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DE3628334A1 - Heiz- oder kuehlplatte fuer presseinrichtungen, insbesondere fuer eine doppelbandpresse - Google Patents

Heiz- oder kuehlplatte fuer presseinrichtungen, insbesondere fuer eine doppelbandpresse

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DE3628334A1
DE3628334A1 DE19863628334 DE3628334A DE3628334A1 DE 3628334 A1 DE3628334 A1 DE 3628334A1 DE 19863628334 DE19863628334 DE 19863628334 DE 3628334 A DE3628334 A DE 3628334A DE 3628334 A1 DE3628334 A1 DE 3628334A1
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cooling plate
cooling
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Santrade Ltd
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    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B15/00Details of, or accessories for, presses; Auxiliary measures in connection with pressing
    • B30B15/06Platens or press rams
    • B30B15/062Press plates
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
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    • B30B5/06Presses characterised by the use of pressing means other than those mentioned in the preceding groups wherein the pressing means is in the form of an endless band co-operating with another endless band

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Heiz- oder Kühlplatte für Preßein­ richtungen, insbesondere für eine Doppelbandpresse, bei der das Preßgut zwischen zwei gegeneinander gedrückten und gegensinnig umlaufenden Bändern an einer Seite der Heiz- oder Kühlplatte zur Temperaturbeeinflussung vorbeigeführt wird.
Solche Heiz- oder Kühlplatten sind bekannt (DE-PS 27 29 559). Bei diesen bekannten Bauarten werden die das Preßgut führenden Stahlbänder im Bereich der Preßplatten über umlaufende Walzen an den Preßwalzen vorbeigeführt, die zum einen zur Erniedrigung der Reibung zwischen den Bändern und den Preßplatten dienen, zum anderen aber auch die Aufgabe haben, Wärme von den Preß­ platten an die Stahlbänder und von dort dem Preßgut zuzuführen oder umgekehrt Wärme vom Preßgut abzuführen, wenn es sich um eine Kühlplatte handelt. Ein Nachteil solcher beheizbarer oder kühlbarer Doppelbandpressen besteht darin, daß sich die Heiz­ oder Kühlplatten, insbesondere wenn große Temperaturunter­ schiede zwischen Preßgut und der Heiz- oder Kühlplatte bestehen, wegen der unterschiedlichen Wärmeabfuhr auf ihren beiden Seiten unterschiedlich ausdehnen und daher verformen. Dies wirkt sich in einer ungleichen Dicke des durchlaufenden Preßgutes aus.
Bei den bekannten Bauarten hat man daher die Preßplatten gegen­ über den Ober- und Untergurten des angrenzenden Pressen­ gestelles über Distanzleisten gelagert, die jeweils für sich beheizbar sind, und zwar so, daß die dadurch bewirkte unter­ schiedliche Wärmedehnung der Distanzstücke eine Verformung der Preßplatten kompensiert oder bewußt dazu ausgenutzt wird, um Herstellungstoleranzen der Presse auszugleichen.
Auch bei anderen Bauarten (DE-AS 11 54 255 oder DE-AS 20 36 926) hat man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, etwa die Ober- und Untergurte des Pressengestelles von Etagenpressen unterschiedlich zu beheizen, um dadurch plane Anlageflächen für das Preßgut zu erhalten. Solche Bauarten allerdings weisen den Nachteil auf, daß die zu beheizende Masse sehr groß ist, so daß solche Pressen zu träge sind, um auftretende Dickenänderungen im Preßgut schnell beheben zu können.
Alle bekannten Bauarten setzen relativ kompliziert aufgebaute Beheizungseinrichtungen voraus, die einer unterschiedlichen Temperatursteuerung bedürfen, damit das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heiz- oder Kühl­ platte der eingangs genannten Art von vorneherein so auszu­ bilden, daß auch beim Auftreten von hohen Temperaturdifferenzen innerhalb der Platte die durch unterschiedliche Dehnung bedingte Verformung so gering als möglich bleibt, so daß zu­ sätzliche Beheizungen für das Pressengestell und die Steuerungen dafür entweder überflüssig werden, oder in Form der eingangs erwähnten beheizbaren Distanzleisten nur noch zur Verbesserung des Arbeitsergebnisses dienen müssen.
Die Erfindung besteht bei einer Heiz- oder Kühlplatte der eingangs genannten Art darin, daß die Heiz- oder Kühlplatte selbst durch einen mindestens aus zwei Lagen bestehenden Aufbau gekennzeichnet ist, wobei die dem Preßgut zugewandte Lage aus einer relativ dünnen Heiz- oder Kühlplatte besteht, die auf einer darunter angeordneten stabilen Trägerplatte parallel zu dieser verschiebbar befestigt ist. Durch diese Ausgestaltung kann die dem Preßgut zugewandte und dem größten Temperatur­ einflüssen unterworfene Lage sich unabhängig ausdehnen oder zusammenziehen und wird aufgrund ihrer geringen Dicke in sich selbst nur unwesentlichen verformt. Dem wirkt auch die Befestigung an der benachbarten Lage der Trägerplatte entgegen, deren Anlagefläche weitgehend eben bleibt oder in bekannter Weise durch Ausgleichheizungen plan gehalten werden kann.
In besonders vorteilhafter Weise kann die dünne Heiz- oder Kühlplatte aus mehreren parallel zueinander angeordneten einzelnen Plattenstreifen bestehen, die auch schräg zu den Seitenkanten der Trägerplatte angeordnet sein können. Durch die Aufteilung der Heiz- oder Kühlplatte in mehrere parallel zueinander verlaufende Plattenstreifen kann die Neigung zu einer Verformung über die gesamte Preßfläche vermindert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Heizplattenstreifen aus einem anderen Material als die Trägerplatte hergestellt sein können. So können die Heizplattenstreifen beispielsweise aus einem temperaturbeständigen Werkstoff, zum Beispiel aus verzunderungsfreien Stahl hergestellt werden, der gehärtet wird. Dadurch kann der Verschleiß der ständig von den Walzen überrollten Fläche der Heiz- oder Kühlplatte verringert werden. Vorteilhaft ist außerdem, daß die Trägerplatte selber aus einem billigerem Baustahl hergestellt werden kann und daß in relativ einfacher Weise ein Auswechseln der Heizplatten möglich ist. Diese montagefreundliche und repaturfreundliche Ausgestaltung wird noch begünstigt durch die Merkmale des Patentanspruches 5, bei dem einzelne Plattenstreifen jeweils unter Zwischenfügung der Beheizungsrohre oder Heizstäbe auf der Trägerplatte montiert werden können.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von Aus­ führungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung dar­ gestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine Doppel­ bandpresse, die mit einer Heiz- und/oder Kühlein­ richtung ausgerüstet ist,
Fig. 2 den Querschnitt durch die Doppelbandpresse der Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht der Unterseite der Heiz- oder Kühl­ platte der Fig. 1 in Richtung der Pfeile III gesehen,
Fig. 4 die vergrößerte Darstellung eines Teilschnittes durch die Fig. 3 in Richtung der Pfeile IV-IV,
Fig. 5 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine andere Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine weitere Ausführungsform,
Fig. 7 einen Schnitt quer durch die Heiz- oder Kühl­ platte der Fig. 3 in Richtung der Linie VII-VII gesehen,
Fig. 8 den Schnitt durch Fig. 7 längs der Linie VIII-VIII,
Fig. 9 eine vergrößerte Detaildarstellung der Befestigungs­ stelle der Heiz- und Kühlplatten auf der Träger­ platte ähnlich Fig. 4, jedoch bei einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 10 den Schnitt durch Fig. 9 längs der Linie X-X und
Fig. 11 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch mit einer Befestigungsart.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Doppelbandpresse (1) gezeigt, die gegensinnig umlaufende Stahlbänder (2, 3) besitzt, die in nicht näher dargestellter Weise im Bereich zwischen den Umlenkwalzen (30) mit den einander zugewandten Trums gegeneinander gedrückt werden. Dies geschieht beispielsweise mit Hilfe der im Ausfüh­ rungsbeispiel als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildeten Preß­ platten (4, 4′), die jeweils am oberen oder unteren Pressen­ gestell befestigt sind und gegeneinander gedrückt werden. Die umlaufenden Stahlbänder (2) bzw. (3) werden an der Unterseite dieser Preßplatte (4) vorbeigeführt. Zur Verringerung der Reibung ist in bekannter Weise eine Rollenkette (31) vor­ gesehen, die aus einzelnen, sich quer über die Breite der Bänder (2) bzw. (3) erstreckenden Walzen (32) besteht, die im Kreislauf an Ketten geführt werden. Über diese Walzen wird beim Ausführungsbeispiel Wärme von den Preßplatten (4), die als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildet sind, an das Preßgut über­ tragen. Wird daher die Preßplatte (4) beheizt, so wird ihre Unterseite durch die vorbeilaufenden Walzen (32) abgekühlt, die ihrerseits die Wärme an das zwischen den Bändern (2, 3) liegende Preßgut (5) abgeben. Aufgrund dieser Abkühlung der Unterseite der Heiz- oder Kühlplatte (4) neigt diese dazu, wie gestrichelt angedeutet ist, durch in die - übertrieben dar­ gestellte - gekrümmte Lage (4′′) zu verformen. Dadurch entsteht - wenn für keinen Ausgleich gesorgt wird - eine Verbiegung der Heiz- oder Kühlplatte (4), die, wie aus Fig. 2 erkennbar wird, dazu führt, daß das Produkt eine ungleiche Dicke über die Band­ breite gesehen erhält.
Um dies zu vermeiden, ist die Heiz- oder Kühlplatte (4) bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform aus einer relativ steifen Trägerplatte (7) und aus dünnen Heiz- oder Kühlplattenstreifen (8) aufgebaut, die auf der dem Band zugewandten Seite vor­ gesehen sind. Diese Plattenstreifen (8) besitzen eine Länge, die in etwa der Bandbreite entspricht. Ihre in der Laufrichtung (26) der Bänder vorgesehene Breite ist aber wesentlich geringer. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind diese Plattenstreifen (8) mit schräg zu ihren Längskanten (12) ver­ laufenden Seitenkanten (13) versehen, so daß sie, wenn sie mit den Längskanten (12) aneinandergefügt werden, mit diesen schräg zur Bandlaufrichtung (26) liegen. Dies hat den Vorteil, daß beim Überlaufen der einzelnen Plattenstreifen (8) ein Rattern aufgrund der Bewegung der Walzen (32) vermieden werden kann.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, können die Plattenstreifen (8) mit durchlaufenden Kanälen (9) versehen sein, die durch außen an­ gesetzte Rohrkrümmer (33) untereinander schlangenförmig ver­ bunden werden, so daß sie gemeinsam von einer Anschlußstelle (34) aus mit einer Heiz- oder Kühlflüssigkeit durchströmt werden können. Wie in Fig. 4 rechts angedeutet, besteht auch die Möglichkeit, in die Plattenstreifen (8) Rohre (9 a) mit einzugießen, die in ähnlicher Weise an ein Heiz- oder Kühlsystem angeschlossen werden können.
Aus Fig. 4 ergibt sich auch, daß die neue Heiz- oder Kühlplatte (4) aus zwei Lagen (4 a, 4 b) aufgebaut ist, wobei die Lage (4 a) aus den Plattenstreifen (8) besteht, die auf die Trägerplatte (7) montiert sind. Diese Montage erfolgt dabei immer so, daß die Plattenstreifen (8) die Möglichkeit haben, sich in Richtung zur Oberseite (7 a) der Trägerplatte (7) zu verschieben. Dies wird dadurch erreicht, daß, wie gezeigt, die einzelnen Platten­ streifen in ihrer Mitte durch Paßstifte (19) in ihrer Lage gesichert werden und daß jeweils beidseitig dieser Längs­ mittelebene Befestigungsbolzen (14) vorgesehen werden, welche die Trägerplatte (7) durchgreifen und an ihrem Kopf (14 a) beispielsweise von Tellerfedern (21) beaufschlagt sind, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in einer sich an ein Langloch (20) anschließenden Erweiterung aufgenommen sind. Der Bolzen (14) ist, wie später noch anhand der Fig. 9 und 10 erläutert werden wird, an seinem von dem Kopf (14 a) abgewandten Seite mit einem Schlitz versehen, durch den ein Keil (16) hindurchgeführt wird, der mit seiner Unterseite jeweils an einer stirnseitigen Nut (35) aufliegt, die in den Plattenstreifen (8) vorgesehen ist. Die Montage der mit den Öffnungen (9) versehenen Platten­ streifen kann dann dadurch erfolgen, daß ausgehend von zwei an den Paßstiften (19) in der Mitte gehaltenen Plattenstreifen die benachbarten Plattenstreifen (8) angesetzt werden, wobei der jeweils in die Nuten (35) gehaltene Keil (16) in die Öffnung im Bolzen (14) hereingeschoben wird, wenn der Plattenstreifen (8) von außen angesetzt wird. Die Bolzen (14) werden bei diesem Vorgang in vorgespannter Stellung gehalten, d. h. auf ihren Kopf (14 a) wird solange gedrückt, bis der benachbarte Platten­ streifen angefügt ist. Die Plattenstreifen (8), die benachbart sind und beide durch den Keil in ihren Nuten (35) gehalten werden, liegen so mit einer definierten, durch die Tellerfeder (21) bestimmten Anpreßkraft an der Oberfläche der Trägerplatte (7) an. Die Andrückkraft wird so bestimmt, daß beim Auftreten von Wärmedehnungen eine Verschiebung der Plattenstreifen in ihrer Längsrichtung und im geringerem Maß in ihrer Querrichtung parallel zur Oberfläche der Trägerplatte (7) möglich ist. Durch diese Ausgestaltung können in den Plattenstreifen (8) keine nennenswerten Wärmespannungen auftreten, die sich auf eine Verformung der Trägerplatte (7) und damit auf eine unerwünschte Verformung der Preßplatte (4) auswirken können. Möglich ist es zudem auch noch, die Trägerplatte (7) selbst mit Durch­ strömungskanälen (36) zu versehen, mit denen eine - an sich bekannte - Erwärmung oder Kühlung der Trägerplatte zur Kompen­ sation von Wärmedehnungen möglich ist. Man kann auf diese Weise durch Beheizung oder Kühlung die den Plattenstreifen zugewandte Oberfläche der Trägerplatte plan halten. Schließlich können die Plattenstreifen (8) an ihrer Unterseite auch noch mit quer zu ihrer Längsrichtung verlaufenden Nuten (25) versehen sein, die diese Seite der Plattenstreifen schwächen und damit die Mög­ lichkeit einer satten Anlage der Plattenstreifen (8) an der Trägerplatte (7) verbessern.
In den Fig. 5 und 6 sind Plattenstreifen etwas anderer Bauart gezeigt. Die in Fig. 5 vorgesehenen Plattenstreifen (8′) sind mit ihrer Längsrichtung verlaufenden nach unten offenen Aus­ nehmungen (37) versehen, die dem Querschnitt von Rohren (9 a′) angepaßt sind, welche unter Zwischenfügung von wärmedämmendem Material (37) von den Plattenstreifen (8′) gehalten werden. Die Plattenstreifen (8′) besitzen an ihren einander zugewandten Stirnseiten nach oben offene Ausnehmungen in Nut- oder Lang­ lochform, in die Schrauben (38) eingesetzt sind, deren Köpfe einen Innensechskant (39) aufweisen und gegen die Wirkung von Tellerfedern (21) auf die Plattenstreifen (8′) drückt.
Fig. 6 zeigt eine Ausführung, bei der die Plattenstreifen (8), wie in der rechten Hälfte der Fig. 4, mit eingegossenen Rohren (9 a) versehen sind. Hier ist allerdings zwischen die Platten­ streifen (8) und die Trägerplatte (7) eine Schicht aus wärme­ dämmendem Material (39) zwischengefügt, welche einerseits die Verschiebbarkeit der Plattenstreifen (8) auf der Oberfläche der Trägerplatte (7) begünstigen kann, andererseits eine Wärmebe­ einflussung von den Heizplattenstreifen (8) aus auf die Träger­ platte (7) verhindert.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Plattenstreifen (8) in ähnlicher Weise befestigt sind wie in Fig. 4, nur daß hier Paßstifte (19) über die Länge der Platten­ streifen verteilt angeordnet sind, von denen die außerhalb der Längsmittelebene (40) liegenden Paßstifte (19′) in quer zur Fahrtrichtung angeordneten Langlöchern (20) geführt sind. Aus Fig. 8 wird deutlich, daß die Keile (16) T-förmigen Querschnitt aufweisen und an ihrem hinteren Ende mit einem Anschlagstück (16′) versehen sind, welches die Auflage der Unterseite der Keile verbessert und auch als Anschlag für die Durchschiebe­ bewegung des Keiles (16) dient, der dadurch eine definierte Lage gegenüber dem Bolzen (14) einnehmen kann und damit auf die Kraft der Tellerfedern (21) abstimmbar ist. In den Fig. 7 und 8 ist angedeutet, daß die Möglichkeit des Einführens von Rohren (9 a) mit verschiedenem Durchmesser besteht, je nachdem wie die Plattenstreifen ausgelegt sind. Auch die Befestigungsbolzen (14) müssen bei dieser Ausführung durch Bohrungen (41) geführt sein, die eine Verschiebung der Plattenstreifen (8) in ihrer Längsrichtung ermöglichen.
Die Fig. 9 und 10 zeigen daß sich die neue Heiz- oder Kühl­ platte in sehr einfacher Weise dadurch aufbauen läßt, daß die Plattenstreifen (8′′) jeweils unter Zwischenfügung von Rohren (9 a) mit ihren Längskanten aneinandergefügt werden. Die Plattenstreifen (8′′) sind bei dieser Auführungsform mit halbkreisförmigen Ausnehmungen (11) an der Stirnseite ihrer Längskanten versehen, in die jeweils die Hälfte eines Rohres (9 a) hereinpaßt, das dann vom benachbarten Plattenstreifen und dessen Ausnehmung vollständig eingerahmt wird. Jeder einzelne Plattenstreifen (8′′) ist bei dieser Ausführungsform mit einer quer zur Längsrichtung der Ausnehmungen (11) verlaufenden Bohrung (43) versehen, die nach unten über eine Öffnung (44) mit den Bohrungen (41) in der Trägerplatte (7) fluchtet, so daß jeweils von unten her die Befestigungsbolzen (14) in das Innere jedes Plattenstreifens (8′′) hereingeschoben werden können, wobei dann die Keile (16) in die Schlitze (17) zur Fixierung hereingeschoben werden. Diese Keile (16) können an ihrem breiteren Ende mit einer quer dazu verlaufenden Stiftansatz (45) versehen sein, der die Handhabung erleichtert. Die Unterseite der Keile (16) liegt auf der Unterseite der Bohrung (43) an und sichert so, daß die Plattenstreifen (8′′) unter der Kraft der Tellerfedern (21) auf der Trägerplatte (7) gehalten werden. Der benachbarte Plattenstreifen wird unter Zwischenfügung jeweils des Rohres (9 a) angesetzt und in gleicher Weise befestigt, wie dies geschildert wurde.
Die Fig. 11 zeigt eine ähnliche Bauart, bei der jedoch die Befestigung der einzelnen Plattenstreifen (8′′′) nicht über Keile, sondern über Muttern (46) erfolgt, die jeweils in den einzelnen Plattenstreifen (8′′′) gehalten sind und in die von unten ein Schraubbolzen (14′) eingreift, dessen Kopf (14 a′) aber in ähnlicher Weise wie bei den anderen Ausführungsformen über eine Tellerfeder (21) in der Trägerplatte (7) anliegt. Natürlich wäre es auch möglich, wie in der linken Hälfte der Fig. 11 gestrichelt angedeutet, die Schraubbolzen (14′′) nicht nur bis in das Innere der Plattenstreifen (8′) zu führen, sondern sie jeweils von einer Außenseite der Platten aus bis zur anderen Außenseite durchzuschieben, um sie dann zu befestigen. Der Schraubbolzenkopf und die Mutter können in Vertiefungen untergebracht werden. Eine solche Ausführung weist allerdings den Nachteil auf, daß die Oberfläche der Platten­ streifen nicht durchgehend ist, sondern von den Vertiefungen unterbrochen ist.
Bei allen Ausführungsformen können die Plattenstreifen aus einem verschleiß- und temperaturfesten Stahl bestehen, dessen Oberfläche gehärtet werden kann. Die Trägerplatte (7) kann aus einem einfacheren Baustahl hergestellt werden. Auf diese Weise kann auch der dem Verschleiß durch das Überrollen durch die Walzen ausgesetzte Bereich der Heiz- oder Kühl-Preßplatte widerstandsfähiger ausgebildet werden. Eine einfache Demontage bei Reparaturen ist ebenfalls möglich.

Claims (12)

1. Heiz- oder Kühlplatte für Preßeinrichtungen, insbeson­ dere für eine Doppelbandpresse, bei der das Preßgut zwischen zwei gegeneinander gedrückten und gegensinnig umlaufenden Bändern an einer Seite der Heiz- oder Kühlplatte zur Temperaturbeeinflussung vorbeigeführt wird, gekennzeichnet durch einen mindestens aus zwei Lagen (4 a, 4 b) bestehenden Aufbau, wobei die dem Preßgut (5) zugewandte Lage (4 a) aus einer relativ dünnen Heiz- oder Kühlplatte (6) besteht, die auf einer darunter angeordneten stabilen Trägerplatte (7) parallel zu dieser verschiebbar befestigt ist.
2. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die dem Preßgut zugewandte Lage (4 a) aus mehreren parallel zueinander angeordneten Plattenstreifen (8) besteht.
3. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Plattenstreifen (8) mit durchlaufenden Heiz- oder Kühlelementen (9) versehen ist.
4. Heiz- oder Kühlplatte nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühlelemente als durchlaufende Rohre (9) innerhalb der Plattenstreifen (8) angeordnet sind.
5. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rohre (9) in die Plattenstreifen (8) einge­ gossen sind.
6. Heiz- oder Kühlplatte nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühlelemente (9) zwischen den aneinandergesetzten Plattenstreifen (8′) gehaltene Rohre (10) o.dgl. sind, die in stirnseitigen Ausnehmungen (11) der Plattenstreifen (8′) formschlüssig aufgenommen sind.
7. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenstreifen (8′) parallele Seitenkanten aber schräg zu diesen verlaufende Außenkanten (13) besitzen und schräg zu den Seitenkanten der Trägerplatte (7) befestigt sind.
8. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühl­ platte (6) oder die Plattenstreifen (8) durch Schrauben (14) befestigt sind, die durch Langlöcher (15) greifen.
9. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Heiz- oder Kühlplatte (6) oder der Plattenstreifen (8′) Befestigungsbolzen (14, 14′) vorgesehen sind, die an der Trägerplatte (6) angeordnet sind und daß die Heiz- oder Kühlplatte (6) oder die Plattenstreifen (8, 8′) durch seitlich einschiebbare Keile (16) gehalten sind, die durch Öffnungen (17) in den Befestigungs­ bolzen greifen.
10. Heiz- oder Kühlplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- oder Kühl­ platte oder die Plattenstreifen (8, 8′) durch zusätzliche Paßstifte (19) gesichert sind, von denen ein Teil durch Lang­ löcher (20) greifen.
11. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Öffnungen als Schlitze (17) an einem Ende der Bolzen (14, 14′) ausgebildet sind, deren anderes Ende mit einem über eine Feder (21) an der vom Keil (16) abgewandten Seite der Trägerplatte (17) anliegt.
12. Heiz- oder Kühlplatte nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Federn als Tellerfedern (21) ausgebildet sind.
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