DE3539334A1 - Saegekette - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sägekette mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Bekannte Motorsägeketten dieser Art weisen Schneid
zähne auf, denen in Vorschubrichtung der Sägekette
ein Tiefenbegrenzer zugeordnet ist, der mit dem
Schneidzahn einteilig ausgeführt sein kann, aber
auch ein vom Schneidglied getrenntes Teil sein
kann. Der Tiefenbegrenzer hat die Aufgabe, die
Schnittiefe des Schneidzahnes, also die Spandicke
sowohl bei Trenn- als auch bei Einstecharbeiten
zu begrenzen. Unter bestimmten Arbeitsbedingungen,
beispielsweise beim Einschneiden in weiches Holz
und/oder beim Aufbringen eines höheren Vorschub
druckes durch die Bedienungsperson, kann es vor
kommen, daß der Tiefenbegrenzer seine Funktion
nicht voll erfüllt, da er unter gewissen Bedingungen
zu tief in den Nutgrund eingedrückt wird. Dies
kann bei Einstecharbeiten sogar zu dem sogenannten
kick-back-Effekt führen, der bei einem zu tiefen
Einschneiden des Schneidzahnes in das Holz während
des Umlaufs der Sägekette über das freie Ende
der Führungsschiene auftritt. Dabei wird der Tiefen
begrenzer zwangsläufig mit in das Holz hineinge
zogen, so daß es infolge dieses Einfressens zum
Rückschlag kommt, der eine unmittelbare Gefährdung
der Bedienungsperson darstellt. Das Eindringen
tritt insbesondere dann auf, wenn der Tiefenbe
grenzer nur eine relativ kleine Begrenzungsfläche
im Nutgrund aufweist, so daß bei auftretenden
Kräften auf diese kleine Begrenzungsfläche eine
relativ hohe Flächenpressung wirkt.
Aus der DD-PS 20 418 ist es bekannt, die Oberkante
des Tiefenbegrenzers quer zur Vorschubrichtung
der Kette so abzubiegen, daß der Tiefenbegrenzer
gegenüber der Breite des Steges eine verbreiterte
Begrenzungsfläche im Nutgrund hat, wodurch die
Flächenpressung beim Eindringen des Tiefenbegrenzers
in das Holz niedriger gehalten ist als bei den
herkömmlichen Tiefenbegrenzern, die lediglich
eine obere Anlagefläche von der Breite des Steges
haben. In jedem Falle liegt die Begrenzungsfläche
des Tiefenbegrenzers parallel zur Lauffläche der
Sägekette, wobei unter der Lauffläche diejenige
Fläche zu verstehen ist, die die Schneidkante
als Füllfläche während des Umlaufs der Sägekette
beschreibt.
Aus der US-PS 29 47 331 ist ebenfalls eine Sägekette
bekannt, bei der der Tiefenbegrenzer aus der Ebene
des Steges des Schneidgliedes quer zur Laufrichtung
so abgebogen ist, daß die abgebogene Begrenzungs
fläche des Tiefenbegrenzers in der Ebene der Lauf
fläche anliegt.
Bei diesen bekannten Sägeketten ist es nachteilig,
daß die quer zur Laufrichtung abgebogenen Tiefen
begrenzer nur bedingt nachschleifbar sind, wobei
bei jedem Nachschleifvorgang regelmäßig die gesamte
querliegende Tiefenbegrenzerfläche abzutragen
ist. Dadurch wird das Schneidglied insgesamt ge
schwächt und nach dem Abtragen etwa der Hälfte
des zur Verfügung stehenden Materials des Tiefenbe
grenzers besteht die Gefahr, daß das Schneidglied
insbesondere im Bereich des Tiefenbegrenzers bei
Einstecharbeiten, also bei hoher Beanspruchung,
nicht einwandfrei arbeitet.
Bei einer aus der EPA 00 54 169 bekannten nicht
gattungsgemäßen Sägekette ist ein neben dem Tiefen
begrenzer angeordnetes Kettenverbindungsglied
derart hochgezogen ausgebildet, daß eine zum eigent
lichen Tiefenbegrenzer parallele Fläche entsteht.
Zusätzlich zu dem hochgezogenen Verbindungsglied
ist auch bei einem sogenannten Mittelglied ein
hochgezogener Abschnitt ausgebildet, so daß eine
weitere parallele Fläche zum Tiefenbegrenzer be
steht. Ein wesentlicher Nachteil dieser Ausführung
besteht darin, daß die Reibfläche des Tiefenbe
grenzers erheblich vergrößert ist, so daß beim
Arbeiten ein wesentlich höherer Vorschubdruck
infolge der vorhandenen größeren Reibkräfte not
wendig ist. Dadurch tritt eine wesentliche Ver
ringerung des Wirkungsgrades auf und es müssen
größere Kräfte für den Antrieb und den Vorschubdruck
aufgebracht werden. Zudem ist der Materialaufwand
erheblich größer, und die Anordnung der zusätzlichen
Begrenzungsflächen macht eine zusätzliche Bear
beitung erforderlich, so daß diese Sägekette insge
samt aufwendig und teuer ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
Sägekette mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, daß eine
große und dennoch weitgehend reibungsarme Be
grenzungsfläche des Tiefenbegrenzers ohne Quer
schnittsschwächung beim Nachschleifen erzielt
wird und das Verhältnis zwischen dem Schneidzahn
und dem Tiefenbegrenzer sowie die Größe der Be
grenzungsfläche auch beim Nachschleifen optimal
erhalten bleibt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kenn
zeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sowie weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten
der Erfindung sind den Merkmalen der Unteransprüche,
der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung
zu entnehmen, die in schematischer Darstellung bevor
zugte Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es
stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Sägekette in mehrfacher Vergrößerung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Sägekette der
Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer anderen erfindungs
gemäßen Sägekette in mehrfacher Ver
größerung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Sägekette der
Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Schneidgliedes
der Sägekette gemäß Fig. 1,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Schneidglied der
Fig. 5,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines anderen er
findungsgemäßen Schneidgliedes ähnlich
der Fig. 5 und
Fig. 8 eine Draufsicht auf das Schneidglied der
Fig. 7.
Die erfindungsgemäße Sägekette 1 weist Schneid
glieder 2 und Antriebsglieder 3 auf, die über
Verbindungslaschen 4 und Querbolzen 5 gelenkig
verbunden sind. Die Schneidglieder 2 und die Ver
bindungslaschen 4 sind bei den vorliegenden Aus
führungsbeispielen als sogenannte Seitenglieder
ausgeführt, während die Antriebsglieder 3 als
sogenannte Mittelglieder jeweils zwischen zwei
dieser Seitenglieder angeordnet sind.
Die in Kettenlaufrichtung 6 angetriebene Sägekette
1 ist an einer hier nicht näher dargestellten
Führungsschiene umlaufend gelagert, die an einem
tragbaren Motorgerät angeordnet ist. Der Motor
treibt ein hier nicht dargestelltes Zahnrad, in
dessen Zahnlücken die Antriebsglieder 3 eingreifen.
Das Schneidglied 2 besitzt an seinem hinteren
Teil oben einen Schneidzahn 7, der quer zur Ebene
des Grundstegs 8 abgebogen ist und vorn eine
Schneidkante 9 aufweist. Der Schneidzahn 7 ist,
ausgehend von der Schneidkante 9, nach hinten
geneigt, so daß ein Freiwinkel 10 gebildet ist.
Am vorderen oberen Teil des Schneidgliedes 2 ist
ein Tiefenbegrenzer 11 ausgebildet, der wie der
Schneidzahn 7 ebenfalls quer zur Ebene des Grund
stegs 8 abgebogen ist. Dieser besonders vorteil
hafte Tiefenbegrenzer 11 besitzt zwei wirksame
Arbeitsflächen. Und zwar eine erste Anlagefläche
12, die am hinteren Teil des Tiefenbegrenzers
11 ausgeführt ist und somit der Schneidkante 9
des Schneidzahns 7 unmittelbar gegenüber liegt.
An diese Anlagefläche 12 des Tiefenbegrenzers
11 schließt sich in Richtung nach vorn in Ketten
laufrichtung 6 als zweite Arbeitsfläche eine etwa
dachförmig geneigte Anschlagfläche 13 an. Die
Neigung der Anschlagfläche 13 verläuft somit in
genau entgegengesetzter Richtung zur Neigung des
Schneidzahns 7, wobei die Neigung der Anschlagfläche
13 bevorzugt so stark ausgeführt ist, daß der
dadurch erzielte Freiwinkel 14 des Tiefenbegrenzers
11 größer ist als der Freiwinkel 10 des Schneidzahns
7. Die Anlagefläche 12 des Tiefenbegrenzers 11
befindet sich in einer Ebene, die etwas niedriger
liegt als die Ebene der Schneidkante 9, jedoch
parallel zu dieser verläuft.
Zweckmäßig ist die Breite der geneigten Anschlag
fläche 13 des Tiefenbegrenzers 11 in Richtung
quer zur Kettenlaufrichtung 6 größer ausgebildet
als die Dicke des Grundstegs 8, so daß in jedem
Falle eine große Begrenzungsfläche für die Tiefenbe
grenzung im Nutgrund gegeben ist. Bei allen darge
stellten Ausführungsbeispielen ist zudem auch
die Anlagefläche 12 des Tiefenbegrenzers 11 in
Richtung quer zur Kettenlaufrichtung 6 breiter
als die Dicke des Grundstegs 8, wodurch eine zu
sätzliche Vergrößerung der Gesamtbegrenzungsfläche
erzielt wird. Es kann jedoch bei besonderen An
wendungsfällen auch günstig sein, den Tiefenbe
grenzer hinsichtlich seiner Gesamtbegrenzungsfläche
so auszuführen (in der Zeichnung nicht dargestellt),
daß die Breite der geneigten Anschlagfläche 13
größer ist als die Breite der Anlagefläche 12,
wobei die Breite der Anlagefläche 12 bevorzugt
etwa der Dicke des Grundstegs 8 entsprechen kann,
so daß bei der Tiefenbegrenzung in der Sägenut
zunächst über die verhältnismäßig schmale Anlage
fläche 12 eine äußerst reibungsarme Wirkfläche
zum Tragen kommt, während bei zunehmendem Druck
die breitere geneigte Anschlagfläche 13 als zusätz
liche zweite Arbeitsfläche zum Einsatz gelangt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 und 8 sind
die Anlagefläche 12 und die Anschlagfläche 13
in Richtung quer zur Ebene des Grundstegs 8 schmaler
ausgeführt als die Breite des Schneidzahnes 7
beträgt. Der Fig. 8 ist zu entnehmen, daß der
Tiefenbegrenzer 11 an einem Kröpfteil 15 ausgebildet
ist, der vom Grundsteg 8 nicht rechtwinklig, sondern
nur schräg zur Seite abgebogen ist. Da die Anlage
fläche 12 und die geneigte Anschlagfläche 13 jedoch
rechtwinklig zur Ebene des Schneidgliedes 2 ausge
führt sind, ist die Breite der Anlagefläche 12
und der Anschlagfläche 13 in Richtung quer zur
Kettenlaufrichtung 6 größer als die Materialdicke
des Grundstegs 8.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 sowie
5 und 6 ist der Tiefenbegrenzer 11 wie auch der
Schneidzahn 7 rechtwinklig zur Ebene des Grundstegs
8 zur selben Seite hin abgebogen. Dabei ist ,
wie auch bei den Fig. 3 und 4 zu erkennen, daß
die Breite des Tiefenbegrenzers 11 nur etwas kleiner
ist als die Breite des Schneidzahns 7. Die freien
Eckbereiche des Tiefenbegrenzers 11 sind nicht
scharfkantig, sondern mit einer Rundung 16 versehen,
wodurch der Reibungswiderstand am Nutgrund eben
falls reduziert wird. Beim Ausführungsbeispiel
der Fig. 3 und 4 ist der Schneidzahn 7 nicht wie
bei der Fig. 2 rechtwinklig zur Seite abgebogen,
sondern schmaler ausgeführt und schräg zur Ebene
des Grundstegs 8 verdreht bzw. verschränkt worden,
so daß die Schneidkante 9 etwa gleich lang ist
wie die Schneidkante 9 in Fig. 2.
Bei der erfindungsgemäßen Sägekette 1 wird gegen
über dem Stand der Technik der Vorteil erreicht,
daß nicht die gesamte abgebogene Fläche des Tiefen
begrenzers am Grund der Sägenut anliegt, sondern
nur der in Vorschubrichtung der Sägekette 1 gesehene
hintere Flächenteil, also die Anlagefläche 12.
Beim Nachschärfen wird infolge der Neigung, die
die schräge Tiefenbegrenzerfläche hat, jeweils
nur der oberste Abschnitt des geneigten Tiefenbe
grenzers 11 vom Schärfwerkzeug erfaßt und abge
tragen, so daß die dem Sägezahn 7 zugewandte An
lagefläche 12 des Tiefenbegrenzers 11 nachgeschärft
ist, wenn die übrige, in Vorschubrichtung vorn
liegende geneigte Anschlagfläche 13 vom Schärf
vorgang nicht erfaßt ist und demgemäß keine un
mittelbare Anlagefunktion während des Sägevorgangs
ausübt. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin,
daß beim Sägen eines verhältnismäßig weichen Holzes
oder bei einem zu hohen Vorschubdruck der Be
dienungsperson der Tiefenbegrenzer 11 stärker
als bei normaler Handhabung und/oder normaler
Holzfestigkeit progressiv zunehmend gegen den
Nutgrund gedrückt wird, so daß die nicht für den
Normalschnitt vorgesehene Anschlagfläche 13 des
Tiefenbegrenzers 11 am Nutgrund zur Anlage gelangt.
Dadurch wird progressiv eine Abnahme der Flächen
pressung bei hohem Vorschubdruck erzielt, so daß
die Gefahr eines Zurückschlagens (kick-back-Effekt)
weitgehend eliminiert ist, da es infolge des
progressiven Eindringens der Tiefenbegrenzerfläche
nicht mehr zu einem plötzlichen Einfressen des
Tiefenbegrenzers 11 und des Sägezahns 7 kommt.
Der Tiefenbegrenzer 11 der erfindungsgemäßen Säge
kette 1 hat also zwei wirksame Flächen, nämlich
erstens die Anlagefläche 12, die parallel zur Lauf
fläche liegt und durch jeweiliges Nachschärfen
nachgearbeitet wird, und zweitens die durch die
Herstellung des Schneidgliedes 2 vorgegebene ge
neigte Anschlagfläche 13 am Tiefenbegrenzer 11,
die einen vorgegebenen Neigungswinkel hat und
beim Nachschärfen als Reserve der Anlagefläche
12 zur Verfügung steht und außerdem während des
Betriebs die vorbeschriebene progressive Minderung
der Flächenpressung beim unvorhergesehenen tieferen
Eindringen des Tiefenbegrenzers 11 in das Holz
bewirkt.
Der erfindungsgemäße Aufbau der Tiefenbegrenzers
11 mit den zwei Arbeits- bzw. Wirkflächen 12, 13
ermöglicht es erstmals, den Tiefenbegrenzer 11
hinsichtlich der Funktion und Wirkungsweise dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sägekette 1 bzw.
der Handmotorsäge anzupassen, indem die Anlagefläche
12 und die geneigte Anschlagfläche
13 entsprechend dem vorgegebenen Rückschlagverhalten
während des Sägevorgangs in ihrer Größe aufeinander
abgestimmt werden. Beispielsweise kann der Tiefen
begrenzer 11 mit einer größeren Anlagefläche 12
und einer geringeren Neigung der Anschlagfläche
13 dann angewandt werden, wenn aus Sicherheits
gründen (geringer Rückschlag) ein verhältnismäßig
hoher Vorschub in Kauf genommen wird. Die er
findungsgemäße Ausbildung des Tiefenbegrenzers
11 läßt sich praktisch auf alle Ausbildungen von
Schneidgliedern und Sägeketten 1 anwenden, und
zwar auch auf solche, bei denen das Schneidglied
und der Tiefenbegrenzer durch eine an die Motorsäge
anbaubare Schärfvorrichtung automatisch geschärft
werden. Außerdem bietet die erfindungsgemäße Aus
bildung des Tiefenbegrenzers 11 den Vorteil, daß
die Geometrie der Anlagefläche 12 und die der
geneigten Anschlagfläche 13 des Tiefenbegrenzers
11 genau auf die jeweilige Ausbildungsgeometrie
des Schneidzahns 7 abgestimmt werden können, was
insbesondere bei der Herstellung von Hobel- oder
Meißelzähnen von Vorteil ist, da bei diesen gleich
falls der erfindungsgemäße Tiefenbegrenzer 11
entsprechend dem jeweiligen Herstellungsverfahren
der Meißel- oder Hobelzähne, nämlich durch Stauchen
oder Biegen herstellbar ist.
Das Nachschärfen des Tiefenbegrenzers 11 darf
nur so weit erfolgen, daß beim letzten Nachschärfen
immer noch eine ausreichende nach vorn schräg
geneigte Anschlagfläche 13 vorhanden bleibt, um
die Sicherheit aufrecht zu erhalten und das Ver
halten der Sägekette 1 gegen Rückschlagen nicht
nachteilig zu verändern. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß beim Nachschärfen des Schneid
gliedes 2 der Abstand zwischen der Schneidkante
9 des Sägezahns 7 und dem zugeordneten Tiefenbe
grenzer 11 infolge des Abtragens der Anlagefläche
12, die sich mit jedem Schärfvorgang vergrößert,
größer wird. Infolge der Vergrößerung dieses Ab
standes wird das Verhalten des Schneidgliedes
2 mitsamt dem Tiefenbegrenzer 11 beim Sägen,
insbesondere in Hinsicht auf den kick-back-Effekt,
ungünstiger, was durch die automatische Vergrößerung
der Anlagefläche 12 beim Nachschärfen in optimaler
Weise ausgeglichen wird, so daß auch nach einem
mehrmaligen Nachschärfen immer eine hohe Sicherheit
gegen das gefürchtete Rückschlagen der Sägekette
bzw. Motorsäge gegeben ist. Aus fertigungstech
nischen Gründen kann es vorteilhaft sein, den
Tiefenbegrenzer 11 des Schneidgliedes 2 in derselben
Richtung umzubiegen wie den Schneidzahn 7.
Claims (8)
1. Sägekette für eine Motorsäge, insbesondere
tragbare Handmotorsäge, mit mindestens einem
Schneidglied, dessen Schneidzahn ein auf Abstand
von einem Grundsteg quer zur Kettenlaufrichtung
abgebogener Tiefenbegrenzer zugeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der abgebogene Tiefenbegrenzer
(11) an seiner oberen Seite zwei wirksame Arbeits
flächen besitzt und dazu eine dem Schneidzahn
(7) nächstliegende Anlagefläche (12) und daran
anschließend eine in Kettenlaufrichtung (6) geneigte
Anschlagfläche (13) aufweist.
2. Sägekette nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anlagefläche (12) des Tiefenbe
grenzers (11) in einer Ebene parallel zur gegenüber
liegenden Schneidkante (9) des Schneidzahnes (7)
liegt.
3. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die sich an die Anlage
fläche (12) anschließende Anschlagfläche (13)
des Tiefenbegrenzers (11) in Kettenlaufrichtung
(6) stärker geneigt ist und einen größeren Frei
winkel (14) aufweist als der Schneidzahn (7) in
entgegengesetzter Richtung.
4. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der geneigten
Anschlagfläche (13) des Tiefenbegrenzers (11)
in Richtung quer zur Kettenlaufrichtung (6) größer
ist als die Dicke des Grundsteges (8).
5. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12)
und die geneigte Anschlagfläche (13) des Tiefenbe
grenzers (11) in Richtung quer zur Kettenlauf
richtung (6) gleich breit ausgebildet sind.
6. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der geneigten
Anschlagfläche (13) größer ist als die Breite
der Anlagefläche (12) des Tiefenbegrenzers (11).
7. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die geneigte Anschlag
fläche (13) und die Anlagefläche (12) des Tiefen
begrenzers (11) an einem vom Grundsteg (8) recht
winklig abgebogenen Teil des Schneidgliedes (2)
ausgebildet sind.
8. Sägekette nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12)
und die geneigte Anschlagfläche (13) des Tiefenbe
grenzers (11) an einem vom Grundsteg (8) schräg
zur Seite abgebogenen Kröpfteil (14) des Schneid
gliedes (2) ausgebildet sind.
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