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DE3534810A1 - Steriles sicherheits- fuell- und entnahmesystem fuer fluessigkeiten - Google Patents

Steriles sicherheits- fuell- und entnahmesystem fuer fluessigkeiten

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Publication number
DE3534810A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
valve
handle
secured
filling
locked
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19853534810
Other languages
English (en)
Inventor
Srecko Stok
Henricus Meeuwissen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
International Flavors and Fragrances Inc
Original Assignee
International Flavors and Fragrances Inc
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Filing date
Publication date
Application filed by International Flavors and Fragrances Inc filed Critical International Flavors and Fragrances Inc
Priority to DE19853534810 priority Critical patent/DE3534810A1/de
Publication of DE3534810A1 publication Critical patent/DE3534810A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D3/00Apparatus or devices for controlling flow of liquids under gravity from storage containers for dispensing purposes
    • B67D3/04Liquid-dispensing taps or cocks adapted to seal and open tapping holes of casks, e.g. for beer
    • B67D3/047Liquid-dispensing taps or cocks adapted to seal and open tapping holes of casks, e.g. for beer with a closing element having a rotational movement

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein steriles Sicherheits-Füll- und Entnahmeverfahren sowie die zugehörenden Einrichtungen für verschiedene Flüssigkeiten, wie Fruchtzubereitung, (auch Fruchtgrundstoff genannt), Obstsäfte, deren Extrakte und dergleichen die in Ein- oder Mehrwegbehältnisse, wie z. B. rostfreien Edelstahl-Container bei direkter Eingabe oder in einen in diesen eingelegten Kunststoffsack bzw. auch in einen Kunststoffsack, der in ein Außenbehältnis aus Karton, eine Kiste oder dergleichen ebenfalls eingelegt ist, eingefüllt wird. Hierbei werden die Flüssigkeiten sowohl direkt ganz als auch in Etappen entnommen, wozu entweder nur unten ein Einfüll-Entnahmeventil oder unten ein Entnahmeventil und oben ein Einfüllventil vorgesehen ist.
In solchen Behältnissen, rostfreie Edelstahl- bzw. geeig­ nete Kunststoffcontainer oder BAG-IN-BOX-Container, wer­ den diese keimfrei zu handhabenden Flüssigkeiten auch zwischengelagert und von den die Flüssigkeiten, wie die Fruchtzubereitung oder sonstige Getränke herstellenden Firmen zu den Verbrauchern geliefert, die sie meist zur Herstellung von Mixmilchprodukten, wie Frucht-Joghurt, Obstsäften und dergleichen verwenden.
Ein großes Problem stellt hierbei die Reinfektions­ gefahr dar, besonders bei der Fruchtzubereitung, wodurch bei der Verarbeitung nicht nur sie, sondern auch die weit größeren Mengen der mit ihr versehenen Fruchtjoghurt­ becher oder sonstige Mixgetränke vom Verderben gefährdet sind.
Oft werden daher dann, wenn ganze Produktionschargen verdorben sind, an die Lieferanten der Fruchtzube­ reitung bzw. der Säfte oder deren Extrakte Regreßan­ sprüche gestellt, obwohl die Ursache des Verderbens meist nicht in der gelieferten Ware begründet liegt, aber durch den schwierig zu führenden Nachweis der eigentlichen Ursache, und durch das abhängige Liefe­ ranten-Kunden-Verhältnis werden dann meist auch un­ berechtigte Regreßansprüche auf dem Kulanzweg vom Lieferanten reguliert.
Es wurde schon öfter ermittelt, daß z. B. nach Beendigung einer Entnahmeetappe der Flüssigkeit aus aseptischen Behältern, die oft erheblichen Restmengen, welche sich in den entsprechenden Leitungen, Armaturen und den weite­ ren Zuführ- und Mixeinrichtungen befinden, aus Ersparnis- oder Vereinfachungsgründen in die Behältnisse der Flüssig­ keiten, auch entgegen den Handhabungsvorschriften, zurück­ gepumpt worden sind.
Hierin liegen große Gefahrenquellen in Bezug auf die Reinfektion, da die in Container abgefüllte und bakterio­ logisch einwandfreie Flüssigkeit durch die zurückgeführte und möglicherweise kontaminierten Flüssigkeitsmengen der Anschlußleitungen, Armaturen und dergleichen infiziert werden kann.
Bei Nachprüfungen von Reinfektionsfällen wurde mehrfach festgestellt, daß sich Restmengen der Stoffe, z. B. Joghurt, im Flüssigkeitsbehälter der Fruchtzubereitung befanden.
Dieser Übelstand wirkt sich dann besonders ungünstig aus, wenn dieses Zurückpumpen vor längeren Entnahme­ pausen erfolgt, z. B. vor Arbeitsruheperioden bei Feiertags- und Ferienzeiten. Hierbei verdirbt der Inhalt der Flüssigkeitscontainer zum Teil auch in noch nicht auffälliger Weise, so daß dann die hiermit bei Wieder­ aufnahme der Arbeit abgefüllten größeren Mengen der Joghurtbecher meist bei den Verkaufsunternehmen ver­ derben, was sehr hohe Verluste zur Folge hat und auch das Ansehen der Lieferer sowie der Einzelhandelsunternehmen in der Kundschaft schädigt.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese möglichen Fehlerquellen durch ein Füll- und Entnahmeverfahren, sowie die zugehörigen Einrichtungen mit Sicherheit auszuschalten, sowie auch ent­ sprechende Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, die im Falle einer Reinfektion dem Lieferanten und Kunden Beweismittel für die Ursache des Schadens liefern. Dies ist erforderlich, weil in den die Fruchtzubereitung herstellenden Betrieben und bei den Abnehmern sowohl die Handhabungsvorschriften nicht in jedem Falle beachtet werden und lückenlos zu kontrollieren sind als auch technische Störungen bei den Einrichtungen als Fehlerquellen nicht immer zu vermeiden sind. Diese Aufgabe soll für alle in der Praxis vorkommen­ den Verfahren dieser Art in Betracht kommen, wie direkte Einfüllung der Flüssigkeit in entsprechend rostfreie Edel­ stahl- bzw. geeignete Kunststoffbehälter als auch gleicher­ maßen ein solches in Behältnisse verschiedener BAG-IN-BOX- Systeme. Wozu auch die entsprechenden Einrichtungen zu erfassen sind, bei denen Flüssigkeit durch ein unten am Behälter befindliches Einfüll- und Entnahmeventil eingebracht und auch entnommen wird, wie auch solche, bei denen die Flüssig­ keit getrennt durch ein oben liegendes Einfüll- und ein unten vorgesehenes Entnahmeventil eingebracht bzw. ent­ nommen wird.
Diese Aufgabe wird erfindungs- verfahrensgemäß durch folgende Schritte gelöst:
  • a) steriles Einfüllen der Flüssigkeit in das jeweilige Behältnis, entweder über ein unteres Füll-Ent­ nahmeventil oder über ein oberes Füllventil bei ge­ schlossenem unteren Entnahmeventil,
  • b) Schließen des unteren Füll-Entnahmeventils oder Schließen des oberen Füllventils und Absichern des letzteren, z. B. durch Verplomben,
  • c) Anschließen eines zweiten Ventils an das untere erste Ventil, wobei zwischen diesen Ventilen eine Rücklaufsperreinrichtung vorgesehen ist, die ein Einfließen von Flüssigkeit in das Behältnis ver­ hindert,
  • d) Sterilisieren des Innenraums der äußeren Ventilhälfte des ersten unteren Ventils und des des zweiten unteren Ventils,
  • e) Schließen des zweiten unteren Ventils und Absichern desselben gegen programmwidriges Öffnen,
  • f) Öffnen des ersten unteren Ventils und Absichern des­ selben gegen programmwidriges Öffnen, Abnehmen sowie gegen jeden sonstigen Eingriff von außen.
In dieser Ausstattung ist das Behältnis versandbereit, es kann zum provisorischen Schutz der äußere Anschluß des zweiten unteren Ventils dieser durch dergleichen abgedeckt werden.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung wird verfahrens­ gemäß vorgeschlagen, daß bei Anwendung des BAG-IN-BOX- Systems als Kunststoffsack eine vorteilhafte Ausführung verwendet wird, bei der sein unteres Entnahme-Schlauchstück mit einem in die Ventileinheit einzusetzenden Dichtring abschließt, dessen Innenfläche durch eine dünne Abdichthaut verschlossen ist und der sonst dichte Kunststoffsack in diesem Zustand sterilisiert wurde und wobei durch das Einfüllen der Flüssigkeit die Abdichthaut zerstört wird. Hierdurch ist die Gewähr geboten, daß die Flüssigkeit, vom Kunststoffsack und den erfindungsgemäß vorgesehenen und gehandhabten Ventileinheiten ausgehend, keimfrei ein­ gefüllt ist.
Dieses verfahrensgemäß-erfinderische Vorgehen kann durch verschiedene Einrichtungsvarianten ermöglicht werden, die je nach den angewandten Flüssigkeitsbehältnissen, den betrieblichen Verhältnissen sowie den verfügbaren und zu verwendenden Vorräten an Einrichtungsgegenständen in Betracht gezogen werden.
Die Merkmale und Einzelheiten der erfinderischen Ein­ richtungen ergeben sich aus den diesbezüglichen Patent­ ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung im Zusammen­ hang mit der Zeichnung.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen ins­ besondere darin, daß einmal dem Lieferanten der Flüssig­ keiten, also der Fruchtzubereitung und dgl., dann, wenn die Plomben an den Absicherungen unbeschädigt sind, eine absolute Sicherheit gegeben ist, daß das von ihm gelieferte Produkt nicht durch unsachgemäße Behandlung beim Kunden beeinträchtigt wurde, und zum anderen, daß der Abnehmer der Flüssigkeiten selbst ebenfalls gegen unsachgemäßes Vorgehen in seinem Hause abgesichert ist. Hierdurch werden bislang bestehende Fehlerquellen ausgeschaltet, kostspie­ lige und unangenehme Regreßanspruchsverfahren vermieden und bei Reklamationen die Ursachenquellen auf sachliche Bereiche eingeschränkt. Diese Sicherheit besteht für den Lieferanten der Flüssigkeiten in besonderem Maße, wenn bei den zur Lieferung verwendeten Behältnissen Kunststoffsäcke mit vor der Einfüllung hermetisch verschlossenen Schlauch­ anschlußstücken oder Spunde verwendet werden, die von der einzufüllenden Flüssigkeit geöffnet werden. Durch die Mög­ lichkeit, weitgehendst vorhandene Einrichtungsteile, wie die preislich hoch liegenden Armaturen, verwenden zu können, ist die Umstellung auf das erfinderische Verfahren der sterilen Füllung und Entnahme derartiger Flüssigkeiten nur mit niedrigen Investitionskosten verbunden. Außerdem können vorhandene Einrichtungen, wie Außenbehältnisse, Ar­ maturen, ohne erforderliche Ergänzungen oder dgl. zur Ver­ wendung gemäß der Erfindung benutzt werden.
In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele darge­ stellt, es zeigt
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch ein erstes und zwei­ tes am Behälter angeordnetes Ventil gemäß der Linie A-A nach Fig. 2, von der Seite betrachtet, in der Versandposition des Behälters und der Ven­ tileinheit,
Fig. 2 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie B-B nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf zwei an einem Behälter ange­ ordnete Ventile, wobei die Überwurfmuttern des ersten Ventils mittels einer einzigen Sperrein­ richtung abgesichert sind,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung gemäß der Linie C-C nach Fig. 3,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie D-D nach Fig. 6, wobei das erste Ventil von einem es um­ gebenden, auf- und zuklappbaren sowie abzusichernden Gehäuse umgeben ist,
Fig. 6 einen Querschnitt gemäß der Linie E-E nach Fig. 5.
An einem Anschlußstutzen 2 für Ventile eines Außen­ behältnisses 1 gemäß den Fig. 1 + 2, das als ein Edelstahl-rostfrei-Behälter die Flüssigkeit direkt aufnehmen kann oder wobei diese in einen eingelegten Kunststoffsack 3 eingebracht wird, dient das mittels einer Überwurfmutter 12 angeschlossene erste handels­ übliche Ventil 8 zur sterilen Einfüllung der Flüssigkeit, und nach dem Füllvorgang wird das erste Ventil über einen hierzu gesondert ausgebildeten Handgriff 7 zunächst geschlossen. Es kann auch so vorgegangen werden, daß die Flüssigkeit über ein gesondertes, z. B. oben liegendes Füllventil eingebracht wird.
Bei Verwendung des eingelegten und in seinem Inneren sterilisierten Kunststoffsackes 3 wird vor der Ein­ füllung der Flüssigkeit ein Dichtring 5 eines Füll- und Entnahmeschlauchstückes 4 des Kunststoffsackes 3 zwischen einem Anschlußstutzen 2 und dem ersten Ventil 8 eingespannt, wobei durch den Beginn des Einfüllens der Flüssigkeit eine Abdichthaut 6, die vorher den Innenraum des Dichtringes 5 hermetisch abschließt, zerstört wird.
Anschließend wird ein Rohrstück 10, das eine Rücklauf­ sperreinrichtung 11 aufweist und beidseitig zum Anschluß der in Betracht kommenden Ventile ausgebildet ist, und an dieses ein zweites handelsübliches Ventil 9 angebracht und dann ein Innenraum 16 der äußeren Ventilhälfte des ersten Ventils 8 bis einschließlich des Innenraums 17 des geöffneten zweiten Ventils 9 sterilisiert. Dies erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel durch Einlassen eines Sterilisations­ mittels, z. B. Heißdampf, über ein Eintrittsloch 22, das in den Raum 39 zwischen dem ersten Ventil 8 und der Rücklaufsperrein­ richtung 11 des Rohrstücks 10 mündet und somit die Rück­ laufsperreinrichtung beim Sterilisieren selbsttätig öffnet. An das Eintrittsloch 22 schließt außen ein Stutzen 14 an, über den ein Ventil 13 mit einer Über­ wurfmutter 15 angeschlossen wird.
Nach Schließen des Ventils 13 und des zweiten Ventils 9 wird das erste Ventil 8, so wie es dargestellt ist, über den Handgriff 7 geöffnet, und anschließend werden alle Absicherungen vorgenommen. Hierzu ist der Hand­ griff 7 schwenkbar an einer mit einem Wellenstumpf 18 eines Ventiltellers 19 des ersten Ventils 8 fest an­ geschlossenen Nabe 20 angeordnet, und er kann so in der geöffneten Position des Ventils in eine Nut 21 der Überwurfmutter 12 einragen sowie über eine Verplombung 24 in Verbindung mit einem U-Stück 25 abgesichert werden.
Der Handgriff 7 tritt hierbei ebenfalls in eine Nut 21 der inneren Überwurfmutter 12 des zweiten Ventils 9 ein und ist so geformt, daß er auch eine Halteschraube 23, die vorzugsweise eine Innensechskantschraube ist, der Nabe 20 gegen unprogrammgemäßes Lösen abdeckt. Somit kann in verplombten Zustand der Handgriff 7 nicht unkon­ trolliert entfernt und somit auch das erste Ventil 8 nicht betätigt werden. Der Handgriff 7 kann hier ebenfalls in eine Nut 21 der inneren Überwurfmutter 12 des zweiten Ventils 9 eintreten.
Der handelsübliche Handgriff 27 des zweiten Ventils 9 wird in seiner geschlossenen Position durch einen ihn zwei­ seitig umfassenden Riegel 28 gesperrt, der in einem seitlich am Rohrstück 11 befindlichen Haltestück 29 schwenkbar gelagert ist. Das Haltestück 29 weist eine Lasche 30 mit einem Loch 31 auf, mit dem eine Verplom­ bung 32 unter Verwendung eines entsprechenden Loches im Riegel 28 angebracht wird.
Zur Sperrung der Überwurfmutter 15 und eines Griffstückes 33 des Ventils 13 weist der Handgriff 7 ein Sperrglied 34 auf, das in seiner absichernden Position, wie dargestellt, in eine der Nuten 35 zur Betätigung der Überwurfmutter 15 sowie in einen Spalt 36 eines Sperrstücks 37 des Ventils 13 einragt.
Die innere Überwurfmutter 12 des ersten Ventils 8 wird durch Einragen eines im U-Stück 40, das am Außenbehältnis 1 angeordnet ist, schwenkbar gelagerten Riegelteils 41 ge­ sperrt und durch eine in Löcher 43 eingesetzte Verplom­ bung 42 gesichert.
Die Überwurfmuttern 12 und 15 weisen im Gegensatz zur Nor­ malausführung nicht 4, sondern am Umfang vorzugsweise die maximal mögliche Anzahl Nuten 21 bzw. 35 auf, damit die­ selben zum Eintreten der jeweiligen Sperrteile in sie nicht nach dem ersten Festziehen um fast 90° nachträglich stärker oder schwächer angezogen werden müssen, sondern um einen wesentlich entsprechenden kleinen Winkelbetrag.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 ist ein handelsübliches erstes Ventil 8 a ebenfalls mit einer Über­ wurfmutter 12 mit dem Anschlußstutzen 2 des Außenbehält­ nisses 1 angeschlossen. Als ein zweites Ventil 9 a, das eben­ falls überwiegend in handelsüblicher Ausführung gestaltet ist, wird ein solches angewandt, dessen Rohrteil 46 fest, z. B. durch Schweißen, angeschlossen ist und das ebenfalls eine Rücklaufsperreinrichtung besitzt, so daß hier keine Überwurfmutter zur Montage sowie deren Sperrung und Ab­ sicherung erforderlich ist.
Die Sperrung und Absicherung der beiden Überwurfmuttern 12 des ersten Ventils 8 a und somit des Doppelventilsatzes 49 erfolgt durch einen vorzugsweise am Rohrteil 46 über eine Bolzenverbindung 47 schwenkbar angeordneten Sperrhebel 48, der über eine zweite Bolzenverbindung 50 gesperrt und mittels einer Verplombung 51 abgesichert ist. Des weiteren weist der Sperrhebel 48 einen Anschlag 52 auf, der in seiner gesperrten Position am Handgriff 53 des Ventils 8 a und einem an der Nabe 20 anderseitig angeordneten Nocken 54 zur Anlage kommt, so daß das Betätigen dieses Ventils nach beiden Richtungen blockiert ist. Außerdem deckt der An­ schlag 52 eine Halteschraube 56 gegen unprogrammgemäßes Lösen des Handgriffs 53 durch seinen Nocken 54 ab.
Zur Sperrung und Absicherung eines Handgriffs 59 des zweiten Ventils 9 a dient auch hier das Riegelteil 41, das über einen Arm 57 am Rohrstück 46 schwenkbar angeordnet und über eine Verplombung 58 gesichert ist. Der Hand­ griff 59 wird über die in den Wellenstumpf 18, z. B. durch Verlötung festsitzende Stiftschraube 60 in Ver­ bindung mit einer ihr zugeordneten Kronenmutter 61 mon­ tiert und über eine Verplombung 62 gesichert.
Die Überwurfmuttern 63 können auch, wie er in Fig. 3 im unteren Bereich beispielsweise dargestellt ist, dadurch in ihrer optimalen, festgezogenen Stellung jeweils ge­ sichert werden, daß sie einen nach außen liegenden Bund 65 aufweisen, in dem am Umfang eine Vielzahl von Löchern 66 vorgesehen sind, in die einmal der Plombendraht einge­ führt wird, und anderseitig in Löcher 67 einer Schelle 68, die am Außenbehältnis 1 befestigt ist, dieser Draht eben­ falls eingeführt wird. Es kann auch so vorgegangen werden, daß eine derartige Verplombung 64 am Ventil selbst vorgenommen wird, indem der Bund z. B. an der Innenseite der Überwurf­ mutter liegt und das andere Loch für die Verplombung am Ventil vorgesehen ist, wodurch am Behältnis keine Zusatz­ teile erforderlich sind.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 und 6 wird das völlig handelsübliche erste Ventil 8 b mit nicht verändertem Handgriff 70 nach der abgeschlossenen Füllung des Behälters mit der Flüssigkeit von einem Gehäuse 71 umgeben, das zwei Hälften 72 und 73 aufweist, die oben mittels eines Bolzens 74 zusammengefügt sind und unten durch einen Fanghaken 76, der um einen Bolzen 79 in der Hälfte 72 schwenkbar gela­ gert und über eine Biegefeder 77 stets, wie dargestellt im Uhrzeigersinn, zum Schließen des Fanghakens 76 mit seiner Gegenraste 78 der Hälfte 73 federbelastet ist.
Im geschlossenen Zustand der Hälften 72 und 73, bei dem sie das erste Ventil 8 b umgeben, deckt das Gehäuse 71 dasselbe einschließlich des ersten Bereichs des Handgriffs 70, der Überwurfmuttern 12 und einen abgefederten Druckstift 80 zum Öffnen einer hier verwendeten Rücklaufsperreinrichtung 85 von außen ab. Das Gehäuse 71 ist um den Anschlußstutzen 2 und um ein Rohrteil 90 des zweiten Ventils 9 b zentrie­ rend gelagert und wird durch das Anliegen der oberen Partien 95 und 96 an der Nabe 81 drehfest arretiert. Der Handgriff 70 wird ebenfalls etwa in seinem Mittel­ bereich von den Hälften 72 und 73 dadurch in seiner Stellung gesperrt, daß letztere um den Handhebel eine entsprechend breite Ausnehmung 97 aufweisen, die in ihrer Ausdehnung der Breite des Handgriffs 70 entspricht. Der Fanghaken 76 wird mittels einer Verplombung 83 und der Löcher 82, die sich in ihm und einem Nocken 84 der Hälfte 73 befinden, gesichert. Beim Umschließen des Ventils 8 b durch das Gehäuse 71 werden die zunächst offengeschwenkten Hälften 72 und 73 um dasselbe gelegt und zusammengeklappt, wobei sie selbsttätig durch den Fanghaken 76 arretiert werden, da letzterer mit einer Auflaufschräge 98 versehen ist, durch die er gegen die Wirkung der Biegefeder 77 entsprechend verschwenkt und wieder zurückbewegt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ebenfalls das Rohr­ teil 90 mit dem zweiten Ventil 9 b einstückig ausgebildet, und es kann auch so vorgegangen werden, daß ein Gehäuse sowohl das erste als auch das zweite Ventil umschließt.
Eine andere Absicherung des Handgriffs 86 des zweiten Ventils 9 b ist dadurch erreicht, daß Löcher 91 der Lappen 88 und 89 des Rohrteils 90 bzw. des Handgriffs 86 das Anbringen einer Verplombung 99 ermöglichen.
Zum Sterilisieren des Innenraums ab äußere Hälfte erstes Ventil 8 b bis hinter das zweite Ventil 9 b wird die äuße­ re Überwurfmutter 12 des ersten Ventils 8 b in ihrer Ver­ schraubung so weit gelockert, daß in dieser der Heißdampf austreten kann, der über die Rohrleitung 100 zugeführt wird und nachdem die Rücklaufsperreinrichtung 85 durch Eindrücken des Druckstiftes 80 entsprechend weit von einer Dichtfläche 101 abgehoben ist. Nach Abschluß der Sterilisation und festem Anziehen der äußeren Überwurf­ mutter 12 des ersten Ventils 8 b sowie Schließen des zwei­ ten Ventils 9 b wird das erste Ventil 8 b geöffnet und die Absicherungen vorgenommen.
Eine Gehäuseteil 92 am Rohrteil 90 wird mittels einer aufgeschraubten Kappe 97 verschlossen, und eine Schrau­ benfeder 102 liegt einmal am Bund 104 des Druckstiftes 80, der unter einer geschlossenen Dichtfläche 101 für die Rücklaufsperreinrichtung 85 angeordnet ist, und ander­ seitig an einer Stirnfläche 105 an. Ein Dichtring 103 dichtet sowohl den Druckstift 80 als auch das Gehäuse­ loch nach außen ab. Zur Übertragung des Öffnungsweges des Druckstiftes 80 auf die Rücklaufsperreinrichtung 85 ist diese im unteren Bereich durch ein Nockenteil 106 über den Dichtflächenbereich hinausgehend verlängert.
Alle bei den einzelnen Ausführungsbeispielen beschrie­ benen und dargestellten Merkmale bzw. Einzelheiten kön­ nen sinngemäß in anderen Ausführungsvarianten, auch solchen, die nicht erwähnt aber dem Fachmann als funk­ tionsidentisch bekannt sind, vertauscht bzw. ersetzend angewandt werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu ver­ lassen. So können die abzusichernden Bolzen 74, 79 bzw. die Bolzenverbindung 50 anstatt verplombt durch Vernieten, Verschweißen oder dergl. nicht lösbar, also nicht ohne Zerstörung entfernbar, ausgeführt sein, wie es bei den Bolzen 26, 55 und der Bolzenverbindung 47 gezeigt ist. Auch kann gemäß der Erfindung so vorgegangen werden, daß zwecks Berücksichtigung entsprechend einfacherer Bedarfs­ fälle nur hauptsächliche Sperrungen in abgesicherter Weise vorgenommen werden. Dies kann für solche Anwendungsfälle in Betracht kommen, bei denen z. B. nur offensichtliche Bedienungsfehler, die lediglich in Unachtsamkeiten oder in Ausnahmefällen bei Informationslücken begründet sind, mit in der Regel ausreichender Sicherheit auszuschalten sind. Solche vereinfachten Sicherheitsvorkehrungen kom­ men nicht für Anwendungsfälle in Betracht, bei denen mit kriminellen bzw. böswilligen Manipulationen, wie dies während des Transportes, der Lagerung auf unbeaufsich­ tigten Plätzen und dergl. nicht auszuschließen ist, ge­ rechnet werden muß.
Ein vereinfachtes steriles Sicherheits-, Füll- und Entnahmeverfahren, gemäß der Erfindung, ist z. B. auch dann gegeben, wenn zwar zwischen dem ersten Ventil 8, 8 a und dem zweiten Ventil 9, 9 a eine Rück­ laufsperreinrichtung 11 vorgesehen ist, aber ansonsten nur der Handgriff 7, 53 des ersten Ventils zu sperren und abzusichern ist.

Claims (15)

1. Steriles Sicherheits-Füll- und Entnahme-Verfahren für Flüssigkeiten, wie Fruchtzubereitung, Obst­ säfte, deren Extrakte und dergl., die in Ein- oder Mehrwegbehältnisse direkt oder in in diese einge­ legte Kunststoffsäcke gemäß dem sog. BAG-IN-BOX- System eingefüllt werden und die als Ganzes oder auch etappenweise entnommen werden, gekenn­ zeichnet durch folgende Schritte:
  • a) steriles Einfüllen der Flüssigkeit in das je­ weilige Behältnis, entweder über ein unteres Füll-Entnahmeventil oder über ein oberes Füll­ ventil bei geschlossenem unteren Entnahmeventil,
  • b) Schließen des unteren Füll-Entnahmeventils oder Schließen des oberen Füllventils und Absichern des letzteren, z. B. durch Verplomben,
  • c) Anschließen eines zweiten Ventils an das untere erste Ventil, wobei zwischen diesen Ventilen eine Rücklaufsperreinrichtung wirksam ist, die ein Einfließen von Flüssigkeit in das Behältnis verhindert,
  • d) Sterilisieren des Innenraums der äußeren Ven­ tilhälfte des ersten unteren Ventils und des zweiten unteren Ventils,
  • e) Schließen des zweiten unteren Ventils und Ab­ sichern desselben gegen programmwidriges Öffnen,
  • f) Öffnen des ersten unterenVentils und Absichern desselben gegen programmwidriges Öffnen, Abneh­ men sowie gegen jeden sonstigen Eingriff von außen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anwendung des BAG-IN-BOX-Systems als Kunst­ stoffsack ein solcher verwendet wird, bei dem sein unteres Füll- und Entnahme-Schlauchstück (4) mit einem zwischen dem Anschlußstutzen (2) und dem ersten Ventil (8) einzusetzenden Dichtring (5) ab­ schließt, dessen Innenfläche durch eine dünne Ab­ dichthaut (6) verschlossen ist und die Abdichthaut durch das Einfließen der Flüssigkeit zerstört wird.
3. Einrichtungen zur Durchführung des sterilen Sicher­ heits-Füll- und Entnahme-Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) ein erstes Ventil (8), anbringbar an den An­ schlußstutzen (2) des jeweils verwendeten Be­ hältnisses, geeignet zum Füllen und Entnehmen von Flüssigkeit mit einem Handgriff (7, 54, 70) zum Öffnen und Schließen des Ventils,
  • b) ein an das erste Ventil (8) anschließbares Rohr­ stück (10) oder Rohrteil (46, 90) mit einer an sich bekannten selbsttätig wirkenden, die Flüssigkeit in Richtung Behältnis sperrenden Rücklaufsperreinrichtung (11, 85),
  • c) ein an das Rohrstück (10) anbringbares bzw. mit dem Rohrteil (46, 90) fest angeschlossenes zweites Ventil (9, 9 a, 9 b), geeignet zur Ent­ nahme von Flüssigkeit, ausgerüstet mit einem Handgriff (27, 59, 86) zum Öffnen und Schlie­ ßen,
  • d) daß die Einrichtungsteile (12, 15, 63), die zur Montage dienen, sowie die Bedienungsteile (7, 27, 33, 48, 54, 57) mittels Sperreinrich­ tungen (7, 28, 34, 41, 48, 54) arretiert und zugehörigen Verplombungen (24, 32, 42, 51, 64) gesichert werden.
4. Einrichtungen nach den Ansprüchen 1 und 3, gekenn­ zeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) ein erstes Ventil (8) in handelsüblicher Aus­ führung, jedoch mit einem an der Nabe (20) des Wellenstumpfs (18) des Ventiltellers (19) schwenkbar angeordnetem Handgriff (7), der in eine Nut (21) der äußeren Überwurfmutter (12) des ersten Ventils (8) und in eine Nut (21) der inneren Überwurfmutter (12) des zweiten Ventils (9) einragen kann, die Halteschraube (23) abdeckt und über die Verplombung (24) gesichert ist,
  • b) daß am Behältnis (1) oder ersten Ventil (8) ein Riegelteil (41) schwenkbar angeordnet ist, das in eine Nut (21) der inneren Überwurfmutter (12) des erstenVentils (8) einragt und über die Verplombung (42) gesichert ist,
  • c) daß in den Innenraum (39) ein Eintrittsloch (22) eines Stutzens (14) mündet, an dem ein Ventil (13) angeordnet ist,
  • d) daß am Handgriff (7) ein Sperrglied (34) ange­ ordnet ist, das in verplombter Position sowohl in eine Nut ( 35) der Überwurfmutter (15) als auch in einen Spalt (36) des Sperrstücks (37) des Griffstückes (33) des Ventils (13) einragt.
5. Einrichtungen nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß entweder am Rohrteil (10, 46) oder am Handgriff (7) oder am Ventil (9, 9 a) ein Halte­ stück (29) bzw. ein Arm (57) angeordnet ist, in dem der Riegel (28) schwenkbar lagert und den Handhebel (27, 59), der handelsüblich ausgeführt sein kann, in der geschlossenen Stellung des zwei­ ten Ventils (9, 9 a) zweiseitig umfaßt, und wobei der Riegel (28) über eine Verplombung (32, 58) in der Sperrposition abgesichert ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Rohrteil (46), vorzugsweise bei handelsüblichem ersten Ventil (8 a), ein Sperrhe­ bel (48) über eine Bolzenverbindung (47) schwenk­ bar anschließt, der in die Nuten (21) der beiden Überwurfmuttern (12) des ersten Ventils (8 a) ein­ ragt und der über eine Bolzenverbindung (50) ge­ sperrt ist sowie über eine Verplombung (51) ge­ sichert wird.
7. Einrichtung nach Ansprüchen 1, 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrhebel (48) einen Anschlag (52) aufweist und in gesperrter Position den Handgriff (53) des ersten Ventils (8 a) in dessen geöffneter Stellung durch Anlage seines Anschlags (52) am Handgriff (53) und dessen Nocken (54) festsetzt, wobei der Sperrhebel mit seinem Nocken (54) die Schraube zur Montage des Handgriffs (53) abdeckt.
8. Einrichtungen nach Anspruch 1 und 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Handgriff (59) über eine im Wellenstumpf (18) festsitzende Stiftschraube (60) und eine Kronenmutter (61) montiert ist und die letzteren mittels einer Verplombung (62) gesichert sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Überwurfmutter (63) einen Bund (65) aufweist, der mit einer Vielzahl von Löchern (66) am Umfang versehen ist, mit denen mit Löchern (67) einer Schelle (68), die am Außenbehältnis (1) oder am Ventil (8, 8 a) vorgesehen ist, eine Verplombung (64) angebracht wird.
10. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Rohrteil (90) oder am zweiten Ven­ til (9, 9 a, 9 b) ein Lappen (88) und am Handgriff (86) ein Lappen (89) jeweils mit einem Loch (91) angeord­ net sind, wobei die Löcher in gesicherter Position des Handgriffs (86) fluchten, die Lappen aneinander­ liegen und die Verplombung (99) angebracht ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rücklaufsperreinrichtung (85) zur Sterilisation der Ventilinnenräume von der Rohrlei­ tung (100) bis zum geschlossenen Ventilteller (19) des ersten Ventils (8 a, 8 b) durch Einlassen eines gasartigen Sterilisationsmittels über die Rohrlei­ tung (100) von ihrer Dichtfläche (101) durch das Eindrücken eines abgefederten und abgedichteten Druckstiftes (80) abgehoben wird, wobei der Druck­ stift (80) in seiner Ruheposition, wenn er frei von außen zugängig ist, mittels seines mit der Stirn­ seite der Kappe (97) abschließenden Loches (93) und einer mit ihm angebrachten Verplombung gesichert sein kann.
12. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zum Entweichen des Sterilisa­ tionsmittels, das von der Rohrleitung (100) zu­ geführt wird, vom Innenraum (94) ein Austritts­ loch (107) nach außen führt, das mit einer Ver­ schlußeinrichtung, wie sie bekannt ist, geöff­ net und gesperrt werden kann, die, falls sie von außen frei zugängig ist, verplombbar ausge­ führt sein kann.
13. Einrichtungen zur Durchführung des sterilen Sicherheits-Füll- und Entnahmeverfahrens nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abzusichernden Einrichtungsteile (12, 15, 23), die zur Montage dienen, sowie Bedienungsteile (59, 70, 80) von einem Gehäuse (71) umschlossen bzw. gesperrt werden, das aus zwei Teilen be­ steht, die um die abzusperrenden und zu sichern­ den Einrichtungen angeordnet werden und mittels Schnellverschluß (76 bis 79, 84, 98), der durch Ver­ plomben zu sichern ist, zu arretieren sind.
14. Einrichtungen nach Anspruch 1, 2 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hälften (72, 73) des Gehäuses (71) scharnierartig durch einen Bolzen (74) zusammengefügt sind und anderendig durch einen selbsttätig wirkenden Schnellver­ schluß - abgefederter Fanghaken (76), zugehörige Gegenraste (78) - arretiert werden, wobei der Schnellverschluß (76, 77, 78, 79) durch eine Ver­ plombung (82, 83) abzusichern ist.
15. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 3 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ersten (8) und zweiten Ventil (9) ein Rohrstück (10) bzw. ein Rohrteil (46) vorgesehen ist, das mit einer Rücklaufsperreinrichtung (11) ausgerüstet ist und der Handgriff des ersten Ventils (8) zu sperren und abzusichern ist.
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