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DE3627170C1 - Scharnierarm fuer ein Moebelscharnier o.dgl.,mit Grundplatte direkt oder indirekt verbindbar - Google Patents

Scharnierarm fuer ein Moebelscharnier o.dgl.,mit Grundplatte direkt oder indirekt verbindbar

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DE3627170C1
DE3627170C1 DE3627170A DE3627170A DE3627170C1 DE 3627170 C1 DE3627170 C1 DE 3627170C1 DE 3627170 A DE3627170 A DE 3627170A DE 3627170 A DE3627170 A DE 3627170A DE 3627170 C1 DE3627170 C1 DE 3627170C1
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Germany
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hook
hinge arm
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hinge
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DE3627170A
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Arturo Salice SpA
Original Assignee
Arturo Salice SpA
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Publication date
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    • E05D7/12Hinges or pivots of special construction to allow easy detachment of the hinge from the wing or the frame
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05Y2600/00Mounting or coupling arrangements for elements provided for in this subclass
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
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Description

Die Erfindung betrifft einen Scharnierarm für ein Möbelscharnier o. dgl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 oder des Patentanspruchs 2.
Es ist ein auf einer Grundplatte befestigbarer Scharnierarm be­ kannt, bei dem der obere Teil des üblichen, etwa quaderförmigen Haltesockels der Grundplatte durch eine mit dem Unterteil des Haltesockels durch eine Schnappverbindung verrastbare Zwischen­ platte gebildet ist, die mit dem Scharnierarm verschraubt ist. Diese Zwischenplatte ergänzt also nach Verrastung mit der Grund­ platte diese zu einer Grundplatte der sonst üblichen Art in ein­ stückiger Form. Um übliche Scharnierarme wahlweise sowohl durch eine Befestigungsschraube als auch durch eine die Montage er­ leichternde Schnappverbindung mit der Grundplatte verbinden zu können, müssen also zwei Arten von Grundplatten bereitgehalten werden, nämlich einmal Grundplatten, die das Befestigen des Scharnierarms nur mit einer Befestigungsschraube ermöglichen, und zum anderen Grundplatten, die sich mit den die Scharnierarme halternden Zwischenplatten verrasten lassen. Die Teilung des üb­ lichen quaderförmigen Sockelteils der Grundplatte in einen obe­ ren und einen unteren Teil, die durch eine Schnappverbindung miteinander verrastbar sind, bedeutet nicht nur einen erhebli­ chen, die Grundplatte verteuernden Aufwand, sondern es ist auch ein zusätzlicher Aufwand bei der Lagerhaltung erforderlich, weil je nach Montageart Grundplatten mit und ohne Schnappverbindung vorrätig gehalten werden müssen.
Bei einem aus der DE-OS 34 26 672 bekannten Scharnierarm der ein­ gangs angegebenen Art sind dessen Schenkel mit nach innen hin abgewinkelten lappenartigen Vorsprüngen versehen, die der Füh­ rung des Scharnierarms in Führungsnuten der Grundplatte dienen, die zwischen den Stirnkanten der U-förmig abgewinkelten Seiten­ wände der auf ein Sockelteil der Grundplatte aufgeschraubten Zwischenplatte und der Grundplatte gebildet sind. Dieser bekann­ te Scharnierarm läßt sich ohne bauliche Änderungen des Scharnier­ arms und der Grundplatte mit dieser wahlweise durch eine Befesti­ gungsschraube oder durch eine Schnappverbindung verbinden, wobei zur Umrüstung auf eine Schnappverbindung auf die übliche Grund­ platte die mit einem abgefederten hakenförmigen Rastvorsprung versehene Zwischenplatte als Hakenplatte aufgeschraubt werden muß. Dieser bekannte Scharnierarm läßt sich also ohne Mehrauf­ wand in zwei Ausführungsformen herstellen, wobei durch die iden­ tische Ausgestaltung des Scharnierarms und der Grundplatte auch die Lagerhaltung wesentlich verringert ist. Die Montage des Scharnierarms auf die mit einer Schnappverbindung umgerüstete Grundplatte kann aber noch dadurch erschwert sein, daß dieser in Führungen der Grundplatte eingefädelt und in seine verrastete Stellung in den Führungen verschoben werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Scharnierarm der ein­ gangs angegebenen Art unter Beibehaltung von dessen Vorteilen zu schaffen, der sich nach Umrüstung auf eine Montage durch eine Schnappverbindung einfacher montieren läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß nach einem ersten Vorschlag bei einem Scharnierarm nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 und nach einem zweiten Vorschlag bei einem Scharnierarm nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2 durch die kennzeichnenden Merk­ male des Patentanspruchs 2 gelöst.
Ist der erfindungsgemäße Scharnierarm auf eine Montage durch eine Schnappverbindung umgerüstet worden, läßt er sich in ein­ facher Weise dadurch montieren, daß die hakenartigen Fortsätze in den Bereich der Rastöffnungen verbracht oder in diese einge­ setzt werden und anschließend der Scharnierarm kräftig gegen die Grundplatte angedrückt wird, so daß die hakenartigen Fortsätze vernehmbar hinter die Haltekanten schnappen. Diese Art der Mon­ tage ist in vielen Fällen einfacher als das Montieren durch Ein­ führen und Längsverschieben der Scharnierarme in Führungen der Grundplatte. Das Montieren der Scharnierarme durch nur durch Druck schließbare Rastverbindungen ist beispielsweise besonders vorteilhaft, wenn hohe Schranktüren mit drei oder mehr Scharnie­ ren zu montieren sind. Bei diesen wäre es für eine einzige Person außerordentlich schwierig, die Montage vorzunehmen, wenn die Scharnierarme längsverschieblich in Führungen der Grundplat­ te eingesetzt werden müßten, weil die Montage des ersten Schar­ niers die gute und leichte Einführung der anderen behindern könnte. Mit dem erfindungsgemäßen Scharnierarm ergeben sich der­ artige Schwierigkeiten nicht, da dieser einfach durch Druck auf den Scharnierarm von oben montiert werden kann.
Durch einfachen Andruck von oben mit einer Grundplatte verrast­ bare Scharnierarme sind beispielsweise aus den DE-OS 35 35 963, 31 19 571, 27 35 825, 24 58 504, 20 44 096 und 34 45 885 bekannt. Bei diesen bekannten Verbindungen müssen aber so­ wohl die Scharnierarme als auch die Grundplatten durch besondere Gestaltungen an ihre miteinander verrastbaren Verbindungen ange­ paßt werden. Dabei ist es jedoch nicht mehr vorgesehen und nicht mehr möglich, die Scharnierarme durch übliche Schraubverbindun­ gen mit der Grundplatte zu verspannen und die Verbindung bei identischer Ausgestaltung des Scharnierarms und der Grundplatte nur durch einfache Umrüstung mit einer Hakenplatte auch durch eine die Montage erleichternde Schnappverbindung zu bewirken.
Die Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 3 gewährleistet, daß beim Aufdrücken des mit der Hakenplatte verbundenen Schar­ nierarms auf die Grundplatte der Vorsprung der hakenförmigen Platte zentrierend und fixierend zwischen die sockelartigen Erhöhungen der Grundplatte greift.
Der Scharnierarm kann an einer Zwischenplatte befestigt sein, die mit einem Loch oder schlüssellochartigen Langloch für die Befestigungsschraube versehen ist. Ist der Scharnierarm mit einer derartigen Zwischenplatte verbunden, kann dieser die Funktion einer zusätzlichen Verstellmöglichkeit zugewiesen wer­ den. Beispielsweise kann der Scharnierarm zur Seitenverstellung einenends gelenkig und anderenends durch eine in diesen einge­ schraubte Stellschraube mit der Zwischenplatte verbunden sein, wobei die Stellschraube drehbar aber axial unverschieblich an der Zwischenplatte gehaltert ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Breite der sockelartigen Erhöhungen der Grundplatte dem inneren Abstand der Schenkel des Scharnierarms oder ggf. der ebenfalls U-förmig profilierten Zwischenplatte entspricht. Bei dieser Aus­ gestaltung ist der Scharnierarm oder die Zwischenplatte auf den sockelartigen Erhöhungen auch in Querrichtung festgelegt und zen­ triert.
Die besonders vorteilhafte Ausgestaltung gemäß Anspruch 7 ermög­ licht, daß die der Befestigung der Hakenplatte dienende Befesti­ gungsschraube die Hakenplatte durchsetzt und zentrierend in die etwa fluchtende Gewindebohrung für die Befestigung des Scharnier­ arms ohne Hakenplatte eingreift.
Zweckmäßigerweise ist die Hakenplatte auf ihrer Unterseite mit einem die Gewindebohrung umgebenden ringförmigen Fortsatz verse­ hen, der sich im verrasteten Zustand in die Gewindebohrung für die Befestigungsschraube der Grundplatte erstreckt. Dieser ring­ förmige Fortsatz vermag besser als das untere Ende nur der Halte­ schraube zentrierend und fixierend in die Gewindebohrung in der Grundplatte einzugreifen.
Der Schieber kann mit einer das hintere Ende des Scharnierarms überragenden Verlängerung versehen sein, die eine Taste zur Lösung der Rastverbindung bildet.
Zweckmäßigerweise entspricht die Dicke der Hakenplatte in etwa der Höhe der abgewinkelten Schenkel des Scharnierarms oder der Zwischenplatte, so daß sich diese nahezu vollständig zwischen diesen Schenkeln anordnen läßt.
Zweckmäßigerweise sind die Hakenflanken der hakenförmigen Fort­ sätze zur nachspannenden und Fertigungsungenauigkeiten ausglei­ chenden Verbindung der miteinander verrasteten Teile in bezug auf die Haltekante keilförmig abgeschrägt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen mit einer Haken­ platte verschraubten Scharnierarm sowie eine Grundplatte vor der Montage dieser beiden Teile durch eine durch Zusammendrücken schließbare Schnappverbindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Scharnierarm mit Hakenplatte und die Grundplatte nach Fig. 1 im verrasteten Zustand,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Hakenplatte im auseinander­ gezogenen Zustand ihrer Einzelteile,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die Hakenplatte im mon­ tierten Zustand ihrer Einzelteile,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Hakenplatte nach Fig. 4,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den ohne Hakenplatte auf die Grundplatte montierten Scharnierarm durch eine in diese eingeschraubte Halteschraube und
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Grundplatte nach den Fig. 1 und 2 und 6.
Der Scharnierarm 1 besteht aus einem Blechstanzteil, dessen seit­ liche Schenkel 2 von dem mittleren Stegteil 3 U-förmig abgewin­ kelt sind. Der Scharnierarm 1 ist an seinem vorderen Ende mit Bohrungen 4 versehen, die der Aufnahme von Gelenkbolzen belie­ biger Gelenke, beispielsweise der Lenker von Viergelenkscharnie­ ren, dienen.
An seinem hinteren Ende sind die Schenkel 2 des Scharnierarmes 1 mit nicht ersichtlichen, nach hinten hin frei auslaufenden Langlöchern versehen, in die durch Einstanzungen gebildeten zapfenartigen Vorsprünge 6 (s. Fig. 6) der Zwischenplatte 7 grei­ fen. Die Zwischenplatte 7 ist ebenfalls aus einem Blechstanzteil hergestellt, dessen Seiten 8 schenkelartig von dem mittleren Stegteil 9 U-förmig abgewinkelt sind. Die zapfenartigen Vor­ sprünge 6 sind in diesen abgewinkelten Schenkeln 8 gebildet. In ihren vorderen freigeschnittenen Bereichen sind die Schenkel 8 mit schräg verlaufenden Langlöchern 10 versehen, die von Stiften 11 durchgriffen werden, deren Enden in Bohrungen der Schenkel 2 des Scharnierarms 1 vernietet sind.
In eine Gewindebohrung des Stegteils 3 des Scharnierarms 1 ist eine Stellschraube 14 eingeschraubt, die einen unteren verjüng­ ten Schaftteil mit eingedrehter Ringnut aufweist. Diese Ringnut ist in einem Langloch 16 gehaltert, das frei auslaufend an der Vorderkante des Stegteils 9 der Zwischenplatte 7 angeordnet ist. Durch Drehen der Stellschraube 4 läßt sich somit der Scharnier­ arm 1 relativ zu der Zwischenplatte 7 verschwenken, wobei infol­ ge der Schrägführung 10 der Scharnierarm 1 bei einem Verschwen­ ken relativ zu der Zwischenplatte 7 auch eine translatorische Bewegung ausführt, die die Änderung der Fuge bei einer Seitenver­ stellung einer Tür o. dgl. kompensiert, so daß der einmal einge­ stellte Fugenspalt bei einer Seitenverstellung konstant bleibt.
Die Schenkel 8 der Zwischenplatte 7 sind in ihren Endbereichen mit nach unten weisenden Zähnen 17, 18 versehen. Diese Zähne die­ nen der Verkrallung auf vorzugsweise mit Riefen versehenen Be­ reichen der Grundplatte 20, wenn der Scharnierarm 1 über die Zwi­ schenplatte 7 durch die Befestigungsschraube 21 mit der Grund­ platte 20 ohne Zwischenschaltung der Hakenplatte 25 verspannt wird. Diese Art der Befestigung ist aus Fig. 6 ersichtlich.
Die Zwischenplatte 7 ist in ihrem Stegteil 9 mit einem schlüssel­ lochförmigen Langloch 22 versehen, wobei der kreisförmig erwei­ terte Lochteil in seinem Durchmesser größer ist als der Kopf der Befestigungsschraube 21, so daß zur Befestigung der Zwischenplat­ te 7 auf der Grundplatte 20 die Zwischenplatte mit ihrem verbrei­ terten Bereich des Langlochs 22 auf die Befestigungsschraube 21 aufgesteckt und der Bereich des Langloches 22 mit dem geringeren Durchmesser mit kurzem Verschiebeweg unter den Kopf der Befesti­ gungsschraube 21 geschoben werden kann, die dann zur Fixierung der Zwischenplatte 7 und damit auch des Scharnierarms 1 auf der Grundplatte 20 fest angezogen wird.
Um den Zugang zu den Befestigungsschrauben 21 bzw. 26 (siehe unten) mit einem Schraubenzieher zu ermöglichen, ist der Scharnierarm 1 in seinem Stegteil 3 mit einem etwa rechteckigen fensterartigen Ausschnitt 27 versehen.
Wird auf die Zwischenplatte 7 verzichtet, ist das schlüsselloch­ artige Langloch 22 statt des Fensters 27 in dem Stegteil 3 des Scharnierarms 1 vorgesehen.
Um den Scharnierarm 1 wahlweise auch durch eine Schnappverbin­ dung mit der Grundplatte 20 verbinden zu können, ist die Zwi­ schenplatte 7 durch eine Befestigungsschraube 26 mit der Haken­ platte 25 verschraubbar. Die Hakenplatte 25 besteht aus einem mittleren Halteteil 30, das aus einem Querjoch 31 gebildet ist, das schenkelförmig seitliche rechtwinkelig zu diesem stehende Leisten 32 trägt. Das Querjoch 31 ist in seinem mittleren Be­ reich mit einem ringförmigen Sockel 33 versehen, durch den die Gewindebohrung für die Befestigungsschraube 26 hindurchgeführt ist.
Durch diese beschriebene Ausgestaltung des Halteteils 30 weist dieses eine mittlere nutartige Führung für den Schieber 34 auf. Dieser Schieber 34 besteht aus einem langgestreckten mittleren Teil 35, das einen rechteckigen Querschnitt aufweist, der dem Querschnitt der Führungsnut zwischen den Leisten 32 in dem Halteteil 30 entspricht. Der Schieber 34 ist in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise in die Führungsnut des Halteteils 30 eingelegt, wobei seitliche Vorsprünge 36 Anschläge für die rech­ ten Endkanten der Leisten 32 bilden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Mittelteil 35 des Schiebers 34 auf seiner Oberseite mit einer flachen Ausnehmung 37 versehen, in die in der aus den Fig. 4 und 5 ersichtlichen Weise eine U-förmig gekrümmte Druckfeder 38 mit sich kreuzenden Schenkeln eingelegt ist. Der die Schenkel verbindende Stegteil der Druckfeder 38 ist in einer nach außen weisenden Haltenut 39 der Aussparung 37 gehaltert. Die Enden der Schenkel der Druckfeder 38 stützen sich an den Innenflächen der Leisten 32 des Halteteils 30 ab. Weiter­ hin ist der Schieber 34 mit einer nach außen weisenden Öffnungs­ taste 40 versehen. Der mittlere Teil 35 des Schiebers 34 ist mit einem Langloch 41 versehen, das in die mittlere Gewindeboh­ rung des Halteteils 30 eingeschraubte Befestigungsschraube 26 durchsetzt.
Der Schieber 34 ist beidseits des Querjochs 31 des Halteteils 30 mit hakenförmigen Vorsprüngen 43 und 44 versehen, deren Haken­ teile gleichgerichtet sind. Die hakenartigen Vorsprünge 43, 44 weisen zur Bildung von rampenartigen Gleitkanten abgerundete Köpfe 45 auf. Die hakenartigen Halteflanken 46 können zur klem­ menden Verspannung leicht abgeschrägt sein.
Das Halteteil 30 ist ein Druckgußteil, vorzugsweise aus einer geeigneten Zinklegierung.
Die Grundplatte 20 besteht aus einem Blechstanzteil und ist symmetrisch sowohl um ihre Längs- als auch ihre Quermittellinie ausgebildet, so daß Links- und Rechtsmontagen möglich sind. Die Grundplatte 20 besteht aus einem rechteckigen Mittelteil 50, das der Befestigung des Scharnierarms 1 dient. Beidseits sind mittig flanschartige Fortsätze 51 angeformt, die Befestigungsbohrungen 52 zur Befestigung an einer Tragwand o. dgl. aufweisen.
Das Mittelteil ist zwischen zwei sockelartigen Erhöhungen 54, 55 mit einer Gewindebohrung 56 zum Einschrauben der Befestigungs­ schraube 21 versehen. Der Abstand zwischen den Innenkanten 57, 58 der sockelartigen Erhöhungen 54, 55 entspricht der Breite des Jochteils 31, so daß dieses zentrierend zwischen die sockelar­ tigen Erhöhungen 54, 55 greifen kann.
Die sockelartigen Erhöhungen 54, 55 sind symmetrisch zur Quermit­ tellinie mit Rastöffnungen 60, 61 versehen. Diese weisen leicht abgeschrägte Ränder auf.
Der Abstand der Rastöffnungen 60, 61 voneinander entspricht dem Abstand der hakenartigen Vorsprünge 44, 45 auf dem Schieber 34 voneinander.
Die Endbereiche der schenkelartigen Stege 32 des Halteteils 30 sind mit Erhöhungen 65 versehen, so daß sich das Halteteil 30 durch die Befestigungsschraube 26 gegen das Stegteil 9 der Zwi­ schenplatte 7 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise spannen läßt, so daß der Schieber 34 frei längsverschieblich zwischen der in dem Halteteil 30 gebildeten Nut einerseits und dem Stegteil 9 der Zwischenplatte 7 andererseits geführt ist.
Zur Einstellung der Fuge ist eine Längsverschiebung zwischen der Hakenplatte 25 und der Zwischenplatte 7 durch Verschiebung der Befestigungsschraube 26 in dem Langloch 22 möglich.
Die Befestigungsschraube 21, die zur unmittelbaren Befestigung des Scharnierarms 1 auf der Grundplatte 20 ohne zwischengeschal­ tete Hakenplatte 25 dient, weist in ihrem unteren Bereich einen mit einem Gewinde versehenen Abschnitt 70 mit größerem Durchmes­ ser auf. Die Gewindebohrung 56 der Grundplatte 20 trägt das dem Gewindeabschnitt 70 entsprechende Innengewinde. Zwischen dem Ge­ windeabschnitt 70 und dem Kopf ist die Befestigungsschraube 21 mit einem verjüngten gewindelosen Schaftteil 71 versehen, dessen Durchmesser dem Außendurchmesser des Gewindes der Befestigungs­ schraube 26 entspricht.
Zur Befestigung des mit der Hakenplatte 25 verschraubten Schar­ nierarms 1 auf der Grundplatte 20 wird die Unterseite der Haken­ platte 25 nach Einsetzen der Köpfe 45 der hakenartigen Vorsprünge 43 und 44 in die Rastöffnungen 60 und 61 durch auf den Scharnier­ arm 1 ausgeübten Druck auf die Grundplatte 20 aufgedrückt. Dabei werden entweder durch die Schrägflächen der Rastköpfe 45, die sich auf den Rastkanten der Rastöffnungen 60 und 61 abstützen, oder durch Abstützen der Vorderkanten der hakenartigen Vor­ sprünge an den Kanten der Rastöffnungen und Verschieben der Hakenplatte durch Abgleiten einer der Kanten des jochartigen Teils 31 an der entsprechenden Innenkante 57 bzw. 58 der sockel­ artigen Vorsprünge 54 bzw. 55 oder durch Eingriff des ringför­ migen Sockelteils 33 in die Gewindebohrung 56 die hakenartigen Vorsprünge 43 und 44 gegen die Kraft der Feder 38 zurückge­ drückt, bis diese in ihre verrastende Stellung schnappen, sobald sie über die unteren Ränder der Rastkanten hinweggedrückt worden sind.

Claims (11)

1. Scharnierarm für ein Möbelscharnier o. dgl. mit einem U-förmigen Profil, das mit einer Grundplatte wahlweise direkt durch eine Befestigungsschraube oder durch eine zwischengeschaltete, mit dem Scharnierarm verschraubte und mit einem gegen Federkraft beweglichen Rastvorsprung ver­ sehene Hakenplatte verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenplatte (25) mit einer Führung für einen gegen Federkraft verschieblichen Schieber (34) versehen ist, der zwei etwa rechtwinklig auf diesem stehende und im Abstand voneinander angeordnete hakenartige Fortsätze (43, 44) trägt, die hinter Haltekanten von mit diesen fluchtenden Rastöffnungen (60, 61) in der Grundplatte (20) durch von oben auf den Scharnierarm (1) ausgeübten Druck schnappend ein­ rasten, daß die Hakenplatte (25) zwischen den hakenartigen Fortsätzen (43, 44) einen Vorsprung (31) oder eine Aus­ sparung und die Grundplatte (20) eine komplementäre Aus­ sparung bzw. einen komplementären Fortsatz aufweisen, die im verrasteten Zustand zentrierend ineinandergreifen, und daß mindestens eines der ineinandergreifenden Teile, näm­ lich die hakenartigen Fortsätze (43, 44), die Rastöffnungen (60, 61), der Vorsprung (31) oder die Aussparung, mit rampenförmigen Schrägflächen (45) versehen sind, so daß nach Aufsetzen der Hakenplatte (25) auf die Rastöffnungen beim Zusammendrücken der Teile der Schieber (34) gegen die Kraft der Feder (38) zurückgedrückt wird, bis die haken­ artigen Fortsätze (43, 44) mit ihren Hakenflanken (46) hinter die Haltekanten schnappend einfallen.
2. Scharnierarm für ein Möbelscharnier o. dgl., mit einem U-förmigen Profil, das mit einer Grundplatte wahlweise direkt durch eine Befestigungsschraube oder durch eine zwischengeschaltete, mit der Grundplatte verschraubte und mit einem gegen Federkraft beweglichen Rastvorsprung ver­ sehene Hakenplatte verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenplatte (25) mit einer Führung für einen gegen Federkraft verschieblichen Schieber (34) versehen ist, der zwei etwa rechtwinkelig auf diesem stehende und im Abstand voneinander angeordnete hakenartige Fortsätze (43, 44) trägt, die hinter Haltekanten von mit diesen fluchtenden Rastöffnungen in dem Scharnierarm (1) durch von oben auf den Scharnierarm (1) ausgeübten Druck schnappend einrasten, daß die Hakenplatte (25) zwischen den hakenartigen Fort­ sätzen (43, 44) einen Vorsprung (31) oder eine Aussparung und der Scharnierarm (1) eine komplementäre Aussparung bzw. einen komplementären Fortsatz aufweisen, die im verrasteten Zustand zentrierend ineinandergreifen, und daß mindestens eines der ineinandergreifenden Teile, nämlich die haken­ artigen Fortsätze (43, 44), die Rastöffnungen, der Vor­ sprung (31) oder die Aussparung, mit rampenförmigen Schräg­ flächen (45) versehen sind, so daß nach Aufsetzen der Haken­ platte (25) auf die Rastöffnungen beim Zusammendrücken der Teile der Schieber (34) gegen die Kraft der Feder (38) zurückgedrückt wird, bis die hakenartigen Fortsätze (43, 44) mit ihren Hakenflanken (46) hinter die Haltekanten schnappend einfallen.
3. Scharnierarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für die Verschraubung der Hakenplatte (25) am Scharnierarm (1) eine Befestigungsschraube (26) vorgesehen ist und die Grundplatte (20) beidseits der Gewindebohrung (56) für die Befestigungsschraube (21), die verwendet wird, wenn der Scharnierarm (1) ohne Hakenplatte (25) direkt mit der Grund­ platte verbunden werden soll, mit sockenartigen Erhöhungen (54, 55) versehen ist, die in einem Abstand voneinander an­ geordnet sind, der der Länge des zwischen den hakenartigen Fortsätzen (43, 44) befindlichen Vorsprungs (31) der Haken­ platte (25) entspricht, und daß die Rastöffnungen (60, 61) sich in sockelartigen Erhöhungen (54, 55) befinden.
4. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dieser an einer Zwischenplatte (7) befestigt ist, die mit einem Loch oder schlüsselartigen Langloch (22) für die Befestigungsschraube (21, 26) ver­ sehen ist.
5. Scharnierarm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Scharnierarm (1) zur Seitenverstellung einenends gelen­ kig und anderenends durch eine in diese eingeschraubte Stellschraube (14) mit der Zwischenplatte (7) verbunden ist, wobei die Stellschraube (14) drehbar, aber axial un­ verschieblich an der Zwischenplatte (7) gehaltert ist.
6. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der sockelartigen Erhöhungen (54, 55) der Grundplatte (20) dem inneren Abstand der Schenkel (2, 8) des Scharnierarms (1) oder ggf. der eben­ falls U-förmig profilierten Zwischenplatte (7) entspricht.
7. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschraube (21), die zur direkten Befestigung des Scharnierarms (1) bzw. der Zwischenplatte (7) ohne Hakenplatte (25) an der Grundplatte dient, einen unteren Abschnitt (70) mit größerem Gewinde­ durchmesser als dem der Befestigungsschraube (26) zur Be­ festigung des Scharnierarms (1) oder der Zwischenplatte (7) an der Hakenplatte (25) und einen oberen, gewindefreien Schaftbereich (71) mit geringerem Durchmesser aufweist, der dem geringeren Durchmesser des Gewindes der Befestigungs­ schraube (26) zur Befestigung des Scharnierarms (1) oder der Zwischenplatte (7) an der Hakenplatte (25) entspricht.
8. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenplatte (25) auf ihrer Unter­ seite mit einem die Gewindebohrung umgebenden, ringförmigen Fortsatz (33) versehen ist, der sich im verrasteten Zustand in die Gewindebohrung (56) der Grundplatte (20) für die Befestigungsschraube (21) erstreckt.
9. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (34) mit einer das hintere Ende des Scharnierarms (1) überragenden Verlängerung versehen ist, die eine Taste (40) zur Lösung der Rastverbin­ dung bildet.
10. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Hakenplatte (25) in etwa der Höhe der abgewinkelten Schenkel (2, 8) des Scharnier­ arms (1) oder der Zwischenplatte (7) entspricht.
11. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenflanken (46) zur nachspannen­ den und Fertigungsungenauigkeiten ausgleichenden Verbindung der miteinander verrasteten Teile in bezug auf die Halte­ kante keilförmig abgeschrägt sind.
DE3627170A 1986-08-11 1986-08-11 Scharnierarm fuer ein Moebelscharnier o.dgl.,mit Grundplatte direkt oder indirekt verbindbar Expired DE3627170C1 (de)

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ES87110986T ES2021647B3 (es) 1986-08-11 1987-07-29 Brazo de bisagra para una bisagra de mueble o similar.
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