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Verfahren zur Milchmengenmessung
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Messung der von einzelnen
Kühen während einer Melkzeit abgegebenen Milchmenge.
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In der landwirtschaftlichen Praxis sind bisher folgende Verfahren
zur Milchmengenmessung bekannt: a) Auffangen der Gesamtmilchmenge einer Kuh in einem
mit einer Skala versehenen Meßbehälter (sog. "Recorder").
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b) Abzweigen eines zum momentanen Milchvolumenstrom proportionalen
Teilvolumenstroms, der in einem mit einer Skala versehenen Meßgefäß aufgefangen
wird.
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c) Abwechselndes Füllen und Entleeren eines Meßvolumens und Zählen
der Anzahl der gefüllten Meßvolumen.
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Die bisher bekannten Geräte sind entweder - auf einen stationären
Einsatz im Melkstand beschränkt (a, c) und somit nicht für einen mobilen Einsatz
im Rahmen der amtlichen Milchleistungsprüfung geeignet, - wegen hohem mechanischen
Aufwand relativ teuer (c), - im Hinblick auf Meßgenauigkeit (b) oder Handhabung
(a) nicht befriedigend - oder sie beeinträchtigen die Vakuumbedingungen im Melkzeug
(b), wodurch der Milchentzug aus dem Euter verschlechtert wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die von einzelnen Kühen
während einer Melkzeit abgegebene Milchmenge kontinuierlich zu messen, ohne daß
eine Schädigung der Milch auftritt, oder daß der Milchentzug aus dem Unter durch
vom Gerät verursachte Veränderungen des Melkvakuums beeinträchtigt wird.
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Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die ermolkene
Milch ein Gefäß durchströmt, in dem sie durch eine entsprechende Gestaltung der
Ausströmquerschnitte so gestaut wird, daß die entstehende Milchstauhöhe ein Maß
für den momentanen Milchvolumenstrom ist. Die Stauhöhe wird mit einem geeigneten
Verfahren gemessen und das so gewonnene Signal während der Melkzeit integriert,
so daß am Ende des Melkvorgangs die gesamte, durch das Gefäß geströmte (also von
der Kuh abgegebene) Milchmenge bestimmt ist.
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Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und im folgenden näher beschrieben.
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Bei der Ausführung der Erfindung nach Fig. 1 wird die ermolkene Milch
durch den Anschluß 1 in den Innenraum 2 des Gefäßes 3 geleitet. Der Abfluß der Milch
aus dem Innenraum 2 erfolgt durch Öffnungen 4. Dabei wird die Milch im Innenraum
2 bis zu einer bestimmten Höhe H aufgestaut, bei der Gleichgewicht zwischen dem
durch den Anschluß 1 zuströmenden und dem (durch die unter der Milchoberfläche 5
liegenden Öffnungen 4) ausströmenden Milchvolumenstrom herrscht. Durch eine geeignete
Gestaltung der Öffnungen 4 (d.h. Abmessungen der Öffnungen und Anordnung im Gefäß
3) kann erreicht werden,
daß ein gewiinschter Zusammenhang zwischen
der Stauhöhe H und dem durch das Gefäß 3 strömenden Milchvolumenstrom erreicht wird.
Durch die im Innenraum 2 aufgestaute Milch wird ein weitgehender Ausglcich des durch
den Anschluß 1 eingeleiteten, pulsierenden Milchvolumenstroms erreicht.
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Durch das Aufstauen der Milch ergibt sich eine gewisse Verweilzeit
der Milch im Innenraum 2, während der Luftblasen aus der Milch abgeschieden werden
können, indem sie zur Milchoberfläche 5 aufsteigen. Die aus den Öffnungen 4 ausströmende
Milch wird in einer Kammer 6 (z.B. als Rohr ausgebildet) gesammelt und mit dem Anschluß
7 aus dem Gefäß 3 geleitet. Die Kammer 6 besitzt an ihrem oberen Ende zum Innenraum
2 eine Verbindung und hat einen so großen Querschnitt, daß auch bei maximalem Milchvolumenstrom
neben der aus den Öffnungen 4 ausströmenden Milch stets eine Luftverbindung zwischen
der Milchoberfläche 5 und dem unteren Ende des Anschlusses 7 besteht. Dadurch wirken
sich mögliche Druckschwankungen im Innenraum 2 nicht auf die Strömung der Milch
durch die Öffnungen 4 aus. Durch die Luftverbindung durch die Kammer 6 wird das
für den Milchentzug notwendige Melkvakuum ohne Verluste vom Anschluß 7 zum Anschluß
1 des Gefäßes 3 geleitet.
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Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführung der Erfindung dient zur
Messung der Stauhöhe II der Milch ein Ultraschallsensor 8, der die Stauhöhe aus
der Latofzeit eines zur Milchoberfläche 5 gesendeten und dort reflektierten Ultraschallsignals
9 bestimmt. Um auch bei größerer Schräglage des Gefäßes 3 eine Reflexion des Ultraschallsignals
9 zum Sensor 8 zu erreichen, wird bei der in Fig. 2 dargestel]ten Ausführung der
Erfindung ein in einer Führung 10 beweglicher Schwimmer 11 verwendet, der der Milchoberfläche
5 folgt.
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Um bei der Ultraschallmessung der Stauhöhe H störende Einflüsse der
Milch (z.B. Luftblasen in der Milch, bewegung der Milch) zu vssrmeiden, kann die
in Fig. 3 dargestellte Ausführung der Erfindung dienen. Dabei folgt ciii Schwimmer
11 der Milchoberfläche 5. Die vertikale Führoing des Schwimmers 11 erfolgt bei der
in Fig. 3 gezeigten Ausführung durch ein Rohr 12. Im Schwimmer 11 befindet sich
ein Magnet 13, an den durch magnetische Kräfte ein im Rohr 12 befindlicher zweiter
Magnet 14 gekoppelt ist. Dadurch bewegt sich der im Rohr 12 befindliche Magnet 14
entsprechend der Stauhöhe H der Milch. Das Rohr 12 ist gegenüber dem Innenraum 2
des Gefäßes 3 vollständig abgeschlossen und mit einer geeigneten Flüssigkeit (z.B.
Wasser) gefüllt. Die Messung der Milchstauhöhe H erfolgt mit Hilfe des Ultraschallsensors
8 aus der Laufzeit des am Magnet 14 refklektierten Ultraschallsignals 9, so daß
sich störende Einflüsse der Milch auf die Messung nicht auswirken können.
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Bei einer weiteren Ausführung der Erfindung nach Fig. 4 wird die Stauhöhe
H der Milch mit Hilfe der stauhöhenabhängigen elektrischen Leitung zwischen zwei
bis zur Stauhöhe H in die Milch eintauchenden Elektroden 15 bestimmt. Da die variable
elektrische Leitfähigkeit der Milch diese Stauhöhenmessung beeinflußt, wird die
Leitfähigkeit mit einem weiteren Elektrodenpaar 16 gemessen und das gewonnene Leitfähigkeitssignal
zur Korrektur der Stauhöhenmessung verwendet.
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Unabhängig von dem speziellen, für die Stauhöhenmessung verwendeten
Verfahren (in Fig. 1 bis 4 sind nur beispielhafte Ausführungen der Erfindung dargestellt!)
wird das gewonnene Stauhöhenmeßsignal unter Berücksichtigung des durch die Gestaltung
der Öffnungen 4 erzeugten Zusammenhanges zwischen Milchvolumenstrom und Stauhöhe
während der Melkzeit integriert,
wodurch sich die gesamte durch
das Gefäß 3 geströmte (d.h. von der Kuh abgegebene) Milchmenge ergibt, die vorzugsweise
digital angezeigt wird.
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Bei einer weiteren Ausführung der Erfindung wird die momentan gemessene
Stauhöhe mit einem vorwählbaren Grenzwert verglichen. Aufgrund dieses Vergleiches
wird ein Warnsignal erzeugt, wenn der von der Kuh abgegebene Milchvolumenstrom einen
gewissen Grenzwert (z.B. 0,2 1/min) unterschreitet. Damit kann in an sich bekannter
Weise der Beginn des für die Eutergesundheit schädlichen sog. "Blindmelkens" signalisiert
werden, so daß durch ein Eingreifen des Melkers oder auch automatisch der Melkvorgang
beendet werden kann.
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Bei der Ausführung der Erfindung nach Fig. 4 kann die mit dem Elektrodenpaar
16 gemessene Leitfähigkeit der Milch mit vorwählbaren Minimal- und Maximalwerten
vergleichen werden.
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Dadurch ist es möglich, ein Warnsignal zu erzeugen, wenn die Leitfähigkeit
der Milch deutlich von üblichen Normalwerten abweicht. Dieses Warnsignal kann dem
Melker Hinweise auf Infektionserkrankungen des Euters (sog. "Mastitis") geben.
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Mit dem Anschluß 7 des Gefäßes 3 kann die Milch direkt in eine darunter
angebrachte sog. Melkleitung 17 geführt werden, wie dies in der Ausführung der Erfindung
nach Fig. 5 dargestellt ist. Die Meikleitung 17 fiilort die Milch .in bekannter
Weise zu einem Milchabscheider 18, aus dem auch das durch das Gefäß 3 und den sog.
langen Milchschlauch 19 zum Melkzeug 20 geleitete Melkvakuum entnommen wird. Der
Anschluß 7 ist mit dem Verbindungsteil 21 an der Melkleitung 17 befestigt. Bei der
in Fig. 5 gezeigten Ausführung der Erfindung ist ein ausreichender Freiraum über
der Melkleitung 17 notwendig.
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Bei der Ausführung der Erfindung nach Fig. 6 ist das Gefäß 3 über
dem Melkeimer 22 einer Eimermelkanlage angebracht, wobei der Anschluß mit einem
Verbindungsteil 21 erfolgt. Das Melkvakuum wird von der Luftleitung 23 der Eimermelkanlage
durch den sog. langen Luftschlauch 24, den Melkeimer 22, das Gefäß 3 und den langen
Milchschlauch 19 zum Melkzeug 20 geleitet.
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Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung nach Fig. 7 ist das
Gefäß 3 mit einer Halterung 25 an der Melkleitung 17 oder der sog. Luftleitung der
Rohrmelkanlage oder einer sonstigen Befestigungsmöglichkeit angebracht. Die aus
dem Gefäß 3 ausströmende Milch gelangt in eine darunter angebrachte Kammer 26, aus
der die Milch mit einem Schlauch 27 zur Melkleitung 17 geleitet wird. Die Kammer
26 stellt sicher, daß die Milch stets ungehindert (ohne Rückstau) durch die Öffnungen
4 strömen kann. In der Kammer 26 kann durch entsprechende Gestaltung (z.B. Umlenkungen
28) die Milch so geleitet werden, daß mit einer geeignet ausgebildeten Düse 29 ein
geringer, definierter Teil der durch die Kammer 26 strömenden Milch abgeleitet und
in einem auswechselbaren Behälter 30 aufgefangen wird. Somit wird nach der erfindungsgemäßen
Messung der Milchmenge eine Probe der Milch gewonnen, die zur Analyse der Milchinhaltsstoffe
(z.B. Fett) dient.
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Die Ausführung der Erfindung gemäß Fig. 7 hat den Vorteil, daß die
Erfindung einfach an praktisch alle Rohrmelkanlagen angeschlossen werden kann, ohne
daß spezielle Anschlußteile notwendig sind. Außerdem ist die Erfindung in der Ausführung
nach Fig. 7 einfach transportabel und durch die Ausstattung mit dem Probenbehälter
30 für den Einsatz im Rahmen der amtlichen Milchleistungsprüfung geeignet.