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DE3541730A1 - Verkleidung fuer aussenflaechen von gebaeuden - Google Patents

Verkleidung fuer aussenflaechen von gebaeuden

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DE3541730A1
DE3541730A1 DE19853541730 DE3541730A DE3541730A1 DE 3541730 A1 DE3541730 A1 DE 3541730A1 DE 19853541730 DE19853541730 DE 19853541730 DE 3541730 A DE3541730 A DE 3541730A DE 3541730 A1 DE3541730 A1 DE 3541730A1
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edge
glass pane
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DE19853541730
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Giovanni Dr. Genua/Genova Costa
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Ccdi Costa & Csrl
CC Di Costa & C Genua/genova Srl
Costa C C & Cia Srl
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Description

Beschreibung
Gegenstand der Erfindung ist eine Verkleidung für die äußeren Oberflächen von Gebäuden/ insbesondere für die Außenflächen von Gebäuden, die mit Glasscheiben ummantelt werden sollen.
Es ist bekannt, daß die Verwendung von nahezu vollständigen Glasverkleidungen für die äußeren Oberflächen von Gebäuden weitverbreitet ist.
Die gebräuchlichste Form zur Schaffung dieser Art von Verkleidung sieht zum Halten der Glasscheiben ein Rahmenwerk vor, das auf ein darunterliegendes Traggestell montiert ist.
Bei den gebräuchlichsten Arten der Verkleidung ist der die Glasscheiben haltende Rahmen, im folgenden 'Einfaßrahmen1 genannt, durch einen Rahmen gebildet, der aus irgendwelchem wetterbeständigem Material wie eloxiertem Aluminium besteht, sodaß die Glasfront in Rechtecke aufgeteilt erscheint, welche die reflektierten Abbilder der umgebenden Gebäude unterbrechen. Diese Wirkung des Zersplitterns des reflektierten Abbildes wird durch sichtbare Dichtungen verstärkt, welche die jedes reflektierende Rechteck umgebenden, undurchsichtigen Streifen noch mehr vergrößern.
Das Anwendungsgebiet der Erfindung besteht in der Überwindung dieses Mangels mittels einer Verkleidung, die vollständig aus eine Glasfront ergebenden Platten oder Tafeln besteht, die von außen durch schmale Zwischenräume getrennt erscheinen, die weit enger sind als jene eines normalen sichtbaren Rahmens.
Es ist zu betonen, daß die schmalen Zwischenräume dank der Erfindung auf sehr kleine Werte vermindert werden können, sodaß das Verhältnis zwischen der
Oberfläche des Gebäudes und seiner reflektierenden Oberfläche fast genau mit Eins zusammenfällt.
Erfindungsgemäß erfordert die Glasverkleidung ein Paar paralleler Glasscheiben, die durch einen geeigneten Zwischenraum voneinander getrennt und einfach auf einen Einfaßrahmen aufgeklebt sind; die äußere Scheibe der beiden ist größer als die innere Scheibe und dadurch ist es möglich, die zwischen den Scheiben und dem Einfaßrahmen bestehende Klebefläche zu vergrößern, was es gleichzeitig erlaubt, die äußere Oberfläche der Verkleidung vollständig mit Glas bedeckt erscheinen zu lassen.
Daher hat der Einfaßrahmen erfindungsgemäß auf jeder Seite zwei Längs-Tragflachen, die durch Staffelung in der Tiefe gegeneinander versetzt sind, also eine äußere und eine innere Tragfläche.
Die innere Glasscheibe ist auf die innere Tragfläche geklebt; auf die äußere Kante oder besser Stirnfläche dieser Glasscheibe ist eine Abschlußleiste geklebt, die auch der Bildung eines Raumes zwischen den beiden Glasscheiben dient.
Die äußere Oberfläche dieser Abschlußleiste befindet sich auf gleichem Niveau wie die äußere Tragfläche des Einfaßrahmens, sodaß die äußere Glasscheibe sowohl auf diese äußere Tragfläche als auch auf die äußere Oberfläche der abstandhaltenden Abschlußleiste geklebt werden kann.
Auf diese Weise entsteht das Ergebnis, daß jede der beiden parallelen Glasscheiben entlang zweier angeklebter Randflächen festgelegt ist.
Überdies können die Einfaßrahmen der Glasscheibenpaare fabrikfertig sein und deshalb als vorgefertigte Einheiten an dem Tragrahmen der Verkleidung befestigt werden, wenn sie schon mit den beiden Glasscheiben versehen sind.
Dies macht es möglich, die kritischen Vorgänge des Anklebens der zwei Glasscheiben in einer geschützten Umgebung stattfinden zu lassen.
Wesentliche Merkmale der Erfindung sind in den Patentansprüchen zusammengefaßt.
Im folgenden ist die Erfindung mit ihren Zielen und Vorteilen anhand zweier durch die Zeichnung beispielhaft dargestellter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verkleidung im einzelnen erläutert.
Fig. 1 ist ein horizontaler Querschnitt eines Pfostens, d.h. vertikalen Schenkels, des Einfaßrahmens, in welcher auch der Schnitt des gebäudefesten Tragrahmens der Verkleidung klar ersichtlich ist; dieser Schnitt ist darüberhinaus representativ für einen vertikalen Querschnitt eines horizontalen Querträgers, d.h. waagrechten Schenkels, des Einfaßrahmens, da die Querträger und Pfostenidentisch sind und sie beziehen sich auf den Fall, in dem die zwei Glasscheiben der Verkleidung befestigt sind,wie es bei den meisten mit Glas belegten Oberflächen gegeben ist.
Fig. 2 ist Fig. 1 ähnlich, bezieht sich aber auf einen Fall, in dem die Platte oder Tafel, die aus dem Paar Glasplatten und deren Einfaßrahmen besteht, geöffnet werden kann.
Wie in Fig. 1 gezeigt^weist der Tragrahmen der Verkleidung des Gebäudes Pfosten/ Querträger 10 auf. Dieser gebäudefeste Tragrahmen besteht aus einem Gitter rechteckiger oder vorzugsweise quadratischer Maschen, die durch strukturell identische Pfosten und Querträger gebildet sind, sodaß die Zeichnung wie erwähnt sowohl einen vertikalen als auch einen waagrechten Querschnitt veranschaulicht.
Die im folgenden Rahmenschenkel 10 genannten hauptsächlichen Elemente des Tragrahmens, also dessen Pfosten und
Querträger, besitzen einen hohlen rohrförmigen Querschnitt und bestehen aus einem inneren viereckigen Profil 11 größerer Abmessungen sowie einem äußeren viereckigen Profil 12 kleinerer Abmessungen, welche eine gemeinsame Trennwand 13 und zwei seitliche Ränder 14 aufweisen.
An den beiden seitlichen Rändern 14 befinden sich zwei Rippen 15, deren Zweck unten erläutert ist.
Die äußere Seite 16 des viereckigen Profiles 12 weist zwei T-förmige seitliche Vorsprünge 17 auf, deren äußerer Arm außerdem unter einem Winkel gegen die Mittellinie des äußeren viereckigen Profiles 12 gebogen ist. Eine weitere T-förmige Rippe 18 befindet sich in der Symmetrieebene des äußeren viereckigen Profiles 12.
Die Rippe 15 und der innere Steg des Vorsprunges 17 bestimmen zusammen mit der Seite 19 des äußeren viereckigen Profiles 12 einen C-förmigen Abschnitt, der zur Befestigung von angedeuteten Schraubankern aus irgendeinem synthetischen Material, beispielsweise Nylon, geeignet ist, welche mit einer dreieckig geformten Rippe 21 hervorstehen, die eine Stufe 22 aufweist.
Zusätzlich bestimmen die zwei Vorsprünge 17 und die mittige Rippe 18 sowie deren Stege zusammen mit der äußeren Seite 16 des äußeren viereckigen Profiles noch zwei C-förmige Hohlräume, die zur Aufnahme zweier gleicher Dichtungen 23 geeignet sind, die aus einem nachgebenden Material bestehen und einen C-förmigen Querschnitt mit Flügeln 24 aufweisen, die im Einbauzustand gegeneinander gebogen sind.
Die Dichtungen 23 aus elastisch nachgiebigem, synthetischem Material bestehen je aus vier identischen Abschnitten, zwei vertikalen und zwei waagrechten, die durch Vulkanisation miteinander verbunden sind, sodaß sie einen geschlossenen Ring bilden.
Sie sind in die entsprechenden Nuten des Tragrahmens eingesetzt worden, nachdem dieser schon aus seinen Einzelteilen zusammengefügt wurde: auf diese Weise ist die Struktur des Tragrahmens, der Fugen offen läßt, um eine thermische und elastische Ausdehnung zu erlauben, durch diese Dichtungen vollkommen von der Außenseite her bedeckt.
In Ergänzung dessen wird dank der Tatsache, daß die Paare von Dichtungen 23 einander angepaßt sind, eine vollständige Bedeckung des Tragrahmens erreicht.
Der Einfaßrahmen jedes Glasplattenpaares besteht aus die Scheibenränder einfassenden bzw. belegenden Einfaßschenkeln 30, die je aus einem am gebäudefesten Tragrahmen zu befestigenden inneren Befestigungsteil und einem als eigentlicher Halter der zwei Glasscheiben wirkenden Tragteil gebildet sind.
Der Befestigungsteil der Einfaßschenkel 30 besteht seinerseits aus einem L-förmigen Profil, dessen zur Seite 19 des inneren viereckigen Profiles 12 paralleler erster Arm 31 mittels angedeuteter Schrauben 25 am Profil 12 befestigt ist. Diese Schrauben 25 verbinden den Arm 31 mit den zwischengesetzten Schraubankern 20, die mit Gewinde aufweisenden Metalleinsätzen versehen sind. Die Innenseite dieses leistenartigen Armes 31 ist mit einer Stufe 32' versehen, die komplementär zur Stufe 22 der Schraubanker 20 ausgebildet ist, um diese elastisch hintergreifen zu können.
Der kürzere Arm 32" des Befestigungsteiles des Einfaßschenkels 30 besitzt einen stumpfwinklig-dreieckigen Vorsprung 33, der dazu bestimmt ist, die zwei Flügel 24 der zugeordneten Dichtung 23 nach innen zu biegen, um eine erste Abdichtung nach außen zu erreichen. Der Tragteil des Einfaßschenkels 30 für das Glasscheibenpaar besteht aus einem Profil mit einem W-förmigen Querschnitt, dessen Leisten 34, 35, 36 und 37 senkrecht aufeinander fvtohon, wobei sio eine eingelassene Stufe 35, 36 am
äußeren Rand des Schenkels 30 bilden.
Die erste Leiste 34 des Tragteiles des Einfaßschenkels für das Glasscheibenpaar fluchtet mit dem ersten Arm 31 des Befestigungsteiles dieses Schenkels 30 und ist durch einstückige Anformung an diesem Arm 31 befestigt.
Die Teile 32, 34 und 35 bilden einen offenen Hohlraum mit einem viereckigen Querschnitt, der auf der offenen Seite durch Rippen 41 und 42 teilweise geschlossen ist.
Dieser Hohlraum 40 wird zur Aufnahme kleiner Vierkante verwendet, welche die Pfosten und Querholme jeder Platte oder Tafel miteinander verbinden, die unter anderem aus vier gleichen Einfaßschenkein 30 besteht/ die ein Viereck bilden.
Weitere Rippen 43, 44 und 45 an dem W-förmigen Tragteil jedes Einfaßschenkels 30 erlauben die Aufnahme einer zusätzlichen Dichtung 46, die in Reihe mit der zugeordneten Dichtung 23 wirkt.
Die stufenähnliche Rippe 43 befindet sich an der Vorderseite des Armes 32". Die Rippe 44 befindet sich an einer inneren seitlichen Verlängerung der Leiste 35 und die Rippe 45 schließlich befindet sich an der Innenseite der Leiste
Der Rand der inneren Glasscheibe 50 ruht mittelbar auf der Außenseite der Leiste 35, weil eine Kittschicht 51 dazwischengelegt ist, die vorzugsweise aus einer Bausorte von Silikon besteht.
Damit der Rand der inneren Scheibe 50 nicht mit der Außenseite der metallischen Leiste 36 in Berührung kommt (Berührung bedeutet Bruchgefahr), ist ein Streifen 52 aus synthetischem Material als Abschlußleiste gegen die seitliche Außenfläche dieser Leiste 36 gelegt, die der Stirnfläche der Scheibe gegenübersteht. Dieses Material dient auch dem Zweck, die Kittschicht 51 sowie auch zwei andere Kittschichten56 und 57 so voneinander zu trennen, daß sie immer nur zwischen zwei parallelen Seiten angeordnet sind.
Entlang dem Rand der äußeren Oberfläche der inneren
Glasscheibe 50 ist ein Metallprofil mit geschlossenem rohrförmigem Querschnitt aufgeklebt. Das Profil 53 besitzt seitliche Löcher 54 in seiner Wandung und ist mit Salzen gefüllt, die Feuchtigkeit absorbieren, um einen Beschlag der einander zugewandten Oberflächen der zwei Glasscheiben 50 und 55 zu verhindern. Zwischen das Profil 5 3 und die benachbarte Außenfläche der Leiste 36 (mit anliegendem Streifen 52) ist eine zweite Kittschicht eingefügt.
Eine dritte Kittschicht 57 ist auf die äußere Oberfläche der Leiste 37 aufgebracht.
Die äußere Glasscheibe 55 ist dann noch auf das Metallprofil 53 sowie die zwei Kittschichten 56 und 57 geklebt.
Der Aufbau der anhand von Fig. 1 beschriebenen Verkleidung geschieht folgendermaßen:
Vier Einfaßschenkel 30 werden zur Bildung eines viereckigen Rahmens zusammengesetzt, wobei vier Ecken-Vierkante in die Hohlräume 40 eingesetzt werden.
Der insoweit auf diese Weise gebildete viereckige Einfaßrahmen wird danach mit den Dichtungen 46 versehen; außerdem wird er mit einem Paar Glasscheiben 55 und 50 ausgerüstet, die schon aneinander befestigt sind, da zwischen ihnen das Metallprofil 53 und die Kittschicht am schützenden Streifen 52 plaziert sind. Im übrigen sind an den Scheibenrändern auch die zwei innenliegenden Kittschichten51 und 57 angebracht.
Dadurch ist der Einfaßrahmen mit dem Glasscheibenpaar vollständig und er kann zur Versendung an den Ort verpackt werden, wo er verwendet wird, um ein Gebäude zu verkleiden, das bereits mit dem Tragrahmen aus den Schenkeln 10 ausgerüstet ist.
Dieser Tragrahmen wird schon mit den synthetischen Schraubankern 20 und den ringförmigen Dichtungen 23 versehen sein.
Beim Aufsetzen des Einfaßrahmens aus den Schenkeln 30,
welcher in allen seinen Elementen vollständig ist, auf ein Rechteck des Tragrahmens aus den Schenkeln 10 verklemmen sich die verzahnende Stufe 22 der hauptsächlich plattenförmigen Schraubanker 20 und die komplementäre verzahnende Stufe 32' des Schenkelarmes 31 gegenseitig elastisch, wobei sie den Einfaßrahmen für die Zeitspanne an seinem Platz halten, welche erforderlich ist, um ihn dauerhaft mittels der Schrauben 25 zu sichern. Zwei Tatsachen sollten beachtet werden: jede der Glasscheiben wird mittels zweier Klebestellen an ihrem Platz gehalten:
Die äußere Scheibe 55 ist sowohl mittels der Kittschicht 57 am Einfaßschenkel 30 als auch mittels der Kittschicht und des Metallprofils 53 an der inneren Scheibe 50 befestigt.
Die innere Scheibe 50 ist sowohl mittels der Kittschicht 51 am Einfaßschenkel 30 als auch mittels der Kittschicht und des Metallprofiles 53 an der äußeren Scheibe 55 befestigt.
Diese Doppelverbindung jeder der Glasplatten 50 und 55 gewährleistet große Sicherheit gegen die unabsichtliche Trennung einzelner Glasscheiben von dem übrigen Teil der Verkleidung des Gebäudes.
An zweiter Stelle ist es interessant zu vermerken, daß die innere Gegend von der äußeren Gegend durch eine Folge von Kammern getrennt ist, welche in Reihen angeordnet eine ausgezeichnete Isolierung ergeben: zusätzlich besitzen die doppelten Reihen von Dichtungen 23 und 46 eine oder mehrere Rippen 47, die in der Lage sind, eine Art von Labyrinth zu schaffen.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Einfaßschenkel 130 als Elemente eines Einfaßrahmens für ein Glasscheibenpaar von den entsprechenden Einfaßschenkeln 30 (Fig. 1) abweichen, und zwar im wesentlichen wegen der Tatsache, daß sie von der Seitenfläche des übernommenen äußeren viereckigen Profils 12 des Schenkels 10 eines Tragrahmens dank Beschlägen 130* weiter entfernt sind.
Außerdem sind die elementaren Einfaßschenkel 130 nicht auf diese Seitenflächen des äußeren viereckigen Profiles 12 geschraubt, da sie einem Einfaßrahmen mit ein- bzw. angesetztem Glasscheibenpaar angehören, welcher geöffnet werden kann.
Falls erforderlich,können zwischen die Einfaßschenkel 130 und die Seitenflächen des viereckigen Profiles 12 in Fig. 2 nicht dargestellte Dichtungen eingefügt werden.

Claims (8)

Patentansprüche
1. Verkleidung für Außenflächen von Gebäuden, mit einem gebäudeseitigen Tragrahmen (4 χ 10) aus Pfosten (10) und Querträgern (10), die zusammen eine vorzugsweise rechteckig vermaschte Struktur bestimmen; und mit einem Einfaßrahmenwerk für mehrere Paare Glasscheiben (50 und 55), welches am Tragrahmen angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Einfaßrahmenwerk aus rechteckigen Einfaßrahmen (4 χ 30) besteht, die einzeln in die rechteckigen Maschen des Tragrahmens einsetzbar sind, wobei die äußere Glasscheibe (55) wenigstens die gleichen Abmessungen wie der rechteckige Einfaßrahmen hat, auf dessen Außenfläche sie (55) geklebt ist, während die andere, innere Glasscheibe (50)auf eine Stufe (35, 36) am innenliegenden Rand des zugeordneten Einfaßrahmens geklebt und von der äußeren Scheibe (55) mittels eines Profilstranges (53) getrennt ist, der bevorzugt ein metallisches Hohlprofil aufweist.
2. Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Scheibe (50) auf die parallele Fläche (35) einer am Rand des Einfaßrahmens (4 χ 30) ausgebildeten Stufe (35, 36) geklebt ist unter Zwischenlage einer vorzugsweise aus Silikon bestehenden Klebstoffschicht (51), wobei die sie seitlich begrenzende Stirnfläche der inneren Glasscheibe und die ihr gegenüberstehende Fläche (36) der Stufe (35, 36) einen Abstandshaltestreifen
(52) aus vorzugsweise synthetischem Material zwischen sich einschließen.
3. Verkleidung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Profilstrang (53), auf den die äußere Glasscheibe (55) geklebt ist, einerseits und dem Abstandshaltestreifen,(52) und/oder der der seitlichen Stirnfläche der inneren Glasscheibe (50) gegenüberstehenden Stirnfläche (36) andererseits eine gleichartige zweite Klebstoffschicht (56) angeordnet ist, wobei eine gleichartige dritte Klebstoffschicht (57) zwischen dem Rand der äußeren Scheibe und der sonst sichtbaren, parallelen Fläche (37) des Einfaßrahmens (4 χ 30) angeordnet ist.
4. Verkleidung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der den Rand der inneren Glasscheibe (50) aufnehmenden Stufe (35, 36) ein Hohlraum (40) angeordnet ist, der Vierkantstücke zum Zusammenfügen der vier Einfaßschenkel der aus Einfaßrahmen (4 χ 30) und einem Glasscheibenpaar (50, 55) bestehenden Tafeln aufnimmt.
5. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet, durch Paare von, vorzugsweise strangförmigen und endlosen, Dichtungen (23 und 46) am Rand jedes Einfaßrahmens (4 χ 30), welche vorzugsweise an Rippen (17, 18 bzw. 43 bis 45) angebracht sind, die
Kammern bilden, welche zwischen den Dichtungspaaren in Reihe aufeinanderfolgend angeordnet sind.
6. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Einfaßrahmen (4 χ 30) für ein Glasscheibenpaar (50, 55) aus vier gleichen Schenkeln (30) besteht, deren Querschnittsprofil von einem ungefähr L-förmigen, ersten Teil (31, 32) und einem ungefähr W-förmigen, zweiten Teil (34 bis 37) aus vier unter 90° zueinander angeordneten Leisten (34, 35, 36, 37) gebildet ist, wobei eine erste Leiste (34) des W-Teiles geradlinig an den L-Teil angeformt ist.
7. Verkleidung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zu den Scheiben (50 und 55) parallele, kürzere Arm (32) des L-Teiles (31, 32) an seiner Innenseite einen dreieckigen Vorsprung (33) aufweist, der an einer Dichtung (23, 24) anliegt, die an der Außenfläche des Tragrahmens (4 χ 10) angeordnet ist.
8. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die den Tragrahmen (4 χ 10) bildenden Pfosten (10) und Querträger (10) ein Querschnittsprofil aufweisen, das im wesentlichen aus einem ersten und zweiten viereckigen Schenkelteil (11, 13 bzw. 13, 16, 19) verschiedener Breite besteht, welche eine von zwei Stufen flankierte, gemeinsame Trennwand (13) aufweisen.
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