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DE3528923C2 - Skibindung und Skischuh, insbesondere für Langlaufski - Google Patents

Skibindung und Skischuh, insbesondere für Langlaufski

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DE3528923C2
DE3528923C2 DE3528923A DE3528923A DE3528923C2 DE 3528923 C2 DE3528923 C2 DE 3528923C2 DE 3528923 A DE3528923 A DE 3528923A DE 3528923 A DE3528923 A DE 3528923A DE 3528923 C2 DE3528923 C2 DE 3528923C2
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locking
shoe
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blocking
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Giuseppe Montebelluna Treviso Annovi
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Dolomite SpA Montebelluna Treviso
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C9/00Ski bindings
    • A63C9/20Non-self-releasing bindings with special sole edge holders instead of toe-straps

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

Die Spitze des Schuhs ist mit einem Ankopplungselement (6) ausgestattet, das sich von der Schuhspitze aus erstreckt und einen querlaufenden Arm (10) besitzt, der geeignet ist, sich bei geschlossener Bindung frei um seine eigene Achse in einem röhrenförmigen Sitz zu bewegen, der von einem festen Trägerelement (22) und einem an den einen Rand des genannten Trägerelements angelenkten Blockierelement (30) gebildet wird. Ein Teil (34) der Oberfläche des Blockierelements ist geeignet für die Zusammenwirkung bei geöffneter Bindung mit dem Ankopplungselement, um die Schließdrehung des Blockierelements auszulösen, wobei auf diese Weise die sog. "Step-in"-Ankopplung des Schuhs ermöglicht wird. Es sind außerdem Arretierungsvorrichtungen (42, 60) zur Arretierung des Blockierelements bei geschlossener Bindung sowie Steuerungsvorrichtungen für die manuelle Betätigung (66) vorgesehen, die erlauben, im geöffneten Zustand das Blockierelement einzulegen.

Description

2. Skibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (60) mindestens eine weitere Anschlagsfläche (64) aufweist, wobei das zweite Ende des Sperrelements (42) mit der weiteren Anschlagsfläche verriegelbar ist und die Of
fenstellung des Blockierelementes begrenzt
3. Skibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuervorrichtungen einen Schieber (66) enthalten, der auf den Ski montierbar und in Richtung der Längsachse des Skis zwischen einer ersten an das Blockierelement (30) angrenzenden Position und einer zweiten bezüglich diesem Element in der dem Schuh entgegengesetzten Richtung entfernten Position verschiebbar ist, wobei das Sperrelement (42) an den Körper des Schiebers (66) so angelenkt ibt, daß die Verschiebung des Schiebers aus der ersten Position in die zweite Position die Drehung des Sperrelements aus der ersten Arretierposition in die zweite Arretierposition bewirkt
4. Skibindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungsvorrichtungen elastische Rückzugselenente (76) aufweisen, die den Schieber (66) in die erste an das Blockierelement (30) angrenzende Position zurückführen.
5. Skibindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (42) in seiner zweiten Arretierposition mit dem Schieber (66) zusammenwirkt und dabei den Schieber gegen die Wirkung der elastischen Rückzugselemente in seiner zweiten vom Blockierelement (30) entfernten Position hält.
6. Skibindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (42) mindestens einen Schlitz (54, 56) aufweist, der sich zwischen dem an das Blockierelement (30) angelenkten Ende und dem anderen Ende erstreckt, das sich mit dem Anschlagelement (60) verbindet, wobei das Sperrelement mit Hilfe eines in dem Schlitz verschiebbaren Gelenkbolzens an den Schieber angelenkt ist.
7. Skibindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil des Blockierelementes (30), der mit dem querlaufendem Arm zusammenwirkt und die Schließdrehung des Blockierelementes hervorruft, mindestens eine Rippe (34) aufweist, die sich vom Blockierelement aus auf der Seite des Gelenks des Blockierelementes mit dem Trägerelement (22) erstreckt, wobei das Gelenk sich in einem mittleren Bereich der Rippe befindet.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Skibindung und den dazugehörenden Schuh, der mit Hilfe der Bindung am Ski befestigt wird, im besonderen für den im Skilanglaufsport verwendeten Ski.
Es sind bisher Skibindungen und die dazugehörenden Schuhe bekannt, bei denen der Schuh ein Ankopplungselement enthält, das von der Spitze des Schuhs aus in Richtung seiner Längsachse sich erstreckt und mit einem bezüglich dieser Achse in einem bestimmten Abstand zur Schuhspitze querlaufenden Arm versehen ist und bei denen die Bindung ein auf den Ski montiertes Trägerelement enthält, das einen Sitz für den genannten querlaufenden Arm und ein lösbares Blockierelement aufweist, das geeignet ist, den querlaufenden Arm des Blockierelements im Halterungssitz zu halten.
Bei den Bindungen der oben spezifizierten Art bietet die Tatsache, daß die Achse des vom Schuh und der Bindung gebildeten Gelenks in einem gewissen Abstand vor der Schuhspitze sich befindet, den Vorteil, daß eine
Vergrößerung der zurückgelegten Entfernung pro Schritt des Skiläufers erreicht wird.
In der französischen Patentanmeldung 24 39 602 ist im einzelnen eine Bindung des oben aufgeführten Typs beschrieben, bei dem das Blockierelemen* ein Druckelement besitzt, das einen Sitz für den querlaufenden Arm des Schuhs aufweist und beweglich auf den Ski montiert ist mit Hilfe eines biegbaren vor dem Trägerelement elastisch an den Ski angelenkten Bügels. Bei geschlossener Bindung bewirkt das Druckelement unter der Einwirkung des elastischen gespannten Bügels einen Druck auf den querlaufenden Arm des Ankopplungselements, der in den Halterungssitz eingefügt ist. In diesem Fall bewirkt die Bewegung des zusammengedrückten querlaufenden Arms zwischen den Halterungssitzen offensichtlich einen Verschleiß der Sitze. Außerdem ist die Verwendung des elastischen Bügels, der im blockierten Zustand ständig gespannt ist, nicht wünschenswert, da dieser Bügel infolge der Belastung Drehungen unterworfen ist, die sich nachteilig auf die Zuverlässigkeit der Bindung auswirken.
Zum Zwecke der Verringerung der oben erläuterten Mängel beschreibt die französische Patentanmeldung 24 47 731 eine Bindung des oben aufgeführten Typs, bei dem das Blockierelement aus einem beweglichen Hebel besteht, der an einen biegbaren Bügel angelenkt ist, der seinerseits direkt und elastisch so an das Trägerelement angelenkt ist, daß im blockierten Zustand der Hebel auf den querlaufenden Arm des Ankopplungselements eine parallel zur Achse des Skis verlaufende Kraft ausübt, die den Druck der Schuhspitze gegen eine Stützfläche des Trägerelements bewirkt Auch in diesem Fall steht der Bügel unter ständiger Spannung, und außerdem erlaubt, wenn das Trägerelement fest ist, die Bindung nicht, daß die Hin- und Herbewegung des Schuhs bei einem Schritt mit dem Ski durchgeführt werden kann ohne Biegung des Schuhs im Bereich der Zehen. Um dem letztgenannten Mißstand entgegenzutreten, ist das Trägerelement in einer anderen Ausführung mit dem Ski mittels einer biegsamen Platte verbunden oder an den Ski mit Hilfe eines Gelenkbolzens beweglich angelenkt. In beiden Fällen kann die Beanspruchung des Gelenks oder der biegsamen Platte eine Drehbelastung verursachen.
Außerdem erlaubt keine der in den obengenannten Patentanmeldungen beschriebenen Bindungen die automatische Ankopplung des Schuhs an die Bindung, im allgemeinen »step in« genannt, oder die Ankopplung ohne manuelle Betätigung des Blockierelerrents.
Die französische Zusatzpatentanmeldung 24 97 674 beschreibt eine Verbesserung der in der französischen Patentanmeldung 24 47 731 beschriebenen Bindung und sieht eine Bindung vor, die die »step in«-Ankopplung des Schuhs erlaubt. Auch diese Bindung hat jedoch im allgemeinen dieselben Nachteile, die bezüglich der Hauptpatentanmeldung beschrieben worden sind; außerdem erfordert die Ankopplung des Schuhs eine nicht geringe Anstrengung seitens des Skiläufers in dem Moment, in dem die Ankopplung des Schuhs durchgeführt werden muß und dabei die Wirkung der elastischen Vorrichtungen, die das Blockierelement im geschlossenen Zustand festhalten, übertroffen werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Skibindung, die eine automatische »step in«-Ankopplung des Schuhs gewährleistet, eine zuverlässige Arretierung ohne Einsatz von elastischen Vorrichtungen zu bewirken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 enthaltenen Maßnahmen gelöst
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Anschlagselement eine weitere Anschlagfläche auf, mit der erreicht werden kann, daß das obengenannte zweite Ende des Sperrelements in seiner zweiten Arretierposition wirkt, um die öffnunjjsstelle des Blok-
10- kierelementes zu begrenzen.
Die manuellen Steuerungsvorrichtungen umfassen in der Regel einen Schieber, der auf den Ski montiert wird, und in Richtung der Längsachse des Skis zwischen einer ersten an das Blockierelement angrenzenden Position und einer zweiten vom Blockierelement und von der Schuhspitze entfernt liegenden Position verschiebbar ist; das Sperrelement ist an den Schieber so angelenkt, daß die Verschiebung des Schiebers aus der genannten ersten Position in die genannte zweite Position die Drehung des Sperrelementes aus dessen erster Arretiei position in desssen zweite Arretierposition bewirkt
Die manuellen Steuerungsvorrichtungen bestehen vorzugsweise aus elastischen Rückzugsvorrichtungen, die danach streben, die genannten Schieber in seine erste in der Nähe des Blockierelementes befindliche Position zurückzuführen. In der bevorzugten Ausführung, die die obengenannten elastischen Rückzugsvorrichtungen verwendet, wirkt das Sperrelement in seiner zweiten Arretierposition mit dem Schieber zusammen, um den Schieber in seiner zweiten vom Blockierelement entfernt befindlichen Position zu halten gegen die Wirkung der elastischen Rückzugsvorrichtungen und erlaubt so, in einer stabilen geöffneten Position, die die Einführung des Ankopplungselementes des Schuhs in den Halterungssitz erlaubt, in die Bindung zu steigen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
F i g. 1 eine Ansicht der auf dem Ski montierten Bindung und des Schuhes in angekoppeltem Zustand,
F i g. 2 ein perspektivische aufgelöste Darstellung, die die einzelnen Teile der Bindung und des Schuhs erkennen läßt;
Fig.3 einen Schnitt gemäß der Ebene III-III von Fig. I5
F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie III-III der F i g. 1 bei geöffneter Bindung;
F i g. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der F i g. 1;
F i g. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI der F i g. 1, und
F i g. 7 eine Vergrößerung des in F i g. 5 durch einen Kreis angedeuteten Ausschnitts.
In den Zeichnungen ist mit 2 ein Schuh für Langlaufski und mit 4 eine mit dem Schuh verbundene Skibindung bezeichnet. Der Schuh 2 weist in seinem vorderen Bereich ein Ankopplungselement 6 auf, das einen Bestandteil der Sohle bildet oder mit dieser starr verbunden ist und aus thermoplastischem Material oder Metall besteht. Das Ankopplungselement 6 wek,t 2 seitliche Arme 8a und 86, die sich in Richtung der Längsachse des Schuhs erstrecken sowie einen querlaufenden Arm 10 auf, der vorzugsweise eine kreiszylindrische Form hat und in einer bestimmten Entfernung von der Schuhspitze sich befindet, so daß zwischen dieser und dem querlaufenden Arm 10 ein Zv/ischenraum 12 bleibt.
Vorzugsweise weist das Ende eines jeden Armes 8a und 8b einen Vorsprung 14a und 14Z> mit einer Vorderfläche auf, dessen Profile nockenförmig gestaltet und der Längsachse des querlaufenden Arms 10 angeglichen
Die Skibindung 4 enthält eine Platte 16, die durch die Schrauben 20 fest auf einen Ski 18 montiert ist Die Platte 16 besitzt an ihrem Ende an der zum Schuh hin gelegenen Seite ein Trägerelement 22, das z. B. mit der Platte selbst ein zusammenhängendes Stück bildet. Das Trägerelement 22 weist einen prinzipiell halbzylindrischen Hohlkörper mit einer Längsachse, die bezüglich der Längsachse des Skis quer verläuft und einen Halterungssitz 24 auf, der eine halbkreiszylindrische Aushöhlung aufweist, die nach oben zeigt und eine Gegenfläche zum querlaufenden Arm 10 bildet Vom vorderen Rand des Körpers des Trägerelements 22 erstreckt sich ein Vorsprung 26, der mit einem durchgehenden Loch 28 versehen ist mit einer Achse, die zu den Mantellinien des -Sitzes 24 parallel verläuft
Mit 30 ist eine Backe bezeichnet, die von einem halbkreiszylindrischen konkaven Körper gebildet wird, dessen innere Höhlung 32 als Gegenfläche des querlaufenden Arms 10 des Ankopplungselements dient Von jedem der achsenrechten Enden des Körpers der Backe 30 erstreckt sich eine gebogene Rippe 34, dessen in Kreislinien verlaufende Innenfläche 36 eine kreisförmig verlaufende Verlängerung der Fläche 32 bildet Jede Rippe 34 weist ein durchgehendes Loch i8 — zum Körper des Blockierelements hin — und ein durchgehendes Loch 40 auf, die beide eine zur Achse der Mantellinien der Oberfläche 32 parallel verlaufende Achse haben; die entsprechenden Löcher jeder Rippe sind untereinander koaxial. Die Backe 30 ist an das Trägerelement 22 mit Hilfe eines Gelenkbolzens 52, der in die Löcher 40 jeder Rippe und in die Löcher 28 des Vorsprungs 26 eingefügt wird, an das Trägerelement angelenkt Die Backe 30 ist daher in der Lage, sich zwischen einer geöffneten Position, die die Einführung des querlaufenden Arms 10 in den Halterungssitz 24 erlaubt und einer geschlossenen Position zu bewegen, bei der die Oberfläche 32 kreisförmig von außen den Arm 10 umschließt der sich frei mit einem begrenzten Spielraum um seine eigene Achse bewegen kann. Die Achsenlängen der Backe 30 und des Trägerelements 24 sind so beschaffen, daß die Möglichkeit der Achsenverschiebung des queriaufenden Arms 10, wenn dieser in den Sitz 24 eingefügt ist sehr gering gehalten wird.
Mit 42 ist ein gabelförmiges Sperrelement bezeichnet das ein Joch 44 mit einem durchgehenden Loch 46 und zwei Arme 48 und 50 hat die sich von den axialen Enden des Jochs 46 erstrecken und untereinander parallel sind. Jeder Arm 48, 50 weist entsprechend seinem Ende, das dem zum Joch hin gelegenen Ende gegenüberliegt eine vorzugsweise abgerundete seitliche Oberfläche auf. Außerdem ist jeder Arm mit einem dünnen Schlitz 54 und 56 mit ebenen Seitenwänden versehen, die untereinander parallel sind und durch einen kreiszylindrischen Flächenteil verbunden sind. Das Sperrelement 42 ist an die Backe 30 mit Hilfe eines Bolzens 58, der in die Löcher 38 und 46 eingeführt wird, angelenkt
Mit 60 ist ein festes prismaförmiges Anschlagselement bezeichnet das sich von der Platte 12 aus quer zur Längsachse des Skis erstreckt Das Anschlagselement 60 weist an die Ebene der Platte 16 angrenzend eine Fläche 62 auf und bildet mit dieser Ebene einen stumpfen Winkel A. Die Fläche 62 bildet eine erste Anschlagsfläche, gegen die das Ende des Sperrelements 42 wirkt um die Öffnungsdrehung der Backe 30 zu verhindern. Das Anschlagselement 60 weist vorzugsweise eine zweite V-förmige Fläche 64 auf, mit der das Ende des Sperrelements 42 zusammenwirkt wenn die Backe 30 sich in geöffneter Stellung befindet.
Mit 66 ist ein Schieber bezeichnet, der von einem prismaförmigen Hohlkörper gebildet wird, der an den Seitenwänden mit zwei koaxialen Löchern versehen ist. Das gegen die Backe 30 gerichtete Ende der Seitenwand des Schiebers 66 weist eine kreiszylindrische Fläche als Gegenfläche zur Außenfläche dere Backe 30 auf. Der Schieber 66 ist in Richtung der Längsachse des Skis mit Hilfe einer prismaförmigen Ankopplung 90 (F i g. 7) mit der Platte 16 verschiebbar verbunden und ist in der Lage, sich zwischen einer an das Blockierelement angrenzenden Position und einer von diesem und vom Schuh entfernt gelegenen Position zu bewegen. Der Schieber 66 weist vorzugsweise an seiner Oberseite eine Aussparung 70 auf, die die Einführung der Spitze des Skistocks erlaubt.
Das Sperrelement 42 ist an den Körper des Schiebers mit Hilfe der Bolzen 72 und 74 angelenkt, die in die Löcher 68 des Schiebers eingeführt werden und in den Schlitzen 54 und 56 verschiebbar sind.
Eine Feder 76 ist mit ihren Enden an einem Haken 78 des Schiebers 66 bzw. an einem auf der Platte 16 zwischen dem Anschlagselement 60 und dem Trägerelement 22 befestigten Haken 80 befestigt Die Platte 16 ist außerdem vorzugsweise mit zwei Flügeln 82 und 84 versehen, die sich an den entgegengesetzten Seiten bezüglich der Längsachse der Platte befinden und von denen jede einen Sitz aufweist, in den ein Klotz 86 aus elastischem Material entfernbar eingelassen ist, gegen den sich die Vorsprünge 14a und 146 des Ankopplungselements 6 stützen.
Die Bindung ist in der Lage, eine in F i g. 4 dargestellte stabile Form in geöffneter Stellung und eine in F i g. 3 dargestellte stabile Form in geschlossener Stellung anzunehmen. In der stabilen geöffneten Stellung erlaubt die Backe 30 die Einführung des querlaufenden Arms 30 in den Halterungssitz 24. In diesem Zustand stützt das Sperrelement 42 sein der Gelenkverbindung 44 gegenüberliegendes Ende gegen die Fläche 64 des Anschlagselements 60. In dieser Stellung befinden sich die Bolzen 72 und 74 des Gelenks des Sperrelements mit dem Schieber längs einer Horizontalachse, die sich in niedrigerer Höhe bezüglich der Achse des Gelenks des Sperrelements mit der Backe 30 befindet
Die Bolzen 72 und 74 übertragen unter der Einwirkung der Rückzugfeder 76, die den Schieber in die Position nahe der Backe 30 zurückführen will, auf das Sperrelement 42 eine Kraft, die das Sperrelement in Gegenuhrzeigerrichtung bezüglich der Zeichnung zu drehen
so bestrebt ist Diese Drehung wird jedoch durch die Fläche 64 des Anschlagselements verhindert wodurch gleichfalls die Bewegung des Schiebers 66 gegen das Blockierelement verhindert wird. Außerdem verhindert in dieser Position das Sperrelement 661), dessen dem der Gelenkverbindung 44 gegenüberliegende Ende sich gegen die Fläche 64 stützt das Aufklappen der Backe 30 im Gegenuhrzeigersinn bezüglich der Zeichnung.
Bei der Einführung des queriaufenden Arms 10 des Ankopplungselements in den Sitz 24 ruft die Druckkraft, die von dem genannten Arm auf die Rippen 34 der Backe 30 ausgeübt wird, die Schließbewegung der Bakke 30 um den Bolzen 42 und die gleichzeitige Auslösung des Sperrelements aus dem Sitz 64 hervor mit der daraus folgenden Drehung des Sperrelements im Uhrzeigersinn gegen die Fläche 62 des Anschlagselements. Gleichzeitig kann sich der Schieber 66 unter der Wirkung der elastischen Rückzugsvorrichtungen, denen das Sperrelement 42 nicht mehr entgegenwirkt, frei in die
Position nahe der Backe 30 bewegen.
Es wird außerdem, bemerkt, daß in der geschlossenen Stellung das Sperrelement 42 die Öffnungsdrehung der Backe 30 verhindert. Zur Öffnung der Bindung ist es nämlich erforderlich, daß sich der Schieber 66 so in die von der Backe 30 entfernte Stellung bewegt, daß er das Sperrelement von der ersten Anschlagsfläche 62 des Anschlagselements 60 löst. Dieser Vorgang kann leicht manuell bewerkstelligt werden, z. B. unter Zuhilfenahme eines Skistocks, der in die Öffnung 70 des Schiebers eingeführt wird.
Ein Vorteil der Erfindung ist die Tatsache, daß das elastische Element, das von der Feder 76 gebildet wird, bei geschlossener Skibindung, d. h. während des Schritts des Skiläufers, normalerweise nicht gespannt ist.
Die Skibindung gemäß der Erfindung in Verbindung mit dem mit einem Ankopplungselement der obengenannten Art versehenen Schuh erlaubt also die Bewegung des Schuhs um den querlaufenden Bolzen 10 und verhindert gleichzeitig die Querbewegung des Schuhs. In einer bevorzugten Ausführung ist außerdem die Verwendung von Klötzen 86 aus elastischem Material vorgesehen, die in die Sitze der Flügel 82 und 84 eingelassen sind, um stärker der Vertikalbewegung nach oben gegen den Schuh entgegenzuwirken. In der Tat drückt mit dem Hochheben des Absatzes des Schuhs die nockenförmige Oberfläche der Vorsprünge 14a und 146 stärker gegen die Klötze 86. Die Klötze 86 aus elastischem Material sind in ihren jeweiligen Sitzen lösbar eingelassen und erlauben dem Skiläufer, die Elastizitätseigenschaften der genannten Klötze nach eigenen Bedürfnissen auszuwählen.
Die Skibindung kann außerdem vorteilhaft mit seitlichen Stützvoi richtungen und Zentriervorrichtungen für den Schuh versehen sein, die im Bereich des Absatzes und/oder der Schuhspitze auf den Ski montiert sind und z. B. aus Keilen bestehen, die sich entlang der Längsachse des Skis (auf den Zeichnungen nicht dargestellt) erstrecken und mit dafür als Gegenstück vorgesehenen in die Schuhsohle eingelassenen Auskerbungen zusammenwirken.
Es versteht sich, daß die Bindung gemäß der Erfindung, obwohl sie mit besonderer Bezugnahme auf den Langlaufski beschrieben worden ist, auch als Bindung irgendeines anderen Skityps, z. B. eines alpinen Skis, verwendet werden kann. Außerdem darf nicht die Möglichkeit außer acht gelassen werden, die Bindung zu verwenden, um den hinteren Teil eines Skistiefels mit dem Ski selbst zum Zwecke der Verwendung als Pistenski zu verbinden.
Es versteht sich außerdem, daß unter Beibehaltung des Prinzips der Erfindung die Konstruktionsmerkmale und die Formen der Ausführung bezüglich der Beschreibung und der Abbildungen, die nur als nicht einschränkendes Beispiel zu verstehen sind, stark variieren können, ohne dabei das Prinzip der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Skibindung in Kombination mit einem Skischuh, der mit Hilfe der Skibindung am Ski befestigt wird, wobei der Schuh ein Ankopplungselement enthält, das sich von der Schuhspitze aus in Richtung der Längsachse des Schuhs erstreckt und mit einem bezüglich dieser Achse in einem bestimmten Abstand von der Schuhspitze querlaufenden Arm versehen ist, und die Bindung gebildet ist von einem Trägerelement, das auf den Ski montiert wird und einen Halterungssitz für den genannten querlaufenden Arm enthält, von einem lösbaren Blockierelement, welcher zur Halterung des querlaufenden Arms des Ankopplungselementes im Halterungssitz mit dem Trägerelement zusammenwirkt, und von lösbaren Arretiervorrichtungen des Blockierelementes, dadurch gekennzeichnet, daß
20
a) das Trägerelement (22) durch einen halbzylindrischen Hohlkörper gebildet ist, dessen Aushöhlung nach oben zeigt,
b) das Blockierelement (30) aus einem halbzylindrischen Hohlkörper besteht und an einen Rand des Trägerelementes (22) um eine zur Achse des Halterungssitzes (24) parallel verlaufende Achse angelenkt ist, wobei das Blockierelement (30) zwischen einer geschlossenen Position, bei der es zusammen mit dem Trägerelement (22) einen röhrenförmigen Sitz zur drehbaren Aufnahme des querlaufenden Armes (10) des Ankopplungselementes (6) bildet und einer geöffneten Position für die Einführung des querlaufenden Arms (10) in den Halterungssitz (24) drehbar ist, und daß die Arretiervorrichtungen
ein festes Anschlagelement (60) aufweisen, das an den Rand des Gelenks zwischen dem Trägerelement (22) und dem Blockierelement (30) angrenzend auf den Ski montiert iet und mindestens eine Anschlagsfläche (62) aufweist, sowie
ein bewegliches Sperrelement (42) umfassen, dessen eines Ende — an das Gelenk des Blokkierelementes (30) mit dem Trägerelement (22) angrenzend — an den Körper des Blockierelements entlang einer zur Achse dieses Gelenks parallel verlaufenden Achse angelenkt ist und dessen zweites Ende mit der Anschlagfläche des Anschlagelementes verbindbar ist, wobei das Sperrelement (42) zwischen einer ersten Arretierposition, bei der das Blockierelement (30) in geschlossener Stellung ist und das zweite Ende des Sperrelementes (42) mit dem Anschlagselement zwecks Sperrung des Blockierelementes verbunden ist und einer zweiten Arretierposition bewegbar ist, bei der das Blockierelement in geöffneter Stellung ist,
sowie Steuerungsvorrichtungen (66, 76) enthalten, die mit dem Sperrelement (42) zusammenwirken und manuell betätigbar sind, um das Sperrelement aus der ersten Position in die zweite Position zu rücken.
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