DE3701180C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung zum Dosieren
viskoser Produkte mit einem Austrittskanal zur Abgabe dieses
Produktes aus einer steifen Hülse mit einer zylindrischen
Seitenwand, die das abzugebende Produkt enthält und im
Inneren eines Gehäusemantels längs verschiebbar angebracht
ist, der sich über die gesamte Länge der Hülse und an seinem
dem Austrittskanal gegenüberliegenden Ende über die Hülse
hinaus erstreckt und in eine Fußplatte mündet, welche mit dem
Gehäusemantel verbunden ist, und manuell betätigbaren Mitteln
zum wiederholten Abgeben von Dosen des Produkts durch den
Austrittskanal, die einen Kolben, der reibend in abdichtender
Weise in der Hülse verschiebbar ist, und einen Stiel aufweisen,
der an seinem dem Austrittskanal gegenüberliegenden Ende
mit der Fußplatte verbunden ist, der außerdem durch den Kolben
und durch eine Öffnung verläuft, welche sich in einem
die Hülse in ihrem unteren Bereich verschließenden Boden
befindet, wobei der Kolben ein Gesperre aus elastischen Zungen
besitzt, deren freie Enden mit dem Stiel zusammenwirken und
ein Vorrücken des Kolbens nur in Richtung des Austrittskanals
ermöglichen, mit einem aus dem Teil der Hülse, die den
Austrittskanal am nächsten ist, oder aus einem damit verbundenen
Element bestehenden Druckknopf, bei dessen Betätigung
die Hülse von einer ersten Position, die der Ruheposition
der Abgabevorrichtung entspricht, in eine zweite Position
durch Verschieben der Hülse gelangen kann, mit einer den Stil
umgebenden Schraubenfeder, die zwischen der Fußfläche und
einer Auflagefläche, welche der Boden außerhalb der Hülse
der Fußfläche gegenüberliegend aufweist, angeordnet ist, mit einem
Anschlag, gegen den eine Anschlagfläche des die Hülse bewegenden Elementes
in der zweiten Position in Anschlag kommt, und Mittel, welche die Verschiebung
der Hülse entgegen der Betätigungsrichtung begrenzen, vorgesehen
sind.
Mit dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung können genaue Dosen
von Produkten mit erhöhter Viskosität abgegeben werden.
Dazu zählen Pasten, Cremes, Zahnpasten oder flüssige Seifen.
Die US-PS 44 79 592 beschreibt eine solche Abgabevorrichtung,
doch wird deren Füllgutvolumen durch die flache
Ausbildung des Hülsenbodens stark verringert.
Als weiterer Nachteil einer derartigen Abgabevorrichtung
ist deren erschwerte Montage zu werten, da der bewegliche
Kolben von unten in die Hülse einzuführen ist und anschließend
erst der Hülsenboden eingesetzt wird.
Es sind aus FR 15 96 074 und DE-OS 32 27 112 Abgabevorrichtungen
zum Dosieren viskoser Produkte bekannt, die einerseits einen im
wesentlichen steifen, länglichen, das abzugebende Produkt enthaltenden
Körper, der an einem seiner Enden eine Auslaßöffnung für das Produkt besitzt,
und andererseits einem Mechanismus aufweisen, mit dem
es möglich ist, Dosen des Produkts wiederholt abzugeben.
Dieser Mechanismus besteht aus einem Kolben, der in abdichtender
Weise unter Reibung im Inneren dieses Körpers
gleitet. Der Kolben wird von einem Stiel mit einer
Zahnstange durchquert. Der Stiel erstreckt sich praktisch
über die gesamte Länge des Körpers und kann hin- und her
bewegt werden. Ein an dem Kolben angebrachtes Gesperre
überträgt auf diesen die Bewegungen der Zahnstange lediglich
in Richtung der Auslaßöffnung. Diese Bewegungen in Richtung
der Auslaßöffnung der Zahnstange werden von außen durch
einen Druckknopf hervorgerufen, der mit dem Stiel der Zahnstange
verbunden ist. Dieser Druckknopf befindet sich an demjenigen
Ende des Stiels, das der Auslaßöffnung gegenüberliegt.
Eine auf den Druckknopf wirkende Feder ermöglicht
dessen Rückstellung. Eine derartige Abgabevorrichtung zum
Dosieren von Produkten, die sich einer Kombination aus einem
Kolben und einer Zahnstange bedient, funktioniert zufriedenstellend.
Wünscht der Benutzer die in dem Körper enthaltene
Dosis abzugeben, nachdem er die Auslaßöffnung geöffnet
und den Körper in die gewünschte Richtung ausgerichtet
hat, dann drückt er auf den federbeaufschlagten
Druckknopf. Dadurch wird die Zahnstange in Richtung der Auslaßöffnung
bewegt. Durch diese Bewegung in Richtung der
Auslaßöffnung der Zahnstange wird, wie dies bereits oben
ausgeführt ist, ein Gesperre durch diese mitgenommen.
Das Gesperre rastet in eine der Zähne der Zahnstange ein
und nimmt den Kolben mit, der somit die Zahnstange
während der ganzen Bewegung in Richtung Auslaßöffnung "be
gleitet". Dadurch wird eine Dosis des Produkts aus der Aus
laßöffnung ausgetrieben. Diese Dosis entspricht der Distanz,
um die der Druckknopf und folglich der Kolben verschoben
worden sind. Drückt der Benutzer nicht mehr auf den Druck
knopf, dann wird dieser durch die Feder in seine ursprüng
liche Lage zurückgebracht, wobei er lediglich den Stiel mit
der Zahnstange mitnimmt, mit dem er verbunden ist. Der
Kolben hingegen verbleibt aufgrund von Reibungskräften an
seiner Stelle in der abgesenkten Position. Dies bewirkt, daß
das Gesperre wenn die Zahnstange in ihre obere Stelle
zurückgekehrt ist, nicht mehr in dieselbe Kerbe der Zahnung
der Zahnstange, sondern in eine vom Druckknopf weiter ent
fernte Kerbe einrastet.
Man kann somit durch mehrmaliges Drücken auf den Druckknopf
einzelne, praktisch konstante Dosen der Paste abgeben bzw.
verteilen, bis der Kolben seine unterste Stellung in der
Nähe der Austrittsöffnung erreicht.
Diese bekannten Vorrichtungen sind mit dem Nachteil behaftet,
daß sie nur sehr schwierig vom Benutzer betätigt werden können,
da der Betätigungsmechanismus für die Abgabe, d. h. der Druckknopf,
der Austrittsöffnung gegenüberliegt.
Aus der DE-OS 33 39 180 ist ein Wirkstoffspender bekannt, aus
dessen Vorratsraum durch Betätigung einer Schubkolbenpumpe
eine Dosis des Wirkstoffes abgegeben wird. Dazu wird durch Betätigung
einer Handhabe der Pumpkolben der Schubkolbenpumpe
in deren wirkstoffgefüllten Dosierraum eingedrückt, wodurch
der Wirkstoff über ein Ventil aus dem Spender austritt. Das
Ende des Pumphubes ist erreicht, wenn der Pumpkolben an der
stirnseitigen Endfläche der Kolbenlauffläche anliegt. Ein derartiger
Wirkstoffspender ist jedoch auf Grund des komplexen
Aufbaus des Pumpraumes nicht für eine Dosierung viskoser Produkte
geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit, eine Abgabevorrichtung
zum Dosieren viskoser Produkte bereitzustellen, die
einfach zu montieren ist, ein möglichst optimales Nutzvolumen
aufweist und einen leicht bedienbaren Betätigungsmechanismus
besitzt.
Die erfindungsgemäß gestellte Aufgabe wird durch Bereitstellung
einer Abgabevorrichtung gelöst, die die eingangs beschriebenen
Merkmale aufweist und dadurch gekennzeichnet ist, daß der Stiel
eine Zahnstange trägt, in die das Gesperre eingreift, daß der
Boden der Hülse eine kranzförmige periphere plane Zone und eine
zentrale kegelstumpfförmige Zone aufweist, die zum Inneren der
Hülse gerichtet ist und sich dorthin verengt und die axiale
Öffnung im Boden begrenzt, wobei der freie Rand der Zone
einen Ringwulst aufweist, der mit einem vom Stiel getragenen
umlaufenden Wulst zusammenwirkt, so daß die Verschiebung der
Hülse entgegen der Betätigungsrichtung begrenzt ist, und daß
die Auflagefläche für die Feder eine ringförmige Auflagefläche
ist, welche die Durchtrittsöffnung für den Stiel durch den
Boden umfaßt.
Erfindungsgemäß wird somit eine Abgabevorrichtung zum Dosieren
von viskosen Produkten bereitgestellt, bei der mit Hilfe eines
Kolbens und einer Zahnstange eine Produktabgabe erfolgt und
leicht zu betätigen ist. Aufeinanderfolgende Dosen des Produkts
können hiermit abgegeben bzw. verteilt werden. Erfindungsgemäß
wird daher vorgeschlagen, den Druckknopf der bekannten
Vorrichtung mit einem äußeren Gehäuse zu verbinden, das den
Körper auf praktisch seiner gesamten Höhe umgibt. Lediglich der
obere Teil dieses Körpers mit der Austrittsöffnung für das
Produkt ragt hervor. Daher kann dieser Körper als Hülse betrachtet
werden, die in Längsrichtung im Inneren des äußeren
Gehäuses verschoben werden kann, wenn man auf den oberen Teil
des Körpers drückt, welcher somit den Druckknopf darstellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird somit in der Nähe der
Austrittsöffnung betätigt.
Durch die erfindungsgemäße einstückige Ausbildung von Seiten-
und Bodenteil der Hülse wird die Montage der Vorrichtung erleichtert,
wobei der Kolben unter Ausklinken des Gesperres von
oben in die Hülse eingeführt wird. Durch die erfindungsgemäße
kegelstumpfförmige Ausbildung des Hülsenbodens wird das Totvolumen
in der Hülse weitestgehend reduziert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist somit frei von den oben
genannten Nachteilen bekannter Vorrichtung.
Der Gehäusemantel weist vorteilhafterweise innen Zentrier
mittel für die Hülse auf.
Der Gehäusemantel besteht vorzugsweise aus einem an beiden
Enden offenen Rohr. Der obere Rand dieses Rohrs besteht aus
einem ringförmigen Anschlag für eine Anschlagfläche, die
sich an der Hülse oder an einem damit verbundenen Element
oberhalb des Gehäusemantels befindet.
Das Rohr weist in bekannter Weise in seinem unteren Bereich
ein Mittel auf, mit Hilfe dessen die von dem Stiel mit Zahnstange
gehaltene Fußfläche oberhalb der Hülse beschäftigt
werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgmäßen
Abgabevorrichtung ist derjenige Abschnitt der Hülse, der
dem Austrittskanal am nächsten ist, von einer Schutzkappe
bedeckt, deren unterer freier Rand die Anschlagfläche der
Hülse darstellt, gegen die der Anschlag des Gehäusemantels
am Ende der Betätigung der Hülse in Anschlag kommt.
Die Hülse besteht insbesondere aus einem im oberen Ab
schnitt offenen rohrförmigen Element und aus einer Abgabe
kappe, welche den Austrittskanal für das pastöse Produkt
aufweist und welche auf dem rohrförmigen Element befestigt
werden kann.
Der Austrittkanal der Hülse kann beispielsweise durch einen Verschluß
verschlossen werden, der sich außen an einer rohrförmigen
Ausgießtülle befindet. Die Ausgießtülle ist von einer
Position, in der sie den Austrittskanal verschließt, in eine
andere Position verschiebbar, in der sich der durch sie
definierte Kanal in der Verlängerung des Austrittkanals be
findet.
Der Kolben weist in bekannter Weise in seinem Zentrum eine
Lippe auf, welche den Durchtritt des Stiels mit Zahnstange
einfaßt und dafür Sorge trägt, daß eine Abdichtung zwischen
dem Stiel mit Zahnstange und dem Kolben sichergestellt wird,
der Außendurchmesser des Stiels mit Zahnstange und
derjenige der inneren Öffnung dieser Abdichtlippe derart sind,
daß der Stiel mit Zahnstange in praktisch abgedichteter Weise,
jedoch entweder mit einer geringen Reibung oder mit keinerlei
Reibung, den Kolben durchquert.
Das Gesperre besteht vorteilhafterweise aus mindestens einer zum Stiel
mit Zahnstange geneigten, elastischen Zunge. Die elastische(n) Zunge(n)
(sind) einstückig mit dem Kolben geformt. Das (die) Ende(n) der Zunge(n),
das (die) mit den aufeinanderfolgenden Kerben der Zahnstange zusammenwirken
soll (sollen), stellt (stellen) somit eine von der Abdichtlippe
unabhängige Einrastlippe dar. Ein derartiger Kolben ist in dem französischen
Zusatzpatent 25 29 071 beschrieben.
Die Zahnstange ist außerdem vorteilhafterweise rotations
symmetrisch.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Figuren
gezeigten, bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert.
Von diesen Figuren zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abgabevorrichtung für
eine Zahnpasta in Ruhelage; d. h. im Zustand,
in dem keine Zahnpasta abgegeben wird;
Fig. 2 den oberen Abschnitt der Abgabevorrichtung
nach Fig. 1 in Benutzungsstellung; und zwar
teilweise in Aufsicht und teilweise in
Schnittansicht;
Fig. 3 eine Aufsicht von vorne auf die Abgabekappe;
Fig. 4 eine Aufsicht von vorne auf die Ausgießtülle,
die auf der Abgabekappe befestigt ist; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Kolbens,
mit dem die Abgabevorrichtung ausgerüstet
ist; und zwar in der in Fig. 1 gezeigten
Stellung.
In den Figuren ist mit der Bezugszahl 1 die zur Abgabe von
"Zahnpastadosen" eingesetzte Vorrichtung in ihrer Gesamtheit
bezeichnet. Diese Vorrichtung ist aus geformten Teilen zu
sammengesetzt.
Die Vorrichtung 1 weist einerseits eine Hülse 2, in der sich
die abzugebende Zahnpasta 3 befindet und welche den Austritt
kanal 4 für diese Paste definiert, und andererseits einen
Gehäusemantel 5 auf, der die Hülse 2 bis auf den oberen Be
reich dieser Hülse umgibt. Der obere Bereich dieser Hülse
ist außerdem von einer Schutzkappe 6 bedeckt. Die Vorrichtung
1 besitzt zudem einen Mechanismus zur wiederholten Abgabe
von Zahnpastadosen.
Dieser Mechanismus weist einen Betätigungsstiel 7 auf, der
im Inneren der Hülse 2 verläuft, dort eine mit einem Kolben
9 zusammenwirkende Zahnstange 8 aufweist und sich an der
dem Austrittkanal 4 gegenüberliegenden Seite über die Hülse
2 hinaus erstreckt, wo er an seinem freien Ende eine mit dem
Gehäusemantel 5 verbundene Fußfläche 10 trägt. Eine Feder 11
ist zwischen der Fußfläche 10 und der Hülse 2 angebracht.
Die Hülse 2 besteht genauer gesagt aus dem Behälter 12, der
die abzugebende Paste einschließt. Auf dem Behälter ist eine
Abgabekappe 13 angebracht, welche den Austrittkanal 4 auf
weist, der, wenn keine Abgabe erfolgen soll, durch einen
Verschluß 14 verschlossen werden kann, der Teil einer Aus
gießtülle 15 ist, wie dies bereits oben beschrieben ist. Der
Behälter 12, die Abgabekappe 13 und die Ausgießtülle 15 be
stehen beispielsweise aus Polypropylen.
Der Behälter 12 besteht aus einer zylindrischen Seitenwand
16, die mit einem Boden 17 ausgestattet ist. Die Seitenwand
16 weist in der Nähe ihres oberen Endes einen inneren um
laufenden Wulst 18 auf, dessen Aufgabe weiter unten erläutert
ist. In der Nähe des Bodens 17 besitzt die Seitenwand 16 in
ihrer Außenfläche außerdem einen Absatz 19 nach innen, so
daß die Dicke dieser Seitenwand 16 zwischen diesem Absatz 19
und dem Boden 17 geringer ist als diejenige der übrigen
Seitenwand 16. Der Boden 17 weist eine kranzförmige,
periphere, plane Zone 20 und eine zentrale kegelstumpfförmige
Zone 21 auf, wobei letztere zum Inneren der Hülse 2 gerichtet
ist und sich dorthin verengt. Der freie Rand der Zone 21 be
grenzt eine axiale Öffnung 22, die durch eine kurze
zylindrische Schürze 23 eingefaßt ist, welche wiederum innen
einen umlaufenden Wulst 24 besitzt, dessen Aufgabe weiter
unten erläutert ist.
Die auch in der Fig. 3 gezeigte Abgabekappe 13 weist zur
Befestigung an dem Behälter 12 eine untere zylindrische
Schürze 25 auf. Die Schürze 25 ist über eine Schulter 26
mit einem Röhrchen 27 verbunden, das konusförmig ist und
sich leicht verengt, bevor es derart umbiegt, daß der Aus
trittkanal 4 im wesentlichen senkrecht zur Achse des Be
hälters 12 verläuft, wenn die Kappe 13 auf dem Behälter 12
in Position gebracht ist.
Die Schürze 25 weist in der Nähe ihres unteren freien Randes
einen Außenabsatz 28 auf, unterhalb dessen die Schürze 25
eine geringere Dicke besitzt. Diese Zone geringerer Dicke
weist einen umlaufenden Wulst 29 auf, wobei zwischen diesem
Absatz 28 und dem Wulst 29 eine Nut 30 zur Aufnahme des
Wulstes 18 des Behälters 12 ausgebildet ist.
In der Nähe der Schulter 26 trägt die Schürze 25 einen
Außenkragen 31, der zu ihr senkrecht verläuft und der gegen
den oberen Rand des Behälters 12 in Anschlag kommt, wenn
die Abgabekappe 13 aufgesetzt ist. Der Kragen 31 ist an
seinem Umfang im Winkel nach oben umgefaltet. Dies gilt je
doch nicht für diejenige Stelle, an der die Austrittöffnung
4 mündet. Diese Abwinkelung 32 weist eine äußere ringförmige
Nut 33 auf, deren Aufgabe weiter unten erläutert ist.
Senkrecht zu dem Austrittkanal 4 und oberhalb der Schulter 26
weist das Röhrchen 27 der Abgabekappe 13 eine Anschlag
fläche 34 auf, die im wesentlichen senkrecht zur Achse der
Schürze 25 verläuft und deren obere Fläche an ihrem freien
Ende einen Buckel 35 besitzt, dessen Aufgabe weiter unten
erläutert ist.
Die Abgabekappe 13 weist außerdem links und rechts von der
Stelle, wo der Kanal 4 mündet, zwei zueinander parallele
Flügel 36 (man vergleiche Fig. 3) auf. In der vor den Flügeln
liegenden Einfassung sind auf Höhe des Austrittkanals 4
Aussparungen 37 ausgenommen, deren Boden Kreisform besitzt und
die somit Lager darstellen, welche die Ausgießtülle 15 auf
nehmen, wie dies weiter unten beschrieben ist. Das Röhrchen
27 der Abgabekappe 13 weist außerdem im oberen Bereich
geringfügig oberhalb des Auslasses des Kanals 4 eine Krempe
38 auf, die in ihrem Zentrum eine U-förmige Aussparung zur
Positionierung der Kappe 6 auf der Abgabekappe 13 besitzt.
Die Ausgießtülle 15 besteht aus einem Rohrsegment, welches
einen Kanal 40 begrenzt. Dieses Rohrsegment besitzt einer
seits den zuvor beschriebenen Verschluß 14 mit abgerundetem
Profil (man vergleiche die Fig. 1 und 2) und andererseits
zwei seitlich angeordnete Drehzapfen 41, wie man dies in der
Fig. 4 sehen kann, die jeweils in einem durch eine Aussparung
37 gebildeten Lager aufgenommen werden.
Der Aufbau und die Montage der Ausgießtülle 15 in der Abgabe
kappe 13 sind üblicher Art. In derjenigen Lage, in der keine
Abgabe erfolgt (Fig. 1) ist die Tülle 15 zur Abgabekappe 13 hin ge
neigt. Der Buckel 35 bewirkt ein Einrasten, während der
untere Rand der Tülle 15 nach außen vorragt, damit der Be
nutzer die Tülle ergreifen und um die Achsenden 41 in die
in der Fig. 2 gezeigte Abgabeposition kippen kann, in der
sich der Kanal 40 in der Verlängerung des Austrittkanals 4
befindet und in der die Tülle 15 infolge der Reibung der
Drehzapfen 41 in den entsprechenden Lagern in Position ge
halten wird. Die Form des Buckels 35 erleichtert zudem das
erneute Verriegeln der Tülle 15.
Die Schutzkappe 6, die ebenfalls aus Polypropylen gefertigt
ist, ist gleichfalls klassischer Art. Sie weist eine Seiten
schürze 42 auf, deren unterer, zylindrischer Abschnitt 42 a
innen einen unterbrochenen Ringwulst 43 trägt, der mit der
Nut 33 der Abgabekappe 13 zusammenwirkt, um die Kappe 6 auf
der Abgabekappe 13 zu befestigen. Der obere Abschnitt 42 b der
Schürze 42 mit im wesentlichen Kegelstumpfform ist an einem
Boden 44 befestigt, der eine Vertiefung 45 besitzt, die in
klassischer Weise diejenige Zone darstellt, auf die der
Benutzer bei der Betätigung der Abgabevorrichtung 1 mit
seinem Finger drückt. Die Schürze 42 besitzt an dem der
Vertiefung 45 gegenüberliegenden Stelle eine Ausnehmung 46,
welche den Durchtritt der Ausgießtülle 15 ermöglicht. Be
findet sich die Vorrichtung in einer Position, in der keine
Paste abgegeben wird, dann kommt die Seitenwand der Aus
gießtülle 15 in der Verlängerung der Seitenwand der Kappe 6
zu liegen, wodurch ein ästhetischer Gesamteindruck der Ab
gabevorrichtung 1 sichergestellt wird. Die Kappe 6 besitzt
zudem eine obere Rippe 47, die in der Aussparung 39 der
Krempe 38 der Abgabekappe 13 zu liegen kommt. Ebenso besitzt
die Kappe 6 seitliche innere Rippen 48, die als Verstärkung
dienen.
Der ebenfalls aus Polypropylen gefertigte Gehäusemantel 5
besteht aus einem Rohr, dessen Innenwand in der Nähe ihres
unteren Randes einen Absatz 49 besitzt. Das Rohr (oder rohr
förmige Element) besitzt in seinem Abschnitt mit geringerer
Dichte, der sich zwischen dem Absatz 49 und seinem unteren
Rand befindet, eine unterbrochene ringförmige Rippe 50,
deren Aufgabe weiter unten erläutert ist. Der Mantel 5 weist
außerdem innen mehrere (beispielsweise vier) Längsrippen 51
auf, die sich zwischen dem Absatz 49 und dem oberen Rand des
Mantels 5 erstrecken. Die Dicke dieser Längsrippen 51 nimmt
gleichmäßig vom Absatz 49 bis zum oberen Rand ab. Diese
Längsrippen 51 bewirken die Zentrierung der Hülse 2 im
Inneren des Gehäusemantels 5, welcher, wenn die Abgabe
vorrichtung 1 zusammengebaut ist, mit seinem unteren
Abschnitt über den Boden 17 der Hülse 2 hinaus und mit seinem
oberen Abschnitt unterhalb vom oberen Rand der Seitenwand 16
des Behälters 12 verläuft.
Der gleichfalls aus Polypropylen gefertigte, axiale Be
tätigungsstiel 7 erstreckt sich, wenn die Abgabevorrichtung
1 zusammengebaut ist, im Inneren der Hülse 2 bis zur Höhe der
Schulter 26 der Abgabekappe 13. Der Stiel ragt aus dem Boden
17 des Behälters hervor, so daß er mit der Fußfläche 10 ein
stückig verbunden ist.
Die Fußfläche 10 besteht aus einer Platte 52, welche an ihrem
Umfang im Winkel abgeknickt ist, damit ein nach außen umge
bogener Rand 53 gebildet wird, mit dem die Abgabevorrichtung
1 auf einer flachen Unterlage ruhen kann. In der Nähe der
Peripherie und auf der dem Rand 53 gegenüberliegenden Seite
besitzt die Platte 52 eine kurze zylindrische Schürze 54,
welche eine ringförmige Nut 55 besitzt, die den ringförmigen
Wulst 50 des Gehäusemantels 5 aufnimmt, wenn die Abgabe
vorrichtung 1 zusammengesetzt ist.
Der Stiel 7 besitzt in der Nähe seiner Verbindungszone mit
der Fußfläche 10 einen umlaufenden Wulst 56, unter dem der
an den Boden 17 des Behälters 12 angebrachte Wulst 24 zu
liegen kommt, wenn die Abgabevorrichtung 1 zusammengebaut ist.
In diesem zusammengebauten Zustand umgibt die Schraubenfeder
11 denjenigen Abschnitt des Stiels 7, der sich außerhalb des
Behälters 12 befindet. Die Schraubenfeder 11 drückt einer
seits gegen die Fußfläche 10 und andererseits gegen den
Boden 17 auf die Auflagefläche 57, welche den unteren freien
Rand der Schürze 23 darstellt. Der Wulst 24 wird somit durch
die Feder 11 gegen den Wulst 56 gedrückt, welcher einen die
Bewegung der Hülse 2 begrenzenden Anschlag bildet.
Der Betätigungsstiel 7 weist in seinem unteren, sich im
Inneren der Hülse 2 erstreckenden Bereich eine Zahnstange 8
auf, wie dies zuvor beschrieben ist. Diese Zahnstange 8 ist
rotationssymmetrisch und besteht aus einer Folge von Kehlen
und Kragen. Man sieht, daß der am freien Ende des Stiels 7
befindliche Zahn 8 a abgeschrägt ist, um beim Zusammenbau die
Einführung des Stiels 7 durch die Öffnung 22 des Bodens 17
der Hülse 2 zu erleichtern. Jede Kehle ist von einer konus
förmigen Wand 8 b, die sich zum freien Ende des Stiels 7 erweitert,
und durch eine kranzförmige ebene Wand begrenzt.
Der Kolben 9 kann in der Hülse 2 unter Reibung gleiten.
Der Kolben 9 besteht aus einer zylindrischen Seitenwand 58,
die in ihrem unteren Bereich (wenn der Kolben 9 gemäß der
in Fig. 1 gezeigten Weise eingesetzt ist) zwei umlaufende
Lippen 59 a, 59 b besitzt, welche eine Abdichtung zwischen der
Innenwand der Hülse 2 und dem Kolben 9 sicherstellen. Im
oberen Bereich des Kolbens 9 befinden sich zwei Schürzen 60,
die einander diametral gegenüberliegen und jeweils ein weiter
unten beschriebenes Gesperre 61 besitzen.
Jede Schürze 60 besteht aus einem zylindrischen Schürzen
teil 60 a, der sich in der Verlängerung der Seitenwand 58 be
findet, und aus einer Wand 60 b, die nach innen in
Richtung des Stiels geneigt ist und an dem Schürzenteil 60 a
mittels einer Wand 60 c befestigt ist.
Die beiden Wände 60 b sind an ihren freien Rändern durch eine
zur Achse des Kolbens 9 senkrechten Wand 60 d verbunden. Diese
Wand 60 d besitzt einen zentralen Durchlaß 62, der von
einer im wesentlichen zylindrischen Schürze 63 eingefaßt ist,
die sich jedoch in ihrem unteren Bereich auf der Seite des
Bodens 17 des Behälters 12 leicht aufweitet, damit das
Aufschieben des Kolbens 9 auf den Stiel 7 erleichtert wird.
Die Schürze 63 bildet in ihrem oberen Bereich eine kreis
förmige, kegelstumpfartige Lippe 64, welche die Abdichtung
zwischen dem Kolben 9 und dem mit der Zahnstange 8 ausge
statteten Stiel 7 sicherstellt.
Die Gesperre 61 bestehen aus elastischen Zungen, deren
freie Enden mit den Kerben der Zahnstange 8 zusammenwirken.
Diese Zungen sind nach unten geneigt und bilden eine Einrast
lippe, die sich in der Nähe der Abdichtlippe 64 befindet,
jedoch nicht mit ihr zu verwechseln ist.
Um die Abgabevorrichtung 1 zusammenzubauen, beginnt man da
mit, daß man die Feder 11 um den Stiel 7 gleiten läßt. Man
fixiert die Feder 11 so, daß sie um die dickere Zone
des Stiels 7 verläuft, welche an der Verbindung dieses
Stiels 7 mit der Fußfläche 10 vorgesehen ist.
Anschließend führt man den Stiel 7 durch die Öffnung 22
ein, welche im Boden 17 des Behälters 12 ausgebildet ist, der
den Teil der Hülse 2 darstellt, in dem man diesen Stiel ein
schiebt, bis der Wulst 56 gegen den Wulst 24 in Anschlag
kommt, wie dies zuvor ausgeführt ist. Dann führt man den
Kolben 9 durch die freie Öffnung des Behälters 12 ein und
schiebt ihn, bis er die dem Boden 17 benachbarte Stellung
einnimmt, wie dies in der Fig. 1 gezeigt ist. Daran an
schließend setzt man den Gehäusemantel 5 auf, indem man ihn
über den Behälter 12 gleiten läßt. Man befestigt den Gehäuse
mantel 5 dadurch, daß man den Wulst 50 dieses Mantels 5 in
die an der Fußfläche 10 ausgebildete Nut 55 einrasten läßt.
Man füllt den Behälter 12 dann mit Zahnpasta und bringt das
Verschlußelement an seinen Platz, das aus der zusammenge
bauten Abgabekappe mit der Schutzkappe und der Ausgießtülle
15 besteht, welche zuvor auf übliche Weise hergestellt worden
ist.
Bei der in der Fig. 1 gezeigten Stellung, in der keine Ab
gabe stattfindet, kommt der untere Rand der Schutzkappe 6,
welcher eine Anschlagfläche 65 darstellt, deren Aufgabe
weiter unten erläutert ist, in einem Abstand zum oberen Rand
des Gehäusemantels 5 zu liegen. Man kann in der dazwischen
liegenden Zone einen Ring vorsehen, der vor der ersten Ver
wendung der Vorrichtung abgerissen wird.
Wünscht der Benutzer eine in der Hülse 2 befindliche Zahn
pastadosis abzugeben, dann schwenkt er die Ausgießtülle 15,
bis sie sich in der in der Fig. 2 gezeigten Stellung be
findet. Der Austrittkanal 4 ist dann offen. Nachdem die
Abgabevorrichtung in die gewünschte Richtung ausgerichtet
worden ist, genügt es, auf die Schutzkappe zu drücken. Da
durch wird ein Absenken der Hülse 2 bewirkt, bis die zuvor
genannte Anschlagfläche 65 an dem oberen Rand der Seiten
wand des Gehäusemantels 5 in Anschlag kommt. Der Kolben 9
verbleibt in der Stellung, die er bezüglich des Stiels 7
einnimmt. Die Gesperre 61 des Kolbens 9 sind mit Bögen
in einer Zahnrille der Zahnstange 8 abgestrebt. Sobald man
die Schutzkappe 6 losläßt, nimmt die Hülse 2 ihre ur
sprüngliche Position aufgrund der durch die Feder 11 ausge
übten Kraft wieder ein. In diesem Moment wird jedoch der
Kolben 9 durch die Hülse 2 mitgenommen und zwar derart,
daß die Gesperre 61 nicht mehr in Form von Bögen in der
Zahnreihe der Zahnstange abgestrebt sind. Diese Gesperre
greifen somit in den folgenden Zahn für eine weitere Ab
gabe ein.
Die Abgabe erfolgt zum Zeitpunkt des Absenkens der Kappe 6,
da genau zu diesem Zeitpunkt der Inhalt des Behälters 2
oberhalb des Kolbens 9 komprimiert wird.
Claims (8)
1. Abgabevorrichtung zum Dosieren viskoser Produkte mit
einem Austrittskanal (4) zur Abgabe dieses Produktes aus
einer steifen Hülse (2) mit einer zylindrischen Seitenwand
(16), die das abzugebende Produkt (3) enthält und
im Inneren eines Gehäusemantels (5) längs verschiebbar
angebracht ist, der sich über die gesamte Länge der Hülse
(2) und an seinem dem Austrittskanal (4) gegenüberliegenden
Ende über die Hülse (2) hinaus erstreckt und
in eine Fußplatte (10) mündet, welche mit dem Gehäusemantel
(5) verbunden ist, und manuell betätigbaren Mitteln
zum wiederholten Abgeben von Dosen des Produkts durch den
Austrittskanal (4), die einen Kolben (9), der reibend in
abdichtender Weise in der Hülse (2) verschiebbar ist, und
einen Stiel (7) aufweisen, der an seinem dem Austrittskanal
(4) gegenüberliegenden Ende mit der Fußplatte (10)
verbunden ist, der außerdem durch den Kolben (9) und durch
eine Öffnung (22) verläuft, welche sich in einem die Hülse
(2) in ihrem unteren Bereich verschließenden Boden (17)
befindet, wobei der Kolben (9) ein Gesperre (61) aus
elastischen Zungen besitzt, deren freie Enden mit dem Stiel
zusammenwirken und ein Vorrücken des Kolbens (9) nur in
Richtung des Austrittskanals (4) ermöglichen, mit einem aus dem
Teil der Hülse (2), die dem Austrittskanal (4) am
nächsten ist, oder aus einem damit verbundenen Element bestehenden
Druckknopf, bei dessen Betätigung die Hülse von
einer ersten Position, die der Ruheposition der Abgabevorrichtung
(1) entspricht, in eine zweite Position durch
Verschieben innerhalb der Hülse (2) gelangen kann, mit
einer den Stiel (7) umgebenden Schraubenfeder (11), die
zwischen der Fußfläche (10) und einer Auflagefläche (57),
welche der Boden (17) außerhalb der Hülse (2) der Fuß
fläche (10) gegenüberliegend aufweist, angeordnet ist,
mit einem Anschlag, gegen den eine Anschlagfläche des die
Hülse (2) bewegenden Elementes in der zweiten Position
in Anschlag kommt, und Mittel, welche die Verschiebung der
Hülse (2) entgegen der Betätigungsrichtung begrenzen, vorgesehen
sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Stiel (7) eine Zahnstange (8) trägt, in die das Gesperre
(61) eingreift, daß der Boden (17) der Hülse (2)
eine kranzförmige periphere plane Zone (20) und eine
zentrale kegelstumpfförmige Zone (21) aufweist, die zum
Inneren der Hülse (2) gerichtet ist und sich dorthin verengt
und die axiale Öffnung (22) im Boden (17) begrenzt,
wobei der freie Rand der Zone (21) einen Ringwulst
(24) aufweist, der mit einem vom Stiel (7) getragenen
umlaufenden Wulst (56) zusammenwirkt, so daß die Verschiebung
der Hülse (2) entgegen der Betätigungsrichtung
begrenzt ist, und daß die Auflagefläche für die Feder (11)
eine ringförmige Auflagefläche (57) ist, welche die Durchtrittsöffnung
(22) für den Stiel (7) durch den Boden (17)
umfaßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäusemantel (5) innen
Zentriermittel (51) für die Hülse (2) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäusemantel (5) aus
einem an beiden Enden offenen Rohr besteht, dessen oberer
Rand einen ringförmigen Anschlag für die Anschlagfläche
(65) bildet, welche sich an der Hülse (2) oder an einem
damit verbundenen Element oberhalb des Gehäusemantels (5)
befindet.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß derjenige
Abschnitt der Hülse (2), der dem Austrittskanal (4) am
nächsten ist, von einer Schutzkappe (6) bedeckt ist, deren
freier unterer Rand die Anschlagfläche (65) der Hülse (2)
darstellt, gegen die der Anschlag des Gehäusemantels (5)
am Ende der Betätigung der Hülse (2) in Anschlag kommt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Hülse
(2) aus einem Rohr, das in seinem oberen Bereich offen
ist, und einer Abgabekappe (13) besteht, welche den
Austrittskanal (4) für das pastöse Produkt (3) aufweist
und auf dem Rohr befestigt werden kann.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Austrittskanal
(4) der Hülse (2) durch einen Verschluß
(14) verschließbar ist, der sich außen an einer rohrförmigen
Ausgießtülle (15) befindet, welche von einer Position,
in der sie den Austrittskanal (4) verschließt, in eine
andere Position gebracht werden kann, in der sich der
Kanal (40), der durch diese Ausgießtülle (15) definiert
wird, in der Verlängerung des Austrittskanals (4) befindet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gesperre
(61) aus mindestens einer elastischen Zunge
besteht, die zur Zahnstange (8) geneigt ist, und die
elastische(n) Zunge(n) mit dem Kolben (9) einstückig geformt
ist (sind) und ihr(e) Ende(n), das (die) mit den
aufeinanderfolgenden Rastkerben der Zahnstange (8)
zusammenwirken soll(en), und somit eine Einrastlippe
darstellt (darstellen), die von der Abdichtlippe (64) unabhängig
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zahnstange
(8) rotationssymmetrisch ist.
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D2 | Grant after examination | ||
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