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Verfahren zur prioritätsabhängigen Steuerung des
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Zugriffs auf eine gemeinsame Busleitung Die Erfindung bezieht sich
auf ein Verfahren zur prioritatsabhängigen Steuerung des Zugriffs auf eine gemeinsame
Busleitung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Das Verfahren kann z.B. bei leittechnischen
Systemen in Schaltanlagen zur Verteilung elektrischer Energie angewendet werden,
wobei außer einem zyklischen Datenaustausch auch ein spontaner Datenaustausch gewährleistet
sein mub.
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Bussysteme werden in leittechnischen Systemen eingesetzt zur Verbindung
parallel arbeitender datentechnischer Einrichtungen, die nachstehend als Teilnehmer
bezeichnet werden. Die Teilnehmer benutzen das Bussystem als gemeinsamen Ubertragungsweg
für auszutauschende Daten. Die gemeinsame Benutzung des Bussystems erfordert eine
Ordnung des Datenaustausches, da sich mehrere gleichzeitige Datentelegramme auf
dem Bussystem gegenseitig stören würden. Eine solche Ordnung wird mit Hilfe eines
Ubertragungsprotokolls erreicht. Der Begriff "UDertragungs
protokoll
umfaßt den Aufbau der Telegramme und die Gesamtheit der Regeln, die einen ordnungsgemåen
Datenaustausch gewährleisten und somit eine Kommunikation ermöglichen. Hierzu gehört
auch die Regelung des Zugriffs auf den Datenweg (Busleitung) durch sogenannte Zugriffsverfahren.
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In leittechnischen Systemen werden je nach Anforderung unterschiedliche
bekannte Zugriffsverfahren angewendet.
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Oft wird ein zentraler Busverwalter benötigt, der nach festgelegten
Regeln den Teilnehmern den Bus zuteilt. Es sind aber auch Systeme ohne Busverwalter
bekannt, bei denen die Funktion des Busverwalters auf alle Teilnehmer verteilt ist
bzw. die Verwalteraufgabe von einem Teilnehmer an einen anderen Teilnehmer weitergegeben
wird.
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Ein solches System ist z.B. der DE-OS 28 05 705 zu entnehmen, wobei
jedoch nur eine zyklische Zuteilung der Sendeerlaubnis vorgesehen ist.
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Im allgemeinen ist im Ubertragungsprotokoll ein zyklischer Datenaustausch
vorgesehen, der im normalen, ungestörten Betrieb zum Austausch von Daten dient,
die den Prozeß beschreiben. Im Ubertragungsprotokoll kann auch ein ereignisorientiertes
Zugriffsverfahren vorgesehen sein, für die Ubertragung spontaner Daten. Die Notwendigkeit
spontane Daten mit möglichst geringer Verzögerung und vorrangig vor dem zyklischen
Datenaustausch zu übertragen, tritt z.B. bei Störungen im zu führenden Prozeß auf,
wenn z.B. spezielle Daten oder Schaltbefehle (z.B. von Schutzeinrichtungen) zu übertragen
sind.
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In dem Aufsatz "Token-passing oder CSMA/CD?", elektronikpraxis Nr.
6, Juni 1983, Seite 46 bis 48 sind zwei in lokalen Netzwerken für einen Rechnerverbund
über serielle Ubertragungswege häufig verwendete Zugriffsverfahren beschrieben,
nämlich
a) das ~Token-passing1,- oder "utton-pass"-Prinzip und b)
das Verfahren ~CSMA/CD-Carrier Sense Multiple Access/with Collision Detektion.
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Bei dem Verfahren "Token-passing" ist durch eine festgelegte Reihenfolge
vorgegeben, wann ein Teilnehmer Sendeerlaubnis erhält. Die Sendeerlaubnis, das Token,
wird gezielt zyklisch reihum gereicht, d.h. es vergeht stets eine Zeitspanne, die
unabhängig von der Bedeutung des zu sendenden Telegramms ist, bis dieses gesendet
werden kann.
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Das Verfahren CSMA/CD erlaubt eine spontane Ubertragung von Daten.
Ein sendewilliger Teilnehmer hört dabei den Ubertragungsweg ab, um festzustellen,
ob die Ubertragungsstrecke frei ist. Ist dies der Fall, beginnt er zu senden. Dabei
hört er weiterhin den Ubertragungsweg ab, um festzustellen, ob außer ihm noch ein
anderer Teilnehmer gleichzeitig sendet. Wenn dies der Fall ist, also eine Kollision
vorliegt, stellen die sendenden Teilnehmer das Senden ein und starten, entweder
von einem Zufallsgenerator gesteuert oder in Abhängigkeit von ihrer vorgegebenen
Adresse, nach einer Wartezeit einen erneuten Versuch. Bei Kollisionen tritt somit
eine nicht genau bestimmbare Verzögerungszeit auf, da die Wartezeit vom Zufallsgenerator
oder der Adresse der Kollisionspartner variert. Es ist nicht gewährleistet, daß
der Teilnehmer, der ein Telegramm höchster Bedeutung zu senden hat, nach Auflösung
der Kollision zuerst senden kann bzw. es ist generell nicht gewährleistet, daß ein
solches Telegramm ohne wesentliche Verzögerung übertragen wird.
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Aus den deutschen Offenlegungsschriften 30 09 308 und 32 41 777 ist
ein Verfahren zur Steuerung des Zugriffs von Datenübertragungseinrichtung auf eine
gemeinsame
Busleitung bekannt, bei dem eine Kollision beim gleichzeitigen
Zugriff mehrerer Teilnehmer mit Hilfe einer Prioritätsnummer im Zugriffskanal aufgelöst
wird. Die Teilnehmer (Datenübertragungseinrichtungen) hören dabei während der Sendung
ihres Zugriffssignals die Busleitung ab und stellen durch Vergleich der auf dem
Bus vorhandenen Signale mit den eigenen Signalen fest, ob Teilnehmer mit höherer
Priorität auf den Bus zugreifen wollen.
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Falls die eigene Priorität niedriger ist als diejenige anderer sendender
Teilnehmer, stellen die Teilnehmer eine weitere Sendung ein, so daß schließlich
der Teilnehmer mit der höchsten Priorität übrig bleibt und seine Daten senden kann.
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Allerdings ist bei den bekannten Verfahren die Priorität jeweils einer
Teilnehmerstation (Unterstation, Gerät, Datenübertragungseinrichtung) und evtl.
zusätzlich der zu übertragenden Nachricht zugeordnet. Wegen der Zuordnung der Priorität
zu einer bestimmten Einrichtung ist das Verfahren nicht in modernen Systemen anwendbar,
in denen bestimmte Funktionen während des Betriebes von einer Einrichtung auf eine
andere Einrichtung übergeben werden können.
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Ausgehend von der DE-OS 30 09 308 liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für einen prioritätsgerechten Zugriff auf eine
Busleitung oder auf ein Systen von mehreren Bussen anzugeben, bei dem die Zugriffpriorität
einer Nachricht nicht an ein Gerät gekoppelt ist und wobei bei hoher Systemverfügbarkeit
die Verzögerung bei der spontanen Ubermittlung von Nachrichten weiter verringert
wird.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach dem Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Vorteile des Verfahrens bestehen u. a. darin, daß die Anzahl der Funktionen
und der Ort ihrer Implementierung in einem leittechnischen System ohne Einfluß auf
den prioritätsgerechten Zugriff auf den Bus sind. Anzahl und Implementierungsort
der Funktionen (Zuordnung zu bestimmten Baueinheiten) darf sich auch während des
Betriebs ändern. Auch bei starker Belastung des Buses Rommen Nachrichten mit geringerer
Priorität in einer angemessenen Zeit zur Ubertragung, da in Abhängigkeit von der
Wartezeit die Priorität verändert wird.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung wird die Priorität durch die
Nachrichtenart, das Alter der Nachricht und eine vorgegebene Rangfolge des Teilnehmers
in drei Stufen bestimmt. Da die Ubertragungsgeschwindigkeit für die Prioritätskennung
begrenzt ist durch die Notwendigkeit bei der Ubertragung der einzelnen Zeichen einen
stationären Zustand herzustellen, damit eine Auswertung der Prioritätskennung als
wired-or möglich ist, ist es zweckmäßig für die Ubertragung der Nutzinformationen
eine höhere Taktrate zu wählen. Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehene
Steuerung des Zugriffs für Teilnehmer mit spontanen Meldungen kann mit einem zyklischen
Abfrageverfahren kombiniert werden, indem z.B. in den allgemeinen Abfragezyklus
an einer oder mehreren Stellen des Abfragezyklus eine Sendung des Synchronisierzeichens
eingefügt wird. Das Verfahren ermöglicht es auch, auf eine zyklische Abfrage ganz
zu verzichten. In diesem Fall melden sich immer alle Teilnehmer zugleich und erhalten
auch wegen des vom Alter der Nachricht abhängigen Prioritätsteils in bestimmten
Abständen Zutritt zum Bus.
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Weiterhin ist vorteilhaft, daß bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zeitkritische, gleichpriore Nachrichten, die zur Verarbeitung in einer Funktionseinheit
zur selben
Zeit und gleichem Altersrang anstehen müssen, trotzdem
seriell in mehreren Telegrammen und auch aus unterschiedlichen Quellen übertragen
werden können. Der nach einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehene dreistufige
Aufbau des Prioritätskennzeichens bewirkt nämlich, daß zusammengehörende Nachrichten
mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt nacheinander übertragen werden.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und
der Zeichnung genauer erlautert. Daraus sind weitere Vorteile und Merkmale des Verfahrens
zu entnehmen.
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Es zeigen: Fig. 1 Bussystem in einer leittechnischen Einrichtung,
Fig. 2 Aufbau eines Telegramms mit Prioritätskennung und Nutzinformation, Fig. 3
Beispiel zur Feststellung der Priorität und damit der Zugriffsberechtigung der Teilnehmer,
Fig. 4 leittechnische Einrichtung mit Multibussystem, Fig. 5 Teilnehmer an einem
Multibussystem.
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Fig. 1 zeigt einen Bus 1 in einer leittechnischen Einrichtung für
eine Schaltanlage, von der vier Schaltfelder 2 dargestellt sind. Den Schaltfeldern
2 sind in der leittechnischen Einrichtung Feldeinheiten zugeordnet, die als Teilnehmer
3 an den Bus angeschlossen sind. Die Feldeinheiten bzw. Teilnehmer 3 stehen über
Prozeßanschaltungen 4 mit den Schaltfeldern 2 in Verbindung. Am Bus 1 ist außerdem
als Zentrale 5 eine Anlageneinheit angeschlossen, in der Informationen aus der gesamten
Schaltanlage zusammengeführt werden und die mit einer übergeordneten Netzleitzentrale
b in Verbindung steht.
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Die Teilnehmer 3 sind also in diesem Beispiel leittechnische Einrichtungen,
die intern wiederum ein Bussystem
mit angeschlossenen datentechnischen
Einheiten aufweisen können.
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Ein zentraler Busverwalter ist nicht notwendig. An der Steuerung des
Bus betriebs sind alle Teilnehmer 3 und die Zentrale 5 beteiligt. Sowohl zyklische
Abfragen, als auch spontaner Datenaustausch sind möglich. Sämtliche Abfragen können
sowohl von der Zentrale 5, z.B. zum Abruf von Daten zur Prozeßbeschreibung, als
auch vom Teilnehmern 3, z.B. durch einen Diagnosebaustein veranlaßt werden. Den
Abfragezyklen, d.h. dem zugehörigen Aufruf und den Antworten, werden feste Prioritäten
zugeteilt.
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Es kann im System mehrere unterschiedlich wichtige Abfragezyklen geben,
denen unterschiedliche Prioritäten zugeordnet sind. Abfragezyklen können durch spontane
Busanforderungen mit höherer Priorität unterbrochen werden. Spontane Busanforderung
ist z.B. zur Ubertragung von Schaltbefehlen von Bedienplätzen aus oder bei Störungen
im Netz (Prozeß) erforderlich.
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Die notwendige Synchronisierung der Teilnehmer 3 und der am Bus 1
gleichberechtigten Zentrale 5 kann auf unterschiedliche Weise erfolgen und wird
im Rahmen der Systemkonzeption festgelegt. Die erforderliche Häufigkeit bei der
Synchronisation ist abhängig von der Güte der Taktgeneratoren der Teilnehmer 3 und
der Zentrale 5. Zur Synchronisation können z.B. Synchronisiertelegramme von einem
besonderen Synchronisierbaustein in festgelegten Zeitabständen als Telegramme höchster
Priorität über den Bus 1 übertragen werden. Es können auch Zeitschlitze zwischen
den sonstigen Telegrammen vorgesehen werden, in denen Synchronisiertelegramme übertragen
werden.
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Schließlich kann die Synchronisation auch getrennt vom Bus 1 durch
Ubertragung von Synchronisierzeichen auf einem anderen Weg, z.B. mit einer sternförmigen
Struktur übertragen werden.
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In den nachstehenden Ausführungen wird die Zentrale 5 nicht gesondert
erwähnt, da sie bezüglich des Buszugriffs mit den übrigen Teilnehmern 3 gleichzusetzen
ist.
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Für den Buszugriff sind zwei prinzipielle Möglichkeiten bezüglich
der Festlegung des Startpunktes gegeben, nämlich die Auswertung einer Wartezeit
oder der Start nach einer Aufforderung. Nach dem erstgenannten Verfahren überwachen
alle Teilnehmer 3 den Sendebetrieb auf dem Bus. Nach Beendigung eines Telegramms
warten die Teilnehmer 3 eine festgelegte Zeitspanne ab und beginnen dann zugleich
zu senden. Das Minimum der Wartezeit ist dabei durch die maximale Zeit für die Signalausbreitung
auf der maximalen Länge des Ubertragungsweges gegeben.
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Beim zweiten Verfahren, das der weiteren Beschreibung zugrundegelegt
wird, warten die Teilnehmer auf eine Aufforderung zum Senden, die z.B. identisch
sein kann mit dem zuvor genannten Synchronisierzeichen zur Synchronisation der Taktgeneratoren.
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Nach Empfang eines Synchronisierzeichens beginnen entweder sämtliche
Teilnehmer 3 oder nur solche mit einer spontanen Meldung (je nach Systemkonzeption)
zugleich mit der Sendung eines Telegramms 7, das in Fig. 2 dargestellt ist. Das
Telegramm 7 enthält eine Prioritätskennung 8 und eine Nutzinformation 9. Der Telegrammteil
mit der Nutzinformation 9 gliedert sich in Absender, Adressat, Information und Datensicherung.
Die Prioritätskennung 8 umfaßt drei Prioritätsteile 8.1, 8.2, 8.3.
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Der erste Prioritätsteil 8.1 gibt die Priorität der Nachrichtenart
an. Damit wird festgelegt, welche Bedeutung eine Nachricht für den Prozeß hat.
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Der zweite Prioritätsteil 8.2 berücksichtigt die Wartezeit bis zur
Ubertragung. Durch diesen Teil wird gewährleistet, daß bei Nachrichten gleicher
Bedeutung für den Prozeß die älteste Nachricht stets zuerst übertragen wird.
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Im dritten Prioritätsteil 8.3 ist die Rangfolge der Teilnehmer 3 festgelegt.
Sie ist von der Inbetriebnahme an festgelegt und dient als letzte Entscheidungsinstanz
bei gleicher Nachrichtenart und gleicher Wartezeit.
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Jeder Teil 8.1, 8.2, 8.3 der Prioritätskennung 8 ist als eine mehrstellige
Dualzahl aufgebaut, wobei die Priorität aus dem Wert der Dualzahl hervorgeht. Die
Ubertragung erfolgt bitweise, beginnend mit dem Bit der höchsten Stelle (Most Significant
Bit = MSB).
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Während der Sendung der Prioritätskennung 8 senden die Teilnehmer
3 synchron jeweils ein Bit gleicher Bedeutung. Die von den Teilnehmern 3 gesendeten
logischen Einsen und logischen Nullen werden auf dem Bus 1 nach dem Prinzip eines
wired-or verknüpft. Die Teilnehmer 3 hören gleichzeitig den Bus 1 ab und vergleichen
den auf dem Bus 1 vorherrschenden binären Wert mit dem von ihnen selbst gesendeten
Wert.
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Teilnehmer 3, die feststellen, daß der von ihnen gesendete Wert gleich
oder höher ist, als der Wert auf dem Bus 1, fahren fort mit der Sendung des nächsten
Bits.
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Diese Bedingung ist erfüllt, falls auf dem Bus 1 eine logische Eins
vorhanden ist und der Teilnehmer 3 ebenfalls eine logische Eins sendet oder, falls
auf dem Bus 1 eine logische Null vorhanden ist. Wenn auf dem Bus eine logische Eins
vorhanden ist und ein Teilnehmer 3 eine logische Null sendet, ist seine eigene Priorität
geringer,
als die eines anderen Teilnehmers 3 und er bricht die Sendung des Telegramms 7 ab.
Ubrig bleibt der Teilnehmer 3 mit der höchsten Priorität. Teilnehmer 3, die aufgrund
niedrigerer Priorität keinen Zugriff erhalten haben, erhöhen den Wert der Wartezeit
in ihrem zweiten Prioritätsteil 8.2 um eine Stufe. Nachdem diese Teilnehmer 3 bei
einem späteren Aufruf den Zugriff erlangt haben, setzen sie den Wert der Wartezeit
im zweiten Prioritätsteil 8.2 wieder zurück.
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Der zugriffsberechtigte Teilnehmer 3 steht nach Abschluß des dritten
Prioritätsteils 8.3 eindeutig fest und dieser Teilnehmer 3 sendet im Anschluß an
die Prioritätskennung 8 seine Nutzinformation 9.
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In Fig. 3 ist beispielhaft für einen Prioritätsteil 8.1, 8.2 oder
8.3 die Feststellung des Teilnehmers 3 mit der höheren Priorität dargestellt. Es
könnte sich dabei z.B.
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um den ersten Prioritätsteil 8.1 von fünf Teilnehmern 3 handeln, der
jeweils 8 Bits umfaßt, wie im oberen Feld 10 in Fig. 3 dargestellt. Auf dem Bus
1 stellt sich dann jeweils der im zweiten Feld 11 angegebene Wert ein. Im unteren
Feld 12 ist das Ergebnis der Auswertung dargestellt. Dabei bedeutet x, daß der von
dem Teilnehmer 3 selbst gesendete Wert mindestens so hoch ist, wie der Wert auf
dem Bus 1 und ein Pfeil bedeutet, daß der Teilnehmer 3 im nächsten Schritt nicht
mehr sendet.
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Die Teilnehmer 3 beginnen mit der Sendung des höchstwertigen Bits,
das ist im ersten Feld 10 das Bit mit der Wertigkeit 8. Da in diesem Schritt alle
Teilnehmer 3 eine logische Null senden, herrscht auch auf dem Bus 1 eine logische
Null vor und es senden noch alle Teilnehmer 3 weiter. Die Auswertung des zweiten
Schritts, bei dem die Bits mit der Wertigkeit 7 gesendet werden, zeigt
daß
der erste Teilnehmer 3 eine niedrigere Priorität hat und nun aufhören muß zu senden.
Dementsprechend stellt der vierte Teilnehmer 3 nach dem fünften Schritt, der fünfte
Teilnehmer 3 nach dem sechsten Schritt und der zweite Teilnehmer 3 nach dem siebten
Schritt eine weitere Sendung ein und es bleibt im achten Schritt der dritte Teilnehmer
3 als derjenige mit der höchsten Priorität aufgrund dieses Prioritätsteils 8.1,
8.2 oder 8.3 übrig.
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Es ist noch darauf hinzuweisen, daß im zweiten Feld 11 im achten Schritt,
bei dem das Bit mit der niedrigsten Wertigkeit (Lowest Significant Bit = LSB) gesendet
wird, eine logische Null eingetragen ist, obwohl im ersten Feld 10 für den ersten
Teilnehmer 3 und den vierten Teilnehmer 3 logische Einsen eingetragen sind. Dabei
ist jedoch zu beachten, daß die Teilnehmer 3 im achten Schritt bereits nicht mehr
senden.
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Zur Auswertung der Prioritätskennung 8 als wired-or ist es notwendig,
daß auf dem Bus 1 ein stationärer Zustand vorherrscht. Das bedeutet, daß bei der
Festlegung der Dauer eines Bits der Prioritätskennung 8 Eigenschaften des Bus 1
(z.B. die Signallaufzeit und die Lange) berücksichtigt werden müssen. Daraus ergibt
sich eine relativ niedrige Ubertragungsgeschwindigkeit.
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Um die Forderung nach einer möglichst hohen Informationsdichte pro
Telegramm 7 zu erfüllen, wird die sich an die Prioritätskennung 8 anschließende
Nutzinformation 9 mit einer höheren Datenrate übertragen. Die Dauer eines Prioritätsbit
beträgt deshalb ein ganzzahliges Vielfaches des Taktes des betreffenden Busses,
z.B. des Bus 1.
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Fig. 4 zeigt eine Ausgestaltung der in Fig. 1 dargestellten leittechnischen
Einrichtung, die durch ein Multibussystem gekennzeichnet ist und in der das erfindungsgemäße
Verfahren zur prioritätsabhängigen Steuerung des Zugriffs besonders vorteilhaft
angewendet werden kann.
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Der Bus 1 aus Fig. 1 ist bei der in Fig. 4 dargestellten leittechnischen
Einrichtung erweitert zu einem Multibussystem, das aus Einzelbussen 1.2, 1.3 und
1.4 besteht und ergänzt wird durch einen Bus 1.1 der Verarbeitungseinheiten 3.1
innerhalb der Feldeinheiten bzw. Teilnehmer 3 oder innerhalb der Anlageneinheit
bzw. Zentrale 5 miteinander verbindet. Die Aufteilung der Datenverarbeitung in den
Feldeinheiten 3 auf einzelne Verarbeitungseinheiten 3.1 sowie die Aufteilung des
Datentransports auf die Einzelbusse 1.2 bis 1.4 erfolgt nach funktionellen Gesichtspunkten.
Entsprechend der zugeteilten Funktion haben die Verarbeitungseinheiten 3.1 Verbindungen
zu einem oder mehreren Einzelbussen 1.2 bis 1.4.
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Fig. 5 zeigt den inneren Aufbau einer Verarbeitungseinheit 3.1 in
einer Feldeinheit (Teilnehmer) 3. Die Verarbeitungseinheit 3.1 enthält einen internen
Bus (Rechnerbus) B mit dedizierten Peripheriemodulen M zur Ankopplung an die Einzelbusse
1.2 bis 1.4. An den internen Bus B sind außerdem Rechnerbausteine R und Bausteine
P zur Ankopplung an den Prozeß (Datenein- und -ausgabe) angeschlossen.
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Eine solche in den Figuren 4 und 5 dargestellte Konfiguration bietet
u. a. die Möglichkeit auf Ausfälle von Einzelbussen 1.2 bis 1.4 oder von Bausteinen
R, P durch eine Schaltung von Ersatzwegen oder durch die Verlagerung von Verarbeitungsfunktionen
auf andere Bausteine R,
P im Sinne einer graceful degradation zu
reagieren. Dabei kann die im ersten Prioritätsteil 8.1 des Prioritätskennzeichens
8 enthaltene Priorität der Nachrichtenart vorteilhaft für eine Wegumschaltung genutzt
werden.
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Da die Priorität nicht an Baueinheiten, sondern an leittechnische
Funktionen gekoppelt ist, ist bei Anderung der Datentransportweges oder der Verarbeitungseinheit
keine änderung der Prioritätskennung 8 oder der Nutzinformation 9 erforderlich.
Auch im ungestörten Betrieb ist durch den ersten Prioritätsteil 8.1 festgelegt,
auf welchem Einzelbus 1.2 bis 1.4 ein Telegramm 7 zu übertragen ist.
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In weiterer Ausgestaltung kann eine Diagnosefunktion vorgesehen werden,
die z.B. in einem besonderen Baustein, z.B. in einem Synchronisationsbaustein enthalten
sein kann. Die Diagnosefunktion bezieht sich auf die Uberwachung der ordnungsgemäßen
Datenübertragung und somit auch auf die Uberwachung der an der Datenübertragung
beteiligten Einrichtungen. Eine solche Diagnoseeinrichtung kann z.B. Störungen im
Busbetrieb erkennen, bei denen z.B. nach Sendung der Prioritätskennung 8 noch mehr
als ein Teilnehmer 3 gleichzeitig senden. Eine solche Störung kann z.B. durch Auswertung
der Nachricht bezüglich des Datensicherungsblockes erkannt werden.
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Weiterhin können Störquellen ermittelt und defekte Teilnehmer 3 außer
Betrieb genommen werden, der Sendebetrieb gestartet oder unterbunden und diagnostizierte
Störungen an eine geeignete Stelle gemeldet werden.
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Die Verfügbarkeit des Ubertragungssystems wird auch dann überprüft,
wenn keine Prozeßdaten zu übertragen sind.
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Dazu unternimmt die Diagnoseeinrichtung dauernd Zugriffsversuche mit
Telegrammen 7, die im ersten Prioritätsteil 8.1 die niedrigste Priorität des Systems
und in der Nutzinformation 9 eine Testinformation enthalten.