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DE3508680A1 - Wassermischarmatur, insbesondere einhebelmischarmatur - Google Patents

Wassermischarmatur, insbesondere einhebelmischarmatur

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DE3508680A1
DE3508680A1 DE19853508680 DE3508680A DE3508680A1 DE 3508680 A1 DE3508680 A1 DE 3508680A1 DE 19853508680 DE19853508680 DE 19853508680 DE 3508680 A DE3508680 A DE 3508680A DE 3508680 A1 DE3508680 A1 DE 3508680A1
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water mixer
temperature
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Konrad Dr. 5560 Wittlich Bergmann
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Ideal Standard GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16KVALVES; TAPS; COCKS; ACTUATING-FLOATS; DEVICES FOR VENTING OR AERATING
    • F16K37/00Special means in or on valves or other cut-off apparatus for indicating or recording operation thereof, or for enabling an alarm to be given
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16K37/005Electrical or magnetic means for measuring fluid parameters
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    • G05CONTROLLING; REGULATING
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    • G05D23/13Control of temperature without auxiliary power by varying the mixing ratio of two fluids having different temperatures
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths
    • E03C2001/0418Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths having temperature indicating means

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Description

  • "Wassermischarmatur, insbesondere Einhebelmischarmatur"
  • Die Erfindung betrifft eine Wassermischarmatur, insbesondere eine Einhebelmischarmatur, mit einerseits vorzugsweise zwei Wassereinlässen, zwei Wassereinlaßventilen, einer Mischkammer, einem Mischwasserauslaß, ggf. einem Wasserauslaventil und mindestens einem Betätigungsorgan für die Wassereinlaßventile und ggf. das Wasserauslaßventil und mit andererseits einer elektronischen Temperdturmeßschaltung, wobei die Temperaturmeßschaltung einen im Mischwasserauslaß angeordneten Temperatursensor, eine Mischtemperaturanzeige und eine Stromquelle, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator, aufweist.
  • Wassermischarmaturen der in Rede stehenden Art sind für Waschbecken, Badewannen, Duschen, Bidets usw. bekannt. Sie dienen generell zur Mischung von über die Wassereinlässe zuströmendem Wasser unterschiedlicher Temperatur - Kaltwasser und Heißwasser - zu am Mischwasserauslaß ausströmendem Mischwasser einer gewünschten Temperatur. Damit man feststellen kann, wie hoch die Temperatur des Mischwassers ist, um sich beispielsweise nicht an zu heißem Wasser zu verbrühen, weisen die Wassermischarmaturen der Art, von der die Erfindung ausgeht, eine Temperaturmeßschaltung auf, zu der dann insbesondere auch eine Mischtemperaturanzeige gehört.
  • Im übrigen gilt generell, daß bei Wassermischarmaturen der in Rede stehenden Art früher durchweg jedem Wassereinlaßventil ein eigenes Betätigungsorgan in Form eines Regelhandgriffes zugeordnet war, daß aber heutzutage zunehmend Einhebelmischarmaturen Verwendung finden. Bei Einhebelmischarmaturen werden zumeist durch Drehung und Kippung eines einzigen Betätigungsorgans in Form eines Dreh-und Kipphebels die Wassereinlaßventile zur Erzielung der gewünschten Mischung.
  • und der gewünschten Menge eingestellt. Das Betätigungsorgan kann auch, statt als Dreh- und Kipphebel, als Dreh- und Schiebehebel ausgeführt sein.
  • Die bekannte Wassermischarmatur, von der die Erfindung ausgeht, ist sowohl als klassische Wassermischarmatur mit zwei Betätigungsorganen als auch als moderne Einhebelmischarmatur mit nur einem Betätigungsorgan bekannt (vgl. die DE-OS 30 45 531, und zwar einerseits die Fig. 1 bis 4, andererseits die Fig. 7 und 8).
  • Dabei ragt der Temperatursensor, der hier als Widerstandsmeßfühler ausgeführt ist, in das freie Ende des Mischwasserauslasses hinein. Der Temperatursensor ist mit Verbindungsleitungen mit der übrigen Temperaturmeßschaltung verbunden, die an der Rückseite der Wassermischarmatur angeordnet ist. Die Temperaturmeßschaltung weist eine Brückenschaltung auf, mit der der Sollwert der Temperatur des Mischwassers eingestellt werden kann. Jedem der Wassereinlaßventile bzw.
  • der entsprechenden Betätigungsorgane zugeordnet bzw. auf den entsprechenden Seiten des einen Betätigungsorgans angeordnet sind optische Anzeigeelemente, vorzugsweise farbige Lämpchen, die eine Aussage über die Temperatur des Mischwassers machen. Je nach dem, ob der Sollwert der Temperatur des Mischwassers überschritten oder unterschritten ist, leuchtet das optische Anzeigeelement auf, dessen zugeordnetes Wassereinlaßventil einer Änderung der Einstellung bedarf.
  • Bei der bekannten, zuvor beschriebenen Wassermischarmatur weist die Temperaturmeßschaltung als Stromquelle eine Batterie oder einen Akkumulator auf. (Batterie steht hier und im folgenden immer für ein Primärelement, das nicht aufladbar ist, während Akkumulator hier und im folgenden immer für ein Sekundärelement steht, das wieder aufladbar ist.) Um den Stromverbrauch so gering wie möglich zu halten, wird zumindest die Mischtemperaturanzeige als größter Stromverbraucher, unter Umständen aber auch die Temperaturmeßschaltung insgesamt, nur eingeschaltet, wenn die Wassermischarmatur in Betrieb ist. Dieses Einschalten erfolgt mittels eines die Strömung am llischwasserauslaß erfassenden Strömungsfühlers (vgl. Fig. 1 der DE-OS 30 45 531). Nur bei einer ausreichenden Strömung ist also die Temperaturmeßschaltung mit der Mischtemperaturanzeige aktiviert.
  • Im übrigen ist es bei einer der zuvor erläuterten Wassermischarmatur entsprechenden Wassermischarmatur bekannt, zum Einschalten und Ausschalten der Temperaturmeßschaltung jedem Betätigungsorgan einen elektromechanischen, die Stellung des Betätigungsorgans abtastenden Schalter zuzuordnen (vgl. die US-PS 4,406,398), so daß eine Aktivierung der Temperaturmeßschaltung überhaupt nur dann erfolgt, wenn das Betätigungsorgan bzw. zumindest ein Betätigungsorgan in öffnungsrichtung betätigt wird.
  • Die eingangs erläuterte Wassermischarmatur, von der die Erfindung ausgeht, erfordert trotz der vorgesehenen Stromsparmaßnahmen ein häufiges Wechseln der Batterie bzw. ein häufiges Aufladen des Akkumulators. Die Konstruktion insgesamt erfordert relativ weitgehende Änderungen an der Wassermischarmatur, unter anderem im Bereich des Mischwasserauslasses, und die mit der Mischtemperaturanzeige dieser Wassermischarmatur gewonnene Information ist für normale Anwendungsfälle nicht besonders geeignet. Insgesamt ist also die eingangs erläuterte bekannte Wassermischarmatur für eine weite Verbreitung in der Praxis nicht geeignet.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Wassermischarmatur mit einer elektronischen Temperaturmeßschaltung anzugeben, die den praktischen Anforderungen in elektronisch-schaltungstechnischer, mechanisch-konstruktiver und anwendungstechnischer Hinsicht optimal entspricht, insbesondere, aber nicht nur, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten bei Einhebelmischarmaturen.
  • Die erfindungsgemäße Wassermischarmatur, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist nun zunächst und im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturmeßschaltung zusätzlich zu der als Batterie oder Akkumulator ausgeführten ersten Stromquelle eine Solarzelle oder mehrere Solarzellen als weitere Stromquelle aufweist und daß oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Solarzelle als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam ist. Vorzugsweise ist zusätzlich dafür gesorgt, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam ist und/oder daß unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder die Solarzelle noch die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturnleßschaltung wirksarn sind.
  • Der wesentliche Erfindungsgedanke ist also der, als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung zusätzlich zu der Batterie oder dem Akkumulator noch eine Solarzelle oder mehrere Solarzellen vorzusehen und dafür Sorge zu tragen, daß oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, wenn es also hinreichend hell ist, nur die Solarzelle bzw. die Solarzellen als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam sein zu lassen. Ist ergänzend realisiert, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam ist und unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder die Solarzelle noch die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam sind, so wird insgesamt ein minimaler Stromverbrauch erreicht.
  • Oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, wenn es also hinreichend hell ist, arbeitet die Temperaturmeßschaltung, ohne die Batterie bzw.
  • den Akkumulator zu belasten. Unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes und oberhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes, wenn es nicht mehr hinreichend hell für die Solarzelle bzw. die Solarzellen ist, gleichwohl noch eine Inbetriebnahme der Wassermischarmatur möglich ist, dient die Batterie bzw.
  • der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung, aber eben dann und nur dann, wenn die Helligkeit unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes und oberhalb des unteren Helligkeitsgrenzwertes liegt. Liegt die Helligkeit unterhalb des unteren Helligkeitsgrenzwertes, so gilt, daß einerseits die Solarzelle bzw. die Solarzellen nicht mehr als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung dienen können, daß andererseits die Batterie bzw. der Akkumulator nicht mehr als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung dienen soll.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Wassermischarmatur auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung weiter erläutert wird; es zeigen Fig. 1 in einer schematischen Sprengdarstellung ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur in der Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, Fig. 2 im Schnitt, ausschnittweise, stark vergrößert, den unteren Teil einer Kartusche einer Wassermischarmatur gemäß Fig. 1, Fig. 3 ein Blockschaltbild der Temperaturmeßschaltung der Wassermischarmatur nach Fig. 1 Fig. 4 in schematischer Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur in der Ausführungsform als Einhebe lmi scharmatur, Fig. 5 in detaillierter Darstellung eine Sensorplatte für eine Wassermischarmatur gemäß den Fig. 1 bzw. 4, Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 5 im Schnitt entlang der Linie VI - VI, Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 5 vergrößert und im Schnitt entlang der Linie VII - VII mit eingesetztem Temperatursensor, Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. 1, zusammengesetzt und angewandt für ein Waschbecken, Fig. 9 den Gegenstand nach Fig. 1, zusammengesetzt und angewandt für eine Badewanne oder eine Dusche, und Fig. 10 in stark vergrößerter Darstellung ein Aufsatzteil für eine Wassermischarmatur gemäß Fig. 1.
  • Die Lehre der Erfindung befaßt sich allgemein mit Wassermischarmaturen und wird nachfolgend nur der Einfachheit halber anhand von Ausführungsbeispielen von Einhebelmischarmaturen erläutert. Eine Vielzahl von Aspekten der Lehre der Erfindung sind aber in entsprechender Weise auch bei Wassermischarmaturen mit zwei Betätigungsorganen zu verwirklichen. Auch kann die Lehre der Erfindung bei Wasserarmaturen angewendet werden, denen bereits Mischwasser bzw. erwärmtes Wasser zugeführt wird. Weiter kann die Lehre der Erfindung aber auch bei für andere Zwecke eingesetzten Temperaturmeßschaltungen, z. B. für Raumtemperaturanzeigen, auch in Verbindung mit Uhren, für Körperthermometer, für Thermoflaschen, für Babyflaschen usw., angewendet werden. Die erfindungsgemäße Art der Stromversorgung einer Temperaturmeßschaltung kann schließlich ohne weiteres auch auf andere Meßschaltungen übertragen werden, z. B. auf Meßschaltunger. für Barometer und Hygrometer.
  • Die in Fig. 1 in einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel als Einhebelmischarmatur dargestellte Wassermischarmatur 1 läßt sich in ihrem grundsätzlichen Aufbau in Verbindung mit Fig. 2 recht gut erläutern. Die Wassermischarmatur 1 weist zunächst zwei Wa-ssereinlässe 2 und zwei den Wassereinlässen 2 zugeordnete Wassereinlaßventile 3 auf. In den Fig. 1 und 2 ist jeweils nur ein Wassereinlaß 2 und ein Wassereinlaßventil 3 zu erkennen. Einer der Wassereinlässe 2 ist an einen Heißwasserzulauf angeschlossen, der andere Wassereinlaß 2 ist an einen Kaltwasserzulauf angeschlossen. Die Wassereinlaßventile 3 werden im hier dargestellten Ausführungsbeispiel einer Einhebelmischarmatur von den in unterschiedliche Überdeckung bringbaren öffnungen in aufeinander verschiebbaren Keramikscheiben gebildet. Diese Technik ist seit langem als solche bekannt und bedarf hier keiner weiteren Erläuterung.
  • In Fig. 2 ist gut zu erkennen, daß eine Mischkammer 4 vorgesehen ist, die einerseits mit den Wassereinlässen 2 in Verbindung steht, mit der andererseits ein Mischwasserauslaß 5, und zwar über ein Wasserauslaßventil 6, in Verbindung steht.
  • Die zuvor erläuterten Teile der Wassermischarmatur 1 sind in einer als geschlossener Block ausgebildeten Kartusche 7 zusammengefaßt. Fig. 1 zeigt, daß von der Kartusche 7 nach oben nur ein Betätigungshebel 8 herausragt, mit dessen Hilfe eine in Fig. 2 oben dargestellte Keramikscheibe 9 zum Öffnen und Schließen der Wassereinlaßventile 3 und des Wasserauslaßventils 6 bewegbar ist. Auf die Kartusche 7 ist ein Abstands- und Schwenkring 10 aufgesetzt, auf den seinerseits dann ein Betätigungsorgan 11 aufgesetzt ist. Mittels des Betätigungsorgans 11 werden über den Betätigungshebel 8 die Wassereinlaßventile 3 und das Wasserauslaßventil 6 betätigt. Wegen der Ausführung der Wassermischarmatur 1 als Einhebelmischarmatur ist das Betätigungsorgan hier ein Dreh- und Kipphebel. Fig. 2 zeigt im übrigen noch angedeutet ein Gehäuse 12, das in Fig. 1 nicht dargestellt ist.
  • Unter Heranziehung von Fig. 3 kann nun auch die elektronisch-schaltungstechnische Seite der Wassermischarmatur 1 erläutert werden. Fig. 3 zeigt das Blockschaltbild einer elektronischen Temperaturmeßschaltung 13 mit einem im Mischwasserauslaß 5 angeordneten Temperatursensor 14; der Temperatursensor 14 ist schematisch in Fig. 2 zu erkennen, im Blockschaltbild nach Fig. 3 jedoch Teil eines Temperaturmeßblocks 15. Teil des Temperaturmeßblocks 15 in Fig. 3 ist auch eine Mischtemperaturanzeige 16.
  • Fig. 3 läßt gut erkennen, daß die Temperaturmeßschaltung 13 als Stromquelle zunächst eine Batterie 17 aufweist. Weiter zeigt dann die Fig. 3, daß nach der Lehre der Erfindung die Temperaturmeßschaltung 13 zusätzlich zu der als Batterie 17 ausgeführten ersten Stromquelle eine Solarzelle 18 als weitere Stromquelle aufweist. Durch schaltungstechnische Maßnahmen, die weiter unten erläutert werden, ist sichergestellt, daß oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Solarzelle 18 als Stromquelle für die Temperaturme3-schaltung 13 wirksam ist, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam ist und daß unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder die Solarzelle 18 noch die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam sind.
  • Wie die Fig. 3 weiter zeigt, gehören im dargestellten Ausführungsbeispiel zu der Temperaturmeßschaltung 13 noch ein Hilfsschalter 19 sowie zwei Schaltdioden 20, 21.
  • Liegt die Helligkeit, der die erfindungsgemäße Wassermischarmatur 1 ausgesetzt ist, oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, so ist nur die Solarzelle 18 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam, obwohl der Hilfsschalter 19 geschlossen ist. Dies ist dadurch erreicht, daß die Spannung der Solarzelle 18 größer ist als die Spannung der Batterie 17, so daß zwar von der Solarzelle 18 Strom über die Schaltdiode 20 und den Temperaturmeßblock 15 fließen kann, die Schaltdiode 21 jedoch verhindert, daß Strom von der Batterie 17 fließen kann. Die Schaltdiode 21 verhindert natürlich auch, daß Strom von der Solarzelle 18 über die Batterie 17 fließen kann.
  • Liegt nun die Helligkeit, der die Wassermischarmatur 1 ausgesetzt ist, unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes, so ist nur die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam. Das resultiert daraus, daß nunmehr die Spannung der Batterie 17 größer ist als die Spannung der Solarzelle 18, so daß die Schaltdiode 20 verhindert, daß von der Solarzelle 18 ein Strom fließt. Die Schaltdiode 20 verhindert natürlich auch, daß von der Batterie 17 Strom über die Solarzelle 18 fließt.
  • Das, was zuvor beschrieben worden ist, gilt in Strenge nur, wenn die Schaltdioden 20, 21 "ideale Schalter" wären, was sie jedoch nicht sind. Tatsächlich erfolgt deshalb dann, wenn die Helligkeit den oberen Helligkeitsgrenzwert unterschreitet, nicht schlagartig die Stromversorgung der Temperaturmeßschaltung 13 ausschließlich durch die Batterie 17, vielmehr gibt es einen übergangsbereich, in dem auch noch die Solarzelle 18 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam ist. Entsprechendes gilt auch umgekehrt, d. h. dann, wenn die Helligkeit den oberen Helligkeitsgrenzwert - von unten kommend - überschreitet.
  • Wenn die Wassermischarmatur 1 einer Helligkeit ausgesetzt ist, die unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes liegt, die Beleuchtungsstärke beispielsweise kleiner als 5 lux ist, dann sind weder die Solarzelle 18 noch die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam.
  • Einerseits reicht nämlich dann die Spannung der Solarzelle 18 nicht aus, andererseits ist dann, gesteuert von der Solarzelle 18, der Hilfsschalter 19 geöffnet, so daß von der Batterie 17 kein Strom fließen kann.
  • Die vorstehenden Erläuterungen zu der schaltungstechnischen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 sind unabhängig davon, ob im übrigen bei Nichtgebrauch der Wassermischarmatur 1 eine anderweitige Ausschaltung der Temperaturmeßschaltung 13 erfolgt. Im Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, ist für diese Funktion ein Strömungsfühler dem Mischwasserauslaß 5 zugeordnet. Das ist eine aufwendige Lösung. Eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige Bedeutung zukommt, geht daher dahin, daß ein die Temperaturmeßschaltung insgesamt ein- und ausschaltender, die Stellung der Wassereinlaßventile 3 und/oder des Wasserauslaßventils 6 und/oder des Betätigungsorgans 11 abtastender, elektromechanischer Hauptschalter vorgesehen ist. In der bevorzugten Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, die in den Figuren dargestellt ist, tastet der Hauptschalter zweckmäßigerweise die Kippstellung des als Betätigungsorgan 11 dienenden Dreh- und Kipphebels ab. Damit ist auf sehr einfache Weise sichergestellt, daß Strom wirklich nur dann verbraucht wird, wenn dies auch nötig ist, wenn also am Mischwasserauslaß 5 überhaupt eine Mischwassertemperatur zu messen ist.
  • Im in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Temperaturmeßschaltung 13 einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 ist als erste Stromquelle eine Batterie 17 vorgesehen. Statt dessen könnte die erste Stromquelle auch als Akkumulator ausgeführt sein. Dann könnte eine Abwandlung der Temperaturmeßschaltung 13 dahingehend zweckmäßig sein, daß der Akkumulator von der Solarzelle 18 aufgeladen werden kann.
  • Grundsätzlich kommen bei der erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 als Mischtemperaturanzeige 16 die im Stand der Technik bekannten Lämpchen in Frage.
  • Moderner Technik entspricht es jedoch, die Mischtemperaturanzeige 16 als Flüssigkristall-Ziffernanzeige oder als Leuchtdioden-Ziffernanzeige auszubilden.
  • Eine Flüssigkristall-Ziffernanzeige hat einen geringeren Stromverbrauch, bedarf aber einer zusätzlichen Beleuchtung, um bei Dunkelheit abgelesen werden zu können. Eine Leuchtdioden-Ziffernanzeige hat dauernd einen etwas höheren Stromverbrauch, kann aber zwanglos auch im Dunkeln abgelesen werden. Es hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab, welche der beiden Möglichkeiten man wählt.
  • Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige Bedeutung zukommt, kann eine Wassermischarmatur gemäß der Erfindung für Badewannen od. dgl. dadurch besonders ausgestaltet sein, daß an die Temperaturmeßschaltung ein den Wasserstand in der Badewanne od. dgl. abtastender, einen Soll-Wasserstand vorgebender Wasserstandssensor angeschlossen und von der Temperaturmeßschaltung bei Erreichen des Soll-Wasserstands ein akustisches Warnsignal, ein Schaltsignal od. dgl. abgebbar ist.
  • Generell gilt für Wassermischarmaturen 1 der erfindungsgemäßen Art, also keineswegs nur für Einhebelmischarmaturen, daß der Temperatursensor 14 in einem den Mischwasserauslaß 5 umgebenden, vorzugsweise nächst der Mischkammer 4 angeordneten Ring eingesetzt sein kann. In der Ausführung als Einhebelmischarmatur empfiehlt sich dabei eine Ausgestaltung, bei der dieser Ring Teil einer den Wassereinlässen 2 und dem Mischwasserauslaß 5 zugeordnete Durchtritte 22, 23 aufweisenden Sensorplatte 24 ist. Die Sensorplatte 24 wirkt bei einer Einhebelmischarmatur gewissermaßen als Zwischenlage zwischen der Kartusche 7 und dem Gehäuse 12, so daß an sich an der Wassermischarmatur 1 als solcher besonders wenig geändert werden muß. Die Abmessungen der Sensorplatte 24 müssen natürlich auf die Abmessungen der entsprechenden Wassermischarmatur 1 abgestimmt werden.
  • Für die üblichen Einhebelmischarmaturen hat sich eine Dicke der Sensorplatte 24 von 4 bis 7 mm, vorzugsweise eine Dicke von ca. 5,5 mm, und ein Durchmesser von ca. 48 mm als besonders passend erwiesen.
  • Wie die voranstehenden Erläuterungen deutlich machen, durchströmt sowohl das einströmende Wasser als auch das ausströmende Mischwasser die Sensorplatte 24, die also der Abdichtung gegenüber der Kartusche 7 einerseits und dem Gehäuse 12 andererseits bedarf. Der Abdichtung gegenüber der Kartusche 7 dienen üblicherweise an der Unterseite der Kartusche 7 die Wassereinlässe 2 und den Mischwasserauslaß 5 umgebende Dichtringe. Für die Abdichtung gegenüber dem Gehäuse 12 ist die Sensorplatte 24 nach bevorzugter Lehre der Erfindung auf der Unterseite mit die Durchtritte 22, 23 umgebenden Aufnahmenuten 25 für Dichtringe 26 versehen. Natürlich können entsprechende Aufnahmenuten auch auf der Oberseite der Sensorplatte 24 vorgesehen sein, wenn dies aus konstruktiven Gründen zweckmäßig ist. Das zeigen die Fig. 5 bis 7 besonders deutlich. Die Fig. 5 bis 7 zeigen ferner, daß es besonders zweckmäßig ist, wenn die Sensorplatte 24 eine radial zu dem dem Mischwasserauslaß 5 zugeordneten Durchtritt 23 verlaufende, vom Rand der Sensorplatte 24 bis in den Durchtritt 23 reichende Aufnahmebohrung 27 für den Temperatursensor 14 aufweist und der Temperatursensor 14 in die Aufnahmebohrung 27 abdichtend einsetzbar ist. Das in der Zeichnung dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel macht dabei deutlich, daß es besonders zweckmäßig ist, wenn der Temperatursensor 14 mit einem Außengewinde 28 und die Aufnahmebohrung 27 mit einem entsprechenden Innengewinde 29 versehen sind und daß vorzugsweise zwischen einer umlaufenden Dichtfläche 30 am Temperatursensor 14 und einer umlaufenden Dichtfläche 31 in der Aufnahmebohrung 27 ein Dichtelement 32 angeordnet ist.
  • In den Fig. 5 und 6 ist noch erkennbar, daß Durchgangsbohrungen 33 für Befestigungsschrauben vorgesehen sind, und zwar für Befestigungsschrauben, die an sich der Befestigung der Kartusche 7 im Gehäuse 12 dienen. Fig. 7 läßt gut erkennen, daß der Temperatursensor 14 auf der dem Außenrand der Sensorplatte 24 zugewandten Seite mit einem Schraubendreherschlitz 34 versehen ist, so daß er ohne weiteres in die Aufnahmebohrung 27 eingeschraubt werden kann. Auch andere Betätigungsausformungen sind hier natürlich denkbar.
  • Fig. 4 läßt ein besonderes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 erkennen, bei dem nämlich die Sensorplatte 24 einen Ansatzteil 35 trägt, der die Temperaturmeßschaltung 13 aufnimmt. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Ansatzteil 35 auf der von dem Betätigungsende des Betätigungsorgans 11 abgewandten Seite bogenförmig nach oben geführt und trägt am oberen Ende die Mischtemperaturanzeige 16 in einer für eine betätigende Person sehr gut sichtbaren Weise. Eine Alternative zu dieser Ausführungsform, die zeichnerisch nicht dargestellt ist, besteht darin, daß der Ansatzteil eine Steckfassung zum Aufstecken der Mischtemperaturanzeigt trägt. Hierbei ist die Mischtemperaturanzeige vom Ansatzteil getrennt, jedoch mit dem Ansatzteil steckbar verbindbar.
  • Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 bedarf einer angepaßten Gesamtkonstruktion des Gehäuses 12, insbesondere wegen des nach hinten herausgeführten Ansatzteils 35. Besonders zweckmäßig ist es natürlich, wenn die Gesamtkonstruktion einer Wassermischarmatur 1 ohne Mischtemperaturanzeige im wesentlichen beibehalten werden kann.
  • Wie das möglich ist, wird nachfolgend im einzelnen erläutert.
  • Fig. 1 zeigt die Wassermischtemperatur 1 in der Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, bei der das Betätigungsorgan 11 in an sich bekannter Weise auf der Oberseite eine Abdeckkappe trägt. Nach bevorzugter und insoweit selbständiger Lehre der Erfindung ist nun diese Abdeckkappe als pultartiger, die Mischtemperaturanzeige 16 aufnehmender Aufsatzteil 36 ausgebildet und über Leitungen 37 mit dem Temperatursensor 14 bzw. mit der Sensorplatte 24 verbunden bzw. verbindbar. Mit Hilfe von Rastverbindungen 38 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der Aufsatzteil 36 praktisch in gleicher Weise wie die ansonsten verwendete Abdeckkappe auf das Betätigungsorgan 11 aufrastbar. Natürlich sind auch andere Verbindungstechniken hier möglich.
  • Fig. 1 zeigt andeutungsweise, Fig. 10 in noch deutlicherer Darstellung, daß nach bevorzugter Lehre der Erfindung der Aufsatzteil 36 Anschlußkörper 39 zum lösbaren Anschluß der elektrischen Leitungen 37 aufweist. Die Anschlußkörper 39 sind im hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Steckbuchsen ausgebildet; dementsprechend sind die zugeordneten Enden der Leitungen 37 mit Steckern versehen. Auch andere Ausgestaltungen, beispielsweise als Federkraftklemmen od.
  • dgl. sind natürlich für die Anschlußkörper 39 denkbar. Die Anschlußkörper 39 sind im übrigen nach bevorzugter Lehre der Erfindung je Leitung 37 separat ausgeführt und in besonderer Weise gegen Feuchtigkeit und Spritzwasser geschützt, so daß sich zwischen den Anschlußkörpern 39, d. h. den Leitungen 37, keine Kurzschlußbrücken bilden können.
  • In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1, deren Aufsatzteil in Fig. 10 vergrößert dargestellt ist, ist die Temperaturmeßschaltung 13 im Aufsatzteil 36 angeordnet. Auf der Oberseite des Aufsatzteils 36 ist neben der Mischtemperaturanzeige 16 auch die Solarzelle 18 angeordnet. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das eine Solarzellengruppe. Angedeutet ist auch noch die Batterie 17 in einer üblichen Klemmfassung.
  • Die Fig. 8 und 9 machen deutlich, daß die Keilform des Aufsatzteils 36, die in den Fig. 1 und 10 schon deutlich zu erkennen ist, für die gute Erkennbarkeit der Mischtemperaturanzeige 16 von Bedeutung ist. Fig. 8 zeigt die Wassermischarmatur 1 in der Anordnung und Ausgestaltung für ein Waschbecken. Angedeutet ist hier die Blickrichtung einer betätigenden Person durch eine gestrichelte Linie. Wesentlich ist, daß die Oberseite des Aufsatzteils 36 durch die keilförmige Ausbildung des Aufsatzteils 36 in Blickrichtung der betätigenden Person geeignet ist. In dem in Fig. 8 dargestellten Anwendungsfall ist die Neigung nach vorn zum Betätigungsende des Betätigungsorgans 11 hin gewählt. Die Realisierung der Neigung durch die keilförmige Ausbildung des Aufsatzteils 36 hat den Vorteil, daß durch Umsetzen des Aufsatzteils 36 diese Neigung geändert werden kann. Das wäre nicht der Fall, wenn die Neigung durch eine Gestaltung des Betätigungsorgans 11 an der Oberseite selbst realisiert würde. Fig. 9 zeigt den Gegenstand aus Fig. zu 8 nit urngesetztem Aufsatzteil 36 in der Anordnung an der Wand einer Duschkabine. Die Blickrichtung der Betätigungsperson ist entsprechend angedeutet.
  • Die Fig. 1 und 8 bis 10 machen deutlich, daß der Neigungswinkel der Oberseite des Aufsatzteils 36 nach bevorzugter Lehre der Erfindung bei in Schließstellung befindlichem Betätigungsorgan 11 etwa 80 bis 500, vorzugsweise ca. 700, bezogen auf die Hauptachse 40 der Wassermischarmatur 1 beträgt.
  • Fig. 10 läßt schließlich noch erkennen, daß nach bevorzugter Lehre der Erfindung der Aufsatzteil 36 eine ringförmige, nach oben offene, vorzugsweise auf das Betätigungsorgan 11 aufrastbare Fassung 41 und einen in die Fassung 41 abdichtend einsetzbaren Elektronikmodul 42 aufweist. Dieser Elektronikmodul 42 ist gegenüber der Fassung 41 über einen umlaufenden Dichtring 43 abgedichtet und durch eine durchsichtige Kunststofkappe 44 abgedeckt. Vom Elektronikmodul 42 führen Verbindungsleitungen 45 zu den Anschlußkörpern 39.
  • Fig. 1 läßt im Zusammenhang erkennen, wie die Leitungen 37 von der Sensorplatte 24 aus im Inneren der Wassermischarmatur 1 nach oben zum Aufsatzteil 36 geführt sind. Verblüffend ist dabei, mit welchen geringen Änderungen an der bekannten Einhebelmischarmatur man auskommt. Man muß lediglich die Sensorplatte 24 zwischen Kartusche 7 und Gehäuse 12 einlegen, die Leitungen 37 zur Oberseite des Betätigungsorgans 11 hin durchziehen, die Abdeckkappe des Betätigungsorgans 11 durch den Aufsatzteil 36 ersetzen und die Leitungen 37 mit den Anschlußkörpern 39 am Aufsatzteil 36 verbinden. Mit diesen wenigen Handgriffen ist dann aus einer Einhebelmischarmatur ohne Temperaturmeßschaltung eine solche mit Temperaturmeßschaltung geworden.

Claims (27)

  1. Patentansprüche: 1. Wassermischarmatur, insbesondere Einhebelmischarmatur, mit einerseits zwei Wassereinlässen, zwei Wassereinlaßventilen, einer Mischkammer, einer tischwasserauslaß, ggf. einem Wasserauslaßventil und mindestens einem Betätigungsorgan für die Wassereinlaßventile und ggf. das Wasserauslaßventil und mit andererseits einer elektronischen Temperaturmeßschaltung, wobei die Temperaturmeßschaltung einen im Mischwasserauslaß angeordneten Temperatursensor, eine Mischtemperaturanzeige und eine Stromquelle, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator, aufweist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Temperaturmeßschaltung (13) zusätzlich zu der als Batterie (17) oder Akkumulator ausgeführten ersten Stromquelle eine Solarzelle (18) oder mehrere Solarzellen als weitere Stromquelle aufweist und daß oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Solarzelle (18) als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung (13) wirksam ist.
  2. 2. Wassermischarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Batterie (17) bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung (13) wirksam ist.
  3. 3. Wassermischarmatur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, aaß unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder die Solarzelle (18) noch die Batterie (17) bzw. der AkKumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung (13) wirksam sind.
  4. 4. Wassermischarmatur, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Mischtemperaturanzeige (16) und ggf. die Temperatufltießschaltung (13) insgesamt ein- und ausschaltender, die Stellung der Wassereinlaßventile (2) und/oder des Wasserauslaßventils (6) und/oder des Betätigungsorgans (11) abtastender, elektromechanischer Hauptschalter vorgesehen ist.
  5. 5. Wassermischarmatur nach Anspruch 4 in der Ausführung als Einhebelmischarmatur, dadurch gekennzeichnet, daß der elektromechanische Hauptschalter die Kippstellung eines als Betätigungsorgan (11) dienenden Dreh- und Kipphebels abtastet.
  6. 6. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Solarzelle auch eine Nachladung des Akkumulators erfolgt.
  7. 7. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischtemperaturanzeige (16) als Flüssigkristall- oder Leuchdioden-Ziffernanzeige ausgebildet ist.
  8. 8. Wassermischarmatur, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in einer Ausführungsform für Badewannen od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß an die Temperaturmeßschaltung ein den Wasserstand in der Badewanne od.
    dgl. abtastender, einen Soll-Wasserstand vorgebender Wasserstandsensor angeschlossen und von der Temperaturmeßschaltung bei Erreichen des Soll-Wasserstands ein akustisches Warnsignal, ein Schaltsignal od. dgl. abgebbar ist.
  9. 9. Wassermischarmatur, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperatursensor (14) in einem den Mischwasserauslaß (5) umgebenden, vorzugsweise nächst der Mischkammer (4) angeordneten Ring eingesetzt ist.
  10. 10. Wassermischarmatur nach Anspruch 9 in der Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring Teil einer den Wassereinlässen (2) und dem Mischwasserauslaß (5) zugeordnete Durchtritte (22, 23) aufweisenden Sensorplatte (24) ist.
  11. 11. Wassermischarmatur nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorplatte (24) eine Dicke von ca. 4 bis 7 mm, vorzugsweise von ca. 5,5 m, und einen Durchmesser von ca. 48 mm aufweist.
  12. 12. Wassermischarmatur nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorplatte (24) auf der Unterseite und/oder auf der Oberseite mit die Durchtritte (22, 23) umgebenden Aufnahmenuten (25) für Dichtringe (26) od. dgl. versehen ist.
  13. 13. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring bzw. die Sensorplatte (24) eine radial zu dem dem Mischwasserauslaß (5) zugeordneten Durchtritt (23) verlaufende, vom Rand des Rings bzw. der Sensorplatte (24) bis in den Durchtritt (23) reichende Aufnahmebohrung (27) für den Temperatursensor (14) aufweist und der Temperatursensor (14) in die Aufnahmebohrung (27) abdichtend einsetzbar ist.
  14. 14. Wassermischarmatur nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperatursensor (14) mit einem Außengewinde (28) und die Aufnahmebohrung (27) mit einem entsprechenden Innengewinde (29) versehen sind und daß vorzugsweise zwischen einer umlaufenden Dichtfläche (30) am Temperatursensor (14) und einer umlaufenden Dichtfläche (31) in der Aufnahmebohrung (27) ein Dichtelement (32) angeordnet ist.
  15. 15. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring bzw. die Sensorplatte (24) einen die Temperaturmeßschaltung (13) und ggf. auch die Mischtemperaturanzeige (16) aufnehmenden Ansatzteil (35) trägt.
  16. 16. Wassermischarmatur nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatzteil (35) auf der von dem Betätigungsende des Betätigungsorgans (11) abgewandten Seite nach oben geführt ist.
  17. 17. Wassermischarmatur nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatzteil (35) am oberen Ende für eine betätigende Person gut sichtbar die Mischtemperaturanzeige (16) trägt.
  18. 18. Wassermischarmatur nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatzteil, ggf. am oberen Ende, eine Steckfassuny zum Aufstecken der Mischtemperaturanzeige trägt.
  19. 19. Wassermischarmatur, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18 in der Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, wobei das Betätigungsorgan auf der Oberseite eine Abdeckkappe trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe als pultartiger, die Mischtemperaturanzeige (16) aufnehmender Aufsatzteil (36) ausgebildet und über elektrische Leitungen (37) mit dem Temperatursensor (14) bzw. mit der Sensorplatte (24) verbunden bzw. verbindbar ist.
  20. 20. Wassermischarmatur nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatzteil (36) auf das Betätigungsorgan (11) aufrastbar ist.
  21. 21. Wassermischarmatur nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatzteil (36) Anschlußkörper (39) zum lösbaren Anschluß der elektrischen Leitungen (37) aufweist.
  22. 22. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturmeßschaltung (13) im Aufsatzteil (36) angeordnet ist.
  23. 23. Wassermischarmatur nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Aufsatzteils (36) neben der Mischtemperaturanzeige (16) auch die Solarzelle (18) angeordnet ist.
  24. 24. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des Aufsatzteils (36), vorzugsweise durch eine keilförmige Ausbildung des Aufsatzteils (36),in Blickrichtung einer betätigenden Person geneigt ist.
  25. 25. Wassermischarmatur nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatzteil (36) in zwei um 1800 gegeneinander versetzten Richtungen auf das Betätigungsorgan (11) aufrastbar ist.
  26. 26. Wassermischarmatur nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel der Oberseite des Aufsatzteils (36) bei in Schließstellung befindlichem Betätigungsorgan (11) etwa 80 bis 500, vorzugsweise ca. 700, zur Hauptachse (40) der Wassermischarmatur (1) beträgt.
  27. 27. Wassermischarmatur nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatzteil (36) eine ringförmige, nach oben offene, vorzugsweise auf das Betätigungsorgan (11) aufrastbare Fassung (41) und einen in die Fassung (41) abdichtend einsetzbaren Elektronikmodul (42) aufweist.
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