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DE3407520A1 - Verfahren und vorrichtung zur farblichen kennzeichnung von lichtwellenleitern - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur farblichen kennzeichnung von lichtwellenleitern

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DE3407520A1
DE3407520A1 DE19843407520 DE3407520A DE3407520A1 DE 3407520 A1 DE3407520 A1 DE 3407520A1 DE 19843407520 DE19843407520 DE 19843407520 DE 3407520 A DE3407520 A DE 3407520A DE 3407520 A1 DE3407520 A1 DE 3407520A1
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Description

kabelmeta-l electro
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
84-05/F
28* Februar 1984
Verfahren und Vorrichtung zur farblichen Kennzeichnung von Lichtwellenleitern
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur farblichen Kennzeichnung mindestens eines Lichtwellenleiterss welcher gemeinsam mit mindestens einem anderen Lichtwellenleiter in der Seele eines Fernmeldekabels angeordnet wird, und auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Fernmeldekabel mit Lichtwellenleitern - im folgenden der Einfachheit halber als "LWL-Kabel" bzw. "LWL" bezeichnet - sind Kabel, die eine beliebige Anzahl von aus Glas oder Kunststoff bestehenden LWL aufweisen. Die LWL sind in der Seele eines solchen LWL-Kabels untergebracht, die von einem äußeren Schutzmantel umgeben ist. LWL werden in der Nachrichtentechnik als Ersatz für die bisher üblichen metallischen Leiter verwendet. Gegenüber den metallischen Leitern haben die LWL eine Reihe
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von Vorteilen. Sie sind sehr breitbandig und dampfungsarm, so daß über einen LWL gegenüber einem Kupferleiter mehr Kanäle bei vergrößertem Verstärkerabstand übertragen werden können. Sie sind gut biegbar und haben sehr kleine Durchmesser, so daß der Kabelquerschnitt verringert werden kann. Ferner treten keine Beeinflussungen durch äußere elektrische und magnetische Felder auf.
Ebenso wie die mit metallischen Leitern ausgerüsteten herkömmlichen Adern von Fernmeldekabeln müssen die LWL gekennzeichnet werden, damit für die Montage eine einfache und sichere Identifizierung der einzelnen LWL möglich ist. Diese Forderung muß insbesondere dann erfüllt werden, wenn eine größere Anzahl von LWL in der Seele eines Kabels untergebracht ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem mindestens ein Lichtwellenleiter in einem Arbeitsgang so gekennzeichnet werden kann, daß er problemlos in einer größeren Anzahl von Lichtwellenleitern identifiziert werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs geschilderten Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
- daß der Lichtwellenleiter zunächst mittels eines Abzugs von einer Ablaufspule abgezogen und zur kontinuierlichen Einfärbung seiner Oberfläche durch eine Farbkammer hindurchgezogen wird,
- daß danach auf die eingefärbte Oberfläche des Lichtwellenleiters mittels Farbstrahlen, die unter Druck aus um eine Schwingachse kontinuierlich schwingenden Düsen austreten, in axialer Richtung begrenzte ringförmige Markierungen aus einer gegenüber der Farbe der Farbkammer deutlich unterschiedlichen Farbe aufgespritzt werden,
- daß der Lichtwellenleiter darauf durch eine Trockenstrecke geführt wird und
- daß der Lichtwellenleiter abschließend auf eine Aufwickelspule aufgewickelt wird. ·
Mit diesem Verfahren kann ein LWL im kontinuierlichen Durchlauf in einem Arbeitsgang individuell gekennzeichnet werden. In der Farbkammer kann jede beliebige Farbe angeordnet werden, so daß mit entsprechendem Farbwechsel eine beliebige Anzahl von unterschiedlich durchgehend eingefärbten LWL erhalten werden kann. Diese unterschiedliche Anzahl kann dadurch verdoppelt werden, daß auf einen Teil der in der Seele eines LWL-Kabels zusammengefaßten LWL die ringförmigen Markierungen nicht aufgebracht werden.
Die ringförmigen Markierungen können prinzipiell auf die noch feuchte Oberfläche der eingefärbten LWL aufgebracht werden. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß es für das Dämpfungsverhalten der LWL günstiger ist, wenn die Markierungen erst nach Trocknung der Oberfläche aufgetragen werden. Für die Trocknung der kontinuierlich eingefärbten Oberfläche der LWL und der Markierungen kann zweckmäßig die gleiche Trockenstrecke verwendet werden, welche vom LWL mittels Umlenkrädern mehrfach durchlaufen wird.
Das Schwingsystem wird in Abhängigkeit von der Abzugsgeschwindigkeit des LWL geregelt. Dadurch ist sichergestellt, daß die Markierungen stets einen gleichbleibenden axialen Abstand voneinander haben.
Verfahren und Vorrichtung nach der Erfindung werden anhand der Zeichnungen als Ausführungsbeispie'l erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung.
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung.
Fig. 3 die Farbkammer teilweise im Schnitt in vergrößertem Maßstab.
Fig. 4 das Schwingsystem ebenfalls teilweise im Schnitt und in vergrößertem Maßstab.
Fig. 5 einen gekennzeichneten LWL in nochmals vergrößertem Maßstab.
Ein zu kennzeichnender LWL ist auf einer Ablaufspule 2 aufgewickelt, von welcher er zur Durchführung durch die nachfolgende Vorrichtung abgezogen wird. Er wird hierzu durch einen Führungsnippel 3 und über eine Führungsrolle 4 zunächst durch eine.,Reinigungsdüse 5 gezogen und gelangt dann in eine Farbkammer 6, die in Fig. 3 genauer dargestellt ist. In der Farbkammer 6 wird der LWL 1 kontinuierlich eingefärbt. Von der Farbkammer 6 aus wird der eingefärbte LWL 1 durch eine Trockenstrecke 7 gezogen und über Umlenkräder 8 und 9 zu einem Schwingsystem 10 geführt, mit dem auf den LWL 1 ringförmige Markierungen 11 (Fig. 5) aufgespritzt werden, die in axialer Richtung begrenzt sind. Das Schwingsystem 10 geht in genauerer Darstellung aus Fig. 4 hervor.
Nach dem Aufbringen der ringförmigen Markierungen 11 wird der LWL 1 wieder durch die Trockenstrecke 7 geführt, welche vorzugsweise mit Heißluft arbeitet. Danach gelangt der an seiner Oberfläche trockene LWL 1 zu einer Abzugsscheibe 12, welche insgesamt als Abzug für den LWL 1 dient. Statt der Abzugsscheibe 12 könnte allerdings auch jeder andere bekannte Abzug, wie beispielsweise ein Raupenabzug, eingesetzt werden. Die Abzugsscheibe 12 benötigt nur wenig Raum. Sie wird von einem in der Drehzahl einstellbaren Elektromotor angetrieben.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird der LWL 1 nach der Einfärbung und nach der Markierung durch die Trockenstrecke 7 gezogen. Prinzipiell können die Markierungen 11 aber auch vor dem ersten Durchlaufen der Trockenstrecke 7 aufgebracht werden» die dann nur einmal durchlaufen werden muß. Es ist auch möglich, das Schwingsystem 10 dort anzuordnen, wo sich die Abzugsscheibe 12 befindet und die Abzugsscheibe auf der Seite der Trockenstrecke 7 anzubringen, auf welcher sich die Farbkammer 6 befindet. Es können grundsätzlich auch zwei getrennte Trockenstrecken verwendet werden. Weiterhin ist es bei dem dargestellten Ausflihrungsbeispiel auch möglich, den LWL 1 zwischen den Umlenkrädern 8 und 9 entweder durch die Trockenstrecke 7 oder außen an derselben vorbeizuführen.
Die Trockenstrecke 7 wird vorzugsweise mit Heißluft beheizt. Sie wird auf einen konstanten Wert von maximal 110 0C eingestellt.
Die der Farbkammer 6 vorgeschaltete Reinigungsdüse 3 arbeitet beispielsweise mit Preßluft, durch welche Verunreinigungen an der Oberfläche des LWL 1 abgetragen werden.
Hinter der Abzugsscheibe 12 wird der LWL 1 auf eine Aufwickelspule 13 aufgewickelt, die von einem drehzahlgeregelten Elektromotor angetrieben wird. Diese Drehzahl wird in Abhängigkeit von der auf den LWL 1 einwirkenden Zugspannung geregelt, welche mittels eines Tänzers 14 erfaßt wird. Die Zugspannung darf nicht zu hoch sein, damit der LWL 1 nicht überdehnt wird. Sie darf aber auch nicht zu niedrig sein, da sonst ein einwandfreies Aufwickeln nicht möglich ist.
Damit der LWL 1 durch das Aufwickeln nicht beschädigt wird, kann derselbe auf die Aufwickelspule 13 vorzugsweise so aufgewickelt werden, daß sich ein im Querschnitt trapezförmiger Wickelkörper ergibt. Dafür ist die Aufwickelspule 13 nach einem vorgegebenen Programm während des Aufwickeins in Richtung des Doppelpfeiles 15 verstellbar.
Die Farbkammer 6 ist in Fig. 3 vergrößert dargestellt. Sie besteht aus einem Farbraum 16, der vollständig mit Farbe gefüllt ist und durch welchen der LWL 1 hindurchgezogen wird. An beiden Seiten ist der Farbraum mit durchbohrten Dichtungen 17 bzw. 18 ausgerüstet, deren Bohrungen so bemessen sind, daß gerade der LWL 1 ohne zu große Reibung hindurchtreten kann, über dem Farbraum 16 ist ein Vorratsbehälter 19 angebracht, durch den sichergestellt ist, daß im Farbraum 16 stets, genügend Farbe vorhanden ist. Die Farbkammer 6 kann mittels einer Schraube 20 an einer Halterung 21 befestigt sein.
Das in Fig. 4 vergrößert dargestellte Schwingsystem 10 zur Aufbringung der ringförmigen Markierungen 11 auf die Oberfläche des LWL 1 umfaßt einen mechanisch angeregten Schwinger 22 und eine Düse 23, aus deren Ende ein Farbstrahl austritt. Das Ende der Düse 23 schwingt mit einstellbarer Frequenz in Richtung des Doppelpfeiles 24 und erzeugt dadurch auf der Oberfläche des senkrecht zur Zeichenebene bewegten LWL 1 die axial begrenzten ringförmigen Markierungen 11. Es reicht aus, wenn der Farbstrahl nur von einer Seite auf den LWL 1 auftrifft, da dessen Abmessungen so klein sind, daß die Farbe sich rings um den LWL 1 zu einem Ring schließt. Der Schwinger 22 wird vorzugsweise von einem Gleichstrommotor angetrieben, dessen Drehzahl nach Maßgabe der Drehzahl der Abzugsscheibe 12 geregelt wird, wodurch auch die Schwingfrequenz d^r Düse 23 geregelt wird. Unter der Düse 23 bzw. unter dem LWL 1 ist ei^e Auffangkammer 25 mit einem Sieb 26 angebracht, in welcher die überschüssige Farbe gesammelt und über ein Rohr 27 zum Farbbehälter zurüclgeführt wird. 1
Das Verfahren nach der Erfindung arbeitet beispielsweise wie folgt:
Der LWL 1 durchläuft die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Stationen entsprechend der vorangehenden Beschreibung. Er wird mit der an der Abzugsscheibe 12 eingestellten Geschwindigkeit abgezogen. Diese Geschwindigkeit ist nach Maßgabe von Fertigungsparametern eingestellt. Sie
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kann während des Verfahrens verändert werden, in Abhängigkeit von der Drehzahl der Abzugsscheibe und damit in Abhängigkeit von der Abzugsgeschwindigkeit des LWL 1 wird die Schwingfrequenz der Düse 23 eingestellt, so daß sichergestellt ist, daß die ringförmigen Markierungen 11 einen gleichbleibenden axialen Abstand voneinander haben.
Der LWL 1 besteht entsprechend Fig. 5 aus der eigentlichen, das optische Signal führenden Faser 28, die mit einer Schutzschicht 29 überzogen ist. In der Farbkammer 6 wird auf diese Schutzschicht kontinuierlich eine Farbschicht 30 aufgetragen, auf welche mit dem Schwingsystem 10 die Markierungen 11 aufgebracht werden. Die Farbe, welche für die Markierungen 11 verwendet wird, soll sich deutlich von den Farben unterscheiden b2w. abheben, welche zur kontinuierlichen Einfärbung des LWL 1 mit der Farbschicht 30 verwendet werden. Vorzugsweise werden die Markierungen 11 schwarz ausgeführt.
Ablaufspule 2, Farbkammer 6, Schwingsystem 10, Abzugsscheibe 12 und Aufwickelspule 13 werden in bevorzugter Ausführungsfprm an einem gemeinsamen Gestell 31 angebracht. Die Vorrichtung hat damit einen kompakten Aufbau mit relativ niedrigem Raumbedarf. Weiterhin ist es möglich, entsprechend Fig. 1 drei Gestelle 31 zu einer raumsparenden Einheit zusammenzufassen.
Wenn für eine große Anzahl von in einem LWL-Kabel unterzubringenden LWL 1 nicht genügend unterschiedliche Farben zur Verfugung stehen, können zur weiteren Unterscheidungshilfe auch LWL ohne Markierungen 11 eingesetzt werden. Auch in diesem Fall können Verfahren und Vorrichtung nach der Erfindung eingesetzt werden. Es wird dann nur das Schwingsystem 10 nicht mit benutzt. Dieser Fall soll ausdrücklich durch die Erfindung mit erfaßt sein.
- Leerseite -

Claims (11)

kabelmetal electro Gesellschaft mit beschränkter Haftung 84-05/F 28. Februar 1984 Patentansprüche
1. Verfahren zur farblichen Kennzeichnung mindestens eines Lichtwellenleiters, welcher gemeinsam mit mindestens einem anderen Lichtwellenleiter in der Seele eines Fernmeldekabels angeordnet wird, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Lichtwellenleiter (1) zunächst mittels eines Abzugs von einer Ablaufspule (2) abgezogen und zur kontinuierlichen Einfärbung seiner Oberfläche durch eine Farbkammer (6) hindurchgezogen wird,
- daß danach auf die eingefärbte Oberfläche des Lichtwellenleiters (1) mittels Farbstrahlen, die unter Druck aus um eine Schwingachse kontinuierlich schwingenden Düsen (23) austreten, in axialer Richtung begrenzte ringförmige Markierungen (11) aus einer gegenüber der Farbe der Farbkammer (5) deutlich unterschiedlichen Farbe aufgespritzt werden,
- daß der Lichtwellenleiter (1) darauf durch eine Trockenstrecke (7) geführt wird und
- daß der Lichtwellenleiter (1) abschließend auf eine Aufwickelspule (13) aufgewickelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der kontinuierlich eingefärbte Lichtwellenleiter (1) bereits vor dem Aufbringen der Markierungen durch eine Trockenstrecke (7) geführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (1) nach dem Verlassen der Farbkammer (6) und nach dem Aufbringen der Markierungen (11) mittels Umlenkrädern (8, 9) jeweils durch die gleiche Trockenstrecke (7) geführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für die Markierungen (11) ein mechanisches Schwingsystem (10) verwendet wird, das von einem in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Abzugs geregelten Gleichstrommotor angetrieben wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich-
net, daß der Lichtwellenleiter (1) vor der Farbkammer (6) durch eine Reinigungsdüse (3) gezogen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Abzug eine mit veränderbarer Drehzahl antreibbare Abzugsscheibe (12) verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufwickelspule (13) mit in Abhängigkeit von der auf den Lichtwellenleiter (1) ausgeübten Zugspannung geregelten Drehzahl angetrieben wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (1) so auf die Aufwickelspule (13) aufgewickelt wird, daß sich ein im Querschnitt trapezförmiger Wickelkörper ergibt.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Ablaufspule (2), Farbkammer (6), Schwingsystem (10), Trockenstrecke (7), Abzug (12) und Aufwickelspule (13) an einem gemeinsamen Gestell (31) angebracht sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Einheit je drei komplette Gestelle (31) zur gleichzeitigen Kennzeichnung von drei Lichtwellenleitero(l) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trockenstrecke (7) als Trockenofen mit Heißluftstrom ausgebildet ist.
(5LF704)
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