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DE3640517A1 - Von einem schreib- oder zeichengeraet abnehmbares huelsenfoermiges bauteil - Google Patents

Von einem schreib- oder zeichengeraet abnehmbares huelsenfoermiges bauteil

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DE3640517A1
DE3640517A1 DE19863640517 DE3640517A DE3640517A1 DE 3640517 A1 DE3640517 A1 DE 3640517A1 DE 19863640517 DE19863640517 DE 19863640517 DE 3640517 A DE3640517 A DE 3640517A DE 3640517 A1 DE3640517 A1 DE 3640517A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein von einem Schreib- oder Zeichen­ gerät abnehmbares hülsenförmiges Bauteil nach dem Oberbe­ griff des Anspruches 1.
Ein solches Bauteil in Form eines Halterschaftes ist dem DE-GM 71 40 632 entnehmbar. Das hintere Ende des abnehmbaren Schaftes weist ein Innengewinde auf, das auf ein Außengewinde an der Schreibspitze aufschraubbar ist, wodurch die Spitze vom Schreibergehäuse abgezogen werden kann. Es ist damit möglich, das Ausgleichssystem der Spitze zu reinigen, ohne daß die Gefahr einer Ver­ schmutzung besteht. Es ist auch auf diese Weise möglich, ohne Berühren der Spitze diese wieder in das Gehäuse einzustecken. Hierbei ist nachteilig, daß der Halterschaft jeweils umständlich auf die Spitze aufgeschraubt und sodann von dieser wieder abgeschraubt werden muß. Außerdem besteht die Gefahr, daß die beiden vorerwähnten Gewinde verschmutzen bzw. verkrusten, so daß es erforderlich ist, diese vor dem Schraubvorgang zu reinigen.
Bei der Vorrichtung nach der DE-OS 18 10 328 weist die Aufnahme für die Spitze am hinteren Ende des Halterschaftes zwei Schlüsselflächen auf, die kongruent sind zu zwei Schlüsselflächen, die an der Spitze angeformt sind. Außerdem ist die Aufnahmebohrung mit zwei warzenähnlichen Vorsprüngen versehen, die zur Anlage an eine Außenfläche der Spitze kommen. Mit dieser Aufnahme ist es möglich, die Schreibspitze aus dem Gerät zu schrauben, wobei die warzenähnlichen Vorsprünge einen Halt der Spitze in der Aufnahme des Halterschaftes gewährleisten sollen. Hierbei ist es jedoch erforderlich, enge Toleranzen bei den warzen­ ähnlichen Vorsprüngen und derjenigen Fläche der Spitze vorzusehen, gegen die diese Vorsprünge zur Anlage kommen. Es besteht also die Gefahr, daß die Spitze ungewollt aus der Aufnahme fällt.
Bei der Vorrichtung nach dem DE-GM 81 04 780 weist die Aufnahme eines Schlüsseleinsatzes eine Sechskantbohrung auf, die über einen an der Spitze angeformten Sechskant stülpbar ist. In Fortsetzung dieser Sechskantbohrung ist eine hülsenförmige Verlängerung mit spannzangenartigen Zungen vorgesehen, welche gegen den vorderen Teil der Spitze zur Anlage kommen. Auch hier sind enge Toleranzen bei der Aufnahme erforderlich, da sonst die Spitze entweder zu fest gehalten wird oder aus der Aufnahme fällt. Diese Nachteile weist auch der Gegenstand des Gebrauchsmusters 81 36 741 auf.
Bei der Vorrichtung nach der DE-OS 34 34 187 ist am hinteren Ende des Halterschaftes ein Innengewinde angeformt, das auf ein Außengewinde an der Spitze aufschraubbar ist. Das Innengewinde erstreckt sich nur über einen Umfangs­ bereich von 240°, während der verbleibende Umfangsbereich aus einem sektorförmigen Ausschnitt dazu größeren Durchmessers besteht. Zum Lösen der beiden Gewinde wird die Achse des Halterschaftes gegenüber der Achse der Spitze geschwenkt, wodurch sich der Halterschaft im Bereich des Innengewindes aufweitet und das Außengewinde an der Spitze in den sektor­ förmigen Ausschnitt gelangt. Hierbei ist nachteilig, daß die Aufnahme am Halterschaft kompliziert ausgebildet ist und das Lösen der Gewindeverbindung eine ungewöhnte Bedienung erfordert.
Es besteht die Aufgabe das hülsenförmige Bauteil in Form eines Halterschaftes oder einer Kappe so auszubilden, daß bei einfacher Handhabung und relativ großen Toleranzen ein sicherer Halt der Spitze in der Aufnahme des Bauteils gewährleistet ist.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar .
Ein Ausführungsbeispiel wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Aus­ führungsform des Schreib- oder Zeichen­ geräts;
Fig. 2 einen Schnitt durch das hintere Ende des Halterschaftes mit von der Aufnahme gehaltenen Spitze;
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht auf das hintere Ende des Halterschaftes in Pfeilrichtung A gem. Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5 eine Ansicht in Pfeilrichtung B gem. Fig. 2,;
Fig. 6 einen Schnitt durch das hintere Ende des Halterschaftes in einer Stellung zur Aufnahme der ebenfalls dargestellten Gerätespitze;
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 8 eine Seitenansicht der Aufnahme nach Fig. 7;
Fig. 9 eine der Fig. 3 entsprechende stirnsei­ tige Ansicht bei der zweiten Ausführungs­ form,;
Fig. 10 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei einer dritten Ausüfhrungsform;
Fig. 11 einen weiteren Längsschnitt bei dieser Ausführungsform;
Fig. 12 eine der Fig. 3 entsprechende stirn­ seitige Ansicht bei dieser Ausführungs­ form;
Fig. 13 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei einer vierten Ausführungsform;
Fig. 14 eine Seitenansicht der Aufnahme nach Fig. 13 und
Fig. 15 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht dieser vierten Ausführungsform.
Das dargestellte Zeichengerät weist ein Gehäuse 1 mit nicht dargestelltem Tintenspeicher auf. Auf dieses Gehäuse 1 ist aufgesetzt ein Halterschaft 2 in Form einer Hülse, der am hinteren Ende eine Aufnahme aufweist. In das Gehäuse 1 ist eingeschraubt die Gerätespitze 3. Wird der Halterschaft 2 abgenommen und mit seiner Aufnahme auf die Spitze 3 aufgesetzt, dann kann die Spitze 3 aus dem Gehäuse 1 ausgeschraubt werden.
An der Spitze 3 ist angeformt ein Sechskant 4. Die Flächen des Sechskantes 4 sind unterbrochen durch eine Rille 5, die im Schnitt ebenfalls Sechskantform aufweist.
Die Aufnahme 6 weist eine zylindrische Bohrung 7 auf, die zur Aufnahme des vorderen Endes der Schreibspitze 3 dient. Nach außen schließt sich an diese Bohrung 7 an eine im Querschnitt sechskantige Bohrung 8, welche kongruent zum Sechskant 4 ausgebildet ist.
An die die Bohrung 7 bildenden Wandung ist angeschlossen ein elastischer Steg 9, an welchem seinerseits ein Hebel 10 angeordnet ist. Dieser Hebel 10 verläuft etwa parallel zur Achse 11 der Hülse 2. Im Bereich des Hebels 10 weist die Wand der Hülse 2 eine Aussparung 12 auf.
Der Hebel 10 weist einen ersten Arm 13 und einen anderen Arm 14 auf. Der Arm 14 kann hierbei als Klip für die Hülse 2 ausgebildet sein.
Der Arm 13 bildet den Teil einer Wand der sechskantigen Bohrung 8 und ist mit einer Rastnase 15 versehen. Wird kein Druck auf den Hebelarm 14 ausgeführt, dann befindet sich die Rastnase 15 näher an der Achse 11 als die übrigen Flächen der Sechskantbohrung 8.
Wird ein radialer Druck auf den Hebelarm 14 ausgeführt, dann nimmt der Hebel 10 eine Stellung gem. Fig. 6 ein, bei welcher der Hebelarm 13 und damit die Rastnase 15 nach außen geschwenkt sind. Auf diese Weise kann die Aufnahme 6 auf die Spitze 3 aufgesetzt werden, wobei der Sechskant 4 der Spitze 3 überstülpt wird durch die sechskantige Bohrung 8 am hinteren Ende der Hülse 2. Wird nunmehr der Hebelarm 14 losgelassen, dann rastet die Rastnase 15 in die Rille 5 der Spitze 3 ein, wodurch diese axial an der Aufnahme 6 und somit am Schaft 2 gesichert ist. Infolge des Sechskanteingriffes zwischen dem Sechskant 4 und der Bohrung 8 kann nunmehr die Spitze 3 aus dem Gehäuse 1 ausgeschraubt oder in dieses eingeschraubt werden.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme 6 in das hintere Ende der Hülse 2 eingesteckt. Es ist auch möglich, daß diese beiden Teile einstückig zueinander sind.
Liegt ein Schreib- oder Zeichengerät vor, bei dem die Spitze 3 aus dem Gehäuse 1 herausgezogen bzw. eingesteckt wird, dann kann die Rille 5 kreisförmig und die Rastnase 15 kreisbogenförmig ausgebildet sein.
Gemäß Fig. 2 wird die Spitze mit ihrem Ausgleichssystem 20 sicher und unverlierbar gehalten, so daß ein Reinigen der Spitze 3 ohne die Gefahr von Verschmutzungen möglich ist.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 7 bis 9 weist die Aufnahme 6 A ebenfalls einen zweiarmigen Hebel 10 A auf, der über zwei elastische Stege 9 A mit der übrigen Aufnahme 6 A verbunden ist. Der Hebelarm 13 ist relativ kurz ausgebildet und weist eine Rastennase 15 A auf, die in eine Rille 5 A der Spitze 3 eingreift. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Sechskantbohrung 8 voll ausgebildet.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 10 bis 12 ist die Aufnahme einstückig zur Hülse 2 und weist einen massiv ausgebildeten Hebel 10 B auf, der über zwei elasti­ sche Stege 9 B, die von der Hülsenwand gebildet werden, mit der Hülse verbunden ist. Der Arm 13 des Hebels 10 B weist an seinem vorderen Ende die Rastnase 15 B auf, die beim Einstecken der Spitze 3 in die Aufnahme­ bohrung 7, 8 die Schulter 4 B des Sechskants 4 der Spitze 3 hintergreift.
Die Funktionsweise der vorbeschriebenen Ausführungsbei­ spiele ist im Prinzip jeweils die gleiche.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 13 bis 15 ist in die Hülse 2 axial verschiebbar die Aufnahme 6 einge­ setzt. Diese Aufnahme 6 weist zwei zangenartig verlaufende Hebel 10 C auf, an deren Enden Rastnasen 15 B angeformt sind. Die beiden Hebel 10 C sind durch zwei Schlitze 16 voneinander getrennt und durch zwei elastische Stege 17 miteinander verbunden. Die beiden Schlitze 16 weisen an ihrem vorderen Ende jeweils Schrägflächen 18 auf. Im Bereich der Schrägflächen 18 greift jeweils ein Zapfen 19 der Hülse 2 ein.
Wird die Spitze 3 in die Bohrungen 7, 8 der Aufnahme 6 eingeschoben, dann werden die Hebel 10 C auseinander gespreizt, bis die Rastnasen 15 B die Schulter 4 B hinter­ greifen. Wird die Spitze 3 herausgezogen, dann laufen die sich nach hinten verjüngenden Schrägflächen 18 gegen die Zapfen 19 an, wodurch die Zapfen 19 die beiden Hebel 10 C auseinanderspreizen, so daß die Rastnasen 15 B außer Eingriff mit der Schulter 4 B kommen und somit die Spitze 3 aus der Aufnahme 6 entfernbar ist.
In Abwandlung dieser Ausführungsform braucht nur ein Hebel 10 C vorgesehen werden, der die Rastnase trägt, und der elastisch zum restlichen Teil der Aufnahme 6 schwenkbar ist.

Claims (11)

1. Von einem Schreib- oder Zeichengerät abnehmbares hülsenförmiges Bauteil in Form eines Halterschaftes oder einer Kappe mit einer Aufnahme für die vom Gerät abschraub- oder abziehbare Spitze des Geräts, die auf die Spitze aufsetzbar ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Bauteil (2, 6) mindestens einen etwa axial verlaufenden Hebel (10) aufweist, der um eine etwa tangential zur Hülsenwand verlaufende Achse schwenkbar ist, ein Arm (13) dieses Hebels (10) einen Eingriffsteil (15) aufweist, dieser Eingriffsteil (15) in den Bereich der Aufnahmebohrung (7, 8) des Bauteils (2, 6) eingreift und mit der in die Aufnahmebohrung (7, 8) eingesteckten Spitze (3) lösbar in Eingriff kommt und diese in axialer Richtung fixiert.
2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Hebel (10) beidseits seiner Schwenkachse je einen Arm (13, 14) aufweist und der eine Arm (13) durch einen auf den anderen Arm (14) ausgeübten radialen Druck außer Eingriff mit der Spitze (3) kommt.
3. Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es im Bereich der Aufnahmebohrung (7, 8) mindestens für den einen Arm (13) eine Aussparung (12) aufweist.
4. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (10) über mindestens einen elastischen Steg (9) mit dem Bauteil (2, 6) verbunden ist, der das Eingriffsteil (15) in Eingriff mit der Spitze (3) hält.
5. Bauteil nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der andere Arm (14) als Klip ausgebildet ist.
6. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es zwei zangenartig zueinander verlaufende Hebel (10 C) aufweist, die durch je einen Schlitz (16) voneinander getrennt und durch je einen elastischen Steg (17) miteinander verbunden sind.
7. Bauteil nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens einer der Schlitze (16) eine Schrägfläche (18) aufweist, das Bauteil (6) axial beweglich in der Hülse (2) geführt ist und einen im Bereich der Schrägfläche (18) in den Schlitz (16) aufweisenden Zapfen (19) aufweist, der bei einer Axialbewegung des Bauteils (6) aus der Hülse (2) die Hebel (10 C) auseinander spreizt .
8. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffsteil als Rastnase (15) ausgebildet ist, die in eine Rille (5) an der Spitze (3) ein- bzw. eine Hinterschneidung (4 B) an der Spitze (3) übergreift.
9. Bauteil nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rastnase (15) und die Rille (5) bzw. die Hinterschneidung (4 B) längs einer tangentialen Geraden verlaufen.
10. Bauteil nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es eine mehrkantige Bohrung (8) und die Spitze (3) einen dazu kongruenten Mehrkant (4) aufweisen und die Rastnase (15) Teil der mehrkantigen Bohrung (8) ist.
11. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es einstückig zur Hülse (2) ausgebildet ist.
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