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DE3337508A1 - Gurtschloss fuer einen sicherheitsgurt - Google Patents

Gurtschloss fuer einen sicherheitsgurt

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DE3337508A1
DE3337508A1 DE19833337508 DE3337508A DE3337508A1 DE 3337508 A1 DE3337508 A1 DE 3337508A1 DE 19833337508 DE19833337508 DE 19833337508 DE 3337508 A DE3337508 A DE 3337508A DE 3337508 A1 DE3337508 A1 DE 3337508A1
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DE
Germany
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housing
insert
belt buckle
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lock
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Dieter 7075 Mutlangen Biller
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TRW Occupant Restraint Systems GmbH
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TRW Occupant Restraint Systems GmbH
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    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R22/18Anchoring devices
    • B60R22/22Anchoring devices secured to the vehicle floor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Buckles (AREA)

Description

TRW REPA GMBH
Industri e gebi e t
7071 Alfdorf
Gurtschloß für einen Sicherheitsgurt
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gurtschloß für einen Sicherheitsgurt gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
In der Sicherheitsgurt-Technik ist es bekannt, das mit der Gurtband-Steckzunge verbindbare Gurtschloß entweder über einen starren metallischen Beschlag oder aber über einen seilartigen flexiblen Beschlag am Fahrzeug z.B. am Fahrzeugboden zu befestigen. Bei Verwendung eines starren streifenartigen Beschlages wird das freie Beschlagende durch Vernieten mit dem metallischen Schloßgehäuse fest verbunden. Bei Verwendung eines flexiblen Beschlages 3st es üblich, das der Einstecköffnung für die Steckzunge entgegengesetzte Ende des metallischen Schloßgehäuses zu verlängern und mit schlitzartigen Ausnehmungen zu versehen, in denen das z.B. schlaufenartig geformte Ende des Beschlages gehalten ist. Hierbei ist
COPY J
es wichtig, daß die Kanten der Ausnehmungen mit einer Schutzarmierung z.B. aus Kunststoff versehen werden, um bei extremer Belastung im Crash-Falle am flexiblen Beschlag möglichst geringe Flächenkräfte zu erhalten und ein Abscheren des Beschlagendes zu vermeiden. Während bei Anwendung eines starren Beschlages die Verbindung zwischen Beschlag und Schloßgehäuse ausschließlich über die Nieten erfolgt und diese entsprechend massiv und widerstandsfähig ausgebildet sein müssen, ist für die Halterung des flexiblen Beschlages eine besonders langgestreckte und spezielle Ausgestaltung des Schloßgehäuses erforderlich, verbunden mit viel Material und Montageaufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gurtschloß gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 so auszugestalten, daß eine stabile Halterung sowohl eines starren als auch eines flexiblen Beschlages auf engstem Raum innerhalb des Schloßgehäuses erfolgen kann und hierfür der Aufwand an Teilen und Montage und damit an Kosten wesentlich verringert wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die im Kennzeichnungsteil . des Patentanspruches 1 angegebenen Maßnahmen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ansprüchen.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird ein als Einzelteil leicht herstellbarer und leicht montierer Einsatz verwendet, der einen vorzugsweise durch die Verlängerung der Einsteckbahn für die Steckzunge gebildeten Hohlraum einsteckbar und in diesem Hohlraum formschlüssig arretierbar ist. Schon durch diese Formschlüssigkeit ist ein Höchstmaß an Stabilität in der Verbindung zwischen Beschlag und Schloßgehäuse
- G-
gegeben. Vorzugsweise besitzt der Einsatz z.B. lappenartige Ansätze, die in entsprechende Ausnehmungen des Gehäuses beim Einstecken des Einsatzes in den Hohlraum eingreifen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das Schloßgehäuse aus zwei, an nur einer Gehäuseseite miteinander verbundenen Gehäusehälften, die zum Einstecken des Einsatzes auseinandergebogen sind und nach der Montage des Einsatzes zusammenklappbar und über den Einsatz miteinander verbindbar- sind. Hierdurch wird die Montage sehr wesentlich erleichtert, da durch die Auseinanderklappbarkeit der Gehäusehälften der Hohlraum für den Einsatz vergrößert wird und mit dem Zusammenklappen der Gehäusehälften der Formschluß zwischen dem Einsatz und den Gehäusehälften des Schloßgehäuses hergestellt wird. Ein fester Zusammenhalt der Gehäusehälften wird garantiert durch die Ansätze des Einsatzes, die in entsprechenden Ausnehmungen der Gehäusehälften vernietet oder verstemmt sind. Der Einsatz dient hierbei letztlich als stabiles Befestigungsteil für die zusammengeklappten Gehäusehälften. Für die Anwendung eines flexiblen, z.B. seilartigen Beschlages dient die Lösung gemäß Patentanspruch 7. Der bogenförmige Ein^fcz ist wiederum zumindest formschlüssig mit dem Schloßgehäuse verbunden vorzugsweise auch vernietet oder verstemmt, wobei durch ■ diese Bogenform eine relativ große Stützfläche für den flexiblen, z.B. schTaufenartig geformten Beschlag geschaffen wird, so daß im Crash-Falle an dieser Stelle nur relativ geringe Flächenkräfte wirksam werden.
Durch die vorliegende Erfindung ergibt sich die Möglichkeit, das Schloßgehäuse so auszubilden, daß es universell für starre oder aber für flexible z.B. seilartige Beschläge verwendet werden kann. Diese Möglichkeit besteht deshalb, weil für beide Anwendungsfälle die Verbindung zwischen dem
Einsatz und dem Schloßgehäuse innerhalb des Schloßgehäuse-Hohlraumes erfolgt, welcher Hohlraum vorzugsweise als Verlängerung der Einsteckbahn für die Steckzunge in jedem Falle auch bei sehr kurzer Ausgestaltung des Schloßgehäuses vorhanden ist bzw. vorhanden sein muß z.B.zur Unterbringung eines Auswerf er element es für die Steckzunge oder dergleichen.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den in der Zeichnung dargestellten und nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen.
Es zeigt:
Fig. 1 die Schnittansicht eines Gurtschlosses für einen Sicherheitsgurt, dessen Schloßgehäuse mit der in den nachfolgenden Figuren gezeigten Halterung ausgestattet sein kann,
Fig. 2 und 3 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäß ausgestalteten Gurtschlosses in.Explosions^ darstellung (Fig.2) und in fertig montiertem ! Zustand, jeweils in perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 und 5 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtschlosses wiederum in Explosionsdarstellung und in fertig montiertem Zustand,
Fig. 6 und 7 zwei weitere, vereinfacht dargestellte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gurtschlosses für die Verwendung von flexiblen Beschlagen ähnlich Fig.2 und 3.
Fig. 1 zeigt den grundsätzlichen Aufbau eines Gurtschlosses für eine nicht dargestellte, am freien Ende eines flexiblen Gurtbandes befestigte Steckzunge. Basisteil des Gurtschlosses ist ein metallisches Schloßgehäuse 1 mit zwei fest miteinander verbundenen Gehäuseplatten 2 und 3 aus metallischem Material, ähnlich wie dies als Einzelheit in den Figuren 6 und 7 dargestellt ist. Die relativ großflächigen Gehäuseplatten 2 und 3 sowie eventuell seitlich vorhandene kurze Plattenteile 4 im Bereich der Gehäuse Schmalseiten begrenzen eine Einsteckbahn 5 für die vorgenannte Steckzunge, welche Steckzunge 5 durch eine Einstecköffnung 6 für die Steckzunge zugänglich ist und in welcher Einsteckbahn 5 ein Auswerfer 7 entgegen der Kraft einer Feder 8 verschiebbar gelagert ist. In Fortsetzung der Einsteckbahn 5 bildet das Schloßgehäuse 1 einen Hohlraum 9, welcher der Unterbringung der nachbeschriebenen Halterung dient. Wie anhand der Figuren 2 bis 5 noch erläutert, besitzt das Schloßgehäuse 1 hochgebogene Ansätze 10, mit einer Lagerachse 11 für einen Schwenkriegel 12, der mit einem Riegelansatz 13 in den Bereich der Einsteckbahn 5 z.B. entgegen der Kraft einer Feder 14 verstellbar ist. Mit dem Einstecken der Steckzunge wird der Auswerfer 7 nach hinten verschoben und über den Ansatz 15 des Schwenkriegels 12 wird der Riegelansatz 13 hinter eine Kante der Steckzunge im Bereich der Einsteckbahn 5 verschwenkt, so daß die Steckzunge damit arretiert ist. Zum Lösen der Steckzunge dient eine Drucktaste 16, durch die eine dem Schwenkriegel 12 zugeordnete Halteplatte 17 verschoben wird, so daß der Schwenkriegel 12 in die in Fig.1 gezeigte Freigabestellung verstellt wird und die Steckzunge durch den Auswerfer 7 außerhalb der Einsteckbahn 5 ausgestoßen wird. Das Schloßgehäuse 1 sowie die erläuterten Teile sind umgeben mit Gehäuseschalen 18 und 19.
Die nachfolgenden Figuren zeigen nur die zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Teile unter Weglassung der übrigen Bestandteile des Gurtschlosses wie Schwenkriegel, Auswerfer, Drucktaste und dergleichen. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2 und 3 ist das Schloßgehäuse tin allen Einzelheiten dargestellt. Man erkennt das rechteckige Hohlprofil des Schloßgehäuses, gebildet durch die relativ großflächigen Gehäuseplatten 2, 3 und die schmalen Plattenteile 4 im Bereich der Gehäuseschmalseiten. Dieses Schloßgehäuse 1 ist durch Trennfugen 20 unterteilt in . zwei gegeneinander verschwenkbare Gehäusehälften 1a und 1b. Die Verbindung zwischen den beiden Gehäusehälften ist gebildet durch einen Verbindungsabschnitt 21, der die beiden hochgebogenen Ansätze 10 des Schloßgehäuses 1 miteinander verbindet. Dieser Verbindungsabschnitt 21 bildet praktisch die Schwenkachse für die beiden Gehäusehälften 1a und 1b. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2 und 3 ist eine Halterung für einen flexiblen Beschlag 22 erläutert, der ausgebildet ist als kunststoffummanteltes Drahtseil 23, das schlaufenartig gebogen ist und einen Stützbogen besitzt. Zur Halterung dieses Beschlages dient ein als Stanz- und Biege-Blechteil ausgebildeter Einsatz 25. Dieser Einsatz 25 besitzt einen halbkreisförmig gebogenen Stützteil 26, der am in den Figuren unteren Ende zwei Ansätze 27 besitzt. Einstückig mit dem Stützteil 26 verbunden ist ein senkrecht zur Profilachse gebogener schmaler Steg 28, der den Stützteil 26 überzieht und im Anschluß daran verbreitert ist und zwei parallel zur Profilachse sich erstreckende Ansätze 29 besitzt, die etwa in Höhe der Ansätze 27 enden. Der Abstand a der beiden letztgenannten Ansätze 29.entspricht dem Abstand a1 der beiden Schlaufenstränge des Beschlages 23. Dieser Einsatz 25 ist in den Figuren von oben her auf das Schloßgehäuse 1 auf-
steckbar. Hierfür sind sowohl für den Stützteil 26 als auch für die Ansätze 29 in der oberen Gehäuseplatte 2 entsprechende Ausnehmungen vorhanden, nämlich zv/ei rechteckförmige Ausnehmungen 30 für die beiden Ansätze 29 sowie zwei schlitzartige Ausnehmungen 31 in Verbindung mit einem zumindest annähernd bogenförmigen Stützteil 32, der durch die Trennfuge 20 durchschnitten ist. Die Ausnehmungen 31 münden in eine gemeinsame, breitere Ausnehmung 33 zwischen den hochgebogenen Ansätzen 10. Beim Ausführungsbeispiel sind auch in der unteren Gehäuseplatte 3 entsprechend zwei schlitzartige Ausnehmungen 34 (Fig.4) vorhanden für den formschlüssigen Eingriff der Ansätze 27 des Einsatzes 25. Dieser Einsatz 25 wird auf das Schloßgehäuse 1 aufgesteckt in die Stellung gemäß Fig.3. Hierbei greifen die Ansätze 29 in die Ausnehmungen 30 ein und der gebogene Stützteil 26 kommt am Stützteil 32 des Schloßgehäuses zu liegen und die Ansätze 27 kommen in formschlüssigen Eingriff in die Ausnehmungen 34. Vor dem Einstecken des Einsatzes 25 wurde das schlaufenförmige Ende des Beschlages 22 in den Hohlraum 9 eingebracht. Mit dem Einstecken des Einsatzes 25 stützt sich der Stützbogen 24 des Beschlages 22 an dem ebenfalls entsprechend gebogenen Stützteil 26 ab. Vorzugsweise werden danach die Ansätze 27 in den Ausnehmungen 34 vernietet oder verstemmt. Damit verbindet der Einsatz 25 die beiden Gehäusehälften 1a und 1b fest miteinander. Vor dem Einstecken des Beschlages 22 bestand die Möglichkeit, die beiden Gehäusehälftsiauseinander zu biegen, um das Einstecken zu erleichtern. Die beiden Ansätze 29 bestimmen den Abstand a1 der beiden Schlaufenabschnitte des Beschlages 22 und drücken diese gegen die kurzen Plattenteile 4 des Schloßgehäuses 1. Auf diese Weise wird eine sehr steife Verbindung zwischen Beschlag 22 und Schloßgehäuse 1 erreicht. Hierbei liegt der Steg 28 außerhalb des Hohlraumes 9 und oberhalb der Gehäuseplatte 2.
* M-
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 4 und 5 ist das Schloßgehäuse 1 identisch mit demjenigen gemäß den Figuren 2 und 3. Das wiederum aus zwei scherenartig auseinanderbiegbaren Gehäusehälften 1a und 1b bestehende Schloßgehäuse 1 besitzt im Profil L-förmige, fensterartige Ausnehmungen 35 im Bereich der schmalen Plattenteile 4 und der großflächigen Gehäuseplatte 2. Bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 4 und 5 wird ein starrer, aus einem Metallstreifen bestehender Beschlag 36 mit dem Schloßgehäuse 1 fest verbunden. Der Beschlag 36 besitzt T-förmig abstehende Doppelansätze 37. Für die Montage werde-n die beiden Gehäusehälften 1a und 1b gemäß'Fig.4 leicht auseinander gebogen. Hernach wird das Ende des Beschlages 36 in den Hohlraum 9 eingesteckt, bis sich die Ansätze 37 in Höhe der Ausnehmungen 35 befinden. Danach werden die beiden Gehäusehälften zusammengeklappt, so daß die Ansätze 37 in die Ausnehmungen 35 formschlüssig eingreifen, wie in Fig.5 dargestellt. Nun werden die freien Enden der Ansätze 37 mit dem Schloßgehäuse 1 vernietet oder verstemmt, wie ebenfalls Fig.5 deutlich zeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Einsatz gebildet durch das freie Ende des Beschlages 36 und durch die Ansätze 37 und ist einstückiger Bestandteil dieses Beschlages. Auch hierbei erfolgt die feste Verbindung der beiden Gehäusehälften 1a und 1b durch den vorgenannten Einsatz.
Die Figuren 2 bis 5 verdeutlichen, daß für beide Beschlagarten ein und dasselbe Schloßgehäuse verwendbar ist.
Die Figuren 6 und 7 zeigen Beispiele von Halterungen für schlaufenartig geformte, flexible Beschläge ähnlich wie bei den Figuren 2 und 3. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.6 besteht das Schloßgehäuse 11 aus einem U-förmig gebogenen Teil mit zwei großflächigen Gehäuseplatten 2' und 3'·
In den Gehäuseplatten sind Öffnungen 38 vorgesehen für einen nicht dargestellten Riegel für die Steckzunge. Für die Halterung des ebenfalls nicht dargestellten Beschlages dient ein als einfacher gebogener Blechteil ausgebildeter Einsatz 39, der an beiden Enden des Stützteils 40 nach oben und unten ragende Ansätze 41 besitzt. Zur Montage dieses Einsatzes werden die beiden Gehäuseplatten leicht auseinander gebogen. Dabei greifen die Ansätze 41 ein in bogenförmige Ausnehmungen 42 in den beiden Gehäuseplatten. Damit ist eine formschlüssige Verbindung hergestellt, wobei wiederum die Ansätze 41 in den Ausnehmungen 42 vernietet oder verstemmt werden können.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.7 kann das Schloßgehäuse ein kastenartiges Profil mit nichtauseinaderbiegbaren Gehäuseplatten besitzen. Auch hier besteht der Einsatz 43 aus einem halbkreisförmig gebogenen Blechteil, das auf einer Seite zwei Ansätze 44 besitzt. Entsprechend dem Profil des Einsatzes 43 besitzt die in Fig.7 obere Gehäuseplatte eine halbkreisförmige, schlitzartige Ausnehmung 45 und in der unteren Gehäuseplatte zwei kürzere Ausnehmungen 46 für die beiden Ansätze 44. Der Einsatz 43 wird ähnlich wie beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2 und 3 von oben her in das Schloßgehäuse 1 eingesteckt, bis die beiden Ansätze 44 in die Ausnehmungen 46 eingreifen, in denen sie vernietet oder verstemmt werden können. Hierbei wird das halbkreisförmige Profil vollständig in der halbkreisförmigen Ausnehmung 45 abgestützt.
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Claims (11)

  1. Patentansprüche
    ( 1 Λ Gurtschloß für einen Sicherheitsgurt mit einem die Ein-V—' steckbahn für eine in der Einsteckbahn verriegelbare Gurtband-Steckzunge bildenden Schloßgehäuse, das an der, der Einstecköffnung gegenüberliegenden Seite eine Halterung für einen der Befestigung des Gurtschlosses am Fahrzeug dienenden starren oder flexiblen Beschlag aufweist, da- \ durch gekennzeichnet, daß als Halterung ein in einen durch wenigstens zwei Gehäuseplatten (2, 3) gebildeten Hohlraum (9) des Schloßgehäuses (1) einsteckbarer, darin formschlüssig arretierbarer und mit wenigstens einer Gehäuseplatte fest verbindbarer Einsatz (25; 39; 43) dient.
  2. 2. Gurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz einstückiger Bestandteil des vorzugsweise starren, streifenartigen Beschlages (36) ist. (Fig.4,5)
  3. 3. Gurtschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz mit Ansätzen (37) versehen ist, die in vorzugsweise an gegenüberliegenden Gehäuseseiten vorgesehene Ausnehmungen (35) eingreifen und dort mit dem Schloßgehäuse (1) vernietet oder verstemmt sind.
  4. 4. Gurtschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßgehäuse (1) aus zwei, an nur einer Gehäuseseite miteinander verbundenen Gehäusehälften (1a, 1b) besteht, die zum Einstecken des Einsatzes 'auseinandergebogen sind und nach der Montage des Einsatzes zusammenklappbar und über dem Einsatz miteinander verbindbar sind.
  5. 5. Gurtschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, vorzugsweise nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) streifen- oder plattenartig ausgebildet ist, mit T-förmig abstehenden Ansätzen (37) versehen ist und in einen durch die Verlängerung der Einsteckbahn gebildeten Hohlraum (9) einsteckbar ist, wobei die Ansätze in fensterartige Ausnehmungen (35) im Bereich der Gehäuseschmalseiten eingreifen. (Fig.4,5)
  6. 6. Gurtschloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßgehäuse (1) aus zwei um eine auf den großflächigen Gehäuseplatten (2, 3) senkrecht stehende Achse (21) gegeneinander verschwenkbaren Gehäusehälften (1a, 1b) besteht.
  7. 7. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 6 mit einem seilartigen, flexiblen Beschlag, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (25) aus einem zumindest halbkreisförmig gebogenen, vom Beschlag (22) teilweise umschlungenen Blechteil besteht, der zwischen die zueinander parallelen Gehäuseplatten (2, 3) einsteckbar ist und in Ausnehmungen (31, 30, 34) in den beiden Gehäuseplatten arretierbar ist.(Fig.2, 3)
  8. 8. Gurtschloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einer der Gehäuseplatten (2) eine dem bogenförmigen Einsatz (25) entsprechende Ausnehmung (31) vorgesehen dsb, in die der Einsatz einsteckbar ist.
  9. 9. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (25) zumindest an einer, der entsprechenden Gehäuseplatte (3) zugewandten Seite zwei Ansätze (27) besitzt, die in Ausnehmungen (34) dieser Gehäuseplatte vernietbar oder verstemmbar sind.
  10. 10. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (25) aus einem halbkreisförmig gebogenen Blechteil besteht, der an einer Seite einen senkrecht zur Profilachse gebogenen, außerhalb des Gehäusehohlraumes (9) liegenden Steg (28) besitzt mit vorzugweise zwei parallel zur Profilachse sich erstreckenden Ansätzen (29), die in Ausnehmungen (30) der Gehäuseplatte (2) oder Gehäuseplatten arretierbar sind. (Fig. 2, 3)
  11. 11. Gurtschloß nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßgehäuse sowohl mit fensterartigen Ausnehmungen (35) in den Gehäuseschmalseiten für die Aufnahme eines streifenartigen Einsatzes als auch mit Ausnehmungen (31, 30, 34) in den Gehäuseplatten (2, 3) für die Aufnahme eines als gebogener Blechteil ausgebildeten Einsatzes (25) versehen ist.
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