands Ra wird
eine Gleichspannung -HV hoher Leistung gelegt.
Wenn bei einem Generator mit einem derartigen Aufbau der
Kondensator Cd geladen und eine ausreichend hohe elektrische
Spannung an den Isolierkörper gelegt wird, wird ein
Teil des den Isolator 1 bildenden Polyäthylenmaterials als
Folge der Kriechentladung in der Kapillare 2 verdampft, so
daß Plasma 5 erzeugt wird. Hierbei werden Elektronenstrahlen
mit Hilfe einer Kathode 6 auf das Plasma geschickt.
Dadurch werden die Temperatur und die Dichte des Plasmas 5
erhöht, woraus die Erzeugung von Röntgenstrahlen 7 resultiert.
Bei der vorstehend beschriebenen Anordnung eines Röntgenstrahlenerzeugers
wird das den Isolator 1 bildende Polyäthylenmaterial
bei den wiederholten Kriechentladungen verbraucht,
was eine allmähliche Vergrößerung des Durchmessers
der Kapillare 2 zur Folge hat. Es wurde festgestellt, daß
bei einer Kapillare mit einem ursprünglichen Durchmesser
von etwa 1 mm bei einer etwa 300maligen Wiederholung von
elektrischen Entladungsvorgängen unter Anwendung einer
Spannung von annähernd 50 kV der Kapillarraumdurchmesser auf
etwa 3 mm vergrößert worden ist. Die Vergrößerung des Kapillarraumdurchmessers
führt zu einer Verminderung in der
Plasmadichte, was eine Abnahme in der Intensität der erzeugten
Röntgenstrahlen zur Folge hat. Aus diesem Grund hat
der Röntgenstrahlenerzeuger der beschriebenen Art eine relativ
kurze Lebensdauer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Röntgenstrahlenerzeuger
gemäß dem Oberbegriff des Patentanpruchs
1 derart weiterzubilden, daß auch bei längerem Betrieb konstante
Strahlungseigenschaften gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmalen gelöst.
Durch die Bewegung des Materials wird bewirkt, daß bei der
Produktion von Plasma verbrauchtes Material stets ersetzt
werden kann. Hierdurch wird auch bei längerem Betrieb eine
stets gleiche Abmessung des Kapillarraums aufrechterhalten
und eine für die Plasmaerzeugung stets gleiche Menge dielektrischen
Materials bereitgestellt. Die abgegebene Röntgenstrahlung
bleibt daher auch bei längerem Betrieb sehr
kontant.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1A einen Schnitt eines Röntgenstrahlenerzeugers
bekannter Bauart;
Fig. 1B den Schnitt in der Linie A-A der Fig. 1,
gesehen in Richtung der Pfeile;
Fig. 2A einen Schnitt eines schematisch dargestellten
Röntgenstrahlenerzeugers in einer ersten
Ausführungsform;
Fig. 2B den Schnitt in der Linie A-A der Fig. 2A;
Fig. 2C eine perspektivische Darstellung eines
Röntgenstrahlen erzeugenden Teils des Geräts nach
Fig. 2A;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Steuersystems
zur Steuerung der Bewegung von dielektrischen Blättern
bei dem Röntgenstrahlenerzeuger nach Fig. 2A;
Fig. 4A einen Schnitt eines Röntgenstrahlenerzeugers
in einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 4B den Schnitt nach der Linie A-A in der Fig. 4A;
Fig. 5A eine perspektivische Darstellung eines
Röntgenstrahlen erzeugenden Teils des Geräts nach
Fig. 4A;
Fig. 5B eine Darstellung von inneren Flächen
der dielektrischen Blätter nach Fig. 5A;
Fig. 6A einen Schnitt eines Röntgenstrahlenerzeugers
in einer dritten Ausführungsform;
Fig. 6B den Querschnitt in der Linie A-A der Fig. 6A;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung eines Röntgenstrahlen
erzeugenden Teils des Geräts nach Fig. 6A;
Fig. 8A-8C Schnitte von schematisch dargestellten
Röntgenstrahlenerzeugern in einer 4.-6. Ausführungsform;
Fig. 9-11 Querschnitte abgewandelter Ausführungsformen
von Röntgenstrahlen erzeugenden Teilen;
Fig. 12 eine der Fig. 5B gleichartige Darstellung dielektrischer
Blätter bei einer weiteren Ausführungsform,
die bei dem Röntgenstrahlenerzeuger zur Anwendung
kommen;
Fig. 13 einen Querschnitt einer abgewandelten Ausführungsform
eines Röntgenstrahlen erzeugenden Teils;
Fig. 14A einen Schnitt eines Röntgenstrahlenerzeugers
in einer siebten Ausführungsform;
Fig. 14B eine perspektivische Darstellung eines Röntgenstrahlen
erzeugenden Teils bei der Ausführungsform nach
Fig. 14A;
Fig. 15A einen Schnitt eines schematisch dargestellten Röntgenstrahlenerzeugers
in einer achten Ausführungsform;
Fig. 15B den Schnitt in der Linie A-A in der Fig. 15A;
Fig. 16 einen Schnitt eines Röntgenstrahlenerzeugers
in einer neunten Ausführungsform;
Fig. 17 einen Querschnitt eines Röntgenstrahlen erzeugenden
Teils in einer weiteren abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 18 eine perspektivische Darstellung
eines Röntgenstrahlen erzeugenden Teils in einer
weiteren Ausführungsform.
Der Röntgenstrahlenerzeuger in der in den Fig. 2A-2C gezeigten
Ausführungsform umfaßt Widerstände Ra und Rb, Kondensatoren
Cb und Cd sowie eine Kathode 6. Von einer Energiequelle
VS (Fig. 3) wird an das eine Ende des Widerstands Ra eine
Hochleistungs-Gleichspannung -HV gelegt. Ferner umfaßt der
Röntgenstrahlenerzeuger bzw. Generator Isolationseinrichtungen, die aus mehreren
länglichen Isolatorsegmenten 8 gebildet werden, von denen
jedes einen trapez- oder dreieckförmigen Querschnitt hat.
Bei dieser Ausführungsform bestehen die Isolationseinrichtungen
aus sechs Isolatorsegmenten 8. An den einander gegenüberliegenden
Seitenflächen der Isolationseinrichtungen sind
Elektroden 3 und 4 mit einer im Zentrum gelegenen Öffnung
von sechseckiger Gestalt angebracht. Im einzelnen sind die
Isolatorsegmente 8 an den Elektroden 3 und 4 derart befestigt,
daß die Isolatorsegmente 8 miteinander eine Kapillare
2 (Kapillarraum) abgrenzen. Ferner sind die Isolatorsegmente
8 so gehalten, daß zwischen einander gegenüberliegenden Flächen
von zwei benachbarten Isolatorsegmenten ein Zwischenraum
gebildet wird. Wie die Fig. 2B zeigt, werden bei der in
Rede stehenden Ausführungsform durch die
sechs Isolatorsegmente sechs Zwischenräume gebildet. Der Röntgenstrahlenerzeuger
gemäß dieser Ausführungsform hat, wie den Fig. 2B
und 2C am besten zu entnehmen ist, sechs blattförmige Elemente
9, von denen jedes aus einem dielektrischen Material besteht.
Jedes dielektrische Blatt 9 verläuft um ein zugeordnetes Isolatorsegment
8 in der in den Fig. 2B und 2C gezeigten Weise,
d. h. jeder der sechs Zwischenräume zwischen den sechs Isolatorsegmenten
ist so bestimmt, daß er zwei der dielektrischen
Blätter 9 aufnimmt. Jedes dielektrische Blatt 9 ist entlang
der Fläche eines zugeordneten Isolatorsegments 8 verschiebbar,
wie durch die Pfeile in den Fig. 2B und 2C angedeutet
ist und worauf im Zusammenhang mit Fig. 3 noch näher eingegangen
werden wird.
Wie aus den Fig. 2A-2C deutlich wird, wird die Kapillare
2 durch die zusammenwirkende Anordnung der sechs Isolatorsegmente
8 und von Teilen der sechs dielektrischen Blätter 9
begrenzt, wobei insbesondere die Kapillare 2 durch die Teile
der dielektrischen Blätter 9 umschlossen ist. Jedes dielektrische
Blatt 9 besteht aus einem elektrisch isolierenden Material,
das ein Element oder Elemente mit einer Eignung zur Abgabe
von Röntgenstrahlen eines gewünschten Wellenlängenbereichs
umfaßt. Wenn beispielsweise die Emission
von Röntgenstrahlen von Kohlenstoff gewünscht wird, so kann
das Blatt 9 aus Polyäthylen gebildet sein. Jedes dielektrische
Blatt 9 hat eine Dicke oder Stärke in der Größenordnung
von 1-100 µm. Jedes Isolatorsegment 8 kann aus dem gleichen
Material wie das dielektrische Blatt 9 oder alternativ
aus einem unterschiedlichen elektrisch isolierenden Material,
wie z. B. Aluminiumoxid Al2O3, gefertigt sein. Die Elektroden
3 und 4, die Kathode 6, die Isolatorsegmente 8 und
die dielektrischen Blätter 9 sind in einer Vakuumkammer
aufgenommen.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 wird ein Antriebssteuersystem
zum geregelten Vorschub der dielektrischen Blätter 9 beschrieben.
Dieses System umfaßt Blattantriebseinheiten 8a,
von denen jede zwei Aufwickelrollen RL aufweist. Für einen
Vorschub ist ein Ende eines jeden der dielektrischen Blätter
9 an einer zugeordneten Aufwickelrolle RL befestigt, wobei
jede Rolle RL mit Hilfe eines zugeordneten Antriebsmotors
MT in Umdrehung versetzt wird. Dadurch wird jedes dielektrische
Blatt 9 um die zugeordnete Rolle RL gewickelt, so daß
es längs der Oberfläche eines zugeordneten Isolatorsegments
8 in der durch Pfeile in Fig. 2B und 2C angegebenen Richtung
gezogen und weitergefördert wird. An den gegenüberliegenden
Endseiten eines jeden dielektrischen Blatts 9 befindet sich
eine (nicht gezeigte) Blattzuführrolle, auf der eine benötigte
Menge eines dielektrischen Blatts aufgewickelt ist, so daß
das Blatt in einem durch das Aufwickeln auf der Rolle RL bestimmten
Ausmaß zugeführt wird. Die Antriebsmotoren MT werden
jeweils durch Motortreiber MD unter Steuerung von einer Zentraleinheit
(ZE) 117 betrieben. Demzufolge werden die sechs
dielektrischen Blätter 9 durch die sechs Aufwickelrollen RL,
die sechs Motoren MT und die sechs Motortreiber MD in Abhängigkeit von
von der ZE 117 abgegebenen Befehlssignalen transportiert.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 2A-2C wird die Arbeitsweise
des Röntgenstrahlenerzeugers erläutert. Wenn der Kondensator
Cd geladen wird und eine ausreichend hohe elektrische Spannung
an jedes der Isolatorsegmente 8 gelegt wird, werden
auf Grund der Kriechentladung in der Kapillare 2 Oberflächenteile
der dielektrischen Blätter 9 verdampft, was die Erzeugung
von Plasma 5 zur Folge hat, wie in Fig. 2A schematisch
angedeutet ist. Gleichzeitig werden von der Kathode 6 Elektronenstrahlen
auf das Plasma 5 abgegeben, wodurch
die Temperatur des Plasmas 5 wie auch dessen
Dichte erhöht werden. Als Ergebnis werden Röntgenstrahlen
7 (Fig. 2A) erzeugt.
Durch die Kriechentladung wird ein Teil des Materials der
Oberfläche eines jeden dielektrischen Blatts 9, die der Kapillare
2 zugewandt ist, zu Plasma verdampft, so daß die
Dicke dieses Teils des dielektrischen Blatts 9 vermindert
wird. Um einen Ausgleich für diese Verminderung der Dicke
zu gewährleisten, werden die dielektrischen Blätter 9 in Abhängigkeit von
den Befehlssignalen der ZE 117 bewegt, so daß
andere Oberflächenteile der Blätter 9, die der Kriechentladung
noch nicht ausgesetzt waren, die Kapillare 2 umschließen.
Die Gleitbewegung der Blätter 9 ist in den Fig. 2B und 2C
angedeutet. In der perspektivischen Darstellung der Fig. 2C
sind lediglich die Isolatorsegmente 8 und Teile der dielektrischen
Blätter 9, die die Kapillare 2 bilden, gezeigt, während
andere Bauteile, z. B. die Elektroden, weggelassen sind.
Wie den Fig. 2B und 2C zu entnehmen ist, werden die dielektrischen
Blätter 9 in Richtung der angegebenen Pfeile bewegt,
was kontinuierlich oder schrittweise geschehen kann. Im letztgenannten
Fall können die dielektrischen Blätter 9 in Abhängigkeit
von der Beendigung eines einzelnen Entladevorgangs
oder alternativ in Abhängigkeit von der Beendigung von mehrmaligen
Entladevorgängen bewegt werden. Zu diesem Zweck betätigt
die ZE 117 ein Schaltorgan SW (Fig. 3) einmal oder mehrere
Male, um nach Wunsch ein Anlegen der Spannung -HV an die
Elektroden 3 und 4 und die Kathode 6 über den Widerstand Ra
zu ermöglichen. Alternativ kann die Intensität der erzeugten
Röntgenstrahlen oder die Intensität von bei der Emission der
Röntgenstrahlen ausgesandtem Licht überwacht werden, so daß
die Bewegung der dielektrischen Blätter 9 in Übereinstimmung
mit der überwachten Intensität gesteuert wird.
Anhand der Fig. 4A-5B wird eine weitere Ausführungsform
eines Röntgenstrahlenerzeugers erläutert, wobei der vorhergehenden
Ausführungsform entsprechende Teile mit denselben Bezugszeichen
bezeichnet sind.
Bei dieser Ausführungsform hat jedes der dielektrischen Blätter
9a eine Dicke in der Größenordnung von 1-100 µm. Die
Fig. 5A zeigt perspektivisch Isolatorsegmente 8 und Teile
der dielektrischen Blätter 9a, die miteinander
einen Kapillarraum 2 begrenzen. Die
Fig. 5B ist eine perspektivische Ansicht einer Hälfte des die
Röntgenstrahlen erzeugenden Teils nach Fig. 5A. Wie den Fig.
5A und 5B am besten zu entnehmen ist, ist die innere Fläche
eines jeden dielektrischen Blatts 9a, die der Kapillare 2
zugewandt ist, mit Beschichtungen 10 versehen, die jeweils
aus einem Material bestehen, das ein für die Emission von
Röntgenstrahlen mit einer gewünschten Wellenlänge oder mit
einem gewünschten Wellenlängenbereich geeignetes Element
oder solche Elemente enthält. Die Beschichtung 10 besteht
aus einem Metall, einer Legierung, einem elektrisch isolierenden
oder einem sonstigen geeigneten Material. Wenn z. B. eine
Emission von Röntgenstrahlen mit einer Wellenlänge von etwa
4,4 Å gewünscht wird, so kann Metall, beispielsweise Pd,
durch Vakuumbedampfung od. dgl. aufgebracht werden.
Wenn im Betrieb der Kondensator Cd geladen und eine ausreichend
hohe Spannung an die Isolatorsegmente 8 gelegt wird,
so werden auf Grund der Kriechspannung in der Kapillare 2
Teile der dielektrischen Blätter 9a an den Isolatorsegmenten
und der Beschichtungen 10 an den Blättern 9a, die der Kapillare
2 zugewandt sind, verdampft, so daß Plasma 5 erzeugt
wird. Von der Kathode 6 werden Elektronenstrahlen auf das
Plasma 5 gesandt, wodurch die
Temperatur wie auch die Dichte des Plasmas 5 erhöht werden. Als Ergebnis
werden Röntgenstrahlen 7 in einem dem Material
der Beschichtungen 10 entsprechenden Wellenlängenbereich erzeugt.
Durch die Kriechentladung wird ein Teil des der Kapillare
2 zugewandten Materials der Oberfläche des Blatts 9a
zu Plasma verdampft, so daß die Dicke dieses Teils des Blatts
9a nach einer Emission von Röntgenstrahlen dünner wird. Um
hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden die dielektrischen
Blätter 9a wie im Fall der vorherigen Ausführungsform
gleitend bewegt, so daß andere Teile der Blätter 9a, die der
Kriechentladung nicht ausgesetzt waren, die Kapillare 2
umschließen.
Eine weitere Ausführungsform eines Röntgenstrahlenerzeugers
gemäß der Erfindung ist in den Fig. 6A-7 dargestellt. Dieser
Röntgenstrahlenerzeuger umfaßt vier längliche Isolatorsegmente
8, von denen jedes einen rechtwinkligen Querschnitt
hat, und vier plattenförmige dielektrische Elemente 9b, von
denen jedes zwischen zwei einander benachbarte Isolatorsegmente
eingefügt ist. Die Isolatorsegmente 8 und die dielektrischen
Elemente 9b bestimmen zusammen eine Kapillare 2, die
im einzelnen von den vier dielektrischen Elementen 9b umschlossen
ist. Zur Bewegung eines der dielektrischen Elemente 9b
längs eines Spalts, in den ein dielektrisches Element eingesetzt
ist, ist ein Antrieb 20 (Fig. 6B) vorgesehen. Wenngleich
nur ein Antrieb gezeigt ist, so sind tatsächlich jedoch
vier Antriebe für je eines der vier dielektrischen Elemente
9b vorgesehen. Jedes Element 9b besteht aus einem
elektrisch isolierenden Material, das ein Element oder Elemente,
das bzw. die für eine Emission von Röntgenstrahlen
mit einem gewünschten Wellenlängenbereich geeignet ist bzw.
sind, enthält. Wenn z. B. eine Emission von Röntgenstrahlen
für Kohlenstoff gewünscht wird, dann kann das dielektrische
Element 9b aus Polyäthylen gefertigt sein. Jedes Isolatorsegment
8 kann aus dem gleichen Material wie das dielektrische
Element 9b oder alternativ aus einem unterschiedlichen
elektrisch isolierenden Material, z. B. aus Aluminiumoxid
Al2O3, bestehen. Wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen
sind die Elektroden 3 sowie 4, die Kathode 6, die Isolatorsegmente
8 und die dielektrischen Elemente 9b in einer
Vakuumkammer aufgenommen.
Wenn im Betrieb der Kondensator Cd geladen und eine ausreichend
hohe elektrische Spannung an jedes der Isolatorsegmente
8 gelegt wird, werden Oberflächenteile der dielektrischen
Elemente 9b, die der Kapillare 2 zugewandt sind, auf
Grund der Kriechentladung in dieser verdampft, so daß Plasma
5 erzeugt wird. Gleichzeitig werden von der Kathode 6 Elektronenstrahlen
auf das Plasma 5 gesandt, was eine Erhöhung
der Temperatur sowie der Dichte des Plasmas 5 zur Folge hat.
Als Ergebnis werden Röntgenstrahlen 7 (Fig. 6A) erzeugt.
Auf Grund der Kriechentladung wird ein Teil des Materials
der Oberfläche eines jeden dielektrischen Elements 9b, das
der Kapillare 2 zugewandt ist, zu Plasma verdampft, so daß
das dielektrische Element 9 um einen entsprechenden Betrag
abgetragen wird. Um einen Ausgleich für diesen Verbrauch
zu schaffen, werden die dielektrischen Elemente 9b
zum Zentrum der Kapillare 2 hin verschoben.
Diese Verschiebebewegung der Elemente 9b
ist in Fig. 7 dargestellt, wobei nur die Isolatorsegmente
8 und Teile der dielektrischen Elemente 9b, die den Kapillarraum
2 bilden, gezeigt sind, während andere Bauteile, wie
die Elektroden, weggelassen sind. Die dielektrischen Elemente
9b werden in Richtung der in Fig. 7 angegebenen Pfeile
bewegt, was kontinuierlich oder schrittweise geschehen kann.
Im letztgenannten Fall können die dielektrischen Elemente
9b in Abhängigkeit von der Beendigung eines einzelnen Entladevorgangs
oder alternativ in Abhängigkeit von der Beendigung
mehrerer (z. B. mehrere zehn) Entladevorgänge bewegt werden.
Die Bewegung der dielektrischen Elemente 9b kann auf
der Basis einer Messung des Ausmaßes der Verminderung eines
jeden elektrischen Elements mit einer geeigneten Zeitsteuerung
durchgeführt werden. Die Verminderung kann auf verschiedene
Arten gemessen werden. Beispielsweise können zwei einander
gegenüberliegende dielektrische Elemente zum Zentrum der
Kapillare hin bewegt werden, bis sie miteinander in Berührung
kommen. Aus dem zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Ausmaß der Bewegung
kann das Ausmaß der Verminderung bestimmt werden. Wenn
ein geeigneter Mechanismus vorgesehen wird, um den Raum zwischen
benachbarten Isolatorsegmenten 8 zu verändern, und wenn
dieser Mechanismus dazu verwendet wird, den Raum bei einer
Bewegung des dielektrischen Elements zu vergrößern, so kann
die Bewegung des dielektrischen Elements erleichtert werden.
Das gilt auch für die vorherigen Ausführungsbeispiele, so
daß die Bewegung des dielektrischen Blatts 9 in gleichartiger
Weise begünstigt werden kann.
Die Verwendung der Kathode 6 bei den bisher erläuterten Ausführungsformen
ist nicht zwingend erforderlich, d. h., die elektrische Ausgestaltung
des Röntgenstrahlenerzeugers kann auf verschiedene
Arten abgewandelt werden. Beispiele hierfür zeigen die
Fig. 8A-8C, wobei im Hinblick auf die vorausgegangene Beschreibung
diese Ausgestaltungen als ohne weiteres verständlich
anzusehen sind, so daß aus Gründen einer Vereinfachung
eine nähere Beschreibung unterbleiben kann.
Der die Isolatorsegemente 8 und die dielektrischen Blätter
9 oder 9a zur Bildung der Kapillare umfassende, Röntgenstrahlen
erzeugende Teil in den Ausführungsformen nach den Fig.
2A und 4A kann auf verschiedene Weise abgewandelt werden,
wozu die Fig. 9-11 Beispiele geben, die zu den Fig. 2B oder
4B gleichartige Querschnitte zeigen. Im Fall der Fig. 9 umfaßt
die Isolationseinrichtung acht Isolatorsegmente 8. Im Fall
der Fig. 10 umfaßt die Isolationseinrichtung vier Isolatorsegmente
8 in einer Ausgestaltung, wie sie in dieser Figur
gezeigt ist, d. h., es kommen vier dielektrische Blätter 9
zur Anwendung, die längs der Oberflächen der Isolatorsegmente
8 jeweils in der angedeuteten Weise verschiebbar sind. Im
Fall der Fig. 11 besteht jedes Isolatorsegment 8 aus einer
drehbaren Walze, die auch als Vorschubrolle dient, um die
Bewegung des dielektrischen Blatts 9 zu begünstigen.
Bei der unter Bezugnahme auf die Fig. 4A-5B beschriebenen
Ausführungsform kann das Schema der auf das dielektrische
Blatt 9a aufgebrachten Beschichtungen 10 verschiedenartig
geändert werden. Die Fig. 12, die eine zur Fig. 5B gleichartige
Darstellung ist, zeigt ein Beispiel hierfür. Es besteht
die Möglichkeit, daß lediglich eines oder einige der
dielektrischen Blätter 9a, die die Kapillare 2 abgrenzen,
mit den Beschichtungen 10 versehen wird. Ferner können unterschiedliche
dielektrische Blätter mit unterschiedlichen Materialien
beschichtet werden. Die Beschichtung kann am dielektrischen
Blatt 9a durch Vakuumbedampfung, Elektroplattieren,
Tauchen oder irgendein anderes geeignetes Verfahren ausgebildet
werden.
Der Röntgenstrahlen erzeugende Teil der Ausführungsform von
Fig. 6A, der die Isolatorsegmente 8 und die zur Abgrenzung
der Kapillare 2 zusammenwirkenden dielektrischen Elemente
9b umfaßt, kann auf verschiedene Arten abgewandelt werden.
Beispiele hierfür zeigen die Fig. 13, 14A und 14B. Im Fall
der Fig. 13, die einen zu Fig. 6B gleichartigen Querschnitt
zeigt, werden acht Isolatorsegmente 8 und acht dielektrische
Elemente 9b verwendet. Im Fall der Fig. 14A und 14B ist jedes
dielektrische Element 9b in drei Teile in einer zur Kapillare
2 parallelen Richtung unterteilt. Eine derartige Anordnung
ist vorzuziehen, wenn für
einen örtlichen Verbrauch des dielektrischen Elements
ein Ausgleich geschaffen werden soll.
Die Fig. 15A und 15B zeigen eine weitere Ausführungsform
eines Röntgenstrahlenerzeugers gemäß der Erfindung. Wie noch
erläutert werden wird, ist ein Röntgenstrahlenerzeuger gemäß
dieser Ausführungsform dazu ausgebildet, eine lineare Röntgenstrahlenquelle
zu bilden. Zu den vorhergehenden Ausführungsformen
gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche oder
gleichartige Teile.
Der Röntgenstrahlenerzeuger gemäß der Ausführungsform nach
Fig. 15A und 15B entspricht im wesentlichen einer Abwandlung
der Ausführungsform gemäß Fig. 4, wobei eines der Isolatorsegmente
8 und ein zugeordnetes der dielektrischen Blätter
9 (vgl. Fig. 4A) weggelassen wurden, d. h. die Röntgenstrahlen
7 werden von der Kapillare 2 abwärts und durch einen
Raum, der von einem Isolatorsegment und einem dielektrischen
Blatt (in Fig. 4A) eingenommen wurde, ausgesandt. Diese Ausführungsform
bildet eine lineare Röntgenstrahlenquelle. Auch
bei dieser Ausführungsform ist die Kapillare 2 von einer Wand
begrenzt, die von Teilen der dielektrischen Blätter 9 gebildet
wird, wobei diese Teile der dielektrischen Blätter 9, die
der Kapillare 2 zugewandt sind, als Folge der Gleitbewegung
der Blätter 9 erneuert werden können. Demzufolge kann ein
Ausgleich für den Verbrauch des der
Kapillare 2 zugewandten Teils des Blatts 9 auf Grund der Verdampfung
zu Plasma durch die Verschiebung des Blatts 9 geschaffen
werden.
Wenngleich bei der Ausführungsform von Fig. 15A die Elektrode
3 ebenfalls wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4A mit einer
zentralen Öffnung versehen ist, so kann diese Elektrode auch
ohne eine solche Öffnung ausgebildet sein, um einen Austritt
von Röntgenstrahlen aus einer solchen Öffnung zu unterbinden.
Die in Fig. 15A gezeigte elektrische Schaltung zur Erzeugung
von Plasma kann selbstverständlich in der gleichen Weise,
wie bereits beschrieben wurde, abgeändert werden, d. h. in
der in Fig. 16 gezeigten Weise.
Die Fig. 17 zeigt eine abgewandelte Ausbildung für ein Röntgenstrahlen
erzeugendes Teil, das als lineare Röntgenstrahlenquelle
ausgebildet ist. Die Ausführungsform gemäß Fig.
17 entspricht im wesentlichen derjenigen nach Fig. 2B, wobei
jedoch eines der Isolatorsegmente 8 zweigeteilt ist, so daß
ein Spalt gebildet wird, der einen Austritt von Röntgenstrahlen
zuläßt. Im einzelnen gehen die
von der Kapillare 2 emittierten Röntgenstrahlen durch eines
der dielektrischen Blätter 9 und pflanzen sich längs der zwischen
den beiden Teilen des einen Isolatorsegments 8 abgegrenzten
Spalts fort. Die Stärke des einen dielektrischen
Blatts 9, das um das zweigeteilte Isolatorsegment 8 verläuft,
kann vorzugsweise dünner als diejenige der anderen dielektrischen
Blätter gewählt werden, um die Intensität der vom Röntgenstrahlen
erzeugenden Teil zu erlangenden Röntgenstrahlen
zu steigern. Auch kann für dieses eine dielektrische Blatt
zum gleichen Zweck ein unterschiedliches Material verwendet
werden.
Die Anordnung gemäß Fig. 17 besitzt in den folgenden Punkten Vorteile:
- (1) Eine Dispersion von Plasma kann wirksam verhindert werden, wodurch es ohne Schwierigkeiten möglich ist, Plasma von hoher Temperatur und hoher Dichte zu erzeugen.
- (2) Eine unerwünschte Streuung von Plasma kann wirksam verhindert werden, so daß es ohne Schwierigkeiten möglich ist, eine Kontaminierung einer Maske oder eines Trennwandfensters (ein Fenster, durch das Röntgenstrahlen treten) zu vermeiden, wenn der Röntgenstrahlenerzeuger in einer Einrichtung zur Herstellung von Halbleitern mit Hilfe einer Röntgenbelichtung verwendet wird.
- (3) Die Wahl einer geeigneten Größe des zweigeteilten Isolatorsegments 8 ermöglicht eine Kollimierung der Röntgenstrahlen 7.
Zusätzlich zu den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen
kann der Röntgenstrahlen erzeugende Teil, der die Isolatorsegmente
8 und die dielektrischen Blätter 9 umfaßt, welche
die Kapillare bilden, auf verschiedene andere Arten abgewandelt
werden. Ein Beispiel hierfür zeigt die Fig. 18, wobei
drei Isolatorsegmente 8 und drei dielektrische Blätter 9
zusammenwirken und eine Rinne mit einem U-förmigen
Querschnitt bilden. Die Röntgenstrahlen 7 werden, wie dargestellt
ist, aus der Rinne emittiert, so daß diese Anordnung
eine lineare Röntgenstrahlenquelle bildet.
Claims (11)
1. Röntgenstrahlenerzeuger für die Röntgenlithographie
- a) mit einer Kathode (6) und zwei Elektroden (3 und 4) mit zentralen Öffnungen,
- b) bei dem die Elektroden (3 und 4) an gegenüberliegenden Seiten an einem Isolierkörper (1) angebracht sind,
- c) wodurch sie in einem vorbestimmten Kapillarraum (2) eine Plasma-Produktionseinrichtung zur Erzeugung von Röntgenstrahlen in dem darin befindlichen Plasma (5) bilden,
- d) bei dem ein Wandgebilde (9, 9a, 9b) vorhanden ist, das eine den Kapillarraum (2) im wesentlichen umschließende Oberfläche bildet,
- e) bei dem das Wandgebilde (9, 9a, 9b) einen zur Erzeugung des Plasmas dienenden Teil umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß
- f) der Teil (9a, 9b) gegenüber dem Kapillarraum (2) bewegbar ist, wodurch ein Ersatz für einen auf der Produktin von Plasma beruhenden Verbrauch von dielektrischem Material geschaffen wird;
- g) und der Teil (9a, 9b) der Wandgebilde (9, 9a, 9b) mehrere blattförmige dielektrische Elemente (9a, 9b) umfaßt, deren miteinander zusammenwirkende Fläche im wesentlichen die den Kapillarraum umschließende Oberfläche bilden.
2. Röntgenstrahlenerzeuger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
- h) jedes der blattförmigen dielektrischen Elemente derart bewegbar ist, daß ein dem Kapillarraum (2) zugewandter Flächenbereich durch einen anderen Flächenbereich nach dem durch die Plasmaproduktion bedingten teilweisen Verbrauch des erstgenannten Flächenbereichs ersetzbar ist.
3. Röntgenstrahlenerzeuger nach einem der Ansprüche 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
- i) jedes der blattförmigen Elemente ein auf seiner Oberfläche aufgebrachtes Material (10) trägt, das zur Erzeugung von Röntgenstrahlen einer gewünschten Wellenlänge geeignet ist.
4. Röntgenstrahlenerzeuger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
- j) der dielektrische Teil der Wandfläche mehrere dielektrische Elemente (9b) umfaßt, von denen jedes eine Fläche aufweist, und daß Abschnitte dieser Flächen miteinander zur Festlegung der den Kapillarraum (2) im wesentlichen umschließenden Wandfläche zusammenwirken.
5. Röntgenstrahlenerzeuger nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
- k) die Wandgebilde (9) so angeordnet sind, daß erzeugte Röntgenstrahlen (7) durch einen Teil der den Kapillarraum (2) im wesentlichen umschließenden Wandfläche austreten.
6. Röntgenstrahlenerzeuger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
- l) die Wandgebilde (9) eine Rinne begrenzen, deren Innenoberflächen den Kapillarraum (2) im wesentlichen bestimmen.
7. Röntgenstrahlenerzeuger nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
- m) die Wandgebilde Einrichtungen (8a, 20, RL, MT) zur Bewegung des aus dielektrischem Material bestehenden Teils umfassen.
8. Röntgenstrahlenerzeuger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß
- n) die Wandgebilde eine Steuereinrichtung (117) für die Steuerung der die Bewegung hervorrufenden Einrichtungen (8a, 20, RL, MT) umfassen.
9. Röntgenstrahlenerzeuger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß
- o) die Plasma-Produktionseinrichtung eine Quelle (3, 4, 8) zur Erzeugung einer Kriechentladung längs der Wandfläche des Kapillarraumes (2) umfaßt, die durch die Steuereinrichtung (117) steuerbar ist.
10. Röntgenstrahlenerzeuger nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
- p) die blattförmigen dielektrischen Elemente (9, 9a) aus Polyäthylen bestehen.
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