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DE3520500C2 - Doppelwandiges Blechelement - Google Patents

Doppelwandiges Blechelement

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DE3520500C2 DE19853520500 DE3520500A DE3520500C2 DE 3520500 C2 DE3520500 C2 DE 3520500C2 DE 19853520500 DE19853520500 DE 19853520500 DE 3520500 A DE3520500 A DE 3520500A DE 3520500 C2 DE3520500 C2 DE 3520500C2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein doppelwandiges Blechelement, wie z. B. Türblatt oder Paneelelement, bestehend aus zwei gleich ausgebildeten Deckblechen, die - um 180° verdreht - längs zumindest ihrer Längsränder mittels einer falzartigen Verbindung miteinander verbunden sind, und gegebenenfalls einer zwischen den Deckblechen angeordneten Isolierung oder Füllung.
Als Türblätter ausgebildete Blechelemente dieser Art sind sowohl in stumpfer als auch in gefälzter Ausführung bekannt. Hierbei sind die Deckbleche meist so profiliert, daß sie in ihrer Längs- oder Querrichtung zusammengeschoben werden müssen, wobei die falzartige Verbindung an den Längs- oder Querrändern zustande kommt.
Nachteilig an diesen bekannten Konstruktionen ist es, daß die Deckbleche insbesondere dann, wenn sie mit einer dazwischen liegenden Isolierung verklebt werden sollen, nur unter großem Kraftaufwand verschoben werden können, da die üblichen Klebstoffe, speziell wenn sie schnell abbinden, einen großen Widerstand gegen das Verschieben bilden.
Ein Türblatt der eingangs genannten Art ist aus dem DE-GM 19 86 750 bekannt, wobei die Füllung zwischen den Deckblechen aus einem eingeschäumten Kunststoff besteht. Die beiden Deckbleche sind ungleich ausgebildet.
Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Blechelementes, dessen Deckbleche nicht durch zusammenschieben sondern durch paralleles Zueinanderbewegen nach Art einer Schnappverbindung zumindest an zwei gegenüberliegenden Rändern miteinander verbunden werden können.
Dieses Ziel läßt sich mit einem Blechelement der eingangs erwähnten Art erreichen, bei dem erfindungsgemäß beide Deckbleche gleich ausgebildet sind, wobei jedes Deckblech an einer Längs- und/oder Querseite unter Bildung eines ersten Randstegteiles um 90° umgebogen, sodann unter Bildung eines an dem Randstegteil im wesentlichen anliegenden Innensteges um 180° nach innen gebogen, dann unter Bildung eines Innenschenkels, dessen Länge jene des Innensteges übersteigt, um 180° zurückgebogen ist, wobei zwischen Innensteg und Innenschenkel eine Nut belassen ist, und hierauf der Innenschenkel unter Bildung eines Endsteges um 180° nach außen zurückgebogen ist; und bei dem das Deckblech an der anderen Längs- und/oder Querseite unter Bildung eines zweiten Randstegteiles um 90° nach innen umgebogen und hierauf unter Bildung eines Endschenkels um 180° nach innen gebogen ist, wobei ein U-förmiger Endteil gebildet ist, bei dem zwischen Endschenkel und zweitem Randstegteil vorzugsweise ein Spalt belassen ist; und bei dem bei zusammengesetztem Blechelement der U-förmige Endteil eines Deckbleches innerhalb der Nut des jeweils anderen Deckbleches liegt und die Endkanten des Endschenkels und des Endsteges im wesentlichen aneinanderstoßen.
Die Konstruktion nach der Erfindung bietet den Vorteil, daß die Deckbleche zur Herstellung des Blechelementes bloß gegengleich übereinandergelegt und hierauf zusammengedrückt werden müssen, wobei die U-förmigen Endteile in die Nuten des gegenüberliegenden Bleches einschnappen. Da die Endkanten der Endschenkel und Endstege aneinanderstoßen, sind die Bleche gewissermaßen miteinander verhakt, so daß sie auch dann zusammenhalten, falls die Klebeverbindung der Bleche mit der Isolierung oder Füllung nur mangelhaft sein sollte. Da die Länge des Innenschenkels jene des Innensteges übersteigt, ist eine Führung beim Zusammenbau der Deckbleche gegeben.
Eine Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes zeichnet sich dadurch aus, daß der zweite Randstegteil im Bereich des Endschenkels etwa um die doppelte Blechstärke nach innen versetzt ist. Hierdurch ergibt sich ein ebener Randsteg sowie eine Führung beim Zusammendrücken der Blechteile.
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, wenn das Deckblech im Übergangsbereich zum Randstegteil einen an das Deckblech anschließenden Falz aufweist.
Es ist günstig, wenn die Außenseite des U-förmigen Endteiles im wesentlichen der Innenseite der Nut entspricht oder geringfügig größer ist, da man hierdurch einen spielfreien Sitz erhält.
Schließlich kann es von Vorteil sein, wenn zwischen U-förmigem Endteil und der Innenfläche der Nut ein Isolierstreifen oder ein Dichtungsstreifen eingelegt ist. Auf diese Weise kann der Wärmeübergang zwischen den Deckblechen stark vermindert werden bzw. werden Toleranzen der Fertigung ausgeglichen.
Die Erfindung samt ihren weiteren Vorteilen und Merkmalen ist im folgenden an Hand beispielsweiser Ausführungsformen näher erläutert, die in der Zeichnung veranschaulicht sind. Es zeigt
Fig. 1 in einem Querschnitt die beiden Deckbleche eines Türblattes vor dem Zusammenbau,
Fig. 2 in gleicher Darstellung einen Randteil des Türblattes während des Zusammenbaus,
Fig. 3 in gleicher Darstellung einen Randteil des fertig zusammengesetzten Türblattes,
Fig. 4 in einer Darstellung wie Fig. 3 eine Ausführungsform mit einem zwischen dem U-förmigen Endteil und der Innenfläche der Nut eingelegten Isolierstreifen und
Fig. 5 in einer ebensolchen Darstellung eine Türe mit einem Falz.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht ein beidseitig ungefälztes Türblatt aus zwei Deckblechen 1 und 2, die völlig gleich ausgebildet sind, jedoch um 180° gegeneinander verdreht - gegengleich- zusammengesetzt werden. An Hand des in der Zeichnung unteren Deckbleches 1 wird nun dessen Form beschrieben, die mittels einer doppelseitigen Walzen-Profilieranlage herstellbar ist. Allerdings ist die Herstellung der unten beschriebenen Blechform ebenso auf einer Abkantpresse unter Verwendung entsprechender Werkzeuge möglich.
Das Deckblech 1 besitzt an der linken Seite, beispielsweise an einem Längs- oder Querrand, einen um 90° umgebogenen ersten Randstegteil 3. Das Blech ist hierauf um 180° nach innen umgebogen, wodurch ein Innensteg 4 gebildet ist, der - wie dargestellt - unmittelbar an dem Randstegteil 3 anliegen kann, jedoch nicht muß. Der Innensteg 4 läuft bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel fast bis zum Deckblech 1. Das Blech ist sodann wieder um 180° zurückgebogen, wobei ein Innenschenkel 5 gebildet ist, der länger als der Innensteg 4, im vorliegenden Beispiel etwa doppelt so lang wie dieser ist. Zwischen dem Innensteg 4 und dem Innenschenkel 5 ist eine Nut 6 belassen. Am Ende des Innenschenkels 5 ist das Blech schließlich unter Bildung eines Endsteges 7 um 180° nach außen zurückgebogen. Der Endsteg 7 liegt üblicherweise an dem Innenschenkel 5 an, er kann jedoch auch - wie später in Fig. 4 gezeigt - in Abstand von diesem verlaufen.
An der gegenüberliegenden Längs- oder Querseite, in der Zeichnung rechts, ist das Deckblech 1 unter Bildung eines zweiten Randstegteiles 8 gleichfalls um 90° umgebogen, sodann um etwa die doppelte Blechstärke nach innen versetzt und hierauf unter Bildung eines Endschenkels 9 um 180° nach innen gebogen. Zwischen dem letzten, in der Zeichnung oberen Teil des zweiten Randstegteiles 8 und dem Endschenkel 9 ist vorzugsweise ein Spalt 10 belassen und solchermaßen ein U-förmiger Endteil 11 gebildet.
Zum Zusammenbau der Türe wird nun, wie aus Fig. 1 ersichtlich, ein mit dem Deckblech 1 identisches, jedoch um 180° verdrehtes Deckblech 2 über das Deckblech 1 gebracht, so daß der Endteil 11 des nunmehr oberen Deckbleches 2 der Nut 6 des unteren Deckbleches 1 gegenüberliegt, wogegen an der anderen, in der Zeichnung rechten Seite die Verhältnisse gerade umgekehrt sind.
Beim Herabsenken des oberen Deckbleches 2 drückt jeweils der Endschenkel 9 den Endsteig 7 und den Innenschenkel 5 nach innen (Fig. 2), und die U-förmigen Endteile 11 gleiten in die Nut 6, bis der Innenschenkel 5 und der Endsteig 7 über die Endkante 12 des Endschenkels 9 zurückgleiten, so daß eine Schnappverbindung geschaffen ist, in deren Endzustand die Endkanten 12, 13 des Endschenkels 9 und des Endsteges 7 im wesentlichen aneinanderstoßen (Fig. 3). Die Deckbleche 1, 2, zwischen die vor dem Zusammensetzen noch eine Isolierung 14 eingebracht wurde, sind nun fest miteinander verhakt. Die an den Türblatträndern zwischen den Stegteilen 3 und 8 verbleibende Rille 15 kann noch verkittet oder verlötet werden, so daß eine völlig glatte Oberfläche erhalten wird.
Gegebenenfalls können Teile der beschriebenen Profilierung der Deckbleche 1, 2 gewellt ausgebildet werden, insbesondere der Innenschenkel 5 oder der Endteil 11, um die zur elastischen Verformung erforderlichen Kräfte geringer zu halten.
Der Fig. 4 ist eine Ausführung entnehmbar, bei welcher vor dem Zusammenbau zwischen die Nut 6 und den U-förmigen Endteil 11 ein Isolierstreifen 16 bzw. ein Dichtungsstreifen eingelegt ist. Gegebenenfalls muß die Stärke dieses Streifens bei der Herstellung der Profile berücksichtigt werden, andererseits kann ein entsprechend dünner Streifen auch zum Ausgleich der Herstellungstoleranzen nützlich sein. Die Verwendung eines Isolierstreifens 16 unterbindet weitgehend die Wärmeleitung zwischen den beiden Deckblechen 1, 2.
Wie in Fig. 5 gezeigt, kann die Erfindung auch die Ausbildung eines an ein Deckblech, hier an das obere Deckblech 2, anschließenden Türfalzes 17 im Bereich eines Randstegteiles vorsehen.
Obwohl vorstehend die besondere Profilierung nur an zwei gegenüberliegenden Rändern des Türblattes beschrieben wurde, kann diese Profilierung auch sowohl an den Längs- als auch an den Querrändern eines Türblattes vorgesehen sein, was bei der üblichen Montage durch Zusammenschieben nicht möglich ist. Andererseits kann der obere und untere Abschluß des Türblattes auch durch den Einbau verschiedener Abschluß-Blechprofile, Holzleisten oder durch einfache Abkantungen hergestellt werden.
Die Erfindung wurde am Beispiel von Türblättern beschrieben, aber es versteht sich, daß sie ganz allgemein auf doppelwandige Blechelemente anwendbar ist, z. B. auf Wandelemente, Fassadenverkleidungen, Möbelbauteile etc.
Die beiden Deckbleche müssen keineswegs - wie dargestellt - parallel zueinander liegen, d. h. mit anderen Worten, die Dicke des Elementes kann an einer Seite wesentlich größer sein als an der gegenüberliegenden.

Claims (5)

1. Doppelwandiges Blechelement, wie z. B. Türblatt oder Paneelelement, bestehend aus zwei Deckblechen, die - um 180° verdreht - längs zumindest ihrer Längsränder mittels einer falzartigen Verbindung miteinander verbunden sind, und gegebenenfalls einer zwischen den Deckblechen angeordneten Isolierung oder Füllung, dadurch gekennzeichnet, daß beide Deckbleche (1, 2) gleich ausgebildet sind, wobei jedes Deckblech (1, 2) an einer Längs- und/oder Querseite unter Bildung eines ersten Randstegteiles (3) um 90° umgebogen, sodann unter Bildung eines an dem Randstegteil (3) im wesentlichen anliegenden Innensteges (4) um 180° nach innen gebogen, dann unter Bildung eines Innenschenkels (5), dessen Länge jene des Innensteges (4) übersteigt, um 180° zurückgebogen ist, wobei zwischen Innensteg (4) und Innenschenkel (5) eine Nut (6) belassen ist, und hierauf der Innenschenkel (5) unter Bildung eines Endsteges (7) um 180° nach außen zurückgebogen ist; und daß das Deckblech (1, 2) an der anderen Längs- und/oder Querseite unter Bildung eines zweiten Randstegteiles (8) um 90° nach innen umgebogen und hierauf unter Bildung eines Endschenkels (9) um 180° nach innen gebogen ist, wobei ein U-förmiger Endteil (11) gebildet ist, bei dem zwischen Endschenkel (9) und zweitem Randstegteil (8) vorzugsweise ein Spalt (10) belassen ist; und daß bei zusammengesetztem Element der U-förmige Endteil (11) eines Deckbleches (1, 2) innerhalb der Nut (6) des jeweils anderen Deckbleches (2, 1) liegt und die Endkanten (12, 13) des Endschenkels (9) und des Endsteges (7) im wesentlichen aneinanderstoßen.
2. Blechelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Randstegteil (8) im Bereich des Endschenkels (9) etwa um die doppelte Blechstärke nach innen versetzt ist.
3. Blechelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckblech (1, 2) im Übergangsbereich zum Randstegteil (8) einen an das Deckblech (1, 2) anschließenden Falz (17) aufweist.
4. Blechelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenbreite des U-förmigen Endteiles (11) der Innenbreite der Nut (6) entspricht oder geringfügig größer ist.
5. Blechelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen U-förmigem Endteil (11) und der Innenfläche der Nut (6) ein Isolierstreifen (16) oder ein Dichtungsstreifen eingelegt ist.
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