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Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungssysteme mit
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Direktwahl zum zwangsweisen Identifizieren Jedes rufenden Teilnehmers
vor Gesprächsbeginn.
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Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung für Bernmeldevermittlungssysteme
mit Direktwahl zum zwangsweisen Identifizieren Jedes rufenden Teilnehmers vor Gesprächsbeginn
auch über mehrere Vermittlungsstellen hinweg.
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Die Schaltungsanordnung ermöglicht für den Teilnehmer die landesweite
Einführung des Leistungsmerkmals "Sich Vorstellen" (Anzeige der vollständigen Rufnummer
des rufenden Teilnehmers beim gerufenen Teilnehmer vor dessen Abheben).
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Die Verwirklichung des oben erwähnten Leistungsmerkmals entspricht
einem lange gehegtem Bedürfnis sowohl der Teilnehmer als auch der Betreiber von
Fernsprechneteen. Die Anonymität jedes Fernsprechanrufers wird von vielen Teilnehmern
mit Recht als ein Eindringen in ihre private Sphäre angesehen. Zeitlich oder aus
anderen Gründen unerwünschte Anrufe Fremder lassen sich zumindest vermindern, wenn
der rufende Teilnehmer - z.B. auf einem im Bernsprechapparat eingebauten Display
- vor dem Abheben des gerufenen Teilnehmers durch selbstätige Anzeige seiner Rufnummer
sich vorstellen muß. Für den Betreiber des Fernsprechnetzes wird das Problem des
"2sngensn belästigender Anrufe zumindest stark gemildert bzw. weitestgehend gelöst.
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Daß das Bedürfnis nach dem oben erwähnten Leistungsmerkmal schon seit
langem besteht, beweist eine größere Anzahl von in diese Richtung zielenden Vorschlägen.
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Dabei besteht in der Fachwelt Sinvernehmen darüber, daß die Einführung
dieses Leistungsmerkmals bei speicherprogrammierten oder zentral gesteuerten Vermittlungssystemen
zinke allzugroßen Schwierigkeiten mit sich bringt. Beispiele
für
eine SPC-Systeme voraussetzende Lösung, insbesondere für Fernsprechnebenstellensnlagen,
zeigen vor allem die DE-PS 30 34 986, ferner die DE-OS 22 60 023, DE-OS 27 20 435,
DE-OS 25 38 820 und DE-OS 27 27 248.
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Bei allen vorstehenden Vorveröffentlichungen wird unterstellt, daß
die Rufnummer des anrufenden Teilnehmers in der gehenden Vermittlungastelle bereits
im Zuge des Verbindungseufbaus bekannt ist und abgreifbar zwischengespeichert vorliegt.
Das trifft Jedoch-nur für zentral gesteuerte BernmeldevermittlungsBysteme, nicht
Jedoch für die sogenannten Direktwählsysteme zu. Da im derzeitigen Ausbauzustand
der Fernmeldenetze speicherprogrammierte Vermittlungesysteme gegenüber den Direktwählsystemen
noch in der Minderzahl sind und bei dem hohen Investitionsaufwand auf Jahrzehnte
auch bleiben werden, ist es eine unabdingbare Voraussetzung für die Einführung des
neuen Leistungsmerkmals, daß es auch für Direktwählsysteme über mehrere Fernmeldevermittlungsstellen
hinweg einsetzbar sein muß, wenn eine Einfühnng im gesamten Netz der Verwaltung
erfolgen soll.
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Eine moderne Variante eines Jahrzehnte alten Vorschlags (DE-PS 553
831), die grundsätzlich für Jedes Wählsystem, also auch für Direktwählsysteme geeignet
ist, besteht darin, Jeden das Leistungsmerkmal "Sich Vorstellen" nutzenden Teilnehmer
mit einem Kennungsgeber für die eigene Rufnummer, einem Anzeigegerät für die empfangene
Rufnummer und einer entaprechenden Ablaufsteuerung (Mikroprozessor) auszustatten
und im übrigen die beteiligten Vermittlungastellen unangetastet zu lassen (DE-OS
30 29 661).
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Eine solche Lösung ist mit den Mitteln der modernen Halbleitertechnik
durchaus realisierbar. Sie hat den Vorzug, daß nur der Teilnehmer, der das Leistungsmerkmal
"Sich Vorstellen" wünscht, dieses auch durch Anschaffen eines entsprechenden Zusatzgerätes
zu zahlen hat. Die Lösung
dürfte aber an der Akzeptanz der potentiellen
Benutzer scheitern. Wenn z.B. alle praktizierenden Ärzte durch Kauf entsprechender
Zusatzgeräte einen solchen Dienst finanzieren, würden sich zwar ihre Standeskollegen
beim Anrufen bei ihnen "Vorstellen", nicht aber der normale Patient, der in der
statistischen Mehrzahl keinen Kennungsgeber betreibt. Die Investition würde sich
also kaum lohnen.
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Hinzu kommt, daß nach den Erfahrnngen mit Kennungagebern in Fahrzeugfunkstellen
im öffentlichen beweglichen Landfunkdienst teilnehmerseitige Manipulationen an den
Kennungsgebern zur Gebührenhinterziehung zu befürchten sind.
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ZDer N¢zbetreiber strebt vielmehr eine Lösung an, bei der eine Manipulation
durch den anrufenden Teilnehmer verhindert ist. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung
der Tatsache, daß über die Teilnehmerleitung künftig nicht nur Fernsprechen, sondern
auch Zahlungsverkehr und dergleichen abgewickelt werden soll. Die Netzbetreiber
sind auch aus diesen Gründen an einer für den gesamten nationalen Netzbereich brauchbaren
Lösung interessiert, die eine erzwungene Identifikation J e d e s rufenden Teilnehmers
ausschließlich durch Einrichtungen in der Vermittlungsstelle erzielt bzw. ermöglicht.
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Wenn ein Teilnehmer darüberhinaus das für ihn angenehme Leistungsmerkmal
"Sich Vorstellen" in Anspruch nehmen will, soll dies durch ein einfaches Anzeigegerät
möglich sein.
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Dieser Teilnehmer will dann aber bei jedem Anrufer und nicht etwa
nur bei den mit einem Zusatzgerät versehenen Aurufern das Leistungsmerkmal sich
Vorstellen" ausnutzen.
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Nur so ist eine schnelle Verbreitung des Dienstes sicherzustellen.
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Die Erfindung geht zur Lösung der oben dargestellten Aufgabe speziell
in Direktwählsystemen einen anderen Weg.
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Die macht sich dabei eine moderne Variante der Pangeinrichtungen zu
Nutze. Durch die DE-PS 27 05 137 ist für Direktwählsysteme eine Schaltungsanordnung
zum Fangen ohne Verbindungswegverfolgung, d.h. zum Feststellen der Identität des
rufenden Teilnehmers bekannt, die eine Identifizierung vor Gesprächsbeginn ermöglicht.
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Dazu ist der dem gerufenen Teilnehmer zugeordneten Fangeinrichtung
ein erster Sender zugeordnet, der bei ankommender Belegung ein tonfrequentes Rückwärtszeichen
abgibt. Der ersten Gruppenwahlstufe ist eine Zusatzeinrichtung flexibel zugeordnet,
die einen Empfänger für das tonfrequente Rückwärtszeichen aufweist. Dieser Empfänger
schaltet beim Ansprechen einen zweiten Sender ein, der die Ortsnetzkennzahl sowie
die in einem Identifiziervorgang ermittelte Rufnummer des rufenden Teilnehmers in
einem Tonfrequenz-Code über die Sprechadern zur Fangeinrichtung überträgt. Die Fangeinrichtung
weist einen zweiten Empfänger auf, der diese Ziffern aufnimmt und zu einem Speicher
überträgt. Auf diese Weise wird der rufende Teilnehmer noch vor Gesprächsbeginn
identifiziert.
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Die Fangeinrichtung ist entsprechend ihrer Aufgabenstellung nur bei
einem Bruchteil aller gerufenen Teil nehmer angeschaltet. Infolgedessen wird die
der ersten Gruppenwahlstufe zugeordnete Einrichtung zum Identifizieren und Aussenden
der Rufnummer in der gehenden Vermittlungsatelle nur selten benötigt und sie kann
mit großem Aufwand, besonders hinsichtlich der Identifizierung, aufgebaut werden.
Die Erfindung hat sich aber zum Ziel gesetzt, eine zwangsweise Identifizierung aller
anrufenden Teilnehmer durchzuführen und die Anzeige der Rufernummer beim angerufenen
Teilnehmer zu bewirken. In diesem Falle ist die Zuordnung einer einzigen Einrichtung
zur ersten Gruppenwahlstute nicht sinnvoll.
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Ausgehend von dem oben dargestellten Stand der Technik wird in Direktwählsystemen
die Aufgabe der zwangsweisen Identifizierung Jedes rufenden Teilnehmers vor Gesprächsbeginn
auch über mehrere Yermittlungsstellen hinweg, durch die gemeinsame Anwendung der
im Patentanspruch 1 zusammengefaßten Merkmale gelöst.
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Maßnahmen, die zur Absicherung der Identifizierung gegen mißbräuchliche
Ausnutzung durch den Teilnehmer dienen (Datenschutz), sind in den Unteransprüchen
2 und 3 angegeben. Weitere Ausbildungen der Erfindung, die eine Erleichterung der
betrieblichen Abwicklung für die Verwaltung ermöglichen, sind in den Unteransprüchen
4 bis 9 "gekennzeichnet.
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So kann zweckmäßig an die Funktionseinheit (B) in der End-Vermittlungsatelle
ein~Register oder Drucker anschaltbar sein, - vorzugsweise zum Fangen in der Fernebene
-der neben der vollständigen Ruf ernuminer auch Datum, Uhrzeit und die Rufnummer
des gerufenen Teilnehmers ausdruckt.
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Auch ist es, z. Beispiel 9n Nebenstellenanlagen, vorteilhaft, wenn
an einem privaten oder verwaltungsinternen Operatorplatz eine Einrichtung anschaltbar
ist, welche die Rutnummer des anrufenden Teilnehmers aufnimmt und ausdruckt bzw.
auf einem Display anzeigt und das Hinzufügen weiterer verwaltungsinterner Daten
(Datum, Uhrzeit, Platznummer) ermöglicht.
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Eine Weiterbildung der Erfindung ergibt sich auch dadurch, daß die
während der Abwesenheit des gerufenen Teilnehmers ankommenden Informationen in der
End-Vermittlungsatelle speicherbar und bei Bedarf vom gerufenen Teilnehmer abforderbar
sind.
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In Verbindung mit Datenverarbeitungsanlagen werden zweckmäßig die
gespeicherten Rufnummer der beiden an der aufgebauten Verbindung beteiligten Teilnehmer
an eine DV-Anlage übermittelt, um die dort für den gerufenen Teilnehmer gespeicherten
Auftragadaten bei Aktivieren des Abfragemodus automatisch auf einem Terminal anzuzeigen.
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Dabei wird in weiterer Ausbildung dieser Variante bei Anruf eines
Operatorplatzes die Rufnummer des Anrufers sofort zu einer DV-Anlage gegeben, um
vor der Abfrage am Operatorplatz den ggf. vorhandenen Auftrag am Terminal anzuzeigen.
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Die Wirkungsweise der Erfindung wird anhand von Fig. 1 und 2 näher
erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 die grundsätzliche Anordnung Pig. 2 in einer Art
Blockschaltbild den Aufbau der neu hinzukommenden Funktionseinheiten.
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Fig. 1 zeigt stark schematisiert eine Verbindung von einem Rufer Tln
A über dessen Freiwabistufen, hier als Anruf sucher AS dargestellt1 zu der Jeder
Hunderter-Gruppe von rufenden Teilnehmern mehrfach zugeordneten Funktionseinheit
A. Von dort geht es zu einem sowohl die gehende als auch die kommende oder End-Vermittlungestelle
darstellenden Soppelnetzwerk beliebiger Bauart. Auf der Teilnehmerseite der Rnd-Vermittlungsstelle
ist eine Funktionseinheit B eingeschaltet. Diese iat nur für die Operatorplätee
der End-Vermittlungsatellen und für dieJenigen Teilnehmer vorgesehen, die das Leistungamerkmal
"Sich Vorstellen" wünschen. Der Aufwand auf der Ruferseite (Tln A) muß entsprechend
den Gleichzeitigkeitsanforderungen bei freier Wahl bemessen werden. Die Funktionseinheiten
A sind hard-
waremäßig untereinander identisch und demzufolge preisgünstig
herstellbar. Die Funktionseinheiten B enthalten keine idividuell programmierbaren
Speicher und sind infolgedessen voll identisch. Die Installierung der Punktionseinheiten
A ist eine von der Verwaltung zu erbringende Vorleistung. Die Kosten für die Punktionseinheit
B können von denJenigen Teilnehmern getragen werden, die das Funktionsmerkmal "Sich
Vorstellen" wünschen. Beide Funktionseinheiten befinden sich in einer Vermittlungastelle
und sind somit dem Deilnehmerzugriff entzogen.
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Fig. 2 zeigt, daß die Funktionseinheit A ruferseitig über einen obertrager
5 und einen Kondensator zwischen die - und b-Ader des A-Tln angeschaltet ist. Die
beiden Sprechadern sind außerdem durch ein Kontaktpaar fI und fII eines - beispielsweise
als Auswerterelais F ausgebildeten - Schaltmittels der Funktionseinheit A zum Rufer
hin unterbrechbar. Die Funktionseinheit A enthält außerdem eine an die c-Ader geschaltete
Identifizier-Diodenmatrix 3, einen Auswerter 2 für ein Abrufzeichen und einen Speicher
4a, 4b mit einem - vorzugsweise als MFC-Tongenerator ausgebildeten-Sender 11 für
die ermittelte Rufnummer und ein Endzeichen.
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Da die Funktionseinheit A jedem I.GWalso Jeder Hundertergruppe1 fest
zugeordnet ist, müssen nur die beiden letzten Ziffern des Rufers über den Identifizierer
3 identifiziert werden. Der Identifizierer wird durch eine einfache Diodenmatrix
mit Je 10 Spalten und Zeilen dargestellt. Die vorangehenden Ziffern der Rufnummer
des Rufers vln A und dessen Ortsnetzkennzahl werden im in einem nur einmal programmierbaren
Halbleiterspeicher oder Lesespeicher 4a bei der Montage eingegeben und bei Jeder
Identifizierungsaufforderung Tor den beiden identifizierten letzten Ziffern der
Rufnummer des Rufers Tln A ausgelesen. Derartige nur einmal programmierbare Speicher
sind unter dem Namen PROM ebenso handelsüblich wie die Diodenmatrizen. Ebenso leicht
auch als integrierte
Mikroschaltung darstellbar ist der zweistellige
Schreib-Speicher und der MFC-Tongenerator oder Sender 11.
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Die in Fig. 1 rechts dargestellte Funktionseinheit B ist nach Fig.
2 wieder über einen obertrager 7 zwischen die Sprechadern des gerufenen Teilnehmers
Tln B geschaltet.
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Sie enthält einen Tongenerator 8 für das Abrufzeichen und für die
zum Gerufenen zu sendende Rufernummer einen Rufernummerempfänger 9 mit zugehötigem.Speicher
und einen Belegungsauswerter 10 mit einem Auswerterelais AW.
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Der Funktionsablauf der zwangsweisen Identifizierung ist nun folgender:
In der ruferseitgien Funktionseinheit A Wird jeder Anrufer über die c-Ader nach
Belegung der Freiwahlstufen (AS) identifiziert, d.h. in einem der jeder Hundertergruppe
zugeordneten Identifizierer 3 werden die letzten beiden Ziffern seiner Rufnummer
festgestellt und im Schreibspeicber 4b abgespeichert.
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In der Zwischenzeit ist durch die erzwungene Wahl über beliebig viele
Wahlstufen auch mehrerer Vermittlungen der gerufene Teilnehmer Tln B erreicht, wird
in bekannter Weise über die c-Ader der End-Vermittlungastelle aufgeprüft und der
freie Tln B belegt. In der ihm in der End-Vermittlungsstelle idividuell zugeordneten
Funktionseinheit B spricht mit der Belegung der c-Ader das Auswerterelais AW mit
folgender Kontaktreihenfolge an: Anlegen von Erde mit awIII an die 0-Ader zur Zählunterdrückung
Schleifenbildung mit awIV zwischen a- und b-Ader für den an der aufgebauten Verbindung
beteiligten Leitungswähler und Auftrennen der Sprechadern mit awI und awII zum gerufenen
Teilnehmer Tln B.
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Damit ist für die End-Vermittlungsatelle eine Teilnehmerschleife simuliert,
während der Tln B vom Netz getrennt ist.
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Daraufhin sendet der Tongenerator 8 ein MFC-Abrufzeichen an die vom
Rufer Tln A belegte Funktionseinheit A der gehenden Vermittlungsstelle zurück.
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Das von dessen Auswerter 2 für das Abrufzeichen gesteuerte Auswerterelais
F trennt mit seinen beiden Kontakten fI und fII die Sprechadern zum Tln A auf. Danach
erfolgt eine Prüfung, ob das Abrufzeichen auch dann noch vorhanden ist.
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Damit wird vermieden, daß ein Rufer das Abrufzeichen simuliert. Erst
danach sendet der Sender 17 aus dem Lesespeicher 4a die Ortsnetzkennzahl ONKe und
die ersten Ziffern der Tln-Rufnummer des Ruferstund aus dem Schreibepeicher 4b die
aus dem Identifizierer 3 geholten letzten beiden Ziffern der Rufnummer zur Funktionseinheit
B. Dabei wird für jede Ziffer vorzugsweise eine Tondauer von 50 ms und eine Pause
zwischen den Ziffern von ebenfalls 50 ms vorgesehen. Am Schluß der Ziffernfolge
erfolgt ein Endezeichen.
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Nach vollständigem Einspeichern der Ziffernfolge der Rufernummer im
Rufnummerempfänger 9 der Funktionseindeit B wird durch das Endezeichen das Auswerterelais
AW ausgelöst. Damit wird der Gerufene Tln B wieder an die Sprechadern geschaltet.
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Danach erfolgt in bekannter Weise der erste Ruf zum Tln B.
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Nach dem Aussenden des ersten Rufes wird die im Rufnummer empfänger
9 gespeicherte Ziffernfolge ONKz + Rufnummer desIlnAdurch den hochohmig über einen
Kontakt an angeschalteten Tongenerator zum Tln B ausgesandt.
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Danach kann der Geruiene Tln B in bekannter Weise in einem nicht dargestellten
Anzeigegerät die Rufnummer des Rufers Tln A ablesen und - wenn er die Verbindung
wünscht - abheben.
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Das vom Sender ii abgegebene Endezeichen wird auch in der ruferseitigen
Funktionseinheit A selbst mittels einer Einrichtung 1 ausgewertet, die daraufhin
das Auswerterelais F wieder abschaltet, das vom Auswerter 2 für das Abrufzeichen
eingeschaltet worden war. Die Kontakte fI und fII schalten somit erst nach beendeter
obertragung der Rufernummer zum Gerufenen die Sprechadern zum Rufer wieder durch.
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