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"Wassermischarmatur, insbesondere Einhebelmischarmatur"
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Die Erfindung betrifft eine Wassermischarmatur, insbesondere eine
Einhebelmischarmatur, mit einerseits vorzugsweise zwei Wassereinlässen, zwei Wassereinlaßventilen,
einer Mischkammer, einem Mischwasserauslaß, ggf. einem Wasserauslaventil und mindestens
einem Betätigungsorgan für die Wassereinlaßventile und ggf. das Wasserauslaßventil
und mit andererseits einer elektronischen Temperdturmeßschaltung, wobei die Temperaturmeßschaltung
einen im Mischwasserauslaß angeordneten Temperatursensor, eine Mischtemperaturanzeige
und eine Stromquelle, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator, aufweist.
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Wassermischarmaturen der in Rede stehenden Art sind für Waschbecken,
Badewannen, Duschen, Bidets usw. bekannt. Sie dienen generell zur Mischung von über
die Wassereinlässe zuströmendem Wasser unterschiedlicher Temperatur - Kaltwasser
und Heißwasser - zu am Mischwasserauslaß ausströmendem Mischwasser einer gewünschten
Temperatur. Damit man feststellen kann, wie hoch die Temperatur des Mischwassers
ist, um sich beispielsweise nicht an zu heißem Wasser zu verbrühen, weisen die Wassermischarmaturen
der Art, von der die Erfindung ausgeht, eine Temperaturmeßschaltung auf, zu der
dann insbesondere auch eine Mischtemperaturanzeige gehört.
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Im übrigen gilt generell, daß bei Wassermischarmaturen der in Rede
stehenden Art früher durchweg jedem Wassereinlaßventil ein eigenes Betätigungsorgan
in Form eines Regelhandgriffes zugeordnet war, daß aber heutzutage zunehmend Einhebelmischarmaturen
Verwendung finden. Bei Einhebelmischarmaturen werden zumeist durch Drehung und Kippung
eines einzigen Betätigungsorgans in Form eines Dreh-und Kipphebels die Wassereinlaßventile
zur Erzielung der gewünschten Mischung.
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und der gewünschten Menge eingestellt. Das Betätigungsorgan kann auch,
statt als Dreh- und Kipphebel, als Dreh- und Schiebehebel ausgeführt sein.
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Die bekannte Wassermischarmatur, von der die Erfindung ausgeht, ist
sowohl als klassische Wassermischarmatur mit zwei Betätigungsorganen als auch als
moderne Einhebelmischarmatur mit nur einem Betätigungsorgan bekannt (vgl. die DE-OS
30 45 531, und zwar einerseits die Fig. 1 bis 4, andererseits die Fig. 7 und 8).
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Dabei ragt der Temperatursensor, der hier als Widerstandsmeßfühler
ausgeführt ist, in das freie Ende des Mischwasserauslasses hinein. Der Temperatursensor
ist mit Verbindungsleitungen mit der übrigen Temperaturmeßschaltung verbunden, die
an der Rückseite der Wassermischarmatur angeordnet ist. Die Temperaturmeßschaltung
weist eine Brückenschaltung auf, mit der der Sollwert der Temperatur des Mischwassers
eingestellt werden kann. Jedem der Wassereinlaßventile bzw.
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der entsprechenden Betätigungsorgane zugeordnet bzw. auf den entsprechenden
Seiten des einen Betätigungsorgans angeordnet sind optische Anzeigeelemente, vorzugsweise
farbige Lämpchen, die eine Aussage über die Temperatur des Mischwassers machen.
Je nach dem, ob der Sollwert der Temperatur des Mischwassers überschritten oder
unterschritten ist, leuchtet das optische Anzeigeelement auf, dessen zugeordnetes
Wassereinlaßventil einer Änderung der Einstellung bedarf.
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Bei der bekannten, zuvor beschriebenen Wassermischarmatur weist die
Temperaturmeßschaltung als Stromquelle eine Batterie oder einen Akkumulator auf.
(Batterie steht hier und im folgenden immer für ein Primärelement, das nicht aufladbar
ist, während Akkumulator hier und im folgenden immer für ein Sekundärelement steht,
das wieder aufladbar ist.) Um den Stromverbrauch so gering wie möglich zu halten,
wird zumindest die Mischtemperaturanzeige als größter Stromverbraucher, unter Umständen
aber auch die Temperaturmeßschaltung insgesamt, nur eingeschaltet, wenn die Wassermischarmatur
in Betrieb ist. Dieses Einschalten erfolgt mittels eines die Strömung am llischwasserauslaß
erfassenden Strömungsfühlers (vgl. Fig. 1 der DE-OS 30 45 531). Nur bei einer ausreichenden
Strömung ist also die Temperaturmeßschaltung mit der Mischtemperaturanzeige aktiviert.
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Im übrigen ist es bei einer der zuvor erläuterten Wassermischarmatur
entsprechenden Wassermischarmatur bekannt, zum Einschalten und Ausschalten der Temperaturmeßschaltung
jedem Betätigungsorgan einen elektromechanischen, die Stellung des Betätigungsorgans
abtastenden Schalter zuzuordnen (vgl. die US-PS 4,406,398), so daß eine Aktivierung
der Temperaturmeßschaltung überhaupt nur
dann erfolgt, wenn das
Betätigungsorgan bzw. zumindest ein Betätigungsorgan in öffnungsrichtung betätigt
wird.
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Die eingangs erläuterte Wassermischarmatur, von der die Erfindung
ausgeht, erfordert trotz der vorgesehenen Stromsparmaßnahmen ein häufiges Wechseln
der Batterie bzw. ein häufiges Aufladen des Akkumulators. Die Konstruktion insgesamt
erfordert relativ weitgehende Änderungen an der Wassermischarmatur, unter anderem
im Bereich des Mischwasserauslasses, und die mit der Mischtemperaturanzeige dieser
Wassermischarmatur gewonnene Information ist für normale Anwendungsfälle nicht besonders
geeignet. Insgesamt ist also die eingangs erläuterte bekannte Wassermischarmatur
für eine weite Verbreitung in der Praxis nicht geeignet.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Wassermischarmatur
mit einer elektronischen Temperaturmeßschaltung anzugeben, die den praktischen Anforderungen
in elektronisch-schaltungstechnischer, mechanisch-konstruktiver und anwendungstechnischer
Hinsicht optimal entspricht, insbesondere, aber nicht nur, unter Berücksichtigung
der besonderen Gegebenheiten bei Einhebelmischarmaturen.
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Die erfindungsgemäße Wassermischarmatur, bei der die zuvor aufgezeigte
Aufgabe gelöst ist, ist nun zunächst und im wesentlichen dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperaturmeßschaltung zusätzlich zu der als Batterie oder Akkumulator ausgeführten
ersten Stromquelle eine Solarzelle oder mehrere Solarzellen als weitere Stromquelle
aufweist und daß oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die
Solarzelle als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung wirksam ist. Vorzugsweise
ist zusätzlich dafür gesorgt, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes nur
die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung
wirksam ist und/oder daß unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes
weder die Solarzelle noch die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für
die Temperaturnleßschaltung wirksarn sind.
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Der wesentliche Erfindungsgedanke ist also der, als Stromquelle für
die Temperaturmeßschaltung zusätzlich zu der Batterie oder dem Akkumulator noch
eine Solarzelle oder mehrere Solarzellen vorzusehen und dafür Sorge zu tragen, daß
oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, wenn es also hinreichend
hell ist, nur die Solarzelle bzw. die Solarzellen als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung
wirksam sein zu lassen. Ist ergänzend realisiert, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes
nur die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung
wirksam ist und unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder
die Solarzelle noch die Batterie bzw. der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung
wirksam sind, so wird insgesamt ein minimaler Stromverbrauch erreicht.
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Oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, wenn es
also hinreichend hell ist, arbeitet die Temperaturmeßschaltung, ohne die Batterie
bzw.
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den Akkumulator zu belasten. Unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes
und oberhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes, wenn es nicht mehr
hinreichend hell für die Solarzelle bzw. die Solarzellen ist, gleichwohl noch eine
Inbetriebnahme der Wassermischarmatur möglich ist, dient die Batterie bzw.
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der Akkumulator als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung, aber
eben dann und nur dann, wenn die Helligkeit unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes
und oberhalb des unteren Helligkeitsgrenzwertes liegt. Liegt die Helligkeit unterhalb
des unteren Helligkeitsgrenzwertes, so gilt, daß einerseits die Solarzelle bzw.
die Solarzellen nicht mehr als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung dienen
können, daß andererseits die Batterie bzw. der Akkumulator nicht mehr als Stromquelle
für die Temperaturmeßschaltung dienen soll.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Wassermischarmatur auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden anhand einer
lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung weiter erläutert wird; es
zeigen Fig. 1 in einer schematischen Sprengdarstellung ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur in der Ausführungsform als Einhebelmischarmatur,
Fig.
2 im Schnitt, ausschnittweise, stark vergrößert, den unteren Teil einer Kartusche
einer Wassermischarmatur gemäß Fig. 1, Fig. 3 ein Blockschaltbild der Temperaturmeßschaltung
der Wassermischarmatur nach Fig. 1 Fig. 4 in schematischer Darstellung ein weiteres
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur in der Ausführungsform
als Einhebe lmi scharmatur, Fig. 5 in detaillierter Darstellung eine Sensorplatte
für eine Wassermischarmatur gemäß den Fig. 1 bzw. 4, Fig. 6 den Gegenstand nach
Fig. 5 im Schnitt entlang der Linie VI - VI, Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 5 vergrößert
und im Schnitt entlang der Linie VII - VII mit eingesetztem Temperatursensor, Fig.
8 den Gegenstand nach Fig. 1, zusammengesetzt und angewandt für ein Waschbecken,
Fig. 9 den Gegenstand nach Fig. 1, zusammengesetzt und angewandt für eine Badewanne
oder eine Dusche, und Fig. 10 in stark vergrößerter Darstellung ein Aufsatzteil
für eine Wassermischarmatur gemäß Fig. 1.
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Die Lehre der Erfindung befaßt sich allgemein mit Wassermischarmaturen
und wird nachfolgend nur der Einfachheit halber anhand von Ausführungsbeispielen
von Einhebelmischarmaturen erläutert. Eine Vielzahl von Aspekten der Lehre der Erfindung
sind aber in entsprechender Weise auch bei Wassermischarmaturen mit zwei Betätigungsorganen
zu verwirklichen. Auch kann die Lehre der Erfindung bei Wasserarmaturen angewendet
werden, denen bereits Mischwasser bzw. erwärmtes Wasser zugeführt wird. Weiter kann
die Lehre der Erfindung aber auch bei für andere Zwecke eingesetzten Temperaturmeßschaltungen,
z. B. für Raumtemperaturanzeigen,
auch in Verbindung mit Uhren,
für Körperthermometer, für Thermoflaschen, für Babyflaschen usw., angewendet werden.
Die erfindungsgemäße Art der Stromversorgung einer Temperaturmeßschaltung kann schließlich
ohne weiteres auch auf andere Meßschaltungen übertragen werden, z. B. auf Meßschaltunger.
für Barometer und Hygrometer.
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Die in Fig. 1 in einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel als
Einhebelmischarmatur dargestellte Wassermischarmatur 1 läßt sich in ihrem grundsätzlichen
Aufbau in Verbindung mit Fig. 2 recht gut erläutern. Die Wassermischarmatur 1 weist
zunächst zwei Wa-ssereinlässe 2 und zwei den Wassereinlässen 2 zugeordnete Wassereinlaßventile
3 auf. In den Fig. 1 und 2 ist jeweils nur ein Wassereinlaß 2 und ein Wassereinlaßventil
3 zu erkennen. Einer der Wassereinlässe 2 ist an einen Heißwasserzulauf angeschlossen,
der andere Wassereinlaß 2 ist an einen Kaltwasserzulauf angeschlossen. Die Wassereinlaßventile
3 werden im hier dargestellten Ausführungsbeispiel einer Einhebelmischarmatur von
den in unterschiedliche Überdeckung bringbaren öffnungen in aufeinander verschiebbaren
Keramikscheiben gebildet. Diese Technik ist seit langem als solche bekannt und bedarf
hier keiner weiteren Erläuterung.
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In Fig. 2 ist gut zu erkennen, daß eine Mischkammer 4 vorgesehen ist,
die einerseits mit den Wassereinlässen 2 in Verbindung steht, mit der andererseits
ein Mischwasserauslaß 5, und zwar über ein Wasserauslaßventil 6, in Verbindung steht.
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Die zuvor erläuterten Teile der Wassermischarmatur 1 sind in einer
als geschlossener Block ausgebildeten Kartusche 7 zusammengefaßt. Fig. 1 zeigt,
daß von der Kartusche 7 nach oben nur ein Betätigungshebel 8 herausragt, mit dessen
Hilfe eine in Fig. 2 oben dargestellte Keramikscheibe 9 zum Öffnen und Schließen
der Wassereinlaßventile 3 und des Wasserauslaßventils 6 bewegbar ist. Auf die Kartusche
7 ist ein Abstands- und Schwenkring 10 aufgesetzt, auf den seinerseits dann ein
Betätigungsorgan 11 aufgesetzt ist. Mittels des Betätigungsorgans 11 werden über
den Betätigungshebel 8 die Wassereinlaßventile 3 und das Wasserauslaßventil 6 betätigt.
Wegen der Ausführung der Wassermischarmatur 1 als Einhebelmischarmatur ist das Betätigungsorgan
hier ein Dreh- und Kipphebel. Fig. 2 zeigt im übrigen noch angedeutet ein Gehäuse
12, das in Fig. 1 nicht dargestellt ist.
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Unter Heranziehung von Fig. 3 kann nun auch die elektronisch-schaltungstechnische
Seite der Wassermischarmatur 1 erläutert werden. Fig. 3 zeigt das Blockschaltbild
einer elektronischen Temperaturmeßschaltung 13 mit einem im Mischwasserauslaß 5
angeordneten Temperatursensor 14; der Temperatursensor 14 ist schematisch in Fig.
2 zu erkennen, im Blockschaltbild nach Fig. 3 jedoch Teil eines Temperaturmeßblocks
15. Teil des Temperaturmeßblocks 15 in Fig. 3 ist auch eine Mischtemperaturanzeige
16.
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Fig. 3 läßt gut erkennen, daß die Temperaturmeßschaltung 13 als Stromquelle
zunächst eine Batterie 17 aufweist. Weiter zeigt dann die Fig. 3, daß nach der Lehre
der Erfindung die Temperaturmeßschaltung 13 zusätzlich zu der als Batterie 17 ausgeführten
ersten Stromquelle eine Solarzelle 18 als weitere Stromquelle aufweist. Durch schaltungstechnische
Maßnahmen, die weiter unten erläutert werden, ist sichergestellt, daß oberhalb eines
vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes nur die Solarzelle 18 als Stromquelle
für die Temperaturme3-schaltung 13 wirksam ist, daß unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes
nur die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam ist
und daß unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes weder die Solarzelle
18 noch die Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam
sind.
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Wie die Fig. 3 weiter zeigt, gehören im dargestellten Ausführungsbeispiel
zu der Temperaturmeßschaltung 13 noch ein Hilfsschalter 19 sowie zwei Schaltdioden
20, 21.
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Liegt die Helligkeit, der die erfindungsgemäße Wassermischarmatur
1 ausgesetzt ist, oberhalb eines vorgegebenen oberen Helligkeitsgrenzwertes, so
ist nur die Solarzelle 18 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam,
obwohl der Hilfsschalter 19 geschlossen ist. Dies ist dadurch erreicht, daß die
Spannung der Solarzelle 18 größer ist als die Spannung der Batterie 17, so daß zwar
von der Solarzelle 18 Strom über die Schaltdiode 20 und den Temperaturmeßblock 15
fließen kann, die Schaltdiode 21 jedoch verhindert, daß Strom von der Batterie 17
fließen kann. Die Schaltdiode 21 verhindert natürlich auch, daß Strom von der Solarzelle
18 über die Batterie 17 fließen kann.
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Liegt nun die Helligkeit, der die Wassermischarmatur 1 ausgesetzt
ist, unterhalb des oberen Helligkeitsgrenzwertes, so ist nur die Batterie 17 als
Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam. Das resultiert daraus, daß
nunmehr die Spannung der Batterie 17 größer ist als die Spannung der Solarzelle
18, so daß die Schaltdiode 20 verhindert, daß von der Solarzelle 18 ein Strom fließt.
Die Schaltdiode 20 verhindert natürlich auch, daß von der Batterie 17 Strom über
die Solarzelle 18 fließt.
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Das, was zuvor beschrieben worden ist, gilt in Strenge nur, wenn die
Schaltdioden 20, 21 "ideale Schalter" wären, was sie jedoch nicht sind. Tatsächlich
erfolgt deshalb dann, wenn die Helligkeit den oberen Helligkeitsgrenzwert unterschreitet,
nicht schlagartig die Stromversorgung der Temperaturmeßschaltung 13 ausschließlich
durch die Batterie 17, vielmehr gibt es einen übergangsbereich, in dem auch noch
die Solarzelle 18 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam ist.
Entsprechendes gilt auch umgekehrt, d. h. dann, wenn die Helligkeit den oberen Helligkeitsgrenzwert
- von unten kommend - überschreitet.
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Wenn die Wassermischarmatur 1 einer Helligkeit ausgesetzt ist, die
unterhalb eines vorgegebenen unteren Helligkeitsgrenzwertes liegt, die Beleuchtungsstärke
beispielsweise kleiner als 5 lux ist, dann sind weder die Solarzelle 18 noch die
Batterie 17 als Stromquelle für die Temperaturmeßschaltung 13 wirksam.
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Einerseits reicht nämlich dann die Spannung der Solarzelle 18 nicht
aus, andererseits ist dann, gesteuert von der Solarzelle 18, der Hilfsschalter 19
geöffnet, so daß von der Batterie 17 kein Strom fließen kann.
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Die vorstehenden Erläuterungen zu der schaltungstechnischen Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 sind unabhängig davon, ob im übrigen
bei Nichtgebrauch der Wassermischarmatur 1 eine anderweitige Ausschaltung der Temperaturmeßschaltung
13 erfolgt. Im Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, ist für diese Funktion
ein Strömungsfühler dem Mischwasserauslaß 5
zugeordnet. Das ist
eine aufwendige Lösung. Eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige
Bedeutung zukommt, geht daher dahin, daß ein die Temperaturmeßschaltung insgesamt
ein- und ausschaltender, die Stellung der Wassereinlaßventile 3 und/oder des Wasserauslaßventils
6 und/oder des Betätigungsorgans 11 abtastender, elektromechanischer Hauptschalter
vorgesehen ist. In der bevorzugten Ausführungsform als Einhebelmischarmatur, die
in den Figuren dargestellt ist, tastet der Hauptschalter zweckmäßigerweise die Kippstellung
des als Betätigungsorgan 11 dienenden Dreh- und Kipphebels ab. Damit ist auf sehr
einfache Weise sichergestellt, daß Strom wirklich nur dann verbraucht wird, wenn
dies auch nötig ist, wenn also am Mischwasserauslaß 5 überhaupt eine Mischwassertemperatur
zu messen ist.
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Im in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Temperaturmeßschaltung
13 einer erfindungsgemäßen Wassermischarmatur 1 ist als erste Stromquelle eine Batterie
17 vorgesehen. Statt dessen könnte die erste Stromquelle auch als Akkumulator ausgeführt
sein. Dann könnte eine Abwandlung der Temperaturmeßschaltung 13 dahingehend zweckmäßig
sein, daß der Akkumulator von der Solarzelle 18 aufgeladen werden kann.
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Grundsätzlich kommen bei der erfindungsgemäßen Wassermischarmatur
1 als Mischtemperaturanzeige 16 die im Stand der Technik bekannten Lämpchen in Frage.
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Moderner Technik entspricht es jedoch, die Mischtemperaturanzeige
16 als Flüssigkristall-Ziffernanzeige oder als Leuchtdioden-Ziffernanzeige auszubilden.
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Eine Flüssigkristall-Ziffernanzeige hat einen geringeren Stromverbrauch,
bedarf aber einer zusätzlichen Beleuchtung, um bei Dunkelheit abgelesen werden zu
können. Eine Leuchtdioden-Ziffernanzeige hat dauernd einen etwas höheren Stromverbrauch,
kann aber zwanglos auch im Dunkeln abgelesen werden. Es hängt vom jeweiligen Anwendungsfall
ab, welche der beiden Möglichkeiten man wählt.
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Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige
Bedeutung zukommt, kann eine Wassermischarmatur gemäß der Erfindung für Badewannen
od.
dgl. dadurch besonders ausgestaltet sein, daß an die Temperaturmeßschaltung ein
den Wasserstand in der Badewanne od. dgl. abtastender, einen Soll-Wasserstand vorgebender
Wasserstandssensor angeschlossen und von der Temperaturmeßschaltung bei Erreichen
des Soll-Wasserstands ein akustisches Warnsignal, ein Schaltsignal od. dgl. abgebbar
ist.
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Generell gilt für Wassermischarmaturen 1 der erfindungsgemäßen Art,
also keineswegs nur für Einhebelmischarmaturen, daß der Temperatursensor 14 in einem
den Mischwasserauslaß 5 umgebenden, vorzugsweise nächst der Mischkammer 4 angeordneten
Ring eingesetzt sein kann. In der Ausführung als Einhebelmischarmatur empfiehlt
sich dabei eine Ausgestaltung, bei der dieser Ring Teil einer den Wassereinlässen
2 und dem Mischwasserauslaß 5 zugeordnete Durchtritte 22, 23 aufweisenden Sensorplatte
24 ist. Die Sensorplatte 24 wirkt bei einer Einhebelmischarmatur gewissermaßen als
Zwischenlage zwischen der Kartusche 7 und dem Gehäuse 12, so daß an sich an der
Wassermischarmatur 1 als solcher besonders wenig geändert werden muß. Die Abmessungen
der Sensorplatte 24 müssen natürlich auf die Abmessungen der entsprechenden Wassermischarmatur
1 abgestimmt werden.
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Für die üblichen Einhebelmischarmaturen hat sich eine Dicke der Sensorplatte
24 von 4 bis 7 mm, vorzugsweise eine Dicke von ca. 5,5 mm, und ein Durchmesser von
ca. 48 mm als besonders passend erwiesen.
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Wie die voranstehenden Erläuterungen deutlich machen, durchströmt
sowohl das einströmende Wasser als auch das ausströmende Mischwasser die Sensorplatte
24, die also der Abdichtung gegenüber der Kartusche 7 einerseits und dem Gehäuse
12 andererseits bedarf. Der Abdichtung gegenüber der Kartusche 7 dienen üblicherweise
an der Unterseite der Kartusche 7 die Wassereinlässe 2 und den Mischwasserauslaß
5 umgebende Dichtringe. Für die Abdichtung gegenüber dem Gehäuse 12 ist die Sensorplatte
24 nach bevorzugter Lehre der Erfindung auf der Unterseite mit die Durchtritte 22,
23 umgebenden Aufnahmenuten 25 für Dichtringe 26 versehen. Natürlich können entsprechende
Aufnahmenuten auch auf der Oberseite der Sensorplatte 24 vorgesehen sein, wenn dies
aus konstruktiven Gründen zweckmäßig
ist. Das zeigen die Fig. 5
bis 7 besonders deutlich. Die Fig. 5 bis 7 zeigen ferner, daß es besonders zweckmäßig
ist, wenn die Sensorplatte 24 eine radial zu dem dem Mischwasserauslaß 5 zugeordneten
Durchtritt 23 verlaufende, vom Rand der Sensorplatte 24 bis in den Durchtritt 23
reichende Aufnahmebohrung 27 für den Temperatursensor 14 aufweist
und der Temperatursensor 14 in die Aufnahmebohrung 27 abdichtend einsetzbar ist.
Das in der Zeichnung dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel macht dabei deutlich,
daß es besonders zweckmäßig ist, wenn der Temperatursensor 14 mit einem Außengewinde
28 und die Aufnahmebohrung 27 mit einem entsprechenden Innengewinde 29 versehen
sind und daß vorzugsweise zwischen einer umlaufenden Dichtfläche 30 am Temperatursensor
14 und einer umlaufenden Dichtfläche 31 in der Aufnahmebohrung 27 ein Dichtelement
32 angeordnet ist.
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In den Fig. 5 und 6 ist noch erkennbar, daß Durchgangsbohrungen 33
für Befestigungsschrauben vorgesehen sind, und zwar für Befestigungsschrauben, die
an sich der Befestigung der Kartusche 7 im Gehäuse 12 dienen. Fig. 7 läßt gut erkennen,
daß der Temperatursensor 14 auf der dem Außenrand der Sensorplatte 24 zugewandten
Seite mit einem Schraubendreherschlitz 34 versehen ist, so daß er ohne weiteres
in die Aufnahmebohrung 27 eingeschraubt werden kann. Auch andere Betätigungsausformungen
sind hier natürlich denkbar.
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Fig. 4 läßt ein besonderes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Wassermischarmatur 1 erkennen, bei dem nämlich die Sensorplatte 24 einen Ansatzteil
35 trägt, der die Temperaturmeßschaltung 13 aufnimmt. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Ansatzteil 35 auf der von dem Betätigungsende des Betätigungsorgans 11 abgewandten
Seite bogenförmig nach oben geführt und trägt am oberen Ende die Mischtemperaturanzeige
16 in einer für eine betätigende Person sehr gut sichtbaren Weise. Eine Alternative
zu dieser Ausführungsform, die zeichnerisch nicht dargestellt ist, besteht darin,
daß der Ansatzteil eine Steckfassung zum Aufstecken der Mischtemperaturanzeigt trägt.
Hierbei ist die Mischtemperaturanzeige vom Ansatzteil getrennt, jedoch mit dem Ansatzteil
steckbar verbindbar.
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Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Wassermischarmatur 1 bedarf einer angepaßten Gesamtkonstruktion des Gehäuses 12,
insbesondere wegen des nach hinten herausgeführten Ansatzteils 35. Besonders zweckmäßig
ist es natürlich, wenn die Gesamtkonstruktion einer Wassermischarmatur 1 ohne Mischtemperaturanzeige
im wesentlichen beibehalten werden kann.
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Wie das möglich ist, wird nachfolgend im einzelnen erläutert.
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Fig. 1 zeigt die Wassermischtemperatur 1 in der Ausführungsform als
Einhebelmischarmatur, bei der das Betätigungsorgan 11 in an sich bekannter Weise
auf der Oberseite eine Abdeckkappe trägt. Nach bevorzugter und insoweit selbständiger
Lehre der Erfindung ist nun diese Abdeckkappe als pultartiger, die Mischtemperaturanzeige
16 aufnehmender Aufsatzteil 36 ausgebildet und über Leitungen 37 mit dem Temperatursensor
14 bzw. mit der Sensorplatte 24 verbunden bzw. verbindbar. Mit Hilfe von Rastverbindungen
38 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der Aufsatzteil 36 praktisch in gleicher
Weise wie die ansonsten verwendete Abdeckkappe auf das Betätigungsorgan 11 aufrastbar.
Natürlich sind auch andere Verbindungstechniken hier möglich.
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Fig. 1 zeigt andeutungsweise, Fig. 10 in noch deutlicherer Darstellung,
daß nach bevorzugter Lehre der Erfindung der Aufsatzteil 36 Anschlußkörper 39 zum
lösbaren Anschluß der elektrischen Leitungen 37 aufweist. Die Anschlußkörper 39
sind im hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Steckbuchsen ausgebildet; dementsprechend
sind die zugeordneten Enden der Leitungen 37 mit Steckern versehen. Auch andere
Ausgestaltungen, beispielsweise als Federkraftklemmen od.
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dgl. sind natürlich für die Anschlußkörper 39 denkbar. Die Anschlußkörper
39 sind im übrigen nach bevorzugter Lehre der Erfindung je Leitung 37 separat ausgeführt
und in besonderer Weise gegen Feuchtigkeit und Spritzwasser geschützt, so daß sich
zwischen den Anschlußkörpern 39, d. h. den Leitungen 37, keine Kurzschlußbrücken
bilden können.
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In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Wassermischarmatur 1, deren Aufsatzteil in Fig. 10 vergrößert dargestellt ist,
ist
die Temperaturmeßschaltung 13 im Aufsatzteil 36 angeordnet. Auf der Oberseite des
Aufsatzteils 36 ist neben der Mischtemperaturanzeige 16 auch die Solarzelle 18 angeordnet.
Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das eine Solarzellengruppe. Angedeutet
ist auch noch die Batterie 17 in einer üblichen Klemmfassung.
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Die Fig. 8 und 9 machen deutlich, daß die Keilform des Aufsatzteils
36, die in den Fig. 1 und 10 schon deutlich zu erkennen ist, für die gute Erkennbarkeit
der Mischtemperaturanzeige 16 von Bedeutung ist. Fig. 8 zeigt die Wassermischarmatur
1 in der Anordnung und Ausgestaltung für ein Waschbecken. Angedeutet ist hier die
Blickrichtung einer betätigenden Person durch eine gestrichelte Linie. Wesentlich
ist, daß die Oberseite des Aufsatzteils 36 durch die keilförmige Ausbildung des
Aufsatzteils 36 in Blickrichtung der betätigenden Person geeignet ist. In dem in
Fig. 8 dargestellten Anwendungsfall ist die Neigung nach vorn zum Betätigungsende
des Betätigungsorgans 11 hin gewählt. Die Realisierung der Neigung durch die keilförmige
Ausbildung des Aufsatzteils 36 hat den Vorteil, daß durch Umsetzen des Aufsatzteils
36 diese Neigung geändert werden kann. Das wäre nicht der Fall, wenn die Neigung
durch eine Gestaltung des Betätigungsorgans 11 an der Oberseite selbst realisiert
würde. Fig. 9 zeigt den Gegenstand aus Fig. zu 8 nit urngesetztem Aufsatzteil 36
in der Anordnung an der Wand einer Duschkabine. Die Blickrichtung der Betätigungsperson
ist entsprechend angedeutet.
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Die Fig. 1 und 8 bis 10 machen deutlich, daß der Neigungswinkel der
Oberseite des Aufsatzteils 36 nach bevorzugter Lehre der Erfindung bei in Schließstellung
befindlichem Betätigungsorgan 11 etwa 80 bis 500, vorzugsweise ca. 700, bezogen
auf die Hauptachse 40 der Wassermischarmatur 1 beträgt.
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Fig. 10 läßt schließlich noch erkennen, daß nach bevorzugter Lehre
der Erfindung der Aufsatzteil 36 eine ringförmige, nach oben offene, vorzugsweise
auf das Betätigungsorgan 11 aufrastbare Fassung 41 und einen in die Fassung 41 abdichtend
einsetzbaren
Elektronikmodul 42 aufweist. Dieser Elektronikmodul 42 ist gegenüber der Fassung
41 über einen umlaufenden Dichtring 43 abgedichtet und durch eine durchsichtige
Kunststofkappe 44 abgedeckt. Vom Elektronikmodul 42 führen Verbindungsleitungen
45 zu den Anschlußkörpern 39.
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Fig. 1 läßt im Zusammenhang erkennen, wie die Leitungen 37 von der
Sensorplatte 24 aus im Inneren der Wassermischarmatur 1 nach oben zum Aufsatzteil
36 geführt sind. Verblüffend ist dabei, mit welchen geringen Änderungen an der bekannten
Einhebelmischarmatur man auskommt. Man muß lediglich die Sensorplatte 24 zwischen
Kartusche 7 und Gehäuse 12 einlegen, die Leitungen 37 zur Oberseite des Betätigungsorgans
11 hin durchziehen, die Abdeckkappe des Betätigungsorgans 11 durch den Aufsatzteil
36 ersetzen und die Leitungen 37 mit den Anschlußkörpern 39 am Aufsatzteil 36 verbinden.
Mit diesen wenigen Handgriffen ist dann aus einer Einhebelmischarmatur ohne Temperaturmeßschaltung
eine solche mit Temperaturmeßschaltung geworden.