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DE3644422C1 - Hefteinrichtung fuer Falzprodukte - Google Patents

Hefteinrichtung fuer Falzprodukte

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Publication number
DE3644422C1
DE3644422C1 DE3644422A DE3644422A DE3644422C1 DE 3644422 C1 DE3644422 C1 DE 3644422C1 DE 3644422 A DE3644422 A DE 3644422A DE 3644422 A DE3644422 A DE 3644422A DE 3644422 C1 DE3644422 C1 DE 3644422C1
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DE
Germany
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stapling
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stapling device
stapled
fed
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Expired
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DE3644422A
Other languages
English (en)
Inventor
Godber Petersen
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Manroland AG
Original Assignee
MAN Roland Druckmaschinen AG
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Publication date
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Priority to JP62325623A priority patent/JP2541592B2/ja
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42BPERMANENTLY ATTACHING TOGETHER SHEETS, QUIRES OR SIGNATURES OR PERMANENTLY ATTACHING OBJECTS THERETO
    • B42B4/00Permanently attaching together sheets, quires or signatures by discontinuous stitching with filamentary material, e.g. wire

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Collation Of Sheets And Webs (AREA)
  • Feeding Of Articles By Means Other Than Belts Or Rollers (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Hefteinrichtung für im vorgegebenen Abstand an Halterungen V-förmig quer zu ihrer Mittelebene zugeführte Falzprodukte, in der vor dem horizontal verlaufenden Falzrücken eines zu heftenden Falzproduktes ein Heftkopf angeordnet ist und in die V-förmige Öffnung in der Mittelebene der Falzprodukte ein Heftklammerschließer bis zur Heftebene einführbar ist.
Aus der DE-PS 26 31 058 ist eine Hefteinrichtung der vorangehend spezifizierten Art bekannt. Hier werden die zu heftenden Produkte mittels an einer umlaufenden Transportvorrichtung im Abstand voneinander befestigten Stäben, die unter den Falzrücken der zu heftenden Falzprodukte greifen, horizontal der aus Heftköpfen und Gegenhalter bzw. Heftklammerschließer bestehenden Heftstation zugeführt. Mit dieser bekannten Hefteinrichtung können die zu heftenden Falzprodukte nur nacheinander, d. h. einzeln geheftet werden. Das gleiche gilt für die aus der DE-AS 19 49 769 bekannte Hefteinrichtung, bei der die zu heftenden Produkte sattelförmig, d. h. nach unten geöffnet der Heftstation zuführbar sind. Bei der Anordnung von mehreren Heftstationen hintereinander würde eine voluminös bauende Heftmaschine entstehen, deren Ausmaße beispielsweise bei der gleichzeitigen Heftung von 30, 50 oder mehr Produkten nicht mehr akzeptabel wäre.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hefteinrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, mit der mehrere Produkte gleichzeitig und auf kleinstem Raum geheftet werden können. Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. In diesen zeigt
Fig. 1 eine zieharmonikaartige zick-zack Träger-Struktur als Transport- und Haltesystem für die erfindungsgemäße Hefteinrichtung,
Fig. 2 und 3 die erfindungsgemäße Hefteinrichtung in zwei Ansichten,
Fig. 4 die Hefteinrichtung gemäß Fig. 2 in Arbeitsposition und
Fig. 5 als vergrößerter Ausschnitt des Heftbereiches.
In besonders vorteilhafter Weise eignet sich in der erfindungsgemäßen Hefteinrichtung eine zieharmonika- bzw. zick-zackförmige Träger-Struktur, die aus zwei Hälften 1, 1′ besteht. In jeder der Hälften 1, 1′ sind V-förmige Zungen 2 bzw. 2′ vorgesehen, deren Schenkel sich öffnen, wenn die Träger-Struktur auseinandergezogen wird. In vorteilhafter Weise werden in den Hälften 1, 1′ V-förmig nach oben geöffnet die zu heftenden Falzprodukte 3 positioniert, wobei in diese die Zungen 2, 2′ eingreifen, so daß beim Auseinanderziehen der Hälften 1, 1′ durch öffnende Zungen 2, 2′ auch die Falzprodukte 3 geöffnet werden. Im zusammengeschobenen Zustand kann die Träger-Struktur in einen Speicher 4 zur raumsparenden Speicherung der Falzprodukte positioniert werden. Die Träger-Strukturen bzw. deren Hälften 1, 1′ sind auf Schienen 5 angeordnet und auf diesen verschiebbar. Wird der Abstand der Schienen 5 zueinander vergrößert, so können die Falzprodukte 3 freigegeben werden, d. h. sie fallen zwischen den beiden Hälften 1, 1′ nach unten durch.
Durch beispielsweise eine oberhalb des Speichers 4 angeordnete Transportschnecke 18, die in den vorgenannten nicht vorveröffentlichten Patentanmeldungen im einzelnen dargestellt und beschrieben ist, werden die im zusammengeschobenen Zustand gespeicherten Träger-Strukturen 1, 1′ einer Transportvorrichtung, vorzugsweise in Form einer Taktkette 6 in Richtung des Pfeiles zugeführt. Wie Fig. 4 erkennen läßt, sind vorzugsweise beiderseits der Träger-Strukturen 1, 1′ jeweils eine Transportkette 6 bzw. 6′ angeordnet, so daß jeder der einzelnen Teile der Träger-Struktur 1, 1′ auf den Schienen 5 bzw. 5′ verschoben werden kann. Durch die Taktketten 6, 6′ werden die Träger-Strukturen 1, 1′ vollständig aus dem Speicher 4 herausgezogen und dabei geöffnet, so daß auch die in diesen befindlichen Falzprodukte 3 sich in Form eines nach oben offenen V öffnen. Mit ihrem Falzrücken liegen die zu heftenden Falzprodukte 3 also in den Träger-Strukturen 1, 1′ und werden in dieser Form einer Heftstation 8 bis 13 zugeführt (Fig. 3). In dieser ist an einem Balken 8 über eine Führung 9 ein Balken 10 aufgehängt, der eine Anzahl von V-förmigen Halterungen 11 aufweist, an deren unterer Spitze jeweils eine Gegenplatte bzw. ein Heftschließer 12 positioniert ist. Der Abstand der Heftschließer entspricht dem Abstand der in Pfeil- bzw. Transportrichtung 7 hintereinander angeordneten Heftköpfe 13. In diesem Abstand werden auch durch entsprechende Ausbildung der Taktketten 6, 6′ die zu heftenden Falzprodukte 3 zugeführt. Wenn sich die zu heftenden Falzprodukte 3 in der in Fig. 3 dargestellten Stellung befinden, wird der Balken 10 in die Position 10′ abgesenkt, so daß die Halterungen 11 und die Heftschließer 12 die Positionen 11′, 12′ einnehmen. Dabei ist durch die vorteilhafte V-förmige Ausbildung der Halterungen 11 gewährleistet, daß sich die zu heftenden Falzprodukte 3 seitlich an die Träger-Strukturen 1, 1′ anlegen, so daß eine sichere Heftung durch Bewegung der Heftköpfe 13 in die Position 13′ unter Ausführung des Heftvorganges gewährleistet ist. Die Heftschließer 12 befinden sich in der Position 12′ in der Heftebene 19 unterhalb der ein Blech 17 angeordnet ist, auf das sich die Falzprodukte 3 aufsetzen können. Die erwähnte Transportschnecke 18 ist oberhalb des Speichers 4 angedeutet. Wie insbesondere Fig. 3 erkennen läßt, ist es wesentlich, daß die zu heftenden Falzprodukte 3 mit einer Transportrichtung 7 zugeführt werden, die quer also etwa rechtwinklig zur Mittelebene 20 der V-förmig geöffneten Falzprodukte verläuft. Im Rahmen der Erfindung ist es selbstverständlich auch möglich, die Falzprodukte 3 umgekehrt, d. h. mit nach unten gerichteter Öffnung zuzuführen, wobei in diesem Fall auch die Lage der Heftklammerschließer 12 und der Heftköpfe 13 vertauscht werden müßte. Nach erfolgter Heftung kann die Taktkette 6, 6′ in entgegengesetzter Richtung, d. h. von rechts nach links in Fig. 3 bewegt werden, um durch entsprechende Auseinanderführung der Hälften 1, 1′ der Träger-Strukturen an entsprechend auseinanderlaufende Schienen 5 diese freizugeben, so daß sie in die in Fig. 3 angedeutete Transportvorrichtung in Form einer Bandleitung 15 fallen können. Anschließend kann eine nächste Serie von zu heftenden Falzprodukten dem Speicher 4 übernommen werden. In Fig. 5 ist die in einer jeden Heftstation 12, 13 eingebrachte Klammer 14 angedeutet, wobei auch die Lage der Falzprodukte 3 zwischen den Halterungen 11 und den Träger-Strukturen 1, 1′ hervorgeht. Die Heftebene, bis zu der die Heftklammerschließer 12 eingefahren werden, ist in Fig. 5 mit 19 bezeichnet. Es versteht sich, daß nach durchgeführter Heftung der Balken 10 wieder angehoben werden muß, bevor die gehefteten Falzprodukte an den Taktketten 6, 6′ entgegen der Richtung des Pfeiles 7 der Transportvorrichtung 15 zugeführt werden. Fig. 3 läßt erkennen, daß in vorteilhafter Weise die Einführung der Heftklammerschließer 11 in die V-förmig geöffneten Falzprodukte 3 in der Mittelebene 20 erfolgt, die quer zur Transportrichtung 7 verläuft.
Gemäß Fig. 4 werden die Schienen 5 seitwärts in Richtung der Pfeile 16, 16′ in die Position 5′ gefahren, so daß die Zungen 2, 2′ aus dem Bereich der Falzprodukte kommen. Von unten her werden dann die Heftköpfe 13 in die Position 13′ bewegt.
Die Taktketten 6, 6′ sind gemäß Fig. 3 um ein nicht mehr bezeichnetes Umlenkrad geführt und ihr Antrieb erfolgt jeweils über obere und untere Arme 21, 22 bzw. 21′, 22′. Diese Arme 21, 22 sind verschiebbar auf Führungen 23, 24 bzw. 23′, 24′ angeordnet und werden durch Ketten 25, 25′ für die Zuführung der Falzprodukte in Richtung des Pfeiles 7 verschoben bzw. nach erfolgtem Heftvorgang in entgegengesetzter Richtung zur Abgabe der gehefteten Falzprodukte 3.
Mit der erfindungsgemäßen Hefteinrichtung können gleichzeitig auf engem Raum eine Vielzahl von Falzprodukten 3 geheftet werden. Wie Untersuchungen gezeigt haben, lassen sich bis zu 250 Falzprodukte gleichzeitig heften, wofür eine Länge von 15 Metern für die Hefteinrichtung benötigt wird. Praktikabel dürfte eine mittlere Ausbaustufe von 50 nebeneinander liegenden Heftstationen 12, 13 sein, wofür lediglich eine Länge von 3 Metern benötigt wird. Im Vergleich zu bekannten Hefteinrichtungen, beispielsweise bei einer Mehrfachanordnung der Hefteinrichtung gemäß DE-AS 19 49 769 würde sich bei einer gleichzeitigen Heftung von 50 Falzprodukten im DIN A4 Format bereits eine Länge von mindestens 15 Metern ergeben. Dies bedeutet, daß im Vergleich hierzu die erfindungsgemäße Hefteinrichtung lediglich ein Fünftel des Raumes beansprucht, verglichen mit dem Raumbedarf von nach bekannter Art und Weise aufgebauter Hefteinrichtungen.

Claims (9)

1. Hefteinrichtung für im vorgegebenen Abstand an Halterungen V-förmig quer zu ihrer Mittelebene zugeführte Falzprodukte, in der vor dem horizontal verlaufenden Falzrücken eines zu heftenden Falzproduktes ein Heftkopf angeordnet ist und in die V-förmige Öffnung in der Mittelebene der Falzprodukte ein Heftklammerschließer bis zur Heftebene einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzprodukte (3) senkrecht stehend in verschiebbaren, zieharmonikaartigen oder zick­ zackförmigen Träger-Strukturen (1) zuführbar sind und daß in der Hefteinrichtung (8 bis 20) in Zuführrichtung hintereinander mehrere Heftstationen (12, 13, Fig. 3) angeordnet sind.
2. Hefteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzprodukte (3) V-förmig geöffnet mit einem Abstand den Heftstationen (12, 13) zuführbar sind, der dem Abstand der Heftköpfe (13, Fig. 3) entspricht.
3. Hefteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzprodukte (3) in, nach oben geöffneten, an Führungen (5) verschiebbaren Träger- Strukturen (1) zuführbar sind.
4. Hefteinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger-Strukturen aus einem linken und einem rechten Teil (1′, 1, Fig. 1) bestehen, deren seitlicher Abstand veränderbar ist.
5. Hefteinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß in die nach oben V-förmigen geöffneten Träger-Strukturen (1) V-förmige Halterungen (11) eintauchen, an deren unteren Ende die Heftklammerschließer (12) angeordnet sind.
6. Hefteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (11) an einem absenkbaren Balken (10) angeordnet sind.
7. Hefteinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Falzprodukte aufnehmenden Träger-Strukturen (1, 1′) mittels eines Schneckentriebes (18) aus einem Speicher (4) der als Taktkette ausgebildeten Transportvorrichtung (6, 6′) zuführbar sind und daß beim Herausziehen der Träger-Strukturen (1) diese auseinandergezogen werden, wobei durch an diesen befestigten V-förmigen Zungen (2) die zu heftenden Falzprodukte (3) gespreizt werden.
8. Hefteinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gehefteten Falzprodukte (3) durch die auseinanderfahrbaren Teile (1, 1′) der Träger-Strukturen nach unten freigebbar sind, so daß diese in eine Transportvorrichtung (15) einfallen können.
9. Hefteinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1, 1′) zwecks Freigabe der gehefteten Falzprodukte (3) auseinanderfahrbar sind, wenn sich die Transportvorrichtung (6) entgegen der Zuführrichtung (7) der Falzprodukte für den Heftvorgang bewegt.
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