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DE3617248A1 - Verfahren zum herstellen eines fadens aus chemiefasern - Google Patents

Verfahren zum herstellen eines fadens aus chemiefasern

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DE3617248A1
DE3617248A1 DE19863617248 DE3617248A DE3617248A1 DE 3617248 A1 DE3617248 A1 DE 3617248A1 DE 19863617248 DE19863617248 DE 19863617248 DE 3617248 A DE3617248 A DE 3617248A DE 3617248 A1 DE3617248 A1 DE 3617248A1
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Germany
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thread
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stretching
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DE19863617248
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Heinz Dr Ing Schippers
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Oerlikon Barmag AG
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Barmag Barmer Maschinenfabrik AG
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    • D02JFINISHING OR DRESSING OF FILAMENTS, YARNS, THREADS, CORDS, ROPES OR THE LIKE
    • D02J1/00Modifying the structure or properties resulting from a particular structure; Modifying, retaining, or restoring the physical form or cross-sectional shape, e.g. by use of dies or squeeze rollers
    • D02J1/22Stretching or tensioning, shrinking or relaxing, e.g. by use of overfeed and underfeed apparatus, or preventing stretch
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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    • B65H59/384Adjusting or controlling tension in filamentary material, e.g. for preventing snarling; Applications of tension indicators by regulating speed of driving mechanism of unwinding, paying-out, forwarding, winding, or depositing devices, e.g. automatically in response to variations in tension using electronic means
    • B65H59/388Regulating forwarding speed
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    • D02YARNS; MECHANICAL FINISHING OF YARNS OR ROPES; WARPING OR BEAMING
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    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments
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    • B65H2701/3132Synthetic polymer threads extruded from spinnerets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Yarns And Mechanical Finishing Of Yarns Or Ropes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Der kontinuierliche Verfahrensgang des Spinnens, Verstreckung und Fachens mehrerer Fäden zu einem Gesamtfaden dient dem Zweck, ein Faden dicken Titers herzustellen, bei dem die Teilfäden unterschiedliche Eigenschaften haben. Folgende Eigenschaften kommen vor allem in Betracht: Farbe: Es ist möglich, das Rohmaterial der Teilfäden unterschiedlich einzufärben. Es entstehen spinngefärbte Teilfäden. Durch den Farbzusatz wird sehr häufig auch eine Beeinflussung der chemisch-physikalischen Fadeneigenschaften stattfinden. Daraus kann der Nachteil entstehen, daß die Teilfäden z. B. unterschiedliches Kraft-Dehnungsverhalten, unterschiedliche Schrumpfneigung haben. Durch die Erfindung kann ein Gesamtfaden hergestellt werden, der aus unterschiedlich gefärbten Teilfäden besteht, wobei die übrigen Eigenschaften der Teilfäden in der wünschenswerten Weise einander angeglichen werden.
Es kann hierdurch vermieden werden, daß bei der Weiterverarbeitung oder beim Gebrauch durch unterschiedliche Eigenschaften der Teilfäden - z. B. unterschiedliches Kraft- Dehnungsverhalten, unterschiedliche Schrumpfneigung - eine unbeabsichtigte Strukturänderung des Gesamtfadens eintritt.
Schrumpfneigung: Zur Herstellung eines texturierten Gesamtfadens kann man Teilfäden mit unterschiedlicher Schrumpfneigung herstellen und die Teilfäden zu einem Gesamtfaden fachen. Durch Auslösung des Schrumpfes - z. B. durch eine Wärmebehandlung - erfolgt eine Kräuselung des Gesamtfadens.
Die Teilfäden unterschiedlicher Schrumpfneigung waren bisher Fäden unterschiedlicher Provenienz (US-PS 40 19 311) oder Teilfäden gleicher Provenienz, die jedoch mit unterschiedlichen Verstreckverhältnissen verstreckt worden sind. Die Nachteile des Fachens von Fäden unterschiedlicher Provenienz liegen insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, jedoch auch auf textiltechnischem Gebiet, da kaum vermeidbar ist, daß diese Teilfäden unterschiedliche Trageeigenschaften haben. Daher ist die Lebensdauer der hergestellten Textilien von der Lebensdauer der schwächsten Komponente abhängig. Ähnliche Nachteile sind auch bei der Herstellung eines Gesamtfadens aus Teilfäden gleicher Provenienz mit unterschiedlicher Verstreckung geltend zu machen. Zum einen beeinflußt die Verstreckung in maßgebender Weise den Titer des Teilfadens, so daß die Teilfäden ungleiche Titer haben. Weiterhin wird aber auch das Kraft-Dehnungsverhalten derart beeinflußt, daß lediglich ein Teilfaden als tragender Teil anzusehen ist. Wenn nun der geringfügig verstreckte Teilfaden eine stärkere Schrumpfung zeigt, so bildet dieser an sich zu schwache Teilfaden die tragende - d. h. die Festigkeitseigenschaften bestimmende - Komponente des Gesamtfadens. Daher ist der Gesamtfaden, was seine Festigkeitseigenschaften angeht, minderwertig.
Durch die Erfindung kann ein kräuselfähiger Gesamtfaden hergestellt werden, bei dem die Teilfäden gleicher Provenienz sind, simultan ersponnen und verstreckt werden, gleichen Titer und im wesentlichen gleichartiges Kraft- Dehnungsverhalten haben, gleichwohl aber eine ausreichend unterschiedliche Schrumpfneigung aufweisen, um eine Kräuselung des Gesamtfadens zu erzielen.
Kraft-Dehnungsverhalten: Es ist bekannt, daß aus Chemiefasern mit endlosen Kapillaren sog. "spun-like-Fäden" hergestellt werden können, indem einzelne Kapillaren durch Überstrecken gebrochen werden. Hierzu müssen zunächst Teilfäden hergestellt werden, die eine unterschiedliche Bruchdehnung haben. Anschließend werden diese Teilfäden gefacht und gemeinschaftlich mit einem Verstreckungsverhältnis verstreckt, das im Bereich der Bruchdehnung des Teilfadens mit der niedrigsten Bruchdehnung liegt. Auch hierbei ergibt sich wiederum der Nachteil, daß Teilfäden unterschiedlicher Provenienz oder aber Teilfäden mit gleicher Provenienz, aber unterschiedlicher Verstreckung hergestellt werden müssen. Nach der Erfindung kann ein Gesamtfaden hergestellt werden, dessen Teilfäden gleichen Titer, insbesondere gleichen Kapillartiter und auch sonstige gleiche Eigenschaften haben, wobei jedoch die Bruchdehnung der Kapillaren des Gesamtfadens derart unterschiedlich ist, daß in einer weiteren Streckstufe ein Teil der Kapillaren gebrochen werden kann, ohne daß die übrigen Kapillaren geschädigt werden.
Die Erfindung besteht darin, daß Teilfäden gleicher Provenienz mit identischen Abzugsgeschwindigkeiten gesponnen und mit identischem Gesamtverstreckverhältnis, jedoch im übrigen unterschiedlichen Verstreckparametern verstreckt und gefacht werden. Insbesondere wird vorgeschlagen, daß die Verstreckung in mehreren Teilverstreckstufen erfolgt und die Parameter der Teilverstreckung für einen Teil der Teilfäden anders vorgegeben werden als für die übrigen Teilfäden.
Als Parameter der Teilverstreckung kommen insbesondere die Teilverstreckverhältnisse in Betracht. Um dies an einem einfachen Beispiel zu veranschaulichen: Es können zwei Teilfäden mit einem Gesamtverstreckverhältnis von 1:6 verstreckt werden. Dabei kann der eine Teilfaden in der ersten Stufe mit dem Verstreckverhältnis 1:2 und in der zweiten Streckstufe mit dem Verstreckverhältnis 1:3 verstreckt werden und der zweite Faden in der ersten Streckstufe mit dem Verstreckverhältnis 1:3 und in der zweiten Streckstufe mit dem Verstreckverhältnis 1:2.
Als Teilverstreckung ist dabei auch der Verzug unterhalb der Spinndüse anzusehen, da auch dieser zu einer Teilorientierung des Fadens führt. Es ist daher erfindungsgemäß folgendes Verfahren möglich: Es werden zwei Fäden derart ersponnen, daß aus der Spinndüse die gleiche Fadenmenge pro Zeiteinheit austritt. Die Fäden werden sodann von der Spinndüse mit unterschiedlicher Abzugsgeschwindigkeit abgezogen und anschließend der Endverstreckung unterworfen, wobei die Geschwindigkeit der Endverstreckung identisch ist. Es entstehen Fäden mit identischem Titer, aber unterschiedlichen Eigenschaften.
Ein weiterer Parameter der Verstreckung ist ferner die Temperatur, mit der die Fäden die letzte Verstreckstufe verlassen. Diese Temperatur hat insbesondere einen Einfluß auf die Schrumpfneigung. Durch unterschiedliche Einstellung dieser Temperatur kann eine Unterschiedlichkeit der Schrumpfneigung, wie sie z. B. durch Einfärben eines Fadens oder sonstige Additive eines Teilfadens entstehen kann, ausgeglichen werden oder es kann bewußt eine Unterschiedlichkeit der Schrumpfneigung hervorgerufen werden.
Es liegt auf der Hand, daß die geschilderten Parameter allein oder gemeinsam beeinflußt werden können, um die nach dieser Erfindung angestrebten Effekte herbeizuführen.
Dabei können die Parameter entweder derart vorgegeben werden, daß die Eigenschaften der Teilfäden, insbesondere Festigkeitseigenschaften und Schrumpfneigung einander angeglichen werden oder daß ein Teil der Teilfäden andere Festigkeitseigenschaften und insbesondere eine andere Schrumpfneigung erhält als die übrigen Fäden. Gerade durch das letztgenannte Verfahren ist es in besonders wirtschaftlicher und technisch einfacher Weise möglich, mit ein und derselben Spinnanlage eine Vielzahl von Kapillaren zu spinnen, diese Kapillaren zu zwei Teilfäden zusammenzufassen, den Teilfäden dieselbe Gesamtverstreckung zu geben, so daß die Einzelkapillare denselben Kapillartiter und dieselben Kraft-Dehnungseigenschaften haben, die Teilverstreckung jedoch unterschiedlich auszuführen, so daß ein Teilfaden eine stärkere Schrumpfneigung als der andere hat. Nach dem Fachen ergibt sich durch Auslösen der Schrumpfung ein gekräuselter Gesamtfaden.
In diesem Falle wird im Anschluß an die Verstreckung vorzugsweise in kontinuierlichem Verfahren eine Schrumpfbehandlung angeschlossen, die vorzugsweise unter geringer Fadenspannung erfolgt. Die Auslösung des Schrumpfes ist auch möglich in einer Stauchkammer, in die der Gesamtfaden unmittelbar im Anschluß an die Verstreckung geführt wird. Hierdurch ergibt sich eine Überlagerung der Stauchkräuselung mit der Kräuselung, die durch die unterschiedliche Schrumpfung der beiden Teilfäden (Differentialschrumpfkräuselung) herbeigeführt worden ist.
Eine derartige Stauchkammer, die im Rahmen eines Spinnstreckprozesses einsetzbar ist, ist z. B. in dem deutschen Patent 26 32 082 = US-Patent 41 18 843 (Schippers, Bauer, Dammann) beschrieben.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Fig. 1 bis 4 beschrieben.
In dem in Fig. 1 schematisch dargestellten Verfahrensablauf wird ein fadenbildender, thermoplastischer Kunststoff, z. B. Polyester, Polyamid 6, Polyamid 6.6, Polypropylen, im Extruder 1 erschmolzen und in Form einer Vielzahl von Kapillaren 8 durch die Spinndüse 4 des Spinnkopfes 5 schmelzgesponnen. Die Kapillaren 8 werden zu Fadenbündeln - im folgenden "Teilfäden" genannt - zusammengefaßt und im Spinn- und Kühlschacht 2 mittels Anblasung 3 abgekühlt. Die beiden Teilfäden 6 und 7 werden gemeinsam zu der Abzugsgalette 10 mit Überlaufrolle 11 geführt, mehrfach um diese herumgeschlungen und durch die Abzugsgalette 10 von der Spinndüse 4 abgezogen. Die Galette 10 ist durch Motor 12 angetrieben. Von der Galette 10 gelangen die Teilfäden 6 und 7 jeweils zu Teilstreckgalette 17 bzw. Teilstreckgalette 19. Die Teilstreckgaletten werden durch die Motoren 18 bzw. 20 getrennt voneinander angetrieben. Von den Teilstreckgaletten 17, 18 werden die Teilfäden 6, 7 mittels Gesamtstreckgalette 13 abgezogen. Der Gesamtstreckgalette 13 ist die Überlaufrolle 14 vorgeordnet, so daß die Fäden - ohne ineinanderzulaufen - mehrfach um die Gesamtstreckgalette 13 geschlungen werden können. Die Gesamtstreckgalette 13 wird durch Antriebsmotor 15 angetrieben. Die Antriebsmotoren 12 und 15 stehen über eine Steuer- oder Regeleinrichtung 16 miteinander in Verbindung, so daß die beiden Motoren in einem bestimmten Drehzahlverhältnis angetrieben werden können. Dieses Drehzahlverhältnis entspricht dem Gesamtstreckverhältnis. Über die Steuer- und Regeleinrichtung 16 werden ebenso die Antriebsmotoren 18 und 20 der Teilstreckgaletten 17 und 19 angetrieben, so daß die Antriebsdrehzahlen dieser Galetten unterschiedlich eingestellt werden können, jedoch zueinander und zu der Abzugsgalette 10 und der Gesamtstreckgalette 13 in einem bestimmten Verhältnis stehen.
Von der Gesamtstreckgalette 13 werden die Fäden über die Fadenführer 21 und 22 abgezogen und im Fadenführer 23 gefacht. Von dort können die Fäden noch durch eine besondere Behandlungseinrichtung, z. B. Texturiereinrichtung, Schrumpfeinrichtung, Benetzungseinrichtung, Verflechtungsdüse geführt werden. Derartige Einrichtungen sind lediglich schematisch mit 24 angedeutet. Der Gesamtfaden wird sodann durch die Changiereinrichtung 26 zwischen dem Kopffadenführer 25 und der Aufwickelspule 27 hin- und hergeführt und dabei zu einer Spule 27 auf der Spindel 28 aufgewickelt. Die Spindel 28 wird so angetrieben, daß die Oberflächengeschwindigkeit der Spule auch bei wachsendem Spulendurchmesser konstant bleibt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, daß Kapillaren mit einheitlichen, identischen Eigenschaften ersponnen werden. Durch die Gesamtverstreckung wird auch ein identischer Titer sämtlicher Kapillaren erreicht. Dadurch, daß die Teilstreckgaletten 17 und 19 mit voneinander unterschiedlichen Geschwindigkeiten angetrieben werden, können jedoch unterschiedliche Teilstreckverhältnisse für die beiden Teilfäden 6, 7 eingestellt werden. Dadurch läßt sich insbesondere die Schrumpfneigung der Teilfäden 6, 7 unterschiedlich einstellen. Daher werden die Kapillaren des Teilfadens mit der höheren Schrumpfneigung bei einer anschließenden Schrumpfbehandlung stärker kontrahieren als die Kapillaren des anderen Teilfadens. Die Kapillaren des weniger schrumpfenden Teilfadens werden Bögen, Schlingen und Schlaufen bilden. Der Schrumpfvorgang kann vorteilhafterweise auch erst in dem aus den Fäden gebildeten Flächengebilde ausgelöst werden. Das hat den Vorteil, daß die Fäden während der Weiterverarbeitung, z. B. Weben, Stricken, die Festigkeitseigenschaften des Gesamtfadens haben.
In dem in Fig. 2 dargestellten Verfahrensgang wird ein fadenbildender, thermoplastischer Kunststoff einerseits im Extruder 1.1, andererseits im Extruder 1.2 erschmolzen. Dabei wird der eine Kunststoff in der Schmelze eingefärbt.
Die Schmelzen werden durch Düsen 4.1 und 4.2 der Spinnköpfe 5.1 bzw. 5.2 zu Kapillaren 8 und 9 ersponnen. Die Kapillaren werden in den Spinnschächten 2.1 und 2.2 mittels der Anblasungen 3.1 und 3.2 abgekühlt und anschließend zu den Teilfäden 6 und 7 zusammengefaßt. Die Teilfäden werden simultan durch die Abzugsgalette 10 mit Überlaufrolle 11 von den Spinndüsen 4.1 bzw. 4.2 mit einheitlicher Abzugsgeschwindigkeit abgezogen. Zum Antrieb der Abzugsgalette 10 dient wiederum ein Motor 12.
Anschließend werden die beiden Teilfäden 6 und 7 über die Teilstreckgaletten 17 und 19 und von dort zu der Gesamtstreckgalette 13 geführt. Die Gesamtstreckgalette 13 wird durch Motor 15 über Steuer- und Regeleinrichtung 16 angetrieben. Durch die Steuer- und Regeleinrichtung 16 kann die Drehzahl der Antriebsmotoren 12 und 15, sowie 18 und 20 für die Teilstreckgalette 17 und 19 unabhängig voneinander eingestellt werden. Die Teilfäden 6, 7 werden von der Gesamtstreckgalette 13 über die Fadenführer 21 und 22 abgeführt und im Fachfadenführer 23 zusammengeführt, durch Avivagerolle 31 mit einer Flüssigkeit benetzt und über Kopffadenführer 25, Changiereinrichtung 26 der Aufwickelspule 27 auf Spindel 28 zugeführt. Die Spule 27 wird mit konstanter Umfangsgeschwindigkeit angetrieben.
Es ist davon auszugehen, daß durch die Einfärbung der Schmelze die Eigenschaften der Schmelze und des erstarrten Kunststoffes geringfügig beeinflußt werden. Dabei besteht insbesondere die Gefahr, daß die Festigkeits- und Schrumpfeigenschaften der beiden Teilfäden 6, 7 voneinander abweichen. Derartige Abweichungen lassen sich durch Einstellung der Teilstreckverhältnisse, d. h. durch Einstellung der Drehzahl der Teilstreckgalette 17 einerseits und der Teilstreckgalette 19 andererseits korrigieren und ausgleichen.
Der anhand von Fig. 3 dargestellte Verfahrensablauf ähnelt im wesentlichen demjenigen nach Fig. 1. Es werden Kapillaren aus einer Schmelze ersponnen und durch Abzugsgalette 10 mit Überlaufrolle 11 abgezogen. Die Galette 10 wird durch Antriebsmotor 12 angetrieben. Die beiden Teilfäden werden sodann durch die Gesamtstreckgaletten 35 und 36 verstreckt.
Die Galetten 35 und 36 werden durch den gemeinsamen Motor 15 angetrieben. Die Drehzahl des Motors 15 und die Drehzahl des Motors 12 wird durch die Steuer- und Regeleinrichtung 16 in einem vorgegebenen Verhältnis, dem Gesamtstreckverhältnis eingestellt. Die Gesamtstreckgaletten 13.1 und 13.2 sind beheizt. Die Beheizung kann z. B. durch stationäre Induktionsspulen 35 und 36 erfolgen. Die Induktionsspulen sind in dem eisernen Galettenmantel angeordnet.
Die Induktionsspulen 35 und 36 werden durch Regler 33 und 34 unabhängig voneinander mit Wechselstrom beschickt, wobei die Temperatur der Galetten 13.1 und 13.2 unterschiedlich eingestellt wird. Die Teilfäden 6, 7 werden sodann wiederum über Fadenführer 21, 22 geführt, im Fachfadenführer 23 gefacht und sodann durch die Verflechtungsdüse 30 und die Heizeinrichtung 29 geführt. Daraus wird der Gesamtfaden mittels Schrumpfgalette 32 abgezogen. Die Schrumpfgalette 32 wird mit einer Drehzahl angetrieben, die geringer ist als die Drehzahl der Galetten 13.1 und 13.2. Dadurch erhält der Gesamtfaden die Möglichkeit zu schrumpfen. Anschließend wird der Faden über den Kopffadenführer 25, die Changiereinrichtung 26 zu der Aufwickelspule 27 geführt. Die Aufwickelspule 27 ist auf Spindel 28 aufgespannt und wird mit konstanter Umfangsgeschwindigkeit angetrieben. Bei dem Verfahrensablauf nach Fig. 3 wird den Teilfäden 6, 7 durch die unterschiedliche Beheizung auf den Gesamtstreckgaletten 13.1 und 13.2 eine unterschiedliche Schrumpfneigung aufgeprägt. Dadurch bilden die Fäden mit der geringeren Schrumpfneigung bei Auslösung des Schrumpfes Bögen, Schlingen und Schlaufen, so daß der aufgewickelte Teilfaden eine Texturierung aufweist.
In dem Verfahrensablauf nach Fig. 4 werden durch Extruder 1 mit Spinnkopf 5 und Spinndüse 4 Fäden in Form einer Vielzahl von Kapillaren 8 schmelzgesponnen. Die Kapillaren 8 werden zu Fadenbündeln - im folgenden "Teilfäden" genannt - zusammengefaßt und im Kühlschacht 2 mittels Anblasung 3 gekühlt.
Die Teilfäden werden durch die Teilstreckgaletten 17 bzw. 19 mit unterschiedlichen Abzugsgeschwindigkeiten von der Spinndüse 4 abgezogen. Die Teilstreckgaletten 17 bzw. 19 werden durch die Motoren 18 bzw. 20 getrennt voneinander angetrieben. Von den Teilstreckgaletten 17, 18 werden die Teilfäden 6, 7 mittels Gesamtstreckgalette 13 abgezogen. Der Gesamtstreckgalette 13 ist die Überlaufrolle 14 vorgeordnet, so daß die Fäden - ohne ineinanderzulaufen - mehrfach um die Gesamtstreckgalette 13 geschlungen werden können. Die Gesamtstreckgalette 13 wird durch Antriebsmotor 15 angetrieben. Der Antriebsmotor 15 der Gesamtstreckgalette 13 sowie der Antriebsmotor des Extruders 1 stehen über eine Steuer- und Regeleinrichtung 16 miteinander in Verbindung. Daher kann ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Fördermenge, die von der Drehzahl des Extruders abhängig ist, und der Geschwindigkeit der Gesamtstreckgalette hergestellt werden. Durch dieses Verhältnis ist der Titer des erzeugten Fadens vorgegeben. Da das Verhältnis für beide Teilfäden 6, 7 dasselbe ist, haben beide Teilfäden anschließend auch denselben Titer. Das gilt bei gleicher Filamentzahl. Wenn die Teilfäden aus einer unterschiedlichen Zahl von Filamenten bestehen, so erhalten jedenfalls sämtliche Filamente denselben Einzeltiter.
Über die Steuer- und Regeleinrichtung 16 werden ebenso die Antriebsmotoren 18 und 20 der Teilstreckgaletten 17 und 19 angetrieben, so daß die Antriebsdrehzahlen dieser Galetten unterschiedlich eingestellt werden können, jedoch zueinander und zu der Drehzahl des Extruders und der Gesamtstreckgalette 13 in einem bestimmten Verhältnis stehen.
Von der Gesamtstreckgalette 13 werden die Fäden über die Fadenführer 21 und 22 abgezogen und im Fadenführer 23 gefacht. Von dort können die Fäden noch durch eine besondere Behandlungseinrichtung, z. B. Texturiereinrichtung, Schrumpfeinrichtung, Benetzungseinrichtung, Verflechtungsdüse geführt werden. Derartige Einrichtungen sind lediglich schematisch mit 24 angedeutet. Der Gesamtfaden wird sodann durch die Changiereinrichtung 26 zwischen dem Kopffadenführer 25 und der Aufwickelspule 27 hin- und hergeführt und dabei zu einer Spule 27 auf der Spindel 28 aufgewickelt. Die Spindel 28 wird so angetrieben, daß die Oberflächengeschwindigkeit der Spule bei wachsendem Spulendurchmesser konstant bleibt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel werden also Kapillaren mit identischem Titer erzeugt. Dadurch, daß die Teilfäden mit unterschiedlichen Abzugsgeschwindigkeiten von der Spinndüse abgezogen worden sind, erhalten diese Teilfäden insbesondere unterschiedliche Schrumpfneigung. Daher werden die Kapillaren des Teilfadens mit der höheren Schrumpfneigung bei einer anschließenden Schrumpfbehandlung stärker kontrahieren als die Kapillaren des anderen Teilfadens mit dem zuvor bereits beschriebenen Ergebnis.
Beispiel:
Zwei Polypropylenfäden gleicher Provenienz wurden erfindungsgemäß verstreckt mit einem Gesamtstreckverhältnis von 1:3 im Verfahrensablauf nach Fig. 1.
1. Für den ersten Teilfaden werden die Teilstreckverhältnisse 1:1 und 1:3 und für den zweiten Teilfaden die Teilstreckverhältnisse 1:2,5 und 1:1,2 vorgegeben.
Galettentemperaturen:
Galette 10: 70°C
Galetten 17, 19: 110°C
Galette 13: 110°C
Schrumpfung der Teilfäden (130°C Heißluft, 10 Min.):
1. Teilfaden: 8%
2. Teilfaden: 13.5%.
2. Wie 1, jedoch wurde der erste Teilfaden mit den Teilstreckverhältnissen 1:1,5 und 1:2 verstreckt. Seine Schrumpfung betrug nun 8,5%.
3. Zwei Teilfäden aus Polyplen werden im Verfahrensgang nach Fig. 3 hergestellt mit einer Gesamtverstreckung von 1:3 und einer Galettentemperatur von 110°C an Galette 10, von 110°C an Galette 19 für den ersten Teilfaden, von 70°C an Galette 17 für den zweiten Teilfaden.
Der erste Teilfaden zeigte eine Schrumpfung von 10% und der zweite Teilfaden eine Schrumpfung von 16%.
  • BEZUGSZEICHENAUFSTELLUNG  1   Extruder
     1.1 Extruder
     1.2 Extruder
     2   Spinnschacht
     2.1 Spinnschacht
     2.2 Spinnschacht
     3   Anblasung
     3.1 Anblasung
     3.2 Anblasung
     4   Spinndüse
     4.1 Spinndüse
     4.2 Spinndüse
     5   Spinnkopf
     5.1 Spinnkopf
     5.2 Spinnkopf
     6   Teilfaden
     7   Teilfaden
     8   Kapillare des Teilfadens 6
     9   Kapillare des Teilfadens 7
    10  Abzugsgalette
    11  Überlaufrolle
    12  Antriebsmotor
    13  Gesamtstreckgalette
    14  Überlaufrolle
    15  Gesamtstreckmotor
    16  Getriebe, Synchronisiereinrichtung
    17  Teilstreckgalette
    18  Teilstreckmotor der Teilstreckgalette 17
    19  Teilstreckgalette
    20  Teilstreckmotor der Teilstreckgalette 19
    21. Fadenführer
    22. Fadenführer
    23. Fachfadenführer
    24. Behandlungseinrichtung
    25. Kopffadenführer
    26. Changierung
    27. Spule
    28. Spulspindel
    29. Heizeinrichtung
    30. Texturierdüse
    31. Präparationswalze
    32. Schrumpfgalette
    33. Regler
    34. Regler
    35. Heizeinrichtung, Induktionsspule
    36. Heizeinrichtung, Induktionsspule

Claims (12)

1. Verfahren
zum Herstellen eines Kompositfadens aus Chemiefasern durch Spinnen mehrerer Fäden,
unmittelbar anschließendes Strecken der Fäden mit unterschiedlichen Streckparametern
sowie Fachen der Fäden,
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt mit identischem Gesamtstreckverhältnis für alle Teilfäden, jedoch bei Unterschied sonstiger Streckparameter.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Verstreckung erfolgt in mehreren Teilverstreckstufen, wobei für einen Teil der Fäden andere Parameter der Teilverstreckung vorgegeben werden als für die übrigen Fäden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilverstreckverhältnisse unterschiedlich vorgegeben werden.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fäden mit identischen Abzugsgeschwindigkeiten aus der Spinnzone abgezogen werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fäden mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aus der Spinnzone abgezogen und sodann in einer weiteren Streckzone endverstreckt werden, wobei die Endgeschwindigkeit der weiteren Teilstreckzone für beide Fäden gleich ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß beide Fäden mit identischer Fördermenge pro Filament derart ersponnen werden, daß nach der Endverstreckung sämtliche Filamente denselben Titer haben.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Fäden beim Auslauf aus der Gesamtverstreckung auf eine andere Temperatur aufgeheizt wird als die übrigen Fäden.
8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fäden im Anschluß an die Gesamtverstreckung einer Schrumpfbehandlung unterworfen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fäden zur Schrumpfbehandlung erhitzt und aus der Schrumpfzone mit geringerer Geschwindigkeit abgeführt als zugeführt werden.
10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Gesamtverstreckung eine Kräuselung durch Heißgasbehandlung anschließt.
11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht-identischen Parameter der Gesamtverstreckung für den einen Teil der Fäden derart vorgegeben werden, daß dieser Teil der Fäden dieselben Eigenschaften, insbesondere Festigkeitseigenschaften oder Schrumpfeigenschaften erhält wie die übrigen Fäden.
12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht-identischen Parameter der Gesamtverstreckung für den einen Teil der Fäden derart vorgegeben werden, daß diese Fäden nach der Gesamtverstreckung eine stärkere Schrumpfneigung haben als die übrigen Fäden.
DE3617248A 1985-08-30 1986-05-22 Verfahren zum Herstellen eines Kompositfadens aus Chemiefasern Expired - Fee Related DE3617248C2 (de)

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DE3617248A DE3617248C2 (de) 1985-08-30 1986-05-22 Verfahren zum Herstellen eines Kompositfadens aus Chemiefasern

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