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DE3711376A1 - Luftausstroemkanal einer entstaubungseinrichtung einer textilmaschine - Google Patents

Luftausstroemkanal einer entstaubungseinrichtung einer textilmaschine

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Publication number
DE3711376A1
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Germany
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air
air outflow
outflow duct
protective housing
duct according
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DE19873711376
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Inventor
Wilhelm Schmitz
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/02Ducting arrangements
    • F24F13/06Outlets for directing or distributing air into rooms or spaces, e.g. ceiling air diffuser
    • F24F13/072Outlets for directing or distributing air into rooms or spaces, e.g. ceiling air diffuser of elongated shape, e.g. between ceiling panels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H54/00Winding, coiling, or depositing filamentary material
    • B65H54/70Other constructional features of yarn-winding machines
    • B65H54/702Arrangements for confining or removing dust
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H11/00Arrangements for confining or removing dust, fly or the like
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

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Description

Die Erfindung betrifft einen Luftausströmkanal einer eine Ansaugvorrichtung für staubbeladene Luft, eine Filtereinrichtung, eine Strömungsmaschine und eine Ausströmeinrichtung für gefilterte Luft aufweisenden Entstaubungseinrichtung einer Textilmaschine, der an einem Ende an die Auslaßöffnung der Strömungsmaschine angeschlossen ist, einen etwa gleichbleibenden Kanalquerschnitt besitzt, an der Längsseite der Textilmaschine in der Nähe der zu entstaubenden Arbeitsstellen der Textilmaschine angeordnet ist und mindestens eine Längswand besitzt, die mit im wesentlichen in gleichmäßiger Verteilung angeordneten Luftaustrittsöffnungen versehen ist.
Es hat sich herausgestellt, daß eine derartiger Luftausströmkanal verschiedene Nachteile besitzt.
Die Luft entströmt überwiegend den am Ende des Kanals vorhandenen Auslaßöffnungen. Dabei tritt Lärmentwicklung und vor allem unangenehme Staubentwicklung ein und es tritt Zugluftbelästigung der an den Maschinen hantierenden Menschen auf.
Es ist zwar bekannt, längs des Kanals unterschiedlich große Ausströmöffnungen vorzusehen, um dadurch den Luftaustritt längs des Kanals zu vergleichmäßigen. Dies führt aber notgedrungen zu unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten an den Austrittsstellen, so daß das Problem einer beruhigten, vergleichmäßigten Ausströmung der Luft bei möglichst niedriger Strömungsgeschwindigkeit nicht zu lösen ist. Erschwerend kommt hinzu, daß die Länge des Luftausströmkanals die Länge der Textilmaschine nicht übersteigen kann und darf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Abströmen der Luft mit über die Länge des Kanals praxisgerecht ausreichend gleichmäßig verteilter Luftmenge bei ausreichend großer Vergleichmäßigung der Ausströmgeschwindigkeit zu erreichen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Luftausströmkanal durch mindestens eine sich im wesentlichen in Längsrichtung des Luftausströmkanals erstreckende Trennwand kammerartig unterteilt ist und daß die Trennwand Kammervolumina derartiger Größe begrenzt, daß eine Vergleichmäßigung der die einzelnen Luftaustrittsöffnungen durchsetzenden Luftmenge pro Zeiteinheit vorhanden ist.
Nur eine derartige Trennwand vorzusehen, ist bereits wesentlich besser als gar keine Trennwand anzuordnen. Bei einer etwa vier Meter langen Textilmaschine war es in der Praxis ausreichend, zwei derartige Trennwände vorzusehen. Je mehr Trennwände vorhanden sind, um so gleichmäßiger ist auch die Verteilung der ausströmenden Luft. Das Optimum kann jeweils durch eine Kosten-/Nutzen- Analyse ermittelt werden. Hier spielt es auch noch eine Rolle, welche Querschnittsform der Luftausströmkanal hat und ob er nur an einer Seite oder an zwei oder mehr Seiten beziehungsweise oben und unten Luftaustrittsöffnungen erhalten darf. In der Praxis ist es so, daß der Luftausströmkanal sich in Bodennähe befindet, so daß ein Ausströmen nach unten nicht angängig ist. Nach unten ausströmende Luft würde nur unnötig ständig Staub aufwirbeln. Im allgemeinen verbietet sich auch ein Ausströmen nach oben, sei es, daß nach oben strömende Luft nicht in die Textilmaschine gelangen soll, sei es, daß Zuglufterscheinungen in Augenhöhe vermieden werden müssen.
Die Luft wird daher entweder zu einer Seite oder zu gegenüberliegenden Seiten hin ausströmen.
Die Trennwand beziehungsweise die Trennwände nehmen vorteilhaft Rücksicht darauf, an welcher Längswand beziehungsweise an welchen Längswänden die Luftaustrittsöffnungen liegen. Daher ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Trennwand im wesentlichen senkrecht zu der die Luftaustrittsöffnungen aufweisenden Längswand angeordnet ist. Experimentell läßt sich nun leicht der Verlauf der Trennwand festlegen, beispielsweise bei nur einer Trennwand ein Verlauf, der am Kanalanfang etwa in der Mitte beginnt und schräg aufwärts gerichtet weitergeht. Oder die Trennwand nimmt beispielsweise einen Verlauf, der am Kanalanfang etwa in der Mitte des Kanalquerschnitts beginnt, dann waagerecht geht und nach einer gewissen Strecke unter Richtungsänderung zur oberen Begrenzungswand des Luftausströmkanals führt.
Nach weiteren Ausbildungen der Erfindung kann die Vergleichmäßigung der Luftströmung noch weiter gesteigert werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist beispielsweise vorgesehen, daß die durch die Trennwand beziehungsweise die Trennwände abgegrenzten Teilflächen der mit Luftaustrittsöffnungen versehenen Längswand unterschiedlich groß sind. Vorteilhaft sind dabei die Trennwände in ihrem Endabschnitt als Strömungsumlenkflächen beziehungsweise Prallflächen für die Luftströmung ausgebildet. Das geschieht vorteilhaft durch etwa rechtwinkliges Abkanten der jeweiligen Trennwand. Sind beispielsweise zwei Trennwände vorhanden, so daß drei Kammern gebildet sind, die beispielsweise zu Beginn des Luftausströmkanals etwa gleich große Querschnitte haben, so strömt die Luft praktisch ungehindert in jeder Kammer bis vor die Trennwand und staut sich dort, um durch Rückstau aus den der jeweiligen Kammer zugeordneten Luftaustrittsöffnungen auszuströmen.
Die Prallfläche der oberen Kammer wird beispielsweise durch die obere Trennwand, die Prallfläche der mittleren Kammer durch die untere Trennwand und die Prallfläche der unteren Kammer durch die Endabdeckung beziehungsweise senkrechte Endwand des Luftausströmkanals gebildet. Sind zwei Trennwände vorhanden, kann die erste Prallfläche um ein bestimmtes Maß jenseits des ersten Drittels der Kanallänge, die zweite Prallfläche um das gleiche Maß jenseits des zweiten Drittels der Kanallänge angeordnet sein. Diese Anordnung ergibt dann eine weitere Vergleichmäßigung des Luftausströmens. Aber auch dann, wenn sich bei drei Trennwänden die erste Prallfläche am Ende des ersten Drittels und die zweite Prallfläche am Ende des zweiten Drittels der Kanallänge befindet, ist eine praxisgerecht ausreichend große Vergleichmäßigung des Luftausströmens erreicht.
In Weiterbildung der Erfindung sind zwei einander gegenüberliegende Trennwände des Luftausströmkanals mit im wesentlichen in gleichmäßiger Verteilung angeordneten Luftaustrittsöffnungen versehen, wobei sich die Trennwände zwischen diesen Längswänden und in Kontakt mit diesen Längswänden erstrecken. Die Längswände sind also perforiert.
In Weiterbildung der Erfindung bestehen die perforierten Längswände aus Lochblechen, Streckmetallblechen, Siebwerkstoff oder perforierten Kunststoffplatten.
Eine praxisgerechte Ausbildung ergibt sich dann, wenn in Weiterbildung der Erfindung die Trennwände an Spannbolzen anliegen, die durch Perforationen in den Längswänden hindurchgesteckt sind, wobei Längswände, Trennwände und Spannbolzen durch mit den Spannbolzen verbundene Spannmittel gegeneinander verspannt sind.
Strömungstechnische, energiesparende und akustische Vorteile ergeben sich, wenn in Weiterbildung der Erfindung zwischen der Auslaßöffnung der Strömungsmaschine und dem Luftausströmkanal ein Diffusor angeordnet ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist der Luftausströmkanal von einem Schutzgehäuse umgeben, das von den perforierten Wandteilen des Luftausströmkanals distanziert ist und ihnen gegenüber Luftdurchtrittsöffnungen und Luftleitmittel besitzt.
Das Schutzgehäuse hat verschiedene Vorteile. Einmal dient es dem Schallschutz und der weiteren Strömungsvergleichmäßigung, zum anderen bildet es auch einen Berührungsschutz gegen den beispielsweise aus Streckmetall bestehenden Luftausströmkanal.
Die Luftleitmittel des Schutzgehäuses bestehen vorteilhaft aus starren Leitflügeln, die von den Rändern der Luftdurchtrittsöffnungen aus schräg nach innen ragen und die zugleich Seitenbegrenzungen für den Luftausströmkanal bilden. Die Luftdurchtrittsöffnungen sind beispielsweise schlitzartig als senkrechte beziehungsweise waagerechte Schlitze ausgebildet, so daß sich die Leitflügel als schräggestellte, langgestreckte Flügel darstellen.
In Weiterbildung der Erfindung bestehen die Seitenwände und der Boden des Luftausströmkanals vorteilfhaft aus einem im Schnitt U-förmigen, abgekanteten, perforierten, plattenförmigen Werkstoff. Dieser Werkstoff kann beispielsweise Streckmetall sein.
In Weiterbildung der Erfindung liegt der Boden des Luftausströmkanals auf dem Boden des Schutzgehäuses auf, wobei seine Decke durch die Decke des Schutzgehäuses und seine hintere Stirnwand durch die hintere Stirnwand des Schutzgehäuses gebildet ist. Dabei ist die Decke des Luftausströmkanals vorteilhaft durch einen demontierbaren Deckel des Schutzgehäuses gebildet.
Demnach bildet der Luftausströmkanal einen in das Schutzgehäuse eingesetzten Einsatz.
Es kann vorteilhaft sein, einen Teil der auströmenden Luft, die gereinigt ist, wieder der Textilmaschine beziehungsweise ihren Arbeitsstellen als Umluft zuzuführen. Daher ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß eine perforierte Längswand des Luftausströmkanals und/oder Luftdurchtrittsöffnungen des Schutzgehäuses und/oder Luftleitmittel des Luftausströmkanals oder des Schutzgehäuses gegen die zu entstaubenden Arbeitsstellen der Textilmaschine gerichtet sind. Diese Arbeitsstellen erhalten demgemäß die ausströmende Luft als Reinluft wieder zurück, das heißt diese Umluft wird über die zu entstaubenden Arbeitsstellen wieder in den Luftkreislauf hinein eingesaugt.
Der zwischen der Auslaßöffnung der Strömungsmaschine und dem Luftausströmkanal angeordnete Diffusor ist vorteilhaft in dem Schutzgehäuse angeordnet und reicht dort von einer Öffnung in der vorderen Stirnwand bis zum vorderen Ende des Luftausströmkanals. Aus Gründen der Geräuschminderung besitzt der Diffusor vorteilhaft mindestens eine perforierte Seitenwand, die mit Dämmstoff hinterlegt ist.
Die Zeichnungen zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Anhand dieses Auführungsbeispiels wird die Erfindung noch näher beschrieben und erläutert.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Phantomdarstellung.
Fig. 2 zeigt das Schutzgehäuse in perspektivischer Darstellung mit dem darin befindlichen Luftausströmkanal in Phantomdarstellung.
Fig. 3 zeigt den eigentlichen Luftausströmkanal ohne obere Abdeckung in perspektivischer Ansicht.
In Fig. 1 ist von einer als Spulautomat ausgebildeten Textilmaschine die Kopsablaufeinrichtung 1 einer einzigen von insgesamt zehn Spulstellen dargestellt. In der Kopsablaufeinrichtung 1 wird von einem dort vorhandenen Spinnkops 2 der Faden abgezogen. Aus dem abgezogenen Faden wird auf hier nicht dargestellte Art und Weise eine Kreuzspule gebildet.
Die Kopsablaufeinrichtung 1 besitzt ein den Spinnkops 2 umgebendes Gehäuse 3, das an den Saugkanal 4 einer insgesamt mit 5 bezeichneten Ansaugvorrichtung für staubbeladene Luft angeschlossen ist.
Das Gehäuse 3 weist oben, unten und seitlich gelegene Öffnungen auf, in die in Richtung der Pfeile 6 bis 12 Luft einströmt, die im wesentlichen innerhalb des Gehäuses 3 Staubteilchen aufnimmt, welche beim Kopsablaufprozeß beziehungsweise Abspulprozeß frei werden.
Die staubbeladene Luft gelangt vom Gehäuse 3 aus durch eine Öffnung 14 in Richtung des Pfeils 13 in den Saugkanal 4.
Am Ende des Saugkanals 4 befindet sich eine Filtereinrichtung 15, welche von der Luft in Richtung des Pfeils 16 durchströmt wird. In der Filtereinrichtung 15 bleiben die Staubpartikelchen hängen, während die Luft in einen Reinluftraum 17 gelangt, an den eine Strömungsmaschine 18 angeschlossen ist. Das Laufrad 19 der Strömungsmaschine 18 sitzt auf der Welle eines Motors 20, wobei es sich im Betrieb in Richtung des gebogenen Pfeils 21 dreht.
An die Auslaßöffnung 22 der Strömungsmaschine 18 ist das Schutzgehäuse 23 eines Luftausströmkanals 24 angeschlossen.
Das Ganze bildet eine insgesamt mit 25 bezeichnete Entstaubungseinrichtung der erwähnten Textilmaschine. Die von der Strömungsmaschine 18 kommende Luft strömt in Richtung des Pfeils 26 zunächst in das Schutzgehäuse 23 und dann in den Luftausströmkanal 24 ein, um später den Luftausströmkanal und das Schutzgehäuse in Richtung der Pfeile 27 beziehungsweise 8 durch Luftdurchtrittsöffnungen 28 beziehungsweise 29 zu beiden Seiten des Schutzgehäuses 23 zu verlassen. Die in Fig. 1 vorn liegenden Luftdurchtrittsöffnungen 28 stehen senkrecht, die an der hinteren Wand angeordneten Luftdurchtrittsöffnungen 29 liegen waagerecht.
Einzelheiten des Luftausströmkanals 24 und seines Schutzgehäuses 23 zeigen insbesondere die Fig. 2 und 3.
Seitenwände 30, 31 und Boden 32 des Luftausströmkanals 24 bestehen aus einem im Schnitt U-förmigen, abgekanteten, perforierten, plattenförmigen Werkstoff, nämlich aus Streckmetall. In Fig. 3 sind die Perforationen, die sich gleichmäßig über Seitenwände und Boden verteilen, durch kleine Kreise angedeutet. Gemäß Fig. 2 liegt der Boden 32 des Luftausströmkanals 24 auf dem Boden 33 des Schutzgehäuses 23 auf. Durch Schraubenreihen 34, 35 sind die Seitenwände 36, 37 des Schutzgehäuses 23 mit einem dachförmig ausgebildeten Deckel 38 verbunden, der zugleich die Decke des Luftausströmkanals 24 bildet. Die Seitenwände 30 und 31 des Luftausströmkanals 24 sind so hoch, daß sie an den demontierbaren Deckel 38 des Schutzgehäuses 23 anstoßen. An seinem hinteren Ende schließt der Luftausströmkanal 24 an eine geschlossene, giebelartig ausgebildete Stirnwand 39 des Schutzgehäuses 23 an.
Bei der Darstellung nach Fig. 3 ist die hinten gelegene perforierte Längswand beziehungsweise Seitenwand 30 des Luftausströmkanals 24 gegen die zu entstaubenden Arbeitsstellen, hier also gegen die Kopsablaufeinrichtungen 1, der Textilmaschine gerichtet. Die vordere Seitenwand beziehungsweise Längswand 31 ist gegen einen Bedienungsgang gerichtet.
An die Auslaßöffnung 22 der Strömungsmaschine 18 schließt eine entsprechend große, in der vorderen Giebelwand beziehungsweise Stirnwand 40 des Schutzgehäuses 23 gelegene Öffnung 41 an, an die sich bis hin zum Luftausströmkanal 24 ein Diffusor 42 anschließt. Der Diffusor 42 weist eine perforierte, von der Öffnung 41 bis zum vorderen Ende des Luftausströmkanals 24 reichende Seitenwand 43 auf, die zur Seitenwand 36 des Schutzgehäuses 23 hin mit Mineralwolle als Dämmstoff hinterlegt ist. Am breiteren Ende des Diffusors 42 leiten zwei schmale, senkrecht stehende Abdeckbleche 44, 45 die Luftströmung in den Luftausströmkanal 24.
Insbesondere Fig. 3 ist zu entnehmen, daß der Luftausströmkanal 24 durch zwei Trennwände 46 und 47 kammerartig unterteilt ist, wobei die Trennwände 46 und 47 so große Kammervolumina begrenzen, daß eine Vergleichmäßigung der die einzelnen Luftaustrittsöffnungen durchsetzenden Luftmenge pro Zeiteinheit vorhanden ist.
Die Trennwände 46, 47 sind im wesentlichen senkrecht zu den die Luftaustrittsöffnungen aufweisenden Längswänden beziehungsweise Seitenwänden 30, 31 des Luftausströmkanals 24 angeordnet. Die durch die Trennwände 46, 47 abgegrenzten Teilflächen der mit Luftaustrittsöffnungen versehenen Längswände 30, 31 sind unterschiedlich groß. Gemäß Fig. 3 ist beispielsweise die durch die Trennwand 47 nach unten und nach hinten abgegrenzte Teilfläche 30 a größer als die zwischen den beiden Trennwänden 46 und 47 abgegrenzte Teilfläche 30 b, wogegen diese wiederum größer ist als die durch die Trennwand 46 nach oben hin abgegrenzte Teilfläche 30 c der Längswand 30. In gleicher Weise ist die entsprechend abgegrenzte Teilfläche 31 a der vorderen Längswand 31 größer als die darüber und davor liegende Teilfläche 31 b, die ihrerseits größer ist als die durch die Trennwand 46 nach oben hin abgegrenzte Teilfläche 31 c.
Die Trennwände 46, 47 sind jeweils in ihrem Endabschnitt als Strömungsumlenkflächen beziehungsweise Prallflächen für die Luftströmung ausgebildet. Durch rechtwinkliges Abkanten der Trennwand 46 nach oben hin ist beispielsweise die Prallfläche 46 a und durch rechtwinkliges Abkanten der Trennwand 47 nach oben hin die Prallfläche 47 a gebildet. Trennwände und Prallflächen bestehen aus dünnem Blech und sind nicht perforiert. Sie befinden sich in Kontakt mit den Längswänden 30, 31, weil sie durch Spannbolzen 48 bis 52 gegen die Längswände 30, 31 unter Zuhilfenahme von Spannmitteln 53 in Form von Schrauben verspannt sind. Dabei liegt die Trennwand 46 auf den Spannbolzen 48 und 49, die Trennwand 47 auf den Spannbolzen 50 und 51 auf. Auf diese Weise bildet der Luftausströmkanal 24 mit seinen Trennwänden 46, 47 einen vormontierten Einsatz, der in das Schutzgehäuse 23 von oben her eingesetzt ist. Nach dem Einsetzen des Luftausströmkanals 24 wird das Schutzgehäuse 23 durch seinen Deckel 38 geschlossen.
Das Schutzgehäuse 23 ist von den perforierten und durchströmten Wandteilen 30, 31 des Luftausströmkanals 24 distanziert und besitzt diesen Wandteilen gegenüber die bereits erwähnten Luftdurchtrittsöffnungen 29 und 28 sowie Luftleitmittel 54 beziehungsweise 55. Die Luftleitmittel 54, 55 bestehen aus starren Leitflügeln, die von den Rändern der Luftdurchtrittsöffnungen aus schräg nach innen ragen und dabei zugleich Seitenbegrenzungen für den Luftausströmkanal 24 bilden. Die als Querschlitze ausgebildeten Luftdurchtrittsöffnungen 29 des Schutzgehäuses 23 und die beim Ausstanzen der Luftdurchtrittsöffnungen durch Abkanten entstandenen Luftleitmittel 54 sind gegen die zu entstaubenden Arbeitsstellen der Textilmaschine gerichtet.
Fig. 1 läßt erkennen, daß die senkrecht stehenden Luftdurchtrittsöffnungen 28 in regelmäßigen Abständen aufeinanderfolgen. In Fig. 2 ist angedeutet, daß es sich um insgesamt 18 Luftdurchtrittsöffnungen 28 handelt. Nur drei davon sind völlig dargestellt, die übrigen sind nur angedeutet worden. Auf der Rückseite sind insgesamt zwanzig als Querschlitze ausgebildete Luftdurchtrittsöffnungen 29 vorhanden, die in zwei übereinanderliegenden Reihen angeordnet sind.

Claims (17)

1. Luftausströmkanal einer eine Ansaugvorrichtung für staubbeladene Luft, eine Filtereinrichtung, eine Strömungsmaschine und eine Ausströmeinrichtung für gefilterte Luft aufweisenden Entstaubungseinrichtung einer Textilmaschine, der an einem Ende an die Auslaßöffnung der Strömungsmaschine angeschlossen ist, einen etwa gleichbleibenden Kanalquerschnitt besitzt, an der Längsseite der Textilmaschine in der Nähe der zu entstaubenden Arbeitsstellen der Textilmaschine angeordnet ist und mindestens eine Längswand besitzt, die mit im wesentlichen in gleichmäßiger Verteilung angeordneten Luftaustrittsöffnungen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftausströmkanal (24) durch mindestens eine sich im wesentlichen in Längsrichtung des Luftausströmkanals (24) erstreckende Trennwand (46, 47) kammerartig unterteilt ist und daß die Trennwand (46, 47) Kammervolumina derartiger Größe begrenzt, daß eine Vergleichmäßigung der die einzelnen Luftaustrittsöffnungen durchsetzende Luftmenge pro Zeiteinheit vorhanden ist.
2. Luftausströmkanal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (46, 47) im wesentlichen senkrecht zu der die Luftaustrittsöffnungen aufweisenden Längswand (30, 31) angeordnet ist.
3. Luftausströmkanal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Trennwand beziehungsweise die Trennwände (46, 47) abgegrenzten Teilflächen (30 a, 30 b, 30 c; 31 a, 31 b, 31 c) der mit Luftaustrittsöffnungen versehenen Längswand (30, 31) unterschiedlich groß sind.
4. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwände (46, 47) in ihrem Endabschnitt als Strömungsumlenkflächen beziehungsweise Prallflächen (46 a, 47 a) für die Luftströmung ausgebildet sind.
5. Luftausströmkanal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Strömungsumlenkfläche beziehungsweise Prallfläche (46 a, 47 a) bildende Endabschnitt durch etwa rechtwinkliges Abkanten der Trennwand (46, 47) gebildet ist.
6. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende Längswände (30, 31) des Luftausströmkanals (24) mit im wesentlichen in gleichmäßiger Verteilung angeordneten Luftaustrittsöffnungen versehen sind und daß sich die Trennwände (46, 47) zwischen diesen Längswänden (30, 31) und in Kontakt mit diesen Längswänden (30, 31) erstrecken.
7. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die perforierten Längswände (30, 31) aus Lochblechen, Streckmetallblechen, Siebwerkstoff oder perforierten Kunststoffplatten bestehen.
8. Luftausströmkanal nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwände (46, 47) an Spannbolzen (48 bis 51) anliegen, die durch in den Längswänden (30, 31) vorhandene Perforationen hindurchgesteckt sind, und daß Längswände (30, 31) Trennwände (46, 47) und Spannbolzen (48 bis 51) durch mit den Spannbolzen (48 bis 51) verbundene Spannmittel (53) gegeneinander verspannt sind.
9. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Auslaßöffnung (22) der Strömungsmaschine (18) und dem Luftausströmkanal (24) ein Diffusor (42) angeordnet ist.
10. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er von einem Schutzgehäuse (23) umgeben ist, das von den perforierten und durchströmten Wandteilen (30, 31) des Luftausströmkanals (24) distanziert ist und ihnen gegenüber Luftdurchtrittsöffnungen (29, 28) und Luftleitmittel (54, 55) besitzt.
11. Luftausströmkanal nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleitmittel (54, 55) aus starren Leitflügeln bestehen, die von den Rändern der Luftdurchtrittsöffnungen (29, 28) aus schräg nach innen ragen und dabei zugleich Seitenbegrenzungen für den Luftausströmkanal (24) bilden.
12. Luftauströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (30, 31) und der Boden (32) des Luftausströmkanals (24) aus einem im Schnitt U-förmigen, abgekanteten, perforierten, plattenförmigen Werkstoff bestehen.
13. Luftausströmkanal nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sein Boden (32) auf dem Boden (33) des Schutzgehäuses (23) aufliegt, daß seine Decke durch die Decke (38) des Schutzgehäuses (23) und seine hintere Stirnwand durch die hintere Stirnwand (39) des Schutzgehäuses (23) gebildet ist.
14. Luftausströmkanal nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Decke des Luftausströmkanals (24) durch einen demontierbaren Deckel (38) des Schutzgehäuses (23) gebildet ist.
15. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine perforierte Längswand (30) des Luftausströmkanals (24) und/oder Luftdurchtrittsöffnungen (29) des Schutzgehäuses (23) und/oder Luftleitmittel (54) des Luftausströmkanals (24) oder des Schutzgehäuses (23) gegen die zu entstaubenden Arbeitsstellen (1) der Textilmaschine gerichtet sind.
16. Luftausströmkanal nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Diffusor (42) in dem Schutzgehäuse (23) angeordnet ist und dort von einer Öffnung (41) in der vorderen Stirnwand (40) bis zum vorderen Ende des Luftausströmkanals (24) reicht.
17. Luftausströmkanal nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Diffusor (42) mindestens eine perforierte Seitenwand (43) aufweist, die mit Dämmstoff hinterlegt ist.
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