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Skikern
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Beschreibung Die Erfindung betrifft einen Skikern gemäß Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Bekanntlich werden seit längerem sogenannte mehrschichtige Skier durch
Verkleben mehrerer Schichten hergestellt (vgl. z.B. DE-OS 2 804 943), die ihrerseits
einen Unter-, einen Mittel- und einen Oberbau bilden.
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- Der Mittelbau besteht im allgemeinen aus einem Holz-oder Hartschaum-Kern,
der seitlich mit duroplastischem Kunstharz-Schichtstoff kaschiert ist.
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- Der Oberbau besteht meistens aus einem mit dem Kern verklebten Aluminiumblech
und/oder Laminat aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), worauf als Deckbelag
ein Kunststoff-Folie aufkaschiert ist, die in weiteren Arbeitsvorgängen dekorativ
ausgestaltet wird; - der Unterbau besteht seinerseits aus einem Aluminium-
blech
oder einer Schicht aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), das bzw. die an einer
Seite mit dem Kern verklebt ist und an der anderen Seite (gegegebenenfalls über
verschiedene weitere Schichten) mit dem eigentlichen Lauf-Belag verbunden ist, der
im allgemeinen ein transparenter 1-2-Millimeter dicker Kunststoff-Belag ist, und
zwar vorzugsweise aus Polyäthylen, nämlich Hoch- oder Niederdruck-Polyäthylen oder
Polytetrafluoräthylen.
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Der Skikern besteht in der Regel aus horizontal und/ oder vertikal
verleimten Holzschichten bzw. -Lamellen (-Streifen) und/oder Hartschaum. Eine besonders
vorteilhafte Mittelbau-Konstruktion zeichnet sich durch einen Skikern aus, der eine
Hartschaum-"Seele" zwischen vertikal verleimten Holzschichten umfaßt, die aus heimischen
und/oder exotischen Holzarten bestehen.
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Die äußeren Seitenwangen bestehen vorzugsweise aus ABS (Acrylnitrilbutadienstyrol),
Phenol oder anderen dafür geeigneten Kunststoffmaterialien. Die Schaumstoff-"Seele"
kann auch verstärkt sein, z.B. glasfaser- oder karbonfaserverstärkt. Derartige Skikerne
werden vorwiegend für Skier mit einer Taillierung verwendet.
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Zur Anpassung eines derart aufgebauten Skikerns an die Taillierung
wird dieser zumindest im vorderen und hinteren Bereich, vorzugsweise über die gesamte
Länge, in zwei Kern-Längshälften geteilt, die dann in eine Skikassette mit taillierten
Seitenwänden gelegt und durch Spreizkeile oder dergleichen in Anlage an diese Seitenwände
gehalten werden. Zur Gewichtsverminderung und zur leichteren Anpassung der Kern-Längshälften
an die Taillierung der Kassette wird vorzugsweise längs der Trennebene noch Material
abgetragen mit der Folge, daß die in der Kassette geformten Kern-Längshälften dann
in ihrer dort festgelegten Lage zueinander mittels Klammern oder dergleichen aneinander
gehalten
bzw. -fixiert werden müssen.
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Die beschriebene Vorbereitung des taillierten Skikerns, die augenscheinlich
sehr aufwendig ist, erfolgt beim Skihersteller, der damit zwangsläufig auch zum
Bauteil-Hersteller wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Skikern
für vorzugsweise taillierte Skier so auszubilden, daß eine Nachbearbeitung beim
Skihersteller entfällt und außerdem teures Kernmaterial von vornherein eingespart
werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in überraschend einfacher Weise
dadurch gelöst, daß der Skikern in mindestens zwei nachgiebig miteinander verbundene
Längshälften unterteilt ist.
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Vorzugsweise ist die nachgiebige Verbindung zwischen den Kern-Längshälften
im wesentlichen nur in Richtung etwa parallel zur Ski auf oder Skideckfläche wirksam
und besteht aus einer elastisch flexiblen Schicht, z.B.
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Elastomerschicht,ein-oder mehr-,vorzugsweise zwei-,lagiger Wellpappe,
einem oder mehreren längsgefalteten,vorzugsweise kunststoffverstärkten, Papierstreifen,
oder aus einer im Querschnitt bzw. in Draufsicht wabenstrukturierten Zwischenlage.
Wesentlich ist also die Ausbildung von mindestens einer "im Skikern integrierten
flexiblen Längsfuge", die eine Anpassung der den Seitenwangen des Skis benachbarten
Kern-Längshälften an eine gewünschte Taillierung erlaubt derart, daß die Beabstandung
zwischen den Kernlängshälften im vorderen und hinteren Endbereich maximal ist.
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Der erfindungsgemäß ausgebildete Skikern läßt sich problemlos in die
eingangs erwähnte Skikassette einlegen und an die Taillierung derselben anpassen,
ohne
daß der Skikern bearbeitet werden muß, z.B. zumindest im vorderen
und hinteren Endbereich mit längsgerichteten Einschnitten versehen werden muß.
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Sofern die nachgiebige Verbindung zwischen den Kern-Längshälften keine
ausreichende Rückstellkraft aufweist, um die außenliegenden Kern-Längshälften in
Anlage an den taillierten Seitenwänden der Skikassette zu halten, können die Holzschichten
bzw. -Lamellen der außenliegenden Kern-Längshälften durch eine gezielte Prozeßsteuerung
des Preßvorganges, wobei die Holzfeuchte und -Temperatur als Parameter dienen, in
eine säbelförmige Form gebracht, d.h. entsprechend der gewünschten Taillierung vorgeformt
werden. Dann ist ein Einpassen des erfindungsgemäß ausgebildeten Skikerns in die
Skikassette auch ohne Spreizkeile zwischen den Kern-Längshälften im vorderen und
hinteren Endbereich möglich.
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Durch Verwendung der nachgiebigen Verbindung zwischen den Kern-Längshälften
kann auch bis zu 25 % Holz und oder Hartschaum eingespart werden im Vergleich zu
den bisher verwendeten Skikernen, da diese grundsätzlich so breit wie die größte
Breite der Taillierung hergestellt werden müssen und erst in Nacharbeit durch Abtragung
bzw. Herausschneiden von Material längs der Trennebene bzw. Trennebenen die gewünschte
Taillierung erreicht werden kann. Die Materialkosten für die nachgiebige Verbindung
sind extrem niedrig, vor allem im Vergleich zu exotischen Hölzern vernachlässigbar
klein, insbesondere wenn die nachgiebige Verbindung aus Wellpappe besteht. Durch
das nachträgliche Ausnehmen von Material aus den herkömmlichen Rohkernen und dem
dann erforderlichen nachträglichen Zusammenklammern der Kern-Längshälften entstehen
zusätzliche Fehlerquellen, die sich bei der erfindungsgemäßen Kernkonstruktion von
vornherein vermeiden lassen.
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Die Maßnahmen nach Anspruch 6 ermöglichen in einfacher Weise die Herstellung
eines Skis mit Ski-Längshälften unterschiedlicher Eigenschaft, nämlich unterschiedlicher
Biegeelastizität.
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Die Merkmale nach Anspruch 7 erleichtern die Herstellung eines Skis
mit einer Lauffläche, die quer zur Skilängsrichtung stumpfwinklig ausgebildet ist.
Derartige Laufflächen sind bei Langlauf-Skiern bereits mehrfach vorgeschlagen worden.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Ski mit einem Kern, wie
er erfindungsgemäß vorgeschlagen ist.
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Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäß
ausgebildeten Skikerns anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen: Figur 1 einen Teil eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Skikerns in perspektivischer Ansicht, Figur 2 einen Teil eines gegenüber Figur 1
abgewandelten Skikerns ebenfalls in perspektivischer Ansicht, Figur 3 einen nach
Figur 2 ausgebildeten und in eine Skikassette eingesetzten Skikern, Figur 4 eine
zwei-lagige Wellpappe als nachgiebige Verbindung zwischen den Kern-Längshälften,
Figur 5 a eine wabenstrukturierte nachgiebige Verbindung zwischen den Kern-Längshälften
in entspanntem Zustand und in Draufsicht, und Figur 5 b die wabenstruktuierte Verbindung
nach Figur 5 a in zusammengedrücktem Zustand.
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Der Skikern nach Figur 1 besteht aus zwei Ski-Längshälften 10, 12,
die durch eine nachgiebige Verbindung 14 in Form einer doppellagigen Wellpappe 16
gemäß Figur 4
miteinander verbunden sind. Die Kern-Längshälften
10, 12 bestehen jeweils aus vertikal verleimten Holzschichten bzw. -Lamellen aus
heimischen und/oder exotischen Holzarten. Die Außenseiten der beiden Kern-Längshälften
10, 12 sind mit Seitenwangen 20,22 aus duroplastischem oder thermoplastischem Kunststoff
kaschiert. Die doppellagige Wellpappe 16 ist zwischen den beiden Kern-Längshälften
10, 12 so angeordnet,daß sie in Richtung senkrecht zu den Seitenwangen 20.22 nachgiebig
ist. Zu diesem Zweck sind die beiden äußeren Deckschichten 24 der doppellagigen
Wellpappe nach Figur 4 an den beiden innenliegenden bzw. einander zugewandten Seiten
der Kern-Längshälften 10, 12 angeklebt, und zwar derart, daß die Wellpappe die obere
und untere Begrenzungsfläche des Kerns bzw.
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der Kern-Längshälften nicht überragt.
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Bei der Ausführungsform nach Figur 2 besteht der Skikern aus drei
Kern-Längshälften 10, 11 und 12, die jeweils entsprechend Figur 1 nachgiebig miteinander
verbunden sind. Durch diese Konstruktion wird eine hohe Flexibilität der außenliegenden
Kern-Längshälften 10, 12 bei im übrigen gleichbleibender Kern-Steifigkeit bzw. -Stabilität
erhalten. Die Handhabung eines derart ausgebildeten Skikerns ist besonders einfach,
d.h.
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die außenliegenden Kern-Längshälften 10, 12 lassen sich ohne Mühen
an die Taillierung der Skikassette 26 nach Figur 3 bzw. deren taillierte Seitenwände
28, 30 anpassen. Wie Figur 3 erkennen läßt, ist eine zusätzlcihe Bearbeitung am
Skikern zur Herstellung der gewünschten Taillierung nicht erforderlich, wie z.B.
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ein nachträgliches Einschneiden des Kerns an den beiden Endbereichen
desselben.
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Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Skikassette in
Figur 3 nur andeutungsweise durch die beiden die Taillierung bestimmenden Seitenwände
28, 30 dargestellt ist, da es sich bei der Skikassette
um eine
herkömmliche bzw. bekannte Einrichtung handelt.
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Nach Figur 3 sind die Kern-Längshälften im vorderen und hinteren Kernbereich
maximal voneinander beabstandet, während sie im Mittelbereich unter maximaler Zusammendrückung
der nachgiebigen Verbindung 14 (hier: doppellagige Wellpappe 16) unmittelbar aneinander
gedrückt sind.
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Bei Verwendung einer nachgiebigen Verbindung 14 mit nur geringer Rückstellkraft
werden die außenliegenden Kern-Längshälften 10, 20 an den die Taillierung bestimmenden
Seitenwänden 28, 30 der Skikassette 26 durch zwischen den Kern-Längshälften 10,
11 bzw. 11, 12 angeordnete Spreizkeile oder dergleichen gehalten.
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Bei Verwendung einer elastisch nachgiebigen Verbindung zwischen den
Kern-Längshälften ergibt sich die Anpassung der außenliegenden Kern-Längshälften
10, 12 an die Taillierung selbstregulierend beim Einlegen des Skikerns in die Skikassette.
Die Rückstellkraft der elastisch nachgiebigen Verbindung muß natürlich groß genug
sein, um die außenliegenden Kern-Längshälften 10, 12 bzw. die Seitenwangen 20, 22
auch an der breitesten Stelle der Skikassette gegen die die Taillierung bestimmenden
Seitenwände 28, 30 derselben zu drücken.
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Als flexibel nachgiebige Verbindung eignet sich besonders eine Wabenstruktur
18 gemäß den Figuren 5 a, 5 b aus hochwertigem Kunststoffmaterial. Diese Struktur
zeichnet sich durch eine hohe Rückstellkraft und minimales Gewicht aus, mit der
Folge eines entsprechend geringen Skigewichts. Die Anordnung der Wabenstruktur 18
zwischen den Kern-Längshälften erfolgt so, daß sie in Richtung quer zu den Seitenwangen
entsprechend Figur 5 b komprimierbar ist.
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Die Verwendung einer doppel- oder mehrlagigen Wellpappe
oder
einer Wabenstruktur nach den Figuren 5 a, 5 b hat den Vorteil, daß die Verleimung
der Holzschichten bzw. -Lamellen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Wellpappe
bzw. Wabenstruktur wird beim Verleimen in einer Presse jeweils auf ihre Materialstärke
zusammengedrückt und verhält sich dann wie eine Holzschicht bzw. -Lamelle.
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Wie bereits eingangs ausgeführt, kann die für eine optimale Anpassung
an die Skitaillierung in der Kassette notwendige Elastizität des Skikerns in der
breiten Dimension auch dadurch erreicht werden, daß die außenliegenden Kern-Längshälften,
die vorwiegend aus vertikal verleimten Holzschichten bzw. -Lamellen bestehen, durch
eine gezielte Prozeß steuerung des Preßvorganges bedingt eine säbelförmige Kontur
annehmen, so daß ein Einpassen des Skikerns in die Skikassette auch bei Verwendung
einer nachgiebigen Verbindung mit nur geringer Rückstellkraft ohne zusätzliche Spreizkeile
möglich ist. Durch die säbelförmige Ausbildung der außenliegenden Kern-Längshälften
wird eine grobe Voranpassung des Skikerns an die gewünschte Taillierung erreicht,
vor allem ein maximales Öffnen der Fuge bzw. Fugen zwischen den Kern-Längshälften
im vorderen und hinteren Kernbereich ohne zusätzliche Hilfsmittel wie z.B.
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Spreizkeile oder dergleichen.
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Durch die Erfindung ist es möglich, dem Skihersteller Skikerne zu
liefern, die hinsichtlich der herzustellenden Taillierung keinerlei Nachbearbeitung
mehr bedürfen, die also unmittelbar in die die Taillierung bestimmtende Skikassette
eingelegt werden können.
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Sämtliche in den Unterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik
neu sind.
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