DE3529643A1 - Streckenvortriebs- oder gewinnungsmaschine - Google Patents
Streckenvortriebs- oder gewinnungsmaschineInfo
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Description
VOEST-ALPINE Aktiengesellschaft
Linz (Österreich)
Linz (Österreich)
Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine Streckenvortriebsoder Gewinnungsmaschine, insbesondere mit einem Raupenfahrwerk,
mit einem Schrämarm, an welchem um eine quer zur Vortriebsrichtung orientierte Achse rotierbar gelagerte
Schrämköpfe und/oder -walzen angeordnet sind.
Bei konventionellen Schrämmaschinen der eingangs genannten Art ist ein Auslegerarm bzw. Schrämarm um eine im
wesentlichen vertikale und eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbar an einem Raupenfahrwerk gelagert. Um Ausbrüche
mit größerer Querschnittsfläche erzielen zu können, mu£ der Auslegerarm entsprechend lang ausgebildet sein, wobei
sich bei einem Verschwenken in seitlicher oder in Höhenrichtung dieses Auslegearmes eine im wesentlichen gekrümmte
Abbaufront ergibt. Bei brüchiger Firste ist es erforderlich, den provisorischen Ausbau der Strecke bis nahe an die Ortsbrust vorzunehmen, um einen Einsturz der Firste zu verhindern.
Ein derartiger provisorischer Ausbau ist relativ kostspielig und zeitraubend und mit Rücksicht auf den auch
seitlich verschwenkbaren Schrämarm bzw. Auslegearm nicht beliebig nahe an die Ortsbrust heranzuführen. Darüber hinaus
erfordert ein derartiger provisorischer Ausbau entsprechend aufwendigere Einrichtungen zum Transport der Ausbaurahmen und
Hilfsmittel für den Ausbau über die vor der Ortsbrust befindliehe Schrämmaschine hinweg und es sind die Platzverhältnisse
im Raum nahe der Ortsbrust entsprechend beengt. Weiters ist bei den bekannten Einrichtungen ein Ausbau nahe der Strecke
nur bei Stillsetzen der Schrämarbeit möglich, da eine sichere Schutzvorrichtung zwischen den Schrämwerkzeugen und nahe der
Ortsbrust gelegenen Stellen nicht angeordnet werden kann, da diese mit dem Schrämarm in Kollision geraten würde.
Aus der DE-PS 29 30 136 ist eine Streckenvortriebsmaschine für den Untertagebau bekanntgeworden, bei welcher an
einer gegen Firste und Sohle verspannten stationären Einrichtung eine Fahrbahn für einen verschieblich gelagerten Support
vorgesehen ist, welcher Schrämwerkzeuge trägt. Eine derartige Ausbildung ist relativ schwer manövrierbar und in Streckenlängsachse
immer noch mit relativ großem Platzbedarf verbunden. Die Schrämeinrichtungen sind als Schneckenbohrköpfe
ausgebildet und um im wesentlichen in Streckenlängsrichtung verlaufende Achsen rotierbar gelagert. Zusammen mit den bei
dieser Ausbildung vorgesehenen Schwenkauslegern ergibt sich eine relativ große axiale Baulänge.
Die Erfindung zielt nun darauf ab, eine Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche in Vortriebsrichtung
gesehen mit sehr kurzer Bauweise das Auslangen findet und die Möglichkeit für eine sichere Abschirmung und damit
den Ausbau der Strecke bis nahe an die Ortsbrust ohne Unterbrechung der Schrämarbeit schafft. Zur Lösung dieser Aufgabe
besteht die erfindungsgemäße Einrichtung im wesentlichen darin, daß die Schrämköpfe und/oder -walzen um in einer
bankrecht verlaufenden Ebene liegende Achsen rotierbar und quer zur Rotationsachse verschiebbar am Stirnende des Schrämarmes
angeordnet sind. Dadurch, daß die Schrämköpfe und/oder -walzen um in einer bankrecht verlaufenden Ebene liegende
Achsen rotierbar gelagert sind, lassen sich relativ große Teilbereiche der Abbaufront bestreichen, wobei der Platzbedarf
in Streckenlängsrichtung im wesentlichen auf den Durchmesser der Schrämköpfe und/oder -walzen beschränkt ist.
Für das Bestreichen der gesamten Querschnittsfläche genügt es hiebei, diese Schrämköpfe und/oder -walzen quer zu ihrer
Rotationsachse längs der Abbaufront zu verschieben, und lediglich bei höheren Streckenabschnitten kann zusätzlich
eine Verschwenkung des Schrämarmes in Höhenrichtung erforderlich sein.
Zur Abstützung der Schrämkräfte weist vorzugsweise das Stirnende des Schrämarmes quer zur Längsachse des Armes,
vorzugsweise rechtwinkelig zu dieser, verlaufende Führungen auf, in oder an welchen ein Träger für die Schrämköpfe
und/oder -walzen verschieblich und zur Verschiebebewegung antreibbar geführt ist. Eine derartige Ausbildung erlaubt es,
für den Verschiebeantrieb mit einfachen Einrichtungen, beispielsweise einem Zylinderkolbenantrieb, das Auslangen zu
finden. Derartige Führungen bauen in jedem Falle in Streckenlängsrichtung gesehen kürzer als schwenkbare Arme, da der
Verschiebeantrieb für das Bewegen der Schrämköpfe längs der Führungen in der gleichen Ebene wie die Führungen angeordnet
werden kann, wohingegen für verschwenkbare Arme ein zusätzlicher
Drehantrieb erforderlich ist.
In konstruktiv besonders einfacher Weise ist die Führung von zwei in Höhenrichtung versetzten, vorzugsweise in
wenigstens einer Betriebsstellung des Schrämarmes übereinanderliegenden, Führungsprofilen, wie z.B. Nuten, Rohren,
Klauen od.dgl., gebildet, in welchen ein entsprechendes
Gegenprofil des Trägers formschlüssig und in Längsrichtung der Führung verschiebbar eingreift. Es kann somit mit relativ
einfachen Führungsprofilen eine betriebssichere Ausbildung erzielt werden.
Um auch höhere Streckenabschnitte auffahren zu können, ist vorzugsweise der Schrämarm ausschließlich in Höhenrichtung
verschwenkbar an der verfahrbaren Vortriebsmaschine angelenkt. Eine derartige Beschränkung der Verschwenkbarkeit
des Schrämarmes auf eine Verschwenkung in Höhenrichtung erleichtert die seitliche Abdichtung des Streckenquerschnittes
unmittelbar hinter den Führungen, und eine derartige Abdichtung bzw. Abschirmung ermöglicht das gefahrlose
Ausbauen der Strecke bis unmittelbar an die Abschirmung heran.
Zur weiteren Verringerung des Platzbedarfes in Streckenlängsrichtung
ist die Ausbildung mit Vorteil so getroffen, daß die Schrämköpfe und/oder -walzen hohl ausgebildet sind
und in ihrem Inneren einen Rotationsantrieb, insbesondere einen Elektromotor mit Getriebe, enthalten.
In aller Regel ist der Abstand benachbarter Ankerbohrungen in Streckenlängsrichtung aufgrund der geologischen
Verhältnisse vorgegeben. Bei brüchiger Firste kann dieser Abstand beispielsweise auf etwa 40 cm reduziert sein, wohingegen
bei stabiler Firste mit Abständen von etwa 1 m ohne weiteres das Auslangen gefunden wird. Um den Fortschritt des
Vortriebes unabhängig von der Geschwindigkeit des Ausbaues zu ermöglichen, ist die Ausbildung mit Vorteil so getroffen, daß
die Schwenkachse des Schrämarmes an der Maschine in Schrämarmlängsrichtung
und/oder in Höhenrichtung verschiebbar angeordnet ist. Bei Verschiebung der Schwenkachse in Schrämarmlängsrichtung
läßt sich ohne Verschiebung der Schrämmaschine selbst der Vortrieb vorantreiben, wobei die Ankerbohr-
und -Setzeinrichtungen relativ zur Schrämmaschine bzw. dem Grundrahmen derselben in unveränderter Stellung verbleiben
können. Eine Anhebung der Schwenkachse für die vertikale Verschwenkung des Schrämarmes kann der Verbesserung
der Schrämgeometrie dienen, und es läßt sich auf diese Weise eine ebene oder nahzu ebene Abbaufront ausbrechen. Für
Strecken mit relativ geringer Höhe genügt es hiebei, wenn die Führungsprofile des Schrämarmes in abgesenkter Stellung des
Schrämarmes in einer quer zur Schrämarmlängsachse verlaufenden bankrechten Ebene liegen, so daß bei einer Verschwenkung
des Schrämarmes nach oben erst im in die Firste übergehenden höheren Bereich eine Abrundung der Abbaufront eintritt. Diese
Abrundung bringt den Vorteil mit sich, daß die Firste weniger einsturzgefährdet ist als bei kantigem Abschluß mit der
Abbaufront.
Zur weiteren Sicherung des hinter der Abbaufront bis möglichst nahe an diese heran durchgeführten Ausbaues der
Strecke ist die Ausbildung vorzugsweise so getroffen, daß der Schrämarm einen im wesentlichen vertikal verlaufenden Schlitz
einer an der Schrämmaschine abgestützten und relativ zur Schrämmaschine in Längsrichtung des Schrämarmes verschiebliehen
Abschirmung durchsetzt, und daß die Abschirmung an ihrer der Schrämmaschine zugewandten Seite mit Ankerbohr- und
-Setzeinrichtungen verbunden ist. Die Ausbildung der Abschirmung als relativ zum Maschinenrahmen in Längsrichtung des
Schrämarmes verschiebliche Abschirmung erlaubt es hiebei, die Ausbauarbeit weiter von der Schrämarbeit unabhängig zu machen
und beispielsweise in der Zeit, in welcher die Abbaufront einmal vollständig von den Schrämwerkzeugen bestrichen wird,
zwei oder mehrere Reihen von bevorzugt in einer gemeinsamen Querebene zur Strecke angeordneten Ankerbohrlöchern herzustellen
und in diesen Reihen Anker zu setzen.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß eine kantige Ausbildung des Überganges von der Sohle in die Abbaufront
wünschenswert ist, wohingegen der Übergang von der Abbaufront in die Firste bevorzugt aus den oben genannten Gründen
verrundet ausgebildet wird. Zu diesem Zwecke ist die Ausbildung mit Vorzug so getroffen, daß der oder die untere der
beiden übereinander angeordneten Schrämköpfe oder -walzen im wesentlichen zylindrisch oder kegelstumpfförmig und der oder
die obere Schrämkopf oder -walze im wesentlichen pilzförmig
bzw. kugelkalottenförmig ausgebildet ist.
Um die Abförderung des Materials bis nahe an die Abbaufront sicherzustellen, ist vorzugsweise unterhalb der tiefsten
Betriebslage der Führung des Schrämarmes ein sich quer zur Schrämarmlängsachse erstreckendes Abfördermittel, insbesondere
eine um eine quer zur Längsachse des Schrämarmes rotierbare Förderschnecke, mit einer Laderampe angeordnet,
wobei vorzugsweise die Laderampe in Längsrichtung des Schrämarmes verschiebbar mit der Schrämmaschine verbunden ist. Die
Verschieblichkeit der Laderampe in Längsrichtung des Schrämarmes ermöglicht hiebei bei angehobenem Schrämarm das nähere
Heranbringen des Abfördermittels an die Abbaufront. Bei zurückgezogenem Abfördermittel erlaubt die Ausbildung des
unteren Schrämkopfes bzw. der unteren Schrämwalze als im wesentlichen zylindrische oder kegelstumpfförmige Walze bei
bankrechter Rotationsachse die Herstellung von ebenen Sohlschnitten
mit relativ kantigem Übergang in die Abbaufront.
Zur Verbesserung der Schrämleistung und zur Erzielung
höherer Vortriebsgeschwindigkeiten ist es aufgrund der quer zur Vortriebsrichtung verschieblichen Trägerkonstruktion
möglich, mehrere Schrämköpfe und/oder -walzen gleichzeitig zu betreiben. Zu diesem Zweck weist der Träger der Schrämköpfe
und/oder -walzen in Verschieberichtung versetzt wenigstens zwei Rotationsachsen auf, um welche wenigstens vier Schrämköpfe
und/oder -walzen rotierbar gelagert sind.
Um bei Anordnung von vier Schrämköpfen und/oder -walzen im mittigen Bereich das Verbleiben einer Rippe zu vermeiden,
ist hiebei die Ausbildung mit Vorteil so getroffen, daß der seitliche Abstand der Rotationsachsen der Schrämköpfe und/
oder -walzen höchstens der halben Breite der Abbaufront entspricht. Bei Anordnung mehrerer nebeneinander liegender
Schrämköpfe bezieht sich dieser Abstand prinzipiell immer auf den Abstand der äußersten Schrämköpfe bzw. deren Achsen
voneinander. Die Anordnung von mehr als vier Schrämköpfen ist jedoch mit keinen entscheidenden Vorteilen verbunden.
Um auch seitlich einen Übergang von der Abbaufront in
die Seitenwand zu ermöglichen, bei welchem die lichte Weite
der Strecke größer ist als die Breite der Führungen am Stirnende des Schrämarmes, ist die Ausbildung so getroffen,
daß der Träger die Rotationsachsen nahe oder an seiner seitlichen Begrenzung aufweist und daß die Schrämköpfe
und/oder -walzen in der Draufsicht über die seitliche Kontur der Führungen vorragend verschiebbar geführt sind.
Die Erfindung wir nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In dieser zeigen Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung, Fig. 2 eine Draufsicht im
Sinne des Pfeiles II der Fig. 1 und Fig. 3 eine Ansicht von Vorne in Richtung des Pfeiles III der Fig. 1.
In Fig. 1 ist mit 1 eine verfahrbare Streckenvortriebsmaschine bezeichnet, deren Raupenfahrwerk mit 2 bezeichnet
ist. Auf dem Grundrahmen 3 der Streckenvortriebsmaschine ist eine Stützkonstruktion angeordnet, welche einen ausfahrbaren
Stempel 4, eine an die Firste anpreßbare Kappe 5 sowie einen Lenker 6 umfaßt. Die ausgefahrene Stellung dieser Kappe 5 ist
strichliert angedeutet. Der Lenker 6 ist an einem Bock 7 angelenkt. Weiters ist ein Maschinenverteiler 8 vorgesehen,
welcher hydraulische und elektrische Einrichtungen der Maschine trägt.
Am Grundrahmen 3 ist weiters ein Schwenkzylinder 9 abgestützt, welcher exzentrisch zur Anlenkachse 10 eines Schrämarmes
11 am Schrämarm 11 über eine Anlenkstelle 12 angreift.
Mit diesem Schwenkzylinder 9 ist eine Verschwenkung des Schrämarmes 11 im Sinne des Doppelpfeiles 13 möglich. Die
Verschwenkung ist hiebei lediglich auf eine Verschwenkung in einer Vertikalebene zur Sohle 14 beschränkt. Am Rahmen 3 der
Schrämmaschine ist weiters eine Abfördereinrichtung 15, durch ein hydraulisches Zylinderkolbenaggregat 16 in Längsrichtung
der Vortriebsmaschine 1 verschieblich, schwenkbar angelenkt, wobei die Schwenkbarkeit im Sinne des Doppelpfeiles 17
ermöglicht wird. Als Schwenkantrieb für diese Verschwenkung in Höhenrichtung ist ein hydraulisches Zylinderkolbenaggregat
18 vorgesehen. Der Rahmen 3 der Schrämmaschine 1 weist ferner eine Tragkonstruktion 19 auf, welche in Längsrichtung
der Schrämmaschine 1 verschieblich abgestützt ist und an ihrem freien Ende eine Ankerbohr- und -Setzeinrichtung 20
sowie eine Abschirmung 21 trägt. Die Abschirmung 21 ist bis an die Firste 22 unter elastischer Verformung der Dichtungselemente 23 ausfahrbar. Ebenso sind eine Mehrzahl von Ankerbohr-
und -Setzeinrichtungen 20 über einen Stempel 24 an der Sohle 14 abstützbar und bis an die Firste 22 ausfahrbar. Die
Tragkonstruktion 19 ist relativ zum Rahmen 3 der Maschine in Längsrichtung der Maschine 1 verschieblich, wobei dies durch
den Doppelpfeil 25 angedeutet ist. Das freie Ende des Schrämarmes 11 trägt eine Führung 26, in welcher ein Träger 27 für
Schrämköpfe 28 und 29 quer zur Streckenlängsachse verschieblich angeordnet ist. Der Verschiebeantrieb wird hiebei von
einem hydraulischen Zylinderkolbenaggregat 30 gebildet, und in der dargestellten abgesenkten Lage des Schrämarmes 11
- li -
befinden sich zwei Führungsrohre 31 der Führung 26 in einer
im wesentlichen bankrechten Ebene übereinander. Diese Führungsrohre 31 werden von entsprechenden rohrförmigen Gegenprofilen
32 des Trägers 27 umgriffen. Die Abbaufront ist mit 33 bezeichnet.
An das hintere Ende der Maschine ist ein Schwenkförderer 34 angeschlossen, wobei das Fördermittel beispielsweise,
wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, von über eine Kette 35 angetriebenen Kratzern 36 gebildet ist.
Bei der Darstellung nach Fig. 2 ist ersichtlich, daß die
Tragkonstruktion 19 für die Ankerbohr- und -setzeinrichtungen 20 und die Abschirmung 21 in Längsrichtung der Schrämmaschine
verschieblich ist, wobei für den Verschiebeantrieb zwei Zylinderkolbenaggregate 37 am Rahmen 3 der Schrämmaschine
1 abgestützt sind. Der Antrieb dieser beiden Zylinderkolbenaggregate 37 erfolgt so, daß die Abschirmung 21
jeweils normal zur Maschinenlängsachse 38 vorgeschoben wird. Die Abschirmung 21 ist in wenigstens zwei Teile 39 und 40 zu
beiden Seiten des Schrämarmes 11 unterteilt, und es ist zwischen diesen beiden Hälften ein sich in Höhenrichtung
erstreckender Schlitz 41 vorgesehen, welcher die Bewegung des Schrämarmes in Höhenrichtung durch Betätigung der Schwenkzylinder
9 ermöglicht.
Die Schwenkachse 10 des Schrämarmes 11 ist ebenso wie die Schwenkachse der Abfördereinrichtung 15 in einem verschieblichen
Rahmen 42 gelagert, wobei dieser Rahmen 42 über ein hydraulisches Zylinderkolbenaggregat 43 in Längsachse 38
der Schrämmaschine 1 verschieblich ist. Der Rahmen 42 weist hiebei seitliche Klauen 44 auf, welche sich in Längsrichtung
der Schrämmaschine 1 erstrekkende Führungsstangen 45 umgreifen.
Dies ist in Fig. 3 deutlicher dargestellt.
In der Führung 2 6 am freien Ende des Schrämarmes 11 ist
ein als Schlitten ausgebildeter Träger 27 geführt, an welchem um zwei im wesentlichen bankrechte Achsen 46 rotierbar
gelagerte Schrämköpfe bzw. -walzen 28 und 29 gelagert sind. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind diese Schrämköpfe bzw.
-walzen 28 und 29 im Inneren hohl ausgebildet und enthalten in ihren Hohlräumen von Elektromotoren samt Getrieben gebildete
Antriebe 47. Der Achsabstand a der beiden nebeneinanderliegenden Achsen 46 entspricht hiebei der halben Breite b der
aufzufahrenden Strecke. Die in der Draufsicht nebeneinanderliegenden Schrämköpfe bzw. -walzen sind mit Vorteil zu
gegenläufiger Bewegung angetrieben, um eine bessere Stabilisierung
und Krafteinleitung in den Schrämarm 11 sicherzustellen.
Die seitliche Begrenzung der Abschirmung 21 wird wiederum durch elastisch verformbare bzw. ausfahrbare elastische
Dichtungen 23 sichergestellt. In analoger Weise ist der sich in Höhenrichtung erstreckende Schlitz 41 der Abschirmung 21
dichtend an den Schrämarm angeschlossen. Bei der dargestellten Konstruktion ist die Schwenkbarkeit des Schrämarmes auf
eine im wesentlichen vertikale Schwenkbarkeit begrenzt. Soferne eine horizontale Verschwenkbarkeit zugelassen werden
soll, muß der Schlitz 41 entsprechend breit ausgebildet werden und mit in horizontaler Richtung verschieblichen oder
elastisch verformbaren Dichtungen ausgekleidet werden. Diese Dichtungen sind schematisch mit 48 angedeutet.
Bei der Darstellung nach Fig. 3 ist zusätzlich die von einer Förderschnecke 49 gebildete Abfördereinrichtung der
Laderampe 15 ersichtlich. Die Förderschnecke 49 ist hiebei um eine sich im wesentlichen quer zur Vortriebsrichtung erstreckende
Achse 50 rotierbar gelagert. Zur Verbesserung der Aufnahme von seitlichem, über die Breite der Aufladerampe 15
hinaus anfallendem Material sind ausschwenkbare Schieber 51 vorgesehen, welche in ihrer ausgeschwenkten Lage bis an die
Seitenwand der Strecke reichen.
Claims (13)
1. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine (1), insbesondere mit einem Raupenfahrwerk (2), mit einem Schrämarm
(11) , an welchem um eine quer zur Vortriebsrichtung orientierte Achse rotierbar gelagerte Schrämköpfe (28, 29)
und/oder -walzen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrämköpfe (28, 29) und/oder -walzen um in einer bankrecht
verlaufenden Ebene liegende Achsen (46) rotierbar und quer zur Rotationsachse (46) verschiebbar am Stirnende des
Schrämarmes (11) angeordnet sind.
2. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stirnende des
Schrämarmes (11) quer zur Längsachse des Armes (11), Vorzugs- *ä0
weise rechtwinkelig zu dieser, verlaufende Führungen (26) aufweist, in oder an welchen ein Träger (27) für die Schrämköpfe
(28, 29) und/oder -walzen verschieblich und zur Verschiebebewegung antreibbar geführt ist.
3. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung
(26) von zwei in Höhenrichtung versetzten, vorzugsweise in wenigstens einer Betriebsstellung des Schrämarmes übereinanderliegenden,
Führungsprofilen (31), wie z.B. Nuten, Rohren, Klauen od.dgl., gebildet ist, in welchen ein
entsprechendes Gegenprofil (32) des Trägers (27) formschlüssig und in Längsrichtung der Führung (31) verschiebbar
eingreift.
4. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrämarm
(11) ausschließlich in Höhenrichtung verschwenkbar an der verfahrbaren Vortriebsmaschine (1) angelenkt ist.
5. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrämköpfe (28, 29) und/oder -walzen hohl ausgebildet sind *
_ 2 —
und in ihrem Inneren einen Rotationsantrieb (47), insbesondere einen Elektromotor mit Getriebe, enthalten.
6. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse (10) des Schrämarmes (11) an der Maschine (1) in Schrämarmlängsrichtung (38) und/oder in Höhenrichtung (13)
verschiebbar angeordnet ist.
7. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach einem
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsprofile (31) des Schrämarmes (11) in abgesenkter
Stellung des Schrämarmes (11) in einer quer zur Schrämarmlängsachse
(38) verlaufenden bankrechten Ebene liegen.
8. Streckenvortriebs'· oder Gewinnungsmaschine nach einem
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrämarm (11) einen im wesentlichen vertikal verlaufenden
Schlitz (41) einer an der Schrämmaschine (1) abgestützten und relativ zur Schrämmaschine in Längsrichtung des Schrämarmes
(11) verschieblichen Abschirmung (21) durchsetzt, und daß die Abschirmung (21) an ihrer der Schrämmaschine (1) zugewandten
Seite mit Ankerbohr- und -Setzeinrichtungen (20) verbunden ist.
9. Streckenvortriebs^ oder Gewinnungsmaschine nach einem
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die untere der beiden übereinander angeordneten Schrämköpfe
(28) oder -walzen im wesentlichen zylindrisch oder kegelstumpf förmig und der oder die obere Schrämkopf (29) oder
-walze im wesentlichen pilzförmig bzw. kugelkalottenförmig ausgebildet ist.
10. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb der tiefsten Betriebslage der Führung (31) des Schrämarmes (11) ein sich quer zur Schrämarmlängsachse (38)
erstreckendes Abfördermittel, insbesondere eine um eine quer zur Längsachse des Schrämarmes rotierbare Förderschnecke
(49), mit einer Laderampe (15) angeordnet ist, wobei vorzugsweise die Laderampe (15) in Längsrichtung (38) des
Schrämarmes (11) verschiebbar mit der Schrämmaschine (1) verbunden ist.
11. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Träger (32) der Schrämköpfe (28, 29) und/oder -walzen in Verschieberichtung versetzt wenigstens zwei Rotationsachsen
(46) aufweist, um welche wenigstens vier Schrämköpfe (28, 29) und/oder -walzen rotierbar gelagert sind.
12. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach Anspruch
11, dadurch gekennzeichnet, daß der seitliche Abstand
(a) der Rotationsachsen (46) der Schrämköpfe (28, 29) und/oder -walzen höchstens der halben Breite (b) der Abbaufront
(33) entspricht.
13. Streckenvortriebs- oder Gewinnungsmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger
(32) die Rotationsachsen (46) nahe oder an seiner seitlichen Begrenzung aufweist und daß die Schrämköpfe (28, 29) und/oder
-walzen in der Draufsicht über die seitliche Kontur der Führungen (31) vorragend verschiebbar geführt sind.
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