DE3437682C2 - Vorrichtung zum Abrichten eines Doppelkegelschleifkörpers - Google Patents
Vorrichtung zum Abrichten eines DoppelkegelschleifkörpersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abrichten eines Doppel
kegelschleifkörpers, insbesondere an einer Zahnflankenschleifmaschi
ne, mit einem Kreuzschlitten, auf dem ein Halter für Abrichtwerk
zeuge angeordnet ist, bestehend aus einem Antriebsmotor, einem
Spindellager und einer Spindel zur Aufnahme der Abrichtwerkzeuge.
Die bekannten Einrichtungen zum Abrichten von Schleifkörpern ver
wenden feststehende Abrichtwerkzeuge in Form von Einzeldiamanten
und Diamantfliesen oder rotierende Abrichtwerkzeuge, die vorwiegend
mit Diamantgranulat belegt sind. Die Steuerung der Bewegungen der
Abrichtwerkzeuge erfolgt weitgehend konventionell über mechanische
Systeme wie Schablonen, Kurvenscheiben, Lenkergetriebe, Rollbogen
geräte oder Profilkörper.
Ein wesentlicher Mangel mechanisch gesteuerter Abrichtsysteme ist
die geringe Flexibilität beim Umrüsten auf wechselnde technologische
Abrichtbedingungen.
Es ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, um bei veränderten Profi
len der Schleifkörper den Abrichter einzustellen. Dem Trend zum Ein
satz numerischer Steuerungen bei Werkzeugmaschinen folgend, wur
den auch bei Abrichten numerisch gesteuerte Einrichtungen entwic
kelt.
So ist eine numerisch gesteuerte Abrichteinrichtung der Fa. Klingeln
berg bekannt, bei dem das Abrichten des Schleifkörpers mit
einem Einkorndiamanten erfolgt, dessen Spitze über zwei Schritt
motore entlang der abzurichtenden Kontur gesteuert wird. Über eine
dritte numerisch gesteuerte Achse wird der Diamant jeweils senkrecht
zum Schleifscheibenachsschnittprofil gestellt.
Bei einer weiteren bekannten Einrichtung werden zwei Abrichtdia
manten, für deren Bewegungsbahn nur zwei Koordinatenachsen erfor
derlich sind, verwendet (DE 32 23 638 A1). Dabei sind die Diamanten den
jeweils abzurichtenden Arbeitsflächen zugeordnet.
Nachteilig bei diesen Einrichtungen ist, daß entweder drei Steue
rungsachsen zur optimalen Führung des Diamanten erforderlich sind
oder zur Vermeidung einer 3. Steuerungsachse mindestens 2 hoch
karätige Abrichtdiamanten erforderlich sind. Dies erfordert einen
hohen Aufwand an Steuerungs- und Kontrollsystemen bzw. an Kosten
zur Beschaffung der Diamanten. Die starke Beanspruchung der Einzel
diamanten führt zu einem hohen Verschleiß, so daß in Verbindung
mit einer numerischen Steuerung kontinuierlich der Diamantver
schleiß kontrolliert werden muß, um zur Erzielung der erforderlichen
Abrichtgenauigkeit die entsprechenden Korrekturen der numerisch
gesteuerten Achsen zum Referenzpunkt der Steuerung herstellen zu
können.
Zur Vermeidung dieser Nachteile wurde daher auch der Einsatz von
Abrichteinrichtungen mit Diamantrollen vorgesehen. So wird bei einer
Einrichtung vorgeschlagen, die Drehachse der Abrichtrolle parallel zur
Achse des Schleifkörpers zu legen. Die Abrichtrolle wird über eine
2-Achsen-Steuerung geführt. Zur Verringerung des Verschleißes sind
die Kanten abgerundet. [Industrieanzeiger Nr. 54 (1981) 103. 39, S.12-20].
Nachteilig ist, daß beim Abrichten von Doppelkegelschleifkörpern für
das Zahnflankenschleifen der Durchmesser der Abrichtrolle vom
Modul bzw. der Zahnhöhe des Werkstückes abhängig ist. Dadurch
können große Durchmesser für die Abrichtrolle erforderlich sein.
Alle bisher bekannten Einrichtungen weisen den Mangel auf, daß sie
als Abrichtelemente entweder nur feststehende oder nur rotierende
Werkzeuge verwenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Ab
richten von Doppelkegelschleifkörpern an Zahnflankenschleifmaschi
nen zu schaffen, mit der beliebige Profilformen abgerichtet werden
können, ohne daß dazu Schablonen, Kurvenscheiben, Profilkörper
oder ähnliche mechanische Systeme erforderlich sind und daß zur
Erzeugung dieser Profilformen lediglich zwei numerisch gesteuerte
Achsen benötigt werden, wobei wahlweise rotierende oder feststell
bare Abrichtelemente eingesetzt werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Drehachse
der Spindel senkrecht zur Drehachse des Doppelkegelschleifkörpers
angeordnet ist und an der Spindel austauschbare Abrichtköpfe mit
einem Befestigungselement angebracht sind, die für unterschiedliche
Abrichtaufgaben mit dem Antriebsmotor wahlweise rotatorisch an
treibbar sind oder in Winkelschritten dreh- und arretierbar ausgeführt
sind, wobei die rotatorisch antreibbaren Abrichtköpfe aus einem rota
tionssymmetrischen Abrichtgrundkörper bestehen, der an seinem
Außenumfang mit einer geschlossenen Schicht aus einem abrasiven
Material belegt ist, die im Bereich ihrer Kontaktstellen mit den abzu
richtenden Flächen des Doppelkegelschleifkörpers einen konstanten
Radius definierter Größe aufweist, dessen Lage so dem Doppelkegel
schleifkörper zugeordnet ist, daß dieser im Bereich von 0° bis 90°,
bezogen auf die Drehachse des Doppelkegelschleifkörpers, abrichtbar
ist und die in Winkelschritten dreh- und arretierbaren Abrichtköpfe
aus einem rotationssymmetrischen Abrichtgrundkörper bestehen, der
an seinem Außenumfang mindestens ein Abrichtwerkzeug aufweist,
das im Bereich seiner Kontaktstellen mit den abzurichtenden Seiten
flächen des Doppelkegelschleifkörpers einen konstanten Winkel ψ defi
nierter Größe aufweist, dessen Lage so dem Doppelkegelschleifkörper
zugeordnet ist, daß dieser im Bereich von 0° bis 90°, bezogen auf die
Drehachse des Doppelkegelschleifkörpers, abrichtbar ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die
Spindel konische Bohrungen aufweist und am Spindellager ein Index
bolzen, eine Druckfeder und eine Hubeinrichtung angeordnet sind.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
daß das Befestigungselement als Zugstange ausgebildet ist, die einen
Kühlkanal aufweist, in den ein Rohr hineinragt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß
der Abrichtkopf mit Diamantgranulat belegt und topfförmig ausgebil
det ist und Kühlkanäle aufweist.
Es ist weiterhin von Vorteil, die Erfindung so auszugestalten, daß der
Abrichtkopf topfförmig ausgebildet ist, in ihm mindestens ein Seiten
diamant in einem Winkel ψ = 0 bis 15° zur Normalen im Berührungs
punkt zwischen Seitendiamant und Doppelkegelschleifkörper und ein
Stirndiamant angeordnet sind und daß der Abrichtkopf mindestens
einen Kühlkanal aufweist.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß
der Abrichtkopf topfförmig ausgebildet ist, in ihm mindestens zwei
Diamantfliesen in einem Winkel ψ = 0 bis 15° zur Normalen im Berüh
rungspunkt zwischen den Diamantfliesen und dem Doppelkegelschleif
körper angeordnet sind und daß der Abrichtkopf Kühlkanäle aufweist.
Die Erfindung kann in vorteilhafter Weise auch so ausgestaltet wer
den, daß in dem Abrichtkopf ein mit Diamantgranulat kugelförmig
belegter Diamantstift befestigt ist und daß der Abrichtkopf Kühl
kanäle aufweist, die mit einem Ringkanal in Verbindung stehen.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird erreicht, daß sämtliche
Profilformen an Doppelkegelschleifkörpern durch das Abrichten er
zeugt werden können, ohne daß dazu der Einsatz spezieller mechani
scher Systeme oder ein manuelles Verstellen an der Einrichtung erfor
derlich ist. Dadurch verringert sich der Aufwand an mechanischen
Bauelementen gegenüber konventionellen Abrichteinrichtungen.
Verglichen mit bekannten numerisch gesteuerten Abrichteinrichtun
gen wird der steuerungstechnische Aufwand nicht erhöht, wobei die
technologischen Möglichkeiten zur Anpassung an unterschiedliche
Abrichtbedingungen verbessert werden.
Durch den wahlweisen Einsatz geeigneter Abrichtwerkzeuge in Abhän
gigkeit von der zu realisierenden Aufgabe können wirtschaftliche
Aspekte in hohem Maß berücksichtigt werden.
Durch eine besondere Zuführung des Kühlschmiermittels, die dem Ab
richtwerkzeug zugeordnet und unabhängig von der Schleifkörper
kühlung ist, wird der Verschleiß des Abrichtwerkzeuges verringert.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden.
In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Anordnung der Antriebseinheit für den Abrichtgrundkörper
auf einem Kreuzschlitten,
Fig. 2 den Abrichtgrundkörper mit Diamantbelag,
Fig. 3 den Abrichtgrundkörper mit Einzeldiamanten,
Fig. 4 den Abrichtgrundkörper mit Diamantfliesen und
Fig. 5 den Abrichtgrundkörper mit Diamantstift.
Die Vorrichtung besteht aus einem Hubschlitten 1, der in senkrechter
Richtung gleitet und an dem ein Schleifspindellager 2 mit einem Dop
pelkegelschleifkörper 3 befestigt ist.
In dem Hubschlitten 1 ist ein Anschlag 4 angeordnet.
Ein weiterer Anschlag 5 befindet sich an einem Drehteil 6. Auf dem
Drehteil 6 ist die Abrichteinrichtung montiert. Nach Fig. 1 besteht sie
aus einem Schlitten 7, der über ein stellbares Antriebssystem 8 mit
dem Motor 9 und dem Wegmeßsystem 10 das Bewegungssystem der
X-Achse bildet. Das Bewegungssystem der senkrecht zur X-Achse
stehenden Y-Achse setzt sich aus einem Schlitten 11 und einem stell
baren Antriebssystem 12 mit einem Motor 13 und einem Wegmeßsystem 14
zusammen. Die stellbaren Antriebssysteme 8 und 12 sind über ein
CNC-Glied 15 miteinander verbunden.
Auf dem Schlitten 11 nach Fig. 1 ist ein stellbarer und positionier
barer Antriebsmotor 23 und ein Spindellager 24 befestigt. Im Spindel
lager 24 ist eine Spindel 25 nach Fig. 2 angeordnet, die mit dem An
triebsmotor 23 verbunden ist.
An der Spindel 25 sind über eine Zugstange 26 austauschbare Abricht
köpfe 27; 28; 29; 30 befestigt. Der als Topfscheibe ausgebildete Ab
richtkopf 27 nach Fig. 2 ist mit Diamantgranulat 31 belegt.
Im Abrichtkopf 27 sind Kühlkanäle 32 angebracht, die mit einem
Kühlkanal 33 der Zugstange 26 verbunden sind. Die Kühlschmier
mittelzuführung zum Kühlkanal 33 erfolgt von einem bekannten
Kühlstromerzeuger über das feststehende Rohr 34, das in den Kühl
kanal 33 hineinragt.
Im Abrichtkopf 28 nach Fig. 3 sind mindestens ein Seitendiamant 35
und ein Stirndiamant 36 in Diamanthaltern 37 befestigt, die sich in
Gewindebuchsen 38 befinden.
Im Abrichtkopf 28 sind Kühlkanäle 39 vorhanden.
Der Abrichtkopf 29 nach Fig. 4 ist mit Diamantfliesen 40 belegt. Im
Abrichtkopf 29 sind gleichermaßen Kühlkanäle 41 angebracht.
Im Abrichtkopf 30 nach Fig. 5 ist ein Diamantstift 42 befestigt, der
mit Diamantgranulat 31 belegt ist. Zwischen der Hülse 43 und dem
Abrichtkopf 30 befindet sich ein Ringkanal 44, der mit den Kühl
kanälen 45; 46 verbunden ist. Im Spindellager 24 sind ein Index
bolzen 47 und eine Druckfeder 48 angebracht. Der Indexbolzen 47
ist mit einer Hubeinrichtung 49, vorzugsweise einem Elektromag
neten, verbunden. In der Spindel sind konische Bohrungen 50 vorge
sehen, die um 180° versetzt angeordnet sind.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Lösung ist wie folgt:
Zum Abrichten des Doppelkegelschleifkörpers 3 fährt der Hubschlit ten 1, auf dem das Schleifspindellager 2 mit dem Doppelkegelschleif körper 3 angeordnet ist, mit seinem Anschlag 4 an den Anschlag 5 des Drehteiles 6.
Zum Abrichten des Doppelkegelschleifkörpers 3 fährt der Hubschlit ten 1, auf dem das Schleifspindellager 2 mit dem Doppelkegelschleif körper 3 angeordnet ist, mit seinem Anschlag 4 an den Anschlag 5 des Drehteiles 6.
Das Schleifspindellager 2 ist gegenüber dem Hubschlitten 1 über eine
bekannte und nicht näher dargestellte Stelleinheit senkrecht zum
Koordinatensystem X; Y verstellbar. Der Betrag der Verstellung wird
der Y-Achse mitgeteilt, entweder durch eine Verstellung des An
schlages 4 über eine mechanische Kopplung mit der nicht näher dar
gestellten Stelleinheit oder bei einer bevorzugten Ausführung über
eine elektrische Welle mit dem stellbaren Antriebssystem 12 der
Y-Achse.
Der Anschlag 5 ist als Referenzpunkt der Steuerung definiert. Über die
stellbaren Antriebssysteme 8 und 12 werden die Abrichtköpfe 27; 28;
29 oder 30 entlang der vom CNC-Glied 15 vorgegebenen Führungs
funktion bewegt.
Dabei können die Abrichtköpfe 27; 28; 29 oder 30 entsprechend den
geforderten technologischen Abrichtbedingungen sowohl als rotieren
des als auch als feststehendes Abrichtwerkzeug eingesetzt werden,
wobei die Drehung und Positionierung der Abrichtköpfe durch den
Antriebsmotor 23 erfolgen.
Beim Abrichten des Doppelkegelschleifkörpers 3 mit konstantem
Kegelwinkel bewegen sich beispielsweise die Abrichtköpfe 27; 29 und
30 entlang der Bahn A-B-C-D und erzeugen damit das Profil des Dop
pelkegelschleifkörpers 3 über die Punkte I-II-III-IV. Im Eingriffspunkt
III wird zur Erzielung gleicher Abrichtergebnisse für beide Kegel
flächen die Drehrichtung der Spindel 25 geändert.
Der Abrichtkopf 28 ist mit Einzeldiamanten, dem Seitendiamant 35
und Stirndiamant 36, versehen, so daß zur Erreichung optimaler Ab
richtbedingungen unter Berücksichtigung konstanter Einstellwinkel ψ
der Einzeldiamanten zum Doppelkegelschleifkörper 3 eine abweichen
de Bahn des Abrichtkopfes 28 erforderlich ist. Vorzugsweise wird der
Abrichtkopf 28 als stehendes Abrichtwerkzeug eingesetzt. Er bewegt
sich entlang der Bahn A-B und richtet mit dem Seitendiamant 35 den
Doppelkegelschleifkörper 3 zwischen den Punkten I und II ab.
Im Eilgang wird anschließend die Bahn B-C-D durchfahren.
Von D nach E richtet der Stirndiamant 36 die Stirnkante des Doppel
kegelschleifkörpers 3 zwischen den Punkten II und III ab.
Anschließend wird im Eilgang die Bahn E-F-H-G durchfahren, wobei
die Spindel 25 über die Hubeinrichtung 49 entriegelt und durch den
Antriebsmotor 23 um 180° geschwenkt wird. Danach wird die Spindel
25 durch Einfallen des Indexbolzens 47 in die konische Bohrung 50
verriegelt.
Der Abrichtkopf 28 bewegt sich zum Abrichten entlang der Bahn G-H,
wobei der Seitendiamant 35 den Doppelkegelschleifkörper 3 zwischen
den Punkten IV und III abrichtet.
Während des Abrichtens wird den Abrichtköpfen 27; 28; 29; 30 über
den Kühlkanal 33 Kühlflüssigkeit zugeführt.
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Abrichten eines Doppelkegelschleifkörpers, ins
besondere an einer Zahnflankenschleifmaschine, mit einem Kreuz
schlitten, auf dem ein Halter für Abrichtwerkzeuge angeordnet ist,
bestehend aus einem Antriebsmotor, einem Spindellager und einer
Spindel zur Aufnahme der Abrichtwerkzeuge, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Drehachse der Spindel (25) senkrecht zur Dreh
achse des Doppelkegelschleifkörpers (3) angeordnet ist und an der
Spindel (25) austauschbare Abrichtköpfe (27, 28, 29, 30) mit
einem Befestigungselement angebracht sind, die für unterschied
liche Abrichtaufgaben mit dem Antriebsmotor (23) wahlweise rota
torisch antreibbar sind oder in Winkelschritten dreh- und arretier
bar ausgeführt sind, wobei die rotatorisch antreibbaren Abricht
köpfe (27, 30) aus einem rotationssymmetrischen Abrichtgrund
körper bestehen, der an seinem Außenumfang mit einer geschlos
senen Schicht aus einem abrasiven Material belegt ist, die im
Bereich ihrer Kontaktstellen mit den abzurichtenden Flächen des
Doppelkegelschleifkörpers (3) einen konstanten Radius definierter
Größe aufweist, dessen Lage so dem Doppelkegelschleifkörper (3)
zugeordnet ist, daß dieser im Bereich von 0° bis 90°, bezogen auf
die Drehachse des Doppelkegelschleifkörpers (3), abrichtbar ist
und die in Winkelschritten dreh- und arretierbaren Abrichtköpfe
(28, 29) aus einem rotationssymmetrischen Abrichtgrundkörper
bestehen, der an seinem Außenumfang mindestens ein Abricht
werkzeug aufweist, das im Bereich seiner Kontaktstellen mit den
abzurichtenden Seitenflächen des Doppelkegelschleifkörpers (3)
einen konstanten Winkel (ψ) definierter Größe aufweist, dessen
Lage so dem Doppelkegelschleifkörper (3) zugeordnet ist, daß
dieser Bereich von 0° bis 90°, bezogen auf die Drehachse des
Doppelkegelschleifkörpers (3), abrichtbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spindel (25) konische Bohrungen (50) aufweist und am Spindel
lager (24) ein Indexbolzen (47), eine Druckfeder (48) und eine Hub
einrichtung (49) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement als Zugstange (26) ausgebildet ist, die
einen Kühlkanal (33) aufweist, in den ein Rohr (34) hineinragt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abrichtkopf (27) mit Diamantgranulat (31) belegt
und topfförmig ausgebildet ist und Kühlkanäle (32) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abrichtkopf (28) topfförmig ausgebildet ist, in
ihm mindestens ein Seitendiamant (35) in einem Winkel ψ = 0 bis
15° zur Normalen im Berührungspunkt zwischen Seitendiamant
(35) und Doppelkegelschleifkörper (3) und ein Stirndiamant (36)
angeordnet sind und daß der Abrichtkopf (28) mindestens einen
Kühlkanal (39) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abrichtkopf (29) topfförmig ausgebildet ist, in
ihm mindestens zwei Diamantfliesen (40) in einem Winkel ψ =
0 bis 15° zur Normalen im Berührungspunkt zwischen den Dia
mantfliesen (40) und dem Doppelkegelschleifkörper (3) angeordnet
sind und daß der Abrichtkopf (29) Kühlkanäle (41) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß in dem Abrichtkopf (30) ein mit Diamantgranulat
(31) kugelförmig belegter Diamantstift (42) befestigt ist und daß
der Abrichtkopf (30) Kühlkanäle (45, 46) aufweist, die mit einem
Ringkanal (44) in Verbindung stehen.
Applications Claiming Priority (1)
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DE3437682A1 DE3437682A1 (de) | 1985-05-15 |
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- 1983-11-09 DD DD25648783A patent/DD219142B5/de not_active IP Right Cessation
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- 1984-11-07 CH CH534484A patent/CH664921A5/de not_active IP Right Cessation
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DD219142A1 (de) | 1985-02-27 |
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