DE3609263A1 - Katalysator zur hydrierung von ungesaettigten kohlenwasserstoffen und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Katalysator zur hydrierung von ungesaettigten kohlenwasserstoffen und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf die Technologie der Herstellung
von Katalysatoren und betrifft insbesondere Katalysatoren
zur Hydrierung von ungesättigten Kohlenwasserstoffen,
beispielsweise von Olefinen und Dienen,
und Verfahren zu ihrer Herstellung.
Bekannt sind Metallkatalysatoren mit einer stark entwickelten
Oberfläche, die poröse Granalien einer Trägersubstanz
darstellen (Aluminiumoxid, Silikagel, Kohle), auf
deren Oberfläche ein katalytisch wirksames Metall aufgebracht
ist. Man verwendet auch Metallkatalysatoren mit
einer stark entwickelten Oberfläche (Skelettkatalysatoren/
C. N. Setterfield, "Heterogeneous Catalysis in Practice"
McGraw-Hill Inc. New York, 1980).
Bekannte Verfahren zur Herstellung der genannten
Metallkatalysatoren mit einer stark entwickelten Oberfläche
bestehen darin, daß man das katalytisch wirksame Metall
in hochdisperser Form auf einen granulierten
Träger aufbringt. Die Metallkatalysatoren mit einer stark
entwickelten Oberfläche (Skelettkatalysatoren) werden
außerdem beispielsweise mittels Auslaugung einiger Legierungen
von katalytisch wirksamen Metallen mit Aluminium,
Silizium usw. (siehe dieselbe Veröffentlichung) gewonnen.
Die obengenannten Katalysatoren weisen keine selektive
Durchlässigkeit für Wasserstoff auf. Sie sind mechanisch
instabil, was ihre Abnutzung während ihres Einsatzes
verursacht. Es läßt sich keine Membran daraus herstellen.
Bekannt ist ein Membrankatalysator mit einer stark entwickelten
Oberfläche in Form einer Folie oder eines Rohres,
auf deren Oberfläche sich Palladiumschwarz oder
Schwarz eines anderen Metalls befinden. Die Folie oder
das Rohr werden aus Palladium oder aus seiner Legierung
mit Silber oder Nickel hergestellt [V. M. Gryaznov, V. S.
Smirnov, L. K. Ivanova, A. P. Mishchenko, "Doklady Akademii
Nauk SSSR" (Berichte der Akademie der Wissenschaften der
UdSSR), 1970, Bd. 190, S. 144].
Das Verfahren zur Herstellung eines derartigen
Membrankatalysators besteht darin, daß man auf die Oberfläche
einer Membran, die in Form einer Folie oder eines
Rohres aus einer Palladiumlegierung beispielsweise mit
Silber ausgebildet wird, chemisch oder elektrochemisch
eine Schwarzschicht aus Palladium oder einem anderen
katalytisch wirksamen Metall, beispielsweise Nickel, aufbringt
(siehe dieselbe Veröffentlichung).
Das bekannte Verfahren gewährleistet jedoch nicht
die Herstellung eines festen Überzuges der Membran mit
dem Schwarz von Palladium oder eines anderen Metalls.
Die Verwendung eines anderen katalytisch wirksamen Metalls
führt außerdem oft zur Senkung der Durchlässigkeit
des Membrankatalysators für Wasserstoff, weil ein wesentlicher
Teil der Membranoberfläche aus der Palladiumlegierung
unzugänglich für die Moleküle des Wasserstoffs
und eines organischen Stoffes wird. Bei einem andauernden
Betrieb im Wasserstoff-, Luft- und Kohlenwasserstoffmedium
wird die Schwarzschicht zerstört und löst sie sich
schichtweise ab.
Bekannt ist ebenfalls ein Katalysator für die Hydrierung
von ungesättigten Kohlenwasserstoffen,
der einen Schichtträger darstellt, der aus
einem metallischen Werkstoff hergestellt wird und
auf dessen Oberfläche eine poröse Schicht aus einem katalytisch
wirksamen Metall beispielsweise Nickel, Palladium
oder Platin vorhanden ist (SU-Urheberschein Nr.
218 830).
Das Verfahren zur Herstellung des bekannten Katalysators
besteht darin, daß man auf die Oberfläche eines
Schichtträgers eine Schicht aus einem katalytischwirksamen
Metall aufbringt, die man mit einer Schicht
aus einem katalytisch unwirksamen Metall - Aluminium oder
Zink - überzieht, bei einer Temperatur von 300 bis
1000°C zwecks wechselseitiger Diffusion des katalytisch
wirksamen und des katalytisch unwirksamen Metalls
hält und dann Aluminium oder Zink aus dem katalytisch
wirksamen Metall durch Auslaugung mit Natrium- oder Kaliumhydroxid
auf chemischem Wege ausscheidet. Die Stärke
der Schicht des katalytisch unwirksamen Metalls ist
der Stärke der Schicht des katalytisch wirksamen Metalls
gleich oder übertrifft diese um das 10fache.
(siehe dieselbe Veröffentlichung).
Das Verfahren ermöglicht es nicht, einen Membrankatalysator
herzustellen, an dem die Hydrierungsprozesse
unter Verwendung des durch die Membran diffundierenden
wirksamen (Atom-)Wasserstoffs ablaufen. An dem nach
dem bekannten Verfahren hergestellten Katalysator laufen
die Prozesse unter Verwendung von Molekularwasserstoff
bei einer Konkurrenzadsorption des Wasserstoffs und des
ungesättigten Kohlenwasserstoffs ab, was die Geschwindigkeit
der Hydrierung und die Selektivität des Prozesses
herabsetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Katalysator mit einer stark entwickelten porösen Oberfläche,
aber ohne durchgehende Poren zu schaffen, der
eine erhöhte selektive Durchlässigkeit für Wasserstoff
und eine hohe mechanische Festigkeit der porösen Schicht
aufweist, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Katalysators
mit den genannten Eigenschaften zu entwickeln.
Diese Aufgabe wird wie aus den vorstehenden Ansprüchen
ersichtlich gelöst, wobei erfindungsgemäß der Katalysator
eine Membran darstellt, die aus einer Legierung
von 80 bis 95 Masse-% Palladium und 5 bis 20 Masse-%
Ruthenium oder Rhodium hergestellt ist und sich aus einer
nichtporösen Schicht und aus einer an einer oder an
beiden Seiten der genannten Schicht liegenden
porösen Schicht zusammensetzt, wobei die Größe der
porösen Oberfläche 150 bis 820 cm² Poren pro cm²
Membranoberfläche beträgt und das Verhältnis der Stärke
der porösen Schicht zur Stärke der nichtporösen
Schicht von 1 : 5 bis 1 : 1000 beträgt.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur
Herstellung des Katalysators durch Aufbringen eines
katalytisch unwirksamen Metalls auf ein katalytisch
wirksames Metall, Halten der genannten Metalle bei einer
Temperatur, bei der ihre wechselseitige Diffusion
erfolgt, und anschließender chemischer Ausscheidung
des katalytisch unwirksamen Metalls aus dem katalytisch
wirksamen Metall, wobei man erfindungsgemäß
das katalytisch wirksame Metall in Form einer Membran
aus einer Legierung, die aus 80 bis 95 Masse-% Palladium
und 5 bis 20 Masse-% Ruthenium oder Rhodium besteht,
als katalytisch unwirksames Metall Kupfer oder Quecksilber
verwendet und es auf die Oberfläche der Membran
von einer oder von beiden Seiten bei einem Verhältnis
der Stärke der Schicht aus dem katalytisch unwirksamen
Metall zur Stärke der Membran von 1 : 10 bis 1 : 100 aufbringt.
Dabei erfolgt bei Verwendung von Kupfer als katalytisch
unwirksamem Metall das Halten der Membran mit dem darauf
aufgebrachten Kupfer bei einer Temperatur von 300
bis 800°C, und die chemische Ausscheidung des Kupfers
aus der Membran führt man mittels Behandlung der Membran
mit Trichloressigsäure durch; bei Verwendung von
Quecksilber als katalytisch unwirksamem Metall wird die
Membran mit dem darauf aufgebrachten Quecksilber bei einer
Temperatur von minus 10 bis plus 150°C gehalten und
die chemische Ausscheidung des Quecksilbers aus der Membran
mittels Behandlung der Membran mit einer
40- bis 60%igen wäßrigen Lösung von Eisen(III)-chlorid
oder mit einer 20- bis 30%igen wäßrigen Lösung von Salpetersäure
durchgeführt.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es, einen
Membrankatalysator ohne durchgehende Poren herzustellen,
der eine stark entwickelte poröse Oberfläche (bis 800 cm²
Poren pro cm² der Membranoberfläche) aufweist, wodurch
die Leistung des Katalysators während der Hydrierung von
ungesättigten Kohlenwasserstoffen infolge der Verwendung
von Atomwasserstoff erhöht wird. Es steigt die selektive
Durchlässigkeit für Wasserstoff wesentlich an. So ist beispielsweise
bei Raumtemperatur (18-25°C)
die Durchlässigkeit eines Membrankatalysators, der nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird, für
Wasserstoff um das 5- bis 10fache höher, als die des
bekannten Membrankatalysators, was es ermöglicht, den
erfindungsgemäßen Membrankatalysator für die Hydrierung
von ungesättigten Kohlenwasserstoffen bei niedrigen
Temperaturwerten (20 bis 40°C) einzusetzen. Der erfindungsgemäße
Katalysator zeichnet sich außerdem durch eine hohe
mechanische Festigkeit der porösen Schicht aus, die
beim Betrieb und bei der Rückgewinnung des Membrankatalysators
nicht zerstört wird.
Wie oben bereits erwähnt, verwendet man eine Legierung,
die aus 80 bis 95 Masse-% Palladium und 5 bis 20 Masse-%
Ruthenium oder Rhodium besteht, als katalytisch wirksames
Metall. Die Verwendung einer Legierung mit einem Gehalt
an Palladium unter 80 Masse-% ist nicht zweckmäßig,
weil das Durchdringungsvermögen des Wasserstoffs durch
solche Legierungen sehr gering ist. Bei einem Palladiumgehalt
von mehr als 95 Masse-% dagegen werden die Legierungen in
der Wasserstoffatmosphäre instabil und lassen sich leicht
zerstören.
Eine Verringerung der Größe der porösen Oberfläche
des Membrankatalysators auf unter 150 cm² Poren pro cm²
Membranoberfläche ist nicht zweckmäßig, weil die
Aktivität eines derartigen Membrankatalysators gering
ist. Bei einer Größe der porösen Oberfläche von mehr als
820 cm² Poren pro cm² Membranoberfläche beginnt die poröse
Schicht abzublättern.
Eine Vergrößerung des Verhältnisses der Stärke der
porösen Schicht zur Stärke der nichtporösen Schicht auf
einen Wert von mehr als 1 : 5 führt zur Senkung der mechanischen
Festigkeit des Membrankatalysators. Eine Verringerung
des Verhältnisses der Stärken der genannten Schichten
auf einen Wert von unter 1 : 1000 ist nicht zweckmäßig,
weil die Aktivität eines derartigen Membrankatalysators
niedrig sein wird.
Ein Verhältnis der Stärke der Schicht eines katalytisch
unwirksamen Metalls zur Stärke der Membran über
1 : 10 zu nehmen, ist nicht zweckmäßig, weil eine größere
Menge an katalytisch unwirksamem Metall zur Bildung
von durchgehenden Poren in der Membran führt. Ein Verhältnis
der Stärken von unter 1 : 100 führt zu einer schwachen
Auflockerung der Membranoberfläche, was es nicht gestattet,
einen hochwirksamen Katalysator für die Hydrierung
herzustellen.
Die Haltetemperatur für die Membran mit einer Kupferschicht
sollte nicht auf mehr als 800°C erhöht werden, da
bei höheren Temperaturwerten eine tiefgreifende Diffusion
des Kupfers in die Oberflächenschicht der Palladiumlegierung
erfolgt, was es bei der anschließenden Behandlung
mit Trichloressigsäure nicht erlaubt, das Kupfer
vollständig zu entfernen, das eine negative Wirkung
auf die Aktivität des Membrankatalysators ausübt. Unter
300°C wird die Diffusion des Kupfers in die Palladiumlegierung
stark verlangsamt, und bei der Auflösung des
Kupfers durch die Säure entsteht keine poröse Schicht.
Die Haltetemperatur für die Membran mit einer Quecksilberschicht
ist auf einen Temperaturbereich von minus
10 bis plus 150°C aus den gleichen Erwägungen heraus
wie im Falle der Membran mit einer Kupferschicht
begrenzt.
Zur Auflösung des durch die Membran diffundierten
Kupfers verwendet man Trichloressigsäure. Dieses Lösungsmittel
tritt mit Kupfer in Wechselwirkung und reagiert
nicht mit katalytisch wirksamem Palladium,
Ruthenium und Rhodium, was es ermöglicht, eine poröse
Struktur der Oberfläche des Membrankatalysators zu erhalten.
Salpetersäure mit einer Konzentration unter
20% löst Quecksilber schlecht auf. Deshalb ist es nicht
zweckmäßig, verdünnte Lösungen von Salpetersäure einzusetzen,
und bei einer Konzentration der Salpetersäure von
über 30% beginnen Palladium, Ruthenium und Rhodium,
die in der Zusammensetzung der Legierung des Membrankatalysators
vorhanden sind, sich auflösen. Analog sind
die Argumente bei der Wahl der Konzentration der wäßrigen
Lösung von Eisen(III)-chlorid.
Der Membrankatalysator für die Hydrierung stellt
eine Membran in Form einer Folie, einer Platte oder eines
Rohres dar. Die genannte Membran ist aus einer Palladiumlegierung
mit Ruthenium oder Rhodium hergestellt und
setzt sich aus einer nichtporösen und einer porösen
Schicht zusammen. Dabei kann die poröse Schicht sowohl
an beiden Seiten der nichtporösen Schicht
als auch an einer Seite dieser Schicht liegen.
Im letzteren Fall führt man die Hydrierung seitens
der porösen Schicht durch. Das Verhältnis der Stärke
der porösen Schicht zur Stärke der nichtporösen Schicht
beträgt von 1 : 5 bis 1 : 1000. Die Größe der porösen Oberfläche
beträgt von 150 bis 820 cm² Poren pro cm² der Oberfläche
des Membrankatalysators.
Der Membrankatalysator wird erfindungsgemäß
wie folgt hergestellt. Zunächst bringt
man auf die saubere Oberfläche einer Membran, beispielsweise
in Form einer Folie, einer Platte oder eines Rohres,
die aus einer Palladiumlegierung mit Ruthenium
oder Rhodium besteht, von einer oder von beiden Seiten
eine dünne Kupfer- oder Quecksilberschicht bei einem
Verhältnis der Stärke des katalytisch unwirksamen Metalls
zur Stärke der Membran von 1 : 10 bis 1 : 100 auf. Kupfer
kann man auf die Membran, z. B. mittels Vakuumspritzens,
auf elektrochemischem Wege oder durch Diffusionsschweißen,
aufbringen. Quecksilber wird zweckmäßigerweise
auf die Membran im Tauch- oder im Beschichtverfahren
aufgetragen. Die Membran mit dem auf sie aufgebrachten
Kupfer oder Quecksilber wird bei einer bestimmten Temperatur
(von 300 bis 800°C für Kupfer und von minus 10
bis 150°C für Quecksilber) gehalten und dann in ein geeignetes
Lösungsmittel eingebracht. Für Kupfer nimmt man
Trichloressigsäure und für Quecksilber eine 40- bis
60%ige wäßrige Lösung von Eisen(III)-chlorid oder eine
20- bis 30%ige wäßrige Lösung von Salpetersäure. Nach
Trocknung erhält man einen Membrankatalysator mit einer
porösen Schicht.
Den erfindungsgemäß hergestellten Membrankatalysator
prüft man auf Durchlässigkeit für Wasserstoff
im Durchflußverfahren unter Verwendung eines Gebers der
Wärmeleitfähigkeit, eines Katharometers.
Zur Durchführung der Hydrierung von ungesättigten
Kohlenwasserstoffen, beispielsweise Pentadien-1,3, Penten,
Cyclopentadien, wird der Membrankatalysator in einem
Reaktor so untergebracht, daß er den inneren Hohlraum
des Reaktors in zwei Kammern teilt. Der einen Kammer
führt man Wasserstoff und der anderen den zu hydrierenden
Stoff zu. Der Wasserstoff diffundiert durch den
Membrankatalysator in der aktiven Atomform in die andere
Kammer und tritt in Wechselwirkung mit dem zu hydrierenden
Stoff an der porösen Oberfläche des Membrankatalysators
unter Bildung des Endproduktes. Die Zusammensetzung
des Katalysats ermittelt man chromatographisch. Die
Stärke der porösen und der nichtporösen Schicht ermittelt
man unter Einsatz eines Elektronenmikroskops.
Eine Folie mit einer Stärke von 100 µm aus einer
aus 90,2 Masse-% Palladium und 9,8 Masse-% Ruthenium bestehenden
Legierung entfettet man, spült sie mit destilliertem
Wasser und bringt auf die Oberfläche der Folie
von ihren beiden Seiten Kupferschichten mit jeweils
einer Stärke von 2 µm im Vakuumspritzverfahren auf.
Die Folie mit den auf sie aufgebrachten Kupferschichten
erhitzt man auf eine Temperatur von 800°C,
wonach man sie bei der genannten Temperatur während 3
Stunden hält. Dann kühlt man die Folie, bringt sie in
Trichloressigsäure ein und hält sie darin bis
zur vollständigen Ausscheidung des Kupfers. Man erhält
einen Membrankatalysator in Form einer Folie, die aus
der genannten Legierung hergestellt ist und sich aus
einer nichtporösen Schicht mit einer Stärke von 95 µm
und aus porösen Oberflächenschichten zusammensetzt, die
an beiden Seiten von der nichtporösen Schicht liegen und
eine Stärke von jeweils 2 µm aufweisen. Die Größe der
porösen Oberfläche, gemessen mit der BET-Methode (Brunauer
S., Emmett P. H., Teller E.), beträgt 820 cm² Poren
pro cm² Membranoberfläche.
Die Durchlässigkeit (J) des gemäß Beispiel 1 hergestellten
Membrankatalysators für Wasserstoff und die
Durchlässigkeit der (unbehandelten) Ausgangsfolie
für Wasserstoff ist in der Tabelle 1
dargestellt.
Wie aus den angeführten Angaben zu ersehen ist,
steigt die Durchlässigkeit der Membran für Wasserstoff
nach ihrer Behandlung um das 2fache an.
Auf einer Folie aus einer aus 80 Masse-% Palladium
und 20 Masse-% Rhodium bestehenden Legierung mit einer
Stärke von 50 µm bringt man, wie im Beispiel 1 beschrieben,
Kupferschichten mit einer Stärke von jeweils
0,5 µm auf. Die Folie mit den auf sie aufgebrachten
Kupferschichten erhitzt man auf eine Temperatur von
300°C und hält sie bei der genannten Temperatur während
3 Stunden. Dann scheidet man Kupfer aus der Membran
mittels ihrer Auflösung in Trichloressigsäure aus.
Man erhält einen, ähnlich dem im Beispiel 1 beschriebenen,
Membrankatalysator, mit einer Stärke der porösen
Schichten von jeweils 0,2 µm bei einer Stärke der nichtporösen
Schicht von 49 µm.
Die Größe der porösen Oberfläche des Membrankatalysators
beträgt 410 cm² Poren pro cm² Membranoberfläche.
Die Durchlässigkeit des Membrankatalysators für
Wasserstoff bei einer Temperatur von 350°C beträgt
15,1 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Auf die Außenoberfläche eines Rohres mit einem Außendurchmesser
von 1,2 mm und einer Wandstärke von 100 µm,
das aus der gleichen Legierung wie in Beispiel 1 hergestellt
ist, bringt man eine Kupferschicht mit einer Stärke
von 1 µm auf. Das Rohr mit der darauf aufgebrachten
Kupferschicht hält man bei einer Temperatur von 550°C
während 2 Stunden. Nach der Ausscheidung des Kupfers durch
Behandlung mit Trichloressigsäure erhält man einen
Membrankatalysator in Form eines Rohres, dessen Wandung
aus der obengenannten Legierung hergestellt ist und
aus einer inneren nichtporösen Schicht mit einer Stärke
von 99 µm und einer porösen Außenschicht mit einer Stärke
von 1 µm besteht. Die Größe der porösen Oberfläche des
Membrankatalysators beträgt 620 cm² Poren pro cm²
Membranoberfläche. Die Durchlässigkeit für Wasserstoff
bei einer Temperatur von 350°C beträgt 7,5 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Auf eine Folie mit einer Stärke von 100 µm aus einer
aus 90,2 Masse-% Palladium und 9,8 Masse-% Ruthenium
bestehenden Legierung legt man eine Kupferfolie mit einer
Stärke von 5 µm auf und preßt sie
unter einem Druck von 0,2 MPa bei einer Temperatur von
300°C während 10 Stunden. Dabei erfolgt ein Diffusionsschweißen
von zwei Metallen. Nach der Abkühlung der Bimetallfolie
scheidet man das Kupfer mittels seiner Auflösung
in Trichloressigsäure aus. Man erhält einen
Membrankatalysator in Form einer Folie, die aus der genannten
Legierung hergestellt ist und sich aus einer
nichtporösen Schicht mit einer Stärke von 98 µm und
einer porösen Schicht mit einer Stärke von 2 µm zusammensetzt.
Die Größe der porösen Oberfläche des Membrankatalysators
beträgt 740 cm² Poren pro cm² Membranoberfläche.
Die Durchlässigkeit des Katalysators für
Wasserstoff bei einer Temperatur von 200°C beträgt
5,7 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5 und bei einer Temperatur von
300°C 11,0 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Auf beide Seiten einer Folie mit einer Stärke von
100 µm, die aus einer aus 90,2 Masse-% Palladium und 9,8
Masse-% Ruthenium bestehenden Legierung hergestellt ist,
bringt man im Tauchverfahren Quecksilberschichten mit
einer Stärke von jeweils 4 µm auf. Die Folie mit den
darauf aufgebrachten Quecksilberschichten hält man bei
einer Temperatur von 60°C während 5 Stunden, wonach man
sie in eine siedende 60%ige Lösung von Eisen(III)-chlorid
einbringt, in der genannten Lösung bis zur
vollständigen Auflösung des Quecksilbers hält und mit
destilliertem Wasser bis zum Ausbleiben der Reaktion auf
Chlorion spült. Nach einer derartigen Behandlung erhält
man einen Membrankatalysator in Form einer Folie, die aus
der genannten Legierung hergestellt ist und sich aus einer
nichtporösen Schicht mit einer Stärke von 92 µm und
porösen Oberflächenschichten zusammensetzt, die an beiden
Seiten der nichtporösen Schicht liegen und eine
Stärke von je 4 µm aufweisen. Die Größe der porösen Oberflächen
des Membrankatalysators beträgt 520 cm² Poren pro
cm² Membranoberfläche.
In der Tabelle 2 sind Angaben über die Durchlässigkeit
des gemäß Beispiel 5 hergestellten Membrankatalysators
für Wasserstoff angeführt.
Auf eine Platte mit einer Stärke von 1000 µm aus
einer aus 92 Masse-% Palladium und 8 Masse-% Rhodium bestehenden
Legierung bringt man, wie im Beispiel 5 beschrieben,
Quecksilberschichten mit einer Stärke von je
5 µm auf. Die Platte mit den darauf aufgebrachten Quecksilberschichten
hält man bei einer Temperatur von
minus 10°C während 3 Tage. Dann wird das Quecksilber
aus der Platte mittels Behandlung derselben mit einer
40%igen wäßrigen Lösung von Eisen(III)-chlorid unter Sieden
ausgeschieden. Man erhält einen Membrankatalysator
in Form einer Platte, die aus der genannten Legierung
hergestellt ist und sich aus einer nichtporösen Schicht
mit einer Stärke von 999 µm und porösen Oberflächenschichten
zusammensetzt, die an beiden Seiten der nichtporösen
Schicht liegen und eine Stärke von je 0,5 µm aufweisen.
Die Größe der porösen Oberfläche des Membrankatalysators
beträgt 150 cm² Poren pro cm² Membranoberfläche,
und die Durchlässigkeit für Wasserstoff bei
einer Temperatur von 350°C beträgt 12,9 · 10-4 cm² · s-1 ·
MPa-0,5.
An beiden Seiten einer Folie mit einer Stärke von
100 µm, die aus einer aus 94 Masse-% Palladium und 6
Masse-% Ruthenium bestehenden Legierung hergestellt ist,
bringt man im Beschichtungsverfahren Quecksilberschichten
mit einer Stärke von je 8 µm auf. Die Folie mit den
darauf aufgebrachten Quecksilberschichten hält man bei
einer Temperatur von 150°C während 1 Stunde. Dann scheidet
man das Quecksilber durch Behandlung der Membran mit
einer 50%igen wäßrigen Lösung von Eisen(III)-chlorid
aus. Man erhält einen Membrankatalysator in Form einer
Folie, die aus der genannten Legierung hergestellt ist
und sich aus einer nichtporösen Schicht mit einer Stärke
von 98 µm und porösen Oberflächenschichten zusammensetzt,
die an beiden Seiten der nichtporösen Schicht
liegen und eine Stärke von je 1 µm aufweisen. Die Größe
der porösen Oberfläche des Membrankatalysators beträgt
280 cm² pro cm² Membranoberfläche; die Durchlässigkeit
für Wasserstoff bei einer Temperatur von
350°C beträgt 14,1 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Man stellt einen Membrankatalysator aus einer aus
95 Masse-% Palladium und 5 Masse-% Rhodium bestehenden Legierung,
wie im Beispiel 7, her, man scheidet jedoch das
Quecksilber aus, indem man die Folie nach dem Halten bei
einer Temperatur von 150°C in eine wäßrige Lösung von
Salpetersäure unterschiedlicher Konzentration einbringt.
Die Stärke der nichtporösen Schicht und der porösen
Schicht, die Größe der porösen Oberfläche und die
Durchlässigkeit des Membrankatalysators für Wasserstoff
(bei einer Temperatur von 350°C) in Abhängigkeit von der
Konzentration der eingesetzten Salpetersäure sind in
der Tabelle 3 angeführt.
Auf beide Seiten einer Platte mit einer Stärke von
900 µm, die aus einer Legierung der gleichen Zusammensetzung
wie in Beispiel 1 hergestellt ist, bringt man
im Tauchverfahren Quecksilberschichten mit einer Stärke
von je 5 µm auf. Die Platte mit den aufgebrachten
Quecksilberschichten hält man bei einer Temperatur
von 10°C während 24 Stunden. Nach dem Halten wird die
Platte in eine 20%ige wäßrige Lösung von Salpetersäure
für 1 Stunde eingebracht. Man erhält einen Membrankatalysator
in Form einer Platte, die aus der genannten Legierung
hergestellt ist und sich aus einer nichtporösen
Schicht mit einer Stärke von 900 µm und porösen Oberflächenschichten
zusammensetzt, die an beiden Seiten
der nichtporösen Schicht liegen und eine Stärke von
je 0,45 µm aufweisen.
Die Größe der porösen Oberfläche beträgt 250 cm²
Poren pro cm² der Oberfläche des Membrankatalysators,
und die Durchlässigkeit für Wasserstoff beträgt bei
350°C 13,4 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Auf beide Seite einer Folie mit einer Stärke von
100 µm, die aus einer Legierung mit der gleichen Zusammensetzung
wie in Beispiel 1 hergestellt ist, bringt man
Quecksilberschichten mit einer Stärke von je 10 µm auf.
Die Folie mit den darauf aufgebrachten Quecksilberschichten
hält man bei einer Temperatur von 145°C während 1
Stunde. Nach der Abkühlung bringt man die Folie in eine
60%ige wäßrige Lösung von Eisen(III)-chlorid ein und
hält sie unter Sieden. Man erhält einen Membrankatalysator
in Form einer Folie, die aus der genannten Legierung
hergestellt ist und sich aus einer nichtporösen
Schicht mit einer Stärke von 96 µm und porösen Oberflächenschichten
zusammensetzt, die an beiden Seiten
der nichtporösen Schicht liegen und eine Stärke von je
2 µm aufweisen. Die Größe der porösen Oberfläche beträgt
540 cm² Poren pro cm² der Oberfläche des Membrankatalysators,
und die Durchlässigkeit für Wasserstoff beträgt
bei einer Temperatur von 300°C 7,9 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5 und bei
einer Temperatur von 400°C 13,2 · 10-4 cm² · s-1 · MPa-0,5.
Wie aus den angeführten Beispielen zu ersehen ist,
steigt die Durchlässigkeit des Membrankatalysators für
Wasserstoff wesentlich um das 1,5 bis 2fache im Vergleich
zur Durchlässigkeit der Ausgangsfolie für Wasserstoff
an. Das erlaubt es, die Leistung des jeweiligen
Membrankatalysators bei der Hydrierung von ungesättigten
Kohlenwasserstoffen zu erhöhen.
Im weiteren werden Beispiele 11 bis 16 für die Durchführung
der Hydrierung von ungesättigten Kohlenwasserstoffen
an dem erfindungsgemäßen Membrankatalysator,
der gemäß Beispielen 1, 2, 3, 5, 8 hergestellt worden
ist, und an dem bekannten Membrankatalysator, der gemäß
dem in der Veröffentlichung V. M. Gryaznov, V. S. Smirnov,
L. K. Ivanova, A. P. Mishchenko. "Doklady Akademii Nauk SSSR"
(Berichte der Akademie der Wissenschaften der UdSSR), 1970
Bd. 190, S. 144 beschriebenen Verfahren hergestellt
worden ist.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des gemäß Beispiel 3 hergestellten und die Form eines
Rohres aufweisenden Membrankatalysators wird durch Hydrierung
von Pentadien-(1,3) in einem Reaktor durchgeführt,
der von dem genannten Membrankatalysator in zwei
Kammern geteilt wird. Der einen Kammer, die durch den
Hohlraum des Rohres gebildet wird, führt man Wasserstoff
mit einer Geschwindigkeit von 30 ml/min und der anderen
Kammer, die durch die innere Wandung des Reaktors und die
Außenwandung des Rohres gebildet wird, führt man ein Gemisch
aus Pentadien-(1,3) mit Argon mit einer Geschwindigkeit
von 10 ml/min bei einem Druck der Pentadien-(1,3)-Dämpfe
von 10 Torr zu.
In der Tabelle 4 ist die Zusammensetzung des Katalysats
angeführt, das bei verschiedenen Temperaturwerten
der Hydrierung gewonnen worden ist.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des gemäß Beispiel 5 in Form einer Folie hergestellten
Membrankatalysators wird durch Hydrierung von Pentadien-(1,3)
in einem Reaktor durchgeführt, der von dem
genannten Katalysator in zwei Kammern geteilt wird.
Der einen Kammer führt man einen Wasserstoffstrom mit
einer Geschwindigkeit von 30 ml/min und der anderen
Kammer Pentadien-(1,3)-Dämpfe im Argonstrom mit einer
Geschwindigkeit von 75 ml/min bei einem Druck der Kohlenwasserstoffdämpfe
von 15 Torr zu.
In der Tabelle 5 ist die Zusammensetzung des Katalysats
angeführt, das bei verschiedenen Temperaturwerten
der Hydrierung gewonnen worden ist.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des gemäß Beispiel 2 in Form einer Folie hergestellten
Membrankatalysators wird mittels Hydrierung von Pentadien-(1,3)
in einem Reaktor durchgeführt, der von dem
genannten Katalysator in zwei Kammern geteilt ist. Der
einen Kammer führt man Wasserstoff mit einer Geschwindigkeit
von 30 ml/min und der anderen Kammer Pentadien-(1,3)-Dämpfe
im Argonstrom mit einer Geschwindigkeit von
30 ml/min bei einem Druck der Kohlenwasserstoffdämpfe
von 15 Torr zu.
In der Tabelle 6 ist die Zusammensetzung des Katalysats
angeführt, das bei verschiedenen Temperaturwerten
der Hydrierung gewonnen worden ist.
Man verwendet einen Membrankatalysator in Form
einer Folie aus einer aus 94,2 Masse-% Palladium und 5,8
Masse-% Nickel bestehenden Legierung, der nach dem bekannten
Verfahren hergestellt und in der Veröffentlichung
von V. M. Gryaznov, V. S. Smirnov, L. K. Ivanova, A. P. Mishchenko
beschrieben worden ist "Doklady Akademii Nauk SSSR" (Berichte
der Akademie der Wissenschaften der UdSSR), 1970,
Bd. 190, S. 144.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des genannten Membrankatalysators wird durch Hydrierung
von Pentadien-(1,3) in einem durch den genannten Katalysator
in zwei Kammern geteilten Reaktor durchgeführt.
Der einen Kammer führt man Wasserstoff mit einer Geschwindigkeit
von 30 oder 75 ml/min und der anderen Kammer
Pentadien-(1,3)-Dämpfe im Argonstrom mit
einer Geschwindigkeit von 10 ml/min bei einem Druck der
Kohlenwasserstoffdämpfe von 10 Torr zu. In der Tabelle 7
ist die Zusammensetzung des Katalyts angeführt, das
bei verschiedenen Temperaturwerten der Hydrierung
und unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Zuführung
von Wasserstoff gewonnen worden ist.
Aus den in den Tabellen 4, 5, 6 und 7 angeführten
Angaben geht hervor, daß der Grad der Hydrierung am erfindungsgemäß
hergestellten Membrankatalysator im bedeutenden
Maße höher als an dem nach dem bekannten Verfahren
hergestellten Membrankatalysator ist, was es ermöglicht,
die Belastung je Einheit der Reaktionsoberfläche
des Katalysators zu vergrößern und die
Hydrierung zu intensivieren.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des gemäß Beispiel 1 in Form einer Folie hergestellten
Membrankatalysators führt man mittels Hydrierung von Cyclopentadien
in einem Reaktor durch, der von dem genannten
Membrankatalysator in zwei Kammern geteilt ist. Der
einen Kammer führt man Wasserstoff mit einer Geschwindigkeit
von 75 ml/min und der anderen Kammer Cyclopentadiendämpfe
im Argonstrom mit einer Geschwindigkeit
von 60 ml/min bei einem Druck der Kohlenstoffdämpfe
von 180 Torr zu.
In der Tabelle 8 ist die Zusammensetzung des Katalysats
angeführt, das bei verschiedenen Temperaturwerten
der Hydrierung gewonnen worden ist.
Bei Temperaturwerten von 40 bis 60°C läßt sich das
Cyclopentadien vollständig hydrieren, dabei entsteht
vorwiegend Cyclopenten, das das Ausgangsmonomer für die
Herstellung von synthetischem Kautschuk ist.
Die Untersuchung der katalytischen Eigenschaften
des gemäß Beispiel 8 unter Verwendung einer 25%igen wäßrigen
Lösung von Salpetersäure für die Ausscheidung von
Quecksilber hergestellten Membrankatalysators führt man
mittels Hydrierung von Penten-l in einem Reaktor durch,
der von dem genannten Katalysator in zwei Kammern geteilt
ist. Der einen Kammer führt man Wasserstoff mit einer Geschwindigkeit
von 100 ml/min und der anderen Kammer
Penten-(1)-Dämpfe im Argonstrom mit einer Geschwindigkeit
von 50 ml/min bei einem Druck der Kohlenwasserstoff-Dämpfe
von 400 Torr zu.
In der Tabelle 9 ist die Zusammensetzung des Katalysats
angeführt, das bei verschiedenen Temperaturwerten
der Hydrierung gewonnen worden ist.
Wie aus den angeführten Beispielen 12, 13, 15 und 16
hervorgeht, erfolgt die Hydrierung von ungesättigten
Kohlenwasserstoffen am erfindungsgemäßen Membrankatalysator
in einem Temperaturbereich von 20 bis 100°C
praktisch vollständig, was es erlaubt, Endprodukte
herzustellen, die keiner weiteren Abscheidung von Ausgangsreagenz
bedürfen.
Somit ermöglicht es der erfindungsgemäße Membrankatalysator,
den Prozeß der Hydrierung von Kohlenwasserstoffen
in einem weiten Temperaturbereich (von 20 bis
200°C), mit einem hohen Grad der Konvertierung (bis 100%)
der Ausgangskohlenwasserstoffe, selektiver und unter
Erhalt von Produkten zu führen, die einen wertvollen Rohstoff
für die Herstellung synthetischer Kautschuke darstellen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
Katalysators zur Hydrierung erlaubt es, einen Membrankatalysator,
der für Wasserstoff selektiv durchlässig ist,
ohne durchgehende Poren herzustellen, was die Möglichkeit
der Hydrierung von ungesättigten Kohlenwasserstoffen mittels
hochaktiven Atomwasserstoffs mit einem hohen Grad
der Konvertierung und Selektivität gewährleistet.
Durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird ein Membrankatalysator mit einer porösen Schicht
hergestellt, die mit der nichtporösen Schicht des Katalysators
eine gemeinsame kristalline Struktur aufweist,
wodurch die Festigkeit der porösen Schicht und ihre Stabilität
bei der Hydrierung in der Atmosphäre von Wasserstoff
und Kohlenwasserstoffen sowie bei der Rückgewinnung
mit Luft gewährleistet werden.
Claims (3)
1. Katalysator auf der Grundlage von Palladium zur Hydrierung
von ungesättigten Kohlenwasserstoffen,
dadurch gekennzeichnet, daß
- er eine Membran darstellt, die aus einer Legierung von 80 bis 95 Masse-% Palladium und 5 bis 20 Masse-% Ruthenium oder Rhodium hergestellt ist und sich aus einer nichtporösen Schicht und einer porösen Schicht, die an einer oder an beiden Seiten der erstgenannten Schicht liegt, zusammensetzt,
- die Größe der porösen Oberfläche 150 bis 820 cm² Poren pro cm² Membranoberfläche beträgt,
- das Verhältnis der Stärke der porösen Schicht zur Stärke der nichtporösen Schicht 1 : 5 bis 1 : 1000 beträgt.
2. Verfahren zur Herstellung des Katalysators nach
Anspruch 1, das
- ein Aufbringen eines katalytisch unwirksamen Metalls auf ein katalytisch wirksames Metall,
- ein Halten der genannten Metalle bei einer Temperatur, bei der ihre gegenseitige Diffusion erfolgt, und
- eine chemische Ausscheidung des katalytisch unwirksamen Metalls aus dem katalytisch wirksamen Metall vorsieht,
dadurch gekennzeichnet, daß
- man das katalytisch wirksame Metall in Form einer Membran aus einer Legierung verwendet, die aus 80 bis 95 Masse-% Palladium und 5 bis 20 Masse-% Ruthenium oder Rhodium besteht,
- man als katalytisch unwirksames Metall Kupfer oder Quecksilber verwendet,
- man Kupfer oder Quecksilber auf die Membranoberfläche von einer oder von beiden Seiten bei einem Verhältnis der Stärke der Schicht aus katalytisch unwirksamem Metall zur Stärke der Membran von 1 : 10 bis 1 : 100 aufbringt,
- bei Verwendung von Kupfer als katalytisch
unwirksamem Metall
- man die Membran mit dem darauf aufgebrachten Kupfer bei einer Temperatur von 300 bis 800°C hält,
- man Kupfer aus der Membran durch Behandlung der Membran mit Trichloressigsäure chemisch ausscheidet,
- bei Verwendung von Quecksilber als katalytisch
unwirksamem Metall
- man die Membran mit dem darauf aufgebrachten Quecksilber bei einer Temperatur von minus 10 bis plus 150°C hält,
- man Quecksilber aus der Membran durch Behandlung der Membran mit einer 40 bis 60%igen wäßrigen Lösung von Eisen(III)chlorid oder mit einer 20 bis 30%igen wäßrigen Lösung von Salpetersäure chemisch ausscheidet.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB8605808A GB2187756B (en) | 1986-03-10 | 1986-03-10 | Catalyst for hydrogenation of unsaturated hydrocarbons with hydrogen and process for preparing same |
Publications (1)
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