DE3644422C1 - Hefteinrichtung fuer Falzprodukte - Google Patents
Hefteinrichtung fuer FalzprodukteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Hefteinrichtung für im vorgegebenen
Abstand an Halterungen V-förmig quer zu ihrer Mittelebene
zugeführte Falzprodukte, in der vor dem horizontal verlaufenden
Falzrücken eines zu heftenden Falzproduktes ein Heftkopf
angeordnet ist und in die V-förmige Öffnung in der Mittelebene
der Falzprodukte ein Heftklammerschließer bis zur Heftebene
einführbar ist.
Aus der DE-PS 26 31 058 ist eine Hefteinrichtung der vorangehend
spezifizierten Art bekannt. Hier werden die zu heftenden Produkte
mittels an einer umlaufenden Transportvorrichtung im Abstand
voneinander befestigten Stäben, die unter den Falzrücken der zu
heftenden Falzprodukte greifen, horizontal der aus Heftköpfen und
Gegenhalter bzw. Heftklammerschließer bestehenden Heftstation
zugeführt. Mit dieser bekannten Hefteinrichtung können die zu
heftenden Falzprodukte nur nacheinander, d. h. einzeln geheftet
werden. Das gleiche gilt für die aus der DE-AS 19 49 769 bekannte
Hefteinrichtung, bei der die zu heftenden Produkte sattelförmig,
d. h. nach unten geöffnet der Heftstation zuführbar sind. Bei der
Anordnung von mehreren Heftstationen hintereinander würde eine
voluminös bauende Heftmaschine entstehen, deren Ausmaße
beispielsweise bei der gleichzeitigen Heftung von 30, 50 oder
mehr Produkten nicht mehr akzeptabel wäre.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hefteinrichtung der
gattungsgemäßen Art zu schaffen, mit der mehrere Produkte
gleichzeitig und auf kleinstem Raum geheftet werden können. Diese
Aufgabe wird durch die Anwendung der Merkmale des kennzeichnenden
Teiles des Patentanspruches 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen. In diesen zeigt
Fig. 1 eine zieharmonikaartige zick-zack Träger-Struktur als
Transport- und Haltesystem für die erfindungsgemäße
Hefteinrichtung,
Fig. 2 und 3 die erfindungsgemäße Hefteinrichtung in zwei
Ansichten,
Fig. 4 die Hefteinrichtung gemäß Fig. 2 in Arbeitsposition
und
Fig. 5 als vergrößerter Ausschnitt des Heftbereiches.
In besonders vorteilhafter Weise eignet sich in der
erfindungsgemäßen Hefteinrichtung eine zieharmonika- bzw.
zick-zackförmige Träger-Struktur, die aus zwei Hälften 1, 1′
besteht. In jeder der Hälften 1, 1′ sind V-förmige Zungen 2 bzw.
2′ vorgesehen, deren Schenkel sich öffnen, wenn die
Träger-Struktur auseinandergezogen wird. In vorteilhafter Weise
werden in den Hälften 1, 1′ V-förmig nach oben geöffnet die zu
heftenden Falzprodukte 3 positioniert, wobei in diese die Zungen
2, 2′ eingreifen, so daß beim Auseinanderziehen der Hälften 1, 1′
durch öffnende Zungen 2, 2′ auch die Falzprodukte 3 geöffnet
werden. Im zusammengeschobenen Zustand kann die Träger-Struktur in
einen Speicher 4 zur raumsparenden Speicherung der Falzprodukte
positioniert werden.
Die Träger-Strukturen bzw. deren
Hälften 1, 1′ sind auf Schienen 5 angeordnet und auf diesen
verschiebbar. Wird der Abstand der Schienen 5 zueinander
vergrößert, so können die Falzprodukte 3 freigegeben werden, d. h.
sie fallen zwischen den beiden Hälften 1, 1′ nach unten durch.
Durch beispielsweise eine oberhalb des Speichers 4 angeordnete
Transportschnecke 18, die in den vorgenannten nicht
vorveröffentlichten Patentanmeldungen im einzelnen dargestellt
und beschrieben ist, werden die im zusammengeschobenen Zustand
gespeicherten Träger-Strukturen 1, 1′ einer Transportvorrichtung,
vorzugsweise in Form einer Taktkette 6 in Richtung des Pfeiles
zugeführt. Wie Fig. 4 erkennen läßt, sind vorzugsweise
beiderseits der Träger-Strukturen 1, 1′ jeweils eine
Transportkette 6 bzw. 6′ angeordnet, so daß jeder der einzelnen
Teile der Träger-Struktur 1, 1′ auf den Schienen 5 bzw. 5′
verschoben werden kann. Durch die Taktketten 6, 6′ werden die
Träger-Strukturen 1, 1′ vollständig aus dem Speicher 4
herausgezogen und dabei geöffnet, so daß auch die in diesen
befindlichen Falzprodukte 3 sich in Form eines nach oben
offenen V öffnen. Mit ihrem Falzrücken liegen die zu heftenden
Falzprodukte 3 also in den Träger-Strukturen 1, 1′ und werden
in dieser Form einer Heftstation 8 bis 13 zugeführt (Fig. 3). In
dieser ist an einem Balken 8 über eine Führung 9 ein Balken 10
aufgehängt, der eine Anzahl von V-förmigen Halterungen 11
aufweist, an deren unterer Spitze jeweils eine Gegenplatte bzw.
ein Heftschließer 12 positioniert ist. Der Abstand der
Heftschließer entspricht dem Abstand der in Pfeil- bzw.
Transportrichtung 7 hintereinander angeordneten Heftköpfe 13. In
diesem Abstand werden auch durch entsprechende Ausbildung der
Taktketten 6, 6′ die zu heftenden Falzprodukte 3 zugeführt. Wenn
sich die zu heftenden Falzprodukte 3 in der in Fig. 3
dargestellten Stellung befinden, wird der Balken 10 in die
Position 10′ abgesenkt, so daß die Halterungen 11 und die
Heftschließer 12 die Positionen 11′, 12′ einnehmen. Dabei ist
durch die vorteilhafte V-förmige Ausbildung der Halterungen 11
gewährleistet, daß sich die zu heftenden Falzprodukte 3 seitlich
an die Träger-Strukturen 1, 1′ anlegen, so daß eine sichere
Heftung durch Bewegung der Heftköpfe 13 in die Position 13′ unter
Ausführung des Heftvorganges gewährleistet ist. Die Heftschließer
12 befinden sich in der Position 12′ in der Heftebene 19
unterhalb der ein Blech 17 angeordnet ist, auf das sich die
Falzprodukte 3 aufsetzen können. Die erwähnte Transportschnecke 18
ist oberhalb des Speichers 4 angedeutet. Wie insbesondere Fig. 3
erkennen läßt, ist es wesentlich, daß die zu heftenden
Falzprodukte 3 mit einer Transportrichtung 7 zugeführt werden, die
quer also etwa rechtwinklig zur Mittelebene 20 der V-förmig
geöffneten Falzprodukte verläuft. Im Rahmen der Erfindung ist es
selbstverständlich auch möglich, die Falzprodukte 3 umgekehrt,
d. h. mit nach unten gerichteter Öffnung zuzuführen, wobei in
diesem Fall auch die Lage der Heftklammerschließer 12 und der
Heftköpfe 13 vertauscht werden müßte.
Nach
erfolgter Heftung kann die Taktkette 6, 6′ in entgegengesetzter
Richtung, d. h. von rechts nach links in Fig. 3 bewegt werden, um
durch entsprechende Auseinanderführung der Hälften 1, 1′ der
Träger-Strukturen an entsprechend auseinanderlaufende Schienen 5
diese freizugeben, so daß sie in die in Fig. 3 angedeutete
Transportvorrichtung in Form einer Bandleitung 15 fallen können.
Anschließend kann eine nächste Serie von zu heftenden
Falzprodukten dem Speicher 4 übernommen werden. In Fig. 5 ist die
in einer jeden Heftstation 12, 13 eingebrachte Klammer 14
angedeutet, wobei auch die Lage der Falzprodukte 3 zwischen den
Halterungen 11 und den Träger-Strukturen 1, 1′ hervorgeht. Die
Heftebene, bis zu der die Heftklammerschließer 12 eingefahren
werden, ist in Fig. 5 mit 19 bezeichnet. Es versteht sich, daß
nach durchgeführter Heftung der Balken 10 wieder angehoben werden
muß, bevor die gehefteten Falzprodukte an den Taktketten 6, 6′
entgegen der Richtung des Pfeiles 7 der Transportvorrichtung 15
zugeführt werden. Fig. 3 läßt erkennen, daß in vorteilhafter Weise
die Einführung der Heftklammerschließer 11 in die V-förmig
geöffneten Falzprodukte 3 in der Mittelebene 20 erfolgt, die quer
zur Transportrichtung 7 verläuft.
Gemäß Fig. 4 werden die Schienen 5 seitwärts in Richtung der
Pfeile 16, 16′ in die Position 5′ gefahren, so daß die Zungen 2,
2′ aus dem Bereich der Falzprodukte kommen. Von unten her werden
dann die Heftköpfe 13 in die Position 13′ bewegt.
Die Taktketten 6, 6′ sind gemäß Fig. 3 um ein nicht mehr
bezeichnetes Umlenkrad geführt und ihr Antrieb erfolgt jeweils
über obere und untere Arme 21, 22 bzw. 21′, 22′. Diese Arme 21,
22 sind verschiebbar auf Führungen 23, 24 bzw. 23′, 24′
angeordnet und werden durch Ketten 25, 25′ für die Zuführung der
Falzprodukte in Richtung des Pfeiles 7 verschoben bzw. nach
erfolgtem Heftvorgang in entgegengesetzter Richtung zur Abgabe
der gehefteten Falzprodukte 3.
Mit der erfindungsgemäßen Hefteinrichtung können gleichzeitig auf
engem Raum eine Vielzahl von Falzprodukten 3 geheftet werden. Wie
Untersuchungen gezeigt haben, lassen sich bis zu 250 Falzprodukte
gleichzeitig heften, wofür eine Länge von 15 Metern für die
Hefteinrichtung benötigt wird. Praktikabel dürfte eine mittlere
Ausbaustufe von 50 nebeneinander liegenden Heftstationen 12, 13
sein, wofür lediglich eine Länge von 3 Metern benötigt wird. Im
Vergleich zu bekannten Hefteinrichtungen, beispielsweise bei
einer Mehrfachanordnung der Hefteinrichtung gemäß DE-AS 19 49 769
würde sich bei einer gleichzeitigen Heftung von 50 Falzprodukten
im DIN A4 Format bereits eine Länge von mindestens 15 Metern
ergeben. Dies bedeutet, daß im Vergleich hierzu die
erfindungsgemäße Hefteinrichtung lediglich ein Fünftel des Raumes
beansprucht, verglichen mit dem Raumbedarf von nach bekannter Art
und Weise aufgebauter Hefteinrichtungen.
Claims (9)
1. Hefteinrichtung für im vorgegebenen Abstand an Halterungen
V-förmig quer zu ihrer Mittelebene zugeführte Falzprodukte,
in der vor dem horizontal verlaufenden Falzrücken eines zu
heftenden Falzproduktes ein Heftkopf angeordnet ist und in
die V-förmige Öffnung in der Mittelebene der Falzprodukte
ein Heftklammerschließer bis zur Heftebene einführbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Falzprodukte (3) senkrecht
stehend in verschiebbaren, zieharmonikaartigen oder zick
zackförmigen Träger-Strukturen (1) zuführbar sind und daß in
der Hefteinrichtung (8 bis 20) in Zuführrichtung
hintereinander mehrere Heftstationen (12, 13, Fig. 3)
angeordnet sind.
2. Hefteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Falzprodukte (3) V-förmig geöffnet mit einem Abstand den
Heftstationen (12, 13) zuführbar sind, der dem Abstand der
Heftköpfe (13, Fig. 3) entspricht.
3. Hefteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Falzprodukte (3) in, nach oben
geöffneten, an Führungen (5) verschiebbaren Träger-
Strukturen (1) zuführbar sind.
4. Hefteinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Träger-Strukturen aus einem linken und einem rechten
Teil (1′, 1, Fig. 1) bestehen, deren seitlicher Abstand
veränderbar ist.
5. Hefteinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in die nach oben V-förmigen geöffneten
Träger-Strukturen (1) V-förmige Halterungen (11) eintauchen,
an deren unteren Ende die Heftklammerschließer (12)
angeordnet sind.
6. Hefteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halterungen (11) an einem absenkbaren Balken (10)
angeordnet sind.
7. Hefteinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Falzprodukte
aufnehmenden Träger-Strukturen (1, 1′) mittels eines
Schneckentriebes (18) aus einem Speicher (4) der als
Taktkette ausgebildeten Transportvorrichtung (6, 6′)
zuführbar sind und daß beim Herausziehen der
Träger-Strukturen (1) diese auseinandergezogen werden, wobei
durch an diesen befestigten V-förmigen Zungen (2) die zu
heftenden Falzprodukte (3) gespreizt werden.
8. Hefteinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gehefteten Falzprodukte (3)
durch die auseinanderfahrbaren Teile (1, 1′) der
Träger-Strukturen nach unten freigebbar sind, so daß diese
in eine Transportvorrichtung (15) einfallen können.
9. Hefteinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (1, 1′) zwecks Freigabe der gehefteten
Falzprodukte (3) auseinanderfahrbar sind, wenn sich die
Transportvorrichtung (6) entgegen der Zuführrichtung (7) der
Falzprodukte für den Heftvorgang bewegt.
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