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Verfahren und Anlage zum Betreiben
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von Fadenbruch- und/oder Luntenbruch-Absaugkanälen Die Erfindung
betrifft ein Verfahren und eine Anlage zum Betreiben von Fadenbruch- und/oder Luntenbruch-Absaugkanälen
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Vielen Spinnereimaschinen sind Fadenbruch- oder Luntenbruch-Absauganlagen
zugeordnet. Diese dienen dazu, im Falle von Fadenbrüchen oder Luntenbrüchen die
weiterhin von den Streckwerken, den Spinnrotoren oder den sonstigen Arbeitsorganen
ausgelieferten Faserbänder, Fäden oder dergl. abzusaugen. Es kann sich also insbesondere
um Spinnmaschinen handeln, die der Herstellung von Fäden dienen, wie Ringspinnmaschinen,
Glockenspinnmaschinen, Offenend-Spinnmaschinen und dergl. Oder es kann sich auch
um Spinnereimaschinen handeln, die
ebenfalls Arbeitsstellen, vorzugsweise
viele Arbeitsstellen aufweisen und die vorgelegte Faserbänder verziehen und als
Lunten auf Aufwindespulen aufwinden oder in Ablegekannen ablegen oder an weiterverarbeitende
Spinnereimaschinen liefern oder dergl. Unter Lunte ist allgemein ein Faserband verstanden,
das in der Regel schwache Drehung aufweist, jedoch in manchen Fällen auch drehungsfrei
sein kann. Es handelt sich bei Lunten also um schwach gedrehte Faserbänder, wie
Vorgarne oder dergl., oder ggfs. auch um ungedrehte Faserbänder.
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Die Zahl der Arbeitsstellen einer Spinnereimaschine entspricht in
der Regel der Anzahl ihrer Ablieferstellen. Die Ablieferstellen sind bei einer Ringspinnmaschine
ihre Spindeln, so daß hier die Anzahl der Spindeln der Anzahl der Arbeitsstellen
dieser Maschine entspricht. Bei einer Offenend-Spinnmaschine entspricht die Anzahl
der Spinnrotoren der Anzahl ihrer Arbeitsstellen, bei einem Flyer entspricht die
Anzahl der Flyerflügel der Anzahl seiner Arbeitsstellen usw. Es ist jedoch auch
denkbar, daß man einer Ablieferstelle mehrere Arbeitsstellen zuordnet, denen Absaugöffnungen
des Absaugkanales zugeordnet werden müssen, wenn bspw. mehrere Fäden zu einer gemeinsamen
Ablieferstelle laufen. Wesentlich ist, daß im Falle eines Faden- oder Luntenbruches
an der betreffenden Arbeitsstelle die hier weiterhin gelieferten Fasern, Fäden oder
dergl.
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durch die Absauganlage abgesaugt werden können.
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In vielen Fällen, insbesondere bei der Herstellung von Fäden dienenden
Spinnereimaschinen, befinden sich an beiden Längssseiten der Maschine mindestens
je eine Reihe von Arbeitsstellen. Es gibt jedoch auch Spinnereimaschinen, einschließlich
solcher zur Herstellung von Fäden, die nur an einer Längs seite der Maschine
eine
oder mehrere Reihen von Arbeitsstellen aufweisen, wie bspw. Flyer. Jeder Reihe von
Arbeitsstellen einer Spinnereimaschine ist in der Regel ein einziger horizontaler
Absaugkanal zugeordnet, der direkt in seiner Umfangswandung die den Arbeitsstellen
in dieser Reihe von Arbeitsstellen zugeordneten Absaugöffnungen aufweist oder diese
Absaugöffnungen können an in den Absaugkanal mündenden Absaugröhrchen angeordnet
sein, was die meist üblichere Bauart ist. Im allgemeinen ist pro Arbeitsstelle eine
einzige Absaugöffnung vorgesehen, doch können in manchen Fällen auch mindestens
zwei Absaugöffnungen pro Arbeitsstelle vorgesehen sein, bspw. dann, wenn zwei im
Abstand nebeneinander auslaufende Faserbänder zu einem durch sie gemeinsam gebildeten
Faden zusammengedreht werden.
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Bei sehr langen Spinnereimaschinen kann man auch vorsehen, daß jeder
Reihe von Arbeitsstellen mindestens zwei horizontale Absaugkanäle zugeordnet sind.
Die Regel ist jedoch pro Reihe von Arbeitsstellen ein horizontaler Absaugkanal.
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Eine Absauganlage kann einen einzigen Absaugkanal aufweisen oder auch
mehrere Absaugkanäle oder viele Absaugkanäle aufweisen. Jede Absauganlage weist
eine Luftfördervorrichtung auf, bspw. einen Axialventilator, ein Radialgebläse oder
dergl., und ferner mindestens eine Filtervorrichtung, wie einen Faserabscheider
oder
dergl., welche Filtervorrichtung dem Abscheiden der von der abgesaugten Luft mitgeführten
Fasern, Fadenreste oder dergl. dient.
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Eine solche Absauganlage kann in vielen Fällen direkt an der betreffenden
Spinnereimaschine angeordnet sein, sei es allein oder mit noch mindestens einer
weiteren Absauganlage. Oder es kann in vielen Fällen auch zweckmäßig vorgesehen
sein, daß für mehrere oder viele Spinnereimaschinen eine einzige große Fadenbruch-
und/oder Luntenbruch-Absauganlage vorgesehen ist, die eine zentrale Luftfördervorrichtung
aufweist, an die die ihr zugeordneten horizontalen Absaugkanäle über einen Sammelkanal
oder über ein System von Sammelkanälen angeschlossen sind.
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Der Energieverbrauch einer Fadenbruch- und/oder Luntenbruch-Absaug
- Anlage ist um so größer, je größer die Gesamtmenge der von ihr an den Arbeitsstellen
abgesaugten Luft pro Zeiteinheit ist. Die Absaugleistung eines Absaugkanales muß
auf den Fall ausgelegt sein, daß an allen diesem Absaugkanal zugeordneten Arbeitsstellen
gleichzeitig Faden- oder Luntenbrüche oder hierzu vergleichbare Verhältnisse vorliegen,
da dies zumindest beim nach einen Partiewechsel oder aus sonstigen Gründen notwendig
werdenden Anspinnen vorliegen kann. Und zwar kann nach einem Partiewechsel zunächst
ein Zustand vorliegen, als ob an allen betreffenden Arbeitsstellen Fadenbrüche bzw.
Luntenbrüche vorliegen, d.h. es müssen an diesen Arbeitsstellen die Fäden oder Lunten
neu angesponnen werden. Dies kann durch eine Arbeitskolonne
oder
durch einen Fadenasetzwagen erfolgen und dauert einige Zeit, z.B. 10 bis 30 Minuten.
Man muß deswegen die Absauganlage so auslegen, daß sie im Extremfall an einem AbsaugkanaI
an allen zugeordneten Arbeitsstellen die dort aus den Strech«rken, Spinnrotoren
oder dergl. auslaufenden Fasern oder Fäden gleichzeitig absaugen kann. Dieser Extremfall
sei im weiteren kurz als Anspinnen bezeichnet. Die Absauganlage muß also auf die
hierfür erforderliche Absaugleistung ausgelegt sein. Man hat bisher in der Regel
diese Absaugleistung im Betrieb der Spinnereimaschine ständig unverändert konstant
vorgesehen, also auch während des Anspinnens nicht geändert. Es ist jedoch auch
bekannt, zur Verringerung der Gesamtluftmenge/Zeiteinheit der abgesaugten Luft die
den einzelnen Arbeitsstellen einer Spinnmaschine zugeordneten Absaugröhrchen einer
Absauganlage normalerweise abzusperren und das einzelne Absaugröhrchen nur dann
zu öffnen, wenn an der zugeordneten Arbeitsstelle ein Fadenbruch eintritt (US-PS
2,819,579). Im Hinblick auf die normalerweise sehr große Anzahl von Arbeitsstellen
und damit an Absaugröhrchen ist der bauliche Aufwand hierfür jedoch sehr groß, da
auch jeder Arbeitsstelle ein Fadenbruchfühler zugeordnet sein muß.
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Auch ist das ständige Absaugen von Luft an allen Arbeitsstellen von
Spinnereimaschinen an sich äußerst erwünscht, weil hierdurch nicht nur im Falle
eines Fadenbruchs oder Luntenbruchs Fasern, Fäden oder dergl. abgesaugt werden,
sondern ständig der bei solchen Spinnereimaschinen
unvermeidlich
entstehende Faserflug, d.h. in der Luft fliegende Fasern, fortlaufend abgesaugt
werden und hierdurch die Verschmutzung der Spinnereimaschine durch Faserflug erheblich
reduziert wird.
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Man hat bisher in der Praxis die Fadenbruch-oder Luntenbruch-Absaugkanäle
mit ständig konstanten Absaugleistungen betrieben. Die hierfür erforderliche Luftförderleistung
ist jedoch recht hoch und verursacht entsprechend erhebliche Energiekosten, denn
das Fördern von Luft ist recht energieaufwendig.
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Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der im Oberbegriff
des Anspruches 1 genannten Art zu schaffen, das es ermöglicht, auf baulich einfache
Weise - erhebliche Verminderung des Energieverbrauchs von Fadenbruch- und/oder Luntenbruch-Absauganlagen
während des Betriebs der betreffenden Spinnereimaschine bzw. -maschinen zu erreichen,
ohne daß hierfür die dem Absaugkanal oder den Absaugkanälen zugeordneten Absaugöffnungen
einzeln abgesperrt werden müssen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß ein Verfahren gemäß
Anspruch 1 vorgesehen. Eine erfindungsgemäße Fadenbruch-und/oder Luntenbruch-Absauganlage
ist in Anspruch 8 beschrieben.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren können die an den Arbeitsstellen
der betreffenden Spinnereimaschine befindlichen Absaugöffnungen des betreffenden
horizontalen Absaugkanales ständig unverändert offen sein, da die Absaugleistung
des Absaugkanales im ganzen verstellt wird. Es ist jedoch auch möglich, den Absaugöffnungen
Drossel- oder Absperrmitel zu ihrem verstellbaren Drosseln oder Absperren zusätzlich
zuzuordnen. Die Absaugöffnungen des Absaugkanals können durch in der Wandung des
Absaugkanales angeordnete Löcher oder durch am Absaugkanal angeordnete Absaugröhrchen
oder dgl. gebildet sein.
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Die Absao eistung des Absaugkanales kann im normalen Betrieb der betreffenden
Spinnereimaschine stark reduziert werden, bspw. auf 30 bis 80 % der für das Anspinnen
erforderlichen Absaugleistung. Dies ist überraschend. Bisher hatte man die beim
Anspinnen erforderliche Absaugleistung des Absaugkanales auch beim normalen Betrieb
des Absaugkanales weiterhin unverändert aufrecht erhalten. Die Erfindung sieht dagegen
zur Energieeinsparung für den Betrieb der Absauganlage erhebliche Reduzierung der
Absaugleistung des betreffenden Absaugkanales im normalen Betrieb der Spinnereimaschine
vor. Unter normalem Betrieb ist der Betrieb verstanden, bei dem die Maschine normal
arbeitet und nur vereinzelt Fadenbrüche oder Luntenbrüche auftreten, die
durch
das Bedienungspersonal oder durch selbsttätige Fadenbruchbehebungseinrichtungen
rasch wieder behoben werden, so daß der Prozentsatz der Arbeitsstellen,an deeen
Fadenbrüche oder Luntenbrüche vorliegen, äußerst klein ist. Überraschenderweise
kann also in diesem normalen Betrieb die für das sichere Absaugen der im Gefolge
der dann nur vereinzelt auftretenden Fadenbrüche oder Luntenbrüche anfallenden abzusaugenden
Fasern, Fäden oder dergl. erforderliche Absaugleistung erheblich kleiner als die
Absaugleistung sein, die zu Beginn eines Anspinnens notwendig ist, zu welchen Beginn
an allen dem Absaugkanal zugeordneten Arbeitsstellen Verhältnisse vorliegen, die
Fadenbrüchen bzw. Luntenbrüchen entsprechen oder in ihrer Wirkung Faden- bzw.
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Luntbrüchen entsprechen.
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Unter Absaugleistung ist die zum Fördern der Luft aus dem betreffenden
Absaugkanal erforderliche Leistung verstanden. (Diese Leistung kann näherungsweise
als das Produkt aus dem Volumenstrom der aus dem Absaugkanal ausströmenden Luft
und einer seiner Förderung dienenden Druckdifferenz angesehen werden.) Die Verstellung
der Absaugleistung des Absaugkanales kann auf unterschiedliche Weise vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise kann die Verstellung nur in einer einzigen Stufe vorgesehen
sein, nämlich von der max.
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Absaugleistung, wie sie beim Anspinnen anfänglich erforderlich ist,
in einer einzigen Stufe auf eine geringere Absaugleistung für den normalen
Betrieb.
Wie erwähnt, kann letztere Absaugleistung vorzugsweise etwa 30 bis 80 % der Maximalleistung
betragen. Es ist jedoch auch möglich und in manchen Fällen zweckmäßig, die Absaugleistung
von dem Maximalwert in mehreren Stufen oder stetig verringern zu können. Dies ermöglicht
noch stärkere Energieeinsparungen sowohl während des Anspinnens als auch während
des normalen Betriebes. Erstere Energieeinsparung gelingt dadurch, daß man während
des Anspinnens entsprechend dem Fortschreiten des Anspinnens die Absaugleistung
des betreffenden Absaugkanales stufenweise oder stetig verringert.
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Im Normalbetrieb hat dagegen die mehrfache stufenweise oder stetige
Verstellmöglichkeit der Absaugleistung des betreffenden Absaugkanales den Vorteil,
daß die für den normalen Betrieb nur erforderliche verringerte Absaugleistung unterschiedlich
eingestellt werden kann. Und zwar kann die Absaugleistung um so geringer sein, mit
je geringerer Geschwindigkeit die Fasern oder dergl. an der Arbeitsstelle nahe der
betreffenden Absaugöffnung vom Streckwerk oder dergl. ausgeliefert werden und je
feiner diese Fasern sind. Man kann also bei jedem Partiewechsel die für den Normalbetrieb
vorgesehene Absaugleistung des betreffenden-Absaugkanales an die jeweilige Partie
anpassen, wenn mehrfache stufenweise oder stetige Verstellung der Absaugleistung
möglich ist. Entsprechend kann man vorsehen, die zu Beginn des Anspinnens erforderliche
Absaugleistung auf unterschiedlich große Werte einzustellen, je nach Erfordernis.
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Das Verstellen der Absaugleistung kann durch Bedienungspersonen oder
halbautomatisch oder vollautomatisch erfolgen. Meist ist es zweckmäßig, dieses Einstellen
und Verstellen von Hand vorzunehmen.
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Falls die Spinnereimaschine jedoch Erkennungsmittel hat, die erkennen,
wenn angesponnen wird, können diese Erkennungsmittel selbsttätiges Erhöhen der Absaugleistung
vor oder zu Beginn des Anspinnens auslösen. Oder es kann auch eine dem Absaugkanal
oder der Absauganlage zugeordnete Fühlvorrichtung vorgesehen sein, die erkennt,
wenn besonders viel Fasern oder Fäden abgesaugt werden, wie es beim Anspinnen anfänglich
auftritt und daß dann im Gefolge des Erkennens dieses starken Anfalles abgesaugter
Faden, Fäden usw. selbsttätig die Absaugleistung erhöht wird. Eine solche Fühlvorrichtung
kann auch dazu dienen, die Absaugleistung nach einer erfolgten Erhöhung selbsttätig
wieder in einer Stufe oder inmehreren Stufen oder stetig bis zu der für den normalen
Betrieb vorgesehenen kleineren Absaugleistung zu verstellen. Eine solche Fthlvorrichtung
kann bspw. eine Druckdifferenz in dem betreffenden Absaugkanal fühlen, die abhängig
ist von der Menge/Zeit der gleichzeitig abgesaugten Fasern, Fäden oder dergl. Oder
die Fühlvorrichtung kann eine optische FUhlvorrichtung sein, die bspw. den Durchgang
der von einem oder mehreren Absaugkanälen insgesamt abgesaugten Fasern oder Fäden
optisch fühlt. Bspw. kann diese optische Fühlvorrichtung eine Lichtquelle und einen
von der Lichtquelle angestrahlten Licht-
empfänger aufweisen,wobei
der den Lichtempfänger beaufschlagende Lichtstrom um so kleiner wird, je grösser
die momentan abgesaugte Menge an Fasern und dergl.
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ist, die sich in dem Lichtweg zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger
befindet.
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Es ist auch möglich, eine Zeitprogrammschaltvorrichtung vorzusehen,
die zu Beginn eines Anspinnens eingeschaltet wird und dann zunächst die für das
Anspinnen zumindest anfänglich erforderliche hohe des oder der enae Absaug eis tungein
ste t un an lese Absaugleistung gemäß einem ihr eingegebenen Zeitprogramm in einer
Stufe oder in mehreren Stufen oder stetig bis auf die für den normalen Betrieb vorgesehene
Absaugleistung reduziert.
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Die Mittel zum Verstellen der Absaugleistung können unterschiedlich
sein. In vielen Fällen kann es sich zweckmäßig um Luftdrosselmittel handeln, wie
Schieber, Drosselklappen oder dergl. Zusätzlich oder anstelle solcher Drosselmittel
kann auch vorgesehen sein, die Luftförderleistung der aus dem betreffenden Absaugkanal
Luft absaugenden Absaugvorrichtung zu verstellen. Diese Verstellung kann wiederum
auf unterschiedliche Weise erfolgen. Im allgemeinen ist es besonders zweckmäßig,
die Drehzahl des Laufrades des betreffenden Ventilators, Gebläses oder dergl.
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zu verstellen. Oder, wenn das Laufrad verstellbare Schaufeln hat,
kann man auch deren Anstellwinkel zur Verstellung der Luftförderleistung verstellen.
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Die Verstellung der Drehzahl des Laufrades der Luftfördervorrichtung
kann bspw. mittels eines polumschaltbaren oder auf andere Weise in seiner Drehzahl
vestellbaren Elektromotors vorgesehen sein.
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Eine besonders vorteilhafte Maßnahme zur Drehzahlverstellung ist in
Anspruch 10 beschrieben. Wenn bspw. bei dieser Maßnahme nach Anspruch 10 der Nennwert
der Netzspannung für den einen Wicklungsanschluß 440 V und für den anderen Wicklungsanschluß
380 V beträgt und man beide Wicklungsanschlüsse jeweils mit 380 V wahlweise beaufschlagt,
dann läuft der Motor mit der Nenndrehzahl, wenn die 380 V-Netzspannung an den 380
V-Anschluß angelegt wird. Wird dagegen die Netzspannung von 380 V an den 440 V-Anschluß
angelegt, läuft der Motor an Unterspannung und deshalb mit verminderter Drehzahl.
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Daß durch die Verstellung der Drehzahl des Laufrades der Luftfördervorrichtung
erhebliche Energieeinsparungen möglich sind, sei an einem Zahlenbeispiel erläutert.
Es sei als Luftfördervorrichtung ein Radialgebläse angenommen, dessen geförderte
Luftmenge mit der drittEnPotenz der Drehzahl des Laufrades ansteigt. Eine Verminderung
der Drehzahl des Laufrades auf rund 85 % seiner Drehzahl bei Nennleistung ergibt
eine Verringerung der Stromaufnahme des Antriebsmotors auf ca. 72 % der Stromaufnahme
bei Nennleistung, da die Stromaufnahme eines Asynchronmotors bei Lüfterbelastung
mit dem Quadrat seiner Drehzahl steigt. Die Luftförderung sinkt dabei auf 60 % der
Luftförderung bei der Nenndrehzahl des Laufrades.
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Selbst wenn die Drehzahl des Antriebsmotors im Betrieb nicht stark
schwankt, ergeben sich erhebliche Energieeinsparungen durch Verringerung der vom
durch diesen Motor angetriebenen Laufrad geförderten Luftmengen. Diese Verringerung
der Luftmengen kann bspw. durch Drosselung der abgesaugten Luftmengen/Zeit bewirkt
werden. In jedem Fall ist die von dem Antriebsmotor der Luftfördervorrichtung aufzubringende
elektrische Leistung und damit der Energieverbrauch um so kleiner, je geringer die
jeweilige Absaugleistung des oder der an diesen Motor angeschlossenen Absaugkanäle
ist.
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Es lassen sich also durch die Erfindung beträchtliche Energieeinsparungen
bei dem Betrieb der Absauganlage erreichen. Diese Energieeinsparungen werden dadurch
sogar noch weiter vergrößert, indem durch die Verringerung der Strömungsgeschwindigkeiten
der Luft in den Luftleitungen die Strömungsverluste verringert werden.
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Um die Absaugleistung des oder der Absaugkanäle noch weiter zu verringern,
kann auch vorgesehen sein, daß die Absaugöffnungen an den einzelnen Arbeitsstellen
im Falle des Changierens der aus den Streckwerken auslaufenden Faserbänder mit diesen
mitchangiert werden. Dies kann vorzugsweise durch Hin- und Herbewegen des Absaugkanales
selbst erfolgen oder durch Changieren von mit den Absaugöffnungen versehenen flexiblen
Saugröhrchen. Letzteres ist an sich bekannt (DE-Gbm 1 604 907).
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1: eine ausschnittsweise, gebrochene Seitenansicht einer Spinnmaschine,
wobei von dieser Maschine im wesentlichen nur einige Streckwerksunterwalzen und
ein Abschnitt der Absauganlage dargestellt ist, Fig. 2: eine teilweise gemäß der
Schnittlinie 2-2 geschnittene Draufsicht auf die Absauganlage der Fig. 1, Fig. 3:
eine schematische, ausschnittsweise und teilweise geschnittene Seitenansicht einer
Absauganlage gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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In Fig. 1 ist in einem an einen Längsende der Spinnnaschine 10, bei
der in diesen Ausführungsbeispiel im weiteren angenommen sei, sie diene der Herstellung
von Fäden, angeordneten Gehäuse 11 ein Radialgebläse 12 einer im ganzen mit 13 bezeichneten
Absauganlage angeordnet. Das Radialgebläse 12 weist einen elektrischen Antriebsmotor
14 und ein Radiallaufrad 15 auf. Das Radiallaufrad 15 bläst die von ihm durch eine
Filtervorrichtung 16 hindurch aus dem Kanalsystem 18 angesaugte Luft in Richtung
des Pfeiles A aus dem Gehäuse 11 nach außen in den betreffenden Maschinensaal aus.
Oder diese Luft kann auch gesammelt und
anderen Stellen zugeleitet
werden.
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Das Filter 16 befindet sich in einem kurzen, vertikalen Luftführungsschacht
19 der Absauganlage, dem für jede der beiden der Längsseiten der Spinnmaschine 10
je ein horizontaler Absaugkanal 17 vorgeschaltet ist. Diese beiden Absaugkanäle
17 erstrecken sich entlang allen Streckwerken an den betreffenden Maschinenlängsseiten.
Es sind hier lediglich die Streckwerkunterwalzen 26 an einer Maschinenlängsseite
dargestellt. Von diesen Absaugkanälen 17 zweigt an jeder Spinnstelle (Arbeitsstelle)
der Maschine 10 je ein ständig unverändert offenes Absaugröhrchen 20 nach oben ab,
durch das hìnNwt$Luft in den betreffenden Absaugkanal 17 eingesaugt werden kann.
Das einzelnen Absaugröhrchen 20 befindet sich, wie üblich, im geringen Abstand unterhalb
des aus dem betreffenden Streckwerk im Betrieb auslaufenden, durch das Streckwerk
verzogenen Faserbandes, das im Falle einer Fäden spinnenden Spinnmaschine sofort
zu einem Faden gedreht wird. Im Falle eines nicht dargestellten Flyers läuft das
aus dem betreffenden Streckwerk auslaufende Faserband als Vorgarn einem Flyerflügel
zu, der es auf die betreffende Flyerspule als Vorgarn aufwindet.
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Wenn sich die Absaugeinrichtung an einer nicht dargestellten Offenend-Spinnmaschine
(OE-Spinnmaschine) befindet, dann sind diese Absaugöffnungen so angeordnet, daß
sie immer dann, wenn von den zugeordneten Spinnrotoren gelieferte Fäden nicht zu
den zugeordneten Aufwinde-
spulen laufen, diese Fäden einsaugen.
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Zur Verstellung der Absaugleistungen der beiden sich jeweils entlang
der Streckwerke der betreffenden Maschinenlängsseite erstreckenden Absaugkanäle
17 ist in diesem Ausführungsbeispiel die Drehzahl des elektrischen Antriebsmotors
14, auf dessen Läuferwelle das Laufrad 15 des Radialgebläses 12 befestigt ist, mittels
eines Umschalters 21 auf zwei unterschiedliche Werte einstellbar, nämlich auf die
maximale Drehzahl, bei der der Motor 14 mit Nenndrehzahl läuft und Nennleistung
abgeben kann, und auf eine vorbestimmte, erheblich niedrigere Drehzahl. Wenn ein
Anspinnen von Fäden an einer oder beiden Maschinenlängsseiten,bspw. infolge eines
Partiewechsels, erforderlich wird, wird der Antriebsmotor 14 auf seine maximale
Drehzahl geschaltet und damit liegt maximale Absaugleistung der beiden Absaugkanäle
17 vor. Wenn das Anspinnen ganz oder im wesentlichen beendet ist, also alle oder
nahezu alle aus den Streckwerken auslaufenden Faserbänder zu Fäden gedreht werden,
wird der Umschalter 21 von einer Bedienungsperson in seine die verringerte Drehzahl
des Antriebsmotors 14 bewirkende Schaltstellung umgeschaltet und in dieser Schaltstellung
verbleibt er dann während des normalen Betriebs der Spinnmaschine, bei der nur vereinzelt
Fadenbrüche auftreten, die von Bedienungspersonen oder durch selbsttätige Fadenansetzvorrichtungen
relativ rasch wieder behoben werden. Erst wenn wieder erneut
an
allen Arbeitsstellen ein Anspinnen von Fäden oder zumindest an den Arbeitsstellen
an einer Längsseite der Spinnmaschine 10 erforderlich wird, wird wieder von einer
Bedienungsperson der Umschalter 21 auf max. Drehzahl des Antriebsmotors 14 umgeschaltet.
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Falls erwünscht,kann auch vorgesehen sein, daß jeder der beiden Längsseiten
der Spinnmaschine 10 je eine eigene Absauganlage zugeordnet ist, von denen jede
dann eine eigene Luftfördervorrichtung und einen einzigen horizontalen Absaugkanal,
wie 17, und eine eigene Filtervorrichtung aufweist.
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Um einen Motor 14 mit geringerer Nennleistung vorsehen zu können,
kann auch folgende Maßnahme zweckmäßig vorgesehen sein. Und zwar kann man hierzu
vorsehen, daß die Absauganlage 13 jeweils nur so betrieben wird, daß sie nur an
jeweils einer beliebigen der beiden Maschinenlängsseiten die für das Anspinnen erforderliche
hohe Absaugleistung des betreffenden Absaugkanales 17 erbringen muß. Hierzu kann
man vorsehen, daß der an der jeweils anderen Maschinenlängsseite befindliche horizontale
Absaugkanal 17 mittels einer Drossel-oder Absperrvorrichtung - in diesem Ausführungsbeispiel
durch eine Drossel- und/oder Absperrklappe 40-gedrosselt oder ganz abgesperrt wird,
wenn an der jeweils anderen Maschinenlängsseite angesponnen wird.
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Zu diesen Zweck ist beiden strarärtigen Endbereichen der Absaugkanäle
10, und zwar hier ihren Luftaustrittssundungen 42, je eine solche Drossel- und/oder
Absperrklappe 40 zugeordnet, die unabhängig voneinander
aus den
dargestellten maximalen Offenstellungen, in denen sie die Austrittsmündungen 42
der Absaugkanäle 17 maximal offen lassen, in Stellungen verschwenkt werden können,
in denen sie diese Austrittsmündungen mehr oder weniger stark drosseln oder ganz
absperren. Diese Verstellung kann bspw.
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mittels zugeordneten Stellmotoren oder noch einfacher von Hand durch
Bedienungspersonen vorgenommen werden.
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Diese Klappen 40 können stufenweise oder stetig verstellt werden
und können in ihren jeweils eingestellten Stellungen durch Verrastung, Verriegelung
oder auf sonstige Weise gehalten sein. Wenn man also den Motor 14 auf seine maximale
Drehzahl mittels des Umschalters 21 umschaltet, dann wird auch, bspw.
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von Hand oder selbsttätig, diejenige Klappe 40 in eine die Austrittsmündung
des zugeordneten Absaugkanales 17 drosselnde oder absperrende Stellung verschwenkt,
deren zugeordneter Absaugkanal 17 sich an der Maschinenlängsseite befindet, an der
nicht angesponnen wird, d. h., daß dann an der jeweils anderen Maschinenlängsseite
angesponnen wird und hier ist dann die Absaugleistung des Absaugkanales 17 dadurch
wesentlich erhöht, indem aus dem anderen Absaugkanal 17 wegen dessen stromabwärtiger
Drosselung durch die betreffende Klappe 40 oder wegen vollständigerAbsperrung durch
die betreffende Klappe 40 durch die Luftfördervorrichtung 12 weniger oder keine
Luft abgesaugt wird, d. h., daß die gesamte Absaugleistung der Luftfördervorrichtung
nunmehr ungleichmäßig auf die beiden Kanäle 17 verteilt wird oder nur noch für einen
Absaugkanal 17 eingesetzt wird. Der Autor 14 kann deshalb kleinere Nennleistung
erhalten. Nach Beendigung des Anspinnens oder kurz vor Beendigung des An-
spinnens
kann man dann die Drehzahl des Motors 14 wieder für den normalen Betrieb der Maschine
reduzieren und die betreffende Klappe 40 wieder in ihre maximale Offenstellung überführen,
so daß nunmehr wieder beide Klappen 40 maximal geöffnet sind und die Absaugleistungen
der beiden Absaugkanäle 17 wieder gleich groß sind. Dabei kann es in vielen Fällen
sogar auch ausreichend sein, wenn man die Drehzahl des Antriebsmotors 14 überhaupt
nicht mehr verstellt, also dann einen Motor 14 mit nichtverstellbarer Drehzahl vorsehen
kann und auch der Umschalter 21 kann dann sogar ganz entfallen. Im einfachsten Falle
kann also die Verstellung der Absaugleistung der beiden Absaugkanäle 17 nur mittels
der Klappen 40 erfolgen, indem man durch Überführung der einen Klappe 40 in eine
Drosselstellung oder in ihre Absperrstellung die Absaugleistung des dieser Klappe
40 zugeordneten Absaugkanales 17 verringert und hierdurch selbsttätig die Absaugleistung
des anderen Kanales 17 infolge der konstanten Leistung der Luftfördervorrichtung
12 entsprechend erhöht.
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In Fig. 3 ist eine ausschnittsweise dargestellte große Absauganlage
mit 30 bezeichnet, die mehreren oder vielen Spinnereimaschinen zugeordnet ist oder
sein kann, von denen eine bei 10 ausschnittsweise angedeutet ist. Diese Absauganlage
30 weist einen oder mehrere, unter dem Boden 31 des oder der betreffenden Maschinensäle
verlegten Sammelkanal 32 bzw. Sammelkanäle, wie 32, auf. Der Sammelkanal 32
bzw.
die Sammelkanäle sind an einen entsprechend großen starken Saugventilator 12' tber
einen zwischengeschalteten Faserabscheider 33 angeschlossen.
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Dieser Faserabscheider 33 bildet eine Filtervorrichtung und kann ggfs.
außer Fasern auch noch Staub, Fadenreste usw. abscheiden. An den Sammelkanal 32
ist der horizontale Absaugkanal 17 der zu sehenden Maschinenlängsseite der Maschine
10 über einen vertikalen Verbindungskanal 34, wie dargestellt, angeschlossen. An
diesen Sammelkanal 32 können auch mehrere oder viele andere solcher Absaugkanäle,
wie 17, an anderen Maschinen bzw. auchmindestens ein Absaugkanal an der anderen
Maschinenlängsseite der dargestellten Maschine 10 angeschlossen sein.
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Die Leistung des Saugventilators 12' muß nicht auf den Fall ausgelegt
werden, daß alle angeschlosssenen horizontalen Absaugkanäle gleichzeitig mit der
für das Anspinnen erforderlichen hohen Absaugleistung betrieben werden, da dieser
Fall nie auftritt. bzw.
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sich ohne weiteres vermeiden läßt. Normalerweise kann man deshalb
zweckmäßig vorsehen, daß die Leistung des Saugventilators 12' nur auf den Fall ausgelegt
wird, daß nur an einer Maschinenlängsseite oder an zwei Maschinenlängsseiten einer
der Absauganlage 30 zugeordneten Spinnereimaschine angesponnen wird und an allen
anderen mit an die Luftfördervorrichtung 12 angeschlossenen Absaugkanäle der anderen
Maschinenlängsseite bzw. der anderen Spinnereimaschinen wird zu diesem Zeitpunkt
dann nicht angesponnen. Die Nennleistung des Saugventilators 12'
kann
dann vorteilhaft nur so groß bemessen werden, daß sie für den normalen Absaugbetrieb
zuzüglich der für das Anspinnen erforderlichen erhöhten Absaugleistung an nur einem
oder an nur einigen wenigen horizontalen Absaugkanälen 17 ausgelegt ist.
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In diesem Ausführungsbeispiel wird die Absaugleistung des Absaugkanales
17 mittels einer Drosselvorrichtung 40' verstellt. Der Saugventilator 12' kann vorzugsweise
mit ungefähr konstanter Drehzahl oder, falls erwünscht, auch zum Betrieb mit verstellbarer
Drehzahl zur Anpassung seiner Leistung, betrieben werden.
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Wenn an der anderen Maschinenlängsseite dieser Maschine 10 ebenfalls
ein Absaugkanal 17 angeordnet ist, kann dieser für sich an den Sammelkanal 32 oder
einen anderen der vorhandenen Sammelkanäle 32 angeschlossen sein, und ihm kann dann
ebenfalls eine eigene Drosselvorrichtung, wie 40', zugeordnet sein.
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Man kann dann die beiden Absaugkanäle 17 dieser Maschine 10 unabhängig
voneinander in ihren Absaugleistungen verstellen. Wenn dagegen die Verstellung der
Absaugleistung zweier oder noch mehr solcher Absaugkanäle derselben Maschine 10
stets nur synchron zu erfolgen braucht, kann man auch vorsehen, diese Kanäle 17
stromaufwärts der Drosselvorrichtung 40' in einen gemeinsamen, die Drosselvorrichtung
40' aufweisenden Kanal einmünden zu lassen, der in die Sammelleitung 32 einmündet.
Wenn die Absaugkanäle noch mindestens einer anderen Spinnereimaschine ebenfalls
mittels
des oder der Sammelkanäle 32 an den-Saugventilator 12' angeschlossen sind, gilt
für diese Entsprechendes.
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Die Drosselvorrichtung 40' weist einen horizontal geradegeführt beweglichen
Schieber 46 auf, an dem eine Zahnstange 47 angeordnet ist, mit der ein Ritzel 48
eines Stellmotors 49 kämmt. Der mittels eines Schalters 21' ansteuerbare Stellmotor
49 kann mittels dieses Schalters im Links- und Rechtslauf eingeschaltet werden und
verstellt den Schieber 46 in die volle Offenstellung oder in eine oder mehrere Drosselstellungen.
Und zwar wird für das Anspinnen der Schieber 46 weiter geöffnet, vorzugsweise in
seine volle Offenstellung verstellt, und dann kann während des Anspinnens oder bei
oder kurz nach Beendigung des Anspinnens dieser Schieber 46 mittels des Stellmotors
49 in mindestens eine Drosselstellung bewegt werden. Nach Beendigung des Anspinnens
wird, falls es nicht bereits schon gegen Ende des Anspinnens erfolgt ist, eine relativ
starke Drosselstellung des Schiebers 46 eingestellt, durch die die Absaugleistung
des Absaugkanales 17 auf den Wert reduziert wird, der für den normalen Betrieb der
Arbeitsstellen an dieser Maschinenlängsseite vorgesehen ist. Da der Saugventilator
12' erheblich leistungsschwächer ausgelegt und betrieben wird, als wenn er an allen
zugeordneten Absaugkanälen gleichzeitig für das Anspinnen erforderliche Absaugleistungen
erbringen würde, können sehr erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Auch
sinkt die Leistungs-
abgabe des Saugventilators 12' von selbst,
sobald nach einem Anspinnen die dem betreffenden Absaugkanal 17 zugeordnete Drosselvorrichtung
40' wieder in ihre normale Betriebsstellung relativ starker Drosselung verstellt
wird.
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Wenn die Verstellung der Absaugleistung eines Absaugkanales, wie 17,
durch Drosselmittel erfolgt, können diese allein diesem Absaugkanal zugeordnet sein,
bspw.
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am oder im stromabwärtigen Endbereich des Absaugkanales oder an oder
in einer an ihn angeschlossenen Saugleitung (wie bspw. an der einen Verbindungskanal
bildenden Saugleitung 34) angeordnet sein. Oder es kann oft auch die Absaugleistung
mehrerer Absaugkanäle, vorzugsweise aller Absaugkanäle einer Spinnereimaschine,
gemeinsam durch dieselbe Drosselvorrichtung verstellbar sein.
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