DE3531014A1 - Klemme fuer einen elektrischen anschluss - Google Patents
Klemme fuer einen elektrischen anschlussInfo
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R11/00—Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts
- H01R11/11—End pieces or tapping pieces for wires, supported by the wire and for facilitating electrical connection to some other wire, terminal or conductive member
- H01R11/28—End pieces consisting of a ferrule or sleeve
- H01R11/281—End pieces consisting of a ferrule or sleeve for connections to batteries
- H01R11/283—Bolt, screw or threaded ferrule parallel to the battery post
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klemme für einen elektrischen
Anschluß, insbesondere an einer Kraftfahrzeug-Batterie mit
einer Öffnung zur Aufnahme eines Pols, wobei ein erster
Teil der Klemme einen ersten Bereich der Öffnungsinnenwand
und ein zweiter Teil der Klemme einen zweiten Bereich der
Öffnungsinnenwand bildet und beiden Innenwandbereiche
zueinander beweglich sind.
Es sind Klemmen für die Pole einer Kraftfahrzeugbatterie
bekannt, die eine seitlich geschlitzte Öffnung aufweisen,
wobei die beiden Bereiche der Öffnung durch Schraube und
Mutter gegeneinander festgezogen werden. Dieses Festziehen
kann nur durch einen Maul- oder Ratschenschlüssel an der
Seite der Klemme erfolgen, so daß die Handhabung schwierig
ist. Nach mehrmaligem Anziehen stellen sich die
Klemmenschenkel schräg, so daß die Mutter bzw. Schraube
sich nicht mehr einwandfrei andrehen läßt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Klemme der eingangs
genannten Art so zu verbessern, daß ein Befestigen als
auch Lösen einfach handhabbar ist und bei gleichmäßigem
Klemmdruck auch nach mehrmaligem Anziehen die Klemme sich
nicht verformt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zu
der dem Pol abgewandten Rückseite des ersten Teils eine
Erweiterung des zweiten Teils geführt ist und durch ein
Element mit Keilfläche der Abstand zwischen der Rückseite
des ersten Teils und der Erweiterung vergrößerbar ist.
Eine solche Klemme kann mit Hilfe eines üblichen Elektro
schraubers von oben her in kürzester Zeit festgezogen
werden, so daß insbesondere beim Erstausrüster die Montage
wenig Zeit erfordert. Die Klemmkräfte greifen gleichmäßig
und radial an, so daß es zu einer Verformung der Klemme
auch nach mehrmaligem Gebrauch nicht kommt.
Eine besonders gleichmäßige Kraftverteilung und einfache
Herstellung wird dann erreicht, wenn die Erweiterung des
zweiten Teils das erste Teil außen bogenförmig umgibt.
Hierbei kann die bogenförmige Erweiterung des zweiten Teils
an ihren beiden Enden am zweiten Teil befestigt,
insbesondere angeformt sein. Auch wird hierzu
vorgeschlagen, daß zwischen der bogenförmigen Erweiterung
und dem ersten Teil ein teilringförmiger Spalt ist.
Ferner kann die Achse des teilringförmigen Spalts
achsparallel zur Achse der Öffnung verschoben sein.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird
vorgeschlagen, daß das erste Teil die Form eines
Ringabschnitts hat. Alternativ kann aber auch das erste
Teil die Form eines Restkörpers haben mit einem
zylindrischen Körper, der einen zylindrischen oder
konischen Ausschnitt besitzt, wobei die Achse von Körper
und Ausschnitt zueinander parallel sind.
Eine leichte Bedienbarkeit in Richtung der Polachse von
oben wird dadurch erreicht, daß das Element eine parallel
zur Öffnungsachse angeordnete Schranke ist, die in den
Bereich zwischen erstem Teil und Erweiterung einschraubbar
ist. Hierbei kann die Schraube eine konische Fläche
aufweisen, mit der sie an einer konischen Fläche des
ersten Teils zur Anlage gelangt. Alternativ wird
vorgeschlagen, daß das Element eine radial zur Öffnung
angeordnete Schraube ist, die in einem Gewinde der
Erweiterung einliegt.
Vorzugsweise wird vorgeschlagen, daß die Befestigung
zwischen erstem und zweitem Teil eine Bewegung der Teile
zueinander zuläßt. Eine einfache Herstellung wird dadurch
erreicht, daß die beiden Teile einstückig ausgeführt sind
und das die beiden Teile verbindende Material mindestens
einen Steg bildet, der begrenzt verformbar ist. Hierbei
kann das erste Teil mit zumindest einem Bereich seiner
Stirnseite, die der Einführungsseite der Klemme abgewandt
ist, an dem zweiten Teil befestigt sein. In einer
Alternative wird vorgeschlagen, daß der die beiden Teile
befestigende, eine Bewegung zulassende Bereich parallel
zur Achse der Öffnung ist.
Bei all diesen Ausführungen ist von besonderem Vorteil,
daß die den Klemmdruck erzeugende Schraube außen nicht
oder kaum vorsteht, so daß die Klemme klein baut und
kompakt ist und ferner während der Montage als auch im
eingebauten Zustand nicht im Wege ist. Ferner kann die
Klemme kleiner und leichter gebaut werden als übliche.
In einem vorteilhaften Verfahren zum Herstellen einer
solchen Klemme wird vorgeschlagen, daß achsparallel zur
Aufnahmeöffnung mit einem Hohlbohrer ein
ringförmiger Schlitz eingebracht wird, der durch die
Aufnahmeöffnung verläuft und als erstes Teil eine
beweglich-schwenkbare Halbschale innerhalb des zweiten Teils
bildet. Hierdurch sind nur wenige Verfahrensschritte
erforderlich. Ferner wird hierbei vorgeschlagen, daß auf
der Oberseite eine Stufenfräsung angebracht wird, welche
den mit dem Hohlbohrer eingebrachten Schlitz teilweise
freilegt, so daß das erste Teil nur noch an zwei Stegen
mit dem zweiten Teil verbunden ist. Diese Stege wirken
wie Scharniere, die das erste Teil leicht schwenkbar
machen. Ferner wird vorgeschlagen, daß bei einer
achsparallelen Schraube die konische Auflauffläche am
Innengewinde für die Schraube an der Unterseite des ersten
Teils durch eine Längsfräsung freigelegt ist. Hierdurch
wird ein Verklemmen der Schraube beim Anziehen und
seitlichen Wegdrücken des ersten Teils vermieden. Auch wird
vorgeschlagen, daß die Klemme aus einer Metall-Profilstange,
insbesondere aus Messing, hergestellt wird, so daß die
Klemme durch scheibenförmiges Abschneiden des Profils
schon mit der Einführungsöffnung erstellt wird und nur noch
wenige weitere Bearbeitungsvorgänge erforderlich sind, um
das Endprodukt zu erhalten.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Klemme oberhalb
des Pols einer Batterie mit noch nicht
eingesetzter Inbusschraube,
Fig. 2 eine Unteransicht der in Fig. 1 dargestellten
Klemme,
Fig. 3 einen Schnitt nach III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt nach IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Klemme,
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 4 mit
eingeschraubter Inbusschraube,
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend Fig. 6 durch ein
zweites Ausführungsbeispiel mit radial
eingesetzter Inbusschraube.
Die Klemme ist einstückig und weist zwei einander
angeformte Teile 1, 2 auf. Beide Teile bilden zusammen die
Wandung 3 einer konischen Öffnung 4, die dazu vorgesehen
ist, einen Pol 5 einer Batterie 6 in Richtung E aufzunehmen.
Das zweite Teil 2 bildet einen über 180° gehenden Bereich
3 a der Öffnungswand und das erste Teil 1 bildet einen daran
anschließenden Wandbereich 3 b.
Das erste Teil 1 der Klemme ist schalenförmig ausgeführt
und hat die Form eines Restkörpers, der dadurch gebildet
wird, daß ein zylindrischer Körper einen zylindrischen bzw.
konischen Ausschnitt besitzt, wobei die Achsen von Körper
und Ausschnitt zueinander parallel aber versetzt angeordnet
sind. Das erste Teil hat damit eine "mondförmige"
Stirnfläche. Der teilzylindrische Ausschnitt bzw.
Ausnehmung, die den Wandbereich 3 b bildet, ist damit auf
der der Öffnung 4 abgewandten Seite vom Material des
ersten Teils 1 gestützt. Das Teil 1 ist auf der der Öffnung
4 abgewandten Seite bogenförmig vollständig von einer
Erweiterung 7 des zweiten Teils 2 umgeben, wobei zwischen
dem Teil 1 und Erweiterung 7 ein teilringförmiger Spalt
8 besteht, der Teil 1 und Erweiterung 7 voneinander trennt.
Der Spalt 8 ist von einer zur Öffnung 4 achsparallelen
Bohrung 9 durchdrungen, die sowohl in die Erweiterung 7
als auch in das Teil 1 hineinreicht und mittig zur
Rückseite des Teils 1 liegt. Die Bohrung 9 weist ein
Gewinde auf, und nimmt eine Schraube 10 (Inbusschraube,
Gewindestift) auf.
Die Schraube 10 wird von oben in die Bohrung 9 eingeschraubt
und weist an der Unterseite eine konische Fläche 11 auf, die
an einer teilkonischen Fläche 12 des Teils 1 zur Anlage
gelangt. Damit erzeugt ein Einschrauben der Schraube 10 in
die Bohrung 9 ein Verdrängen des Teils 1 zur Öffnung 4 hin.
Alternativ kann auch die Bohrung 9 als auch die Schraube 10
insgesamt konisch ausgeführt sein, so daß wiederum beim
Einschrauben ab einer bestimmten Tiefe der Schraube ein
radialer Druck auf das Teil 1 ausgeübt wird. In einer
weiteren, in Fig. 7 dargestellten Alternative liegt die
Schraube waagerecht und radial zur Öffnung 4 in einer
Gewindebohrung 13 der Erweiterung 7, so daß mit dem
Innenende der Schraube 10 das Teil 1 in die Öffnung 4
gedrückt wird.
In allen Ausführungsbeispielen weist die Schraube 10 eine
sechskantförmige Öffnung bzw. Ausnehmung im Kopf auf, in
die ein sechskantförmiges Werkstück einsteckbar ist.
Während auf der in Fig. 2 dargestellten Oberseite der Spalt
8 bis zur Öffnung 4 durchgehend verläuft und somit Öffnung
4 und Bohrung 9 miteinander verbindet, ist der Spalt 8 an
der Oberseite (Fig. 5) durch Material des Teils 2 nahe der
Öffnung 4 unterbrochen, das einen Steg zwischen den beiden
Teilen 1, 2 bildet. Diese an beiden Spitzen des ersten Teils
vorgesehenen Stege 15 sind von so geringen Abmessungen,
daß sie eine begrenzte Beweglichkeit des ersten Teils
gegenüber dem zweiten zulassen. Alternativ kann auch
ein Gelenk vorgesehen sein.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das erste Teil
1 nur auf einer Seite am zweiten Teil 2 angeformt, so daß
es sich von der Befestigungsstelle bogenförmig etwa in
einem Halbkreis erstreckt und das andere Ende frei ist.
In diesem Fall kann die Befestigungsstelle über die gesamte
Höhe beider Teile etwa parallel zur Achse der Öffnung 4
verlaufen.
Auf der dem ersten Teil gegenüberliegenden Seite weist das
zweite Teil 2 eine waagerechte Bohrung 16 auf, die zur
Befestigung des Klemmenkabels dient.
Zur Herstellung der Klemme ist folgendes Verfahren
besonders vorteilhaft: Achsparallel zur Aufnahmeöffnung
4 wird mit einem Hohlbohrer ein ringförmiger Schlitz 8
eingebracht, der durch die Aufnahmeöffnung verläuft und
als erstes Teil 1 eine beweglich-schwenkbare Halbschale des
zweiten Teils 2 bildet. Auf der Oberseite 14 wird eine
Stufenfräsung 17 angebracht, welche den mit dem Hohlbohrer
eingebrachten Schlitz 8 teilweise freilegt, so daß das erste
Teil 1 nur noch an zwei Stegen 15 mit dem zweiten Teil 2
verbunden ist. Bei einer achsparallelen Schranke ist die
konische Auflauffläche 12 am Innengewinde für die Schraube
10 an der Unterseite 18 des ersten Teils 1 durch eine
Längsfräsung 19 freigelegt. Die Klemme wird aus einer
Metallprofilstange, insbesondere aus Messing, hergestellt.
Claims (18)
1. Klemme für einen elektrischen Anschluß,
insbesondere an einer Kraftfahrzeug-Batterie mit einer
Öffnung zur Aufnahme eines Pols, wobei ein erster Teil der
Klemme einen ersten Bereich der Öffnungsinnenwand und ein
zweiter Teil der Klemme einen zweiten Bereich der
Öffnungsinnenwand bildet und beide Innenwandbereiche
zueinander beweglich sind, dadurch
gekennzeichnet, daß zu der dem Pol (5)
abgewandten Rückseite des ersten Teils (1) eine Erweiterung
(7) des zweiten Teils (2) geführt ist und durch ein Element
(10) mit Keilfläche (11) der Abstand zwischen der Rückseite
des ersten Teils (1) und der Erweiterung (7) vergrößerbar
ist.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erweiterung (7) des
zweiten Teils (2) das erste Teil (1) außen bogenförmig
umgibt.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die bogenförmige
Erweiterung (7) des zweiten Teils (2) an ihren beiden Enden
am zweiten Teil (2) befestigt, insbesondere angeformt ist.
4. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der bogenförmigen Erweiterung (7) und dem ersten Teil (1)
ein teilringförmiger Spalt (8) ist.
5. Klemme nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achse des
teilringförmigen Spaltes (8) achsparallel zur Achse der
Öffnung (4) verschoben ist.
6. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Teil (1) die Form eines Ringabschnittes hat.
7. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Teil (1) die Form eines Restkörpers hat mit einem
zylindrischen Körper, der einen zylindrischen oder konischen
Ausschnitt besitzt, wobei die Achse von Körper und
Ausschnitt zueinander parallel sind.
8. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Element (10) eine parallel zur Öffnungsachse angeordnete
Schranke ist, die in den Bereich zwischen erstem Teil (1)
und Erweiterung (7) einschraubbar ist.
9. Klemme nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schraube (10) eine
konische Fläche (11) aufweist, mit der sie an einer
konischen Fläche (12) des ersten Teils (1) zur Anlage
gelangt.
10. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Element (10) eine radial zur Öffnung angeordnete Schraube
ist, die in einem Gewinde der Erweiterung (7) einliegt.
11. Klemme nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigung
zwischen erstem (1) und zweitem Teil (2) eine Bewegung der
Teile (1, 2) zueinander zuläßt.
12. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Teile (1, 2) einstückig ausgeführt sind und das die
beiden Teile verbindende Material mindestens einen Steg
(15) bildet, der begrenzt verformbar ist.
13. Klemme nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Teil (1) mit zumindest einem Bereich seiner Stirnseite,
die der Einführungsseite der Klemme abgewandt ist, an dem
zweiten Teil (2) befestigt ist.
14. Klemme nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der die
beiden Teile (1, 2) befestigende, eine Bewegung zulassende
Bereich parallel zur Achse der Öffnung (4) ist.
15. Verfahren zum Herstellen einer Klemme,
dadurch gekennzeichnet, daß
achsparallel zur Aufnahmeöffnung (4) mit einem Hohlbohrer
ein ringförmiger Schlitz (8) eingebracht wird, der durch
die Aufnahmeöffnung verläuft und als erstes Teil (1) eine
beweglich-schwenkbare Halbschale innerhalb des zweiten
Teils (2) bildet.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Oberseite (14)
eine Stufenfräsung (17) angebracht wird, welche den mit
dem Hohlbohrer eingebrachten Schlitz (8) teilweise
freilegt, so daß das erste Teil (1) nur noch an zwei Stegen
(15) mit dem zweiten Teil (2) verbunden ist.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer achsparallelen
Schraube die konische Auflauffläche (12) am Innengewinde
für die Schraube (10) an der Unterseite (18) des ersten
Teils (1) durch eine Längsfräsung (19) freigelegt ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Klemme aus einer Metall- Profilstange, insbesondere aus
Messing, hergestellt wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853531014 DE3531014A1 (de) | 1985-08-30 | 1985-08-30 | Klemme fuer einen elektrischen anschluss |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853531014 DE3531014A1 (de) | 1985-08-30 | 1985-08-30 | Klemme fuer einen elektrischen anschluss |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3531014A1 true DE3531014A1 (de) | 1987-03-05 |
Family
ID=6279754
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19853531014 Ceased DE3531014A1 (de) | 1985-08-30 | 1985-08-30 | Klemme fuer einen elektrischen anschluss |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3531014A1 (de) |
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1985
- 1985-08-30 DE DE19853531014 patent/DE3531014A1/de not_active Ceased
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