-
Kraftfahrzeugsitz
-
Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugsitz, der die Merkmale des
Überbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
-
Bei einem bekannten Krtlfi'frrhrzeugsitz dieser Art (DE-OS 27 29 h39)
ist der am Polsterträger der Rückenlehne angelenkte Hebel auch am hinteren Ende
des den Polsterträger für den Sitzteil bildenden Rohrlahmens sowie an der Gleitschiene
angelenkt. Außerdem ist an der Gleitschiene im Abstand vor der Anlenkstelle des
Hebels eine Rollenffihrung für den Rohrrahmen angeordnet, welche nicht nur eine
Verschiebung des Rohrrahmens in Längsrichtung der Cleitschiene zuläßt sondern auch
eine Schwenkbewequng, da der Hebel bei seiner Schwenkbewegung um die Anlenkstelle
an der Gleitschiene den Polsterträger des Sitzteils nicht nur in Schienenlängsricihtung
verschiebt, sondern dabei auch anhebt und wieder absenkt. Störend ist bei diesem
Fahrzeugsitz nicht nur ctas Fehlen einer Neigungsuerstelleinrichtung für die Rückenlehne,
sondern auch die Ausbildung des Polsterträgers der Rückenlehne sowie i nshes'ndere
die Art der Verbindung de< Polsterträgers mit dem der S1tzl Sitzlängsverstellung
dienenden Schienenpaar, mit der es zumindest schwierig ist, die an moderne Kraftfahrzeugsitze
gestellten An forderungen zu erfüllen.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Kraftfahrzeugsitz
zu schaffen, der nicht nur in Sitzlöngarichtung verstellbar ist und unabhängig hiervon
nach vorne geschoben wird, wenn man die Rückenlehne nach vorne klappt, sondern darüberhinaus
konstruktiv so gestaltet ist, daß alle wesentlichen Anforderungen, welche an Fahrzeugsitze
gestellt werden, beispielsweise eine hohe Belastbarkeit, wie sie bei der Befestigung
von Sicherheitsgurten am Sitz auftritt, die Verwendbarkeit eines üblichen Gelenkbeschlages,
die Einbaumöglichkeit von Sitzhöhen- und Sitzneigungsverstelleinrichtungen und dergl.,
erfüllbar sind. Diese Aufgabe löst ein Kraftfahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruches
1.
-
Die Oberschiene ermöglicht eine Verbindung mit dem Polsterträger des
Sitzteils einerseits sowie der Gleitschiene und/oder der Führungsschiene andererseits,
die nicht nur kostengünstig und raumsparend ist, sondern auch die übertragung hoher
Kräfte ermöglicht und es ohne weiteres zuläßt, Sitzverstelleinrichtungen vorzusehen
sowie übliche Gelenkbeschläge zu verwenden. Dank der Schlitzführung in der Gleitschiene
für den Zapfen des Hebels kann dabei der Hebel, welcher die Schwenkbewegung der
Rückenlehne in eine Längsverschiebung der Oberschiene umsetzt, starr mit dem unteren
Beschlagteil verbunden sein, so daß auch insoweit der erfindungsgemäße Sitz eine
einfache Konstruktion aufweist.
-
Die Oberschiene ermöglicht es auch, in einfacher Weise eine Veränderbarkeit
der Sitztiefe zu verwirklichen, da sie aus zwei in Schienenlängsrichtung relativ
zueinander verstellbaren Teilen bestehen kann. Ferner kann in die Oberschiene eine
Höhen-oder Neigungsverstellung integriert werden.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat die Führungsschiene, die
auch zur Versteifung der Bodenplatten des Fahrzeuges dienen kann, ein Querschnittsprofil
gemäß Anspruch 5. Ein derartiges Querschnittsprofil ist nicht nur im Hinblick auf
den Eingriff der Gleitschiene und/oder Oberschiene von Vorteil, sondern auch
im
Hinblick auf die Ausbildung der Sperrvorrichtung, welche die Gleitschiene gegen
eine Längsverschiebung in der Führungsschiene sichert. Dies gilt insbesondere bei
einer Ausbildung dieser Schienen gemäß Anspruch 6.
-
Bevorzugte Ausbildungen der Schienen, durch die sich vorteilhafte
gegenseitige Abstützungen ergeben, sind Gegenstand der Ansprüche 7 bis 11.
-
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
-
Es zeigen: Fig. 1 eine schematisch und teilweise in Längsrichtung
geschnitten dargestellte Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels, Fig. 2
einen Schnitt nach der Linie II - II der Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt entsprechend
Fig. 2 eines zweiten Ausführungsbeispiels.
-
Ein als Ganzes mit 1 bezeichneter Kraftfahrzeugsitz ist mit Hilfe
von zwei in Sitzlängsrichtung verlaufenden sowie im Abstand nebeneinander angeordneten
Führungsschienen 2 mit dem Boden des Kraftfahrzeuges oder einer an diesem befestigten
Konsole verbunden. In diese beiden Führungsschienen 2 greift längsverschiebbar je
eine Gleitschiene 3 ein, und zwar derart, daß ein Formschluß in allen Richtungen
mit Ausnahme der Schienenlängsrichtung vorhanden ist. Der Sitz ist deshalb in Längsrichtung
verstellbar. In jeder der beiden Gleitschienen 3 ist eine Oberschiene 4 längsverschiebbar
geführt, wobei auch hier der Eingriff so ausgebilet ist, daß ein Formschluß in allen
Richtungen mit Ausnahme der Schienenlängsrichtung vorhanden ist. An den beiden spiegelbildlich
gleich ausgebildeten Oberschienen 4 ist ein nicht dargestellter Polsterträger des
Polsters 5 des Sitzteils befestigt. Die Oberschienen 4 können aber auch die Seitenholme
eines solchen Polsterträgers bilden.
-
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist außen an die beiden Oberschiene nen
4, welche den Sitzteil seitlich begrenzen, der Unterteil 6 je eines in bekannter
Weise ausgebildeten, als Ganzes mit 7 bezeichneten Gelenkbeschlages angelenkt, wobei
die durch je einen Zapfen 8 gebildeten Achsen miteinander fluchten. Jeder der beiden
Zapfen 8, mit dem der zugeordnete Unterteil 6 fest verbunden ist, ist drehbar in
einer in eine Bohrung der Oberschiene 4 eingesetzten Lagerbuchse 28 gelagert.Die
Rückenlehne 9, deren Polsterträger mit dem Oberteil 10 der beiden Beschläge 7 fest
verbunden ist, kann deshalb nicht nur mit Hilfe der Gelenkbeschläge 7 in ihrer Neigungslage
verstellt und festgestellt werden, sondern auch, wie in Fig. 1 mit strichpunktierten
Linien angedeutet, nach vorne geklappt werden, um bei einem zweitürigen Wagen den
Zugang zu den Rücksitzen zu erleichtern. Ein am Unterteil 6 jedes Gelenkbeschlages
7 angelenkter Verriegelungshaken 11 kann, wenn die Rückenlehne 9 ganz nach hinten
geklappt ist, einen an der Oberschiene 4 vorgesehenen Bolzen 12 hintergreifen und
dadurch den Unterteil 6 in dieser Lage starr mit der Oberschiene 4 verbinden. Um
die Verriegelungshaken 11 in ihre Freigabestellung zu schwenken, ist eine nicht
dargestellte, in bekannter Weise ausgebildete Betätigungseinrichtung vorhanden.
-
Damit der Sitzteil nach vorne verschoben wird, wenn man die Rückenlehne
9 nach vorne klappt, was zusätzlich den Zugang zu den Rücksitzen eines zweitürigen
Wagens erleichtert, aber auch wieder in die Ausgangsstellung zurückkehrt, wenn die
Lehne wieder in ihre Normallage zurückgeklappt wird, ist mit dem Unterteil 6 beider
Gelenkbeschläge 7 je ein Hebel 13 fest verbunden, und zwar derart, daß er den einen
und der Unterteil 6 den anderen Arm eines doppelarmigen, in der Lagerbuchse 28 gelagerten
Schwenkhebels bildet. Da beide Hebel 13 spiegelbildlich gleich ausgebildet und in
gleicher Weise mit dem zugeordneten Unterteil 6 verbunden sind, ist im folgenden
die Ausbildung und Verbindung nur eines der beiden Hebel 13 beschrieben.
-
Der aus Stahlblech bestehende Hebel 13 ist, wie Fig. 2 zeigt, doppelt
abgekröpft und erstreckt sich, wie Fig. 1 zeigt, etwa in Richtung der Verbindungslinie
zwischen dem Zapfen 8 und der Schwenkachse des Gelenkbeschlages 7, also schräg nach
unten und vorne bis zur Gleitschiene 3. Der Hebel 13 liegt mit seinem drehfest mit
dem Zapfen 8 verbundenen Ende innen an der Oberschiene 4 an, wohingegen der ebenfalls
drehfest mit dem Zapfen 8 verbundene Unterteil 6 des Gelenkbeschlages neben der
Außenseite der Oberschiene 4 liegt. Am freien Ende des Hebels 13 trägt dieser einen
parallel zum Zapfen 8 angeordneten Führungsbolzen 14, der in eine geradlinige Führungsnut
15 eingreift.
-
Die Führungsnut 15 ist, wie insbesondere Fig. 1 zeigt, durch einen
Durchbruch in einer Platte 3' gebildet, welche an der Innenseite des oberen Teils
der Gleitschiene 3 angeschweißt ist und sich von hier aus frei nach unten erstreckt.
Wie Fig. 1 ferner zeigt, erstreckt sich die Führungsnut 15 in vertikaler Richtung.
Ihre Länge ist so gewählt, daß der Führungsbolzen 14 sich frei gegen das untere
Ende bewegen kann, wenn die Rückenlehne 9 nach vorne geklappt wird und dabei der
Hebel 13 zusammen mit dem Zapfen 8 schwenkt, was wegen des Eingriffs des Führungsbolzens
14 in die Führungsnut 15 gleichzeitig eine Längsverschiebung des Zapfens 8 und zusammen
mit diesem des gesamten Sitzes nach vorne zur Folge hat, wie dies mit strichpunktierten
Linien in Fig. 1 dargestellt ist. Bei der Klappbewegung der Rückenlehne nach hinten
wird dann im gleichen Maße der Sitz wieder zurückgeschoben. Dabei bewegt sich der
Führungsbolzen 14 in der Führungsnut 15 nach oben in die in Fig. 1 dargestellte
Lage.
-
Die aus Stahlblech bestehende Führungsschiene 2 hat, wie Fig. 2 zeigt,
ein im wesentlichen C-förmiges Querschnittsprofil, wobei das Profil nach innen offen
ist, weil die beiden Führungsschienen 2 für eine Befestigung am Tunnel bzw. an der
Türschwelle vorgesehen sind. In den durch den oberen Schenkel der Führungsschiene
2 gebildeten, U-förmigen, nach unten offenen Kanal greift von unten her ein nach
oben abgewinkelter Randstreifen der Gleitschiene 3 ein, die aus zwei miteinander
verschweißten
Schienenteilen zusammengesetzt ist. Der andere Schienenteil
greift von oben her mit seinem unteren Randstreifen in einen ebenfalls im Querschnitt
U-förmigen, jedoch nach oben offenen Kanal der Führungsschiene 2 ein, der vom anderen
Schenkel gebildet wird. In Schienenlängsrichtung im Abstand voneinander angeordnete
Gleitkörper 16 aus Kunststoff liegen einerseits an den in die Führungsschiene 2
eingreifenden Randstreifen der Gleitschiene 3 und andererseits an der Innenwandung
der Führungsschiene 2 spielfrei an, so daß die Gleitschiene 3 spielfrei, aber leichtgängig
in der Führungsschiene 2 geführt ist.
-
Der nach oben über die Führungsschiene 2 überstehende und diese teilweise
übergreifende Teil der Gleitschiene 3 hat eine C ähnliche Querschnittsform, wobei
der zwischen den hakenförmigen Schenkeln gebildete mittig liegende Längsschlitz
oben liegt und den Eingriff der Oberschiene 4 erlaubt, welche die beiden Schenkelenden
hakenförmig hintergreift, wodurch die Oberschiene 4 formschlüssig mit der Gleitschiene
in Eingriff steht. Der in die Gleitschiene 3 eingreifende Teil der Oberschiene 4
liegt auf in Schienenlängsrichtung im Abstand voneinander angeordneten Gleitkörpern
17 aus Kunststoff auf, wodurch eine leichtgängige Verschiebbarkeit der Oberschiene
in der Gleitschiene gewährleistet ist. Außer den Gleitkörpern 17 können zusätzliche
Gleitkörper vorgesehen sein, welche den einen oder beide nach oben weisenden unteren
Endabschnitte 4' der Oberschiene 4 zusammen mit den Gleitkörpern 17 spielfrei in
der Gleitschiene führen.
-
Für die Verriegelung der Gleitschiene 3 mit der Führungsschiene 2
in den innerhalb des Längsverstellbereiches des Sitzes wählbaren Positionen ist
bei der einen in Fig. 2 dargestellten Führungsschiene 2 der untere Schenkel derart
verlängert, daß er im Anschluß an den Führungskanal für die Gleitschiene einen U-förmigen,
nach unten offenen Kanal bildet, in den der eine Schenkel des U-förmigen unteren
Endes einer Platte 18 eingreift, die innen neben der Gleitschiene 2 in der gleichen
Ebene wie die Platte 3' angeordnet und wie diese mit dem oberen Teil der
Gleitschiene
verschweißt ist. Die Platte 18 ist, wie Fig. 1 zeigt, in Schienenlängsrichtung im
Vergleich zur Gleitschiene 3 wesentlich kürzer als diese. Ihr in den Kanal der Führungsschiene
2 eingreifender Schenkel ist mit mehreren in Schienenlängsrichtung im Abstand voneinander
angeordneten Durchbrüchen 19 versehen, mit denen je ein Durchbruch 20 in dem zu
diesem Schenkel parallelen Teil der Platte 18 fluchtet. Die Durchbrüche 19 und 20
sind auf Durchbrüche 21 in der Führungsschiene ausrichtbar, die dort in beiden den
U-förmigen Kanal bildenden Bereichen vorgesehen sind und je eine Reihe bilden, die
sich über den Längsverstellbereich des Sitzes erstreckt. Ein plattenförmiges Verriegelungselement
22, das am oberen Rand der Platte 18 mit in Längsrichtung der Gleitschiene 3 liegender
Achse schwenkbar gelagert ist, legt sich in einer Sperrstellung an die Innenseite
der Platte 18 an und durchgreift mit hakenartigen Zähnen 22t die sich deckenden
Durchbrüche 19, 20 und 21 der Platte 18 und der Führungsschiene 2.
-
In der Regel genügt eine erriegclung der Gleitschiene 3 mit der Führungsschiene
2 auf der einen Sitzseite. Daher sind die für diese Verriegelung erforderlichen
Teile nur an den in Fig. 2 dargestellten Schienen vorgesehen, die im übrigen spiegelbildlich
gleich ausgebildet sind.
-
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich
von dem vorstehend erläuterten nur dadurch, daß die Schienen teilweise eine andere
Ausbildung haben. Daher sind im folgenden nur diese Unterschiede erläutert. Im übrigen
wird auf die Ausführungen zu dem ersten Ausführungsbeispiel Bezug genommen. Sich
entsprechende Teile sind mit um 100 größeren Bezugszahlen gekennzeichnet.
-
Die innen neben der Führungsschiene 102 angeordnete Gleitschiene 103
ist mit mehreren in Schienenlängsrichtung im Abstand voneinander angeordneten Lagerzapfen
123 versehen, die stehbolzenartig in die im Querschnitt wie die Führungsschiene
des ersten Ausführungsbeispiels ausgebildete Führungsschiene 102 eingreifen
und
frei drehbar je eine mit einer umlaufenden Auskehlung versehene Laufrolle 124 und
ein Laufrad 125 tragen. Die Laufräder 125, die ebenso wie die Laufrollen 124 aus
Kunststoff bestehen, greifen in die von den beiden Schenkeln der Führungsschiene
102 gebildeten Kanäle ein und stützen die Gleitschiene 103 praktisch spielfrei in
der Führungsschiene 102 ab.
-
Der die Lagerzapfen 123 tragende Teil der Gleitschiene ist im Bereich
seines unteren Randes nach innen unter Bildung eines U-förmigen, nach oben offenen
Kanales gebogen, dessen außen liegender Schenkel in den U-förmigen, nach unten offenen
Kanal eingreift, den der untere Schenkel der Führungsschiene 102 bildet. Wie bei
dem ersten Ausführungsbeispiel sind diese ineinander greifenden Teile der Gleitschiene
103 und der Führungsschiene 102 mit je einer sich in Schienenlängsrichtung erstreckenden
Reihe von Durchbrüchen 119 und 120 bzw. 121 für den Druchgriff der Zähne 122' eines
Verriegelungselementes 122 versehen.
-
Der obere Randbereich des die Lagerzapfen 123 tragenden Teils der
Gleitschiene 103 ist nach innen unter Bildung eines U-förmigen nach unten offenen
Kanals abgebogen, in den von unten her ein nach außen abgebogener Randstreifen der
Oberschiene 104 eingreift. Dabei ist dieser Randstreifen durch in Schienenlängsrichtung
im Abstand voneinander angeordnete Gleitkörper 126 aus Kunststoff spielfrei, aber
gut gleitend in dem durch die Gleitschiene 103 gebildeten Kanal geführt. Ein weiter
außen liegender Teil der Oberschiene 104 ist längs eines unteren Randes ebenfalls
nach außen unter Bildung eines nach oben offenen, U-förmigen Kanals abgebogen. Diese
Randpartie liegt mit ihrem halbkreisförmig gekrümmten Bereich auf den Laufrollen
124 auf, deren Auskehlung an die Krümmung dieses Bereiches angepaßt ist.
-
In im Querschnitt U-förmige Gleitkörper 127 aus Kunststoff, welche
spielfrei in diesen von der Gleitschiene 3 gebildeten Kanal im Abstand voneinander
eingesetzt sind, greift spielfrei von oben her in das nach unten weisende Ende des
oberen Schenkels der Führungsschiene 102 ein. Dadurch ist eine spielfreie
sowie
leichtgängige Führung der Oberschiene 104 sowohl durch die Gleitschiene 103 als
auch durch die Führungsschiene 102 und außerdem der Gleitschiene 103 in der Führungsschiene
102 gewährleistet. Im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier also
ein formschlüssiger Eingriff der Oberschiene 104 nicht nur mit der Gleitschiene
103 vorhanden, sondern in Querrichtung und nach oben hin auch mit der Führungsschiene
102.
-
Das plattenförmige Verriegelungselement 122, dessen Zähne 122' in
der Verriegelungsstellung die Durchbrüche in der Führungsschiene 102 und der Gleitschiene
103 durchgreifen, liegt in der in Fig. 3 dargestellten Sperrstellung im wesentlichen
in derselben vertikalen Ebene wie die die Führungsnut 115 aufweisende Platte 103',
die im Bereich ihres oberen Endes an der Innenseite des oberen Teils der Gleitschiene
angeschweißt ist.
-
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die allein
nur aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen Bestandteile
der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht
in den Ansprüchen erwähnt sind.