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DE3688508T2 - Vorrichtung zum abkoppeln von ultraschallschwingungen. - Google Patents

Vorrichtung zum abkoppeln von ultraschallschwingungen.

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Publication number
DE3688508T2
DE3688508T2 DE86902994T DE3688508T DE3688508T2 DE 3688508 T2 DE3688508 T2 DE 3688508T2 DE 86902994 T DE86902994 T DE 86902994T DE 3688508 T DE3688508 T DE 3688508T DE 3688508 T2 DE3688508 T2 DE 3688508T2
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DE
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sleeve
fluid
instrument
decoupling
decoupling sleeve
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DE86902994T
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Larry Hood
Maurice Imonti
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Original Assignee
Nestle SA
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf flüssigkeitsgespülte, ultraschallbetriebene Schneidgeräte, und insbesondere auf chirurgische Instrumente von der Art, die Ultraschallenergie zum Einwirken auf bzw. zum Operieren an Gewebe verwenden. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Vorrichtung zum Abkoppeln von Ultraschallschwingungen, die in einem Fluiddurchgang angeordnet ist, um das Betriebsverhalten bzw. die operativen Eigenschaften eines chirurgischen Gerätes in einem chirurgischen Spül-/Absaugapparat, wie er bei der Augenchirurgie verwendet wird, zu verbessern.
  • Chirurgische Instrumente, die Ultraschallschwingungen in Kombination mit der Zirkulation von Spülflüssigkeit über die Arbeits- oder Operationsstelle zum Entfernen von Gewebe von einem biologischen Körper verwenden, sind allgemein bekannt und werden weithin verwendet, insbesondere bei abgeschlossenen und im wesentlichen abgeschlossenen Operationsstellen. Solche chirurgischen Instrumente sind insbesondere zum Entfernen von Katarakten und für andere am Auge ausgeführte chirurgische Verfahren gut angepaßt. Ultraschallchirurgische Instrumente dieser Art, mit denen sich die vorliegende Erfindung hauptsächlich beschäftigt, verwenden üblicherweise eine längliche Sonde oder Operationsspitze, deren eines Ende durch ein schwingungsübertragendes Teil mit einem Wandler zum Liefern von Ultraschallenergie an das andere oder freie Ende der Sonde fest verbunden ist. Die Ultraschallenergie wird ausgesandt, um an der Operationsstelle Gewebe auf zubrechen und zu entfernen oder zu emulgieren für ein Entfernen durch Absaugen. Spülflüssigkeit wird durch eine Abschirmung oder Hülle, die den Körper der Sonde zum Ablassen in der Nähe der Spitze oder des freien Endes der Sonde umgibt, zugeführt und wird durch Ansaugen durch eine hohle Mitte des rohrförmigen Körpers der Sonde zurückgeführt. Ein ultraschallchirurgischer Absauger dieser Art ist in der US-PS 3,805,787 dargestellt, der Leitungen zum Aufbringen von Saugkraft durch die Mitte der schwingungsübertragenden Operationssonde und zum Zuführen von Spülflüssigkeit um die Außenfläche der Sonde durch einen Durchgang, der von einer rohrförmigen Abschirmung festgelegt wird, einschließt. Die Spülflüssigkeit strömt um das freie Ende des Sondenelementes herum und zurück durch die Mitte der Sonde, um losgelöstes und emulgiertes Gewebe wirkungsvoll zu spülen und abzuführen. Verschiedene Abschirmungsanordnungen zum Steuern oder Lenken der Spülflüssigkeitsströmung in die Nähe des freien Endes der Operationssonde sind in dem älteren Patent dargestellt, sowie auch in der US-PS 3,693,613 und US- PS 4,515,583.
  • Bedeutende Aufmerksamkeit ist in der Technik zum Verbessern der operativen Eigenschaften jener Geräte für den Komfort des Chirurgen und zum Erweitern der Wirksamkeit des Instrumentes für die Sicherheit des Patienten auf die Lösung mehrerer Probleme gerichtet worden. Beispielsweise ist vorgeschlagen worden, die starre Ultraschallspitzenkappenmuffe in einem Stück oder als ein transparentes Teil auszubilden, und Geräte bereitzustellen, die zunehmend kleinere Inzisionen unterbringen können. Solche Muffenkomponenten, die die Durchgänge der Spülflüssigkeitsleitungen jener Instrumente festlegen, weisen jedoch manchmal in dem Kanal gebildete Kavitationsbläschen auf, die durch das ultraschallschwingende Teil und als Ergebnis des Lenkens der Spülflüssigkeit um die Ultraschallspitze erzeugt werden. Jene Kavitationsbläschen erzeugen ein visuelles Hindernis bei einer schwierigen Operation und eine Belästigung im Auge während der Operation. üblicherweise hat der Chirurg den chirurgischen Eingriff zu unterbrechen, um dem Absaugsystem zu gestatten, die Bläschen vor Wiederaufnahme des chirurgischen Eingriffs zu entfernen.
  • Derartige Kavitation und Bläschen können auch die Stabilität der Ultraschallwirkung während eines chirurgischen Eingriffs nachteilig beeinflussen. Beispielsweise besteht bei der Herstellung solcher Instrumente ein beständiger Wunsch, Leistung ständig an die ultraschallschwingende Spitze zu liefern, ohne daß die Leistung abfällt oder sich abschwächt, so daß der Chirurg erwarten kann, daß die Ultraschallenergie, die während des chirurgischen Vorganges durch die Spitze geliefert wird, praktisch beständig ist und er daher seine Aufmerksamkeit gegenüber Schwankungen und Veränderungen der operativen Eigenschaften des Instruments minimiert. Man ist der Meinung, daß das Vorhandensein solcher Kavitationsbläschen eine Auswirkung auf die Stabilität des Instruments im Erzeugen von Veränderungen in der mechanischen Impedanz in dem Instrument hat, die entsprechende Veränderungen in den mechanischen operativen Eigenschaften des Instruments verursacht. Demgemäß ist erwünscht, die Operationsspitze von der äußeren Hülle abzukoppeln und zu isolieren und Kavitationsbläschen in dem Fluidweg zu verhindern, um Leistungsabfall auszuschließen und Instabilität bei den operativen Eigenschaften des Instruments zu reduzieren.
  • Daher ist es ein allgemeines Ziel der Erfindung, ein Instrument der beschriebenen Art zu verbessern, indem seine Stabilität verbessert wird und indem Kavitations- und Bläschenbildung in der Spülflüssigkeit reduziert oder eliminiert wird.
  • Es ist auch ein allgemeines Ziel in diesem Gebiet der Technik, Isolierung unter Last, und akustische und hydraulische Druckeinschließung zu verbessern und Geräuschreduzierung und Stabilisierung unter Last in Verbindung mit solchen Instrumenten zu erreichen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein ultraschallchirurgisches Instrument bereitgestellt, das ein Handstück, ein ultraschallbetätigtes chirurgisches, von dem Handstück gehaltenes Werkzeug und ein Muffenelement aufweist, das mit dem Handstück verbunden ist und um einen Teil des chirurgischen Werkzeuges angeordnet ist, und das einen Fluidkanal festlegt, durch den ein Fluid von einer Fluidversorgung zu einer Operationsstelle für das Werkzeug strömen kann, gekennzeichnet durch eine Ultraschallabkoppelmuffe, die im wesentlichen im Fluidkanal angeordnet ist, um die Übertragung von Ultraschallenergie durch das Fluid in dem Fluidkanal zu verhindern.
  • Die Erfindung kann betrachtet werden als in Beziehung stehend mit einer Verbesserung in der Absaug- und Spülflüssigkeitsleitung eines ultraschallbetätigten chirurgischen Instruments der Art, das ein längliches, im wesentlichen zylindrisches Handstück aufweist, welches eine Spülflüssigkeitszufuhrleitung enthält und das an einem Ende eine längliche, rohrförmige Absaugflüssigkeitsleitung aufweist, wobei die Spülflüssigkeitsleitung einen hohlen Körper, der eine Achse umgebende Wände hat, ein erstes Ende, das für fluidübertragende Kommunikation mit der Zufuhrleitung offen ist, und ein zweites Ende mit einer axialen Öffnung darin aufweist, wobei der hohle Körperteil Mittel zum Ineingriffbringen mit dem Handstück umfaßt, und ein rohrförmiger Muffenteil vorgesehen ist, der in fluidübertragender Kommunikation mit der axialen Öffnung in dem zweiten Ende ist und sich davon koaxial erstreckt. Die Verbesserung gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung umfaßt ein Abkoppelmuffenelement, wie es in Anspruch 24 festgelegt ist. Das Abkoppelelement kann aus starrem oder halbstarrem Material hergestellt sein, wobei vorzugsweise die Öffnungen in Form von Löchern oder Schlitzen an einem distalen Ende des rohrförmigen Teils festgelegt sind. Das rohrförmig geformte Abkoppelmuffenelement kann in den Spülflüssigkeitsdurchgang zwischen der Spitzenkappenmuffe und dem Operationsteil des Instruments axial eingefügt sein, um die Eigenschaften der Spitzenkappenmuffe zu verbessern und den bei der Verwendung einer solchen Spitzenkappenmuffe auftretenden Betrag an Kavitation und Bläschenbildung zu reduzieren, jedoch ohne Hinzufügen der Abkoppelkomponente gemäß der Erfindung. Das Abkoppelelement stabilisiert die Ultraschallwirkung während eines operativen Eingriff s, insbesondere während einer Augenoperation. Wenn sie derart verwendet wird, wirkt die Abkoppelmuffe daher, um die Übertragung von Ultraschallenergie durch das Fluid in der Fluidleitung eher zum Instrument als zur Spitze zu verhindern. Die Abkoppelmuffe kann auch die laminaren Strömungseigenschaften der Fluidleitung für Spülflüssigkeit verbessern, wodurch desweiteren eine Tendenz zur Bläschenbildung und Kavitation reduziert wird.
  • Das Abkoppelmuffenelement kann einen im allgemeinen zylindrischen, dünnwandigen Körperteil aufweisen, der gegenüberliegend beabstandete, um 180 Grad versetzte Öffnungen auf den sich diametral gegenüberliegenden Seiten festlegt. Die Öffnungen in der Form von Schlitzen sind durch eine axiale Länge festgelegt, die in halbrund geformten, gegenüberliegenden Endabschnitten auslaufen. Die sich axial erstreckende Abkoppelmuffe endet in einem Schulterteil, der einen Außendurchmesser aufweist, der geringfügig größer als der Außendurchmesser des sich axial erstreckenden Teiles ist, wodurch die Abkoppelmuffe in dem Spitzenkappenmuffenelement gehalten wird. Die Abkoppelmuffe gemäß der Erfindung kann derart angeordnet sein, daß sie auf der Innenseite des Spitzenkappenmuffenelementes bzw. der Infusionsmuffe frei schwimmt, während ein sich axial erstreckender Teil der schwingenden Spitze sich durch ihr Inneres erstreckt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • In den Zeichnungen zeigt:
  • Fig. 1 eine herkömmliche ultraschallchirurgische Spül-/Absaugvorrichtung der Art, die ein Spitzenkappenmuffenelement enthält, das als Spülleitung dient;
  • Fig. 2 einen Längsschnitt des Spitzenteils der herkömmlichen Spül-/Absaugvorrichtung der Fig. 1, wobei die Befestigung des Spitzenkappenmuffenelementes am Handstück in der Anordnung nach dem Stand der Technik dargestellt ist;
  • Fig. 3 in einer teilweise aufgebrochenen Ansicht eine hinzugefügte Abkoppelmuffe gemäß der Erfindung in der Fluidleitung in dem Spitzenteil der Spül-/Absaugvorrichtung zwischen dem Spitzenkappenmuffenelement und der sich axial erstreckenden Spitze;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht der Abkoppelmuffe gemäß der Erfindung, wobei ihre Schlitzanordnung und ihre Schulter dargestellt sind; und
  • Fig. 5 einen Querschnitt entlang der Linie 5-5 der Fig. 4.
  • Die Zeichnungen veranschaulichen das Konzept der Erfindung, die weitere Beispiele enthalten könnte, welche für einen Fachmann offensichtlich sind.
  • Detaillierte Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
  • Das herkömmliche opthalmologische chirurgische Werkzeug, das koaxiale Spül- und Absaugfunktionen aufweist, für die die Abkoppelmuffe gemäß der Erfindung besonders gut verwendbar ist, ist in Fig. 1 allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Ein chirurgisches Werkzeug 10 dieser Art umfaßt ein allgemein mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnetes Handstück, das einen länglichen Greif- oder Rohrteil 14 und eine Verlängerung 16 aufweist, die ein durch Ultraschall in Schwingung versetztes chirurgisches Werkzeug oder Nadel 18 trägt. Das Handstück 12 ist mit einer Leitung 20 versehen, die Energie- und Steuerleitungen und Kühlwasserschläuche zum Kühlen des Handstückes enthält. Das Werkzeug 10 enthält auch eine Absaugleitung 22, die mit einer Vakuumquelle verbunden ist, und eine Spülleitung 24, die mit einer Spülflüssigkeitsquelle verbunden ist. Beide Leitungen 22 und 24 sind mit Durchgängen innerhalb des Handstückes 12 verbunden, die zu dem Bereich der Verlängerung 16 des Handstückes führen. Das distale Ende des Handstückes 12 ist mit einer Spitzenkappe 26 und einem Spitzenkappenmuffenelement 28 versehen, das das Ultraschallwerkzeug 18 umgibt und einen koaxialen ringförmigen Durchgang zum Zuführen von Spülflüssigkeit an die Operationsstelle an der Spitze des Werkzeuges 18 schafft.
  • Fig. 2 zeigt einen detaillierten Längsschnitt des distalen Endes des Handstückes 12. Das Ultraschallwerkzeug 18 ist mit dem ultraschallschwingenden Verbindungselement 30 durch eine Schraubverbindung verbunden. Ein axiale Bohrung 32 in dem Ultraschallwerkzeug 18 steht mit der Absaugleitung 22 durch herkömmliche gebohrte Durchgänge in dem Ultraschallverbindungselement 30 und dem Handstück 12 (nicht dargestellt) in Verbindung. Der Bereich zwischen dem Ultraschallverbindungselement 30 und der Verlängerung 16 stellt eine Leitung 34 für Spülflüssigkeit dar. Die Spülflüssigkeitsleitung ist durch übliche Kanäle (nicht dargestellt) in dem Handstück 12 mit der Spülflüssigkeitsleitung 24 verbunden. Das Muffenelement 28 umgibt das Ultraschallwerkzeug 18, so daß es einen koaxialen Fluidkanal 36 schafft, welcher Fluid von der Fluidleitung 34 aufnimmt und es an die Operationsstelle führt.
  • Das Muffenelement 28 ist hohl und hat einen Körperteil 40, der mit der Spitzenkappe 26 verbunden ist, die ein Mittel zum Ineingriffbringen des vorderen Endes des chirurgischen Instrumentes 10 aufweist, so daß es mit dem Durchgang oder den Durchgängen in dem Handstück, die Spülflüssigkeit zuführen, in Fluidverbindung ist. Der Körperteil 40 des Muffenelementes 28 umgibt das ultraschallschwingende Werkzeug 18 und weist eine Achse auf, die mit der Achse des ultraschallschwingenden Werkzeugs koinzident ist. Im allgemeinen hat der Körperteil eine zylindrische Form und eine relativ dicke Wand, die mit Befestigungsmitteln an einem Ende des Körpers zum Verbinden mit der Spitzenkappe 26 versehen ist. Die Kombination der Spitzenkappe 26 und des Körperteils 40 des Muffenelementes 28 tritt mit dem Handstück 10 in Verbindung, um darauf gehalten zu werden. Vorzugsweise sind die mechanischen Befestigungsmittel ein Innengewinde 42 auf der Innenwand des Körperteils 40, das schraubbar mit einem Außengewinde am Ende des Handstückes 10 ineinandergreift, um die Spitzenkappe 26 und die Muffe 28 dort zu befestigen.
  • Der Körperteil 40 und die Muffe 28 sind üblicherweise aus einem synthetischen Harzmaterial homogen gegossen. Die distale Spitze der Fluidleitung ist derart bemessen, daß sie eng über das Absaugelement eines chirurgischen Spül-/Absauggerätes paßt und ist mit einem konischen Abschnitt zum leichten Einfügen in einen Einschnitt versehen. Öffnungen für Seiteninfusionen sind in dem Muffenelement auch ausgebildet, um eine freie Strömung von Spülflüssigkeit zur Operationsstelle zu bieten.
  • Fig. 3 zeigt die Verbesserung gemäß der Erfindung, bei der eine Abkoppelmuffe 50, die detaillierter in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben wird, innerhalb der Umgrenzung der Infusionsmuffe 27 und insbesondere in ihrem Fluiddurchgang angeordnet ist. In ähnlicher Weise ist die Abkoppelmuffe 50 innerhalb der Umgrenzung der Kombination aus der Spitzenkappe 26 und dem Muffenelement 28 angeordnet, wenn eine zweistückige Konstruktion verwendet wird, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Wie in Fig. 4 dargestellt ist, umfaßt die Abkoppelmuffe 50 ein längliches, sich axial erstreckendes, dünnwandiges, rohrförmiges Element 52, das eine sich axial dort hindurch erstreckende Bohrung 54 aufweist. Das sich axial erstreckende rohrförmige Element 52 endet in einer Schulter 56, deren äußerer Durchmesser geringfügig größer ist als der äußere Durchmesser des rohrförmigen Elementes 52. Normalerweise erlauben die äußere und die innere Abmessung der Abkoppelmuffe 50 im Verhältnis zu der umgebenden äußeren Abmessung des schwingenden Elementes und der Innenabmessung der Infusionsmuffe 27 einen Spülflüssigkeitsdurchgang entlang sowohl der inneren als auch der äußeren Oberflächen der Abkoppelmuffe 50. Jedoch kann die Außenabmessung der Muffe 50 ausreichend groß sein, um zu bewirken, daß die Außenfläche des rohrförmigen Elementes 52 an der Innenfläche der Infusionsmuffe 27 ruht. In diesem Fall ist der Spülflüssigkeitsdurchgang auf das Innere der Abkoppelmuffe 50 beschränkt. Im umgekehrten Fall kann die Innenabmessung der Muffe 50 im Extremfall geringfügig größer sein als die Außenabmessung des hindurchführenden Teils des Werkzeuges, wodurch der Spülflüssigkeitsdurchgang gänzlich an der Außenseite der Abkoppelmuffe 50 angeordnet ist.
  • Die Abkoppelmuffe 50 kann aus einem starren Material bestehen, wie zum Beispiel aus Kunststoff oder Metall und vorzugsweise aus Polypropylen, oder aus einem halbstarren Material wie aus einem Silikonrohr. Wenn sie derart gebildet ist, kann die Muffe 50 durch Gießen, Extrudieren oder Formen in eine ringförmige Form hergestellt werden. Während die Muffe 50 vorzugsweise in ihrer Gesamtform zylindrisch ist, um bequem in den zylindrischen Fluiddurchgang zu passen, wie festgelegt worden ist, so können doch auch andere Rohrformen verwendet werden.
  • Wie in Fig. 3 dargestellt ist, kann die Abkoppelmuffe 50 vorzugsweise zum freien Schwimmen in axialer und radialer Richtung in dem Kanalbereich angeordnet sein, wie innerhalb der Muffe 26 dargestellt ist, oder ein Ende kann festgelegt sein, so daß nur eine geringe axiale Bewegung zugelassen ist. Um jedoch eine gleichmäßige axiale Fluidströmung aufrechtzuerhalten, ist die Schulter 56 derart bemessen, daß sie innerhalb der Muffe 27 gehalten wird, wie zum Beispiel durch Eingriff oder axiales Festhalten jenseits einer Vielzahl von Anschlagstiften 60, die an einer vorgegebenen Rückhalteposition an dem vorderen inneren Ende der Muffe 27 ausgebildet sind. Andere Mittel zum Halten der Schulter 56 und damit der Abkoppelmuffe 50 können auch verwendet werden.
  • Wenn die Abkoppelmuffe 50 derart innerhalb der Infusionsmuffe 27 wie beschrieben gehalten wird, bleibt das von der Schulter 56 entfernte Ende 58 frei, um geringfügig in radialer Richtung zu schwimmen. Zusätzlich gestattet die Zusammenarbeit zwischen der Schulter 56 und dem Stift 60 geringe axiale Bewegung der Abkoppelmuffe 50.
  • Die Muffe 50 ist in Fig. 4 und 5 mit einer durchgehenden Umfangsoberfläche auf dem rohrförmigen Element 52 und der Schulter 56 dargestellt. Die Kontinuität dieser Oberflächen kann unterbrochen sein, beispielsweise durch einen länglichen Schlitz, der sich über einen Teil oder die gesamte Länge der Abkoppelmuffe 50 axial erstreckt. Eine Konstruktion, bei der ein Schlitz über die gesamte Länge der Abkoppelmuffe 50 vorgesehen ist, kann die Herstellung erleichtern, indem es ermöglicht wird, die Muffe 50 eher in einer radialen Richtung als in einer axialen Richtung, wie wenn die Oberfläche durchgehend ist, zusammenzubauen.
  • Die Abkoppelmuffe 50 enthält desweiteren eine Vielzahl von Schlitzen 62 mit sich axial erstreckenden Abschnitten 64, die in einem Paar von axial beabstandeten halbkreisförmigen Abschnitten 66 enden, welche durch einen Radius festgelegt sind, der entlang einer Achse der Wand zentriert ist und sich von einer Position in der Nähe der Schulter 56 in eine andere Position zwischen der axialen Länge der Wand des rohrförmigen Teiles 52 der Abkoppelmuffe 50 erstreckt. Vorzugsweise ist ein Paar solcher Schlitze diametral gegenüberliegend in den Wänden eines rohrförmigen Elementes 52 angeordnet. Jedoch ist zu verstehen, daß solche Schlitze weggelassen werden können, oder es können ein oder mehr als zwei Schlitze verwendet werden. Wenn die Schlitze 62 verwendet werden, so lassen sie einen Fluiddurchgang zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Muffe 50 zu.
  • Die Verwendung der Abkoppelmuffe 50, wie sie in den Fig. 4 und 5 und in der Kombination in Fig. 3 dargestellt ist, hat eine deutliche Verbesserung beim Reduzieren und Eliminieren der Kavitation und der Bläschen, die während eines Operationsvorganges oder während eines chirurgischen Eingriffs am Auge entstehen können, erbracht. Somit ist die Ultraschallwirkung im Auge relativ zur Ultraschallwirkung, die durch die herkömmlichen Ausführungsbeispiele der Fig. l und 2 erzeugt werden, stabilisiert worden. Auch wenn die Abkoppelmuffe 50 als eine in dem Ultraschallhandstück separat installierte Komponente dargestellt ist, kann sie mit der Spitzenkappe 26 und der Muffe 28 oder mit der einstückigen Infusionsmuffe 27, wie es jeweils in dem herkömmlichen Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 oder in Fig. 3 dargestellt ist, kombiniert werden, um die gleiche Funktion zu erzielen. In diesem Fall ist beispielsweise die Infusionsmuffe 27 und die Abkoppelmuffe 50 als eine integrale Komponente ausgebildet. Während die Abkoppelmuffe einen akzeptablen Teil an Fluidwiderstand durch Reduzierung des Strömungsbereiches in der Fluidleitung liefert, übertreffen zusätzlich die günstigen Effekte der Stabilisierung, die aus der Verwendung der Abkoppelmuffe 50 herrühren, den erhöhten Fluidwiderstand. Darüber hinaus kann sich eine reduzierte Spülflüssigkeitsströmung während einer Operation als wünschenswert erweisen.
  • Somit hat die Verwendung der Abkoppelmuffe 50 in der dargestellten Art die Konsistenz der Leistungsübertragung verbessert und gewisse Instabilitäten, die bei der Verwendung des Instruments gelegentlich auftreten, reduziert. Wenn auch alle Gründe für diese Verbesserung nicht vollständig verstanden werden, so wird doch angenommen, daß die Verwendung der Ultraschallabkoppelmuffe 50 gemäß der Erfindung dazu dient, die chirurgische Spitze von der äußeren Hülle des Handstückes 12 zu isolieren und die akustische Kopplung im Fluidmedium innerhalb des Spüldurchganges positiv zu beeinflussen, wodurch die Impedanz des Fluidweges beeinflußt wird. Insbesondere wird angenommen, daß die Abkoppelmuffe 50 dazu dient, die mechanische Impedanz zu verbessern, die der durch das Fluidmedium übertragenen Ultraschallenergie geboten wird. Es ist die Absicht, die Ultraschallwirkung vom Äußeren des Handstückes abzukoppeln, um somit das Abführen von Leistung, die zum Übertragen auf die schwingende Spitze 18 vorgesehen ist, zu reduzieren. Darüber hinaus dient die Verwendung der Abkoppelmuffe 50 dazu, die Last zu isolieren und den akustischen und hydraulischen Druck innerhalb des Handstückes in einer bevorzugten Art einzuschließen, während sie auch die Schallübertragung von dem Gerät reduziert.

Claims (31)

1. Ultraschallchirurgisches Instrument, das ein Handstück (12), ein ultraschallbetätigtes chirurgisches von dem Handstück gehaltenes Werkzeug und ein Muffenelement (26, 28 oder 27) aufweist, das mit dem Handstück verbunden ist und um einen Teil des chirurgischen Werkzeuges angeordnet ist, und das einen Fluidkanal (36) festlegt, durch den ein Fluid von einer Fluidversorgung zu einer Operationsstelle für das Werkzeug strömen kann, gekennzeichnet durch eine Ultraschall- Abkoppelmuffe (50), die im wesentlichen im Fluidkanal angeordnet ist, um die Übertragung von Ultraschallenergie durch das Fluid in dem Fluidkanal zu verhindern.
2. Instrument nach Anspruch 1, worin die Abkoppelmuffe eine in dem Fluidkanal angeordnete rohrförmige Ultraschallabkoppelmuffe ist.
3. Instrument nach Anspruch 2, das weiterhin ein Haltemittel zum Halten der Abkoppelmuffe innerhalb der Muffe aufweist.
4. Instrument nach Anspruch 3 mit dem Muffenelement, das eine Spitze (26), die mit dem distalen Ende des Handstückes in Eingriff steht, und ein Muffenelement (28), das mit dem distalen Ende der Spitzenkappe verbunden ist und sich davon nach außen erstreckt, aufweist.
5. Instrument nach Anspruch 4 mit der Spitzenkappe (26) und dem Muffenelement (28), die als getrennte Teile gebaut sind, und wobei das Muffenelement ein Befestigungsmittel aufweist, um das Muffenelement und die Spitzenkappe miteinander zu befestigen.
6. Instrument nach Anspruch 4 mit der Spitzenkappe und dem Muffenelement, die miteinander als eine einteilige Konstruktion ausgebildet sind.
7. Instrument nach Anspruch 3 mit dem Haltemittel, das einen Bund (56) aufweist, der an einem Ende der Abkoppelmuffe angefügt ist.
8. Instrument nach Anspruch 7 mit dem Haltemittel, das zumindest eine Arretierung (60) aufweist, die vom Muffenelement radial nach innen hervor steht und proximal relativ zum Bund angeordnet ist.
9. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die ein Rohr (52) mit einer Rohrinnenfläche und einer Rohraußenfläche an seiner gegenüberliegenden Seite aufweist, und wobei die Abkoppelmuffe derart dimensioniert und in dem Fluidkanal angeordnet ist, daß das Fluid an und entlang der Innen- und der Außenfläche strömt.
10. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die ein Rohr mit einer Rohrinnenfläche und einer Rohraußenfläche an seiner gegenüberliegenden Seite aufweist, und wobei die Abkoppelmuffe derart angepaßt, dimensioniert und in dem Fluidkanal angeordnet ist, daß das Fluid entlang der Innenfläche strömt und daran gehindert ist, an und entlang der Außenfläche zu strömen.
11. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die ein Rohr mit einer Rohrinnenfläche und einer Rohraußenfläche an seiner gegenüberliegenden Seite aufweist, und wobei die Abkoppelmuffe derart angepaßt, dimensioniert und in dem Fluidkanal angeordnet ist, daß das Fluid entlang der Außenfläche strömt und daran gehindert ist, an und entlang der Innenfläche zu strömen.
12. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die im allgemeinen im Fluidkanal frei schwimmt.
13. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die festgelegt ist, so daß nur geringe axiale Bewegung im Fluidkanal zugelassen ist.
14. Instrument nach Anspruch 3 mit der Abkoppelmuffe, die zumindest eine radiale Öffnung (62) aufweist, die einen Durchgang für die Fluidströmung festlegt.
15. Instrument nach Anspruch 14 mit der Öffnung, die einen längs angeordneten Schlitz aufweist.
16. Instrument nach Anspruch 14 mit der Öffnung, die am distalen Ende der Abkoppelmuffe angeordnet ist.
17. Instrument nach Anspruch 14 mit der zumindest einen radialen Öffnung, die ein Paar von diametralen Öffnungen aufweist.
18. Instrument nach Anspruch 1, worin die Ultraschall- Abkoppelmuffe in dem Fluidkanal angeordnet ist und einen Teil des Werkzeuges umgibt, um das Fluid in dem Fluidkanal von der Ultraschallenergie von dem Werkzeug zu isolieren und um die Kavitationsbläschenbildung in dem Fluid zu reduzieren.
19. Instrument nach Anspruch 1, worin das Muffenelement ein Kappenelement (26) aufweist und die Abkoppelmuffe innerhalb des Kappenelements um einen Teil des Werkzeuges herum und in dem Fluidkanal angeordnet ist, wobei die Abkoppelmuffe einen sich axial erstreckenden Körperteil, der um das Werkzeug angeordnet ist, und eine Körperteilwand aufweist, und wobei die Körperteilwand eine radiale Öffnung (62) aufweist, die Fluidtransfer innerhalb des Fluiddurchgangs zwischen dem Äußeren und dem Inneren der Körperteilwand zuläßt.
20. Instrument nach Anspruch 1 mit der Abkoppelmuffe, die einen sich axial erstreckenden dünnwandigen länglichen Rohrteil aufweist mit einer Außenabmessung, die kleiner ist als die Außenabmessung des Fluidkanals und mit einer derart bemessenen Innenabmessung, daß darin ein sich axial erstreckender Teil des Werkzeugs aufgenommen wird, ein Haltemittel, das sich von dem Rohrteil radial nach außen im wesentlichen benachbart zu seinem distalen Ende erstreckt, um den Rohrteil innerhalb des Fluidkanals zu halten, und wobei der Rohrteil zumindest eine Öffnung (62) aufweist, die radial dort hindurch führt und den Fluiddurchgang zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Rohrteils zuläßt.
21. Instrument nach Anspruch 20 mit dem Haltemittel, das zumindest einen Vorsprung aufweist, der sich von dem Rohrteil aus radial erstreckt und an diesem befestigt ist.
22. Instrument nach Anspruch 21 mit dem Vorsprung, der einen den Rohrteil umgebenden Bund (56) aufweist.
23. Instrument nach Anspruch 1 mit dem Fluidkanal, der einen Spülflüssigkeitsdurchgang aufweist, wobei das Fluid Spülflüssigkeit aufweist und die Abkoppelmuffe Kavitation und Bläschenbildung in der Spülflüssigkeit im Spülflüssigkeitsdurchgang reduziert.
24. Abkoppelmuffenelement, das konstruktiv angepaßt ist für eine Anordnung in einem chirurgischen Instrument, das eine ultraschallschwingende chirurgische Spitze (18) und ein Leitungsmittel (28) aufweist, das eine Fluidleitung (36) für strömende Spülflüssigkeit zur chirurgischen Spitze festlegt, worin ein Teil der chirurgischen Spitze sich innerhalb der Leitung erstreckt, wobei das Abkoppelmuffenelement (50) aufweist:
einen sich axial erstreckenden relativ dünnwandigen länglichen Rohrteil (52) mit einer Außenabmessung, die kleiner ist als die Außenabmessung der Fluidleitung, und mit einer derart bemessenen Innenabmessung, daß darin ein sich axial erstreckender Teil der chirurgischen Spitze aufgenommen wird, ein Haltemittel (56), das sich von dem im wesentlichen zu dessen einem Ende benachbarten Rohrteil aus erstreckt zum Halten des Rohrteiles innerhalb des Leitungsmittels, und wobei der Rohrteil zumindest eine Öffnung (62) festlegt, die radial dort hindurch führt und Fluiddurchgang zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Rohrteiles zuläßt.
25. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit dem Haltemittel, das zumindest einen Vorsprung aufweist, der sich von dem Rohrteil aus radial erstreckt und an diesem befestigt ist.
26. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 25 mit dem Vorsprung, der einen den Rohrteil umgebenden Bund (56) aufweist.
27. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit der zumindest einen Öffnung, die zumindest zwei beabstandete axial angeordnete Öffnungen (62) aufweist.
28. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit der Öffnung, die gegenüberliegende sich axial erstreckende Teile aufweist, die an ihren proximalen Enden mit einem abgerundeten Teil (66) enden.
29. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit dem Rohrteil, der aus Plastikmaterial besteht.
30. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit dem Haltemittel, das konstruktiv angepaßt ist, um von einem Kappenelement des chirurgischen Instrumentes gehalten zu werden.
31. Abkoppelmuffenelement nach Anspruch 24 mit dem Rohrteil, der im wesentlichen entlang seiner gesamten äußeren Länge zylindrisch ist.
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