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DE3544483C2 - - Google Patents

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DE3544483C2
DE3544483C2 DE3544483A DE3544483A DE3544483C2 DE 3544483 C2 DE3544483 C2 DE 3544483C2 DE 3544483 A DE3544483 A DE 3544483A DE 3544483 A DE3544483 A DE 3544483A DE 3544483 C2 DE3544483 C2 DE 3544483C2
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DE
Germany
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neutral
recess
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B18/00Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body
    • A61B18/04Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating
    • A61B18/12Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating by passing a current through the tissue to be heated, e.g. high-frequency current
    • A61B18/14Probes or electrodes therefor
    • A61B18/16Indifferent or passive electrodes for grounding

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Description

Die Erfindung geht aus einer neutralen Elektrode für die Hochfrequenz-Chirurgie zur Ableitung des hochfrequenten Chirur­ giestromes von einem Patienten, mit mindestens einer ersten und einer zweiten flächenhaften Teilelektrode, die voneinander durch einen Isolierstreifen getrennt sind.
Eine neutrale Elektrode der eingangs genannten Art, die mit zwei flächenhaften Teilelektroden arbeitet, ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster 82 05 363 bekannt. Bei dieser neutralen Elektrode wird mittels einer Kontrollschaltung eine Überwachung der elektrisch leitenden Verbindung mit dem Pa­ tienten durch einen niederfrequenten Kontrollstrom durchge­ führt. Dieser Kontrollstrom führt von der Kontaktfläche der einen Teiielektrode durch die Haut des Patienten zu der Kon­ taktfläche der anderen Teilelektrode.
Bei einer Elektrode zur Aufnahme von EKG-Signalen oder zur Erdung bei elektrochirurgischen Operationen ist aus der DE-AS 23 37 321 ferner eine Klemme für die Elektrode bekannt, deren Abgriffe auf der Innenseite von Flachkörpern angebracht sind, welche die Backen der Klemme bilden und zur Schaffung einer elektrischen Verbindung mit den Teilelektroden in Eingriff stehen. Bei der bekannten Elektrode mit Anschlußklemme dient ferner ein Kopf- oder Ansatzteil der Elektrode als Gegenstück für die angreifende Anschlußklemme, welche durch ein Kabel mit einem EKG-Gerät verbunden ist.
Eine zweiteilige neutrale Elektrode ist ferner aus der DE-OS 28 49 422 bekannt.
Im Stande der Technik sind insbesondere auch einteilige neu­ trale Elektroden im Einsatz. Das HF-Chirurgiegerät ist häufig mit einer Überwachungsschaltung ausgerüstet, mit der sich nachweisen läßt, ob die einteilige Elektrode überhaupt vor­ handen, d. h. angeschlossen, ist. Zu diesem Zweck sind an die (einteilige) Elektrodenfläche eine erste und eine zweite Verbindungsleitung angeschlossen. Von der ersten Verbindungs­ leitung wird über die neutrale Elektrode und die zweite Ver­ bindungsleitung ein Kontrollstrom gesandt. Übersteigt dieser Kontrollstrom eine vorgegebene Schwelle, so ist sichergestellt, daß die einstückige Elektrode überhaupt vorhanden und nicht etwa keinen elektrischen Anschluß hat und/oder abgefallen ist. Auf eine Überwachungsschaltung dieser Art im besonderen bezieht sich die hier vorgeschlagene Ausführungsform der neutralen Elektrode.
Es hat sich nun erwiesen, daß eine mehrstückige Ausführung der neutralen Elektrode auch dann wünschenswert ist, wenn mittels einer Überwachungsschaltung nachgewiesen werden soll, ob die neutrale Elektrode mit großer Fläche und nicht etwa nur punkt­ förmig am Patienten bei der chirurgischen Behandlung anliegt. Eine solche Überwachungsschaltung wird in der gleichzeitig eingereichten deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Ver­ fahren und Schaltungsanordnung zur Überwachung der neutralen Elektrode eines HF-Chirurgiegeräts auf flächiges Anliegen" vom gleichen Anmelder beschrieben. Wünschenswert ist es, eine sol­ che zwei- oder mehrteilige neutrale Elektrode so auszugestal­ ten, daß sie mit einer konventionellen Überwachungsschaltung zusammenarbeiten kann, die eigentlich nur für einstückige neutrale Elektroden vorgesehen ist, um eine Prüfung zu ermög­ lichen, ob die Elektrode überhaupt an das HF-Chirurgiegerät angeschlossen ist. Es ergibt sich dabei folgende Schwierigkeit: Wenn zwischen den einzelnen Teilelektroden ein oder mehrere Isolierstreifen vorhanden sind, dann läßt sich durch einen in die neutrale Elektrode hineingesandten Gleichstrom (oder einen niederfrequenten Wechselstrom) nicht überprüfen, ob diese überhaupt vorhanden sind, da eine Stromführung infolge der Isolierstreifen nicht gegeben ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine neutrale Elek­ trode der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß sie mit einem konventionellen Überwachungsgerät zum Nachweis des Anschlusses dieser neutralen Elektrode trotz Vorhandenseins einer oder mehrer Isolierstreifen zusammenarbeiten kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer neutralen Elek­ trode nach Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patent­ ansprüchen 2 bis 17 angegeben.
Im folgenden werden Auführungsbeispiele der Erfindung anhand von 5 Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine zweiteilige neutrale Elektrode mit einem Wider­ stand für die Überwachung in einer Aufsicht;
Fig. 2 die neutrale Elektrode von Fig. 1 in einer seitlichen Schnittdarstellung;
Fig. 3 eine elektrische Anschlußklemme für die neutrale Elek­ trode nach Fig. 1 und 2 im Blick von oben;
Fig. 4 die Anschlußklemme von Fig. 3 in einer seitlichen Schnittansicht; und
Fig. 5 die Anschlußklemme nach Fig. 3 und 4 in einer Schnitt­ darstellung beim Blick auf die Öffnung.
In den Fig. 1 und 2 ist eine neutrale Elektrode 2 für die Hochfrequenz-Chirurgie zur Ableitung des hochfrequenten Chirur­ giestromes von einem Patienten dargestellt. Diese neutrale Elektrode 2 enthält eine erste und eine zweite flächenhafte Teilelektrode 4 bzw. 6, die durch einen Isolierstreifen 8 von­ einander getrennt sind. Die beiden Teilelektroden 4, 6 bestehen jeweils aus einer Metallfolie oder aus einem Metallnetz, die auf einem biegsamen Träger 10 befestigt sind. Dieser Träger 10, der bevorzugt selbstklebend ausgeführt ist, steht am Rande über die beiden Teilelektroden 4, 6 über. Der Überstehrand ist mit 12 bezeichnet. Die beiden Teilelektroden 4, 6 sowie der Träger 12 sind im wesentlichen rechteckig ausgebildet.
Zwischen den beiden Teilelektroden 4, 6 ist ein elektrischer Widerstand 14 angeordnet, der mit den beiden Teilelektroden 4, 6 in elektrischem Kontakt steht. Der Widerstand 14 ist relativ flach ausgeführt, und die Teilelektroden 4, 6 und dieser Wi­ derstand 14 samt Träger 10 sind zu einer Baueinheit zusammen­ gefaßt. Die Konstruktion ist dabei so gewählt, daß sich eine möglichst einfach herzustellende und kostengünstige Konfigu­ ration ergibt, denn die neutrale Elektrode 2 soll nach Mög­ lichkeit ein preisgünstiger Wegwerfartikel sein.
Um den elektrischen Widerstand 14 zu einem integralen Bestand­ teil der neutralen Elektrode 2 zu machen, ist jede Teilelek­ trode 4, 6 mit einem in dieselbe Richtung, nämlich nach links weisenden elektrisch leitfähigen Ansatz 16 bzw. 18 versehen. Diese beiden Ansätze 16, 18 sind an die zugehörige Teilelek­ trode 4 bzw. 6 angearbeitet, sind im wesentlichen langge­ streckt-rechteckförmig ausgeführt und liegen kraftschlüssig und elektrisch leitend am elektrischen Widerstand 14 an. Die beiden Ansätze 16, 18 sind, wie sich aus Fig. 2 ergibt, bei seitlicher Ansicht U-förmig umgebogen. Der elektrische Wider­ stand 14 befindet sich somit im Raum zwischen den umgebogenen Ansätzen 16, 18, und er verbindet diese Ansätze 16, 18 mit­ einander.
Der elektrische Widerstand 14 besteht bevorzugt aus einem Stück Hartpapier, das außen an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einer leitfähigen Beschichtung versehen ist. Wie die Fig. 1 und 2 verdeutlichen, ist das Hartpapier quaderförmig ausgebildet. Die Beschichtung kann z. B. eine metallische Aufdampfschicht oder eine Schicht aus aufgetragener leitfähiger Paste sein. Bevorzugt kann das Widerstandsmaterial (Hartpapier beidseitig mit einer Kohleschicht belegt sein. Auch eine einseitige Be­ legung ist im Prinzip möglich.
Es soll betont werden, daß die Ansätze 16, 18 schmale, elek­ trisch leitfähige Streifen sind, und daß jede Teilelektrode 4, 6 mit dem zugehörigen Ansatz 16 bzw. 18 einstückig ausge­ bildet ist. Die beiden Ansätze 16, 18 sind im mittleren Bereich der neutralen Elektrode 2 angeordnet, d. h. sie bilden eine Verlängerung des Isolierstreifens 8 zwischen den Teilelektroden 4, 6. Die umgebogenen Ansätze 16, 18 sind in geeigneter Weise, beispielsweise durch Löten, mit der Beschichtung des Wider­ stands 14 elektrisch leitend verbunden.
In der vorliegenden Ausführungsform dienen die umgebogenen An­ sätze 16, 18 mit ihrer leitfähigen Oberfläche nicht nur zum Halten des Widerstands 14, sondern zugleich auch als Gegenstück für eine Anschlußklemme 20, die mit zwei elektrischen Anschluß­ leitungen 22, 24 versehen und in den Fig. 3 bis 5 näher darge­ stellt ist.
Bei der Überwachung der neutralen Elektrode 2 auf Anschluß wird in den einen der beiden Ansätze 16, 18 ein elektrischer Kon­ trollstrom eingeleitet. In konventioneller Technik kann es sich dabei um einen Gleichstrom handeln. Dieser fließt von dem be­ treffenden Ansatz, z. B. vom Ansatz 16, über den Widerstand 14 zum anderen Ansatz, z. B. zum Ansatz 18. Der von dem Ansatz 18 abgegriffene Strom wird durch eine (nicht dargestellte) Kon­ trollschaltung überwacht. Ist der Strom gleich Null, so besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die neutrale Elektrode überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß an das HF-Chirurgiegerät ange­ schlossen ist. Mittels des Kontrollstroms läßt sich also über­ prüfen, ob die neutrale Elektrode 2 vorhanden ist oder nicht.
Bisher wurde davon ausgegangen, daß eine zweigeteilte neutrale Elektrode mit nur zwei Teilelektroden 4, 6 vorliegt. Prinzi­ piell läßt sich die hier beschriebene Konstruktion auch bei drei- und noch mehrteiligen Neutralelektroden anwenden. Dann ist jeweils zwischen zwei der Teilelektroden ein eigener elektrischer Widerstand anzuordnen, der mit jeder der beiden zugehörigen Teilelektroden in elektrischem Kontakt steht.
Nach den Fig. 3 bis 5 umfaßt die Anschlußklemme 20, die ähnlich einer Krokodilklemme ausgebildet ist, einen Grundkörper 28, der vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Der Grundkörper 28 ist im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet und enthält eine ange­ arbeitete Kabelführung mit einem Kanal 30 für die beiden elek­ trischen Anschlußleitungen 22, 24.
Im Grundkörper 28 ist eine Ausnehmung 32 angeordnet, die zwei gegenüberliegende Seitenwände 34, 36, eine Rückwand 38 und einen Boden 40 aufweist. Im Schnitt gesehen ist die Ausnehmung 32 U-förmig ausgebildet. Am Boden 40 der Ausnehmung 32 sind zwei länglich ausgebildete Beläge 42, 44 aus elektrisch leit­ fähigem Material, insbesondere zwei Metall-Streifen, unter­ gebracht. Jeder dieser Beläge 42, 44 ist an eine der beiden Anschlußleitungen 22 bzw. 24 elektrisch angeschlossen.
Wesentliches Element ist eine die beiden Seitenwände 34, 36 etwa in halber Länge verbindende Kippachse 48. Um diese Kipp­ achse 48 ist ein Bedienelement 50 schwenkbar gelagert. Dieses Bedienelement besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist im wesentlichen innerhalb der Ausnehmung 32 untergebracht. Wei­ terhin ist ein Federelement 52 vorgesehen, das auf das Be­ dienelement 50 eine Kraft ausübt, die dessen Frontteil in Richtung auf die beiden leitfähigen Beläge 42, 44 drückt.
Das Frontteil des Bedienelements 50 ist ab der Kippachse 48 im wesentlichen als Platte ausgebildet, während das Rückteil eine erhabene Bauform hat und mit einer Druckfläche 54 zur Auflage des Fingers des Bedienenden versehen ist. Wird auf diese Druck­ fläche 54 ein Druck ausgeübt, so öffnet sich die Anschlußklemme 20.
Insbesondere ist als Feder 52 eine Spiralfeder verwendet, die sich mit dem einen Ende in einer Höhlung im Grundkörper 28 und mit dem anderen Ende in einer Höhlung im Rückteil des Bedien­ elements 50 abstützt. Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß das Frontteil gegenüber dem Rückteil des Bedienelements 50 geneigt ist. Mit anderen Worten, die dem Boden 40 zugewandte Grund­ fläche des Frontteils des Bedienelements 50 ist gegenüber der dem Boden 40 zugewandten Grundfläche des Rückteils abgeschrägt. Aus Fig. 3 ist erkennbar, daß die beiden leitfähigen Beläge 42, 44 im Bereich der Feder 52 je eine Einschnürung aufweisen. Auf diese Weise läßt sich trotz kompakter Bauweise eine sichere Stromführung bei vergleichsweise großer Kontaktfläche an den Ansätzen 16, 18 erreichen.
Bei Überwachung einer neutralen Elektrode 2 gemäß Fig. 1 und 2 wird die Anschlußklemme 20 geöffnet und dann an den Ansätzen 16, 18 unter Wirkung der Feder 52 festgeklemmt. Der Kontroll­ strom fließt nun beispielsweise von der Anschlußleitung 22 über den Belag 42, den Ansatz 16, den Widerstand 14, den Ansatz 18 und den Belag 44 zur anderen Anschlußleitung 24.
Selbstverständlich kann auch eine Anschlußklemme, die gleich­ zeitig drei oder mehr Beläge enthält und somit den Stromfluß über drei oder mehr Widerstände zu überwachen gestattet, nach demselben Prinzip aufgebaut werden.

Claims (17)

1. Neutrale Elektrode für die Hochfrequenz-Chirurgie zur Ab­ leitung des hochfrequenten Chirurgiestromes von einem Patien­ ten, mit mindestens einer ersten und einer zweiten flächen­ haften Teilelektrode, die voneinander durch einen Isolierstrei­ fen getrennt sind, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen jeweils zwei der Teilelektroden (4, 6) ein elektrischer Widerstand (14) angeordnet ist, der mit jeder der beiden zugehörigen Teilelektroden (4, 6) in elektrischem Kontakt steht.
2. Neutrale Elektrode nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jede Teilelektrode (4, 6) einen in dieselbe Richtung weisenden, elektrisch leitfähigen Ansatz (16, 18) besitzt, und daß diese Ansätze (16, 18) kraftschlüssig am zugehörigen elektrischen Widerstand (14) anliegen.
3. Neutrale Elektrode nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Ansätze (16, 18) - seitlich gesehen - U-förmig umgebogen sind, und daß sich im Raum zwischen den umgebogenen Ansätzen (16, 18) der elektrische Widerstand (14) befindet.
4. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die beiden Teilelektroden (4, 6) jeweils aus einer Metallfolie oder einem Metallnetz bestehen und durch einen Isolierstreifen (8) elek­ trisch voneinander getrennt auf einem biegsamen Träger (10) befestigt sind.
5. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der elek­ trische Widerstand (14) aus einem Stück Hartpapier besteht, das außen mit einer elektrisch leitfähigen Beschichtung ver­ sehen ist.
6. Neutrale Elektrode nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hartpapier quaderförmig ausgebildet ist, und daß die Beschichtung eine Aufdampfschicht oder eine Schicht aus aufgetragener Paste ist.
7. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 2 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ansätze (16, 18) schmale, elektrisch leitfähige Streifen sind.
8. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 2 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß jede Teilelek­ trode (4, 6) mit dem zugehörigen Ansatz (16, 18) einstückig ausgebildet ist.
9. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ansätze (16, 18) zugleich als ein Gegenstück für eine Anschlußklemme (20), die mit mindestens zwei elektrischen Anschlußleitungen (22, 24) versehen ist, ausgebildet sind und daß in einem Grund­ körper (28) der Anschlußklemme (20) zwei leitfähige Beläge (42, 44) untergebracht sind, die mittels eines Bedienelements (50) in kraftschlüssigen Kontakt mit den beiden Teilelektroden bringbar sind.
10. Neutrale Elektrode nach Anspruch 9, gekenn­ zeichnet durch
  • - eine im Grundkörper (28) angeordnete Ausnehmung (32), die zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (34, 36) und einen Boden (40) aufweist,
  • - eine längliche Ausbildung der beiden Beläge (42, 44) aus elektrisch leitfähigem Material, die am Boden (40) der Ausnehmung (32) angebracht und an je eine elektrische Anschlußleitung (22, 24) angeschlossen sind,
  • - eine die beiden Seitenwände (34, 36) der Ausnehmung (32) verbindende Kippachse (48),
  • - eine schwenkbare Lagerung des Bedienelementes (50) um die Kippachse (48), wobei das Bedienelement (50) im wesentli­ chen in der Ausnehmung (32) untergebracht ist, und
  • - ein Federelement (52), das auf das Bedienelement (50) eine Kraft ausübt, die dessen Frontteil in Richtung auf die beiden leitfähigen Beläge (42, 44) drückt.
11. Neutrale Elektrode nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (32) - im Schnitt gesehen - U-förmig ausgebildet ist (Fig. 5).
12. Neutrale Elektrode nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückteil des Bedien­ elements (50) erhaben ausgebildet und mit einer Druckfläche (54) zur Auflage eines Fingers versehen ist.
13. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (52) eine Spiralfeder ist, die sich auf der einen Seite in ei­ ner Höhlung im Grundkörper (28) und auf der anderen Seite in einer Höhlung im Rückteil des Bedienelements (50) abstützt.
14. Neutrale Elektrode nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden leitfähigen Beläge (42, 44) im Bereich der Feder (52) je eine Einschnü­ rung aufweisen.
15. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grund­ körper (28) und das Bedienelement (50) jeweils aus Kunststoff bestehen.
16. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Front­ teil gegenüber dem Rückteil des Bedienelements (50) geneigt ist (Fig. 4).
17. Neutrale Elektrode nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Grund­ körper (28) ein Kanal (30) vorgesehen ist, durch den die An­ schlußleitungen (22, 24) hindurchgeführt sind.
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