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DE3410133A1 - Dialysemembran aus cellulose mit verbesserter biokompatibilitaet - Google Patents

Dialysemembran aus cellulose mit verbesserter biokompatibilitaet

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Publication number
DE3410133A1
DE3410133A1 DE19843410133 DE3410133A DE3410133A1 DE 3410133 A1 DE3410133 A1 DE 3410133A1 DE 19843410133 DE19843410133 DE 19843410133 DE 3410133 A DE3410133 A DE 3410133A DE 3410133 A1 DE3410133 A1 DE 3410133A1
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DE
Germany
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dialysis membrane
cellulose
solvent
isocyanate
membrane according
Prior art date
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DE19843410133
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English (en)
Inventor
Michael Dr. Pelger
Helmut Dr. 5600 Wuppertal Schulze
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Akzo Patente 5600 Wuppertal De GmbH
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Akzo GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D71/00Semi-permeable membranes for separation processes or apparatus characterised by the material; Manufacturing processes specially adapted therefor
    • B01D71/06Organic material
    • B01D71/08Polysaccharides
    • B01D71/10Cellulose; Modified cellulose
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D71/00Semi-permeable membranes for separation processes or apparatus characterised by the material; Manufacturing processes specially adapted therefor
    • B01D71/06Organic material
    • B01D71/08Polysaccharides
    • B01D71/12Cellulose derivatives

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  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
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  • Separation Using Semi-Permeable Membranes (AREA)

Description

  • Dialysemembran aus Cellulose mit verbesserter Biokompatibilität
  • Die Erfindung betrifft eine Dialysemembran für die Hämodialyse in Form von Flachfolien, Schlauchfolien oder Hohlfäden aus regenerierter Cellulose.
  • Dialysemembranen aus regenerierter Cellulose für die Hämodialyse in Form von Flachfolien, Schlauchfolien oder Hohlfäden sind bereits seit längerem bekannt und werden nach wie vor bevorzugt in künstlichen Nieren eingesetzt, obwohl sich manche Beschwerden verursachende Eigenschaften noch nicht beseitigen ließen.
  • So ist aus der DE-PS 27 05 735 eine Dialysemembran für die Hämodialyse, mit verminderter thrombogener Wirkung aus Cellulose, mit daran chemisch gebundenen antithrombogenen Verbindungen bekannt, wobei die Dialysemembran aus zwei oder mehreren Schichten einer aus Cuommcelluloselösungen regenerierten Cellulose besteht, die jeweils aus getrennt gespeisten Schlitzen einer Spinndüse erhalten worden sind, wobei die auf der Blutseite angeordnete Celluloseschicht ganz oder teilweise eine modifizierte Cellulose ist, die antithrombogene Wirkstoffe chemisch gebunden enthält.
  • Es ist aber auch bereits schon in der DE-OS 17 20 087 vorgeschlagen worden, dadurch daß das Polymermaterial der Membran mit einem Alkylhalogenid umgesetzt und danach das erhaltene Material mit einem Alkalisalz einer antithrombogenen Verbindung mit kationischen Rest (z. B. Heparin oder eine Heparinoidverbindung) umgesetzt wird, die Gefahr der Gerinnung des Blutes zu verringern. Zu den möglichen Alkylhalogeniden werden dabei auch Halogenalkyldialkylamine gerechnet. Auch Cellulose, jedoch im wesentlichen Celluloseacetat, zählt zu den möglichen Polymeren.
  • Neben dem Umstand, daß Dialysemembranen aus synthetischen bzw. natürlichen Polymeren bei ihrem Einsatz in künstlichen Nieren sehr leicht eine Gerinnung des Blutes hervorrufen können, die durch entsprechende medikamentöse Behandlung oder durch die vorgenannten besonderen Dialysemembranen weitgehend verhindert wird, tritt bei Dialysemembranen aus regenerierter Cellulose häufig ein weiteres Problem auf, das bisher noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte und zwar war festgestellt worden, daß bei der Behandlung eines Nierenkranken mit Dialysatoren mit Cellulose-Meebranen in der ersten Zeit der Dialysebehandlung ein vorübergehender Leukozytenabfall stattfinden kann. Dieser Effekt wird als Leukopenie bezeichnet.
  • Leukopenie ist eine Erniedrigung der Leukozytenzahl (weiße Blutkörper ) im Blutkreislauf. Die Zahl der weißen Blutkörper beim Menschen beträgt ca. 4000 bis 12000 Zellen/mm3.
  • Die Leukopenie bei Dialyse ist am stärksten ausgeprägt 15 bis 20 Min. nach Beginn, wobei die Neutrophilen (das sind die mit neutralen oder gleichzeitig mit sauren und basischen Farbstoffen anfärbbaren Leukozyten) fast vollständig verschwinden können. Danach erholt sich die Zahl der Leukozyten innerhalb etwa einer Stunde wieder auf fast den Ausgangswert oder übersteigt diesen.
  • Wird nach Erholung der Leukozyten ein neuer Dialysator angeschlossen, tritt wieder Leukopenie im gleichen Ausmaß ein.
  • Cellulose-Membranen verursachen eine ausgeprägte Leukopenie.
  • Auch wenn die klinische Bedeutung der Leukopenie wissenschaftlich nicht geklärt ist, besteht doch der Wunsch nach einer Dialysemembran für die Hämodialyse, die den Effekt der Leukopenie nicht zeigt, ohne daß dadurch die anderen sehr erwünschten Eigenschaften von Dialysemembranen aus regenerierter Cellulose beeinträchtigt werden.
  • Bei der Hämodialyse mittels Membranen aus regenerierter Cellulose hat man neben der Leukopenie auch eine deutlich Komplement-Aktivierung festgestellt. Das Komplement-System innerhalb des Blutserums ist ein komplexes, aus vielen Komponenten bestehendes Plasmaenzym-System, das auf verschiedene Weise der Abwehr von eindringenden fremden Zellen (Bakterien u.a.) dient. Wenn Antikörper gegen den eindringenden Organismus vorhanden sind, kann Komplement durch den Komplex der Antikörper mit antigenen Strukturen der Fremdzellen aktiviert werden; es ist aber auch möglich, auf einem Alternativ-Weg durch besondere Oberflächen merkmale der Fremdzelle das Komplement-System zu aktivieren.
  • Das Komplement-System beruht auf einer Vielzahl von Plasma-Proteinen. Nach Aktivierung reagieren diese Proteine spezifisch in einer bestimmten Reihenfolge miteinander und am Ende wird ein zellschädigender Komplex ge#bildet, der die Fremdzelle zerstört.
  • Aus einzelnen Komponenten des Komplex-Systems werden Peptide freigesetzt, die Entzündungserscheinungen auslösen und gelegentlich auch unerwünschte pathologische Folgen für den Organismus haben können.
  • Es wird angenommen, daß die Aktivierung bei Hämodialysemembranen aus regenerierter Cellulose über den alternativen Weg erfolgt. Objektiv können diese Komplement-Aktivierungen unter anderem durch eine Bestimmung der Fragmente C3a und C5a festgestellt werden.
  • Obwohl die klinische Bedeutung der Komplement-Aktivierung noch nicht geklärt ist, ist man bestrebt diese bei der Hämodialyse möglichst auszuschließen. Es war deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Hämodialysemembranen aus regenerierter Cellulose so weit zu modifizieren, daß die genannten Erscheinungen der Leukopenie und der Komplement-Aktivierung nicht mehr auftreten.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch Dialysemembranen entsprechend den Patentansprüchen der vorliegenden Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Dialysemembran in Form von Flachfolien, Schlauchfolien oder Hohlfäden aus regenerierter Cellulose zeichnet sich dadurch aus, daß mindestens an einer Membranoberfläche in organischen Lösungsmitteln lösliche, ausgenommen mit Isocyanat-Gruppen reagierende und Cellulose lösende Lösungsmittel, Isocyanatpräpolymere mit einem mittleren Molekulargewicht von 300 bis 50.000 chemisch gebunden sind.
  • Beispiele für Lösungsmittel, die mit Isocyanat-Gruppen nicht reagieren und Cellulose auch nicht lösen, sind Methylenchlorid, Chloroform, Tetrahydrofuran, Dioxan, Dimethylformamid, Dimethylacetamid und Aceton. Die Lösungsmittel können als solche oder im Gemisch untereinander Verwendung finden, sofern auch das Gemisch die Forderung erfüllt, daß es Cellulose nicht löst. Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß das Lösungsmittel ein gutes Lösungsvermögen für die Isocyanatpräpolymeren bei Temperaturen unterhalb von 60 °C aufweist, insbesondere bei Raumtemperatur.
  • Isocyanatpräpolymere werden durch Umsetzung von H-aciden Verbindungen mit Isocyanat-Verbindungen erhalten, die mehrere Isocyanat-Gruppen enthalten, wobei das molare Verhältnis der H-aciden Verbindung zum Isocyanat geringer gewählt wird, als zum Umsatz aller Isocyanat-Gruppen erforderlich wäre.
  • Das Molekulargewicht ist eine Verhältniszahl der Masse eines Moleküls zur Atommasse des Kohlenstoffisotops 12. Es wird in manchen Fällen mit der Dimension "Dalton" angegeben.
  • Vorzugsweise ist das Isocyanatpräpolymere ein Reaktionsprodukt aus einer Hydroxy- und/oder Polyhydroxy-Verbindung und einer polyfunktionellen Isocyanat-Verbindung.
  • Als Polyhydroxyverbindungen kommen dabei infrage Polyäther, wie Polyäthylenglykol, Polypropylenglykol und Polytetramethylenglykol; Polyester, wie Polyäthylenadipat, Polypropylenadipat, Polybutylenadipat; Polycarbonate, wie beispielsweise Polyhexandiolcarbonat. Es können aber auch natürlich vorkommende Polyhydroxyverbindungen wie beispielsweise Rizinusöl oder Derivate des Rizinusöls oder Monoglyceride der natürlich vorkommenden Fettsäuren und/oder deren Gemische für die Reaktion mit Di-, Tri-und/oder polyfunktionellen Isocyanatverbindungen herangezogen werden.
  • Beispiele für geeignete Isocyanatverbindungen sind: Diphenylmethandiisocyanate, Toluylendiisocyanate, Hexamethylendiisocyanate, Dicyclohexylmethandiisocyanate, Isophorondiisocyanate, Cyclohexyldiisocyanate, Triphenylmethantriisocyanate.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einem Fettalkohol mit 6 bis 30 C-Atomen.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einem äthoxilierten Fettalkohol mit 6 bis 30 C-Atomen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einer äthoxilierten Fettsäure mit 6 bis 30 C-Atomen.
  • Vorzugsweise beträgt dabei der Athoxilierungsgrad 5 bis 400.
  • Besonders bevorzugt werden Isocyanatpräpolymere, die Reaktionsprodukte eines Diisocyanates mit Polyhydroxy-Verbindungen sind.
  • Zu deren Herstellung werden vorzugsweise als Polyhydroxy-Verbindungen Dioxy- und/oder Trioxy-Verbindungen eingesetzt.
  • Die vorliegende Erfindung gestattet es, bei Dialysemembranen aus Cellulose, unabhängig von der jeweiligen Herstellung, die Leucopenie und die Komplementaktivierung in erheblichem Maße zu reduzieren. Wegen der günstigen Dialyseeigenschaften von Cellulose, die aus Cuoxamlösungen regeneriert ist, ist jedoch eine solche bevorzugt. Dabei soll das mittlere Molekulargewicht vorzugsweise 80.000 bis 150.000 betragen.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der beanspruchten Dialysemembran. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß man eine Dialysemembran in Form von Hohlfäden, Schlauchfolien oder Flachfolien aus regenerierter Cellulose mit einer Lösung eines Isocyanatpräpolymeren bei Temperaturen oberhalb 10 °C in einem organischen Lösungsmittel, welches mit Isocyanaten nicht reagiert und Cellulose nicht löst und unterhalb der SiedetaWv ratur des Lösungsmittels zwischen 3 Minuten und 24 Stunden behandelt, den Überschuß an Präpolymer mit reinem Lösungsmittel auswäscht und das Lösungemittel entfernt.
  • Die Behandlungszeit richtet sich nach dem Isocyanatpräpolymeren, der Konzentration in der Reaktionslösung und der Temperatur.
  • Von aromatischen Isocyanaten abgeleitete Isocyanatpräpolymere reagieren dabei schneller als von aliphatischen abgeleitete, so daß man insbesondere bei letzteren zur Abkürzung der Behandlungszeit Katalysatoren verwendet. Als hervorragend geeignet für die vorliegende Erfindung hat sich als Katalysator Eisen-III-acetylacetonat bewährt. Mit Hilfe des Katalysators gelingt es auch bei langsam reagierenden Isocyanaten die Behandlungszeit der Membran auf eine Zeit von 5 bis 3 Stunden zu begrenzen.
  • Die Konzentration des Isocyanatpräpolymeren im Lösungsmittel beträgt von 0,1 bis 20 Volumen-%.
  • Vorzugsweise werden Lösungen eingesetzt, bei denen die Konzentration des Isocyanatpräpolymeren im Lösungsmittel von 1,0 bis 10,0 Volumen-% beträgt.
  • Da die Dialysemembranen für die Hämodialyse eingesetzt werden sollen, ist es besonders wichtig, nach beendeter Behandlung das bzw. die Lösungsmittel zu entfernen. In bevorzugter Weise geschieht dieses dadurch, daß das Lösungsmittel dadurch entfernt wird, daß man mit einem leichter flüchtigen, Cellulose nicht lösendem, organischen Lösungsmittel das Lösungsmittel auswäscht und den verbleibenden Lösungsmittelrest verdampfen läßt.
  • Zur weiteren Erläuterung der Erfindung dienen die nachfolgenden Beispiele.
  • Vergleichsbeispiel A: Mit Hilfe eines Hämodialysators, der Hohlfäden aus Cellulose, die aus Cuoxamlösungen regeneriert worden war, enthielt und dessen Membranoberfläche 500 cm2 betrug, wurde an Kaninchen eine Hämodialyse durchgeführt. Nach bestimmten Zeitabschnitten wurde von dem, den Dialysator verlassenden,Blut eine Probe entnommen und in dieser die Zahl der Leukozyten gezählt. Die dabei erhaltenen Werte wurden auf die ursprüngliche Zahl der Leukozyten des Kaninchens bezogen und sind in der Figur 1 als Vergleich zu den Beispielen dargestellt.
  • Vergleichsbeispiel B: Mit Dialysatorzellen, die Hohlfäden entsprechend Vergleichsbeispiel A, jedoch mit einer Membranoberfläche von 50 cm2 enthielten, wurde die Komplementaktivierung direkt am Menschen im ex-vivo-System untersucht. Dazu wurde die Bestimmung der Fragmente C3a und C5a mit Hilfe der RIA(Radioimmunoassay)methode (Upjohn Test) herangezogen.
  • Ermittelt wurden: C3a = 15300 ng/ml C5a = 124 ng/ml Vergleichsbeispiel C: Es wurde in gleicher Weise, wie beim Vergleichsbeispiel A beschrieben ist, eine Hämodialyse an Kaninchen mit einem Hämodialysator mit 500 cm2 Membranoberfläche durchgeführt, der jedoch Hohlfäden aus Cellulose, die durch Verseifung von Celluloseacetat regeneriert worden war, Type SCE enthielt.
  • Die erhaltenen Werte sind in Figur 1 graphisch dargestellt.
  • Beispiel 1: Mit einer 10 Vol.-%igen Lösung eines Isocyanatpräpolymeren, das aus 100 g Rizinusöl und 71,4 g 4,4'-Diphenyl-methan-diisocyanat gebildet worden war, in Methylen wurden Hohlfäden aus Cellulose, die aus Cuoxamlösungen regeneriert worden war, 10 min. behandelt.
  • Anschließend wurden die Fäden mit reinem Methylenchlorid nachgewaschen und das restliche Lösungsmittel ausgeblasen. Die danach getrockneten Hohlfäden wurden zur Bestimmung der UFR und der Dialysierleistung für Kreatinin herangezogen. Die erhaltenen Werte sind nachfolgend für die erhaltene Membran und eine unbehandelte Membran gegenübergestellt.
    gemäß Beispiel 1 unbehandelte
    behandelt Hohlfäden
    UFR[ml/h.m2.mm Hg] 3,4 4,9
    DLKreatinin[cm/min] 33-10 3 45-10
    Die Untersuchung der Leukopenie an Kaninchen ergab das in Figur 1 dargestellte Ergebnis, d.h. der Abfall der Leukozytenzahl ist im Vergleich zu unbehandelten Hohlfäden viel geringer. Die Versuche wurden mit Dialysatoren einer Membranoberfläche von 500 cm2 durchgeführt.
  • Beispiel 2: Analog zu Beispiel 1 wurden Dialysehohlfäden aus Cellulose, die aus Cuoxamlösungen regeneriert worden war, mit einer 5 Vol.-%igen Lösung eines Isocyanatpräpolymeren, das aus 383 g Polyäthylenglykol mit einem mittleren Molekulargewicht von 2000 und 100 g 4,4'-Dicyclohexyl-methan-diisocyanat gebildet worden war, im Dimethylformamid unter Zusatz von 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Präpolymer, Eisen-III-acetylacetonat 15 min. bei Raumtemperatur behandelt. Die Lösungsreste wurden zunächst mit Dimethylformamid und anschließend mit Methylenchlorid ausgewaschen. Nach dem Ausblasen des Methylenchlorids wurden die Fäden getrocknet.
  • Sowohl die UFR als auch die dialytische Permeabilität ergaben die gleichen Werte, wie sie mit unbehandelten Hohlfden erhalten wurden, nämlich: UFR = 4,9 ml/m2#h.mm2 Hg DLK t = 45-10 3cm/min Kreat.
  • Das Ergebnis der Zählung der Leucozyten in Abhängigkeit von der Dialysezeit bei Kaninchen, mit einem Dialysator mit 500 cm2 Membranoberfläche, ist in Figur 1 dargestellt.
  • Beispiel 3: Analog zu den vorhergehenden Beispielen wurden wiederum die gleichartigen Dialysehohlfäden mit einer 1 Vol.-%igen Lösung des in Beispiel 1 beschriebenen Isocyanatpräpolymer in Aceton 3 Stunden behandelt. Nach dem Auswaschen der Hohlfäden mit Aceton wurden die Hohlfäden getrocknet.
  • Auch hier wurden wiederum gegenüber unbehandelten Hohlfäden unveränderte Werte der UFR und der dialytischen Permeabilität von Kreatinin festgestellt. Das Ergebnis der Zählung der Leucozyten, bei der Dialyse von Kaninchen mit einem Dialysator mit 500 cm2 Membranoberfläche, ist ebenfalls in Figur 1 dargestellt.
  • Beispiel 4: Es wurde eine 10 Vol.-%ige Lösung in Methylenchlorid eines aus 100 g Rizinusöl und 74,6 Dicyclohexyl-methan-diisocyanat gebildeten Isocyanatpräpolymeren mit 0,1 Gew.-% Eisen-III-acetylacetonat, bezogen auf das Isocyanatpräpolymer, zur Behandlung von Cellulosehohlfäden, die aus Cuoxamlösungen regeneriert waren, eingesetzt. Die Behandlungszeit betrug 20 min.
  • Neben der Bestimmung der Leukozytenzahl bei der Dialyse von Kaninchen mit einem Dialysator von 500 cm2 Membranoberfläche und der Bestimmung der UFR und dialytischen Permeabilität von Kreatinin wurden die Komplementaktivierung durch Bestimmung der Fragmentkomponenten C3a und C5a an Blutproben ermittelt, die analog zu Vergleichsbeispiel B am Menschen im ex-vivo-System mit Zellen von 50 cm2 Membranoberfläche erhalten worden waren.
  • Dabei wurde festgestellt, daß der Wert für C3a nur 3700 ng/ml und für C5a 11 ng/ml betrug.
  • Die Dialyseleistungen gegenüber unbehandelten Cellulosehohlfäden blieben unverändert.
  • Beispiel 5: Als Isocyanatpräpolymer diente ein solches, das aus 120 g Polyäthylenglykol mit einem Molekulargewicht von 6000 und 10 g 4,4'-Diphenyl-methan-diisocyanat gebildet worden war. Es wurde als 15 Vol.-%ige Lösung in Dimethylacetamid verwendet.
  • Behandelt wurden Hohlfäden aus regenerierter Cellulose vom Typ SCE mit einem Lumendurchmesser von 168 ßm und einer Wandstärke von 17 ßm. Die Cellulose war durch Verseifen von Celluloseacetat regeneriert worden. Nach einer Behandlungsdauer von 45 min. wurde die Restlösung mit Dimethylacetamid ausgewaschen und anschließend mit Methylenchlorid nachgewaschen. Die getrockneten Hohlfäden wurden auf ihre Leistungsdaten und die Leukozytenzahl bei der Dialyse von Kaninchen mit einem Dialysator von 500 cm2 Membranoberfläche bestimmt. Der Leukozytenabfall ist in Figur 1 im Vergleich zu den anderen Beispielen, dem Vergleichsbeispiel A und einer Versleichsmessung mit unbehandelten Hohlfäden der bei diesem Beispiel verwendeten Type SCE (Vergleichsbeispiel C) dargestellt Für die UFR wurde ermittelt: Bei unbehandelten Hohlfäden betrug sie 2,9 ml/h.m2.mm Hg.
  • Für die dialytische Permeabilität von Kreatinin wurde 30-10 3cm/min ermittelt, gegenüber 45-10 3cm/min bei unbehandelten Hohl fäden.

Claims (17)

  1. Pa tentansprüche 0 Dialysemembran in Form von Flachfolien, Schlauchfolien oder Hohlfäden aus regenerierter Cellulose, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an einer Membranoberfläche in organischen Lösungsmitteln lösliche, ausgenommen mit Isocyanat-Gruppen reagierende und Cellulose lösende Lösungsmittel, Isocyanatpräpolymere mit einem mittleren Molekulargewicht von 300 bis 50.000 chemisch gebunden sind.
  2. 2. Dialysemembran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatpräpolymere ein Reaktionsprodukt aus einer Hydroxy- und/oder Polyhydroxy-Verbindung und einer polyfunktionellen Isocyanat-Verbindunq ist.
  3. 3. Dialysemembran nach den.Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einem Fettalkohol mit 6 bis 30 C-Atomen ist.
  4. 4. Dialysemembran nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einem äthoxilierten Fettalkohol mit 6 bis 30 C-Atomen ist.
  5. 5. Dialysemembran nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit einer äthoxilierten Fettsäure mit 6 bis 30 C-Atomen ist.
  6. 6. Dialysemembran nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Athoxilierungsgrad 5 bis 400 beträgt.
  7. 7. Dialysemembran nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatpräpolymer ein Reaktionsprodukt eines Diisocyanates mit Polyhydroxy-Verbindungen ist.
  8. 8. Dialysemembran nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Polyhydroxy-Verbindungen Dioxy- und/oder Trioxy-Verbindungen eingesetzt werden.
  9. 9. Dialysemembran nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Cellulose eine aus Cuoxamlösungen regenerierte Cellulose ist.
  10. 10. Dialysemembran nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mittlere Molekulargewicht der regenerierten Cellulose 80.000 bis 150.000 beträgt.
  11. 11. Verfahren zur Herstellung der Dialysemembran nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Dialysemembran in Form von Hohlfäden, Schlauchfolien oder Flachfolien aus regenerierter Cellulose mit einer Lösung eines Isocyanatpräpolymeren bei Temperaturen oberhalb 10 °C in einem organischen Lösungsmittel, welches mit Isocyanaten nicht reagiert und Cellulose nicht löst und unterhalb der Siedetemperatur des Lösungsmittels zwischen 3 Minuten und 24 Stunden behandelt, den Ueberschuß an Präpolymer mit reinem Lösungsmittel auswäscht und das Lösungsmittel entfernt.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösung des Isocyanatpräpolymeren einen Katalysator enthält.
  13. 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator Eisen-III-acetylacetonat ist.
  14. 14. Verfahren nach den Ansprüchen 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Isocyanatpräpolymeren im Lösungsmittel von 0,1 bis 20 Volumen-8 beträgt.
  15. 15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Isocyanatpräpolymeren im Lösungsmittel von 1,0 bis 10,0 Volumen-% beträgt.
  16. 16. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungszeit der Membran zwischen 5 Minuten und 3 Stunden liegt.
  17. 17. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Lösungsmittel dadurch entfernt wird, daß man mit einem leichter flüchtigen, Cellulose nicht lösendem,organischen Lösungsmittel das Lösungsmittel auswäscht und den verbleibenden Lösungsmittelrest verdampfen läßt.
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