DE3702931C2 - Elektrische Steckerkupplung mit Filteranordnung - Google Patents
Elektrische Steckerkupplung mit FilteranordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckerkupplung der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 näher bezeichneten Ausführung.
Derartige, aus Steckerteil und Buchsenteil bestehende
Steckerkupplungen, insbesondere der im Querschnitt runden
Bauart, sind bezüglich Polzahl und Anordnung der
Kontaktelemente in vielfältigen Standardausführungen
erhältlich. Es handelt sich dabei um ausgereifte
Konstruktionen, die einen großen Anwendungsbereich
gefunden haben. Solche Steckerkupplungen können daher in
großen Stückzahlen sehr wirtschaftlich gefertigt und
relativ preiswert vertrieben werden.
Im Gegensatz dazu sind andere bekannte Steckverbinder,
die integrierte Filteranordnungen enthalten, wegen ihrer
aufwendigeren Bauweise erheblich teurer. Solche,
ebenfalls aus Steckerteil und Buchsenteil bestehenden
Steckerkupplungen mit Filtern werden jedoch in
zunehmendem Umfang benötigt, um unerwünschte Störsignale
von den an die Kontaktelemente der Steckerkupplung
angeschlossenen elektrischen Leitungen fernzuhalten oder
bereits vorhandene Störsignale gegen Massepotential
abzuleiten. Dies geschieht über Kondensatoren, die
üblicherweise rohrförmig ausgebildet sind und von je
einem Kontaktelement durchsetzt werden, wobei es
unerheblich ist, ob das Kontaktelement als Steckerstift
oder Buchsenkontakt ausgebildet ist.
Ein Steckerteil dieser Bauart ist beispielsweise aus der EP 0 091 867 B1
bekannt. Anstelle mehrerer rohrförmiger Kondensatoren wird hier jedoch
ein einziger, plattenartiger Kondensatorblock verwendet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
Kontaktelemente wenigstens einer Kupplungshälfte einer
handelsüblichen Steckerkupplung ohne Filter nachträglich
mit Filtern auszurüsten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im
Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des
Anspruchs 1 sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Derartige, nachträglich zu Filtersteckverbindern
umgerüstete Steckerkupplungen sind bedeutend preiswerter
als solche mit in das Kupplungsgehäuse integrierten
Filtern. Außerdem können die zu einem leicht handhabbaren
Filterblock zusammengefaßten Einzelfilter ohne Mühe dem
Polbild der zur Verwendung kommenden Bauart angepaßt und
bei Bedarf einfach ausgetauscht werden. Weitere Vorteile
sind in der Beschreibung genannt.
Die Erfindung wird anhand von in Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen wie folgt näher
erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine an einer Montagewand befestigte
Kupplungshälfte mit Filterblock und
angeschraubter Schaltungsplatte, teilweise
längsgeschnitten;
Fig. 2 den Filterblock der Fig. 1, in einer
Seitenansicht,
Fig. 3 einen Filterblock ohne Zentrierplatte in
Rückansicht;
Fig. 4 eine an einer Montagewand befestigte
Kupplungshälfte mit Blick auf eine Stirnseite
der Halteplatte des Filterblocks, teilweise
längsgeschnitten;
Fig. 5 einen Ausschnitt einer Kupplungshälfte mit am
Metallrahmen einer Montagewand befestigtem
Filterblock, teilweise längsgeschnitten.
In den Fig. 1, 4 und 5 ist eine Montagewand mit 1
bezeichnet. Diese kann beispielsweise Teil des Gehäuses
eines elektrischen Gerätes sein. In einem Durchbruch 2
der Wand 1 steckt das rückwärtige Ende der
Kupplungshälfte 3 einer zweiteiligen Steckerkupplung. Die
Kupplungshälfte 3 weist einen Flansch 4 auf, mit dem sie
an der Wand 1 befestigt ist. Das Gehäuse 5 der
Kupplungshälfte 3 enthält einen Isolierkörper, in dem
üblicherweise mehrere Kontaktelemente 6 mit an der
Rückseite frei hervorstehenden Anschlußstiften 7
angeordnet sind.
Wie insbesondere Fig. 2 und 3 zeigen, besteht der
Filterblock 8 aus einer aus Isolierwerkstoff gefertigten,
rechteckigen oder einen anderen geeigneten Umriß
aufweisenden Halteplatte 9, in der vorzugsweise eine den
Kontaktelementen 6 der Steckerkupplung und ihrer
Anordnung entsprechende Anzahl Buchsenkontakte 10
befestigt sind. Wegen der besseren Übersicht ist die
Kupplungshälfte 3 und der Filterblock 8 mit nur je einem
Kontaktelement 6, 10 dargestellt. Hinter der Halteplatte
9 ist auf dem Buchsenkontakt 10 ein rohrförmiger
Kondensator 11 angeordnet, der auch einen integrierten
Ferritkern aufweisen kann. Der Kondensator 11 durchsetzt
ein Masseblech 12, das mittels im Bereich der
Halteplatten-Schmalseiten angeordneter Schrauben 13 an
der Halteplatte 9 befestigt ist. Distanzstücke 14 sorgen
hierbei für einen parallelen Abstand zwischen Halteplatte
9 und Masseblech 12. Letzteres ist beispielsweise durch
Löten mit dem Außenbelag des Kondensators 11 und dessen
Innenbelag durch Löten mit dem Buchsenkontakt 10
elektrisch leitend verbunden. In manchen Fällen ist es
zweckmäßig, anstelle eines Kondensators ein
Metallröhrchen vorzusehen, das eine direkte
Masseverbindung zwischen Buchsenkontakt 10 und Masseblech
12 herstellt.
Bedarfsweise steckt auf dem aus dem Kondensator 11 oder
einem Metallröhrchen hervorstehenden Anschlußende 15 des
Buchsenkontaktes 10 eine aus Isoliermaterial bestehende,
dünne Zentrierplatte 16. Soll der Filterblock 8 mit einer
gedruckten Schaltungsplatte 17 verschraubbar sein (Fig.
1), sind zur Herstellung einer entsprechenden
Befestigungsebene zwischen Masseblech 12 und Muttern 18
der zuvor erwähnten Schrauben 13 weitere Distanzstücke 19
eingefügt.
Bei der Montage des Filterblockes 8 wird zur
Vervollständigung der elektromagnetischen Abschirmung
zwischen dem Masseblech 12 und der Montagewand 1 ein dem
Umriß des Massebleches entsprechender, kastenförmiger
Metallrahmen 20 angeordnet. Nach dem Aufstecken des
Filterblockes 8 auf den Anschlußstift 7 der
Kupplungshälfte wird das Masseblech 12 und der
Metallrahmen 20 mittels weiterer Schrauben 21 an der
Erdungspotential aufweisenden Montagewand 1 befestigt
(Fig. 3 und 4).
Wenn die Montagewand 1 als Gußteil ausgeführt ist, kann
der Metallrahmen 20 mit angeformt sein. Besteht die
Montagewand 1 aus Stahlblech oder Aluminium, ist auch
eine Befestigung des Metallrahmens 20 durch Schweißen
möglich. Bei dem in Fig. 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der Metallrahmen 20 durch
Senkschrauben 22 an der Montagewand 1 befestigt und der
Filterblock 8 mittels einer oder mehrerer am Masseblech
12 unverlierbar gehaltenen Schrauben 23 mit dem
Metallrahmen 20 verbunden.
Das aus dem Kondensator 11 des Filterblocks 8
hervorstehende Anschlußende 15 des Buchsenkontaktes 10
ist so lang bemessen, daß es das Aufschieben der
Schaltungsplatte 17 gestattet und direkt mit deren
Leiterbahnen gelötet werden kann; und zwar unabhängig
davon, ob die Schaltungsplatte unmittelbar mit dem
Filterblock 8 verschraubt ist (Fig. 1) oder die
Schaltungsplatte 17 auf andere Weise räumlich fest
angeordnet ist (Fig. 4).
Die Montagemöglichkeiten sowohl des Filterblocks 8 als
auch des Metallrahmens 20 bieten verschiedene Vorzüge
insbesondere fertigungstechnischer Art. Die Verbindungen
zwischen Buchsenkontakten 10 und Kondensatoren 11 sowie
zwischen diesen und dem Masseblech 12 können in einem
Arbeitsgang mittels Heißluft- oder Infrarot-Lötverfahren
gelötet werden. Danach kann der Filterblock 8 an der
Montagewand 1 befestigt und die Anschlußenden 15 der
Buchsenkontakte 10 nach dem Aufstecken der
Schaltungsplatte 17 mit deren Leiterbahnen gelötet
werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach
Herstellung der internen Lötverbindungen des Filterblocks
8 zuerst die Schaltungsplatte 17 mit den Anschlußenden 15
der Buchsenkontakte 10 zu löten und den Filterblock oder
gegebenenfalls auch mehrere an die Schaltungsplatte
gelötete Filterblöcke 8 danach an die Montagewand 1 zu
schrauben. Damit die Befestigungsschrauben 21, 23
zugänglich bleiben, ist die Schaltungsplatte 17 mit
entsprechend großen Löchern 24 versehen. Wie zuvor
bereits erwähnt wurde, kann der Metallrahmen 20 hier
entweder Bestandteil der Montagewand 1 oder auch des
Filterblocks 8 sein. Ist er Bestandteil des Filterblocks
8, können das Masseblech 12 und der Metallrahmen 20 aus
einem Stück gefertigt werden.
Claims (4)
1. Elektrische Steckerkupplung mit in Isolierkörpern gehaltenen
Kontaktelementen, von denen wenigstens die in einer ortsfest
montierbaren Kupplungshälfte angeordneten Kontaktelemente mit
rückwärtig hervorstehenden Anschlußstiften versehen sind,
gekennzeichnet durch einen an der ortsfest
montierbaren Kupplungshälfte (3) befestigten Filterblock (8) mit
mehreren Kondensatoren (11), die mit je einem Anschlußstift (7) der
Kontaktelemente (6) dieser Kupplungshälfte (3) verbunden sind und
ein gemeinsames Masseblech (12) aufweisen, wobei der Filterblock
(8) aus einer Halteplatte (9) mit auf die Anschlußstifte (7) der
Kupplungshälfte (3) steckbaren Buchsenkontakten (10), den hinter
der Halteplatte (9) auf Buchsenkontakten (10) angeordneten
Kondensatoren (11) und dem mit den Kondensatoren (11) verbundenen
Masseblech (12) besteht, das seinerseits an der Halteplatte (9)
befestigt ist.
2. Elektrische Steckerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Masseblech (12) zur elektromagnetischen Abschirmung des
Filterblockes (8) mit einem an einer Montagewand (1) befestigbaren
Metallrahmen (20) verschraubt ist.
3. Elektrische Steckerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Buchsenkontakt (10) des Filterblockes (8), anstelle
eines Kondensators mit einem Metallröhrchen und dieses mit dem
Masseblech (12) verbunden ist.
4. Elektrische Steckerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Masseblech (12) und der Halteplatte (9) Distanzstücke
(14) eingefügt sind.
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Legal Events
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ALCATEL SEL AKTIENGESELLSCHAFT, 7000 STUTTGART, DE |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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