DE3410486A1 - Kupplungsvorrichtung zwischen einem zugfahrzeug und einem anhaenger - Google Patents
Kupplungsvorrichtung zwischen einem zugfahrzeug und einem anhaengerInfo
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Description
PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER
74
»West fali,a-Werke .Fjranz Knebel und Söhne ,Kommanditgesellschaft
'Am Sandberg, *484Ö Wiedenbrücic
Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung zwischen einem Zugfahrzeug und einem eine Deichsel sowie mindestens
eine damit starr verbundene Achse aufweisenden Anhänger, bestehend aus einem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkviereck,
dessen z.B. den Steg bildendes Glied am Zugfahrzeug quer und symmetrisch zu dessen Längsachse befestigt ist, während dessen
beispielsweise die Koppel bildendes Glied an der Deichselspitze des Anhängers ebenfalls quer und symmetrisch zu dessen Längsachse
angreift, und bei dem die einander zugeordneten Enden von Steg und Koppel jeweils durch einen Lenkarm über zwei
Drehgelenke miteinander in Verbindung stehen.
Kupplungsvorrichtungen dieser Art sind bereits bekannt, wie beispielsweise aus der Druckschrift "Recreational Vehicle
Dynamici" SAE SP 463 hervorgeht, die über einen vom 25. bis Februar 1980 in Detroit stattgefundenen Kongreß und eine Ausstellung
berichtet.
Solche, mit einem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks arbeitenden, Kupplungsvorrichtungen, haben gegenüber den herkömmlicherweise
zwischen Einachsanhängern und Zugfahrzeug benutzten Kugelkupplungen den beträchtlichen Vorteil, daß sich
zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger gewissermaßen ein Sattelschleppereffekt einstellt, indem nämlich die Kupplungs-
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vorrichtung so wirkt, als ob der Deichseldrehpunkt des Anhängers am Zugfahrzeug mit mehr oder weniger großem Abstand
vor dessen Hinterachse liegen würde.
Dieser Sattelschleppereffekt erhöht in beträchtlichem Maße die Pendelstabilität zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger
bei hohen Fahrgeschwindigkeiten und großen Kurvenradien, wie sie auf Autobahnen üblich sind. Bei Langsamfahrt, und zwar
insbesondere beim Befahren von Straßen mit engen Kurvenradien, erweist sich jedoch die Wirkungsweise der Kupplungsvorrichtungen
mit als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecken als nachteilig. Je weiter nämlich das Lenktrapez der Kupplungsvorrichtung aus
seiner der Geradausfahrt entsprechenden Symmetrielage zur Längsachse des Zugfahrzeuges und zur Längsachse des Anhängers
verschoben wird, um so verlagert sich der momentane Drehpol der vor der Hinterachse des Zugfahrzeuges gelegenen, imaginären
Deichselanlenkung des Anhängers seitwärts von der Längsachse des Zugfahrzeuges weg. Die Folge dieser an sich unerwünschten
seitlichen Auslenkung des momentanen Drehpols der Anhänger-Deichsel relativ zum Fahrzeug ist dann, daß die Räder des Anhängers
nicht auf dem Kurvenradius des gemeinsamen Wendepunktes für Fahrzeug und Anhänger laufen, sondern auf dem Kurvenradius
eines hierzu versetzten Drehpunktes. Es stellt sich daher zwischen Zugfahrzeug und dem Anhänger beträchtliche Querkraft ein, die
vielfach so groß werden kann, daß der Anhänger in Richtung der Radachse verschoben wird und seine Räder auf der Fahrbahn radieren.
Da Gespanne aus Zugfahrzeug und Einachsanhängern nicht nur auf Autostraßen mit großen Kurvenradien und/oder mit hohen Fahrgeschwindigkeiten
betrieben werden, sondern mindestens auch im gleichen Umfang auf üblichen Land- und innerörtlichen Straßen
mit engen Kurvenradien und/oder geringer Fahrgeschwindigkeit
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benutzt werden müssen, ist zur Verminderung der sich hierbei einstellenden Schwierigkeiten schon als Weiterbildung
eine gattungsähnliche Kupplungsvorrichtung bekannt geworden, bei der die Funktionsteile des als Lenktrapez ausgebildeten
Gelenkvierecks teilweise am Zugfahrzeug und teilweise am Anhänger montiert sowie dabei lösbar miteinander zu kuppeln sind.
Das am Zugfahrzeug montierte Funktionsteil ist dabei als sogenannter
Zwillingskugelkopf gestaltet, der quer, aber symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs befestigt ist- Mit jedem der
beiden Kugelköpfe läßt sich dabei über ein übliches Kugelschalen-Kupplungsteil das freie Ende eines der beiden Lenkarme
des Gelenkvierecks in Verbindung bringen, wobei diese Lenkarme an den Enden der an der Deichselspitze des Anhängers
quer und symmetrisch zu dessen Längsachse montierten Koppel angelenkt sind.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß durch die Ausstattung des als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks mit einer sogenannten
Zwillingskugelkupplung bei der bekannten Kupplungsvorrichtung keine wesentlichen Verbesserungen im Betriebsverhalten
erreicht werden können, weil die beiden Kupplungsbereiche der Zwillingskugelkupplung sich in ihrer Bewegungsfreiheit
gegenseitig erheblich beeinträchtigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kupplungsvorrichtung
der eingangs angegebenen Gattung zu schaffen, die bei Gespannfahrt eines Zugfahrzeuges mit Anhänger den Sattelschleppereffekt
gewährleistet, und trotzdem aber eine optimale Bewegungsfreiheit zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zuläßt und dadurch
das Auftreten schädlicher Überbeanspruchungen unterbindet.
Die Lösung dieser Aufgabe wird nach dem Kennzeichen des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das den Steg
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bildende Glied des Lenktrapezes symmetrisch zur Längsachse (x-Achse) des Zugfahrzeuges an diesem über -ein Gelenk aufgehängt
ist, das außer einem Freiheitsgrad um die Längsachse lediglich noch einen weiteren Freiheitsgrad um eine zur
Querachse (y-Achse) des Zugfahrzeuges parallele Achse aufweist.
Der besondere Vorteil dieser Ausgestaltung für eine gattungsgemäße
Kupplungsvorrichtung liegt darin, daß Relativbewegungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger mit zwei Freiheitsgraden
ohne irgendwelche Rückwirkungen auf das als Lenktrapez ausgebildete Gelenkviereck möglich sind. 'So können zwischen dem
Zugfahrzeug und dem Anhänger sogenannte Wankbewegungen um die Längsachse (x-Achse) und auch sogenannte Nickbewegungen
um eine zur Querachse (y-Achse) parallele Achse problemlos stattfinden.
Als Gelenk zwischen dem Zugfahrzeug und dem den Steg bildenden Glied des Lenktrapezes könnte ohne weiteres ein Kreuzgelenk
vorgesehen werden, das eine mit der Längsachse (x-Achse) des Zugfahrzeuges zusammenfallende Gelenkachse sowie eine diese
horizontal kreuzende Querachse aufweist, die sich parallel zur Querachse (y-Achse) des Zugfahrzeuges erstreckt.
In besonders vorteilhafter Weise läßt sich jedoch die Kupplungsvorrichtung
gestalten, wenn erfindungsgemäß nach Anspruch das Gelenk von einer Kugelkupplung gebildet ist, deren Kugelschalen-Kupplungsteil
relativ zum Kugelkopf-Kupplungsteil durch eine Arreciervorrichtung gegen Bewegungen um eine zur
Hochachse des Zugfahrzeuges (z-Achse) parallele Achse blockiert ist.
Die Besonderheit dieser Kugelkupplung liegt also darin, daß sie Wankbewegungen und Nickbewegungen des als Lenktrapez ausgebildeten
Gelenkvierecks relativ zum Zugfahrzeug
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ohne weiteres zuläßt, jedoch die sogenannten Gierbewegungen
um eine zur Hochachse (z-Achse) des Zugfahrzeuges parallele Achse verhindert. Diese Gierbewegungen werden vielmehr
zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger ausschließlich über das als Lenktrapez ausgebildete Gelenkviereck beeinflußt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist nach Anspruch 3 vorgesehen, daß die Arretiervorrichtung aus wenigstens einem,
vorzugsweise im Kugelschalen-Kupplungsteil sitzenden, auf der Längsachse des Zugfahrzeuges liegenden und auf das Kugelzentrum
der Kugelkupplung ausgerichteten Nocken sowie aus mindestens einer, vorzugsweise im Kugelkopf-Kupplungsteil
angeordneten, auf einer durch die Längsachse des Zugfahrzeuges gehenden Vertikalebene um das Kugelzentrum der Kugelkupplung
gekrümmte Nut besteht. Durch den gegenseitigen Eingriff von Nocken und Nut wird auf einfache Weise die Beweglichkeit des
Kugelgelenkes um einen Freiheitsgrad eingeschränkt. Nach Anspruch 4 ist es aber auch möglich, daß die Arretiervorrichtung
aus wenigstens einem vorzugsweise im Kugelschalen-Kupplungsteil sitzenden, seitlich auf einer durch das Kugelzentrum der
Kugelkupplung gehenden Querachse liegenden Nocken sowie aus mindestens einer, vorzugsweise im Kugelkopf-Kupplungsteil angeordneten,
auf einer mit der Querachse zusammenfallenden Vertikalebene um das Kugelzentrum der Kugelkupplung gekrümmten Nut besteht.
Besonders bewährt hat es sich dabei, wenn nach Anspruch 5 der Nocken der Arretiervorrichtung sowie auch deren Nut einen
trapezförmig profilierten Querschnitt haben, weil sich hierdurch ein spielfreier Eingriff der Arretiervorrichtung erreichen läßt.
In jedem Falle können auch zwei sich am Kugelumfang gegenüberliegende
Arretiervorrichtungen vorgesehen werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Kupplungsvorrichtung läßt sich nach Anspruch 6 erreichen, wenn der Nocken ein entsprechend der Nutkrümmung gebogener Stegkörper
ist, der an einem Bolzen sitzt, welcher einerseits um eine durch das Kugelzentrum gehende Achse verdrehbar im Kugelschalen-Kupplungsteil
lagert und andererseits in seiner Längsrichtung elastisci
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nachgiebig abgestützt, insbesondere durch eine Feder vorgespannt ist.
Nach Anspruch 7 ist ferner vorgesehen, daß der den Nocken bzw.
Stegkörper tragende Bolzen durch eine selbsttätige Rastvor richtung, z.B. eine Kugelrastvorrichtung, in seiner Grundstellung
relativ zum Kugelschalen-Kupplungsteil fixierbar ist. Hierdurch wird der als Nocken der Arretiervorrichtung dienende
Stegkörper in seiner Grundstellung selbsttätig gesichert, sobald die Kugelkopfkupplung gelöst und das Kugelschalen-Kupplungsteil
vom Kugelkopf-Kupplungsteil abgehoben wird.
Es hat sich ferner bewährt, wenn gemäß der Lehre des Anspruchs die Arretiervorrichtung in die dem Zugfahrzeug zugewendeten
Teile der Kugelkupplung eingebaut sind, weil hierdurch die zusammenwirkenden Eingriffsteile an Stellen zu liegen kommen,
die Verletzungsgefahren weitestgehend unterbinden.
Für eine erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung hat es sich in
den meisten Fällen als ausreichend erwiesen, wenn entsprechend den in Anspruch 9 angegebenen Merkmalen die Winkelbeweglichkeit
des Gelenks um die Längsachse (x-Achse) mindestens 25° nach rechts und links sowie um die Querachse (y-Achse) des
Zugfahrzeuges parallele Achse wenigstens 20° nach oben und unten beträgt.
Schließlich wird ein Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung nach Anspruch 10 auch darin gesehen, daß das Kugelkopf-Kupplungsteil
am Zufahrzeug und das Kugelschalen-Kupplungsteil am Steg des Lenktrapezes befestigt ist.
Weitere Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung ausführlich erläutert.
Es zeigt
Figur 1 eine schematische Draufsicht auf ein aus Zugfahrzeug und Einachsanhänger bestehendes Gespann mit zugehöriger Kupplungsvorrichtung
in der Funktionsstellung für Geradeausfahrt
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Figur 2 eine der Figur 1 entsprechende Darstellung des■
Gespanns mit Kupplungsvorrichtung bei deren Einstellung für Kurvenfahrt,
Figur 3 in größerem Maßstab und ausführlicher Darstellung den in Fig. 1 mit III gekennzeichneten Bereich,
Figur 4 in größerem Maßstab und ausführlicher Darstellung
den in Fig. 2 mit IV gekennzeichneten Bereich,
Figur 5 wiederum in größerem Maßstab einen Teilschnitt entlang der Linie V-V durch die Kupplungsvorrichtung
nach Fig. 3 und
Figur 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI durch die Kupplungsvorrichtung nach Fig. V.
In den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ist jeweils ein aus einem
'Zugfahrzeug 51 und einem Einachsanhänger 52 bestehendes Fahrzeuggespann
53 dargestellt, das beispielsweise von einem Personenkraftwagen und einem Carawananhänger gebildet ist.
Zwischen dem Zugfahrzeug 51 und dem Einachsanhänger 52 ist eine lösbare Kupplungsvorrichtung 54 vorgesehen, welche einerseits
an der Spitze einer Deichsel 55 angreift, die starr mit der Achse 6 oder dem Achsaggregat des Anhängers 52 verbunden
ist, und andererseits lösbar am Zugfahrzeug 51 befestigt ist.
Die .Kupplungsvorrichtung 54 besteht aus einem als Lenktrapez
ausgelegten Gelenkviereck 57, welches deutlich aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist. Dieses Lenktrapez bzw. Gelenkviereck
57 hat als am Zugfahrzeug 51 zu befestigendes Glied einen Steg 58, der symmetrisch zur Längsachse 59 - der sogenannten
x-Achse - des Zugfahrzeuges 51 angeordnet und ausgebildet ist.
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Andererseits weist das Lenktrapez bzw. Gelenkviereck.57
eine Koppel 60 auf, die an der Spitze der Deichsel 55 des Anhängers 52 angreift, sich quer zu dessen Längsachse 61
erstreckt sowie relativ zu dieser symmetrisch angeordnet und ausgebildet ist. Die einander benachbarten Enden von Steg 58
und Koppel 60 sind jeweils durch einen Lenkarm 62 und 63 miteinander verbunden, und zwar derart, daß der Lenkarm 62 über
ein Drehgelenk 64 und der Lenkarm 63 über ein entsprechendes Drehgelenk 65 an der Koppel 60 angreift. Andererseits ist
der Lenkarm 62 über ein Drehgelenk 66 und der Lenkarm 63 über ein entsprechendes Drehgelenk 67 mit dem Steg 58 in ständiger
Verbindung gehalten. Die Länge 68 des Steges 5 8 zwischen den Achsen der daran angreifenden Drehgelenke 66 und 67 ist kleiner
bemessen als die Länge 69 der Koppel 60 zwischen den Achsen der beiden Drehgelenke 64 und 6*5, während die beiden Lenkarme
62 und 63 untereinander übereinstimmende Längenabmessung aufweisen.
Die Benutzung der mit einem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks 57 arbeitenden Kupplung 54 zwischen dem Zugfahrzeug
51 und dem Anhänger 52 hat den sogenannten Sattelschleppereffekt zur Folge, d.h., die Kupplungsverbindung
zwischen dem Zugfahrzeug 51 und dem Anhänger 52 hat eine Wirkung, als ob der ideale Anlenkpunkt 70 des Anhängers 52 am Zugfahrzeug
51 mit Abstand vor dessen Hinterachse 71, also in der Nähe des Zugfahrzeuges-Schwerpunktes, liegen würde
(Fig. 1 und 2). Der Sattelschleppereffekt erhöht dabei die Pendelstabilität zwischen dem Zugfahrzeug 51 und dem Anhänger
52 des Fahrzeuggespanns 53 beträchtlich, d.h., es ergibt sich ein großer Sicherheitsgewinn, der sich bei Gespannfahrten
mit hoher Fahrgeschwindigkeit, beispielsweise auf Autobahnen, positiv auswirkt.
i Kurvenfahrten des aus dem Zugfahrzeug 51 und dem Anhänger
52 bestehenden Gespanns 53, also beim Eintreten einer Knicklage,
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zwischen der Längsachse 59 des Zugfahrzeu.ges 51 .und der
Längsachse 61 des Anhängers 52 wandert jedoch der ideale Anlenkpunkt 70 zwischen dem Anhänger 52 und dem Zugfahrzeug
seitwärts aus der Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51, wie das vergleichsweise aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist.
Die Lage des idealen Anlenkpunktes 70 zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug 51 wird nämlich bestimmt durch die jeweilige
Stellung des als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks 57, weil er als momentaner Drehpol des Gelenkvierecks 57 wirkt
und damit in Abhängigkeit von dessen Lagenänderung auf einer Polbahn wandert, die sich um so mehr der Hinterachse 71 des
Zugfahrzeuges 51 nähert, je weiter der ideale Anlenkpunkt 70 von der Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 nach außen wandert.
Diese Verhaltensweise der mit einem als Lenktrapez ausgelegten Gelenkviereck arbeitenden Kupplungsvorrichtung 5 4 kann sich
jedoch nachteilig bemerkbar machen, wenn das aus Zugfahrzeug 51 und Einachsanhänger 52 gebildete Fahrzeuggespann 53 mit
Langsamfahrt' und in engen Kurven, beispielsweise auf Landstraßen,
betrieben wird. Sobald nämlich der Knickwinkel zwischen der Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 und der Längsachse 61 des
Einachsanhängers 52 einen bestimmten Wert, beispielsweise überschreitet, und/oder auch Fahrbahnunebenheiten auftreten,
können sich Verklemmungen an dem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkviereck 57 ergeben, die dessen Wirkungweise nachhaltig
beeinträchtigen. Die hieraus resultierenden Kraftwirkungen können dann ungünstigen Einfluß auf die Fahrgeometrie des
Fahrzeuggespanns 53 nehmen, wobei dann vielfach der Einachsanhänger 52 entgegen der Reifenseitenkraft seiner Räder in
Richtung der Achse 56 verschoben wird und dabei im beträchtlichen Maße einem Radieren der Reifen Vorschub leistet.
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Damit dem Auftreten von Klemmkräften innerhalb-des als
Lenktrapez bzw. Gelenkvierecks 57 ausgelegten Teil der Kupplungsvorrichtung 54 begegnet werden kann, ist das den
Steg 58 bildende Glied des Lenktrapezes 57 symmetrisch zur Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 - also symmetrisch zur
x-Achse - am Zugfahrzeug 51 über ein Gelenk 72 aufgehängt. Dieses Gelenk 72 ist dabei so ausgestaltet, daß es außer
einem Freiheitsgrad um die Längsachse 59 -also die x-Achsedes Zugfahrzeuges 51 lediglich noch einen weiteren Freiheitsgrad, und zwar um eine zur Querachse - der sogenannten y-Achse des
Zugfahrzeuges 51 parallele Achse 73 aufweist.
Durch das Vorhandensein des Gelenks 72 kann daher das als
Lenktrapez ausgebildete Gelenkviereck 57 gegenüber dem Zugfahrzeug 51 sowohl sogenannte Wankbewegungen um die Längsachse
59 als auch sogenannte Nickbewegungen um die Querachse 73 ausführen.
Das Gelenk 72 hat jedoch eine solche Ausbildung, daß es Bewegungen in jeder anderen Richtung, also auch um eine sowohl
die Achse 59 als auch die Achse 53 jeweils rechtwinklig schneidende Achse (nicht angedeutet) unterbindet. Bei Kurvenfahrten
des aus dem Zugfahrzeug 51 und dem Anhänger 52 bestehenden Gespanns 53, also beim Eintreten einer Knicklage
zwischen der Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 und der Längsachse
61 des Anhängers 52 werden daher die seitlichen Auslenkbewegungen - die sogenannten Gierbewegungen - ausschließlich
mittels des als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks 57 ausgesteuert, wie das vergleichsweise aus den Fig. 3 und
erkennbar ist.
Das Gelenk 72 zwischen dem Zugfahrzeug 51 und dem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks 57 an der Spitze der Deichsel
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55 kann als ein sogenanntes Kreuzgelenk ausgebildet werden, das lediglich zwei Gelenkachsen hat, von denen dann eine mit
der Längsachse 59 und das andere mit der Querachse 73 fluchtet.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, das Gelenk 72 als Kugelkupplung
auszulegen, deren Kugelkopf-Kupplungsteil 74 in üblicher Weise am Zugfahrzeug 51 befestigt wird. Das zugehörige
Kugelschalen-Kupplungsteil 75 mit eingebauter Sperrkalotte und zugehörigem Auslösehebel ist hingegen unmittelbar in den Steg
58 des als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks 57 integriert oder aber daran befestigt.
Der Grundaufbau dieser Kugelkupplung 7 2 entspricht den üblicherweise
zwischen Zugfahrzeugen 51 und Anhängern 52 von Fahrzeuggespannen 53 zum Einsatz gelangenden Kugelkupplungen.
Abweichend von den Kugelkupplungen der herkömmlichen Bauart ist jedoch die Kugelkupplung 72 mit einer zusätzlichen Arretiervorrichtung
76 ausgestattet, durch die der Kugelschalen-Kupplungsteil 75 relativ zum Kugelkopf-Kupplungsteil 7 4 gegen
Bewegungen um eine zur Hochachse des Zugfahrzeuges 51 - die sogenannte z-Achse - parallele Achse 77 blockiert wird,
die in den Fig. 5 und 6 angedeutet ist. Es werden daher nur Relativbewegungen zwischen den Kugelschalen-Kupplungsteil
75 und dem Kugelkopf-Kupplungsteil 74 der der Kugelkupplung zugelassen, die um die Achsen 59 und 73 auftreten.
Aus den Fig. 5 und 6 ist ersichtlich, daß die Arretiervorrichtung einen im Kugelschalen-Kupplungsteil 75 sitzenden
Nocken 78 sowie aus .einer im Kugelkopf-Kupplungsteil 74 angeordneten
Eingriffsnut 79 besteht. Dabei ist die Eingriffsnut auf einer mit der Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 - der
sogenannten x-Achse - zusammenfallenden Vertikalebene angeordnet und um das Kugelzentrum des Kugelkopf-Kupplungsteils 74
gekrümmt ausgeführt, wie das die Fig. 5 und 6 deutlich erkennen lassen. Der Nocken 78 ist im Kugelschalen-Kupplungsteil 75
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durch einen Bolzen 80 gelagert, dessen Längsachse· mit der
Längsachse 59 des Zugfahrzeuges 51 zusammenfällt, sobald
das Kugelschalen-Kupplungsteil 75 auf das Kugelkopf-Kupplungsteil 74 aufgesetzt ist, wie das die Fig. 5 zeigt. Dabei ist
dann der Bolzen 80 und mit ihm der Nocken 78 auf das Kugelzentrum der Kugelkupplung 72 ausgerichtet. ·
Der Fig. 5 kann noch entnommen werden, daß der Nocken 78 am Bolzen 80 als ein entsprechend der Krümmung der Eingriffsnuten
79 gebogener Stegkörper ausgeführt ist, der einseitig über den Umfang des zur drehbaren Lagerung dienenden Bolzens 80 hinausragt.
Nocken bzw. Stegkörper 78 und Eingriffsnut 79 haben vorzugsweise einen trapezförmig profilierten Querschnitt
(Fig. 6), um einen gegenseitigen spielfreien Eingriff zu ermöglichen.
Der Bolzen 80 des Nockens bzw. Stegkörpers 78 ist in seiner
Längsrichtung elastisch nachgiebig, beispielsweise durch eine Druckfeder 81 gegen den Kugelschalen-Kupplungsteil 75 abgestützt,
so daß der Nocken bzw. Stegkörper 78 immer unter Vorspannung in die Eingriffsnut 79 gedrückt wird.
Durch das Zusammenwirken des im Kupplungsschalen-Kupplungsteil 75 sitzenden Nockens bzw. Stegkörper 78 mit der Eingriffsnut
79 im Kugelkopf-Kupplungsteil wird zwar gewährleistet, daß die Kugelkupplung 72 Nickbewegungen um die Querachse 73 und auch
Wankbewegungen um die Längsachse 59 zuläßt, zugleich wird jedoch wirksam verhindert, daß eine sogenannte Gierbewegung
zwischen dem Kugelschalen-Kupplungsteil 75 und dem Kugelkopf-Kupplungsteil 74 um die Hochachse 77 stattfinden kann. Die
Wankbewegung um die Längsachse 59 macht dabei die relativ verdrehbare Lagerung des Nockens bzw. Stegkörpers 78 im Kupplungsschalen-Kupplungsteil
75 notwendig, wenn dieser die aus den Fig. 5 und 6 ersichtliche Form aufweist und flächig an den Seiten-
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PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERÜ MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER
flanken der Eingriffsnut 79 zur Anlage kor.i:v.t . Hätte ckn- Nocken
78 lediglich eine kegelstumpfförmig zugespitzte Form, dann
brauchte er nicht unbedingt drehbar im Kugelschalen-Kupplungsteil 75 gelagert zu werden, weil er nämlich in diesem Falle
ohne weiteres die Relativbewegungen zwischen dem Kugelschalen-Kupplungsteil 75 und dem Kugelkopf-Kupplungsteil 74 zulassen
würden, die sich bei einer Überlagerung von Nickbewegungen um die Querachse 73 und Wankbewegungen um die Längsachse 59 ergeben
können.
Damit der Nocken bzw. Stegkörper 78. mit der aus den -Fig. 5
und 6 ersichtlichen Bauform in seiner Grundstellung relativ zum Kugelschalen-Kupplungsteil 75 fixiert ist, sobald die
Kugelkupplung 72 gelöst und das Kugelschalen-Kupplungsteil 75 vom Kugelkopf-Kupplungsteil 74 abgehoben wird, ist eine
selbsttätige Rastvorrichtung 82 vorgesehen. Diese Rastvorrichtung 82 weist dabei im Kugelschalen-Kupplungsteil 75 eine
durch eine Druckfeder 83 abgestützte Rastkugel 84 auf, die mit einer Rastmulde 85 am Umfang des Bolzens 80 zusammenwirkt.
Dabei ist die Rastmülde 85 am Bolzen 80 so vorgesehen, daß die Rastkugel 84 mit ihr in der Drehlage des Nockens bzw.
Steggkörpers 78 in Eingriff steht, welche aus den Fig. 5 und 6 erkennbar ist.
Die Auslegung der Kugelkupplung 72 ist von solcher Art, daß sie - bezogen auf die normale Ausgangslage - Nickbewegungen
um die Querachse 73 über einen Winkelbereich von etwa 20° zuläßt, während sie gleichzeitig Wankbewegungen um die Längsachse
59 über einen Winkelbereich von etwa 25° ermöglicht.
Der besondere Vorteil der aus den Fig. 5 und 6 ersichtlichen Bauform der Kugelkupplung 72 liegt darin, daß diese weitestgehend
mit den Kugelkupplungen der herkömmlichen Bauart übereinstimmt.
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-Af-
Wenn daher ein Kugelkopf-Kupplungsteil 74 der aus .den Fig.
5 und 6 ersichtlichen Bauart am Zugfahrzeug 51 montiert ist, kann hiermit ohne weiteres auch ein Kugelschalen-Kupplungsteil
der herkömmlichen Ausführung in Wirkverbindung gebracht werden, weil dieses problemlos über die Eingriffsnut 79 des Kugelkopf-Kupplungsteils
74 hinweggreift. Gegebenenfalls besteht sogar
die Möglichkeit, ein bereits vorhandenes Kugelkopf-Kupplungsteil
herkömmlicher Bauart durch Einfräsen der Eingriffsnut 79 so umzurüsten, daß sie auch mit einem Kugelschalen-Kupplungsteil
75 der hier beanspruchten, beschriebenen und dargestellten Bauart zusammenwirken kann.
Abschließend sei noch erwähnt, daß die Eingriffsnut 79 für den Nocken bzw. Stegkörper 78 nicht unbedingt die aus den
Fig. 5 und 6 ersichtliche Anordnung und Ausbildung haben muß. Vielmehr könnte sie am Kugelkopf-Kupplungsteil 74 auch auf einer
Vertikalebene liegend angeordnet werden, die in Richtung der Querachse 73 verlaufend mit der Hochachse 77 zusammenfällt.
In diesem Falle müßte dann natürlich der Nocken bzw. Stegkörper 78 durch seinen Lagerbolzen 80 so im Kugelschalen-Kupplungsteil
75 gehalten werden, daß die Achse des Bolzens 80 mit der Querachse 73 fluchtet.
■ft-
- Leerseite
Claims (10)
1. Kupplungsvorrichtung zwischen einem Zugfahrzeug und einem ./eine Deichsel und mindestens eine damit starr verbundene
Achse aufweisenden Anhänger, bestehend aus einem als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkviereck, dessen z.B. den Steg
bildendes Glied am Zugfahrzeug quer und symmetrisch zu dessen Längsachse befestigt ist, während dessen beispielsweise
die Koppel bildendes Glied an der Deichselspitze des Anhängers, ebenfalls quer und symmetrisch zu dessen
Längsachse angreift, und bei dem die einander zugeordneten Enden von Steg und Koppel jeweils durch einen Lenkarm über
zwei Drehgelenke miteinander in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet,
daß das den Steg (58) bildende Glied des Lenktrapezes (57) symmetrisch zur Längsachse (59) des Zugfahrzeuges (51)
- x-Achse - an diesem über ein Gelenk (72) aufgehängt ist, das außer einem Freiheitsgrad um die Längsachse (59)
- x-Achse - lediglich noch einen weiteren Freiheitsgrad um eine zur Querachse des Zugfahrzeuges (51) - y-Achse parallele
Achse (73) aufweist.
2. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk von einer Kugelkupplung (72) gebildet ist, deren Kugelschalen-Kupplungsteil (75) relativ zum Kugelkopf-Kupplungsteil
(74) durch eine Arretiervorrichtung (76) gegen Bewegungen um eine zur Hochachse des Zugfahrzeuges (51)
- z-Achse - parallele Achse (77) blockiert ist ( Fig. 5 und 6).
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PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER
3. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung (76) aus wenigstens einem vorzugsweise im Kugelschalen-Kupplungsteil (75) sitzenden,
auf der Längsachse (59) des Zugfahrzeuges (51) liegenden und auf das Kugelzentrum der Kugelkupplung (72) ausgerichteten
Nocken (78) sowie aus mindestens einer, vorzugsweise im Kugelkopf-Kupplungsteil (74) angeordneten, auf einer
durch die Längsachse (59) des Zugfahrzeuges (51) - x-Achse gehenden Vertikalebene um das Kugelzentrum der Kugelkupplung
(72) gekrümmten Eingriffsnut (79) besteht.
4. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung (76) aus wenigstens einem, vorzugsweise im Kugelschalen-Kupplungsteil (75) sitzenden,
seitlich auf einer durch das Kugelzentrum der Kugelkupplung (72) gehenden Querachse (73) liegenden Nocken (78) sowie
aus mindestens einer, vorzugsweise im Kugelkopf-Kupplungsteil (74) angeordneten>
auf einer mit der Querachse (73) zusammenfallenden Vertikalebene um das Kugelzentrum der Kugelkupplung
(72) gekrümmten Nut (79) besteht.
5. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nocken (78) der Arretiervorrichtung (76) sowie auch deren Eingriffsnut (79) einen trapezförmig profilierten
Querschnitt haben.
6. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nocken (78) ein entsprechend der Nutkrümmung gebogener
Stegkörper ist, der an einem Bolzen (80) sitzt, welcher einerseits um eine durch das Kugelzentrum der
Kugelkupplung (72) gehende Achse verdrehbar im Kugelschalen-Kupplungsteil (75) lagert und andererseits in seiner Längs-
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richtung fest oder elastisch nachgiebig abgestützt, insbesondere durch eine Feder (81) vorgespannt ist.
7. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der den Nocken bzw. Stegkörper (78) tragende Bolzen (80) durch eine selbsttätige Rastvorrichtung (82), z.B.
eine Kugelrastvorrichtung, in seiner Grundstellung relativ zum Kugelschalen-Kupplungsteil (75) fixierbar ist.
8. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung (76) in die dem Zugfahrzeug (51) zugewendeten Teil der Kugelkupplung (72) eingebaut ist.
9. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Winkelbeweglichkeit des Gelenks (72) um die Längsachse (59) des Zugfahrzeuges (51) - x-Achse - mindestens
25° nach rechts und links sowie um die zur Querachse des Zugfahrzeuges (51) - y-Achse - parallele Achse (73) wenigstens
20° nach oben und unten beträgt.
10.Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kugelkopf-Kupplungsteil (74) am Zugfahrzeug (51)
und das Kugelschalen-Kupplungsteil (75) am Steg (58) des als Lenktrapez ausgebildeten Gelenkvierecks (57) befestigt
ist.
-A-
CÖPY
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19843410486 DE3410486A1 (de) | 1984-03-22 | 1984-03-22 | Kupplungsvorrichtung zwischen einem zugfahrzeug und einem anhaenger |
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DE19843410486 DE3410486A1 (de) | 1984-03-22 | 1984-03-22 | Kupplungsvorrichtung zwischen einem zugfahrzeug und einem anhaenger |
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Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3410486A1 true DE3410486A1 (de) | 1985-10-03 |
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ID=6231253
Family Applications (1)
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DE19843410486 Withdrawn DE3410486A1 (de) | 1984-03-22 | 1984-03-22 | Kupplungsvorrichtung zwischen einem zugfahrzeug und einem anhaenger |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE3410486A1 (de) |
Cited By (4)
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DE102008019713A1 (de) * | 2008-04-18 | 2009-10-29 | Westfalia-Automotive Gmbh | Anhängekupplung |
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- 1984-03-22 DE DE19843410486 patent/DE3410486A1/de not_active Withdrawn
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