DE3617248A1 - Verfahren zum herstellen eines fadens aus chemiefasern - Google Patents
Verfahren zum herstellen eines fadens aus chemiefasernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Der kontinuierliche Verfahrensgang des Spinnens, Verstreckung
und Fachens mehrerer Fäden zu einem Gesamtfaden
dient dem Zweck, ein Faden dicken Titers herzustellen, bei
dem die Teilfäden unterschiedliche Eigenschaften haben.
Folgende Eigenschaften kommen vor allem in Betracht:
Farbe: Es ist möglich, das Rohmaterial der Teilfäden unterschiedlich
einzufärben. Es entstehen spinngefärbte Teilfäden.
Durch den Farbzusatz wird sehr häufig auch eine
Beeinflussung der chemisch-physikalischen Fadeneigenschaften
stattfinden. Daraus kann der Nachteil entstehen, daß die
Teilfäden z. B. unterschiedliches Kraft-Dehnungsverhalten,
unterschiedliche Schrumpfneigung haben. Durch die Erfindung
kann ein Gesamtfaden hergestellt werden, der aus unterschiedlich
gefärbten Teilfäden besteht, wobei die übrigen
Eigenschaften der Teilfäden in der wünschenswerten Weise
einander angeglichen werden.
Es kann hierdurch vermieden werden, daß bei der Weiterverarbeitung
oder beim Gebrauch durch unterschiedliche Eigenschaften
der Teilfäden - z. B. unterschiedliches Kraft-
Dehnungsverhalten, unterschiedliche Schrumpfneigung - eine
unbeabsichtigte Strukturänderung des Gesamtfadens eintritt.
Schrumpfneigung: Zur Herstellung eines texturierten Gesamtfadens
kann man Teilfäden mit unterschiedlicher Schrumpfneigung
herstellen und die Teilfäden zu einem Gesamtfaden
fachen. Durch Auslösung des Schrumpfes - z. B. durch eine
Wärmebehandlung - erfolgt eine Kräuselung des Gesamtfadens.
Die Teilfäden unterschiedlicher Schrumpfneigung waren bisher
Fäden unterschiedlicher Provenienz (US-PS 40 19 311) oder
Teilfäden gleicher Provenienz, die jedoch mit unterschiedlichen
Verstreckverhältnissen verstreckt worden sind. Die
Nachteile des Fachens von Fäden unterschiedlicher Provenienz
liegen insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, jedoch auch
auf textiltechnischem Gebiet, da kaum vermeidbar ist, daß
diese Teilfäden unterschiedliche Trageeigenschaften haben.
Daher ist die Lebensdauer der hergestellten Textilien von
der Lebensdauer der schwächsten Komponente abhängig.
Ähnliche Nachteile sind auch bei der Herstellung eines
Gesamtfadens aus Teilfäden gleicher Provenienz mit unterschiedlicher
Verstreckung geltend zu machen. Zum einen
beeinflußt die Verstreckung in maßgebender Weise den Titer
des Teilfadens, so daß die Teilfäden ungleiche Titer haben.
Weiterhin wird aber auch das Kraft-Dehnungsverhalten derart
beeinflußt, daß lediglich ein Teilfaden als tragender Teil
anzusehen ist. Wenn nun der geringfügig verstreckte Teilfaden
eine stärkere Schrumpfung zeigt, so bildet dieser an
sich zu schwache Teilfaden die tragende - d. h. die Festigkeitseigenschaften
bestimmende - Komponente des Gesamtfadens.
Daher ist der Gesamtfaden, was seine Festigkeitseigenschaften
angeht, minderwertig.
Durch die Erfindung kann ein kräuselfähiger Gesamtfaden
hergestellt werden, bei dem die Teilfäden gleicher Provenienz
sind, simultan ersponnen und verstreckt werden,
gleichen Titer und im wesentlichen gleichartiges Kraft-
Dehnungsverhalten haben, gleichwohl aber eine ausreichend
unterschiedliche Schrumpfneigung aufweisen, um eine Kräuselung
des Gesamtfadens zu erzielen.
Kraft-Dehnungsverhalten: Es ist bekannt, daß aus Chemiefasern
mit endlosen Kapillaren sog. "spun-like-Fäden" hergestellt
werden können, indem einzelne Kapillaren durch Überstrecken
gebrochen werden. Hierzu müssen zunächst Teilfäden
hergestellt werden, die eine unterschiedliche Bruchdehnung
haben. Anschließend werden diese Teilfäden gefacht und
gemeinschaftlich mit einem Verstreckungsverhältnis verstreckt,
das im Bereich der Bruchdehnung des Teilfadens mit der
niedrigsten Bruchdehnung liegt. Auch hierbei ergibt sich
wiederum der Nachteil, daß Teilfäden unterschiedlicher
Provenienz oder aber Teilfäden mit gleicher Provenienz, aber
unterschiedlicher Verstreckung hergestellt werden müssen.
Nach der Erfindung kann ein Gesamtfaden hergestellt werden,
dessen Teilfäden gleichen Titer, insbesondere gleichen
Kapillartiter und auch sonstige gleiche Eigenschaften haben,
wobei jedoch die Bruchdehnung der Kapillaren des Gesamtfadens
derart unterschiedlich ist, daß in einer weiteren
Streckstufe ein Teil der Kapillaren gebrochen werden kann,
ohne daß die übrigen Kapillaren geschädigt werden.
Die Erfindung besteht darin, daß Teilfäden gleicher Provenienz
mit identischen Abzugsgeschwindigkeiten gesponnen und
mit identischem Gesamtverstreckverhältnis, jedoch im übrigen
unterschiedlichen Verstreckparametern verstreckt und gefacht
werden. Insbesondere wird vorgeschlagen, daß die Verstreckung
in mehreren Teilverstreckstufen erfolgt und die Parameter
der Teilverstreckung für einen Teil der Teilfäden anders
vorgegeben werden als für die übrigen Teilfäden.
Als Parameter der Teilverstreckung kommen insbesondere die
Teilverstreckverhältnisse in Betracht. Um dies an einem
einfachen Beispiel zu veranschaulichen: Es können zwei Teilfäden
mit einem Gesamtverstreckverhältnis von 1:6 verstreckt
werden. Dabei kann der eine Teilfaden in der ersten Stufe
mit dem Verstreckverhältnis 1:2 und in der zweiten Streckstufe
mit dem Verstreckverhältnis 1:3 verstreckt werden und
der zweite Faden in der ersten Streckstufe mit dem Verstreckverhältnis
1:3 und in der zweiten Streckstufe mit dem
Verstreckverhältnis 1:2.
Als Teilverstreckung ist dabei auch der Verzug unterhalb der
Spinndüse anzusehen, da auch dieser zu einer Teilorientierung
des Fadens führt. Es ist daher erfindungsgemäß
folgendes Verfahren möglich: Es werden zwei Fäden derart
ersponnen, daß aus der Spinndüse die gleiche Fadenmenge pro
Zeiteinheit austritt. Die Fäden werden sodann von der Spinndüse
mit unterschiedlicher Abzugsgeschwindigkeit abgezogen
und anschließend der Endverstreckung unterworfen, wobei die
Geschwindigkeit der Endverstreckung identisch ist. Es entstehen
Fäden mit identischem Titer, aber unterschiedlichen
Eigenschaften.
Ein weiterer Parameter der Verstreckung ist ferner die
Temperatur, mit der die Fäden die letzte Verstreckstufe
verlassen. Diese Temperatur hat insbesondere einen Einfluß
auf die Schrumpfneigung. Durch unterschiedliche Einstellung
dieser Temperatur kann eine Unterschiedlichkeit der
Schrumpfneigung, wie sie z. B. durch Einfärben eines Fadens
oder sonstige Additive eines Teilfadens entstehen kann,
ausgeglichen werden oder es kann bewußt eine Unterschiedlichkeit
der Schrumpfneigung hervorgerufen werden.
Es liegt auf der Hand, daß die geschilderten Parameter
allein oder gemeinsam beeinflußt werden können, um die nach
dieser Erfindung angestrebten Effekte herbeizuführen.
Dabei können die Parameter entweder derart vorgegeben
werden, daß die Eigenschaften der Teilfäden, insbesondere
Festigkeitseigenschaften und Schrumpfneigung einander angeglichen
werden oder daß ein Teil der Teilfäden andere
Festigkeitseigenschaften und insbesondere eine andere
Schrumpfneigung erhält als die übrigen Fäden. Gerade durch
das letztgenannte Verfahren ist es in besonders wirtschaftlicher
und technisch einfacher Weise möglich, mit ein und
derselben Spinnanlage eine Vielzahl von Kapillaren zu
spinnen, diese Kapillaren zu zwei Teilfäden zusammenzufassen,
den Teilfäden dieselbe Gesamtverstreckung zu geben,
so daß die Einzelkapillare denselben Kapillartiter und
dieselben Kraft-Dehnungseigenschaften haben, die Teilverstreckung
jedoch unterschiedlich auszuführen, so daß ein
Teilfaden eine stärkere Schrumpfneigung als der andere hat.
Nach dem Fachen ergibt sich durch Auslösen der Schrumpfung
ein gekräuselter Gesamtfaden.
In diesem Falle wird im Anschluß an die Verstreckung
vorzugsweise in kontinuierlichem Verfahren eine Schrumpfbehandlung
angeschlossen, die vorzugsweise unter geringer
Fadenspannung erfolgt. Die Auslösung des Schrumpfes ist auch
möglich in einer Stauchkammer, in die der Gesamtfaden unmittelbar
im Anschluß an die Verstreckung geführt wird.
Hierdurch ergibt sich eine Überlagerung der Stauchkräuselung
mit der Kräuselung, die durch die unterschiedliche
Schrumpfung der beiden Teilfäden (Differentialschrumpfkräuselung)
herbeigeführt worden ist.
Eine derartige Stauchkammer, die im Rahmen eines Spinnstreckprozesses
einsetzbar ist, ist z. B. in dem deutschen
Patent 26 32 082 = US-Patent 41 18 843 (Schippers, Bauer,
Dammann) beschrieben.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Fig. 1 bis 4 beschrieben.
In dem in Fig. 1 schematisch dargestellten Verfahrensablauf
wird ein fadenbildender, thermoplastischer Kunststoff, z. B.
Polyester, Polyamid 6, Polyamid 6.6, Polypropylen, im
Extruder 1 erschmolzen und in Form einer Vielzahl von Kapillaren
8 durch die Spinndüse 4 des Spinnkopfes 5 schmelzgesponnen.
Die Kapillaren 8 werden zu Fadenbündeln - im
folgenden "Teilfäden" genannt - zusammengefaßt und im Spinn-
und Kühlschacht 2 mittels Anblasung 3 abgekühlt. Die beiden
Teilfäden 6 und 7 werden gemeinsam zu der Abzugsgalette 10
mit Überlaufrolle 11 geführt, mehrfach um diese herumgeschlungen
und durch die Abzugsgalette 10 von der Spinndüse 4
abgezogen. Die Galette 10 ist durch Motor 12 angetrieben.
Von der Galette 10 gelangen die Teilfäden 6 und 7 jeweils zu
Teilstreckgalette 17 bzw. Teilstreckgalette 19. Die Teilstreckgaletten
werden durch die Motoren 18 bzw. 20 getrennt
voneinander angetrieben. Von den Teilstreckgaletten 17, 18
werden die Teilfäden 6, 7 mittels Gesamtstreckgalette 13
abgezogen. Der Gesamtstreckgalette 13 ist die Überlaufrolle
14 vorgeordnet, so daß die Fäden - ohne ineinanderzulaufen -
mehrfach um die Gesamtstreckgalette 13 geschlungen werden
können. Die Gesamtstreckgalette 13 wird durch Antriebsmotor
15 angetrieben. Die Antriebsmotoren 12 und 15 stehen über
eine Steuer- oder Regeleinrichtung 16 miteinander in Verbindung,
so daß die beiden Motoren in einem bestimmten Drehzahlverhältnis
angetrieben werden können. Dieses Drehzahlverhältnis
entspricht dem Gesamtstreckverhältnis. Über die
Steuer- und Regeleinrichtung 16 werden ebenso die Antriebsmotoren
18 und 20 der Teilstreckgaletten 17 und 19 angetrieben,
so daß die Antriebsdrehzahlen dieser Galetten unterschiedlich
eingestellt werden können, jedoch zueinander und
zu der Abzugsgalette 10 und der Gesamtstreckgalette 13 in
einem bestimmten Verhältnis stehen.
Von der Gesamtstreckgalette 13 werden die Fäden über die
Fadenführer 21 und 22 abgezogen und im Fadenführer 23
gefacht. Von dort können die Fäden noch durch eine besondere
Behandlungseinrichtung, z. B. Texturiereinrichtung, Schrumpfeinrichtung,
Benetzungseinrichtung, Verflechtungsdüse
geführt werden. Derartige Einrichtungen sind lediglich
schematisch mit 24 angedeutet. Der Gesamtfaden wird sodann
durch die Changiereinrichtung 26 zwischen dem Kopffadenführer
25 und der Aufwickelspule 27 hin- und hergeführt und
dabei zu einer Spule 27 auf der Spindel 28 aufgewickelt. Die
Spindel 28 wird so angetrieben, daß die Oberflächengeschwindigkeit
der Spule auch bei wachsendem Spulendurchmesser
konstant bleibt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, daß
Kapillaren mit einheitlichen, identischen Eigenschaften
ersponnen werden. Durch die Gesamtverstreckung wird auch ein
identischer Titer sämtlicher Kapillaren erreicht. Dadurch,
daß die Teilstreckgaletten 17 und 19 mit voneinander unterschiedlichen
Geschwindigkeiten angetrieben werden, können
jedoch unterschiedliche Teilstreckverhältnisse für die
beiden Teilfäden 6, 7 eingestellt werden. Dadurch läßt sich
insbesondere die Schrumpfneigung der Teilfäden 6, 7 unterschiedlich
einstellen. Daher werden die Kapillaren des Teilfadens
mit der höheren Schrumpfneigung bei einer anschließenden
Schrumpfbehandlung stärker kontrahieren als die
Kapillaren des anderen Teilfadens. Die Kapillaren des
weniger schrumpfenden Teilfadens werden Bögen, Schlingen und
Schlaufen bilden. Der Schrumpfvorgang kann vorteilhafterweise
auch erst in dem aus den Fäden gebildeten Flächengebilde
ausgelöst werden. Das hat den Vorteil, daß die Fäden
während der Weiterverarbeitung, z. B. Weben, Stricken, die
Festigkeitseigenschaften des Gesamtfadens haben.
In dem in Fig. 2 dargestellten Verfahrensgang wird ein
fadenbildender, thermoplastischer Kunststoff einerseits im
Extruder 1.1, andererseits im Extruder 1.2 erschmolzen.
Dabei wird der eine Kunststoff in der Schmelze eingefärbt.
Die Schmelzen werden durch Düsen 4.1 und 4.2 der Spinnköpfe
5.1 bzw. 5.2 zu Kapillaren 8 und 9 ersponnen. Die Kapillaren
werden in den Spinnschächten 2.1 und 2.2 mittels der Anblasungen
3.1 und 3.2 abgekühlt und anschließend zu den Teilfäden
6 und 7 zusammengefaßt. Die Teilfäden werden simultan
durch die Abzugsgalette 10 mit Überlaufrolle 11 von den
Spinndüsen 4.1 bzw. 4.2 mit einheitlicher Abzugsgeschwindigkeit
abgezogen. Zum Antrieb der Abzugsgalette 10 dient
wiederum ein Motor 12.
Anschließend werden die beiden Teilfäden 6 und 7 über die
Teilstreckgaletten 17 und 19 und von dort zu der Gesamtstreckgalette
13 geführt. Die Gesamtstreckgalette 13 wird
durch Motor 15 über Steuer- und Regeleinrichtung 16 angetrieben.
Durch die Steuer- und Regeleinrichtung 16 kann die
Drehzahl der Antriebsmotoren 12 und 15, sowie 18 und 20 für
die Teilstreckgalette 17 und 19 unabhängig voneinander
eingestellt werden. Die Teilfäden 6, 7 werden von der
Gesamtstreckgalette 13 über die Fadenführer 21 und 22 abgeführt
und im Fachfadenführer 23 zusammengeführt, durch
Avivagerolle 31 mit einer Flüssigkeit benetzt und über Kopffadenführer
25, Changiereinrichtung 26 der Aufwickelspule 27
auf Spindel 28 zugeführt. Die Spule 27 wird mit konstanter
Umfangsgeschwindigkeit angetrieben.
Es ist davon auszugehen, daß durch die Einfärbung der
Schmelze die Eigenschaften der Schmelze und des erstarrten
Kunststoffes geringfügig beeinflußt werden. Dabei besteht
insbesondere die Gefahr, daß die Festigkeits- und Schrumpfeigenschaften
der beiden Teilfäden 6, 7 voneinander abweichen.
Derartige Abweichungen lassen sich durch Einstellung
der Teilstreckverhältnisse, d. h. durch Einstellung der
Drehzahl der Teilstreckgalette 17 einerseits und der Teilstreckgalette
19 andererseits korrigieren und ausgleichen.
Der anhand von Fig. 3 dargestellte Verfahrensablauf ähnelt
im wesentlichen demjenigen nach Fig. 1. Es werden Kapillaren
aus einer Schmelze ersponnen und durch Abzugsgalette 10 mit
Überlaufrolle 11 abgezogen. Die Galette 10 wird durch
Antriebsmotor 12 angetrieben. Die beiden Teilfäden werden
sodann durch die Gesamtstreckgaletten 35 und 36 verstreckt.
Die Galetten 35 und 36 werden durch den gemeinsamen Motor 15
angetrieben. Die Drehzahl des Motors 15 und die Drehzahl des
Motors 12 wird durch die Steuer- und Regeleinrichtung 16 in
einem vorgegebenen Verhältnis, dem Gesamtstreckverhältnis
eingestellt. Die Gesamtstreckgaletten 13.1 und 13.2 sind
beheizt. Die Beheizung kann z. B. durch stationäre Induktionsspulen
35 und 36 erfolgen. Die Induktionsspulen sind in
dem eisernen Galettenmantel angeordnet.
Die Induktionsspulen 35 und 36 werden durch Regler 33 und 34
unabhängig voneinander mit Wechselstrom beschickt, wobei die
Temperatur der Galetten 13.1 und 13.2 unterschiedlich eingestellt
wird. Die Teilfäden 6, 7 werden sodann wiederum über
Fadenführer 21, 22 geführt, im Fachfadenführer 23 gefacht
und sodann durch die Verflechtungsdüse 30 und die Heizeinrichtung
29 geführt. Daraus wird der Gesamtfaden mittels
Schrumpfgalette 32 abgezogen. Die Schrumpfgalette 32 wird
mit einer Drehzahl angetrieben, die geringer ist als die
Drehzahl der Galetten 13.1 und 13.2. Dadurch erhält der
Gesamtfaden die Möglichkeit zu schrumpfen. Anschließend wird
der Faden über den Kopffadenführer 25, die Changiereinrichtung
26 zu der Aufwickelspule 27 geführt. Die Aufwickelspule
27 ist auf Spindel 28 aufgespannt und wird mit konstanter
Umfangsgeschwindigkeit angetrieben. Bei dem Verfahrensablauf
nach Fig. 3 wird den Teilfäden 6, 7 durch die unterschiedliche
Beheizung auf den Gesamtstreckgaletten 13.1 und 13.2
eine unterschiedliche Schrumpfneigung aufgeprägt. Dadurch
bilden die Fäden mit der geringeren Schrumpfneigung bei
Auslösung des Schrumpfes Bögen, Schlingen und Schlaufen, so
daß der aufgewickelte Teilfaden eine Texturierung aufweist.
In dem Verfahrensablauf nach Fig. 4 werden durch Extruder 1
mit Spinnkopf 5 und Spinndüse 4 Fäden in Form einer Vielzahl
von Kapillaren 8 schmelzgesponnen. Die Kapillaren 8 werden
zu Fadenbündeln - im folgenden "Teilfäden" genannt - zusammengefaßt
und im Kühlschacht 2 mittels Anblasung 3 gekühlt.
Die Teilfäden werden durch die Teilstreckgaletten 17 bzw. 19
mit unterschiedlichen Abzugsgeschwindigkeiten von der Spinndüse
4 abgezogen. Die Teilstreckgaletten 17 bzw. 19 werden
durch die Motoren 18 bzw. 20 getrennt voneinander angetrieben.
Von den Teilstreckgaletten 17, 18 werden die Teilfäden
6, 7 mittels Gesamtstreckgalette 13 abgezogen. Der Gesamtstreckgalette
13 ist die Überlaufrolle 14 vorgeordnet, so
daß die Fäden - ohne ineinanderzulaufen - mehrfach um die
Gesamtstreckgalette 13 geschlungen werden können. Die
Gesamtstreckgalette 13 wird durch Antriebsmotor 15 angetrieben.
Der Antriebsmotor 15 der Gesamtstreckgalette 13 sowie
der Antriebsmotor des Extruders 1 stehen über eine Steuer-
und Regeleinrichtung 16 miteinander in Verbindung. Daher
kann ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Fördermenge, die
von der Drehzahl des Extruders abhängig ist, und der
Geschwindigkeit der Gesamtstreckgalette hergestellt werden.
Durch dieses Verhältnis ist der Titer des erzeugten Fadens
vorgegeben. Da das Verhältnis für beide Teilfäden 6, 7
dasselbe ist, haben beide Teilfäden anschließend auch
denselben Titer. Das gilt bei gleicher Filamentzahl. Wenn
die Teilfäden aus einer unterschiedlichen Zahl von Filamenten
bestehen, so erhalten jedenfalls sämtliche Filamente
denselben Einzeltiter.
Über die Steuer- und Regeleinrichtung 16 werden ebenso die
Antriebsmotoren 18 und 20 der Teilstreckgaletten 17 und 19
angetrieben, so daß die Antriebsdrehzahlen dieser Galetten
unterschiedlich eingestellt werden können, jedoch zueinander
und zu der Drehzahl des Extruders und der Gesamtstreckgalette
13 in einem bestimmten Verhältnis stehen.
Von der Gesamtstreckgalette 13 werden die Fäden über die
Fadenführer 21 und 22 abgezogen und im Fadenführer 23
gefacht. Von dort können die Fäden noch durch eine besondere
Behandlungseinrichtung, z. B. Texturiereinrichtung, Schrumpfeinrichtung,
Benetzungseinrichtung, Verflechtungsdüse
geführt werden. Derartige Einrichtungen sind lediglich
schematisch mit 24 angedeutet. Der Gesamtfaden wird sodann
durch die Changiereinrichtung 26 zwischen dem Kopffadenführer
25 und der Aufwickelspule 27 hin- und hergeführt und
dabei zu einer Spule 27 auf der Spindel 28 aufgewickelt. Die
Spindel 28 wird so angetrieben, daß die Oberflächengeschwindigkeit
der Spule bei wachsendem Spulendurchmesser konstant
bleibt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel werden also Kapillaren
mit identischem Titer erzeugt. Dadurch, daß die Teilfäden
mit unterschiedlichen Abzugsgeschwindigkeiten von der Spinndüse
abgezogen worden sind, erhalten diese Teilfäden insbesondere
unterschiedliche Schrumpfneigung. Daher werden die
Kapillaren des Teilfadens mit der höheren Schrumpfneigung
bei einer anschließenden Schrumpfbehandlung stärker kontrahieren
als die Kapillaren des anderen Teilfadens mit dem
zuvor bereits beschriebenen Ergebnis.
Zwei Polypropylenfäden gleicher Provenienz wurden erfindungsgemäß
verstreckt mit einem Gesamtstreckverhältnis von
1:3 im Verfahrensablauf nach Fig. 1.
1. Für den ersten Teilfaden werden die
Teilstreckverhältnisse 1:1 und 1:3 und für den zweiten
Teilfaden die Teilstreckverhältnisse 1:2,5 und 1:1,2
vorgegeben.
Galettentemperaturen:
Galette 10: 70°C
Galetten 17, 19: 110°C
Galette 13: 110°C
Schrumpfung der Teilfäden (130°C Heißluft, 10 Min.):
1. Teilfaden: 8%
2. Teilfaden: 13.5%.
Galettentemperaturen:
Galette 10: 70°C
Galetten 17, 19: 110°C
Galette 13: 110°C
Schrumpfung der Teilfäden (130°C Heißluft, 10 Min.):
1. Teilfaden: 8%
2. Teilfaden: 13.5%.
2. Wie 1, jedoch wurde der erste Teilfaden mit den Teilstreckverhältnissen
1:1,5 und 1:2 verstreckt. Seine
Schrumpfung betrug nun 8,5%.
3. Zwei Teilfäden aus Polyplen werden im Verfahrensgang
nach Fig. 3 hergestellt mit einer Gesamtverstreckung von
1:3 und einer Galettentemperatur
von 110°C an Galette 10,
von 110°C an Galette 19 für den ersten Teilfaden,
von 70°C an Galette 17 für den zweiten Teilfaden.
Der erste Teilfaden zeigte eine Schrumpfung von 10% und
der zweite Teilfaden eine Schrumpfung von 16%.
- BEZUGSZEICHENAUFSTELLUNG
1 Extruder
1.1 Extruder
1.2 Extruder
2 Spinnschacht
2.1 Spinnschacht
2.2 Spinnschacht
3 Anblasung
3.1 Anblasung
3.2 Anblasung
4 Spinndüse
4.1 Spinndüse
4.2 Spinndüse
5 Spinnkopf
5.1 Spinnkopf
5.2 Spinnkopf
6 Teilfaden
7 Teilfaden
8 Kapillare des Teilfadens 6
9 Kapillare des Teilfadens 7
10 Abzugsgalette
11 Überlaufrolle
12 Antriebsmotor
13 Gesamtstreckgalette
14 Überlaufrolle
15 Gesamtstreckmotor
16 Getriebe, Synchronisiereinrichtung
17 Teilstreckgalette
18 Teilstreckmotor der Teilstreckgalette 17
19 Teilstreckgalette
20 Teilstreckmotor der Teilstreckgalette 19
21. Fadenführer
22. Fadenführer
23. Fachfadenführer
24. Behandlungseinrichtung
25. Kopffadenführer
26. Changierung
27. Spule
28. Spulspindel
29. Heizeinrichtung
30. Texturierdüse
31. Präparationswalze
32. Schrumpfgalette
33. Regler
34. Regler
35. Heizeinrichtung, Induktionsspule
36. Heizeinrichtung, Induktionsspule
Claims (12)
1. Verfahren
zum Herstellen eines Kompositfadens aus Chemiefasern durch Spinnen mehrerer Fäden,
unmittelbar anschließendes Strecken der Fäden mit unterschiedlichen Streckparametern
sowie Fachen der Fäden,
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt mit identischem Gesamtstreckverhältnis für alle Teilfäden, jedoch bei Unterschied sonstiger Streckparameter.
zum Herstellen eines Kompositfadens aus Chemiefasern durch Spinnen mehrerer Fäden,
unmittelbar anschließendes Strecken der Fäden mit unterschiedlichen Streckparametern
sowie Fachen der Fäden,
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt mit identischem Gesamtstreckverhältnis für alle Teilfäden, jedoch bei Unterschied sonstiger Streckparameter.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt in mehreren Teilverstreckstufen, wobei für einen Teil der Fäden andere Parameter der Teilverstreckung vorgegeben werden als für die übrigen Fäden.
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt in mehreren Teilverstreckstufen, wobei für einen Teil der Fäden andere Parameter der Teilverstreckung vorgegeben werden als für die übrigen Fäden.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilverstreckverhältnisse unterschiedlich vorgegeben
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden mit identischen Abzugsgeschwindigkeiten aus
der Spinnzone abgezogen werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aus der
Spinnzone abgezogen und sodann in einer weiteren Streckzone
endverstreckt werden, wobei die Endgeschwindigkeit
der weiteren Teilstreckzone für beide Fäden gleich ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
beide Fäden mit identischer Fördermenge pro Filament
derart ersponnen werden, daß nach der Endverstreckung
sämtliche Filamente denselben Titer haben.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil der Fäden beim Auslauf aus der Gesamtverstreckung
auf eine andere Temperatur aufgeheizt wird als
die übrigen Fäden.
8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden im Anschluß an die Gesamtverstreckung
einer Schrumpfbehandlung unterworfen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden zur Schrumpfbehandlung erhitzt und aus der
Schrumpfzone mit geringerer Geschwindigkeit abgeführt
als zugeführt werden.
10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich an die Gesamtverstreckung eine Kräuselung durch
Heißgasbehandlung anschließt.
11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die nicht-identischen Parameter der Gesamtverstreckung
für den einen Teil der Fäden derart vorgegeben werden,
daß dieser Teil der Fäden dieselben Eigenschaften,
insbesondere Festigkeitseigenschaften oder Schrumpfeigenschaften
erhält wie die übrigen Fäden.
12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die nicht-identischen Parameter der Gesamtverstreckung
für den einen Teil der Fäden derart vorgegeben werden,
daß diese Fäden nach der Gesamtverstreckung eine
stärkere Schrumpfneigung haben als die übrigen Fäden.
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