DE3433558C2 - Schieberverschluß für den Ausguss metallurgischer Gefäße - Google Patents
Schieberverschluß für den Ausguss metallurgischer GefäßeInfo
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Abstract
Der Schiebeverschluß hat mindestens eine ortsfeste Verschlußplatte (6, 8) sowie eine bewegliche Verschlußplatte (7). Letztere weist zwei Durchflußöffnungen (30, 31) und daneben einen Schließbereich (32) auf. Antriebsorgane für die bewegliche Platte bringen wahlweise den Schließbereich oder eine ihrer Öffnungen mit einer Öffnung (5) der ortsfesten Platte(n) zur Deckung. Um eine vereinfachte Konstruktion und verminderten Betätigungsaufwand zu erreichen, sind für die mit einem einzigen Linearantrieb (23, 24) verbundene bewegliche Platte (7) des Zweilochverschlusses passive Lenkorgane (15) vorhanden. Sie sind in Schließposition der Platte (7) umstellbar, um deren Bewegung wahlweise auf einer von zwei Bahnen (x, y) zu führen, die vom Schließbereich zu der einen (30) oder der anderen Durchflußöffnung (31) verlaufen (Fig. 2). Eine geeignete feuerfeste Zweiloch-Verschlußplatte (7) ist im wesentlichen durch drei gerade Abschnitte (56, 57, 58) begrenzt, die auf den Seiten (e, f, g) eines gleichseitigen Dreiecks liegen; die Lochmitten liegen auf zwei Winkelhalbierenden (r, s) des Dreiecks (Fig. 7). Anwendung bei Zweiplatten- oder Dreiplatten-Schiebeverschlüssen insbesondere für Metallschmelzen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schieberverschluß nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Schieberverschlüsse
mit zwei oder mehreren Durchflußöffnungen in der beweglichen Schieberplatte dienen allgemein dazu, längere
Gießzeiten ohne Wechsel der Schieberplatten zu erreichen, indem nach Verschleiß der einen öffnung auf
eine andere, noch unverbrauchte gewechselt werden kann; die öffnungen können dabei gleiche oder unterschiedliche
Durchmesser haben.
Ein Schieberverschluß dieser Gattung mit einer einzigen ortsfesten und einer beweglichen Schieberplatte ist
aus der DE-PS 28 50 183 bekannt Bei jener Verschlußkonstruktion ist in einem Verschlußgehäuse ein von einem
ersten hydraulischen Zylinderantrieb betätigter Schieberschlitten gelagert. Dieser Schlitten trägt sowohl
einen Schwenkrahmen als auch einen mit diesem verbundenen zweiten hydraulischen Zylinderantrieb. Im
Schwenkrahmen ist schließlich die bewegliche, sektorförmig gestaltete Schieberplatte gefaßt. Mit dem ersten
Antrieb v.'ird durch Verschieben des Schlittens zusammen mit dem Schwenkrahmen der Verschluß betätigt
(öffnen, schließen, drosseln), während der zweite Antrieb benötigt wird, um — durch Schwenken des
Schwenkrahmens auf dem Schlitten — von der einen Durchflußöffnung auf die andere zu wechseln, wobei
(wie bei der Bewegung des Schlittens) die Reibung der gegeneinander verspannten Schieberplatten und übrigen
Teile überwunden werden muß.
Der erwähnte, bekannte Verschluß ist im Aufbau und beim Betrieb sehr aufwendig. Die beiden hydraulischen Antriebe benötigen auch entsprechende Zuleitungen und unabhängige Steuerungen. Ferner muß bei der Betätigung eine große Masse bewegt werden, nämlich der Schieberschlitten samt Schwenkrahmen und zweitem Antrieb.
Der erwähnte, bekannte Verschluß ist im Aufbau und beim Betrieb sehr aufwendig. Die beiden hydraulischen Antriebe benötigen auch entsprechende Zuleitungen und unabhängige Steuerungen. Ferner muß bei der Betätigung eine große Masse bewegt werden, nämlich der Schieberschlitten samt Schwenkrahmen und zweitem Antrieb.
Ein anderer, aus der DE-AS 26 52 593 bekannter Schieberverschluß der eingangs genannten Art weist
einen eine Mehrloch-Schieberplatte enthaltenden metallischen Rahmen auf, der zwischen zwei zur Längsver-Schiebung
des Rahmens dienenden Kolben-Zylindereinheiten einer an der gefäßseitigen Montageplatte befestigten
Tragvorrichtung hängt. Diese trägt zusätzlich an den Stirnseiten zwei weitere Kolben-Zylindereinheiten,
die zur Querverschiebung des Rahmens dienen. Es sind also jeweils zwei Kolben-Zylindereinheiten für die beiden
Bewegungsrichtungen der Schieberplatte vorgesehen, wobei zum Lenken und Halten des Schieberplattenrahmens
starre Führungen dienen.
Auch bei einem aus der CH-PS 3 74 454 bekannten Schieberverschluß der eingangs genannten Art sind
ium gleitenden Führen des die Schieberplatte tragenden
Rahmens ausschließlich starre Führungen am Verschlußgehäuse und am Schieberplattenrahmen vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Zweiloch-Schieberverschlusses
von wesentlich vereinfachter Konstruktion und vermindertem Aufwand an Betätigungsmitteln.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Aufbau ist somit ein zweiter Antrieb für den Wechsel von der einen auf die andere
öffnung entbehrlich, weil das Umstellen der Lenkorgane ohne Bewegung bzw. Lageänderung der beweglichen
Schieberplatte in deren Schließstellung erfolgt und deshalb ohne weiteres von Hand möglich ist Ferner
ergibt sich eine geringere Bauhöhe und eine kleinere bewegliche Masse, indem nicht mehr ein Schlitten und
ein diesem überlagerter Schwenkrahmen notwendig sind. Die Erfindung ist gleichermaßen für Zweiplattenwie
für Dreiplatten-Verschlüsse (mit beweglicher Mittelplatte und ortsfester Ober- und Unterplatte) geeignet
Anspruch 2 betrifft eine besonders günstige Anordnung der beiden Führungsbahnen zueinander und in
bezug auf die bewegliche Schieberplatte. Die Ansprüche 3 bis 5 beziehen sich ihrerseits auf vorteilhafte Ausführungsformen
der Gehäuseführungen nach den Ansprüchen 1 und 2. Anspruch 6 zeigt eine Möglichkeit für
besonders einfach gestaltete Lenkorgane bei kreisbogenförmigen Bewegungsbahnen auf.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Verschlußkonstruktion bezieht sich die Erfindung ferner auf
eine feuerfeste Schieberplatte mit zwei Durchflußöffnungen und einem seitlich daneben befindlichen
Schließbereich.
Eine aus der eingangs genannten DE-PS 28 50 183 bekannte, gattungrgemäße bewegliche Schieberplatte
hat sektorförmige Gestalt, bedingt durch eine weit außerhalb der Plattenfläche liegende Schwenkachse für
den Schwenkrahmen. Daraus ergeben sich, ausgehend von den beiden Durchflußöffnungen, zwei vollständig
getrennt nebeneinander verlaufende Bewegungsbahnen zum Schließbereich, welcher entsprechend breit sein
muß.
Demgegenüber wird mit der Erfindung eine — bei gegebenem Durchmesser und Abstand der beiden
Durchflußöffnungen — kleinere Plattenfläche angestrebt, was mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 7 erreicht wird. Bei dieser Anordnung ergibt sich ein für beide Öffnungen gemeinsamer Schließbereich,
der sich auf eine »Ecke« des Dreiecks beschränkt. Dies bedeutet eine besonders gute Ausnutzung des dem
Verschleiß ausgesetzten Plattenmaterials.
Der Anspruch 8 betrifft eine vorteilhafte Ausgestaltung der Schieberplatte nach Anspruch 7.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Schieberverschlusses und der feuerfesten
Zweiloch-Verschlußplatte im Zusammenhang mit der Zeichnung erläutert.
F i g. 1 zeigt vereinfacht und im Schnitt entlang der Linie 1-1 in Fig.2 einen an einem Schmelzgefäß angebauten
Dreiplatten-Schieberverschluß,
F i g. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie H-II in F i g. 1 (jedoch ohne Gehäuse) zur Darstellung der beweglichen
Mittelplatte mit Halterahmen und umstellbaren Lenkorganen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
F i g. 3 und 4 veranschaulichen schematisch die Funktionsweise der Anordnung nach F i g. 1 und 2,
F i g. 5 zeigt in analoger Darstellung wie F i g. 2 eine zweite Ausführungsform der passiven Lenkorgane und
des Halterahmens,
F i g. 6 ist ein Schnitt entlang der Linie VI-VI in F i g. 5, F i g. 7 zeigt Details und geometrische Eigenschaften
an einer erfindungsgemäßen beweglichen Verschlußplatte,
F i g. 8 zeigt in vereinfachter Darsteüung ähnlich der
F i g. 1 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schieberverschlusses im Vertikalschnitt
entlang der Linie VIII-VIlI in F i g. 9, und F i g. 9 ist ein Schnitt entlang der Linie IX-IX in F i g. 8
unter Weglassung des Verschlußgehäuses.
Beira Schieberverschluß nach F i g. 1 und 2 handelt es
sich um einen sogenannten Dreiplatten-Verschluß, welcher in bekannter Weise an der Unterseite eines
Schmelzegefäßes, beispielsweise einem Zwischengefäß einer Stranggießanlage, angebaut ist. Vom Gefäß sind
nur der metallische Außenmantel 1 und die feuerfeste Auskleidung 2 angedeutet. In eine öffnung des Außenmantels
1 ist ein feuerfester Lochstein 3 eingesetzt, dessen Bohrung 4 den Anfang des sich durch den anschließenden
Verschluß nach unten erstreckenden, steuerbaren Durchflußkanals bildet.
Der Schieberverschluß ist als Ganzes mit 10 bezeichnet (F ig. 1). Dessen Gehäuse-Oberteil 11 ist in bekannter
nicht dargestellter Weise am Schmelzgefäß befestigt. Zur Steuerung des Schmelzedurchflusses erhält
der Verschluß drei feuerfeste Verschlußplatten, nämlich eine im Gehäuse-Oberteil 11 gehaltene ortsfeste Oberplatte 6 mit der öffnung 5, eine bewegliche Mittelplatte
7 und eine ortsfeste Unterplatte 8 mit einer zur öffnung 5 fluchtenden Durchflußöffnung. Die Unterplatte 8 ist
Bestandteil des wegnehmbar befestigten Verschluß-Unterteils 12, welcher nur strichpunktiert angedeutet ist, da
sein Aufbau für das Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht von Bedeutung ist. Vom Unterteil 12 her
oder auf andere nicht dargestellte Weise werden die drei Verschlußplatten zusammengespannt, so daß die
Mittelplatte 7 dauernd im Gleitkontakt mit den beiden ortsfesten Platten 6 und 8 steht.
Die bewegliche Verschlußplatte 7, üblicherweise »Schieberplatte« genannt, ist in einem metallischen Haiterahmen
14 gefaßt und bildet mit diesem zusammen den Verschlußschieber. An diesem ist über einen Gelenkbolzen
22 ein Linearantrieb befestigt, im vorliegenden Fall ein bei 25 verankerter hydraulischer Hubzylinder
24 mit Kolbenstange 23 (F i g. 3). Die Schieberplatte 7 enthält zwei wie üblich als runde Bohrungen hergestellte
Durchflußöffnungen 30 und 31. Seitlich neben diesen Bohrungen befindet sich der schraffiert angedeutete
Schließbereich 32 der Platte. In der dargestellten, geschlossenen Lage des Schiebers befindet sich der
Schließbereich 32 zwischen den Durchflußöffnungen der ortsfesten Ober- und Unterplatte. Durch Betätigen
des Hydraulikzylinders 24 und mit Hilfe von besonderen Lenkorganen, die nachstehend beschrieben werden,
kann wahlweise eine der beiden Bohrungen 30 oder 31 mit den Bohrungen in den ortsfesten Platten zur Dekkung
gebracht werden, um die Schmelze ausfließen zu lassen; durch entsprechende Antriebssteuerung können
dabei ratürlich auch Zwischenstellungen zur Drosselung
des Durchflußquerschnittes eingestellt werden.
Es ist noch zu erwähnen, daß bei geeigneter Gestaltung und Abstützung des Schiebers der Verschluß auch
in bekannter Weise als Zweiplatten-Schieberverschluß
ohne ortsfeste Unterplatte ausgeführt werden kann. An die Durchflußöffnung bzw. öffnungen der jeweils untersten
Platte schließt üblicherweise eine feuerfeste Ausgußhülse an (nicht dargestellt).
Als passive Lenkorgane für die Bewegung der Schie- s
berplatte 7 ist auf der Höhe des Schiebers auf jeder
Seite ein zweiarmiger, mittels Zapfen 16 am Gehäuse-Oberteil 11 schwenkbar gelagerter Führungsarm 15 angeordnet
Diese Führungsarme bilden stationäre, d. h. bei bewegtem Schieber stillstehende Bahnführungsmittel
für die Schieberplatte 7. An ihrem einen Ende sind die Führungsarme 15 über Gelenkbolzen 18 durch ein
Gestänge 17 verbunden, welches die Arme 15 dauernd parallel zueinander hält Die beiden Führungsarme mit
dem Gestänge 17 lassen sich aus der dargestellten Lage 15a in eine zweite, strichpunktiert angedeutete Lage
156 umstellen, beispielsweise mit Hilfe eines Steckbolzens 20 am Gestänge 17, welcher in entsprechende Arretierungsbohrungen
21a oder 21 b am Gehäuse-Oberteil 11 eingesetzt werden kann. Die Umstellung erfolgt
jeweils bei geschlossenem Verschluß, d. h. in der dargestellten Schließlage der Platte 7, ohne daß der Schieber
dabei eine Bewegung ausführt Die Umstellung der Arme 15 kann deshalb ohne weiters von Hand erfolgen,
z. B. mittels eines am Gestänge 17 befestigten und aus dem Verschlußgehäuse herausgeführten Hebels 19;
über diesen Hebel kann gegebenenfalls auch der Steckbolzen 20 aus der einen Arretierbohrung herausgezogen
und in die andere Bohrung wieder eingesetzt werden. Die Arretierung der Führungsarme 15 in ihren beiden
Endlagen kann aber natürlich auch auf andere Weise gelöst werden.
Zum Zusammenwirken mit den Führungsarmen 15 ist der Halterahmen 14 mit zwei Paaren von untereinander
parallelen Führungsflächen 26, 28 und 27, 29 versehea In der dargestellten Lage 15a ist der Schieber an den
Flächen 27, 29 zwischen den Armen geführt und in der Endlage \5b an den Flächen 26,28.
In jeder ihrer Endlagen a und b lenken die beiden Führungsarme 15 die vom Hydraulikzylinder 24 bewirkte
Verschiebung der Platte 7 in eine der beiden geraden Richtungen χ bzw. y, weiche vom Schließbereich 32 der
Platte zu den beiden Bohrungen 30 und 31 verlaufen. Zu diesen beiden Richtungen χ und y sind auch die Führungsflächen
27, 29 bzw. 26, 28 am Haiterahmen 14 parallel.
Die beiden Endlagen der Führungsarme und die entsprechenden Schieberbewegungen sind in den schematischen
F i g. 3 und 4 verdeutlicht In der arretierten Lage a, F i g. 3 führen also die Arme 15 den Schieber in der
Richtung x, d. h. die Schieberplatte mit dem Rahmen 14
wird zwischen der dargestellten Schließlage und der strichpunktiert eingetragenen Öffnungslage 14' verschoben,
in welcher die Bohrung 30 mit der ortsfesten Bohrung 5 fluchtet Umgekehrt erfolgt die Verschiebung
in der arretierten Lage b, F i g. 4 der Arme 15 in der Richtung y zwischen der (mit der Schließlage nach
Fig.3 übereinstimmenden) Schließlage und der Öffnungslage
14", in welcher die andere Bohrung 31 der Schieberplatte sich mit der ortsfesten Bohrung 5 deckt
Zu beachten ist, daß während der Umstellung der Führungsarme zwischen den beiden Endlagen der Schieber
mit der Schieberplatte 7 in der Schließposition keinerlei Bewegung ausführt, weshalb die Umstellung der passiven
Lenkorgane ohne nennenswerten Kraftaufwand möglich ist Ferner sind die Schieberbewegungen in den
Richtungen χ und y reine Linearbewegungen, d. h. der
Schieber wird nicht geschwenkt lediglich der Antriebszylinder 24 erfährt eine gewisse Auslenkung um seine
Verankerung 25.
Besonders günstige Verhältnisse ergeben sich, wenn die Führungsmittel so gestaltet sind, daß die beiden
Richtungen x, y einen Winkel «(Fig. 2) von 60° einschließen.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn (bei gegebener Hublänge der Schieberbev/egung) die beiden je durch
die Mitte der Bohrung 30,31 gehenden Richtungen x, y sich in einem Punkt 33 des Schließbereiches 32 kreuzen,
welcher Punkt dann eine einzige Schließposition definiert welche beiden Durchflußöffnungen gemeinsam
zugeordnet ist
Das Ausführungsbeispiel nach Fig.5 und 6 veranschaulicht
eine Variante für die stationären Bahnführungsmittel, was auch eine etwas abweichende Gestaltung
des Halterahmens 44 für die Schieberplatte 7 bedingt Im übrigen entspricht jedoch der Gesamtaufbau
des Verschlusses demjenigen des vorangehenden Ausführungsbeispiels und entsprechende Teile sind mit gleichen
Bezugszahlen bezeichnet
Als stationäre Bahnführungsmittel, welche die geraden Bewegungsrichtungen χ bzw. y des Schiebers bestimmen,
sind im vorliegenden Fall zwei Paare von ortsfesten, vorzugsweise im Gehäuse-Oberteil 11 eingelassenen
Schlitzen 46 und 47 vorgesehen. In zwei gegenüberliegenden Ansätzen des Halterahmens 44 ist je ein
Zapfen 43 eingesetzt, von denen jeder jeweils in einen Schlitz eines der beiden Schlitzpaare eingreift Wie dargestellt,
verlaufen die beiden Schlitze 46 zur Richtung χ und die Schlitze 47 zur Richtung y parallel. Zwecks Bestimmung,
in welcher Richtung der Schieber sich aus der dargestellten Schließposition heraus bewegen soll, ist
jedes Schlitzpaar mit einer Weiche versehen, im vorliegenden Fall in Form einer schwenkbar gelagerten Hülse
48, an welcher die Schlitze 46 und 47 münden und die mit einem Radialschlitz 50 versehen ist, welcher somit durch
Schwenken der Hülse auf den einen oder andern Führungsschlitz ausgerichtet werden kann. Um die Radialschlitze
50 beider Hülsen 48 koordiniert auszurichten, sind die Hülsen untereinander durch ein Gestänge verbunden,
im vorliegenden Fall gebildet durch von den Hülsen ausgehende Hebel 51, die je an einer Querstange
52 schwenkbar befestigt sind. Die Hebel 51 sind über einen diametral verlaufenden Schlitz in einem Bund 49
der Hülsen 48 an letzteren befestigt. Das von Hand zu betätigende Gestänge 51,52 läßt sich wiederum in zwei
Endlagen arretieren, beispielsweise mittels Steckbolzen 40, welcher in eine von zwei Positionierbohrungen 41a
oder 41 b einsteckbar ist Das Umstellen erfolgt jeweils in der dargestellten Schließposition der Schieberplatte
7, in welcher die Führungszapfen 43 sich innerhalb der Schlitze 50 im Zentrum der schwenkbaren Hülsen 48
befinden.
Je nachdem, in welcher Endlage die beiden Weichen arretiert sind, verschiebt sich der Schieber bei Betätigung
des einzigen Linearantriebs in Richtung χ oder y, indem die Zapfen 43 aus dem Schlitz 50 heraus entweder
in den Führungsschlitz 46 oder 47 übergehen. In F i g. 5 sind die zur Richtung χ und der Bohrung 30 gehörende
Öffnungsstellung 44' sowie die zur Richtung y und der Bohrung 31 gehörende Öffnungsstellung 44" strichpunktiert
angedeutet Die Bewegungen der Schieberplatte 7 bzw. des ganzen Schiebers sowie deren Endlagen
entsprechen genau den Darstellungen in F i g. 3 und 4. Auch in diesem Fall erfolgt also die Umstellung der
stationären Führungsmittel in der Schließposition der Schieberplatte, ohne daß der Schieber dabei eine Bewegung
ausführt
Gemäß F i g. 5 liegen die beiden Zapfen 43 ungefähr auf einer Geraden, welche die beiden Zentren der Bohrungen
30 und 31 verbindet, wodurch auch die Lage der Weichen 48, 50 und der Schlitzpaare 46, 47 am Verschlußgehäuse
gegeben ist (Umstellung der Weichen in der Schließposition des Schiebers). Davon abweichend
können aber die stationären Führungsmittel am Verschlußgehäuse und entsprechend die Zapfen am Halterahmen
auch an anderer Stelle angeordnet sein; eine solche andere Lage für die Zapfen 43 wäre beispielsweise
auf der Symmetrieachse des Schiebers, welche durch den Gelenkbolzen 22 verläuft. Im übrigen könnte auch
die Weiche, welche den Führungszapfen 43 in den einen oder anderen Schlitz lenkt, anders als dargestellt ausgebildet
sein.
Das weitere Ausführungsbeispiel eines Schieberverschlusses nach F i g. 8 und 9 unterscheidet sich wiederum
hauptsächlich in der Ausgestaltung der passiven, umstellbaren Lenkorgane, welche im vorliegenden Fall
die bewegliche Verschlußplatte auf zwei kreisbogenförmigen Bahnen führen. Der allgemeine Aufbau des (Dreiplatten-)Verschlusses
entspricht ebenfalls demjenigen gemäß F i g. 1 und 2, wobei die Teile, welche einander
entsprechen, mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind.
Die bewegliche Verschlußplatte, d.h. die Schieberplatte 7 ist in einem metallischen Halterahmen 74 gefaßt
und bildet mit diesem zusammen den Verschlußschieber. Am Halterahmen 74 ist über einen Gelenkbolzen 22
ein einziger Linearantrieb befestigt, beispielsweise eine hydraulische Zylinder-Kolbeneinheit, von welcher hier
nur die Kolbenstange 23 dargestellt ist. Seitlich neben den Durchflußöffnungen 30, 31 der Schieberplatte befindet
sich der schraffiert angedeutete Schließbereich 32 der Platte, der sich in der dargestellten, geschlossenen
Lage des Schiebers zwischen den Durchflußöffnungen 5 der ortsfesten Ober- und Unterplatte befindet.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die passiven Lenkorgane für die Verschiebung der beweglichen
Verschlußplatte 7 so gestaltet, daß die beiden den Bohrungen 30 und 31 zugeordneten Bewegungsbahnen
x, y kreisbogenförmig verlaufen. Im Zentrum jedes Kreisbogens χ bzw. y befindet sich im Halterahmen 74
eine Bohrung 75a bzw. 75b. Im feststehenden Teil des Verschlusses 10, vorzugsweise wie dargestellt im Gehäuse-Oberteil
11, sind entsprechende Bohrungen 77a bzw. 77b vorgesehen, welche in der Schließstellung des
Verschlußschiebers 7, 74 mit den Bohrungen 75a bzw. 756 fluchten.
Ein Schwenkbolzen 76 kann dann wahlweise in eines der beiden Bohrungspaare 75a, 77a bzw. 75b, 77b eingesetzt
werden. Je nachdem, in welches Bohrungspaar der Bolzen 76 eingesetzt ist, vollführt der Schieber bei Betätigung
des Linearantriebes die eine oder andere definierte Schwenkbewegung: Verbindet der Schwenkbolzen
76, wie dargestellt, die Bohrungen 75a und 77a, so wird die Durchflußbohrung 30 der Schieberplatte 7 auf
der Bahn χ in die Öffnungsstellung bewegt, d. h. mit der
Bohrung 5 zur Deckung gebracht; der Halterahmen 74 nimmt dann die strichpunktiert eingezeichnete Lage 74'
ein. Im anderen Fall, wenn der Schwenkbolzen 76 in die Bohrungen 75b, 77b eingesetzt ist, gelangt dagegen die
Durchflußbohrung 31 auf der Bahn y in die Öffnungsstellung, d. h. zur Deckung mit der feststehenden Bohrung
5. Die beiden Bewegungsbahnen χ und y schneiden sich somit im Punkt 33 auf der Achse der feststehenden
Durchflußbohrung 5. Um in der Öffnungsstellung eine genaue Überdeckung der Bohrungen 30 bzw. 31 mit der
Bohrung 5 sicherzustellen, kann die eine wie die andere Schwenkbewegung des Schiebers durch geeignete, allenfalls
einstellbare Anschläge für den Rahmen 74 begrenzt werden (nicht dargestellt).
Vorzugsweise befindet sich die Anlenkstelle des Linearantriebs (Gelenkbolzen 22) am Schieberrahmen 74,
wie aus Fig.9 hervorgeht, auf der Mittelsenkrechten (Symmetrieachse) zwischen den Bohrungen 75a und
75b. Indessen kann auch eine andere Anlenkstelle gewählt werden, sofern die Richtung der Antriebskraft
nicht durch eine der beiden Bohrungen verläuft.
Das Umstellen der passiven Lenkorgane 75,76,77 auf
die eine oder andere Bewegungsbahn x, y erfolgt, wie erwähnt, bei geschlossenem Verschluß, wenn beide
Bohrungspaare 75a, 77a und 75έ>, 77b miteinander in
Deckung sind. Der Schwenkbolzen 76 läßt sich dann leicht umstecken, was mit Hilfe eines geeigneten Betätigungshebels
od. dgl. auch von außerhalb des Verschlußgehäuses möglich ist; selbstverständlich ist auch eine
geeignete Arretierung des Bolzens vorzusehen (nicht dargestellt).
Anhand der F i g. 7 wird nachstehend ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen beweglichen, feuerfesten
Verschlußplatte (Schieberplatte 7) im einzelnen beschrieben. Im dargestellten Fall sind die Durchmesser
der beiden Bohrungen 30 und 31 verschieden. Bezüglich der beiden (geraden oder kreisbogenförmigen) Bewegungsbahnen
χ und y, welche durch die Mitten dieser Durchflußöffnungen gehen, sowie der Lage der beiden
öffnungen gemeinsam zugeordneten Schließposition 33 gilt jedoch das weiter oben Gesagte. Im Schließbereich,
d. h. hier in der Schließposition 33, ist die Schieberplatte nach F i g. 7 mit einer Vorrichtung 63 zur Einführung
von Gasen in den Durchflußkanal bei geschlossenem Verschluß versehen. Bei 64 ist ein entsprechender Gasleitungsanschluß
am Halterahmen 14 angedeutet, wobei ein Gaskanal durch den Rahmen und das Innere der
Schieberplatte wie angedeutet zur Vorrichtung 63 führt. Vorrichtungen dieser Art zur Gaseinführung sind im
Zusammenhang mit andersartigen Schieberverschlüssen bzw. Schieberplatten an sich bekannt.
Wesentlich an der Schieberplatte 7 sind gewisse geometrische Verhältnisse bezüglich der Plattenfläche und
ihrer Umrandung, an welcher sie vom metallischen Rahmen 14 lagerichtig eingefaßt ist, (selbstverständlich
kann es sich auch um den Halterahmen 44 oder 74 oder einen anderen metallischen Rahmen handeln). Wie ersichtlich,
ist die wesentliche Begrenzung der Plattenfläche durch drei gerade Abschnitte 56,57 und 58 gebildet,
die auf den drei Seiten e, f, g eines gleichseitigen Dreiecks liegen. Ferner sind die beiden Bohrungen 30,31 auf
der Plattenfläche so angeordnet, daß ihre Mitten je auf einer Winkelhalbierenden r bzw. s des genannten Dreiecks
liegen. Die Ecken der Platte 7 können abgeschrägt sein, jedoch werden mit Vorteil die drei geraden Abschnitte
56,57, 58 durch drei Kreisbögen 60, 61 und 62 verbunden, wobei zwei Bögen 60,62 mit gleichem Radius
konzentrisch zu je einer Durchflußöffnung 30, 31 verlaufen. Der dritte Bogen 61 kann ebenfalls gleichen
Radius aufweisen, jedoch kann zweckmäßigerweise der Radius größer oder kleiner gewählt werden, damit (in
Verbindung mit einer entsprechenden Gestaltung des Rahmens) gewährleistet ist, daß die Platte nur in einer
Lage in den Rahmen eingesetzt werden kann. Das Einspannen der Platte 7 im Rahmen 14 erfolgt beim vorliegenden
Beispiel mittels Druckschrauben 59, welche im einen Schenkel des Rahmens 14 sitzen und gegen den
geraden Abschnitt 56 drücken, wodurch die Abschnitte
$
9
ψ 57 und 58 der Platte gegen die beiden andern Schenkel
■ des Rahmens gepreßt werden. Die feuerfeste Platte 7
|ϊ kann aber natürlich auch auf andere Weise im metalli-
|,;· sehen Rahmen 14 lösbar gehalten werden.
'ß Bei der beschriebenen geometrischen Gestaltung der 5
P Platte verlaufen die Bewegungsrichtungen χ und y par-
;V allel zu den Abschnitten 57 bzw. 58; sie schneiden sich
'::■ auf der dritten Winkelhalbierenden t des Dreiecks
''■}. (Schließposition 33). Die beschriebene Formgebung errs
laubt, ausgehend von vorgegebenen Bohrungsdurch- 10
fei messern und Hublängen der Schieberbewegung, eine
fcjj optimale Ausnützung des dem Verschleiß ausgesetzten
§ Feuerfestmaterials: Die Schließposition 33 und die Mitten
der Bohrungen 30 und 31 bilden ebenfalls ein gleichseitiges Dreieck, welches ringsum von einem im wesent- 15
liehen überall gleich breiten Rand der Plattenfläche umgeben ist
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
Claims (8)
1. Schieberverschluß für den Ausguß metallurgischer Gefäße, mit feuerfesten Verschleißteilen in
Form einer am Ausguß anschließenden, ortsfesten Bodenplatte, sowie einer mit Halterahmen in Berührungen
des Verschlußgehäuses mittels Linearantrieb verstellbaren Schieberplatte, die einen Schließbereich
und zwei auf einer Seite neben demselben liegende, wahlweise unter die Durchflußöffnung der
Bodenplatte stellbare Durchflußöffnungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in Schließposition
(33) des Verschlusses die am Verschlußgehäuse (11) vorgesehenen Führungen (15, 16, 17, 18
bzw. 46,47,48,50,51,52 bzw. 77) und die am Halterahmen
(14 bzw. 74) der Schieberplatte (7) vorgesehenen Gegenführungen (26,28; 27,29 bzw. 43 bzw.
75) in zwei Führungsbannen (x oder y) umstellbar ausgebildet sind, an denen die an den Linearantrieb
(23, 24) angelenkte Schieberplatte (7) aus einer Schließposition (33) heraus mit der einen oder anderen
Durchflußöffnung (30 oder 31) unter die Durchflußöffnung (5) der Bodenplatte (6) bringbar ist
2. Schieberverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungsbahnen (x,
y) einen Winkel (ac) einschließen, dessen Scheitel die gemeinsame Schließposition (33) für beide, spiegelbildlich
zur Verstellgeraden des Linearantriebes (23, 24) angeordneten Durchflußöffnungen (30, 31) der
Schieberplatte (7) bildet.
3. Schieberverschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseführungen
(15 bis 18) zwei schwenkbar gelagerte, durch ein Lenkergestänge (17) parallel gekoppelte und für jede
Führungsbahn (x, y) arretierbare Führungsarme (15) aufweisen, die mit vier am Halterahmen (14) der
Schieberplatte (7) paarweise parallel vorgesehenen Gegenführungsflächen (26 bis 29) zusammenwirken
(F ig. 1-4).
4. Schieberverschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseführungen
(46 bis 52) zwei Schlitzpaare (46, 47) aufweisen mit zwei im Winkel (») zueinander stehenden, die Führungsbahnen
(x, y) bestimmenden Schlitzen (46 und 47) und im Winkelscheitel angeordneten Stellhülsen
(48), in die am Halterahmen (44) der Schieberplatte (7) befestigte Zapfen (43) eingreifen und die Radialschlitze
(50) tragen, die mittels über ein Lenkergestänge (52) parallel gekoppelter Verstellhebel (51)
auf die einzelnen Schlitze (46 oder 47) stellbar und dort arretierbar sind (F i g. 5).
5. Schieberverschluß nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkergestänge (17
und 52) mit zwei die Führungsbahnen (x, y) am Verschlußgehäuse (11) festlegenden Bolzenarretierungen
(20,21a, 21 b bzw. 40,41a, 416,) ausgestattet und
mit einem aus dem Gehäuse (11) herausgeführten Verstellhebel (19) verbunden sind.
6. Schieberverschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die am Verschlußgehäuse
(11) vorgesehenen Führungen (77a und 77ft,) als
Bohrungen ausgebildet sind, an die zum Erzeugen einer der Führungsbahnen (x oder y) wahlweise eine
der beiden am Halterahmen (74) der Schieberplatte (7) vorgesehenen, in Schließstellung deckungsgleichen
Gegenführungsbohrungen (75a oder 75b) mittels Steckbolzen (76) anschließbar ist (F i g. 8,9).
7. Feuerfeste Schieberplatte für einen Schieberverschluß nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Umfang der Platte (7) im Halterahmen (14, 44, 74) durch drei gerade Abschnitte
(56,57,58) bestimmt ist, die mit drei Seiten
(e, f, g) eines gleichseitigen Dreiecks deckend sind,
auf dessen Winkel halbierenden (r, s, p) die Mittelpunkte der Durchflußöffnungen (30, 31) sowie der
Schließposition (33) liegen (F i g. 7).
8. Feuerfeste Schieberplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Abschnitte (56,
57, 58) durch drei Kreisbogen verbunden sind, von denen die Bögen (60, 62) mit gleichem Radius konzentrisch
zu je einer Durchflußöffnung (30,31) verlaufen, wogegen der Radius des dritten Kreisbogens
(61) von den anderen Radien verschieden ist
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