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DE3605902A1 - Grundplatte zur befestigung eines scharnierarms eines moebelscharniers o.dgl. - Google Patents

Grundplatte zur befestigung eines scharnierarms eines moebelscharniers o.dgl.

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DE3605902A1
DE3605902A1 DE19863605902 DE3605902A DE3605902A1 DE 3605902 A1 DE3605902 A1 DE 3605902A1 DE 19863605902 DE19863605902 DE 19863605902 DE 3605902 A DE3605902 A DE 3605902A DE 3605902 A1 DE3605902 A1 DE 3605902A1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Grundplatte zur Befestigung eines Scharnierarms eines Möbelscharniers o. dgl. bestehend aus einer an einer Tragwand o. dgl. durch Befestigungsschrauben oder Dübel befestigbaren Basisplatte und aus einer diese zumindest teilwei­ se übergreifenden oder überdeckenden und auf dieser quer zum Scharnierarm o. dgl. verschieblich geführten Deckplatte mit Be­ festigungseinrichtungen für den Scharnierarm, die mit der Basis­ platte einerseits durch formschlüssig ineinandergreifende Halte­ mittel und andererseits durch eine in eine Gewindebohrung der Basisplatte eingeschraubte und mit einem Kopf versehene Klemm­ schraube verbunden ist, die ein zur Verschieberichtung paralle­ les Langloch der Deckplatte durchsetzt.
Eine aus der DE-OS 30 22 440 bekannte Grundplatte dieser Art, die insbesondere eine Verstellmöglichkeit in der Höhe des Möbels ermöglicht, besteht aus einer auf einer Seite mit gegenüber­ liegenden leistenförmigen Vorsprüngen versehenen Basisplatte, auf die eine Seite der mit entsprechenden komplementären Nuten versehenen Deckplatte aufschiebbar ist, während die andere Seite der Deckplatte mit einem Langloch versehen ist, durch das eine die Deckplatte gegen Verschiebung sichernde Klemmschraube greift, die in eine Gewindebohrung der Basisplatte eingeschraubt ist. Diese bekannte Grundplatte weist einen verhältnismäßig komplizierten Aufbau auf, weil die einen Seiten der Basis- und der Deckplatte mit zusammenpassenden Führungseinrichtungen ver­ sehen werden müssen, die deren relative Querverschiebung ge­ statten.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Grundplatte der ein­ gangs angegebenen Art zu schaffen, deren Deckplatte mit ein­ fachen Mitteln relativ zu der Basisplatte querverschieblich ist, so daß sich diese in der für ein Massenprodukt erforderlichen wirtschaftlichen Weise herstellen läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Grundplatte der gat­ tungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß die Haltemittel aus einem mit einem Haltekopf versehenen Niet bestehen, dessen Schaft mit der Basisplatte oder der Deckplatte vernietet ist und ein zur Verschieberichtung paralleles Langloch der anderen Platte durch­ setzt, mit der er nicht vernietet ist, wobei der Durchmesser des Haltekopfes größer ist als die Breite des Langlochs.
Bei der erfindungsgemäßen Grundplatte sind die Basisplatte und die Deckplatte in einfacher und wirtschaftlich herstellbarer Wei­ se durch einen Halteniet und eine Befestigungsschraube, die Lang­ löcher der Deckplatte durchsetzen und mit der Basisplatte vernie­ tet bzw. in diese eingeschraubt sind, verbunden, so daß einer­ seits die gewünschte Querverschieblichkeit und andererseits eine einfache Fixierung beider Platten aneinander erreicht werden.
Zweckmäßigerweise sind die Basisplatte und die Deckplatte durch seitliche Fortsätze im wesentlichen kreuzförmig ausgebildet, wo­ bei der Niet auf der Unterseite des den Scharnierarm tragenden Mittelteils der Deckplatte befestigt ist und ein Langloch der Basisplatte durchsetzt und wobei der flach ausgebildete Halte­ kopf in einer das Langloch umgebenden, durch eine umlaufende Stu­ fe gebildeten Nut liegt, deren Flanken höher sind als die Dicke des Haltekopfes.
Die Befestigungsschraube kann ein Langloch durchsetzen, das am unteren Ende des Mittelteils der Deckplatte vorgesehen ist. Die­ se Ausgestaltung ermöglicht in vorteilhafter Weise, daß die seit­ lichen Fortsätze der Basisplatte mit Bohrungen für Befestigungs­ schrauben versehen sind, deren Köpfe in Langlöchern der seitli­ chen Fortsätze der Deckplatte liegen, wobei die Breite der Lang­ löcher größer ist als der Durchmesser der Köpfe der Befestigungs­ schrauben. Die Befestigungsschrauben lassen sich somit durch die Bohrungen der Basisplatte in die vorgebohrten Löcher des Möbel­ teils einstecken und festziehen, ohne daß die die Basisplatte überdeckende Deckplatte hinderlich ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Deckplatte auf ihrer Unterseite mit einem umlaufenden Rand ver­ sehen ist und die Ränder der Seitenteile der Deckplatte Führungs­ nuten für die Seitenteile der Basisplatte bilden. Die Deckplatte ist somit in genauer Weise querverschieblich auf der Basisplatte geführt. Das Mittelteil der Basisplatte ist dabei selbstverständ­ lich mit geringerer Breite auszuführen, so daß die gewünschte Querverschieblichkeit nicht behindert wird. Weiterhin sind die Seitenteile der Deckplatte um so viel länger ausgeführt, als die Seitenteile der Basisplatte, daß die gewünschte Querverschieb­ lichkeit gewährleistet ist.
Zweckmäßigerweise ist der Niet über eine Ringschulter mit einem verjüngten Endteil versehen, der in der den Niet halternden Boh­ rung der Deckplatte vernietet ist, wobei die Ringschulter sich auf einem durch eine ringförmige Gegenschulter gebildeten Rand eines verengten Teils der Bohrung abstützt. Durch diese Ausge­ staltung kann bei der Montage auf einfache Weise sichergestellt werden, daß die Basisplatte auf der Deckplatte zwischen dieser und dem Haltekopf mit genügendem Spiel gehaltert ist, so daß eine leichte Querverschieblichkeit gegeben ist.
Zweckmäßigerweise liegt der Nietkopf in einem oberen, erweiter­ ten, durch eine umlaufende Stufe gebildeten Bohrungsteil der Deckplatte, so daß sich der Niet in einfacher Weise zu seiner Befestigung an der Deckplatte mit dieser vernieten läßt.
Zweckmäßigerweise ist die den Niet halternde Bohrung durch einen auf dem Mittelteil der Deckplatte befindlichen, der Befestigung des Scharnierarms dienenden Sockels hindurchgeführt, so daß eine lange Bohrung geschaffen wird, die dem Niet eine gute Halterung bietet.
Nach einer anderen Ausgestaltung kann der Niet auch mit der Basisplatte vernietet sein.
Nach einer erfinderischen Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Niet mit einem seitlichen Fortsatz der Basisplatte vernietet ist, daß die seitlichen Fortsätze der Deckplatte auf einer quer zur Längsmittellinie verlaufenden Linie mit Langlöchern versehen sind, die einerseits von dem den Haltekopf tragenden Schaft des Niets und andererseits von der Klemmschraube durchsetzt sind, die in eine Gewindebohrung des anderen seitlichen Fortsatzes der Basisplatte eingeschraubt ist.
Zweckmäßigerweise ist der Schaft des Niets über eine eine Ring­ schulter bildende Stufe mit einem verjüngten Endteil versehen, das in einer Bohrung des einen seitlichen Fortsatzes der Basis­ platte vernietet ist, wobei der dickere Schaftteil zwischen der Ringschulter und dem Haltekopf länger ist als die Dicke der Deck­ platte.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine aus einer Basisplatte und einer auf dieser befestigten Deckplatte bestehenden Grundplatte für einen Scharnierarm eines Möbelscharniers,
Fig. 2 einen mittleren Längssschnitt durch die Deck­ platte nach Fig. 1,
Fig. 3 den Nietbereich des Schnittes nach Fig. 2 in ver­ größerter Darstellung,
Fig. 4 eine Unteransicht der von der Deckplatte gelösten Basisplatte,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Niets vor seiner Vernie­ tung,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die von der Basisplatte ge­ löste Deckplatte,
Fig. 7 eine Unteransicht einer von der Deckplatte gelösten Basisplatte einer zweiten Ausfüh­ rungsform einer Grundplatte,
Fig. 8 einen mittleren Längsschnitt durch die Basis­ platte nach Fig. 7
Fig. 9 eine Seitenansicht des unvernieteten Halteniets und
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Deckplatte der zweiten Ausführungsform.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 besteht die Grundplatte 1 aus einer Basisplatte 2 und einer diese über­ deckenden Deckplatte 3. Die Basisplatte 2 ist mit einem langge­ streckten mittleren Teil 4 versehen, das kreuzförmig mit seitli­ chen Vorsprüngen 5, 6, verbunden ist. In entsprechener Weise be­ steht die Deckplatte 3 aus einem längeren Mittelteil 7, das eben­ falls kreuzförmig mit seitlichen Fortsätzen 8, 9 verbunden ist. Das Mittelteil 7 der Deckplatte 3 weist einen langgesteckten, sockelförmigen Vorsprung 10 auf, der der Führung und der Befesti­ gung des Scharnierarms dient, der ein den sockelförmigen Vor­ sprung 10 übergreifendes, U-förmiges Profil aufweist. Der mittle­ re massive Teil des sockelförmigen Vosprungs 10 ist mit einer Gewindebohrung 11 für eine Befestigungsschraube des Scharnier­ arms und mit einer Bohrung 12 versehen, in der der Niet 13 ver­ nietet ist. Die Bohrung 10 weist, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, einen mittleren Teil 14 mit geringstem Durchmesser auf, an den sich über durch Ringschultern gebildete Stufen erweiterte Bohrungsteile 15, 16 anschließen. Der Niet 13 durchsetzt zur Ver­ bindung der Basispltte 2 mit der Deckplatte 3 ein Langloch 18, das im vorderen Endbereich des Mittelteils 4 der Basisplatte 2 gebildet ist. Das Langloch 18 ist auf seiner Unterseite mit einem umlaufenden abgestuften Randbereich 19 versehen, der gleichsam eine Nut bildet, in der der flache Haltekopf 20 des Niets 13 liegt. Der Niet 13 ist über durch eine Stufe gebildete Ringschulter 21 mit einem verjüngten Endteil 22 versehen, der den mittleren Bohrungsteil 14 mit geringstem Durchmesser der Bohrung 12 der Deckplatte 3 durchsetzt. Dabei stützt sich die Ringschulter 21 des Niets 13 auf der Ringschulter 17 der Bohrung 12 der Deckplatte 3 ab. In dem oberen erweiterten Bohrungsteil 15 ist der verjüngte Schaftteil 22 des Niets 13 zu einem Niet­ kopf 24 vernietet. Dieser Nietkopf 24 ist so flach ausgebildet, daß er den erweiterten Bohrungsteil 15 in dem Sockelteil 10 nicht überragt. Die Ringschultern 21 des Niets 13 und 17 der Bohrung 12 in der Deckplatte 3 sind derart aufeinander abge­ stimmt, daß zwischen dem Haltekopf 20 des Niets 13 und der Deck­ platte 3 ein ausreichendes Spiel, beispielsweise von 0,1 bis 0,2 mm, verbleibt, die eine gute Querverschieblichkeit der Deck­ platte 3 auf der Basisplatte 2 gewährleisten.
Am unteren Ende der Deckplatte 3 ist deren Mittelteil 7 in einem in seiner Dicke verstärkten Sockelbereich mit einem zu dem Lang­ loch 18 der Basisplatte parallelen Langloch 26 versehen. Die Ba­ sisplatte 2 ist in ihrem Mittelteil 4 mit einer mit dem mittle­ ren Teil des Langloches 6 fluchtenden Gewindebohrung 27 verse­ hen, in die in der aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Weise die Befestigungsschraube 28 eingeschraubt ist.
Die Seitenteile der Basisplatte 2 sind mit Bohrungen 30, 31 für Befestigungsschrauben 32, 33 versehen. Die Seitenteile 9, 8 der Deckplatte 3 sind mit Langlöchern 34, 35 versehen, in deren Be­ reich die Bohrungen 30, 31 der Basisplatte 2 liegen. Zur Befesti­ gung der Basisplatte 2 auf einem Möbelteil o. dgl. lassen sich die Befestigungsschrauben 32, 33, einschrauben, ohne daß dieses durch die Deckplatte behindert wird, da die Breite der Lang­ löcher 34, 35 der Deckplatte 3 größer ist als der Durchmesser der Köpfe der Befestigungsschrauben 32, 33, wie aus Fig. 1 ersicht­ lich ist.
Die Deckplatte ist mit einem nach unten weisenden, umlaufenden Rand 40 versehen. Im Bereich der Seitenteile 8, 9 bildet dieser umlaufende Rand Führungsnuten für die Seitenteile 5, 6 der Basis­ platte.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 10 ist der Niet 40 mit seinem anschließend an die Ringschulter 42 im Durchmesser verjüngten Endteil 43 in der Bohrung 44 des einen Seitenteils 45 der Basisplatte 46 vernietet, während der andere Seitenteil 47 mit einer Gewindebohrung 48 versehen ist. Der Mittelteil 49 der Basisplatte 46 ist in seinen oberen und unteren Endbereichen mit dübelartigen Pfropfen 50, 51 versehen, die in vorgebohrte Befestigungsbohrungen eines Möbelteils o. dlg. eingeschlagen werden.
Im zusammengebauten Zustand der aus den Fig. 7 bis 10 ersichtli­ chen Einzelteile der Grundplatte durchsetzt der in seinem Durch­ messer dickere Schaftteil 55 des Niets 41 das in dem unteren Sei­ tenteil 56 der Deckplatte 57 befindliche Langloch 58. Die Breite des Langlochs 58 entspricht dem Durchmesser des dickeren Schaft­ teils 55 des Niets 41, während der Haltekopf 59 die Ränder des Langloches 58 übergreift. Das Langloch 60 des anderen Seiten­ teils 61 der Deckplatte 27 durchsetzt eine nicht dargestellte Klemmschraube, die in die Gewindebohrung 48 des Seitenteils 47 der Basisplatte 46 eingeschraubt ist.
Der Niet 41 stützt sich mit seiner Ringschulter 42 auf dem Rand der Nietbohrung 44 ab, wobei die Länge dieses dickeren Schaft­ teils 55 die Dicke der Deckplatte 57 im Bereich des Langloches 58 geringfügig übersteigt, so daß eine leichte Querverschieb­ lichkeit gewährleistet ist.
Die Seitenteile 45, 47 sind in der bei dem ersten Ausführungsbei­ spiel beschriebenen Weise in nutartigen Führungen der Seiten­ teile 56, 61 der Deckplatte 57 geführt, die durch einen nicht dargestellten, nach unten weisenden Rand gebildet sind.

Claims (11)

1. Grundplatte zur Befestigung eines Scharnierarms eines Möbelscharniers o. dgl., bestehend aus einer an einer Tragwand o. dgl. durch Befestigungsschrauben oder Dübel befestigbaren Basisplatte und aus einer diese zumindest teilweise übergreifenden oder überdeckenden und auf dieser quer zum Scharnierarm o. dgl. verschieblich geführten Deck­ platte mit Befestigungseinrichtungen für den Scharnierarm, die mit der Basisplatte einerseits durch formschlüssig in­ einandergreifende Haltemittel und andererseits durch eine in eine Gewindebohrung der Basisplatte eingeschraubte und mit einem Kopf versehene Klemmschraube verbunden ist, die platte durchsetzt, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte­ mittel aus einem mit einem Haltekopf (20, 59) versehenen Niet (13, 41) bestehen, dessen Schaft (22, 43) mit der Ba­ sisplatte (46) oder der Deckplatte (3) vernietet ist und ein zur Verschieberichtung paralleles Langloch (18, 58) der anderen Platte durchsetzt, mit der er nicht vernietet ist, wobei der Durchmesser des Haltekopfes (20, 59) größer ist als die Breite des Langloches (18, 58).
2. Grundplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (2) und die Deckplatte (3) durch seitliche Fortsätze (5, 6; 8, 9) im wesentlichen kreuzförmig ausgebil­ det sind, daß der Niet (13) auf der Unterseite des den Scharnierarm tragenden Mittelteils (7) der Deckplatte (3) befestigt ist und ein Langloch (18) der Basisplatte (2) durchsetzt und daß der flach ausgebildete Haltekopf (20) in einer das Langloch (18) umgebenden, durch eine umlaufen­ de Stufe (19) gebildeten Nut liegt, deren Flanken höher sind als die Dicke des Haltekopfes (20).
3. Grundplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klemmschraube (28) ein Langloch (26) durch­ setzt, das am unteren Ende des Mittelteils (7) der Deck­ platte (3) vorgesehen ist.
4. Grundplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die seitlichen Fortsätze (5, 6) der Basis­ platte (2) mit Bohrungen (30, 31) für Befestigungsschrauben (32, 33) versehen sind, deren Köpfe in Langlöchern (34, 35) der seitlichen Fortsätze (8, 9) der Deckplatte (3) liegen, wobei die Breite der Langlöcher größer ist als der Durch­ messer der Köpfe.
5. Grundplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Deckplatte (3) auf ihrer Unterseite mit einem umlaufenden Rand (40) versehen ist und die Rän­ der der Seitenteile (8, 9) der Deckplatte (3) Führungsnuten für die Seitenteile (5, 6) der Basisplatte (2) bilden.
6. Grundplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Niet (13) über eine Ringschulter (21) mit einem verjüngten Endteil (22) versehen ist, der in der den Niet halternden Bohrung (12) der Deckplatte (3) vernietet ist und daß die Ringschulter (21) sich auf einem durch eine ringförmige Gegenschulter (17) gebildeten Rand eines verengten Teils (14) der Bohrung (12) abstützt.
7. Grundplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Nietkopf (24) in einem oberen erwei­ terten, durch eine umlaufende Stufe gebildeten Bohrungs­ teil (15) der Deckplatte (3) liegt.
8. Grundplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die den Niet (13) halternde Bohrung (12) durch einen auf dem Mittelteil (7) der Deckplatte (2) be­ findlichen, der Befestigung des Scharnierarms dienenden Sockel (10) hindurchgeführt ist.
9. Grundplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Niet (41) mit der Basisplatte (46) vernietet ist.
10. Grundplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Niet (41) mit einem seitlichen Fortsatz (45) der Basis­ platte (46) vernietet ist, daß die seitlichen Fortsätze (56, 61) der Deckplatte (57) auf einer quer zur Längsmittel­ linie verlaufenden Linie mit Langlöchern (58, 60) versehen sind, die einerseits von dem den Haltekopf (59) tragenden Schaft (55) des Niets (41) und andererseits von der Klemm­ schraube durchsetzt sind, die in eine Gewindebohrung (48) des anderen seitlichen Fortsatzes (47) der Basisplatte (46) eingeschraubt ist.
11. Grundplatte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaft (55) des Niets (41) über eine eine Ringschulter (42) bildende Stufe mit einem verjüngten End­ teil (43) versehen ist, das in einer Bohrung (44) des ei­ nen seitlichen Fortsatzes (45) der Basisplatte (46) ver­ nietet ist, und daß der dickere Schaftteil (55) zwischen der Ringschulter (42) und dem Haltekopf (59) länger ist als die Dicke der Deckplatte (57).
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