DE3628334A1 - Heiz- oder kuehlplatte fuer presseinrichtungen, insbesondere fuer eine doppelbandpresse - Google Patents
Heiz- oder kuehlplatte fuer presseinrichtungen, insbesondere fuer eine doppelbandpresseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Heiz- oder Kühlplatte für Preßein
richtungen, insbesondere für eine Doppelbandpresse, bei der das
Preßgut zwischen zwei gegeneinander gedrückten und gegensinnig
umlaufenden Bändern an einer Seite der Heiz- oder Kühlplatte
zur Temperaturbeeinflussung vorbeigeführt wird.
Solche Heiz- oder Kühlplatten sind bekannt (DE-PS 27 29 559).
Bei diesen bekannten Bauarten werden die das Preßgut führenden
Stahlbänder im Bereich der Preßplatten über umlaufende Walzen
an den Preßwalzen vorbeigeführt, die zum einen zur Erniedrigung
der Reibung zwischen den Bändern und den Preßplatten dienen,
zum anderen aber auch die Aufgabe haben, Wärme von den Preß
platten an die Stahlbänder und von dort dem Preßgut zuzuführen
oder umgekehrt Wärme vom Preßgut abzuführen, wenn es sich um
eine Kühlplatte handelt. Ein Nachteil solcher beheizbarer oder
kühlbarer Doppelbandpressen besteht darin, daß sich die Heiz
oder Kühlplatten, insbesondere wenn große Temperaturunter
schiede zwischen Preßgut und der Heiz- oder Kühlplatte
bestehen, wegen der unterschiedlichen Wärmeabfuhr auf ihren
beiden Seiten unterschiedlich ausdehnen und daher verformen.
Dies wirkt sich in einer ungleichen Dicke des durchlaufenden
Preßgutes aus.
Bei den bekannten Bauarten hat man daher die Preßplatten gegen
über den Ober- und Untergurten des angrenzenden Pressen
gestelles über Distanzleisten gelagert, die jeweils für sich
beheizbar sind, und zwar so, daß die dadurch bewirkte unter
schiedliche Wärmedehnung der Distanzstücke eine Verformung der
Preßplatten kompensiert oder bewußt dazu ausgenutzt wird, um
Herstellungstoleranzen der Presse auszugleichen.
Auch bei anderen Bauarten (DE-AS 11 54 255 oder DE-AS 20 36
926) hat man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, etwa die
Ober- und Untergurte des Pressengestelles von Etagenpressen
unterschiedlich zu beheizen, um dadurch plane Anlageflächen für
das Preßgut zu erhalten. Solche Bauarten allerdings weisen den
Nachteil auf, daß die zu beheizende Masse sehr groß ist, so daß
solche Pressen zu träge sind, um auftretende Dickenänderungen
im Preßgut schnell beheben zu können.
Alle bekannten Bauarten setzen relativ kompliziert aufgebaute
Beheizungseinrichtungen voraus, die einer unterschiedlichen
Temperatursteuerung bedürfen, damit das gewünschte Ergebnis
erreicht werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heiz- oder Kühl
platte der eingangs genannten Art von vorneherein so auszu
bilden, daß auch beim Auftreten von hohen Temperaturdifferenzen
innerhalb der Platte die durch unterschiedliche Dehnung
bedingte Verformung so gering als möglich bleibt, so daß zu
sätzliche Beheizungen für das Pressengestell und die
Steuerungen dafür entweder überflüssig werden, oder in Form der
eingangs erwähnten beheizbaren Distanzleisten nur noch zur
Verbesserung des Arbeitsergebnisses dienen müssen.
Die Erfindung besteht bei einer Heiz- oder Kühlplatte der
eingangs genannten Art darin, daß die Heiz- oder Kühlplatte
selbst durch einen mindestens aus zwei Lagen bestehenden Aufbau
gekennzeichnet ist, wobei die dem Preßgut zugewandte Lage aus
einer relativ dünnen Heiz- oder Kühlplatte besteht, die auf
einer darunter angeordneten stabilen Trägerplatte parallel zu
dieser verschiebbar befestigt ist. Durch diese Ausgestaltung
kann die dem Preßgut zugewandte und dem größten Temperatur
einflüssen unterworfene Lage sich unabhängig ausdehnen oder
zusammenziehen und wird aufgrund ihrer geringen Dicke in sich
selbst nur unwesentlichen verformt. Dem wirkt auch die
Befestigung an der benachbarten Lage der Trägerplatte entgegen,
deren Anlagefläche weitgehend eben bleibt oder in bekannter
Weise durch Ausgleichheizungen plan gehalten werden kann.
In besonders vorteilhafter Weise kann die dünne Heiz- oder
Kühlplatte aus mehreren parallel zueinander angeordneten
einzelnen Plattenstreifen bestehen, die auch schräg zu den
Seitenkanten der Trägerplatte angeordnet sein können. Durch die
Aufteilung der Heiz- oder Kühlplatte in mehrere parallel
zueinander verlaufende Plattenstreifen kann die Neigung zu
einer Verformung über die gesamte Preßfläche vermindert werden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Heizplattenstreifen
aus einem anderen Material als die Trägerplatte hergestellt
sein können. So können die Heizplattenstreifen beispielsweise
aus einem temperaturbeständigen Werkstoff, zum Beispiel aus
verzunderungsfreien Stahl hergestellt werden, der gehärtet
wird. Dadurch kann der Verschleiß der ständig von den Walzen
überrollten Fläche der Heiz- oder Kühlplatte verringert werden.
Vorteilhaft ist außerdem, daß die Trägerplatte selber aus einem
billigerem Baustahl hergestellt werden kann und daß in relativ
einfacher Weise ein Auswechseln der Heizplatten möglich ist.
Diese montagefreundliche und repaturfreundliche Ausgestaltung
wird noch begünstigt durch die Merkmale des Patentanspruches 5,
bei dem einzelne Plattenstreifen jeweils unter Zwischenfügung
der Beheizungsrohre oder Heizstäbe auf der Trägerplatte
montiert werden können.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unter
ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von Aus
führungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung dar
gestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine Doppel
bandpresse, die mit einer Heiz- und/oder Kühlein
richtung ausgerüstet ist,
Fig. 2 den Querschnitt durch die Doppelbandpresse der
Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht der Unterseite der Heiz- oder Kühl
platte der Fig. 1 in Richtung der Pfeile III
gesehen,
Fig. 4 die vergrößerte Darstellung eines Teilschnittes
durch die Fig. 3 in Richtung der Pfeile IV-IV,
Fig. 5 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine
andere Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine
weitere Ausführungsform,
Fig. 7 einen Schnitt quer durch die Heiz- oder Kühl
platte der Fig. 3 in Richtung der Linie VII-VII
gesehen,
Fig. 8 den Schnitt durch Fig. 7 längs der Linie VIII-VIII,
Fig. 9 eine vergrößerte Detaildarstellung der Befestigungs
stelle der Heiz- und Kühlplatten auf der Träger
platte ähnlich Fig. 4, jedoch bei einer weiteren
Ausführungsform,
Fig. 10 den Schnitt durch Fig. 9 längs der Linie X-X und
Fig. 11 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch mit einer
Befestigungsart.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Doppelbandpresse (1) gezeigt, die
gegensinnig umlaufende Stahlbänder (2, 3) besitzt, die in nicht
näher dargestellter Weise im Bereich zwischen den Umlenkwalzen
(30) mit den einander zugewandten Trums gegeneinander gedrückt
werden. Dies geschieht beispielsweise mit Hilfe der im Ausfüh
rungsbeispiel als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildeten Preß
platten (4, 4′), die jeweils am oberen oder unteren Pressen
gestell befestigt sind und gegeneinander gedrückt werden. Die
umlaufenden Stahlbänder (2) bzw. (3) werden an der Unterseite
dieser Preßplatte (4) vorbeigeführt. Zur Verringerung der
Reibung ist in bekannter Weise eine Rollenkette (31) vor
gesehen, die aus einzelnen, sich quer über die Breite der
Bänder (2) bzw. (3) erstreckenden Walzen (32) besteht, die im
Kreislauf an Ketten geführt werden. Über diese Walzen wird beim
Ausführungsbeispiel Wärme von den Preßplatten (4), die als
Heiz- oder Kühlplatten ausgebildet sind, an das Preßgut über
tragen. Wird daher die Preßplatte (4) beheizt, so wird ihre
Unterseite durch die vorbeilaufenden Walzen (32) abgekühlt, die
ihrerseits die Wärme an das zwischen den Bändern (2, 3)
liegende Preßgut (5) abgeben. Aufgrund dieser Abkühlung der
Unterseite der Heiz- oder Kühlplatte (4) neigt diese dazu, wie
gestrichelt angedeutet ist, durch in die - übertrieben dar
gestellte - gekrümmte Lage (4′′) zu verformen. Dadurch entsteht
- wenn für keinen Ausgleich gesorgt wird - eine Verbiegung der
Heiz- oder Kühlplatte (4), die, wie aus Fig. 2 erkennbar wird,
dazu führt, daß das Produkt eine ungleiche Dicke über die Band
breite gesehen erhält.
Um dies zu vermeiden, ist die Heiz- oder Kühlplatte (4) bei der
erfindungsgemäßen Ausführungsform aus einer relativ steifen
Trägerplatte (7) und aus dünnen Heiz- oder Kühlplattenstreifen
(8) aufgebaut, die auf der dem Band zugewandten Seite vor
gesehen sind. Diese Plattenstreifen (8) besitzen eine Länge,
die in etwa der Bandbreite entspricht. Ihre in der Laufrichtung
(26) der Bänder vorgesehene Breite ist aber wesentlich
geringer. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind diese
Plattenstreifen (8) mit schräg zu ihren Längskanten (12) ver
laufenden Seitenkanten (13) versehen, so daß sie, wenn sie mit
den Längskanten (12) aneinandergefügt werden, mit diesen schräg
zur Bandlaufrichtung (26) liegen. Dies hat den Vorteil, daß
beim Überlaufen der einzelnen Plattenstreifen (8) ein Rattern
aufgrund der Bewegung der Walzen (32) vermieden werden kann.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, können die Plattenstreifen (8) mit
durchlaufenden Kanälen (9) versehen sein, die durch außen an
gesetzte Rohrkrümmer (33) untereinander schlangenförmig ver
bunden werden, so daß sie gemeinsam von einer Anschlußstelle
(34) aus mit einer Heiz- oder Kühlflüssigkeit durchströmt
werden können. Wie in Fig. 4 rechts angedeutet, besteht auch
die Möglichkeit, in die Plattenstreifen (8) Rohre (9 a) mit
einzugießen, die in ähnlicher Weise an ein Heiz- oder
Kühlsystem angeschlossen werden können.
Aus Fig. 4 ergibt sich auch, daß die neue Heiz- oder Kühlplatte
(4) aus zwei Lagen (4 a, 4 b) aufgebaut ist, wobei die Lage (4 a)
aus den Plattenstreifen (8) besteht, die auf die Trägerplatte
(7) montiert sind. Diese Montage erfolgt dabei immer so, daß
die Plattenstreifen (8) die Möglichkeit haben, sich in Richtung
zur Oberseite (7 a) der Trägerplatte (7) zu verschieben. Dies
wird dadurch erreicht, daß, wie gezeigt, die einzelnen Platten
streifen in ihrer Mitte durch Paßstifte (19) in ihrer Lage
gesichert werden und daß jeweils beidseitig dieser Längs
mittelebene Befestigungsbolzen (14) vorgesehen werden, welche
die Trägerplatte (7) durchgreifen und an ihrem Kopf (14 a)
beispielsweise von Tellerfedern (21) beaufschlagt sind, die bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel in einer sich an ein Langloch
(20) anschließenden Erweiterung aufgenommen sind. Der Bolzen
(14) ist, wie später noch anhand der Fig. 9 und 10 erläutert
werden wird, an seinem von dem Kopf (14 a) abgewandten Seite mit
einem Schlitz versehen, durch den ein Keil (16) hindurchgeführt
wird, der mit seiner Unterseite jeweils an einer stirnseitigen
Nut (35) aufliegt, die in den Plattenstreifen (8) vorgesehen
ist. Die Montage der mit den Öffnungen (9) versehenen Platten
streifen kann dann dadurch erfolgen, daß ausgehend von zwei an
den Paßstiften (19) in der Mitte gehaltenen Plattenstreifen die
benachbarten Plattenstreifen (8) angesetzt werden, wobei der
jeweils in die Nuten (35) gehaltene Keil (16) in die Öffnung im
Bolzen (14) hereingeschoben wird, wenn der Plattenstreifen (8)
von außen angesetzt wird. Die Bolzen (14) werden bei diesem
Vorgang in vorgespannter Stellung gehalten, d. h. auf ihren
Kopf (14 a) wird solange gedrückt, bis der benachbarte Platten
streifen angefügt ist. Die Plattenstreifen (8), die benachbart
sind und beide durch den Keil in ihren Nuten (35) gehalten
werden, liegen so mit einer definierten, durch die Tellerfeder
(21) bestimmten Anpreßkraft an der Oberfläche der Trägerplatte
(7) an. Die Andrückkraft wird so bestimmt, daß beim Auftreten
von Wärmedehnungen eine Verschiebung der Plattenstreifen in
ihrer Längsrichtung und im geringerem Maß in ihrer Querrichtung
parallel zur Oberfläche der Trägerplatte (7) möglich ist. Durch
diese Ausgestaltung können in den Plattenstreifen (8) keine
nennenswerten Wärmespannungen auftreten, die sich auf eine
Verformung der Trägerplatte (7) und damit auf eine unerwünschte
Verformung der Preßplatte (4) auswirken können. Möglich ist es
zudem auch noch, die Trägerplatte (7) selbst mit Durch
strömungskanälen (36) zu versehen, mit denen eine - an sich
bekannte - Erwärmung oder Kühlung der Trägerplatte zur Kompen
sation von Wärmedehnungen möglich ist. Man kann auf diese Weise
durch Beheizung oder Kühlung die den Plattenstreifen zugewandte
Oberfläche der Trägerplatte plan halten. Schließlich können die
Plattenstreifen (8) an ihrer Unterseite auch noch mit quer zu
ihrer Längsrichtung verlaufenden Nuten (25) versehen sein, die
diese Seite der Plattenstreifen schwächen und damit die Mög
lichkeit einer satten Anlage der Plattenstreifen (8) an der
Trägerplatte (7) verbessern.
In den Fig. 5 und 6 sind Plattenstreifen etwas anderer Bauart
gezeigt. Die in Fig. 5 vorgesehenen Plattenstreifen (8′) sind
mit ihrer Längsrichtung verlaufenden nach unten offenen Aus
nehmungen (37) versehen, die dem Querschnitt von Rohren (9 a′)
angepaßt sind, welche unter Zwischenfügung von wärmedämmendem
Material (37) von den Plattenstreifen (8′) gehalten werden. Die
Plattenstreifen (8′) besitzen an ihren einander zugewandten
Stirnseiten nach oben offene Ausnehmungen in Nut- oder Lang
lochform, in die Schrauben (38) eingesetzt sind, deren Köpfe
einen Innensechskant (39) aufweisen und gegen die Wirkung von
Tellerfedern (21) auf die Plattenstreifen (8′) drückt.
Fig. 6 zeigt eine Ausführung, bei der die Plattenstreifen (8),
wie in der rechten Hälfte der Fig. 4, mit eingegossenen Rohren
(9 a) versehen sind. Hier ist allerdings zwischen die Platten
streifen (8) und die Trägerplatte (7) eine Schicht aus wärme
dämmendem Material (39) zwischengefügt, welche einerseits die
Verschiebbarkeit der Plattenstreifen (8) auf der Oberfläche der
Trägerplatte (7) begünstigen kann, andererseits eine Wärmebe
einflussung von den Heizplattenstreifen (8) aus auf die Träger
platte (7) verhindert.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine Ausführungsform, bei der die
Plattenstreifen (8) in ähnlicher Weise befestigt sind wie in
Fig. 4, nur daß hier Paßstifte (19) über die Länge der Platten
streifen verteilt angeordnet sind, von denen die außerhalb der
Längsmittelebene (40) liegenden Paßstifte (19′) in quer zur
Fahrtrichtung angeordneten Langlöchern (20) geführt sind. Aus
Fig. 8 wird deutlich, daß die Keile (16) T-förmigen Querschnitt
aufweisen und an ihrem hinteren Ende mit einem Anschlagstück
(16′) versehen sind, welches die Auflage der Unterseite der
Keile verbessert und auch als Anschlag für die Durchschiebe
bewegung des Keiles (16) dient, der dadurch eine definierte
Lage gegenüber dem Bolzen (14) einnehmen kann und damit auf die
Kraft der Tellerfedern (21) abstimmbar ist. In den Fig. 7 und 8
ist angedeutet, daß die Möglichkeit des Einführens von Rohren
(9 a) mit verschiedenem Durchmesser besteht, je nachdem wie die
Plattenstreifen ausgelegt sind. Auch die Befestigungsbolzen
(14) müssen bei dieser Ausführung durch Bohrungen (41) geführt
sein, die eine Verschiebung der Plattenstreifen (8) in ihrer
Längsrichtung ermöglichen.
Die Fig. 9 und 10 zeigen daß sich die neue Heiz- oder Kühl
platte in sehr einfacher Weise dadurch aufbauen läßt, daß die
Plattenstreifen (8′′) jeweils unter Zwischenfügung von Rohren
(9 a) mit ihren Längskanten aneinandergefügt werden. Die
Plattenstreifen (8′′) sind bei dieser Auführungsform mit
halbkreisförmigen Ausnehmungen (11) an der Stirnseite ihrer
Längskanten versehen, in die jeweils die Hälfte eines Rohres
(9 a) hereinpaßt, das dann vom benachbarten Plattenstreifen und
dessen Ausnehmung vollständig eingerahmt wird. Jeder einzelne
Plattenstreifen (8′′) ist bei dieser Ausführungsform mit einer
quer zur Längsrichtung der Ausnehmungen (11) verlaufenden
Bohrung (43) versehen, die nach unten über eine Öffnung (44)
mit den Bohrungen (41) in der Trägerplatte (7) fluchtet, so daß
jeweils von unten her die Befestigungsbolzen (14) in das Innere
jedes Plattenstreifens (8′′) hereingeschoben werden können,
wobei dann die Keile (16) in die Schlitze (17) zur Fixierung
hereingeschoben werden. Diese Keile (16) können an ihrem
breiteren Ende mit einer quer dazu verlaufenden Stiftansatz
(45) versehen sein, der die Handhabung erleichtert. Die
Unterseite der Keile (16) liegt auf der Unterseite der Bohrung
(43) an und sichert so, daß die Plattenstreifen (8′′) unter der
Kraft der Tellerfedern (21) auf der Trägerplatte (7) gehalten
werden. Der benachbarte Plattenstreifen wird unter
Zwischenfügung jeweils des Rohres (9 a) angesetzt und in
gleicher Weise befestigt, wie dies geschildert wurde.
Die Fig. 11 zeigt eine ähnliche Bauart, bei der jedoch die
Befestigung der einzelnen Plattenstreifen (8′′′) nicht über
Keile, sondern über Muttern (46) erfolgt, die jeweils in den
einzelnen Plattenstreifen (8′′′) gehalten sind und in die von
unten ein Schraubbolzen (14′) eingreift, dessen Kopf (14 a′)
aber in ähnlicher Weise wie bei den anderen Ausführungsformen
über eine Tellerfeder (21) in der Trägerplatte (7) anliegt.
Natürlich wäre es auch möglich, wie in der linken Hälfte der
Fig. 11 gestrichelt angedeutet, die Schraubbolzen (14′′) nicht
nur bis in das Innere der Plattenstreifen (8′) zu führen,
sondern sie jeweils von einer Außenseite der Platten aus bis
zur anderen Außenseite durchzuschieben, um sie dann zu
befestigen. Der Schraubbolzenkopf und die Mutter können in
Vertiefungen untergebracht werden. Eine solche Ausführung weist
allerdings den Nachteil auf, daß die Oberfläche der Platten
streifen nicht durchgehend ist, sondern von den Vertiefungen
unterbrochen ist.
Bei allen Ausführungsformen können die Plattenstreifen aus
einem verschleiß- und temperaturfesten Stahl bestehen, dessen
Oberfläche gehärtet werden kann. Die Trägerplatte (7) kann aus
einem einfacheren Baustahl hergestellt werden. Auf diese Weise
kann auch der dem Verschleiß durch das Überrollen durch die
Walzen ausgesetzte Bereich der Heiz- oder Kühl-Preßplatte
widerstandsfähiger ausgebildet werden. Eine einfache Demontage
bei Reparaturen ist ebenfalls möglich.
Claims (12)
1. Heiz- oder Kühlplatte für Preßeinrichtungen, insbeson
dere für eine Doppelbandpresse, bei der das Preßgut zwischen
zwei gegeneinander gedrückten und gegensinnig umlaufenden
Bändern an einer Seite der Heiz- oder Kühlplatte zur
Temperaturbeeinflussung vorbeigeführt wird, gekennzeichnet
durch einen mindestens aus zwei Lagen (4 a, 4 b) bestehenden
Aufbau, wobei die dem Preßgut (5) zugewandte Lage (4 a) aus
einer relativ dünnen Heiz- oder Kühlplatte (6) besteht, die auf
einer darunter angeordneten stabilen Trägerplatte (7) parallel
zu dieser verschiebbar befestigt ist.
2. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die dem Preßgut zugewandte Lage (4 a) aus mehreren
parallel zueinander angeordneten Plattenstreifen (8) besteht.
3. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Plattenstreifen (8) mit durchlaufenden
Heiz- oder Kühlelementen (9) versehen ist.
4. Heiz- oder Kühlplatte nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühlelemente als
durchlaufende Rohre (9) innerhalb der Plattenstreifen (8)
angeordnet sind.
5. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rohre (9) in die Plattenstreifen (8) einge
gossen sind.
6. Heiz- oder Kühlplatte nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühlelemente (9)
zwischen den aneinandergesetzten Plattenstreifen (8′) gehaltene
Rohre (10) o.dgl. sind, die in stirnseitigen Ausnehmungen (11)
der Plattenstreifen (8′) formschlüssig aufgenommen sind.
7. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenstreifen (8′) parallele
Seitenkanten aber schräg zu diesen verlaufende Außenkanten (13)
besitzen und schräg zu den Seitenkanten der Trägerplatte (7)
befestigt sind.
8. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühl
platte (6) oder die Plattenstreifen (8) durch Schrauben (14)
befestigt sind, die durch Langlöcher (15) greifen.
9. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Heiz- oder
Kühlplatte (6) oder der Plattenstreifen (8′) Befestigungsbolzen
(14, 14′) vorgesehen sind, die an der Trägerplatte (6)
angeordnet sind und daß die Heiz- oder Kühlplatte (6) oder die
Plattenstreifen (8, 8′) durch seitlich einschiebbare Keile (16)
gehalten sind, die durch Öffnungen (17) in den Befestigungs
bolzen greifen.
10. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühl
platte oder die Plattenstreifen (8, 8′) durch zusätzliche
Paßstifte (19) gesichert sind, von denen ein Teil durch Lang
löcher (20) greifen.
11. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Öffnungen als Schlitze (17) an einem Ende der
Bolzen (14, 14′) ausgebildet sind, deren anderes Ende mit einem
über eine Feder (21) an der vom Keil (16) abgewandten Seite der
Trägerplatte (17) anliegt.
12. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Federn als Tellerfedern (21) ausgebildet
sind.
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