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DE3533960A1 - Gelenkbeschlag fuer sitze mit verstellbarer lehne, insbesondere kraftfahrzeugsitze - Google Patents

Gelenkbeschlag fuer sitze mit verstellbarer lehne, insbesondere kraftfahrzeugsitze

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DE3533960A1
DE3533960A1 DE19853533960 DE3533960A DE3533960A1 DE 3533960 A1 DE3533960 A1 DE 3533960A1 DE 19853533960 DE19853533960 DE 19853533960 DE 3533960 A DE3533960 A DE 3533960A DE 3533960 A1 DE3533960 A1 DE 3533960A1
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joint
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Manfred Keller
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Selzer Fertigungstechnik GmbH and Co KG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
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    • B60N2/225Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable by cycloidal or planetary mechanisms
    • B60N2/2252Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being adjustable by cycloidal or planetary mechanisms in which the central axis of the gearing lies inside the periphery of an orbital gear, e.g. one gear without sun gear

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Gelenkbeschlag für Sitze mit verstellbarer Lehne, insbesondere Kraftfahrzeug­ sitze, bei dem ein dem Sitz zugeordnetes festes Gelenkteil und ein der Lehne zugeordnetes schwenkbares Gelenkteil über eine Schwenkwelle miteinander verbunden sind, wobei eine die Lage der beiden Gelenkteile zueinander bestimmende Ver- und Feststellvorrichtung vorgesehen ist, bei der dem einen Ge­ lenkteil ein Innenzahnkranz und dem anderen Gelenkteil ein in diesen eingreifendes Stirnrad fest zugeordnet ist, wobei der Kopfkreisdurchmesser des Stirnrades mindestens um eine Zahnhöhe kleiner als der Fußkreisdurchmesser des Innenzahn­ kranzes und einer der beiden Gelenkteile auf einem an der Schwenkwelle angeordneten, durch ein Handrad drehbaren Ex­ zenter gelagert ist, dessen Exzentrizität etwa der Diffe­ renz zwischen dem Fußkreisdurchmesser des Innenzahnkranzes und dem Kopfkreisdurchmesser des Stirnrades entspricht und diese Differenz derart bemessen ist, daß eine Selbsthemmung zwischen dem Innenzahnkranz und dem Stirnrad gewährleistet ist.
Bei einem bekannten Gelenkbeschlag dieser Ausführung (DE- PS 20 41 302) ist an dem schwenkbaren Gelenkteil ein den Verzahnungsteil des festen Gelenkteiles umgreifender und auf dem an diesen Verzahnungsteil anschließenden Bereich der Schwenkwelle angeordneter Lagerschild mittels einen abgekröpften Endbereich durchgreifender Befestigungsele­ mente an dem schwenkbaren Gelenkteil festgelegt. Der Lager­ schild, der zusätzlich zu den Gelenkteilen zu fertigen und bei der Montage des Gelenkbeschlages anzubringen ist, bil­ det eine zweite Lagerstelle für die den Exzenter tragende Schwenkwelle. Da dieser Lagerschild aber nur an dem einen Gelenkteil befestigt ist, ist es zur Aufnahme von Quer­ kräften im Interesse einer engen Zusammenhaltung der Gelenk­ teile bzw. der Verzahnungsteile erforderlich, ein weiteres Führungselement vorzusehen, das am festen Gelenkteil be­ festigt ist und das schwenkbare Gelenkteil mit einem Kopf­ bereich hintergreift. Aus diesen Gründen erfordert der be­ kannte Gelenkbeschlag einen erheblichen Fertigungs- und Montageaufwand, der besonders nachteilig ist, weil es sich bei den in Rede stehenden Gelenkbeschlägen um Massenteile handelt, die in großer Stückzahl an den Sitzen von Serien­ kraftfahrzeugen angebracht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesser­ ten Gelenkbeschlag der eingangs angegebenen Gattung bereit­ zustellen, der sich durch eine einfache und fertigungs­ günstige Bauweise bei leichter Montage auszeichnet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Schwenkwelle von innen nach außen mit abnehmenden Durchmessern abgestuft ist, an ihrem inneren Ende mit einer inneren Lagerscheibe fest verbunden ist und an ihrem äußeren Ende einen Gewindezapfen besitzt, auf welchen eine Gewindemutter aufgeschraubt ist, die eine im wesentlichen planparallel zu der inneren Lager­ scheibe und den beiden Gelenkteilen auf der Schwenkwelle an­ gebrachte äußere Lagerscheibe festlegt, wobei die beiden Gelenkteile zwischen den beiden Lagerscheiben axial unver­ schiebbar geführt sind.
Die bei dem erfindungsgemäßen Gelenkbeschlag verwendete in einer Richtung abgestufte Schwenkwelle läßt sich leicht herstellen und erlaubt die Montage aller Teile des Gelenk­ beschlages von einer Seite, wobei sie in Verbindung mit den beiden außen befindlichen Lagerscheiben für eine sichere spreizungsfreie Führung der beiden Gelenkteile sorgt, ohne daß zusätzliche von außen angreifende Führungselemente, wie Lagerschild und Kopfbolzen erforderlich sind. Die beiden Gelenkteile werden durch die beiden Lagerscheiben, die nicht federnd nachgeben können, zentral und gewissermaßen zangenartig zusammengehalten und verfügen mit ihren zuein­ andergekehrten planparallelen Ringflächen über Führungs- und Lagerflächen, deren Durchmesser zur Erzielung einer exakten Führung der beiden Gelenkteile entsprechend dimen­ sioniert sein können. Der Gewindezapfen erlaubt die Anbrin­ gung einer Gewindemutter, welche die äußere Lagerscheibe in ihrer vorgesehenen Stellung auf der Schwenkwelle sichert.
Die in dieser Beschreibung und den Ansprüchen verwendete Lagebezeichnung "innen" soll auf dem Sitz nahe liegende Teile hindeuten, während die Bezeichnung "außen" dem Sitz abliegenden Teilen zugeordnet ist.
Vorteilhaft ist die äußere Lagerscheibe zwischen einer an der Schwenkwelle von einer Lagerstufe für das benachbarte schwenkbare Gelenkteil gebildeten Ringschulter und der Ge­ windemutter eingespannt und ist dem benachbarten schwenk­ baren Gelenkteil mit einer unmittelbar radial an die Ring­ schulter anschließenden ebenen Lagerfläche zugekehrt. Auf diese Weise wird die äußere Lagerscheibe exakt auf der Schwenkwelle positioniert, wobei ihre Lager- und Führungs­ fläche für das benachbarte schwenkbare Gelenkteil bereits unmittelbar an der Schwenkwelle beginnt.
Für die Herstellung und Montage und zur Erzielung einer kom­ pakten Bauform des fertigen Gelenkbeschlages ist es von Vor­ teil, wenn das schwenkbare Gelenkteil einen den Innenzahn­ kranz bildenden Ausschnitt besitzt, der durch eine das schwenkbare Gelenkteil an der Schwenkwelle lagernde und mit diesem Gelenkteil fest verbundene Lagerplatte abge­ deckt ist, und wenn das feste Gelenkteil eine die innere Lagerscheibe mit Radialspiel aufnehmende Ausnehmung besitzt, die von dem die Schwenkwelle am festen Gelenkteil lagern­ den und mit diesem Gelenkteil fest verbundenen Stirnrad ab­ gedeckt ist. Die im Gegensatz zu einer für Gelenkbeschläge üblichen einstückigen Ausführung von Stirnrad und festem Gelenkteil getrennte Herstellung dieser Teile ermöglicht für beide Teile die Anwendung unterschiedlicher Material­ dicken und Werkstoffe. So kann beispielsweise das feste Gelenkteil aus einem dünneren und verhältnismäßig weichen Werkstoff hergestellt sein, während das höher belastete Stirnrad aus einem härteren Werkstoff und im Interesse einer Vergrößerung der Zahnbreite dickeren Blechmaterial hergestellt sein kann. Die innere Lagerscheibe kann bei dieser vorteilhaften Ausbildung des Gelenkbeschlages glatt­ flächig im festen Gelenkteil angeordnet sein, d. h. springt nicht zum Sitz hin vor.
Gemäß der Erfindung ist auch vorgesehen, daß einerseits die an der Schwenkwelle für das Stirnrad vorgesehene Lagerstufe und die innere Lagerscheibe konzentrisch angeordnet sind, und daß andererseits exzentrisch dazu die für das schwenk­ bare Gelenkteil an der Schwenkwelle vorgesehene Lagerstufe, die äußere Lagerscheibe und der Gewindezapfen konzentrisch angeordnet sind.
Vorzugsweise sind der Innenzahnkranz und das Stirnrad be­ züglich ihrer jeweiligen Stanzrichtung entgegengesetzt ge­ richtet in Eingriff gebracht. Durch diese vorteilhafte Maß­ nahme wird die unvermeidbare bei der Feinschneidherstellung dieser Teile auftretende Schneidkonizität an beiden Teilen gleichgerichtet, wodurch sich ein besserer verschleiß­ mindernder Zahneingriff ergibt. Wenn zusätzlich noch der Innenzahnkranz und das Stirnrad in axialer Richtung etwa um das Maß des Stanzeinzuges versetzt zueinander in Ein­ griff gebracht werden, so ergibt sich eine sehr günstige maximale Überdeckung zwischen den Zahnflankenbreiten der im Eingriff stehenden Verzahnungen. Der axiale Versatz läßt sich durch großflächige Durchsetzungen, Prägungen oder sonstige Verformungen der Lagerplatte und des festen Gelenkteils, jeweils im Bereich der zugehörigen Verzahnun­ gen, verwirklichen.
Der im Gelenkbeschlag aufgrund der Zahneingriffskräfte un­ vermeidbar in axialer Richtung zwischen den Gelenkteilen auftretenden Spreiztendenz wird zusätzlich entgegengewirkt, wenn die Verzahnungen bezüglich ihrer Schneidkonizität so ausgerichtet werden, daß die Konusrichtung mit der Mittel­ achse nach innen zu, d. h. zum Sitz hin, konvergiert.
Zweckmäßig ist die äußere Lagerscheibe mit einem zentralen Kragendurchzug versehen, mit welchem sie auf einen zwischen der Lagerstufe für den schwenkbaren Gelenkteil und dem Ge­ windezapfen an der Schwenkwelle angebrachten Zylinderab­ schnitt aufgepreßt ist. Auf diese Weise wird ein verkantungs­ freier Sitz der äußeren Lagerscheibe auf der Schwenkwelle sichergestellt. Die der äußeren Lagerscheibe anliegende Ge­ windemutter benötigt zur sicheren Fixierung der Lagerschei­ be auf der Schwenkwelle nur noch eine geringe Auflagefläche. Eine solche geringe Auflagefläche liegt dann vor, wenn in Fortführung des Erfindungsgedankens die Gewindemutter hül­ senförmig mit mindestens einer Abflachung zur drehfesten Anbringung eines Handrades ausgebildet ist. In diesem Fall liegt die Gewindemutter im Bereich ihrer Abflachung bzw. ihrer Abflachungen nicht notwendig der äußeren Lagerscheibe an.
Zur günstigen Befestigung des Handrades an der Gewindemutter ist es von Vorteil, wenn die Gewindemutter an ihrer äußeren Stirnfläche eine Bohrung besitzt, die mit einer im Gewinde­ zapfen angebrachten zentralen Gewindebohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube für das Handrad fluchtet. Auf diese Weise wird das drehfest auf die hülsenförmige Gewin­ demutter aufgesteckte Handrad lediglich durch eine zentrale Befestigungsschraube am Gelenkbeschlag fixiert.
Zweckmäßig ist die Gewindemutter durch ein zwischen ihr und der äußeren Lagerscheibe eingelegtes Sicherungselement gegen Verdrehen auf dem Gewindezapfen gesichert. Ist die Gewinde­ mutter zum Aufstecken des Handrades ausgebildet, ist es von Vorteil, wenn die Gewindemutter gegen Verdrehen auf dem Ge­ windezapfen durch Widerstandspunktschweißung mit dem Gewin­ dezapfen unlösbar verbunden ist.
Zentrierung und Verbindung von Stirnrad und festem Gelenk­ teil erfolgen vorzugsweise so, daß das feste Gelenkteil und das Stirnrad durch an ihnen angebrachte Zentrierzapfen und Zentrierbohrungen lagejustiert und zusätzlich durch Wider­ standspunktschweißung unlösbar miteinander verbunden sind.
Obwohl die innere Lagerscheibe bei der Herstellung der Schwenkwelle einstückig mit dieser spangebend angebracht werden kann, werden vorzugsweise Lagerscheibe und Schwenk­ welle getrennt hergestellt und die innere Lagerscheibe durch Feinstanzen aus Blechmaterial gewonnen, wobei die innere La­ gerscheibe mit der ihr zugekehrten Stirnfläche der Schwenk­ welle unlösbar verbunden ist und eine zentrale Vielkant­ öffnung zur drehfesten Aufnahme des im Querschnitt mehrkanti­ gen Endes einer die beiden Gelenkbeschläge eines Sitzes in an sich bekannter Weise verbindenden Übertragungsstange besitzt. Die Vielkantöffnung kann gleichzeitig beim Aus­ schnitt der inneren Lagerscheibe angebracht werden. Wird mit der Vielkantöffnung in der inneren Lagerscheibe fluch­ tend eine Sackbohrung in der Schwenkwelle angebracht, deren Durchmesser größer ist als die größte Abmessung des Mehr­ kantquerschnitts des Endes der Übertragungsstange, so ergibt sich eine besonders einfache Herstellung der formschlüssi­ gen Aufnahmeelemente für das Ende der Übertragungsstange am Gelenkbeschlag. Hierbei ist es nicht mehr erforderlich, eine mehrkantige Aufnahmeöffnung für das Ende der Übertragungs­ stange in aufwendiger Weise durch Stoßen in der Schwenkwel­ le anzubringen. Den für eine drehfeste Verbindung erforder­ lichen Formschluß mit dem Mehrkantende der Übertragungs­ stange besorgt jetzt die auf einfache Weise angebrachte Vielkantöffnung in der inneren Lagerscheibe, während die ohne Aufwand in der Schwenkwelle angebrachte Sackbohrung lediglich ohne Formschluß das freie Ende der Übertragungs­ stange aufnimmt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der ein Ausführungs­ beispiel teilweise schematisch darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch beide Gelenk­ beschläge eines Fahrzeugsitzes,
Fig. 2 eine Seitenansicht des einen Gelenk­ beschlages in Blickrichtung des Pfeils II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des anderen Gelenk­ beschlages in Blickrichtung des Pfeils III in Fig. 1 und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die innere Lager­ scheibe.
In Fig. 1 sind zwei Gelenkbeschläge dargestellt, die zu bei­ den Seiten des nicht dargestellten Fahrzeugsitzes angebracht sind und durch eine Übertragungsstange 1 auf noch näher zu erläuternde Weise miteinander in Antriebsverbindung stehen. Nur einer der beiden Gelenkbeschläge ist mit einem Hand­ rad 2 ausgerüstet, das in der Zeichnung lediglich schema­ tisch angedeutet ist. Da beide Gelenkbeschläge im wesent­ lichen baugleich sind, wird nachfolgend im wesentlichen auf denjenigen Gelenkbeschlag Bezug genommen, an welchem das Handrad 2 angreift.
Der Gelenkbeschlag besitzt ein am Sitzteil des Kraftfahr­ zeugsitzes zu befestigendes festes Gelenkteil 3 und ein an der Lehne des Kraftfahrzeugsitzes zu befestigendes schwenk­ bares Gelenkteil 4. Die beiden Gelenkteile 3, 4 stehen so­ wohl über eine allgemein mit der Bezugszahl 5 bezeichnete Schwenkwelle als auch über an ihnen vorgesehene Abwälzver­ zahnungen in Verbindung, die einerseits an einem Innenzahn­ kranz 6 und andererseits an einem Stirnrad 7 angebracht sind. Der Innenzahnkranz 6 ist durch einen Ausschnitt im schwenk­ baren Gelenkteil 4 gebildet, und das Stirnrad 7 ist mit dem festen Gelenkteil 3 fest verbunden.
Das Stirnrad 7 befindet sich in dem Ausschnitt des schwenk­ baren Gelenkteils 4 und liegt einer den Ausschnitt einseitig abdeckenden und mit dem schwenkbaren Gelenkteil 4 unlösbar beispielsweise durch Widerstandspunktschweißung verbundenen Lagerplatte 8 darauf bewegbar an. Das Stirnrad 7 ist mit Zentrierbohrungen 9 auf aus dem festen Gelenkteil 3 heraus­ gestellte Zentrierzapfen 10 aufgesteckt und darüber hinaus mit dem festen Gelenkteil beispielsweise durch Widerstands­ punktschweißung unlösbar verbunden.
Die Schwenkwelle 5 ist durch die beiden Gelenkteile 3, 4 von innen her hindurchgeführt, wobei das Stirnrad 7 mit einer zentrischen Bohrung drehbar auf einer Lagerstufe 11 größeren Durchmessers gelagert ist, während die Lager­ platte 8 und damit das schwenkbare Gelenkteil 4 insgesamt mit einer mit dem Innenzahnkranz 6 konzentrischen Bohrung auf einer anschließenden Lagerstufe 12 kleineren Durch­ messers drehbar gelagert ist. Die beiden Lagerstufen 11 und 12 sind exzentrisch zueinander angeordnet, wobei die Ex­ zentrizität etwa der Differenz zwischen dem Fußkreisdurch­ messer des Innenzahnkranzes 6 und dem Kopfkreisdurchmesser des Stirnrades 7 entspricht. Wird die Schwenkwelle 5 bei festehendem Stirnrad 7 gedreht, so wälzt sich der Innen­ zahnkranz 6 auf der Außenverzahnung des Stirnrades 7 ab, wodurch das schwenkbare Gelenkteil 4 gegenüber dem festen Gelenkteil 3 verschwenkt wird. Dieses Getriebeprinzip ist für Gelenkbeschläge an Kraftfahrzeugsitzen in verschiedenen Ausführungsformen so gut bekannt, daß hierzu nähere Erläu­ terungen entbehrlich sind.
An der inneren Stirnseite der Schwenkwelle 5 ist konzen­ trisch mit der Lagerstufe 11 eine innere Lagerscheibe 13 beispielsweise durch Widerstandspunktschweißung befestigt. Die im Außenumriß kreisförmig ausgeschnittene innere Lager­ scheibe 13 ist mit Radialspiel in einer entsprechend kreis­ förmig und konzentrisch angebrachten Ausnehmung des festen Gelenkteils untergebracht.
An die Lagerstufe 12 schließt sich konzentrisch ein Zylinder­ abschnitt 14 der Schwenkwelle 5 an, auf welchen eine äußere Lagerscheibe 15 mit einem daran konzentrisch angebrachten Kragendurchzug 16 bis zur Anlage an eine zwischen dem Zy­ linderabschnitt 14 und der Lagerstufe 12 gebildete Ring­ schulter 17 aufgepreßt ist. Die Lagerscheiben 13, 15 be­ sitzen planparallel zueinander ausgerichtete Ringflächen, zwischen denen die Lagerplatte 8 und das Stirnrad 7 mit so geringem Axialspiel geführt sind, daß axiale Verlagerungen der Lagerplatte 8 zum Stirnrad 7 und zur Schwenkwelle 5 ausgeschlossen, im wesentlichen drehende Relativbewegungen zwischen der Lagerplatte 8 und dem Stirnrad 7 sowie zwi­ schen den Lagerscheiben 13, 15 und den diesen zugekehrten Flächen des Stirnrades bzw. der Lagerplatte möglich sind. Die beiden Lagerscheiben 13, 15 sind wegen ihrer Befesti­ gung an der Schwenkwelle 5 zueinander unverdrehbar. Die in ihren Außendurchmessern etwa übereinstimmenden Lagerschei­ ben 13, 15 bilden eine spielarme Schwenkführung der im Zahn­ eingriff miteinander befindlichen Gelenkteile 3, 4.
Die axiale Länge des Kragendurchzugs 16 ist größer als die axiale Länge des zugeordneten Zylinderabschnitts 14, so daß die äußere Lagerscheibe 15 in ihrer aufgepreßten Lage durch eine von außen gegengepreßte hülsenförmige Gewindemutter 18 fixiert ist. Die Gewindemutter 18 ist auf einen konzentrisch an den Zylinderabschnitt 14 anschließenden Gewindezapfen 19 der Schwenkwelle 5 aufgeschraubt und zusätzlich durch gegen­ überliegende Widerstandspunktschweißungen an dem Gewinde­ zapfen 19 gesichert. Im Gewindezapfen 19 befindet sich eine damit konzentrische Gewindebohrung 20 zur Aufnahme einer (nicht dargestellten) Befestigungsschraube für das Hand­ rad 2, die durch eine Bohrung 21 in der äußeren Stirnfläche der hülsenförmigen Gewindemutter 18 durchgeführt ist. Um das Handrad 2 drehfest an der hülsenförmigen Gewindemutter 18 befestigen zu können, ist letztere mit zwei gegenüber­ liegenden Abflachungen 22 versehen ( Fig. 2).
Bei dem anderen baugleichen Gelenkteil besitzt die äußere Lagerscheibe 15′ keinen Kragendurchzug und dementsprechend besitzt die dort vorgesehene Schwenkwelle 5′ keinen ent­ sprechenden Zylinderabschnitt, obwohl auch bei diesem Ge­ lenkteil eine entsprechende Ausbildung der Teile möglich is. Im gezeigten Beispiel besitzt die äußere Lagerscheibe 15′ jedoch lediglich eine zentrale Bohrung, mit welcher sie über einen unmittelbar an die Lagerstufe 12′ anschließenden Gewindezapfen 19′ geschoben ist. Die feste Anpressung der äußeren Lagerscheibe 15′ besorgt eine auf den Gewindezapfen 19′ aufgeschraubte Gewindemutter 18′, die gegenüber der außeren Lagerscheibe 15′ durch eine zwischengelegte Fächer­ scheibe 23 gesichert ist. Anstelle des Gewindezapfens 19′ kann auch ein Nietzapfen vorgesehen sein, mit dessen Hilfe die äußere Lagerscheibe 15′ in der dargestellten Lage durch An­ nieten mit der Schwenkwelle 5′ verbunden ist.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, besitzt die innere Lagerscheibe eine zentrale Vielkantöffnung 25, die aufgrund ihrer Aus­ bildung dazu geeignet ist, im Querschnitt quadratische En­ den der Übertragungsstange 1 in Winkelsprüngen von jeweils 45° kraftschlüssig aufzunehmen. In der Schwenkwelle 5 bzw. 5′ befindet sich eine mit der Vielkantöffnung 25 konzen­ trische Sackbohrung 26, deren Durchmesser größer ist als das Diagonalmaß des quadratischen Querschnitts der Enden der Übertragungsstange 1. Die drehfeste Verbindung zwischen den beiden Gelenkbeschlägen eines Sitzes mit Hilfe der Über­ tragungsstange 1 wird daher ausschließlich über die beiden inneren Lagerscheiben 13 und 13′ vorgenommen.
Wie Fig. 4 ebenfalls veranschaulicht, befinden sich in der inneren Lagerscheibe 13 bzw. 13′ zwei Bohrungen 27, die zur Aufnahme eines Werkzeugs bestimmt sind, welches die Schwenk­ welle 5 bzw. 5′ am Mitdrehen hindert, wenn die Gewindemut­ ter 18 bzw. 18′ angezogen wird.
Der Innenzahnkranz 6 und das Stirnrad 7 sind bezüglich ihrer jeweiligen Stanzrichtung entgegengesetzt gerichtet in Ein­ griff gebracht. Die beim Stanzen entstehende geringfügige Konizität ist allerdings in den Zeichnungen nicht angedeu­ tet. Der jeweilige Stanzeinzug ist jedoch sowohl am Innen­ zahnkranz als auch am Stirnrad angedeutet. Auch der zur Optimierung des Zahneingriffs vorgenommene axiale Versatz zwischen Innenzahnkranz und Stirnrad ist aus Fig. 1 ersicht­ lich. Zu diesem Zweck ist einerseits die Lagerplatte 8 groß­ flächig nach innen durchgesetzt, wie bei 28 angedeutet ist. Entsprechend ist auch das feste Gelenkteil 3 nach innen durchgesetzt, wie aufgrund der Stufenbildung 29 erkennbar ist.

Claims (14)

1. Gelenkbeschlag für Sitze mit verstellbarer Lehne, insbesondere Kraftfahrzeugsitze, bei dem ein dem Sitz zu­ geordnetes festes Gelenkteil und ein der Lehne zugeordne­ tes schwenkbares Gelenkteil über eine Schwenkwelle mitein­ ander verbunden sind, wobei eine die Lage der beiden Gelenk­ teile zueinander bestimmende Ver- und Feststellvorrichtung vorgesehen ist, bei der dem einen Gelenkteil ein Innenzahn­ kranz und dem anderen Gelenkteil ein in diesen eingreifendes Stirnrad fest zugeordnet ist, wobei der Kopfkreisdurchmesser des Stirnrades mindestens um eine Zahnhöhe kleiner ist als der Fußkreisdurchmesser des Innenzahnkranzes und einer der beiden Gelenkteile auf einem an der Schwenkwelle angeordne­ ten, durch ein Handrad drehbaren Exzenter gelagert ist, dessen Exzentrizität etwa der Differenz zwischen dem Fuß­ kreisdurchmesser des Innenzahnkranzes und dem Kopfkreis­ durchmesser des Stirnrades entspricht und diese Differenz derart bemessen ist, daß eine Selbsthemmung zwischen dem Innenzahnkranz und dem Stirnrad gewährleistet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle (5) von innen nach außen mit abnehmenden Durchmessern abgestuft ist, an ihrem inneren Ende mit einer inneren Lagerscheibe (13) fest ver­ bunden ist und an ihrem äußeren Ende einen Gewindezapfen (19) besitzt, auf welchen eine Gewindemutter (18) aufge­ schraubt ist, die eine im wesentlichen planparallel zu der inneren Lagerscheibe (13) und den beiden Gelenkteilen (3, 4) auf der Schwenkwelle (5) angebrachte äußere Lagerschei­ be (15) festlegt, wobei die beiden Gelenkteile zwischen den beiden Lagerscheiben (13, 15) axial unverschiebbar geführt sind.
2. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die äußere Lagerscheibe (15) zwischen einer an der Schwenkwelle (5) von einer Lagerstufe (12) für das benach­ barte schwenkbare Gelenkteil (4) gebildeten Ringschulter (17) und der Gewindemutter (18) eingespannt ist und dem be­ nachbarten schwenkbaren Gelenkteil (4) mit einer unmittel­ bar radial an die Ringschulter (17) anschließenden ebenen Lagerfläche zugekehrt ist.
3. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das schwenkbare Gelenkteil (4) einen den Innenzahnkranz (6) bildenden Ausschnitt besitzt, der durch eine das schwenkbare Gelenkteil an der Schwenkwelle (5) lagernde und mit diesem Gelenkteil fest verbundene Lager­ platte (8) abgedeckt ist, und daß das feste Gelenkteil (3) eine die innere Lagerscheibe (13) mit Radialspiel aufneh­ mende Ausnehmung besitzt, die von dem die Schwenkwelle (5) am festen Gelenkteil (3) lagernden und mit diesem Gelenk­ teil fest verbundenen Stirnrad (7) abgedeckt ist.
4. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß einerseits die an der Schwenk­ welle (5) für das Stirnrad (7) vorgesehene Lagerstufe (11) und die innere Lagerscheibe (13) konzentrisch angeordnet sind, und daß andererseits exzentrisch dazu die für das schwenkbare Gelenkteil (4) an der Schwenkwelle (5) vorge­ sehene Lagerstufe (12), die äußere Lagerscheibe (15) und der Gewindezapfen (19) konzentrisch angeordnet sind.
5. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Innenzahnkranz (6) und das Stirnrad (7) bezüglich ihrer jeweiligen Stanzrichtung ent­ gegengesetzt gerichtet in Eingriff gebracht sind.
6. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenzahnkranz (6) und das Stirnrad (7) in axialer Richtung etwa um das Maß des Stanz­ einzuges versetzt zueinander in Eingriff gebracht sind.
7. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lagerscheibe (15) mit einem zentralen Kragendurchzug (16) versehen ist, mit welchem sie auf einen zwischen der Lagerstufe für das schwenkbare Gelenkteil (4) und dem Gewindezapfen (19) an der Schwenkwelle (5) angebrachten Zylinderabschnitt (14) aufgepreßt ist.
8. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Gewindemutter (18) hülsen­ förmig mit mindestens einer Abflachung (22) zur drehfesten Anbringung des Handrades (2) ausgebildet ist.
9. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Gewindemutter (18) an ihrer äußeren Stirnfläche eine Bohrung (21) besitzt, die mit einer im Gewindezapfen (19) angebrachten zentralen Gewinde­ bohrung (20) zur Aufnahme einer Befestigungsschraube für das Handrad (2) fluchtet.
10. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindemutter (18) durch ein zwischen ihr und der äußeren Lagerscheibe (15, 15′) eingelegtes Sicherungselement (23) gegen Verdrehen auf dem Gewindezapfen (19, 19′) gesichert ist.
11. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindemutter (18) gegen Verdrehen auf dem Gewindezapfen (19) durch Widerstands­ punktschweißung mit dem Gewindezapfen unlösbar verbunden ist.
12. Gelenkbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das feste Gelenkteil (3) und das Stirnrad (7) durch an ihnen angebrachte Zentrierzapfen (10) und Zentrier­ bohrungen (9) lagejustiert und zusätzlich durch Widerstands­ punktschweißung unlösbar miteinander verbunden sind.
13. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lagerscheibe (13) mit der ihr zugekehrten Stirnfläche der Schwenkwelle (5) unlösbar verbunden ist und eine zentrale Vielkantöffnung (25) zur drehfesten Aufnahme des im Querschnitt mehrkanti­ gen Endes einer die beiden Gelenkbeschläge eines Sitzes in an sich bekannter Weise verbindenden Übertragungsstange (1) besitzt.
14. Gelenkbeschlag nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß mit der Vielkantöffnung (25) in der inneren Lager­ scheibe (13) fluchtend eine Sackbohrung (26) in der Schwenk­ welle (5) angebracht ist, deren Durchmesser größer ist als die größte Abmessung des Mehrkantquerschnitts des Endes der Übertragungsstange (1).
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