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DE3531014A1 - Klemme fuer einen elektrischen anschluss - Google Patents

Klemme fuer einen elektrischen anschluss

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DE3531014A1
DE3531014A1 DE19853531014 DE3531014A DE3531014A1 DE 3531014 A1 DE3531014 A1 DE 3531014A1 DE 19853531014 DE19853531014 DE 19853531014 DE 3531014 A DE3531014 A DE 3531014A DE 3531014 A1 DE3531014 A1 DE 3531014A1
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Germany
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opening
clamp according
clamp
extension
screw
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Application number
DE19853531014
Other languages
English (en)
Inventor
Inge Welcker
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Publication of DE3531014A1 publication Critical patent/DE3531014A1/de
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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R11/00Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts
    • H01R11/11End pieces or tapping pieces for wires, supported by the wire and for facilitating electrical connection to some other wire, terminal or conductive member
    • H01R11/28End pieces consisting of a ferrule or sleeve
    • H01R11/281End pieces consisting of a ferrule or sleeve for connections to batteries
    • H01R11/283Bolt, screw or threaded ferrule parallel to the battery post

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  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Klemme für einen elektrischen Anschluß, insbesondere an einer Kraftfahrzeug-Batterie mit einer Öffnung zur Aufnahme eines Pols, wobei ein erster Teil der Klemme einen ersten Bereich der Öffnungsinnenwand und ein zweiter Teil der Klemme einen zweiten Bereich der Öffnungsinnenwand bildet und beiden Innenwandbereiche zueinander beweglich sind.
Es sind Klemmen für die Pole einer Kraftfahrzeugbatterie bekannt, die eine seitlich geschlitzte Öffnung aufweisen, wobei die beiden Bereiche der Öffnung durch Schraube und Mutter gegeneinander festgezogen werden. Dieses Festziehen kann nur durch einen Maul- oder Ratschenschlüssel an der Seite der Klemme erfolgen, so daß die Handhabung schwierig ist. Nach mehrmaligem Anziehen stellen sich die Klemmenschenkel schräg, so daß die Mutter bzw. Schraube sich nicht mehr einwandfrei andrehen läßt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Klemme der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß ein Befestigen als auch Lösen einfach handhabbar ist und bei gleichmäßigem Klemmdruck auch nach mehrmaligem Anziehen die Klemme sich nicht verformt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zu der dem Pol abgewandten Rückseite des ersten Teils eine Erweiterung des zweiten Teils geführt ist und durch ein Element mit Keilfläche der Abstand zwischen der Rückseite des ersten Teils und der Erweiterung vergrößerbar ist.
Eine solche Klemme kann mit Hilfe eines üblichen Elektro­ schraubers von oben her in kürzester Zeit festgezogen werden, so daß insbesondere beim Erstausrüster die Montage wenig Zeit erfordert. Die Klemmkräfte greifen gleichmäßig und radial an, so daß es zu einer Verformung der Klemme auch nach mehrmaligem Gebrauch nicht kommt.
Eine besonders gleichmäßige Kraftverteilung und einfache Herstellung wird dann erreicht, wenn die Erweiterung des zweiten Teils das erste Teil außen bogenförmig umgibt. Hierbei kann die bogenförmige Erweiterung des zweiten Teils an ihren beiden Enden am zweiten Teil befestigt, insbesondere angeformt sein. Auch wird hierzu vorgeschlagen, daß zwischen der bogenförmigen Erweiterung und dem ersten Teil ein teilringförmiger Spalt ist. Ferner kann die Achse des teilringförmigen Spalts achsparallel zur Achse der Öffnung verschoben sein.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, daß das erste Teil die Form eines Ringabschnitts hat. Alternativ kann aber auch das erste Teil die Form eines Restkörpers haben mit einem zylindrischen Körper, der einen zylindrischen oder konischen Ausschnitt besitzt, wobei die Achse von Körper und Ausschnitt zueinander parallel sind.
Eine leichte Bedienbarkeit in Richtung der Polachse von oben wird dadurch erreicht, daß das Element eine parallel zur Öffnungsachse angeordnete Schranke ist, die in den Bereich zwischen erstem Teil und Erweiterung einschraubbar ist. Hierbei kann die Schraube eine konische Fläche aufweisen, mit der sie an einer konischen Fläche des ersten Teils zur Anlage gelangt. Alternativ wird vorgeschlagen, daß das Element eine radial zur Öffnung angeordnete Schraube ist, die in einem Gewinde der Erweiterung einliegt.
Vorzugsweise wird vorgeschlagen, daß die Befestigung zwischen erstem und zweitem Teil eine Bewegung der Teile zueinander zuläßt. Eine einfache Herstellung wird dadurch erreicht, daß die beiden Teile einstückig ausgeführt sind und das die beiden Teile verbindende Material mindestens einen Steg bildet, der begrenzt verformbar ist. Hierbei kann das erste Teil mit zumindest einem Bereich seiner Stirnseite, die der Einführungsseite der Klemme abgewandt ist, an dem zweiten Teil befestigt sein. In einer Alternative wird vorgeschlagen, daß der die beiden Teile befestigende, eine Bewegung zulassende Bereich parallel zur Achse der Öffnung ist.
Bei all diesen Ausführungen ist von besonderem Vorteil, daß die den Klemmdruck erzeugende Schraube außen nicht oder kaum vorsteht, so daß die Klemme klein baut und kompakt ist und ferner während der Montage als auch im eingebauten Zustand nicht im Wege ist. Ferner kann die Klemme kleiner und leichter gebaut werden als übliche.
In einem vorteilhaften Verfahren zum Herstellen einer solchen Klemme wird vorgeschlagen, daß achsparallel zur Aufnahmeöffnung mit einem Hohlbohrer ein ringförmiger Schlitz eingebracht wird, der durch die Aufnahmeöffnung verläuft und als erstes Teil eine beweglich-schwenkbare Halbschale innerhalb des zweiten Teils bildet. Hierdurch sind nur wenige Verfahrensschritte erforderlich. Ferner wird hierbei vorgeschlagen, daß auf der Oberseite eine Stufenfräsung angebracht wird, welche den mit dem Hohlbohrer eingebrachten Schlitz teilweise freilegt, so daß das erste Teil nur noch an zwei Stegen mit dem zweiten Teil verbunden ist. Diese Stege wirken wie Scharniere, die das erste Teil leicht schwenkbar machen. Ferner wird vorgeschlagen, daß bei einer achsparallelen Schraube die konische Auflauffläche am Innengewinde für die Schraube an der Unterseite des ersten Teils durch eine Längsfräsung freigelegt ist. Hierdurch wird ein Verklemmen der Schraube beim Anziehen und seitlichen Wegdrücken des ersten Teils vermieden. Auch wird vorgeschlagen, daß die Klemme aus einer Metall-Profilstange, insbesondere aus Messing, hergestellt wird, so daß die Klemme durch scheibenförmiges Abschneiden des Profils schon mit der Einführungsöffnung erstellt wird und nur noch wenige weitere Bearbeitungsvorgänge erforderlich sind, um das Endprodukt zu erhalten.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Klemme oberhalb des Pols einer Batterie mit noch nicht eingesetzter Inbusschraube,
Fig. 2 eine Unteransicht der in Fig. 1 dargestellten Klemme,
Fig. 3 einen Schnitt nach III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt nach IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Klemme,
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 4 mit eingeschraubter Inbusschraube,
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend Fig. 6 durch ein zweites Ausführungsbeispiel mit radial eingesetzter Inbusschraube.
Die Klemme ist einstückig und weist zwei einander angeformte Teile 1, 2 auf. Beide Teile bilden zusammen die Wandung 3 einer konischen Öffnung 4, die dazu vorgesehen ist, einen Pol 5 einer Batterie 6 in Richtung E aufzunehmen. Das zweite Teil 2 bildet einen über 180° gehenden Bereich 3 a der Öffnungswand und das erste Teil 1 bildet einen daran anschließenden Wandbereich 3 b.
Das erste Teil 1 der Klemme ist schalenförmig ausgeführt und hat die Form eines Restkörpers, der dadurch gebildet wird, daß ein zylindrischer Körper einen zylindrischen bzw. konischen Ausschnitt besitzt, wobei die Achsen von Körper und Ausschnitt zueinander parallel aber versetzt angeordnet sind. Das erste Teil hat damit eine "mondförmige" Stirnfläche. Der teilzylindrische Ausschnitt bzw. Ausnehmung, die den Wandbereich 3 b bildet, ist damit auf der der Öffnung 4 abgewandten Seite vom Material des ersten Teils 1 gestützt. Das Teil 1 ist auf der der Öffnung 4 abgewandten Seite bogenförmig vollständig von einer Erweiterung 7 des zweiten Teils 2 umgeben, wobei zwischen dem Teil 1 und Erweiterung 7 ein teilringförmiger Spalt 8 besteht, der Teil 1 und Erweiterung 7 voneinander trennt. Der Spalt 8 ist von einer zur Öffnung 4 achsparallelen Bohrung 9 durchdrungen, die sowohl in die Erweiterung 7 als auch in das Teil 1 hineinreicht und mittig zur Rückseite des Teils 1 liegt. Die Bohrung 9 weist ein Gewinde auf, und nimmt eine Schraube 10 (Inbusschraube, Gewindestift) auf.
Die Schraube 10 wird von oben in die Bohrung 9 eingeschraubt und weist an der Unterseite eine konische Fläche 11 auf, die an einer teilkonischen Fläche 12 des Teils 1 zur Anlage gelangt. Damit erzeugt ein Einschrauben der Schraube 10 in die Bohrung 9 ein Verdrängen des Teils 1 zur Öffnung 4 hin. Alternativ kann auch die Bohrung 9 als auch die Schraube 10 insgesamt konisch ausgeführt sein, so daß wiederum beim Einschrauben ab einer bestimmten Tiefe der Schraube ein radialer Druck auf das Teil 1 ausgeübt wird. In einer weiteren, in Fig. 7 dargestellten Alternative liegt die Schraube waagerecht und radial zur Öffnung 4 in einer Gewindebohrung 13 der Erweiterung 7, so daß mit dem Innenende der Schraube 10 das Teil 1 in die Öffnung 4 gedrückt wird.
In allen Ausführungsbeispielen weist die Schraube 10 eine sechskantförmige Öffnung bzw. Ausnehmung im Kopf auf, in die ein sechskantförmiges Werkstück einsteckbar ist.
Während auf der in Fig. 2 dargestellten Oberseite der Spalt 8 bis zur Öffnung 4 durchgehend verläuft und somit Öffnung 4 und Bohrung 9 miteinander verbindet, ist der Spalt 8 an der Oberseite (Fig. 5) durch Material des Teils 2 nahe der Öffnung 4 unterbrochen, das einen Steg zwischen den beiden Teilen 1, 2 bildet. Diese an beiden Spitzen des ersten Teils vorgesehenen Stege 15 sind von so geringen Abmessungen, daß sie eine begrenzte Beweglichkeit des ersten Teils gegenüber dem zweiten zulassen. Alternativ kann auch ein Gelenk vorgesehen sein.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das erste Teil 1 nur auf einer Seite am zweiten Teil 2 angeformt, so daß es sich von der Befestigungsstelle bogenförmig etwa in einem Halbkreis erstreckt und das andere Ende frei ist. In diesem Fall kann die Befestigungsstelle über die gesamte Höhe beider Teile etwa parallel zur Achse der Öffnung 4 verlaufen.
Auf der dem ersten Teil gegenüberliegenden Seite weist das zweite Teil 2 eine waagerechte Bohrung 16 auf, die zur Befestigung des Klemmenkabels dient.
Zur Herstellung der Klemme ist folgendes Verfahren besonders vorteilhaft: Achsparallel zur Aufnahmeöffnung 4 wird mit einem Hohlbohrer ein ringförmiger Schlitz 8 eingebracht, der durch die Aufnahmeöffnung verläuft und als erstes Teil 1 eine beweglich-schwenkbare Halbschale des zweiten Teils 2 bildet. Auf der Oberseite 14 wird eine Stufenfräsung 17 angebracht, welche den mit dem Hohlbohrer eingebrachten Schlitz 8 teilweise freilegt, so daß das erste Teil 1 nur noch an zwei Stegen 15 mit dem zweiten Teil 2 verbunden ist. Bei einer achsparallelen Schranke ist die konische Auflauffläche 12 am Innengewinde für die Schraube 10 an der Unterseite 18 des ersten Teils 1 durch eine Längsfräsung 19 freigelegt. Die Klemme wird aus einer Metallprofilstange, insbesondere aus Messing, hergestellt.

Claims (18)

1. Klemme für einen elektrischen Anschluß, insbesondere an einer Kraftfahrzeug-Batterie mit einer Öffnung zur Aufnahme eines Pols, wobei ein erster Teil der Klemme einen ersten Bereich der Öffnungsinnenwand und ein zweiter Teil der Klemme einen zweiten Bereich der Öffnungsinnenwand bildet und beide Innenwandbereiche zueinander beweglich sind, dadurch gekennzeichnet, daß zu der dem Pol (5) abgewandten Rückseite des ersten Teils (1) eine Erweiterung (7) des zweiten Teils (2) geführt ist und durch ein Element (10) mit Keilfläche (11) der Abstand zwischen der Rückseite des ersten Teils (1) und der Erweiterung (7) vergrößerbar ist.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterung (7) des zweiten Teils (2) das erste Teil (1) außen bogenförmig umgibt.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Erweiterung (7) des zweiten Teils (2) an ihren beiden Enden am zweiten Teil (2) befestigt, insbesondere angeformt ist.
4. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der bogenförmigen Erweiterung (7) und dem ersten Teil (1) ein teilringförmiger Spalt (8) ist.
5. Klemme nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse des teilringförmigen Spaltes (8) achsparallel zur Achse der Öffnung (4) verschoben ist.
6. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) die Form eines Ringabschnittes hat.
7. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) die Form eines Restkörpers hat mit einem zylindrischen Körper, der einen zylindrischen oder konischen Ausschnitt besitzt, wobei die Achse von Körper und Ausschnitt zueinander parallel sind.
8. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (10) eine parallel zur Öffnungsachse angeordnete Schranke ist, die in den Bereich zwischen erstem Teil (1) und Erweiterung (7) einschraubbar ist.
9. Klemme nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (10) eine konische Fläche (11) aufweist, mit der sie an einer konischen Fläche (12) des ersten Teils (1) zur Anlage gelangt.
10. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (10) eine radial zur Öffnung angeordnete Schraube ist, die in einem Gewinde der Erweiterung (7) einliegt.
11. Klemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung zwischen erstem (1) und zweitem Teil (2) eine Bewegung der Teile (1, 2) zueinander zuläßt.
12. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (1, 2) einstückig ausgeführt sind und das die beiden Teile verbindende Material mindestens einen Steg (15) bildet, der begrenzt verformbar ist.
13. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) mit zumindest einem Bereich seiner Stirnseite, die der Einführungsseite der Klemme abgewandt ist, an dem zweiten Teil (2) befestigt ist.
14. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Teile (1, 2) befestigende, eine Bewegung zulassende Bereich parallel zur Achse der Öffnung (4) ist.
15. Verfahren zum Herstellen einer Klemme, dadurch gekennzeichnet, daß achsparallel zur Aufnahmeöffnung (4) mit einem Hohlbohrer ein ringförmiger Schlitz (8) eingebracht wird, der durch die Aufnahmeöffnung verläuft und als erstes Teil (1) eine beweglich-schwenkbare Halbschale innerhalb des zweiten Teils (2) bildet.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite (14) eine Stufenfräsung (17) angebracht wird, welche den mit dem Hohlbohrer eingebrachten Schlitz (8) teilweise freilegt, so daß das erste Teil (1) nur noch an zwei Stegen (15) mit dem zweiten Teil (2) verbunden ist.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer achsparallelen Schraube die konische Auflauffläche (12) am Innengewinde für die Schraube (10) an der Unterseite (18) des ersten Teils (1) durch eine Längsfräsung (19) freigelegt ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme aus einer Metall- Profilstange, insbesondere aus Messing, hergestellt wird.
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