DE3512326C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Elektrodenmaterial für Brennstoffzellen
mit einer fünfschichtigen Struktur gemäß
Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie ein Verfahren
zu seiner Herstellung.
Brennstoffzellen des bipolaren Typs sind bekannt, die eine
mit Rippen versehene bipolare Trennschicht aufweisen, die
aus einer undurchlässigen dünnen Graphitplatte hergestellt
ist.
Andererseits sind mit Rippen versehene Elektrodenmaterialien
für monopolare Brennstoffzellen entwickelt worden,
die eine gerippte Seite und eine flache Seite für den
Kontakt mit einer Katalysatorschicht aufweisen. Ein
solches Elektrodenmaterial ist als Ganzes kohlenstoffhaltig
und porös.
In Fig. 1 ist eine typische Struktur einer Einheitszelle
einer konventionellen monopolaren Brennstoffzelle unter
Verwendung eines solchen Elektrodenmaterials dargestellt.
Die Einheitszelle ist aus zwei Elektrodenmaterialien 1,
zwei Katalysatorschichten 2, einer mit einem Elektrolyten
imprägnierten Matrixschicht 3 und zwei Trennschichtlagen 4
in Kontakt mit den Rippen 5 des Materials 1 zusammengesetzt.
Solche Einheitszellen werden gestapelt, um eine
Brennstoffzelle zu bilden. Gasförmige Reaktanden, d. h.
Wasserstoff als Brennstoffgas und Sauerstoff oder Luft
werden durch Kanäle eingespeist, die durch die Rippen 5
und die Trennschichtlage 4 gebildet werden, und die Gase
diffundieren durch das poröse Elektrodenmaterial 1 von der
gerippten Oberfläche zu der glatten Oberfläche, um die
Katalysatorschicht 2 zu erreichen und dort zu reagieren.
Zur Herstellung eines solchen Elektrodenmaterials stehen
die folgenden Verfahren, die kürzlich vorgeschlagen worden
sind, zur Verfügung. Ein Verfahren zur Herstellung von
Elektrodenmaterialien allgemein ist in der JP-OS 1 17 649/83
vorgeschlagen worden, gemäß der Mischungen auf Basis
von kurzen, kohlenstoffhaltigen Fasern zu porösen
geformten Körpern gepreßt werden. Ein weiteres Verfahren
ist in der JP-PS 18 603/78 beschrieben, gemäß der ein
maschinell hergestelltes Papier aus Kohlenstoffasern mit
einer organischen Polymerlösung imprägniert und zu einem
porösen Kohlenstoffaserpapier verarbeitet wird. Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung eines Elektrodenmaterials
ist in der US-PS 8 29 327 vorgeschlagen worden, gemäß
der ein Netz aus Kohlenstoffasern einer chemischen
Dampfabscheidung von Kohlenstoff unterworfen wird, um ein
poröses Elektrodenmaterial herzustellen. Alle nach diesem
Verfahren hergestellten Elektrodenmaterialien haben eine
im wesentlichen homogene Einschichtstruktur.
Solche homogenen einschichtigen Elektrodenmaterialien
weisen jedoch die folgenden Nachteile auf: Bei höherer
Gesamtdichte der Materialien kann aufgrund der geringeren
Diffusion der Reaktanden in der daraus hergestellten
Brennstoffzelle eine genügend hohe Grenzstromdichte nicht
erhalten werden und weil eine ungenügende Menge der
Elektrolyten in dem Material gehalten wird, kann ein
vorzeitiges Nachlassen der Leistungsfähigkeit der
Brennstoffzelle auftreten; mit anderen Worten, das Leben
der Brennstoffzelle ist kurz; andererseits ist bei
geringeren Gesamtdichten der Elektrodenmaterialien ihr
elektrischer und thermischer Widerstand zu groß und/oder
die mechanische Festigkeit, wie die Biegefestigkeit, ist
zu niedrig.
Darüber hinaus ist bei einem Elektrodenmaterial mit Rippen
der Querschnittsmodul aufgrund der gerippten Oberfläche,
die, wie aus Fig. 1 ersichtlich, nicht eben ist,
erniedrigt, und die Spannung konzentriert sich an den
scharfen Kanten 6 der Rippen 5, was zu einer ungenügenden
mechanischen Festigkeit des Elektrodenmaterials als Ganzem
führt. Daher ist ein dickes Material unbedingt erforderlich,
um ein ausreichend starkes geformtes Material zu
erhalten: Das heißt, daß der Widerstand des Materials
gegen Diffusion der gasförmigen Reaktanden durch das
Material von der gerippten Oberfläche zu der flachen
Oberfläche erhöht wird. Außerdem ist es schwierig zu
erreichen, daß die Oberseiten der Rippen völlig eben sind,
und nicht vollständig ebene Oberseiten der Rippen
verursachen große elektrische und thermische Kontaktwiderstände
zwischen den Oberseiten der Rippen und der
Trennschicht. Es ist bekannt, daß ein solcher Kontaktwiderstand
gelegentlich um ein Mehrfaches größer als der
Leitungswiderstand des Materials sein kann, und daher kann
ein konventionelles monopolares Elektrodenmaterial dazu
führen, daß einer Brennstoffzelle die gleichmäßige
Temperaturverteilung fehlt und ihre Leistungsfähigkeit zur
Erzeugung von elektrischem Strom aufgrund des großen
Kontaktwiderstandes gering ist.
In der DE-PS 30 13 043 ist eine bipolare Brennstoffzelle
mit Anode, Matrix-Elektrolyt, Kathode und bipolarer Platte
beschrieben, wobei die Elektrode als Zweischichtelektrode
aus Katalysatorschicht und Kohle- oder Graphitträger
aufgebaut ist und zwischen bipolarer Platte und Anode
bzw. Kathode zur Bildung der Gasräume poröses Kohle-
oder Graphitpapier eingefügt ist, dessen Porosität größer
ist als die Porosität der Trägerschicht der Zweischichtelektrode.
Die Katalysatorschicht, die aus einem teflongebundenen
Wolframcarbid oder Platin/Kohle besteht, ist
auf einen Träger aus Kohle- oder Graphitpapier aufgebracht.
Das poröse Kohle- oder Graphitpapier dient entsprechend
seiner Porosität der gleichförmigen Zuführung der
gasförmigen Reaktanden zu jeder der Elektroden. So ist
die poröse Kohle- oder Graphitpapierschicht, die in Kontakt
mit der bipolaren Platte (Trennschicht) steht, poröser
als die Trägerschicht, die im Kontakt mit der Katalysatorschicht
steht. Schließlich besteht das aus dieser Druckschrift
bekannte Elektrodenmaterial aus einfach zusammengefügten
Materialien.
In der DE-PS 21 40 988 ist eine Vorrichtung offenbart,
die eine geschichtete Brennstoffzellenanordnung und Einrichtungen
zur Temperaturregelung in der Zelle umfaßt,
wozu der im Gegenstrom strömende Luftstrom in den benachbarten
Zellen eingesetzt wird. Wie sich aus Fig. 2 ergibt,
ist die der Trennschicht des erfindungsgemäßen Elektrodenmaterials
entsprechende bipolare Platte mit Gasdurchflußkanälen
auf der der Elektrode zugewandten Oberfläche
ausgestattet, die die Form von Nuten besitzt. Wiederum
sind die bipolare Platte, die Elektroden, der Elektrolytteil
usw. einfach aneinander gefügt.
In der DE-AS 12 25 256 ist eine bipolare Elektrode für
Brennstoffzellen beschrieben, die zwei flache, poröse
kohlenstoffhaltige Elektroden ausgestattet mit Strömungskanälen
für die gasförmigen Reaktanden aufweist, welche
von einem Rahmen gehalten werden und durch eine gasundurchlässige
Trennwand voneinander getrennt sind. Die
Porosität der porösen kohlenstoffhaltigen Elektrode beträgt
nur 18 bis 35%. Die Trennschicht ist mit den beiden
Elektroden mittels eines leitfähigen Kohlezements verbunden.
In der DE-AS 12 24 651 wird ein Verfahren zur Herstellung
eines porösen Grundkörpers für eine katalytische Elektrode
für Brennstoffzellen beschrieben, bei dem eine Ausgangsmischung
aus Aktivkohlepulver mit einer großen Oberfläche
und/oder gebackener Kohlenstoff oder Graphit und ein
hochsiedendes flüssiges Bindemittel gepreßt werden, um
die gewünschte Grundkörperform zu erhalten. Das so gepreßte
Produkt wird dann gebacken. Da bei diesem Verfahren kein
Mikroporenbildner eingesetzt wird, werden Elektroden
mit verhältnismäßig hohem spezifischen Gewicht erhalten.
Darüber hinaus wird eine fünfschichtige Konstruktion
mit darin vorhandenen Kanälen in dieser Druckschrift
nicht erwähnt.
Die DE-OS 33 35 638 (nicht vorveröffentlichte ältere
Anmeldung) betrifft ein Elektrodensubstrat, bei dem die
Gasdiffusionsschicht auf jeder Seite der Trennschicht
aus einem gleichförmig porösen kohlenstoffhaltigen Material
zusammengesetzt ist. Diese Konstruktion erfordert
eine größere Gesamtdicke als dies beim erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterial bei gleicher mechanischer Festigkeit
erforderlich ist. Außerdem führt die gemäß dieser Druckschrift
erforderliche größere Gesamtdicke auch zu schlechteren
Eigenschaften hinsichtlich der thermischen und
elektrischen Leitfähigkeiten.
In der DE-OS 28 34 551 ist eine geschichtete Brennstoffzelle
offenbart, die ein Paar Gasverteilerschichten,
Katalysatorschichten einschließlich Matrixschicht
und Gastrennschicht umfaßt. Die Gasverteilerschicht
weist eine relativ dicke großporige Schicht auf der
der Trennschicht zugewandten Seite und eine dünnere feinporige
Schicht auf der dem Katalysator zugewandten
Seite auf. Die großporige Schicht besitzt Poren mit ausreichender
Größe, um einen im wesentlichen freien Durchfluß von
Reaktionsgas zu gestatten. Die feinporige Schicht liefert eine
kleinporige Oberfläche, auf die die Katalysatorschichten
aufgebracht werden, ohne daß das Katalysatorschichtmaterial
übermäßig in die Gasverteilerschicht eindringt.
Auf diese Weise kann eine maximal auswertbare
Katalysatoroberfläche erhalten werden. Diese Elektrodenkonstruktion
ist völlig verschieden von der Konstruktion
des erfindungsgemäßen Elektrodenmaterials, wobei hinzukommt,
daß die Trennschicht und die Gasverteilerschicht
mittels eines Klebstoffs miteinander verbunden sind.
In der DE-OS 28 31 799 ist eine gestapelte bzw. geschichtete
Brennstoffzellenanordnung beschrieben, die eine
Oxydationsmittelelektrode, eine Brennstoffelektrode,
eine bipolare Platte (Trennschicht) mit Einkerbungen
für Strömungskanäle auf beiden Seiten, wobei sich die
bipolare Platte zwischen den beiden Elektroden befindet,
und eine Ionenaustauschmembran zwischen der Elektrode
und der Elektrode einer benachbarten Zelle aufweist.
Die bipolare Platte gemäß dieser Druckschrift unterscheidet
sich hinsichtlich ihrer Konstruktion deutlich von
der erfindungsgemäßen Trennschicht. Darüber hinaus ist
die Konstruktion der vorbekannten Elektrode völlig anders
als die des erfindungsgemäßen Elektrodenmaterials. Auch
findet sich in dieser Druckschrift kein Hinweis auf ein
Elektrodenmaterial, das durch Calcinierung zu einem Gesamtkörper
integriert ist.
Die Brennstoffelektrode gemäß der DE-OS 20 45 632
kann im wesentlichen die gleiche sein wie eine Ausführungsform
der DE-PS 21 40 988 (siehe oben). Die Konstruktion der
in dieser Druckschrift beschriebenen Elektrode unterscheidet
sich ganz wesentlich vom erfindungsgemäßen Elektrodenmaterial,
da die bipolare Platte (Trennschicht)
und jede der Elektroden im Gegensatz zum erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterial nicht duch Calcinierung zu einem
Gesamtkörper integriert sind. Dadurch ist die Brennstoffzelle
gemäß dieser Entgegenhaltung dem erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterial hinsichtlich der elektrischen und
thermischen Leitfähigkeiten zwischen der bipolaren Platte
(Trennschicht) und den jeweiligen daran angrenzenden Elektroden
unterlegen.
In der DE-PS 29 44 669 ist eine Elektrode für elektrochemische
Zellen offenbart, die eine poröse Graphit-Harz-Verbundstruktur
mit einem darin eingeschlossenen Katalysyator
aufweist, wobei eine Seite der Struktur behandelt
wird, um sie wasserabweisend zu machen. Diese Seite und
die gegenüberliegende Seite haben jeweils Poren von im
wesentlichen gleichförmiger Größe. Die Elektrode gemäß
dieser Druckschrift besteht aus der Mischung von Kohlenstoff
und Polyimidharz, das bei 250°C vernetzt worden
ist. Die Mischung wird unter Erhalt der Elektrode bei
300°C heiß gepreßt. Die vorbekannte Elektrode enthält
also nichtcarbonisiertes vernetztes Polyimidharz und
unterscheidet sich dadurch grundsätzlich vom erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterial, das ausschließlich aus Kohlenstoff
hergestellt ist. Dies wiederum bedingt schlechtere
thermische und elektrische Leitfähigkeitseigenschaften
sowie eine unterlegene Widerstandsfähigkeit gegenüber
einem korrosiven Elektrolyten bei hohen Temperaturen.
Außerdem weist die vorbekannte Elektrode größere thermische
Ausdehnungs- und Kontraktionskoeffizienten im Vergleich
zum erfindungsgemäßen Elektrodenmaterial auf. Darüber
hinaus handelt es sich bei der Elektrode gemäß dieser
Druckschrift nicht um eine fünfschichtige Konstruktion,
und die zwei vorhandenen Schichten sind nicht mit Kanälen
zur Einspeisung von gasförmigen Reaktanden in der Grenzfläche
zwischen den beiden Schichten ausgestattet. Schließlich
wird für die Herstellung der Elektrode gepulverter
Graphit als Ausgangsmaterial verwendet.
In der DE-OS 32 47 799 ist ein Verfahren zur Herstellung
einer Brennstoffzellenelektrode ähnlich einer porösen
kohlenstoffhaltigen Schicht des erfindungsgemäßen Elektrodenmaterials
beschrieben. Bei diesem Verfahren werden
20 bis 50 Gew.-% eines organischen Granulats mit Durchmessern
von 30 bis 300 µm als Porenbildner verwendet.
Etwa 70% oder mehr der so erhaltenen Poren besitzen jedoch
einen Radius im Bereich von 5 bis 30 µm, nämlich einen
Durchmesser von 10 bis 60 µm. Der Porendurchmesser im
Produkt ist also erheblich kleiner als der Durchmesser
des im Ausgangsmaterial verwendeten Porenbildners. Demgegenüber
weist das erfindungsgemäße Elektrodenmaterial Kanäle mit einem Durchmesser von 0,5 bis 3,0 mm auf,
die durch Verwendung eines anderen Porenbildnermaterials
erhalten werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Elektrodenmaterial
für Brennstoffzellen vorzuschlagen, daß die
Nachteile konventioneller Materialien nicht aufweist. Zur
Aufgabe der Erfindung gehört auch die Schaffung eines
Elektrodenmaterials ohne Rippen für Brennstoffzellen; die
Schaffung eines Elektrodenmaterials, das eine Anzahl
Kanäle zur Einspeisung gasförmiger Reaktanden in die
Brennstoffzelle aufweist; die Schaffung eines Elektrodenmaterials
für Brennstoffzellen, das eine Fünfschichtstruktur
aufweist, die eine poröse Schicht, eine dichte
Schicht, eine Trennschicht, eine dichte Schicht und eine
poröse Schicht umfaßt, wobei diese fünf Schichten zu einem
Gesamtkörper zusammengefaßt sind; und die Schaffung eines
Elektrodenmaterials für Brennstoffzellen, das keine
zusätzliche Trennschicht zum Stapeln der Materialien
benötigt. Diese und andere Aufgaben der Erfindung werden
dem Fachmann aus der folgenden detaillierten Beschreibung
ersichtlich sein.
Zur Lösung der Aufgabe wird ein Elektrodenmaterial für
Brennstoffzellen gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1
vorgeschlagen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es
eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht (12), eine dichte
kohlenstoffhaltige Schicht (13) mit einer Gesamtdichte
im Bereich von 0,5 bis 1,0 g/cm³, die größer ist als
die der benachbarten Schicht, eine Trennschicht (14),
eine dichte kohlenstoffhaltige Schicht (13′) mit einer
Gesamtdichte im Bereich von 0,5 bis 1,0 g/cm³, die größer
ist als die der benachbarten porösen Schicht, und eine
poröse kohlenstoffhaltige Schicht (12′) in dieser Reihenfolge
und eine Anzahl von Kanälen (15, 15′) zur Einspeisung
gasförmiger Reaktanden in der Grenzfläche zwischen der
porösen Schicht und der benachbarten dichten Schicht
aufweist, wobei die fünf Schichten durch Druckformung
und anschließende Calcinierung zu einem Gesamtkörper
integriert sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren näher
erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine typische Struktur einer Einheitszelle einer
monopolaren Brennstoffzelle gemäß Stand der Technik;
Fig. 2 die Struktur eines erfindungsgemäßen Elektrodenma
terials;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teilaufbaus
einer Brennstoffzelle, der zweimal das erfindungsgemäße
Elektrodenmaterial im Stapel mit zwei
Katalysatorschichten und einer Matrixschicht
enthält; und
Fig. 4a und b schematische Darstellungen von zwei Beispielen
für Materialien zur Herstellung der erfindungsgemäß
verwendeten Kanäle.
In den Figuren sind die Teile mit derselben Funktion durch
dieselbe Ziffer bezeichnet.
Fig. 2 ist eine erläuternde Darstellung des erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterials 11 und Fig. 3 ist eine
erläuternde Darstellung eines Teilaufbaus einer Brennstoffzelle,
der in der gezeigten Weise aufeinandergestapelt
zweimal das erfindungsgemäße Elektrodenmaterial
11, zwei Katalysatorschichten 2 und eine Matrixschicht 3
umfaßt. In Fig. 3 ist die der in Fig. 1 gezeigten
Einheitszelle gemäß Stand der Technik entsprechende
Einheit durch die Ziffer 10 bezeichnet.
Wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist, umfaßt das
erfindungsgemäße Elektrodenmaterial 11 eine poröse
kohlenstoffhaltige Schicht 12, eine dichte kohlenstoffhaltige
Schicht 13 mit einer Gesamtdichte größer als die
der porösen Schicht 12 und eine undurchlässige Trennschicht
14, eine weitere dichte kohlenstoffhaltige Schicht
13′ und eine weitere poröse kohlenstoffhaltige Schicht
12′. Das erfindungsgemäße Elektrodenmaterial 11 hat also
eine Fünfschichtstruktur. Diese fünf Schichten sind, wie
in Fig. 2 gezeigt, in der oben angegebenen Reihenfolge
aufeinandergestapelt und zu einem Gesamtkörper zusammen
gefaßt.
Das Material 11 weist eine Anzahl von Kanälen 15 und 15′
auf, die sich in der Grenzfläche zwischen der porösen
Schicht 12, 12′ und der dichten Schicht 13, 13′ kontinuierlich
von einer Seitenfläche der Brennstoffzelle zu
der gegenüberliegenden Seitenfläche derselben in dem
Elektrodensubstrat 11 erstrecken. Die Kanäle 15, 15′
bilden Leitungen zur Einspeisung der gasförmigen Reaktanden,
d. h. von Wasserstoff, Sauerstoff oder Luft in die
Brennstoffzelle. Diese Kanäle 15 oder 15′ sind innerhalb
einer Gruppe von Kanälen im wesentlichen parallel
zueinander und zu einer Elektrodenfläche und einer
Seitenfläche, die keine Öffnungen aus den Kanälen
aufweist, die natürlich von den oben genannten Seitenflächen
mit Öffnungen aus den Kanälen verschieden ist. Wie
in den Fig. 2 und 3 gezeigt, ist bei dem erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterial 11 die Längsrichtung der Kanäle
15 auf der einen Seite der Trennschicht 14 senkrecht zu
der Richtung der Kanäle 15′ auf der anderen Seite der
Trennschicht 14. In Fig. 3 ist ein Elektrodenmaterial auf
ein weiteres Elektrodenmaterial gestapelt, wobei zwei
Katalysatorschichten 2 und eine Matrixschicht 3 gehalten
werden, wodurch ein Teilaufbau einer Brennstoffzelle
gebildet wird, der eine Einheitszelle 10 aufweist, in der
die Richtungen der Kanäle 15 und 15′ senkrecht zueinander
sind.
Die hier verwendete Bezeichnung "Elektrodenoberfläche"
bezieht sich auf die oberste und die unterste Oberfläche
des in den Fig. 2 oder 3 gezeigten Elektrodenmaterials.
Die hier verwendete Bezeichnung "Seitenfläche" einer
Brennstoffzelle oder des Elektrodenmaterials bezieht sich
auf die Seitenflächen der Brennstoffzelle oder des
Materials, die von den genannten Elektrodenoberflächen
verschieden sind, wie in den Figuren gezeigt ist.
Die Kanäle 15, 15′ zur Einspeisung der gasförmigen
Reaktanden haben einen Querschnitt in beliebiger Form,
z. B. rechtwinkelig wie in Fig. 2 gezeigt, rund wie in
Fig. 3 gezeigt, oder jede beliebige andere Form. Die
Querschnittsfläche jedes Kanals 15, 15′ liegt vorzugsweise
im Bereich von etwa 0,2 bis etwa 7 mm². In den Kanälen 15,
15′ mit rundem Querschnitt, wie in Fig. 3 gezeigt, liegt
der Durchmesser im Bereich von 0,5 bis 3 mm. Wenn
andererseits die Kanäle 15, 15′ irgendeine von der runden
verschiedene Querschnittform haben, dann soll der
Durchmesser eines Kreises mit derselben Fläche wie ihre
Querschnittsfläche im oben genannten Bereich liegen;
dieser Durchmesser wird im folgenden als "Durchmesseräquivalent"
der Kanäle mit anderer als runder Querschnittsform
bezeichnet. Kanäle mit kleineren Abmessungen
ergeben einen zu hohen Widerstand für den Einsatzstrom der
gasförmigen Reaktanden. Falls Kanäle mit kleineren
Abmessungen in einem Elektrodenmaterial von großer Fläche
gebildet werden, wird der Widerstand für den eingespeisten
Strom der gasförmigen Reaktanden wegen des kleinen
Durchmessers und der weiten Spannweite der Kanäle durch
das Elektrodenmaterial zu groß. Andererseits verursachen
Kanäle mit größeren Abmessungen notwendigerweise eine
Zunahme der Dicke der porösen und dichten Schichten, was
zu einer Erniedrigung der Volumenleistung einer daraus
hergestellten Brennstoffzelle führt.
Die poröse Schicht 12, 12′ des Elektrodenmaterials 11 ist
gleichförmig porös und kohlenstoffhaltig. Vorzugsweise hat
die poröse Schicht 12, 12′ eine durchschnittliche
Gesamtdichte im Bereich von 0,4 bis 0,8 g/cm³ und eine
spezifische Gasdurchlässigkeit (Gaspermeationskoeffizient)
für gasförmige Reaktanden von 20 ml/cm · hr · mm WS oder
mehr. Eine poröse Schicht mit einer durchschnittlichen
Gesamtdichte und einer Gasdurchlässigkeit in den oben
angegebenen Bereichen hat die angestrebte mechanische
Festigkeit, wie Biegefestigkeit, und den angestrebten
Gasdiffusionswiderstand. Vorzugsweise liegt die Porosität
der porösen Schicht 12, 12′ im Bereich von 50 bis 80%.
Die Poren in der porösen Schicht 12, 12′ sind offene
Poren und vorzugsweise haben 60% oder mehr der Poren
einen Durchmesser im Bereich von 5 bis 50 µm.
Die dichte Schicht 13, 13′ des Elektrodenmaterials 11 hat
vorzugsweise eine durchschnittliche Gesamtdichte im
Bereich von 0,5 bis 1,0 g/cm³. Da die Durchlässigkeit der
dichten Schicht 13, 13′ für gasförmige Reaktanden niedrig
ist, diffundieren die gasförmigen Reaktanden im wesentlichen
nur durch die poröse Schicht 12, 12′ und die Dicke
der dichten Schicht wird wesentlich erniedrigt. Weiterhin
kann die mechanische Festigkeit, d. h. die Biegefestigkeit
des Elektrodenmaterials 11 merklich verbessert werden.
Vorzugsweise liegt die Dicke der porösen Schicht 12, 12′
im Bereich von einem Fünfzigstel bis zur Hälfte der Gesamtdicke
der porösen Schicht 12, 12′ plus der dichten Schicht
13, 13′.
Die Trennschicht 14 des Elektrodenmaterials 11 hat
vorzugsweise eine durchschnittliche Gesamtdichte von
1,0 g/cm³ oder mehr und eine Gasdurchlässigkeit von
0,2 ml/cm · hr · mm WS oder weniger. Wenn die durchschnittliche
Gesamtdichte weniger als 1,0 cm² beträgt, dann kann
die erwünschte Kompaktheit der Trennschicht nicht erzielt
werden.
Die erfindungsgemäßen Elektrodenmaterialien können durch
die erfindungsgemäß auch vorgeschlagenen Verfahren
hergestellt werden, die im folgenden im Detail beschrieben
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
Elektrodenmaterials für Brennstoffzellen umfaßt: Einbringen
eines Materials für eine poröse Schicht, eines
Materials zur Bildung von Kanälen, eines Materials für
eine dichte Schicht, eines Materials für eine Trennschicht,
eines Materials für eine dichte Schicht, eines
Materials zur Bildung von Kanälen und eines Materials für
eine poröse Schicht in dieser Reihenfolge in eine Form
geeigneter Gestalt; Druckformung der Materialien;
Nachhärten des geformten Produktes; und Calcinierung des
gehärteten Produktes.
Die erfindungsgemäß verwendbaren Materialien für poröse
Schichten können Mischungen sein, die 10 bis 50 Gew.-%
eines Füllstoffs, wie kurze Kohlenstoffasern, Kohlenstoffteilchen
und dergleichen, 20 bis 40 Gew.-% eines Binders,
wie Phenolharze, Epoxyharze, Erdöl- und/oder Kohlepeche
und Mischungen derselben, und 20 bis 50 Gew.-% eines
Porenbildners, wie Polyvinylalkohole, Polystyrole,
Polyethylene, Polypropylene, Polyvinylchloride und
Mischungen derselben enthalten.
Vorzugsweise haben die erfindungsgemäß eingesetzten kurzen
Kohlenstoffasern einen Durchmesser im Bereich von 5 bis
30 µm und eine Faserlänge im Bereich von 0,02 bis 2 mm.
Bei Kohlenstoffasern mit einer Länge von mehr als 2 mm
verheddern sich die Fasern miteinander unter Bildung eines
Wollknäuels im Verlauf des vorliegenden Verfahrens so
sehr daß Druckformung und die erwünschte Porosität und
scharfe Verteilung der Porendurchmesser nicht erzielt
werden können. Die erforderliche Festigkeit des Produkts
wird mit Kohlenstoffasern mit einer Länge von weniger als
0,02 mm nicht erzielt. Die lineare Carbonisierungsschrumpfung
der Kohlenstoffasern liegt im Bereich von
nicht mehr als 3,0%, wenn die Fasern bei 2000°C calciniert
werden. Größere Schrumpfungen können Risse im Produkt bei
der Calcinierung verursachen. Solche kurzen Kohlenstoffasern,
die bevorzugte Schrumpfung aufweisen, ermöglichen
die Herstellung eines größeren Elektrodenmaterials.
Der erfindungsgemäß verwendete Binder soll dazu geeignet sein,
die Kohlenstoffasern miteinander als kohlenstoffhaltiger
Binder nach der Carbonisierung zu verbinden und damit die
gewünschte Gesamtdichte erhalten wird, ist er ein Harz mit
einer Carbonisierungsausbeute im Bereich von 30 bis 75 Gew.-%.
Solche Harze umfassen Phenolharze, Epoxyharze, Erdöl- und/oder
Kohlepeche und Mischungen derselben. Pulverförmige Phenolharze
oder eine Kombination derselben mit pulverförmigem Pech ist am
meisten bevorzugt in trockener Mischung und es wurde gefunden,
daß mit einem solchen Binder ein Elektrodenmaterial mit
ausgezeichneten Eigenschaften hergestellt werden kann.
Die Menge an zugemischtem Binder liegt im Bereich von 10 bis
50 Gew.-%, vorzugsweise von 20 bis 40 Gew.-%. Bei weniger als 10
Gew.-% Binder ist die mechanische Festigkeit des resultierenden
Materials aufgrund der ungenügenden Menge Binder zu niedrig.
Andererseits werden mit mehr als 50 Gew.-% Binder der
erwünschte Porendurchmesser und die erwünschte Gasdurchlässigkeit
nicht erhalten.
Der Porenbildner ist ein wichtiges Material zur Festlegung des
Porendurchmessers des Endprodukts. Erfindungsgemäß wird
vorzugsweise ein organisches Granulat eingesetzt, von dem 70%
oder mehr einen Teilchendurchmesser im Bereich von 30 bis
300 µm aufweisen, um die Gesamtdichte und die Porendurchmesser
des Produktes einzustellen. Solche organischen Granulate
verdampfen bei 100°C nicht, und sie zeigen keinen Schmelzfluß.
Mit anderen Worten heißt das, daß das organische
Granulat bei der Temperatur und dem Druck der Druckformung
thermisch verformt werden kann, aber nicht verdampfen und
keinen Schmelzfluß zeigen soll.
Der Porenbildner ist vorzugsweise aus Polyvinylalkoholen,
Polyvinylchloriden, Polyethylenen, Polypropylenen, Polystyrolen
und Mischungen derselben ausgewählt, die eine
Carbonisierungsausbeute von 30 Gew.-% oder weniger aufweisen.
Bei organischen Granulaten mit einer Carbonisierungsausbeute
von mehr als 30 Gew.-% ist es schwierig, die Porosität und/oder
den Porendurchmesser zu kontrollieren.
Die Menge an Porenbildner wird geeigneterweise im Bereich von
20 bis 50 Gew.-% in Abhängigkeit von der angestrebten
Gesamtdichte und dem Porendurchmesser des Elektrodenmaterials
gewählt.
Vorzugsweise genügen die zu vermischenden Mengen des
Füllstoffs (A), des Binders (B) und des Porenbildners (C) der
folgenden Gleichung:
(A + C)/B = 1,5 bis 4,0,
in der die Mengen sich auf das Gewicht beziehen. Außerhalb
dieses Bereiches ist es schwierig, allen Anforderungen
hinsichtlich Gesamtdichte, Biegefestigkeit, Gasdurchlässigkeit
und elektrischem Widerstand zu genügen. Wenn 10 bis 50 Gew.-%
Füllstoff und 20 bis 50 Gew.-% Porenbildner erfindungsgemäß
verwendet werden, dann liegt die Menge an Binder vorzugsweise
im Bereich von 20 bis 40 Gew.-%.
Die Materialien für die dichten Schichten sind ähnlich den oben
beschriebenen für die porösen Schichten. Z. B. können
Mischungen verwendet werden, die 30 bis 70 Gew.-% eines
Füllstoffs, 20 bis 40 Gew.-% eines Binders und 10 bis 30 Gew.-%
eines Porenbildners enthalten, wobei Beispiele für jedes der
Materialien oben genannten wurden. Typische Beispiele solcher
Mischungen sind solche, die durch Mischen in einem Mischer,
wie einen Henschel-Mischer, von 40 bis 60 Gew.-% kurzen
Kohlenstoffasern mit einer durchschnittlichen Faserlänge von 1 mm
oder weniger, 10 bis 30 Gew.-% Polyvinylalkoholteilchen mit
einer Teilchendurchmesserverteilung im Bereich von 100 bis
300 µm und 25 bis 35 Gew.-% pulverförmigem Phenolharz mit einem
Teilchendurchmesser von 100 µm oder weniger hergestellt sind.
In einer solchen Mischung ist die Faserlänge der kurzen
Kohlenstoffasern um 0,1 bis 0,3 mm kürzer als die der
Kohlenstoffasern, die in den Mischungen für die porösen
Schichten verwendet werden, und die Menge der Polyvinylalkoholteilchen
ist um 5 bis 20 Gew.-% kleiner als in den
Mischungen für poröse Schichten.
Beispiele der erfindungsgemäß einsetzbaren Materialien zur
Herstellung der Kanäle sind Textilfasern und gitterähnlich
geformte Körper aus Polymeren, wie Polyethylenen, Polypropylenen,
Polystyrolen, Polyvinylalkoholen und Polyvinylchloriden,
die eine Carbonisierungsausbeute (bei 900°C) von 30
Gew.-% oder weniger aufweisen. Wenn Polymere mit größeren
Carbonisierungsausbeuten verwendet werden, dann ist es schwierig,
die Bildung der Kanäle und ihre Durchmesser oder Durchmesseräquivalente
zu kontrollieren. Die zur Bildung der Kanäle
verwendeten Polymere verdampfen bei 100°C nicht und zeigen
keine Schmelzfließen. Mit anderen Worten heißt das, daß die
Polymeren bei der Temperatur und dem Druck der Druckformung
thermisch verformt werden können, aber daß sie nicht
verdampfen oder Schmelzfließen.
Die Fig. 4a und 4b zeigen zwei vergrößerte Darstellungen,
die schematisch die Materialien zur Bildung der Kanäle
veranschaulichen: Fig. 4a zeigt ein Beispiel des Textilgewebes
aus dem Polymer; und Fig. 4b zeigt ein Beispiel des
gitterähnlich geformten Körpers aus dem Polymer.
Das in Fig. 4a gezeigte Textilgewebe aus dem Polymer enthält
einzelne Fasern oder Bündel einer Anzahl Fasern, die gewebt
sind, so daß der Abstand (T) zwischen zwei Fasern oder Bündeln
parallel zur Gasstromrichtung im Bereich von 1,5 bis 5 mm und
der Abstand (L) zwischen zwei Fasern oder Bündeln senkrecht
zur Gasstromrichtung im Bereich von 5 bis 50 mm liegt. Die
einzelne Faser oder das Bündel hat vorzugsweise einen ungefähr
runden Querschnitt mit einem Durchmesser (d) im Bereich von
0,5 bis 3,3 mm.
Der gitterähnlich geformte Körper aus dem Polymer, wie er in
Fig. 4b gezeigt ist, kann z. B. hergestellt werden durch
Extrusionsformung einer Schmelze des Polymers in einer Form
oder durch Druckformung von Polymerpellets oder -Pulver in
einer Form. Der Querschnitt eines Gitterstabes kann jede
beliebige Form aufweisen, z. B. rund, rechteckig, quadratisch,
sternförmig usw. Die Querschnittsfläche des Gitterstabes soll
ungefähr gleich der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser
(Durchmesseräquivalent) im Bereich von 0,5 bis 3,3 mm sein.
Z. B. werden bei einem Körper mit einem rechteckigen Querschnitt,
wie er in Fig. 4b gezeigt ist, eine Breite (d) im
Bereich von 0,45 bis 2,7 mm und eine Höhe (h) im Bereich von
0,5 bis 3,3 mm gewählt, so daß die Querschnittsfläche, d. h. d × h,
gleich derjenigen eines Kreises mit einem Durchmesser im
Bereich von 0,5 bis 3,3 mm ist; d. h., das Durchmesseräquivalent
des Gitters liegt im Bereich von 0,5 bis 3,3 mm.
Der Abstand (T) zwischen zwei Gitterstäben parallel zu der
Gasstromrichtung liegt im Bereich von 1,5 bis 5 mm, und der
Abstand (L) zwischen zwei Gitterstäben senkrecht zur
Gasstromrichtung liegt im Bereich von 5 bis 50 mm.
Im Verlauf der Herstellung des erfindungsgemäßen Elektrodenmaterials
werden diese Textilgewebe oder gitterähnlich
geformten Körper in einer Form auf das Material für eine
poröse Schicht oder eine dichte Schicht gelegt, so daß Kanäle
in der Grenzfläche zwischen der porösen Schicht und der
dichten Schicht gebildet werden. Die Gewebe oder die Körper
bilden also Kanäle in dem Material durch Calcinierung nach der
Nachhärtungsstufe. Ein Hauptteil der Materialien zur Bildung
der Kanäle verdampft und verschwindet durch thermische
Zersetzung und eine kleine Menge der Materialien wird durch
Calcinierung carbonisiert.
Erfindungsgemäß tragen die Fasern oder Bündel des Textilgewebes,
die parallel zur Gasstromrichtung sind, zur Bildung der
Kanäle bei, und die Fasern oder Bündel senkrecht zur
Gasstromrichtung dienen dazu, die Fasern oder Bündel parallel
zur Gasstromrichtung miteinander zu verbinden, so daß der
Abstand (T) in dem oben bezeichneten Bereich gehalten wird.
Die Bezeichnung "Gasstromrichtung" bedeutet hier die Richtung
des Stroms der gasförmigen Reaktanden, die in die Kanäle des
Elektrodenmaterials eingespeist werden. In gleicher Weise
tragen die Gitterstäbe des gitterähnlichen geformten Körpers,
die zur Gasstromrichtung parallel sind, zur Bildung der Kanäle
bei.
Im allgemeinen ist der Durchmesser oder das Durchmesseräquivalent
der Kanäle um 3 bis 7% kleiner als der ursprüngliche
Durchmesser oder Pseudodurchmesser der Materialien zur
Bildung der Kanäle, wenn nach der Calcinierung auf Raumtemperatur
abgekühlt worden ist. Die Durchmesser der Fasern oder
Bündel der eingesetzten Textilgewebe oder die Durchmesser oder
Durchmesseräquivalente der Gitterstäbe der eingesetzten
geformten Körper werden daher geeigneterweise innerhalb der
oben erwähnten Bereiche gewählt, so daß die bevorzugten
Durchmesser oder Durchmesseräquivalente für die resultierenden
Kanäle unter Berücksichtigung dieser Kontraktionen erhalten
werden.
Die oben beschriebenen Materialien sind nur zur Illustration
und nicht im Sinne einer Beschränkung angeführt. Andere
geeignete Materialien können auch zur Bildung der Kanäle gemäß
der Erfindung verwendet werden.
Beispiele der Materialien für Trennschichten, die erfindungsgemäß
verwendet werden können, sind Kohlenstoffplatten,
gepreßte Graphitpapiere (oder Graphitbögen) oder geformte
Produkte aus pulverförmigen Mischungen, die 0 bis 80 Gew.-%
eines Füllstoffs, wie kurze Kohlenstoffasern, feine Pulver aus
kohlenstoffhaltigen Vorläufern (JP-PS 31 116/78), Kohlenstoffteilchen
und dergleichen, und 20 bis 60 Gew.-% eines Binders,
wie Phenolharze, feine Pulver aus kohlenstoffhaltigem
Vorläufer und dergleichen, enthalten. In den pulverförmigen
Mischungen ist der Binder, z. B. das Phenolharz, wesentlich.
Wenn mehr als 60 Gew.-% des Binders verwendet wird, dann fließt
das Harz in störender Weise während der Druckformungsstufe.
Andererseits führt die Verwendung von weniger als 20 Gew.-%
Binder zu geringer Festigkeit, unerwünschter Gesamtdichte und
relativ hoher Gasdurchlässigkeit der Trennschicht in dem
Elektrodenmaterial.
Bei der erfindungsgemäßen Druckformungsstufe werden das
Material für eine poröse Schicht, das Material zur Bildung der
Kanäle, das Material für eine dichte Schicht, das Material für
eine Trennschicht, das Material für eine dichte Schicht, das
Material zur Bildung der Kanäle, und dann das Material für
eine poröse Schicht in dieser Reihenfolge in eine Form
geeigneter Gestalt eingebracht und bei einer Temperatur im
Bereich von 70 bis 170°C und einem Druck im Bereich von 0,49
bis 9,81 MPa während einer Zeitspanne im
Bereich von 1 bis 60 Minuten druckgeformt.
Danach wird das geformte Produkt bei der bei der Druckformungsstufe
verwendeten Temperatur während mindestens 2 Stunden
nachgehärtet und dann in einer inerten Umgebung bei einer
Temperatur im Bereich von 800 bis 3000°C etwa 1 Stunde
calciniert. Bei diesem Verfahren wird die Temperatur
vorzugsweise langsam, d. h. mit einer Geschwindigkeit von
100±50°C je Stunde, bis auf etwa 700°C erhöht, so daß keine
Spannungen aufgrund von plötzlicher Schrumpfung bei der
thermischen Zersetzung bei niedrigen Temperaturen erzeugt
werden. Solche Spannungen würden ein Abblättern von Schichten
und/oder Risse verursachen.
Gemäß einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren wird ein
Elektrodenmaterial auf die folgende Weise hergestellt. Das
Material für eine dichte Schicht, das Material zur Herstellung
der Kanäle und das Material für eine poröse Schicht werden in
dieser Reihenfolge in eine Form geeigneter Gestalt eingebracht
und durch Vorpressen bei einer Temperatur im Bereich von 60
bis 100°C und einen Druck im Bereich von 1,96 bis
4,90 MPa während einer Zeitspanne im
Bereich von 10 bis 30 Minuten, typischerweise bei 80°C und
2,94 MPa 20 Minuten lang geformt. Dieselben
Maßnahmen werden zur Herstellung eines weiteren durch
Vorpressen geformten Produkts wiederholt. Dann wird eines der
durch Vorpressen geformten Produkte in eine Form eingebracht,
wobei die poröse Schicht nach unten weist. Auf die dichte
Schicht des durch Vorpressen geformten Produkts in der Form
wird das Material für eine Trennschicht gebracht und das
weitere durch Vorpressen geformte Produkt wird dann auf das
Material für eine Trennschicht gelegt, so daß dessen dichte
Schicht gegen das Material für die Trennschicht weist. Diese
Materialien werden dann bei einer Temperatur im Bereich von
120 bis 160°C und einem Druck im Bereich von 1,96 bis
4,90 MPa während einer Zeitspanne im
Bereich von 10 bis 30 Minuten, typischerweise bei 130°C und
3,92 MPa während 20 Minuten druckgeformt,
nachgehärtet und calciniert. Die Maßnahmen und Materialien bei
diesem Verfahren sind im wesentlichen dieselben wie oben
beschrieben.
Das erfindungsgemäße Elektrodenmaterial weist verbesserte
mechanische Festigkeit, wie z. B. Biegefestigkeit, auf.
Erfindungsgemäß werden noch weitere Vorteile erzielt: Es kann
ein dünneres Material hergestellt werden, was zu einem
kürzeren Diffusionsweg oder einem geringeren Diffusionswiderstand
für die gasförmigen Reaktanden und einer größeren
Stromdichte führt. Andererseits wird keine konventionelle
Trennschichtlage für das Stapeln von Einheitszellen zur
Herstellung einer Brennstoffzelle benötigt, da in das
erfindungsgemäße Material eine Trennschicht eingebaut und
integriert ist. Daher werden die Kosten zur Herstellung einer
Brennstoffzelle unter Verwendung des erfindungsgemäßen
Elektrodenmaterials merklich erniedrigt, etwa im Vergleich zu
einer konventionellen Brennstoffzelle, die z. B. aus den in
Fig. 1 gezeigten, mit Rippen versehenen Elektrodenmaterialien
hergestellt ist, die zusätzliche Trennschichtlagen erfordern.
Weiterhin tritt zwischen der Trennschicht und der dichten
Schicht in dem erfindungsgemäßen Material kein elektrischer
oder thermischer Kontaktwiderstand auf. Im Ergebnis werden der
elektrische und der thermische Gesamtwiderstand einer aus den
erfindungsgemäßen Materialien hergestellten Brennstoffzelle
merklich erniedrigt. Daher wird das erfindungsgemäße
Elektrodenmaterial als ideal angesehen.
Die Vorteile der Erfindung werden in Tabelle 1 weiter
verdeutlicht, die die physikalischen Eigenschaften von
Elektrodenmaterialien gemäß der Erfindung und dem Stand der
Technik (Fig. 1) im Vergleich zeigt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Beispielen
näher erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß verschiedene
Änderungen und Abweichungen vom Fachmann ohne
größeres Experimentieren vorgenommen werden können und daß
solche Änderungen und Abweichungen zum Bereich der
vorliegenden Erfindung gehören.
In den Beispielen wurde die "Porosität P (%)" durch die
folgende Gleichung bestimmt, wobei angenommen wurde, daß
die wirkliche Dichte des kohlenstoffhaltigen Materials
1,6 g/cm³ betrug:
P = (1-ρ b /1,6) × 100,
in der ρ b die gemessene Gesamtdichte (g/cm³) einer Probe
bedeutet. Die "Biegefestigkeit (N/mm²)" eines
geformten kohlenstoffhaltigen Körpers wurde gemäß der
japanischen Industrienorm (JIS) K-6911/1970 unter
Verwendung einer Probe mit einem Durchmesser von 100×10×2,5 mm
bestimmt, und der "durchschnittliche Porendurchmesser
(µm)" einer Probe wurde mit einem Quecksilber
porosimeter gemessen. Die "spezifische Gasdurchlässigkeit
Q s (ml/cm×Std.×mmWS)" wurde auf die folgende Weise
bestimmt:
Ein zylindrischer Probekörper von 90 mm Durchmesser und t mm
Dicke wurde aus dem zu untersuchenden geformten Körper
ausgeschnitten, die Zylindermantel-Seitenfläche des
Probekörpers wurde mit einem thermisch härtbaren Harz
beschichtet, so daß Gas nicht hindurchdiffundieren konnte,
Ober- und Unterseite des Probekörpers wurden dann zwischen
zwei zylindrische Gasrohre mit angeflanschter Dichtung
gebracht, eine vorbestimmte Menge (10 l/Minute) Luft wurde
vom einen Ende des Probekörpers zum anderen Ende desselben
geleitet, das gegen die Atmosphäre offen war, wobei der
Druckabfall zwischen den beiden Enden des Probekörpers
durch ein Manometer gemessen wurde, das mit dem Einlaßgasrohr
verbunden war, und die spezifische Gasdurchlässigkeit
Q s wurde dann mit der folgenden Gleichung berechnet:
in der Δ p der gemessene Druckabfall (mmWS) und
50,24 cm² die wirkliche gemessene Fläche (ein Kreis von 80 mm
Durchmesser) ist. Weiterhin wurde der "Volumenwiderstand
ρ V (Ωcm)" auf die folgende Weise bestimmt:
Beide Enden eines Probekörpers wurden mit einem elektrisch
leitenden Material beschichtet und der elektrische
Widerstand zwischen den beiden Enden des Probekörpers
wurde gemäß SRIS (Norm der Japan Rubber Association)
2301-1969 gemessen und dann wurde der Volumenwiderstand
mit der folgenden Gleichung berechnet:
ρ V = R · w · t/l,
in der R der gemessene Widerstand (Ω) zwischen den beiden
Enden des Probekörpers, l (cm) die Länge (in der gemessenen
Richtung) und w (cm) und t (cm) eine horizontale
bzw. eine vertikale Länge bedeuten, die einen Querschnitt
durch den Probekörper definieren.
Polypropylenpellets, J-215 von Tonen Sekiyukagaku K.K.,
Japan, wurde von einer Schraubenextruder bei 230°C und
49,0 MPa in eine rostfreie Stahlform
extrudiert, die bei 50°C gehalten wurde.
Es wurden gitterähnlich geformte Körper aus Polypropylen,
wie in Fig. 4b gezeigt, hergestellt, aber sie hatten
Gitterstäbe mit rundem Querschnitt von 0,85 mm Durchmesser,
T = 2,5 mm, L = 40 mm.
Diese Körper wurden als Materialien zur Bildung der Kanäle
in den folgenden Beispielen verwendet.
Eine homogene Mischung für eine poröse Schicht, die 40
Gew.-% kurze Kohlenstoffasern (Kureha Chemical Industry
Co., Ltd., 0,45 mm durchschnittliche Faserlänge, M-104S),
30 Gew.-% eines feinen Granulats aus Polyvinylalkohol als
Porenbildner (250 µm durchschnittlicher Teilchendurchmesser)
und 30 Gew.-% Phenolharz enthielt, wurde in eine Form geeigneter Gestalt
eingebracht.
Auf die in der Form befindliche Mischung wurde das in
Beispiel 1 hergestellte Material, eine homogene Mischung
für eine dichte Schicht, die 45 Gew.-% kurze Kohlenstoffasern
(dieselben wie oben), 35 Gew.-% Polyvinylalkohol
(derselbe wie oben) und 20 Gew.-% Phenolharz (dasselbe wie
oben) enthielt, dann eine Kohlenstoffplatte (0,6 mm dick), die homogene Mischung für
eine dichte Schicht (dieselbe wie oben), das Material zur
Bildung der Kanäle und schließlich die homogene Mischung
für eine poröse Schicht (dieselbe wie oben) in dieser
Reihenfolge gebracht.
Diese Materialien wurden bei 130°C und 3,92 MPa
20 Minuten lang druckgeformt. Das Produkt wurde in
der Form bei 130°C etwa 2 Stunden lang gehärtet und unter
einer Stickstoffatmosphäre bei 2000°C eine Stunde
calciniert. Die Temperatur war mit einer langsamen
Geschwindigkeit von 100°C je Stunde bis auf 700°C erhöht
worden.
Das erhaltene Produkt hatte eine Fünfschichtstruktur, wie
sie in Fig. 2 gezeigt ist, mit Kanälen mit ungefähr
rundum Querschnitt von etwa 0,8 mm Durchmesser. Die
physikalischen Eigenschaften des Materials sind in Tabelle
2 gezeigt.
Die in Beispiel 2 beschriebene Mischung für eine dichte
Schicht, das in Beispiel 1 hergestellte Material zur
Bildung von Kanälen und die in Beispiel 2 beschriebene
Mischung für eine poröse Schicht wurden in eine Form
geeigneter Gestalt eingebracht und bei 80°C und
2,94 MPa 20 Minuten gepreßt.
Nach Entfernung des Produkts aus der Form wurden dieselben
Maßnahmen wiederholt, um ein weiteres vorgepreßtes Produkt
herzustellen.
Eines der vorgepreßten Produkte wurde in eine Form
eingebracht, wobei die poröse Schicht nach unten wies. Auf
die dichte Schicht des vorgepreßten Produkts wurden ein
Graphitbogen (0,3 mm dick)
und dann ein weiteres vorgepreßtes Produkt gebracht, wobei
die dichte Schicht gegen den Graphitbogen wies. Diese
Materialien wurden der Druckformung bei 140°C und
3,92 MPa 20 Minuten unterworfen. Nach dem
Pressen wurde das Produkt in der Form bei 140°C etwa 2
Stunden nachgehärtet und die Temperatur wurde langsam bis
auf 700°C mit einer Geschwindigkeit von 100°C je Stunde
erhöht. Danach wurde das Produkt unter einer Stickstoffatmosphäre
bei 2000°C eine Stunde calciniert.
Das erhaltene Material zeigte ungefähr dieselbe Struktur
und dieselben physikalischen Eigenschaften wie das
Material aus Beispiel 2.
Claims (17)
1. Elektrodenmaterial für Brennstoffzellen mit einer
fünfschichtigen Struktur umfassend zwei poröse
kohlenstoffhaltige Schichten, zwei dichte kohlenstoffhaltige
Schichten und eine Trennschicht und
mit einer Anzahl von Kanälen zur Einspeisung gasförmiger
Reaktanden in die Brennstoffzelle, wobei
die Kanäle parallel zueinander und zu der Elektrodenoberfläche
und einer Seitenfläche verlaufen,
welche keine Öffnungen aus den Kanälen des Elektrodenmaterials
aufweist, sich die Kanäle kontinuierlich
in dem Elektrodenmaterial von einer der Seitenfläche
zu einer gegenüberliegenden Seitenfläche
erstrecken und einen Durchmesser oder ein Durch
messeräquivalent im Bereich von 0,5 bis 3 mm besitzen,
ferner die Kanäle auf der einen Seite
der Trennschicht senkrecht zu denjenigen auf der
anderen Seite der Trennschicht verlaufen, die
porösen Schichten eine durchschnittliche Gesamtdichte
im Bereich von 0,4 bis 0,8 g/cm³, eine
Porosität im Bereich von 50 bis 80% und einen
Gaspermeabilitätskoeffizienten von 20 ml/cm · h · mm
H₂O oder mehr aufweisen, 60% oder mehr der
offenen Poren einen Durchmesser von 5 bis 50 µm
haben und die Trennschicht eine Kohlenstoffplatte
oder ein Graphitbogen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß es eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht
(12), eine dichte kohlenstoffhaltige Schicht (13)
mit einer Gesamtdichte im Bereich von 0,5 bis
1,0 g/cm³, die größer ist als die der benachbarten
Schicht, eine Trennschicht (14), eine dichte kohlenstoffhaltige
Schicht (13′) mit einer Gesamtdichte
im Bereich von 0,5 bis 1,0 g/cm³, die größer ist
als die der benachbarten porösen Schicht, und
eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht (12′) in
dieser Reihenfolge und eine Anzahl von Kanälen
(15, 15′) zur Einspeisung gasförmiger Reaktanden
in der Grenzfläche zwischen der porösen Schicht
und der benachbarten dichten Schicht aufweist,
wobei die fünf Schichten durch Druckformung und
anschließende Calcinierung zu einem Gesamtkörper
integriert sind.
2. Elektrodenmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke einer porösen Schicht
(12 oder 12′) im Bereich von einem Fünfzigstel
bis zur Hälfte der Gesamtdicke einer porösen Schicht
und einer dichten Schicht liegt.
3. Verfahren zur Herstellung eines Elektrodenmaterials
für Brennstoffzellen mit einer fünfschichtigen
Struktur nach Anspruch 1, die eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht,
eine dichte kohlenstoffhaltige Schicht mit einer
höheren Gesamtdichte als die der benachbarten
porösen Schicht, eine Trennschicht, eine dichte
kohlenstoffhaltige Schicht mit einer höheren
Gesamtdichte als die der benachbarten porösen
Schicht und eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht
in dieser Reihenfolge und außerdem eine Anzahl
von Kanälen zur Einspeisung gasförmiger Reaktanden
in die Brennstoffzelle in der Grenzfläche
zwischen der porösen Schicht und der benachbarten
dichten Schicht aufweist, bei dem in eine Form
geeigneter Gestalt ein Material für eine poröse
Schicht, bei dem es sich um eine Mischung handelt,
die einen Füllstoff aus der Gruppe bestehend aus
kurzen Kohlenstoffasern und Kohlenstoffteilchen,
wobei die Kohlenstoffasern einen Durchmesser von
5 bis 30 µm, eine Länge von 0,02 bis 2 mm und
eine lineare Carbonisierungsschrumpfung von nicht
mehr als 3,0% bei der Calcinierung bei 2000°C aufweisen,
ein Bindemittel ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Phenolharz, Epoxyharz, Erdöl- und/oder
Kohlepech oder einer Mischung derselben mit einer
Carbonisierungsausbeute von 30 bis 75 Gew.-% und
einen Porenbildner enthält, der ein organisches
Granulat ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
Polyvinylalkoholen, Polyvinylchloriden, Polyethylenen,
Polypropylenen, Polystyrolen und Mischungen
derselben umfaßt, eingebracht wird, das so eingebrachte
Material druckgeformt wird, das druckgeformte
Material nachgehärtet wird und das nachgehärtete
Material unter einer inerten Atmosphäre
calciniert wird, dadurch gekennzeichnet, daß man
in die Form geeigneter Gestalt
- (i) ein Material für die poröse Schicht, bei dem es sich um eine Mischung handelt, die 10 bis 50 Gew.-% Füllstoff, 20 bis 40 Gew.-% Bindemittel und 20 bis 50 Gew.-% Porenbildner in Form eines organischen Granulats, von dem 70% oder mehr eine Teilchengröße im Bereich von 30 bis 300 µm aufweisen, enthält,
- (ii) ein Material zur Ausbildung der Kanäle,
- (iii) ein Material für die dichte Schicht, bei dem es sich um eine Mischung handelt, die 30 bis 70 Gew.-% Füllstoff, 20 bis 40 Gew.-% Bindemittel und 10 bis 30 Gew.-% Porenbildner enthält,
- (iv) ein Material für die Trennschicht, bei dem es sich um eine Kohlenstoffplatte, einen Graphitbogen oder ein geformtes Produkt aus einer pulverigen Mischung handelt, die einen Füllstoff ausgewählt aus kurzen Kohlenstoffasern, feinen Pulvern aus kohlenstoffhaltigen Vorläufern und Kohlenstoffteilchen und ein Bindemittel ausgewählt aus Phenolharzen und feinen Pulvern kohlenstoffhaltiger Vorläufer enthält,
- (v) das Material für die dichte Schicht,
- (vi) das Material für die Bildung der Kanäle und
- (vii) das Material für die poröse Schicht in dieser
Reihenfolge einbringt,
die so eingebrachten Materialien bei einer Temperatur von 70 bis 170°C und einem Druck im Bereich von 0,49 bis 9,81 MPa 1 bis 60 Minuten lang druck formt,
das druckgeformte Material mindestens zwei Stunden lang bei der Formgebungstemperatur nachhärtet und
das nachgehärtete Material unter einer Inertatmosphäre bei einer Temperatur von 800 bis 3000°C etwa 1 Stunde lang calciniert, um die fünf Schichten zu einem Gesamtkörper zu integrieren.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man als Material für die Bildung der Kanäle
ein Polymer verwendet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein Polymer verwendet, das bei 100°C nicht
verdampft und keinen Schmelzfluß zeigt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein Polymer verwendet, das aus Polyethylenen,
Polypropylenen, Polystyrolen, Polyvinylalkoholen
und Polyvinylchloriden ausgewählt ist und eine
Carbonisierungsausbeute von 30 Gew.-% oder weniger
aufweist.
7. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man als Material zur Bildung der Kanäle ein
Textilgewebe oder einen gitterähnlich geformten
Körper aus dem Polymer verwendet.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein Textilgewebe verwendet, das einzelne
Fasern oder Bündel aus einer Anzahl Fasern enthält,
die gewebt worden sind, und daß die einzelne Faser
oder das Bündel einen Durchmesser im Bereich von
0,5 bis 3,3 mm hat.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß man solche Abmessungen vorsieht, daß der Abstand
zwischen zwei Fasern oder Bündeln parallel zur
Gasstromrichtung im Bereich von 1,5 bis 5 mm und
der Abstand zwischen zwei Fasern oder Bündeln
senkrecht zu der Gasstromrichtung im Bereich von
5 bis 50 mm liegt.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß man einen gitterähnlich geformten Körper verwendet,
der durch Extrusionsformung einer Schmelze
des Polymeren in einer Form oder durch Druckformung
von Polymerpellets oder -pulver in einer Form
hergestellt ist, wobei die Gitterstäbe einen Durchmesser
oder ein Durchmesseräquivalent im Bereich
von 0,5 bis 3,3 mm aufweisen.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß man einen gitterähnlichen Körper verwendet,
bei dem der Abstand zwischen zwei Gitterstäben
parallel zur Gasstromrichtung im Bereich von 1,5
bis 5 mm und der Abstand zwischen zwei Gitterstäben
senkrecht zur Gasstromrichtung im Bereich von
5 bis 50 mm liegt.
12. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man das Material für die poröse Schicht und
das Material für die benachbarte dichte Schicht
in der Weise einbringt, daß die Dicke einer porösen
Schicht im Bereich von einem Fünfzigstel bis zur
Hälfte der Gesamtdicke einer porösen Schicht und
einer dichten Schicht liegt.
13. Verfahren zur Herstellung eines Elektrodenmaterials
für Brennstoffzellen mit einer fünfschichtigen
Struktur nach Anspruch 1, die eine poröse kohlenstoffhaltige Schicht,
eine dichte kohlenstoffhaltige Schicht mit einer
höheren Gesamtdichte als die benachbarte poröse
Schicht, eine Trennschicht, eine dichte kohlenstoffhaltige
Schicht mit höherer Dichte als die benachbarte
poröse Schicht und eine poröse kohlenstoffhaltige
Schicht in dieser Reihenfolge und außerdem
eine Anzahl von Kanälen zur Einspeisung gasförmiger
Reaktanden in die Brennstoffzelle in der Grenzfläche
zwischen der porösen Schicht und der benachbarten
dichten Schicht aufweist, bei dem in eine
Form geeigneter Gestalt als Material für die poröse
Schicht eine Mischung, die einen Füllstoff ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus kurzen Kohlenstoffasern
und Kohlenstoffteilchen, wobei die
Kohlenstoffasern einen Durchmesser von 5 bis 30 µm,
eine Länge von 0,02 bis 2 mm und eine lineare
Carbonisierungsschrumpfung im Bereich von nicht
mehr als 3,0% bei der Calcinierung bei 2000°C
aufweisen, ein Bindemittel ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Phenolharz, Epoxyharz, Erdöl-
und/oder Kohlepech oder einer Mischung derselben
mit einer Carbonisierungsausbeute im Bereich von
30 bis 75 Gew.-% und einen Porenbildner enthält,
der ein organisches Granulat ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Polyvinylalkoholen, Polyvinylchloriden,
Polyethylenen, Polypropylenen, Polystyrolen
und Mischungen derselben umfaßt, eingebracht
wird, das so eingebrachte Material druckgeformt
wird, das druckgeformte Material nachgehärtet
wird und das nachgehärtete Material unter einer
Inertatmosphäre calciniert wird, dadurch gekennzeichnet,
daß man in die Form geeigneter Gestalt
- (i) ein Material für die dichte Schicht, das eine Mischung ist, die 30 bis 70 Gew.-% Füllstoff, 20 bis 40 Gew.-% Bindemittel und 10 bis 30 Gew.-% Porenbildner in Form von organischem Granulat enthält, von dem 70% oder mehr eine Teilchengröße im Bereich von 30 bis 300 µm aufweisen,
- (ii) ein Material zur Bildung der Kanäle und
- (iii) ein Material für die poröse Schicht, das eine Mischung ist, die 10 bis 50 Gew.-% Füllstoff, 20 bis 40 Gew.-% Bindemittel und 20 bis 50 Gew.-% Porenbildner enthält, in dieser Reihenfolge einbringt,
durch Vorpressen formt,
das vorgepreßte Produkt aus der Form entfernt, die vorhergehenden Maßnahmen zur Herstellung eines weiteren vorgepreßten Produkts wiederholt, in eine Form geeigneter Gestalt eines der vorgepreßten Produkte mit der porösen Schicht nach unten einsetzt,
ein Material für eine Trennschicht einbringt, bei dem es sich um eine Kohlenstoffplatte, einen Graphitbogen oder ein geformtes Produkt aus einer pulverigen Mischung handelt, die einen Füllstoff ausgewählt aus kurzen Kohlenstoffasern, feinen Pulvern aus kohlenstoffhaltigen Vorläufern und Kohlenstoffteilchen und ein Bindemittel ausgewählt aus Phenolharzen und feinen Pulvern aus kohlenstoffhaltigen Vorläufern enthält,
ein weiteres vorgepreßtes Produkt mit der dichten Schicht gegen das Material für die Trennschicht weisend einsetzt,
druckformt, nachhärtet und calciniert, um die fünf Schichten zu einem Gesamtkörper zu integrieren.
das vorgepreßte Produkt aus der Form entfernt, die vorhergehenden Maßnahmen zur Herstellung eines weiteren vorgepreßten Produkts wiederholt, in eine Form geeigneter Gestalt eines der vorgepreßten Produkte mit der porösen Schicht nach unten einsetzt,
ein Material für eine Trennschicht einbringt, bei dem es sich um eine Kohlenstoffplatte, einen Graphitbogen oder ein geformtes Produkt aus einer pulverigen Mischung handelt, die einen Füllstoff ausgewählt aus kurzen Kohlenstoffasern, feinen Pulvern aus kohlenstoffhaltigen Vorläufern und Kohlenstoffteilchen und ein Bindemittel ausgewählt aus Phenolharzen und feinen Pulvern aus kohlenstoffhaltigen Vorläufern enthält,
ein weiteres vorgepreßtes Produkt mit der dichten Schicht gegen das Material für die Trennschicht weisend einsetzt,
druckformt, nachhärtet und calciniert, um die fünf Schichten zu einem Gesamtkörper zu integrieren.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Vorpreßformung bei einer Temperatur
im Bereich von 60 bis 100°C und einem Druck im
Bereich von 1,96 bis 4,90 MPa 10 bis 30 Minuten
lang durchführt.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß man die abschließende Druckformung bei einer
Temperatur im Bereich von 120 bis 160°C und bei
einem Druck im Bereich von 1,96 bis 4,90 MPa
10 bis 30 Minuten lang durchführt.
16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß man das Material für die poröse Schicht und
das Material für die benachbarte dichte Schicht
in der Weise einbringt, daß die Dicke einer porösen
Schicht im Bereich von einem Fünfzigstel bis zur
Hälfte der Gesamtdicke einer porösen Schicht und
einer dichten Schicht liegt.
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