DE3316859C2 - Vorrichtung zum Verbinden der einander benachbarten Enden von Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitten - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden der einander benachbarten Enden von Maschinenfahrbahn- oder SeitenbrackenabschnittenInfo
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- E21C35/08—Guiding the machine
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Abstract
Vorrichtung 6, die einander benachbarte Enden der Maschinenfahrbahn- 3 oder Seitenbrackenabschnitte 4 miteinander verbindet, die mit je einem Ansatz 9 ausgerüstet sind, die von einem kettengliedförmigen Verbindungselement 11 umschlossen werden. Die freien Stirnseiten 10 der beiden Halteplatten 8, die die Vorrichtung 6 bilden, sind mit zwei über die Stoßstelle vorstehenden zahnartigen Nasen 15 versehen und weisen zwei zur Aufnahme solcher Nasen 15 geeignete Ausnehmungen 16 auf. Die beiden Nasen 15, die mit der neben ihr angeordneten Ausnehmung 16 eine gemeinsame horizontale Symmetrieebene Z; Z' haben und sich oberhalb und unterhalb des Ansatzes 9 der Halteplatten 8 befinden, liegen jeweils auf verschiedenen Seiten.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die einander benachbarte Enden der Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitte
eines Strebfördermittels miteinander verbindet und in Endausnehmungen dieser Abschnitte
eingeschweißte Halteplatten aufweist, die mit je einem quer zur Förderrichtung vorspringenden Ansatz
ausgerüstet sind, der einerseits bündig zu der die Stoßstelle zweier Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrakkenabschnitte
bildenden Stirnfläche dieser Halteplatten liegt und andererseits einem kettengliedförmigen Verbindungselement,
das die Ansätze benachbarter Halteplatten umschließt, als Anlagefläche dient.
Durch die deutsche Patentschrift 22 01 400 ist eine kettenförmige Verbindungsglied, das zur Aufnahme der
Zugkräfte dient und die beiden benachbarten Verbindungsnasen der Rinnenverbindung umschließt.
Weiterhin ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 2636 527 eine Rinnenschußverbindung für Kettenkratzförderer
bekanntgeworden, die mit in einem Rinnenschußende fest angeordneten Kupplungsorganen
ausgerüstet ist, die nach Art von Verzapfungen mit allseitigem Bewegungsspiel in Taschen des Nachbarrinnenschusses
eingreifen.
Auch gehört es zum vorbekannten Stand der Technik, wie aus der DE-AS 24 00 486 hervorgeht, die einzelnen
Schüsse eines Kratzkettenförderers im Stoßbereich mittels die Stoßstellen überbrückender Bolzen miteinander
zu verbinden. Die Bolzen übernehmen hier nicht nur die in Längsrichtung des Kettenkratzförderers auftretenden
Belastungen, sondern sie haben auch alle quer zur Förderlängsrichtung in der Horizontalen und in der
Vertikalen auftretenden Belastungen aufzunehmen.
Zum Stand der Technik gehört es bei Kettenkratzförderern weiterhin, auf den Rinnenseitenwänden Versteifungsplanken
anzubringen. Aus einem Kugelkopf einerseits und einer Kugelkalotte andererseits bestehende
Kugelgelenke, die an den Stoßenden der Versteifungsplanken vorgesehen sind, werden hier die Rinnenschüsse
unter Zentrierwirkung gegeneinander abgestützt (deutsche Patentschrift 30 04 892).
Ferner zeigt die DE-OS 27 49 664 bereits eine Verbindungs-
und Sicherungsvorrichtung für Förderanlagen, deren Fördererschüsse durch mehrere Kupplungselemente
gelenkig miteinander verbunden sind. Auch diese Kupplungselemente nehmen nicht nur die in Längsrichtung
des Förderers wirksamen Belastungen auf, sondern dienen auch zur Aufnahme aller vertikalen und horizontalen
Kräfte.
Schließlich sind auch bereits Vorrichtungen zum Verbinden zweier Schüsse einer an der Seitenwand eines
Strebfördermittels befestigten Maschinenfahrbahn oder Seitenbracke bekanntgeworden, die zwei in Endausnehmungen
der Maschinenfahrbahn oder der Seitenbracke eingeschweißte, gleich ausgebildete Halteplatten
aufweist (DE-OS 31 33 278). Beide Halteplatten besitzen ein zum Abbaustoß hin offenes, U-förmiges
Profil und umschließen mit ihrem oberen und ihrem unteren Schenkel die das Verbindungselement haltenden
Sicherungsstücke. Außerdem decken sie das Verbindungselement auf seiner ganzen Länge ab. Die einander
benachbarten Stirnflächen der beiden Halteplatten sind gegenüber der Senkrechten geneigt und derart
angeordnet, daß diese Flächen etwa mit ihrer halben Länge über die Stoßstelle der Maschinenfahrbahn- oder
Seitenbrackenabschnitte hinausragen und auch den benachbarten Längenabschnitt der Fahrbahn oder Seitenbracke
überlappen. Da die Stirnflächen beider Halteplatten mit gleicher Neigung verlaufen, korrespondieren
die Halteplatten miteinander, ohne sich in ihrer Ausbildung voneinander zu unterscheiden. Sie sind zwar in
der Lage, auf den Abbaustoß gerichtete, beispielsweise beim Rücken des Fördermittels auftretende Seitenkräf-
Förderrinne bekanntgeworden, deren Rir.ncnabschnitie öö te aufzunchüicii und auf den Nachbarabschnitten der
im Endbereich ihrer Seitenwandungen mittels Verbindungselemente aneinander angeschlossen sind. Ein Bolzen
bildet das Verbindungselement. Er greift mit seinem über die Rinnenstoßsteile vorstehenden Ende in eine
Tasche des am Nachbarrinnenschuß befindlichen Verbindungsteiles ein und zentriert beide Rinnenenden miteinander.
Ein solcher Bolzen nimmt alle vertikalen Belastungen, aber auch die Querkräfte auf und entlastet das
Seitenbracke bzw. Maschinenfahrbahn zu übertragen. Zur Aufnahme vertikaler Kräfte sind sie jedoch ungeeignet.
Alle vorgenannten Verbindungen benutzen die eigentlichen Verbindungsmittel zur Aufnahme und Übertragung
der vertikalen und/oder horizontalen Kräfte, falls die das eigentliche Verbindungsglied aufnehmenden
Bauteile gleich ausgebildet sind. Sie werden jedoch
stets dann von unterschiedlichen Sauteilen gebildet,
wenn ihre das Verbindungsglied aufnehmenden Teile, im Bereich ihrer Stirnfläche miteinander korrespondierende
Vorsprünge aufweisen, die zur Aufnahme horizontaler oder vertikaler Kräfte dienen sollen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Verbinden einander benachbarter Enden von Maschinenfahrbahn-
oder Seitenbrackenabschnitten zu schaffen, die sich dadurch auszeichnet, daß ihre in Endausnehmungen
der Abschnitte eingeschweißten beiden Halteplatten, die die Fahrbahn- bzw. Seitenbrackenabschnitte
an ihren Stoßstellen zur Aufnahme von Vertikal- und Horizontalkräften miteinander zentrieren,
gleich ausgebildet, also identisch sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, die freie Stirnseite beider Halteplatten mit zwei über die
Stoßstelle vorstehenden zahnartigen Nasen zu versehen und mit zwei zur Aufnahme solcher Nasen geeigneten
Ausnehmungen auszustatten, von denen eine Ausnehmung sich mit einer Nase oberhalb und die andere Ausnehmung
sich mit einer Nase unterhalb des Ansatzes befindet, wobei jede Nase mit der neben ihr angeordneten
Ausnehmung eine gemeinsame horizontale Symmetrieebene besitzt und beide Symmetrieebenen zu der
waagerechten Symmetrieebene der Halteplatte gleichen Abstand haben und Nase und Ausnehmung der
unteren Symmetrieebene gegenüber der Nase und der Ausnehmung der unteren Symmetrieebene gegenüber
der Nase und der Ausnehmung der oberen Symmetrieebene auf verschiedenen Seiten liegen. Bei einer derart
ausgebildeten Verbindungsvorrichtung sind die beiden an den Enden eines Seitenbracken- oder Fahrbahnabschnittes
befestigten Halteplatten völlig gleich, was zu einer wesentlichen Verbilligung ihrer Herstellung und
Lagerhaltung führt. Darüber hinaus haben sie nicht nur eine sich auf die Dicke des Maschinenfahrbahnschenkels
beschränkende Baubreite, sondern durch die oberhalb und unterhalb ihres Ansatzes befindlichen Nasen
auch eine die Stoßstelle zweier Rinnenschüsse übergreifende Überlappung, die selbst bei abgewinkelter Förderrinne
kaum eine Stoßlücke entstehen läßt.
Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal kann der Ansatz beider Halteplatten auf seiner freien Stirnseite
mit einem kalottenförmigen Vorsprung versehen sein und eine entsprechende kartenförmige Vertiefung
aufweisen, die beide übereinander in einer gemeinsamen senkrechten Ebene liegen und auf verschiedenen
Seiten der waagerechten Symmetrieebene der Halteplatte mit gleichem Abstand zu dieser Ebene angeordnet
sind. Beim Rücken eines Strebfördermittels auftretende Abwinkelungen an den Stoßstellen der Maschinenfahrbahnabschnitte
oder auch der Seitenbrackenabschnitte lassen sich mittels solcher kalottenförmigen
Vorsprünge, die formschlüssig in entsprechende Vertiefungen des benachbarten Ansatzes eingreifen, besser
aufnehmen und verhindern eine Linienauflage der aneinander liegenden Ansatzflächen, ohne die Gleichheit
der beiden Halteplatten in frage zu stellen.
Im folgenden Beschreibungsteil sind zwei Ausfüh-
r'jnssbsis"!0!'1 dor FrfiniHnnff hpsrhriphen nnH anhand
der Figuren näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein mit der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung
ausgestattetes Führungsgestell zur Aufnahme eines Strebfördermittels in perspektivischer Ansicht;
F i g. 2 die beiden Halteplatten der Verbindungsvorrichtung als Einzelheit in auseinandergezogener Stellung
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie A-Bder F i g. 2;
F i g. 4 die Haltepialte in Vorderansicht:
Fig.5 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung in eine der F i g. 2 entsprechenden, teilweise geschnittenen Darstellung;
F i g. 4 die Haltepialte in Vorderansicht:
Fig.5 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung in eine der F i g. 2 entsprechenden, teilweise geschnittenen Darstellung;
F i g. 6 die Halteplatte nach der F i g. 5 in Vorderansicht
Das in der F i g. 1 dargestellte Führungsgestell ist mit 1 bezeichnet In ihm sind die einzelnen Rinnenschüsse
des Strebfördermittels 2 fest und unverrückbar angeordnet Es besteht im wesentlichen aus der abbaustoßseitigen
Maschinenfahrbahn 3 und einer versatzseitigen Konsole 4, die beide durch ein Bodenblech 5 unlösbar
miteinander verbunden und in der Schußlänge des Strebfördermittels 2 entsprechende Längenabschnitte
unterteilt sind. Maschinenfahrbahn 3 und Konsole 4 sind an beiden Stoßenden mit je einer Verbindungsvorrichtung
6 besetzt, die fest mit der Maschinenfahrbahn 3 bzw. mit der Konsole 4 verschweißt sind. Auf der Konsole
4 angeordnete Haltestücke 7 dienen zur Anbringung einer nicht dargestellten Zahnstange, an der sich
beispielsweise eine Walzenschrämmaschine abstützt und führt und sich mit Hilfe ihres in diese Zahnstange
eingreifenden Antriebszahnrades über dia Länge des Führungsgestells 1 hin und her bewegt. Diese nicht dargestellte
Walzenschrämmaschine stützt sich mittels einer Rollkufe auf dem horizontalen Schenkel der Maschinenfahrbahn
3 ab.
Die an beiden Enden der Maschinenfahrbahn 3 und auch der Konsole 4 befindlichen und mit ihnen fest verschweißten Halteplatten 8 besitzen je einen seitlichen Ansatz 9, der nach außen aus der Halteplatte vorspringt. Er liegt mit einer quer zur Längsrichtung des Strebfördermittels 2 verlaufenden freien Stirnseite 10 bündig zur Stoßebene des Führungsgestells 1 und ist am entgegengesetzten Ende halbkreisförmig abgerundet. Ein kettengliedartiges Verbindungselement 11 umschließt die Ansätze 9 einander benachbarter Halteplatten 8 und verbindet die einander benachbarten Enden zweier Führungsgestellschüsse miteinander. Das in der F i g. 3 dargestellte kettengliedartige Verbindungselement 11 besitzt auf seiner Außenseite, und zwar in den bogenförmigen Bereichen, eine Rippe 12, über die Sicherungsstücke 13, die von der Schraube 14 gehalten werden, greifen und das Verbindungselement 11 auf den Ansätzen 9 der Halteplatten 8 festlegen.
Die an beiden Enden der Maschinenfahrbahn 3 und auch der Konsole 4 befindlichen und mit ihnen fest verschweißten Halteplatten 8 besitzen je einen seitlichen Ansatz 9, der nach außen aus der Halteplatte vorspringt. Er liegt mit einer quer zur Längsrichtung des Strebfördermittels 2 verlaufenden freien Stirnseite 10 bündig zur Stoßebene des Führungsgestells 1 und ist am entgegengesetzten Ende halbkreisförmig abgerundet. Ein kettengliedartiges Verbindungselement 11 umschließt die Ansätze 9 einander benachbarter Halteplatten 8 und verbindet die einander benachbarten Enden zweier Führungsgestellschüsse miteinander. Das in der F i g. 3 dargestellte kettengliedartige Verbindungselement 11 besitzt auf seiner Außenseite, und zwar in den bogenförmigen Bereichen, eine Rippe 12, über die Sicherungsstücke 13, die von der Schraube 14 gehalten werden, greifen und das Verbindungselement 11 auf den Ansätzen 9 der Halteplatten 8 festlegen.
Jede bündig zur Stoßebene des Führungsgestells 1 liegende freie Stirnseite 10 der Halteplatte 8 ist mit zwei
zahnartigen Nasen 15 versehen, die aus dieser Stirnseite 10 vorstehen. Sie greifen bei geschlossener Verbindungsvorrichtung
6 in entsprechende Ausnehmungen 16 der benachbarten Halteplatte 8 ein und zentrieren
die aneinanderliegenden Enden des Führungsgestells 1 gegeneinander. Alle Halteplatten 8 haben gleichen und
damit identischen Aufbau, d. h. sie sind symmetrisch zur Horizontalebene »λ"« ausgebildet. Somit befindet sich
einer der beiden Nasen 15 oberhalb des symmetrisch zu dieser Ebene »X« angeordneten Ansatzes 9 und die
andere Nase 15 unterhalb des Ansatzes 9. Dasselbe gilt für die beiden Ausnehmungen 16. die die Nasen 15 der
benachbarten Halteplatte 8 aufnehmen. Beide Ausnehmungen 16 liegen neben je einer Nase 15 und mit dieser
in je °iner gemeinsamen Symmetrieebene Zbzw. Z\ die
beide gleichen Abstand von der horizontalen Symmetrieebene »A"<
< der Halteplatte 8 haben. Außerdem sind Nase 15 und Ausnehmung 16 in den einzelnen Symmetrieebenen
Z bzw. Z' so angeordnet, daß die Nase 15 und die Ausnehmung 16 der unteren Svmmetrieebene Z
gegenüber der Nase 15 und der Ausnehmung 16 der oberen Symmetrieebene Z' seitenverkehrt liegen, so
daß die Nasen 15 sich gegenüberliegender Halteplatten 8 stets eine ihren Abmessungen entsprechende Ausnehmung
16 in der benachbarten Halteplatte 8 vorfinden.
In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig.5 und 6
sind die beiden Ansätze 9 der Halteplatten 8, und zwar deren bei geschlossener Verbindungsvorrichtung 6 aneinanderliegende
freie Stirnseiten 10, mit je einem kalottenförmigen Vorsprung 17 und einer diesem Vorsprung
17 entsprechenden kalottenförmigen Vertiefung 18 versehen. Vorsprung 17 und Vertiefung 18 liegen in
einer gemeinsamen senkrechten Ebene übereinander. Sie sind außerdem auf verschiedenen Seiten der horizontalen
Symmetrieebene »A'« angeordnet und besitzen
zu dieser Symmetrieebene »X« gleichen Abstand.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
20
25
30
35
40
50
55
60
65
Claims (2)
1. Vorrichtung, die einander benachbarten Enden der Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitte
eines Strebfördermittels miteinander verbindet und in Endausnehmungen dieser Abschnitte
eingeschweißte Halteplatten aufweist, die mit je einem
quer zur Förderrichtung vorspringenden Ansatz ausgerüstet sind, der einerseits bündig zu der
die Stoßstelle zweier Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitte bildenden Stirnfläche der Halteplatten
liegt und andererseits einem kettengliedförmigen Verbindungselement, das die Ansätze benachbarter
Halteplatten umschließt, als Anlagefläche dient, dadurch gekennzeichnet, daß
die freie Stirnseite (10) beider Halteplatten (8) mit zwei über die Stoßstelle vorstehenden zahnartigen
Nasen (15) versehen ist und zwei zur Aufnahme solcher Nasen (15) geeignete Ausnehmungen (61) aufweist,
von denen eine Ausnehmung (16) sich mit einer Nase (15) oberhalb und die andere Ausnehmung
(16) sich mit einer Nase (15) unterhalb des Ansatzes (9) befindet, wobei jede Nase (15) mit der neben ihr
angeordneten Ausnehmung (16) eine gemeinsame horizontale Symmetrieebene Z,- Z' besitzt und beide
Symmetrieebenen Z; Z' zu der waagerechten Symmetrieebene X der Halteplatte (8) gleichen Abstand
haben und Nase (15) und Ausnehmung (16) der unteren Symmetrieebene Z gegenüber der Nase (15) und
der Ausnehmung (16) der oberen Symmetrieebene Z'auf verschiedenen Seiten liegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (9) beider Halteplatten (8)
auf seiner freien Stirnseite (10) mit einem kartenförmigen Vorsprung (17) versehen ist und eine entsprechende
kartenförmige Vertiefung (18) aufweist, die beide übereinander in einer gemeinsamen
senkrechten Ebene liegen und auf verschiedenen Seiten der waagerechten Symmetrieebene X der
Halteplatte (8) mit gleichem Abstand zu der Symmetrieebene angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19833316859 DE3316859C2 (de) | 1983-05-07 | 1983-05-07 | Vorrichtung zum Verbinden der einander benachbarten Enden von Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitten |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE19833316859 DE3316859C2 (de) | 1983-05-07 | 1983-05-07 | Vorrichtung zum Verbinden der einander benachbarten Enden von Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitten |
Publications (2)
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DE3316859A1 DE3316859A1 (de) | 1984-11-08 |
DE3316859C2 true DE3316859C2 (de) | 1986-12-11 |
Family
ID=6198509
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19833316859 Expired DE3316859C2 (de) | 1983-05-07 | 1983-05-07 | Vorrichtung zum Verbinden der einander benachbarten Enden von Maschinenfahrbahn- oder Seitenbrackenabschnitten |
Country Status (1)
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-
1983
- 1983-05-07 DE DE19833316859 patent/DE3316859C2/de not_active Expired
Also Published As
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