DE3315255A1 - Kupplung mit zweiteiliger gegendruckplatte, insbesondere fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Kupplung mit zweiteiliger gegendruckplatte, insbesondere fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
"Kupplung mit zweiteiliger Gegendruckplatte, insbesondere für Kraftfahrzeuge"
Die Erfindung betrifft allgemein Kupplungen solcher Bauweise,
wie sie allgemein zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen eingesetzt worden.
Wie man weiß, weist eine solche Kupplung im allgemeinen mindestens
folgenden, axial in Folge angeordneten Aufbau auf: eine als Schwungscheibe oder Gegendruckplatte bezeichnete erste Platte,
die drehfest mit einer ersten, praktisch einer antreibenden Welle verbunden ist, eine drehfest mit einer zweiten Welle, praktisch
einer angetriebenen Welle verbundene Reibscheibe, eine zweite, als Druckplatte bezeichnete Platte, die drehfest mit der Gegendruckplatte
verbunden, aber gegenüber dieser axial bewegbar ist, ein als Deckel bezeichnetes, durch Befestigungsmittel an der
Gegendruckscheibe festgelegtes Teil und elastische Mittel, die sich an dem Deckel abstützen und die dazu vorgesehen sind, die
Druckplatte gegen die Gegendruckplatte zu drücken um eine axiale Klemmung der Reibscheibe zwischen diesen beiden Platten zu bewirken.
-2-
(nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)
Die Gegendruckplatte muß praktisch außer der Befestigung der Anordnung auf der betreffenden Welle mehrere Funktionen
erfüllen.
Zunächst bildet sie wegen ihrer Masse eine Schwungscheibe, die geeignet ist, die azyklischen Drehschwingungen der betreffenden
Welle auszugleichen.
Sie muß aus diesem Grunde eine ausreichende Masse besitzen.
Darüberhinaus besitzt sie die Aufgabe, zumindest in einem bestimmten Ausmaß die thermische Energie, die durch die
Reibung während ihres Kontakts mit der Reibscheibe während des Ein- oder Ausrückens der Kupplung entsteht, zu absorbieren
und abzuleiten.
Wie vorhergehend muß sie auch aus diesem Grund eine ausreichende Masse besitzen.
Darüberhinaus trägt sie, da es sich um eine Kupplung für ein Kraftfahrzeug handelt, einen Anlaßerkranz.
Sie muß daher einenausreichenden. Durchmesser aufweisen,
um den Anforderungen des Einsetzens eines Ritzels zu genügen, welches mit diesem Anlaßerkranz zusammenwirkt.
Desweiteren muß sie, wenn die Kupplung mit einer Zündzeitpunktsmarke
ausgerüstet ist, wie es bei verschiedenen Kraftfahrzeugen der Fall ist, einen genügend großen Durchmesser
aufweisen, um den Einsatzanforderungen eines Sensors oder Aufnehmers zu genügen, der mit einer solchen Zündzeitpunktsmarke
zusammenwirkt.
-3-
Meistens besteht die Gegendruckplatte aus einem einzigen Teil, das einstückig beispielsweise durch Gießen eines beliebigen
Materials, wie beispielsweise Eisen oder Stahlguß, hergestellt wird.
Aufgrund der Anforderungen bezüglich der Durchmessererstreckung, die oben erwähnt wurde, weist dieses einteilige
Stück häufig eine große Masse auf, die bezüglich der einzelnen parallel laufenden Anforderungen betreffs der
Trägheit und der Absorption der thermischen Energie viel zu groß ist. Ein solches Teil ist infolge dessen überflüssig,
schwer und teuer7.
Darüberhinaus ist die Masse bezüglich der Anforderungen der Energieabsorption üi}er,bestimmt, was zu einer fehlerhaften . unsymmetrischen Verteilung in dem Wärmetausch
führt, der die Reibscheibe ausgesetzt ist, da die Druckplatte selber normalerweise keine Masse aufweist, welche
die Kapazität zur Absorption einer äquivalenten thermischen Energie besitzt.
Daraus kann insbesondere ein unnötiger Unterschied in der Abnutzung führen, dem die Reibbeläge der Reibscheibe auf
beiden Seiten ausgesetzt sind.
Um diese Nachteile zu reduzieren, wurde insbesondere in der deutschen Patentanmeldung 28 53 298 vorgeschlagen, die
Gegendruckplatte aus zwei unterschiedlichen Teilen zu bilden, nämlich einem Trägerflansch, mittels welchem die
Gegendruckplatte an der zugeordneten Welle befestigt werden kann und einer eigentlichen Gegendruckplatte, über welche sie
mit der Reibscheibe zusammenwirkt.
Es wird somit möglich/ das eine wie das andere ihrer Teile den Funktionen anzupassen, welche sie ausüben sollen, was
es insbesondere gestattet, bei einer Anordnung, die weniger teuer und weniger schwer ist, eine Symmetrie des Wärmeübergangs
herbeizuführen, welchem die Reibscheibe auf ihren
beiden Seiten ausgesetzt ist.
Aber bei dieser deutschen Patentanmeldung 28 53 298 sind die Befestigungsmittel, welche die beiden die Gegendruckplatte
bildenden Teile miteinander verbinden, unterschiedlich zu denjenigen, die diese Gegendruckplatte mit dem Deckel
verbinden.
Daraus resultiert zum Schaden der Wirtschaftlichkeit und der Gewichtsreduzierung eine Vervielfachung der eingesetzten
Befestigungsmittel.
Desweiteren ist bei der deutschen Patentanmeldung 28 53 29 8 der Deckel an dem Trägerflansch befestigt, welchen die Gegendruckplatte
aufweist, und erstreckt sich somit ringförmig über die eigentliche Gegendruckplatte, was notwendigerweise
sowohl zu einer nicht vernachlässigbaren Vergrößerung des Durchmessers und somit wiederum zum Schaden der Wirtschaftlichkeit
und der gewünschten Gewichtsreduzierung führt.
Da desweiteren in dieser deutschen Patentanmeldung 28 53 298 die eigentliche Gegendruckplatte nur über lokal angeordnete
Fußbereiche an dem Trägerflansch anliegt, wobei in ümfangsrichtung
zwischen diesen Teilen Aussparungen ausgebildet werden, wird deren Mehrzahl durch den Deckel verschlossen,
welcher mittels eines radialen Rands kreisförmig an dem Trägerflansch anliegt, mit Ausnahme einiger Ausnehmungen
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begrenzter Ausdehnung, die an dem genannten Rand und der
entsprechenden Seitenwandung vorgesehen sind, um zum einen
ein freies Spiel für die Befestigungsmittel zu schaffen,
welche die eigentliche Gegendruckplatte mit dem Trägerflansch
verbinden und zum anderen,um den genannten Deckel mit der eigentlichen Gegendruckplatte zu verbinden.
Daraus ergibt sich, daß die Belüftung des Innenraums, der
zwischen dem Trägerflansch und der eigentlichen Gegendruckplatte eingeschlossen ist und somit deren entsprechenden
Flächen nicht in genügender Weise stattfinden kann.
Das gleiche gilt für das französische Patent Nr. 1 110 406, in welcher die Befestigungsmittel, welche die Gegendruckplatte
mit dem Deckel befestigen, auch die beiden Teile miteinander befestigen, welche diese Gegendruckplatte bilden,
wobei eines mit einem kreisförmigen Anschlag auf dem anderen Teil aufgesetzt ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt allgemein die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung der genannten Gattung zu schaffen, bei
der diese Nachteile vermieden werden und bei der aus der Realisierung einer zweiteiligen Gegendruckplatte größere
Vorteile gezogen werden, wobei insbesondere eine gute Ventilation des Innenraums sicher gestellt werden soll.
Genauer gesagt, hat sie zur Aufgabe, eine Kupplung zu schaffen, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens folgendem,
axial in Folge angeordnetem Aufbau: Eine als Schwungscheibe oder Gegendruckplatte bezeichnete erste Platte, die drehfest
mit einer ersten, praktisch einer antreibenden Welle verbunden ist, eine drehfest mit einer zweiten Welle, prakttisch
einer angetriebenen Welle verbundene Reibscheibe, eine
zweite, als Druckplatte bezeichnete Platte, die drehfest mit der Gegendruckplatte verbunden, aber gegenüber dieser axial
bewegbar ist, ein als Deckel bezeichnetes, durch Befestigungsmittel
an der Gegendruckscheibe festgelegtes Teil und elastische Mittel, die sich an dem Deckel abstützen und die
dazu vorgesehen sind, die Druckplatte gegen die Gegendruckplatte zu drücken, um eine axiale Klemmung der Reibscheibe
zwischen diesen beiden Platten zu bewirken, wobei die Gegendruckplatte aus zwei, mittels Befestigungsmittel untereinander
verbundenen Einzelstücken besteht, nämlich aus einem Trägerflansch, über welchen die Gegendruckplatte an
der betreffenden Welle festgelegt ist und der eigentlichen Gegendruckplatte, über welche sie mit der Reibscheibe zusammenwirkt,
wobei die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst wird, daß der Deckel an der eigentlichen Gegendruckplatte
befestigt ist und die axiale Abstützung zwischen dieser eigentlichen Gegendruckplatte und dem zugeordneten
Trägerflansch nur über lokale Fußbereiche stattfindet, und daß zwischen den lokalen Fußbereichen der eigentlichen
Gegendruckplatte und dem Trägerflansch in Umfangsrichtung sich erstreckenden freien Aussparungen sich radial frei
nach außen öffnen.
Auf diese Weise wird eine gute Belüftung des Innenvolumens erzielt, welches nun sehr frei über die frei gelassenen
Aussparungen zwischen der Druckplatte und der eigentlichen Gegendruckplatte mit der Umgebung in Verbindung steht.
Darüberhinaus ist die axiale, wie auch die diametrale Erstreckung reduziert, da der Deckel an der eigentlichen
Gegendruckplatte festgelegt ist, wodurch sich die Kosten und das Gewicht reduzieren.
/ — 7 —
Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung kann, wenn die Kupplung darüberhinaus mit einer Zündmarke versehen ist,
diese Zündmarke vorteilhafterweise als ein getrenntes Teil ausgebildet werden, das mittels der Befestigungsmittel, die
den Deckel und die Gegendruckplatte miteinander verbinden, an der Anordnung festgelegt ist.
Die Herstellung dieser Zündmarke ist daher erleichtert,
ohne daß es notwendig wäre, besondere Befestigungsmittel für die Befestigung dieser Marke an der Anordnung vorzusehen.
Desweiteren kann, wenn, wie es gebräuchlich ist, die Kupplung einen Anlaßerkranz aufweist, dieser vorteilhafterweise
entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, falls es gewünscht wird, ein getrenntes Teil
bilden, das an der Anordnung über Befestigungsmittel festgelegt wird, welche die Gegendruckplatte und den Deckel
miteinander verbinden.
Wie vorhergehend, kann die Herstellung dieses Anlaßerkranzes erleichtert werden, ohne daß es notwendig wäre,
besondere Befestigungsmittel für die Befestigung dieses Kranzes an der Anordnung vorzusehen.
Gemäß einer weiteren möglichen Ausbildung der Erfindung bildet die eigentliche Gegendruckplatte, die die Gegendruckplatte
aufweist, vorteilhafterweise ein Teil, das identisch ist zu demjenigen Teil, das parallel die Druckplatte
bildet.
Die Herstellkosten der Anordnung werden somit reduziert und eine gleiche Herstellung für die Druckplatte, wie auch
für das eine Bestandteil der Gegendruckplatte ist möglich.
-8-
Darüberhinaus weisen die Teile, zwischen denen die Reibscheibe wirkt, nämlich die eigentliche Gegendruckplatte
und die Druckplatte vorteilhafterweise gleiche thermische Eigenschaften auf, was günstig ist für die gleichmäßigen
Betriebsbedingungen dieser Reibscheibe auf beiden ihrer Seiten.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
beigefügten Zeichnungen näher hervor. Es zeigt:
Fig. 1 eine teilweise Draufsicht einer erfindungsgemäßen Kupplung aus Richtung des Pfeils I
in Fig. 2,
Fig. 2,3 Ansichten von Axialschnitten, jeweils entlang der unterbrochenen Linien II-II und I-I
in Fig. 1,
Fig. 4 eine Ansicht einer Abwicklung eines teilweisen UmfangsSchnitts entlang der Linie
IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5,6 jeweils Teilansichten eines Axialschnitts
im wesentlichen analog demjenigen in Fig. 3, wobei sich jede Darstellung jeweils auf
eine andere Ausführungsvariation bezieht,
Fig. 7 eine Abwicklung eines teilweisen Umfangs-
schnitts der AusführungsVariante aus Fig.
entlang der Linie VII-VII in Fig. 6,
und
Fig. 8 eine Teilansicht eines Axialschnitts analog demjenigen in Fig. 3 betreffend eine
weitere Ausführungsvariante.
• w ft · · ··
Im allgemeinen weist eine erfindungsgemäße Kupplung mindestens
so wie dargestellten Folge hintereinander angeordnet,
in an sich bekannter Weise- eine erste Platte 10 auf, die als Gegendruckscheibe oder Schwungscheibe bezeichnet wird
und die drehfest mit einer ersten Welle 1 verbunden ist, welche mit unterbrochenen Linien in den Figuren 2-6 dargestellt
ist, eine drehfest mit einer nicht dargestellten zweiten Welle verbundene Reibscheibe 12, eine drehfest mit
der Gegendruckscheibe 10, jedoch axial bezüglich dieser verschiebbar befestigte zweite Platte 13, die als Druckplatte
bezeichnet wird, ein als Deckel bezeichnetes Teil 14, das axial dreh-fest mit der Gegendruckplatte 10 verbunden ist,
und elastische Mittel, die sich an dem Deckel 14 abstützen und dazu vorgesehen sind, die Druckplatte 13 in Richtung der
Gegendruckplatte zu belasten, um die Reibscheibe 12 axial
zwischen der vorgenannten Druckplatte 13 und Gegendruckplatte 10 zu klemmen. Die Welle 11 ist eine antreibende
Welle.
Da es sich um eine Kupplung für ein Kraftfahrzeug handelt, ist es die Motorwelle eines solchen Fahrzeugs, oder die
Kurbelwelle.
In der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform
ist die Gegendruckplatte 10 über eine Vielzahl von Schrauben 15, die in geeigneter Weise kreisförmig um die Achse der
Anordnung angeordnet sind, an dieser befestigt.
Die Welle, auf der die Reibscheibe 12 über ihre Nabe 16
aufgesetzt ist, eine angetriebene Welle.
Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, ist es beispielsweise die ELntrittswelle in das Getriebe, mit welchem ein
solches Kraftfahrzeug gebräuchlicherweise ausgerüstet ist.
-9-
At
In den Figuren ist die Reibscheibe lediglich mittels ihre Kontur andeutenden dünnen Striche schematisch dargestellt.
Eine solche Reibscheibe ist an sich bekannt und nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung, sie wird daher nicht näher
im Detail beschrieben.
Der Deckel 14, der in an sich bekannter Weise ein Teil mit
im wesentlichen ringförmiger Konfiguration ist, weist an den axialen Enden zum einen eine radial nach außen gerichtete,
im wesentliche zylindrisch oder kegelstumpfförmig ausgebildete Seitenwand 18, einen radialen Rand 19, mittels
welchen er gemäß den nachfolgend näher beschriebenen Modalitäten an der Gegendruckplatte 10 befestigt ist und zum
anderen einen nach innen gerichteten Randansatz 20 auf, mittels welchem er einen Anschlag für die elastischen Mittel
bietet, die ebenfalls nachfolgend näher detailliert werden, wobei es sich bei den elastischen Mittel um diejenigen
handelt, die die Druckplatte 13 in Richtung der Gegendruckplatte
10 belasten.
In der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform
ist der radiale Rand 18 des auf diese Weise gebildeten Deckels 14 im wesentlichen kreisförmig in eine Vielzahl
von einzelnen Teilstücken 19' aufgegliedert, die regelmäßig im Kreis verteilt sind; in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind es drei solcher Teile.
Desweiteren ist die Seitenwand 18 des Deckels 14 von einem
dieser Teilstücke 19' des Rands 19 bis zu dem anderen durch eine Ausnehmung 22 über einen Hauptbereich ihrer axialen
Länge weit ausgespart.
-10-
15'·
In an sich ebenfalls bekannter Weise ist die Druckplatte
ein im wesentliches ringförmiges Teil.
Es weist radial nach außen gerichtet nebeneinander angeordnete Laschen 23 auf, die in radialer Richtung die Seitenwand
18 des Deckels 14 durch die Ausnehmungen 22 hindurch durchqueren, wobei in dem in den Figuren 1-3 dargestellten
Ausführungsbeispiele drei solcher Laschen vorgesehen sind.
In der in .den bezeichneten Figuren dargestellten Ausführungsform werden die elastischen Mittel, denen die Druckplatte
ausgesetzt ist, von einem ebenfalls im wesentlichen ringförmigen Teil 24 gebildet, das einen Außenumfangsbereich
in Form eines Belleville-Rings 25 und einen in radiale
Finger 26 aufgeteilten Innenbereich aufweist. Es handelt sich bei diesem Teil um eine Tellerfeder.
Mit ihrem einen Belleville-Ring 25 bildenden Außenumfang
stützt sich die Tellerfeder 24 an dem Deckel 14 an einem ringförmigen Vorsprung 27 ab, welcher zu diesem Zweck
axial vorspringend an dem radialen Randansatz 20 des Deckels vorgesehen ist/ über einen ringförmigen Wulst 28,
der vorzugsweise kreisförmig aufgeteilt ist, und der axial vorspringend an der Druckplatte 13 ausgebildet ist, drückt
sie gegen die vorerwähnte Druckplatte 13.
Mit den Enden der radialen Finger 26 wirkt die Tellerfeder 24 mit einem Ausrücker 30 30 zusammen, welches mit
unterbrochenen Linien in den Figuren 2,3,5,6 und 8 dargestellt ist.
-11-
In den unterschiedlichen Ausführungsvarianten, die in diesen Figuren dargestellt sind, handelt es sich jedesmal bei dem
Ausrücker um einen solchen·, der ziehend wirkt, d.h. in Richtung entgegengesetzt der Gegendruckplatte 10, so wie es mit
dem Pfeil F in Fig. 2 dargestellt ist.
Aus diesem Grund ist der Durchmesser des Kreises, entlang dem sich der Wulst 27 des Deckels 14 zur Abstützung der
Tellerfeder 24 erstreckt, größer als derjenige des Kreises, auf welchem der Wulst 28 liegt, den die Druckplatte 13,zum
Zusammenwirken mit dieser Tellerfeder 24 aufweist.
Die Gegendruckplatte 10 weist selber ebenfalls eine im wesentlichen ringförmige Konfiguration auf.
In den dargestellten Ausführungsformen wird sie in an sich
bekannter Weise von zwei Einzelteilen gebildet, die mittels nachfolgend näher detaillierten Befestigungsmitteln miteinander
verbunden sind, nämlich einem quer verlaufenden Trägerflansch
32, mittels welchem sie in dem in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsbeispiel unter Zuhilfenahme von
Schrauben 15 an der Welle 11 befestigbar ist und einer eigentlichen
Gegendruckplatte 33, mittels welcher sie mit der Reibscheibe 12 zusammenwirkt. In dem in den Figuren 1-3 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der Trägerflansch 32, den die Schwungscheibe oder Gegendruckplatte 10 aufweist,
ein gestanztes Teil aus Stahl und weist die Form einer flachen Platte auf, so daß beide Flächen plan sind.
Außer den für den Durchgang der Schrauben 15 bestimmten, in der Nähe des Innenumfangs angeordneten nebeneinander
liegenden Löchern 34 weist dieser Trägerflansch 32 des weiteren nebeneinander angeordnet in seinem Mittelbereich
-12-
Aussparungen 36 auf, die die Form bogenförmiger Langlöcher aufweisen und welche, in der dargestellten Ausführungsform
drei an der Zahl, dazu bestimmt sind, eine gute Belüftung des Innenraums der Kupplung zu begünstigen.
Bei der in den Figuren 1 - 3 dargestellten Ausführungsform
besitzt der Trägerflansch 32 an seinem Außenumfang eine an sich bekannte Verzahnung, die den Anlassarkranz 37 bildet,
wobei der Anlasserkranz 37 somit einstückig an dem Flansch ausgebildet ist.
Die eigentliche Gegendruckplatte 33 der Schwungscheibe 'oder gesamten Gegendruckplatte 10 ist ein relativ massives
Teil, das beispielsweise von einem Gußteil gebildet wird»
Die eigentliche Gegendruckplatte 33 der Schwungscheibe 10 zum einen und die Druckplatte 13, die zu beiden Seiten der
Reibscheibe 12 angeordnet sind, weisen erfindungsgemäß im wesentlichen die gleiche Masse auf.
Erfindungsgemäß ist der Deckel 14 mit der eigentlichen
Gegendruckscheibe 33 verbunden, und die axiale Abstützung zwischen dieser eigentlichen Gegendruckplatte 33 und dem
zugeordneten Trägerflansch 32 besteht nur über lokale Fußbereiche 38. Die in ümfangsrichtung freigelassenen
Aussparungen zwischen den Fußbereichen der eigentlichen Gegendruckplatte und dem Trägerflansch öffnen sich frei
radial nach außen.
In der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform
wirken somit die Fußbereiche 38 axial zwischen der eigentlichen Gegendruckscheibe 33 und dem Trägerflansch 32, wobei
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die Fußbereiche zur eigentlichen Gegendruckplatte 33 gehören und axial an dieser eigentlichen Gegendruckplatte 33 vorspringend
ein einstückiges Teil mit diesen bilden. Sie sind jeweils einzeln gegenüber den Laschen 39 angeordnet,
die radial die eigentliche Gegendruckplatte 33 an ihrem Außenumfang verlängern und mittels schräg an der eigentlichen
Gegendruckplatte angeordneter Verstärkungsrippen an dieser festgelegt. Insgesamt gibt es drei solcher Fußbereiche,
die in geeigneter Weise kreisförmig um die Achse der Anordnung angeordnet sind.
Aus Gründen, die nachfolgend ersichtlich sind, überragt jedes der radial an der eigentlichen Gegendruckplatte 33
vortretenden Laschen in einer Richtung die zugeordneten Fußbereiche 38 in einer Richtung. Demzufolge nehmen die
Befestigungsmittel, welche die beiden die Gegendruckplatte 10 bildenden Teile, nämlich den Trägerflansch 32 und die
eigentliche Gegendruckplatte 33 miteinander verbindenden Befestigungsmittel vorzugsweise zumindest zum Teil an dem
Aufbau der Befestigungsmittel teil, die im übrigen den Deckel 14 mit der Gegendruckplatte 10 verbinden.
In der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform
werden die Befestigungsmittel, welche den Trägerflansch und diese eigentliche Gegendruckscheibe 10 miteinander
verbinden, praktisch durch Schrauben 42 gebildet, welche, drei an der Zahl, jeweils einzeln den Füßbereichen 38
gegenüberliegend axial zwischen der genannten eigentlichen Gegendruckplatte 33 und dem genannten Trägerflansch 32
wirken.
-14 -
Mittels ihres Kopfes 43,stützt sich eine solche Schraube
an dem entsprechenden Teilstück 19' des radialen Rads 19 des Deckels 15 ab, und durchdringt mit ihrem Schaft 44 in
axialer Richtung außer diesem Teilstück 19" des genannten Radialrands 19 des Deckels 14 den zugeordneten Fußbereich
38 der eigentlichen Gegendruckplatte, bevor er in eine zu diesem Zweck in dem Trägerflansch 32 vorgesehenen Gewindebohrung
eingeschraubt wird (vergl. Fig. 3).
Zusätzlich zu diesen Schrauben 42, die für sich für die Befestigung der eigentlichen Gegendruckplatte 33 an dem
Trägerflansch 32 ausreicht, weisen die Befestigungsmittel zur Befestigung der Gegendruckplatte 10 an dem Deckel 14
desweiteren in der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform eine Vielzahl von Nieten 47 auf, welche im
wesentlichen auf dem gleichen Umkreis angeordnet sind, wie die Schrauben 42. Es sind in der dargestellten Ausführungsform drei solcher Nieten vorgesehen, welche jeweils einzeln
ein Teilstück 19' des Radialrands 19 des Deckels 14
und die zugeordnete radiale Lasche 39 der eigentlichen
Gegendruckplatte 33 axial durchqueren und zwar durch Fortsätze hindurch, welche über den Kreisumfang eine solche
Lasche gegenüberliegend einem zugeordneten Fußbereich 38 aufweist.
Diese Nieten 47 sind in der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform vorteilhaft dazu eingesetzt, die
Befestigung der eigentlichen Gegendruckplatte 33 und über diese die Schwungscheibe 10 mit elastisch verformbaren
Zungen 50 sicherzustellen, welche gewöhnlich zur drehfesten Befestigung der Druckplatte 13 an dem Deckel 14
und über diesen an der Schwungscheibe oder Gegendruckplatte 10 sicherzustellen. , ., _
Diese federnd verformbaren Zungen 50, bei denen es sich in der dargestellten Ausfuhrungsform um eine Doppelanordnüng
handeln kann, erstrecken sich im wesentlichen tangential an einen Umkreis der Anordnung und sind mit. ihrem anderen
Ende mittels Nieten 51 an den radialen Laschen 23 der Druckplatte 13 festgelegt.
Wie man somit erkennt, stützen sich in der in den Figuren 1 - 3 dargestellten Ausführungsform die federnd verformbaren
Zungen an der Fläche des Radialrands 19 des Deckels 14 ab, welcher der Gegendruckplatte 10 abgewandt ist.
Sie weisen demzufolge, da sie die Druckplatte 13 permanent in die dieser Gegendruckplatte 10 entgegengesetzten Richtung
belasten müssen, eine Hohlprägung auf, gegenüber welcher sie dauerndunter Druckbelastung stehen, um selber
drückend auf die Druckplatte einzuwirken.
Im übrigen ist in an sich bekannter Weise eine gezahnte Zündungsplatte 55,56 vorgesehen.
In der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform
ist diese Zündungsplatte 55 erfindungsgemäß ein einzelnes Teil, das mittels der die Gegendruckplatte 10 an den
Deckel 14 befestigenden Befestigungsmittel an die Anordnung
angebracht wird.
Praktisch weist dieses Einzelteil, das diese Zündungsplatte 55 bildet, axial einen Rand 57 auf, an welchem die Zähne
ausgeformt sind und in Querrichtung einen Bund 58, der radial zur Achse der Anordnung hin gerichtet ist, und
mittels welchem sie sowohl mittels der Schrauben 42 als auch mittels der Nieten 47 an der Anordnung befestigt ist.
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Der radiale Bund 58 ist axial zwischen dem radialen Rand des Deckels 1.4 und der radialen Lasche 39 der eigentlichen
Gegendruckplatte 33 eingesetzt.
In der praktischen Ausführungsform, wie sie in den vorgenannten
Zeichnungen dargestellt worden ist, und aus Gründen, die nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind und
daher auch nicht nächer im Detail beschrieben werden, weist der radiale Kragen 58 der Zündmarke 55 nebeneinader an
seinem Innenumfang große Ausnehmungen 59 auf, welche ein Abbildung der Teilstücke 19' des Radialrands 19 des Deckels
14 sind und welche, zwischen sich radiale Laschen 60 bildend, im Kreis mit den genannten Teilabschnitten 19' abwechseln,
wobei die genannten Laschen 60 jeweils axial von den genannten Teilstücken 19' überlagert oder überdeckt sind.
Desweiteren sind in der in den Figuren 1-3 dargestellten Ausführungsform nebeneinander in axialer Richtung verlaufende
Zentrierungsstifte 62 vorgesehen, die sich von dem radialen Rand 19 des Deckels 14 zu dem Trägerflansch 32 der Gegendruckplatte
10 hin erstrecken (vergl. Fig. 1 und 3).
Es sind bei der genannten Ausführungsform drei solcher Zentrierstifte
62 vorgesehen, die jeweils einem Fußbereich 38 gegenüberliegen, welche zwischen der eigentlichen Gegendruckplatte
3 3 und dem Trägerflansch 32 der Schwungscheibe oder Gegendruckplatte 10 wirken.
Wie man somit feststellt, hat der Deckel 14 eine axial begrenzte
Ausdehnung da er mit seinen Zungen 50 und der Zündmarke 55 an der eigentlichen Schwungscheibe festgelegt ist;er
übeiäeckt dabei nicht die nach außen gerichteten öffnungen
der Aussparungen 41, die über den Umfang zwischen den Fußbereichen 38 ausgebildet sind und so können diese vorteilhafter
Weise während des Betriebs im Zusammenwirken mit
-17-
-γ* U.
den Aussteifungsrippen 40, die diesen Fußbereichen 38 zugeordnet sind, eine vorteilhafte Belüftung des Innenraums der
Kupplung sicherstellen, die sich sonst als ungenügend erweisen können.
Wie man des weiteren erkennt, bildet die erfindungsgemäße
Kupplung selber im wesentlichen eine einheitliche Anordnung, welche als solche an der Welle 11 befestigbar ist, der sie
zugeordnet ist.
In einer in Fig. 5 dargestellten AusführungsVariante bildet
die Zündmarke 55 mit der Gegendruckplatte 10 ein einheitliches Teil,wobei es einstückig mit der eigentlichen Gegendruckplatte
33 ausgebildet ist.
Beispielsweise kann die Verzahnung 56, dieser Zündmarke 55 direkt an dem Außenrand der eigentlichen Druckplatte 55,
so wie dargestellt, ausgebildet sein, wobei diese in radialer Richtung kontinuierlich verlängert ist und nicht nur unter
den Laschen wie vorher.
In den in den Figuren 6-8 dargestellten Ausführungsformen
gehören die axial zwischen der eigentlichen Gegendruckplatte 33 und dem Trägerflansch 32 wirkenden Fußbereiche 38
zu dem Trägerflansch 32, während die eigentliche Druckplatte im wesentlichen flach ausgebildet ist.
In dieser Ausführungsform ist der Trägerflansch 32 ein
einfaches Blechteil, das in geeigneter Weise gepresstist,
wobei die daran in axialer Richtung ausgebildeten vortretenden Fußbereiche 38 Vorsprünge sind, die aus einer
entsprechenden Ausprägung resultieren.
Gleichzeitig ist der Anlasserkranz 37 ein von dem Trägerflansch 32 getrenntes Teil, das in geeigneter Weise,
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beispielsweise durch Schweißen, so wie dargestellt, an dessen Außenumfang befestigt ist.
Im übrigen sind in den in den Figuren 6-8 dargestellten Ausführungsformen die Befestigungsmittel, welche die beiden
die Gegendruckplatte bildenden Teile, nämlich den Trägerflansch 32 und die eigentliche Gegendruckplatte 33 miteinander
verbindenden Befestigungsmittel nicht wie vorher Schrauben, sondern Nieten 42'.
Diese sind wie vorhergehend gegenüber den Fußpunkten angeordnet,
es münden ebenfalls wie vorhergehend, die Aussparungen 41, die über den Umfang zwischen diesen Fußbereichen
38 sich erstrecken, radial frei nach außen.
In der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform und gemäß einer Abwandlung der Erfindung, bildet die eigentliche
Gegendruckplatte 33 ein zu der Druckplatte 13 identisches Stück.
Sie weist daher in axialer Richtung einen ringförmigen Wulst 28' auf, mittels welchem sie axial an den Trägerflansch
32 anliegt.
Folglich erhält man außer einer vorteilhaften Reduzierung der notwendigen unterschiedlichen Teile bei der Druckplatte
1 3 und der eigentlichen Gegendruckplatte 33 gleiche thermische Eigenschaften.
Zwecks einer guten Luftzirkulation ist der ringförmige
Wulst 28" dieser eigentlichen Gegendruckplatte 33 im Kreis aufgeteilt, wobei das gleiche in diesem Fall für den ringförmigen
Wulst 28 der Druckplatte 33 gilt, was im übrigen
in der Praxis der häufigste Fall ist.
Wie man des weiteren bemerkt, profitieren die Druckplatte 13 und die eigentliche Gegendruckplatte 33 vorteilhafter
Weise aus den gleichen Belüftungsbedingungen.
In den in den Figuren 6-8 dargestellten Ausfuhrungsformen
ist die Gegendruckplatte 10 und über sie die Anordnung der Kupplung anstatt mit einer Vielzahl von Schrauben 15 mittels
einer einzigen Schraube 15' auf der Welle 11 festgelegt, welche in axialer Richtung gemäß einer Anordnung vorgesehen
ist, die nicht Teil dieser Erfindung ist und daher auch nicht näher beschrieben wird.
Die Verzahnung 56 der Zündmarke 55 ist bei dem in den Figuren 6-8 dargestellten Ausführungsformen anstatt durch geeignete
Verformung des axialen Rands 57 durch einen geeigneten Schnitt dieses Axialrands 57 ausgebildet.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform bildet der
Anlasserkranz 37 ein getrenntes Teil und ist nach der Art der Zündmarke 55 mittels der Befestigungsmittel, welche
die Gegendruckplatte 10 und genauer gesagt, die eigentliche Gegendruckplatte 33, die ein Teil von ihr ist und den
Deckel 14 miteinander verbinden, an der Anordnung festgelegt.
Die vorliegende Erfindung ist im übrigen nicht auf die verschiedenen beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern umfaßt alle Ausführungsvarianten
und/oder Kombinationen ihrer verschiedenen Elemente.
Desweiteren ist der Hauptbereich der Anwendung der Erfindung nicht auf den denjenigen der einfachen Kupplungen
-20-
beschränkt, welche nur eine Druckplatte und eine Reibscheibe aufweisen, sondern erstreckt sich auch auf denjenigen
der Mehrfachkupplungen, welche eine Vielzahl von Druckplatten und eine Vielzahl von Reibscheiben aufweisen,
insbesondere auf den· der Doppelkupplungen.
Leerseite
Claims (12)
- "Kupplung mit zweiteiliger Gegendruckplatte, insbesondere für Kraftfahrzeuge"PATENTANSPRÜCHEKupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge,mit mindestens folgendem, axial in Folge hintereinander angeordnetem Aufbau: eine als Schwungscheibe oder Gegendruckplatte bezeichnete erste Platte, die drehfest mit einer ersten, praktisch einer antreibenden Welle verbunden ist, eine drehfest mit einer zweiten Welle, praktisch einer angetriebenen Welle, verbundene Reibscheibe, eine zweite, als Druckplatte bezeichnete Platte, die drehfest mit der Gegendruckplatte verbunden, aber gegenüber dieser axial bewegbar ist, ein als Deckel bezeichnetes, durch Befestigungsmittel an der Gegendruckscheibe festgelegtes Teil und elastische Mittel, die sich an dem Deckel abstützen und die dazu vorgesehen sind, die Druckplatte gegen die Gagendruckplatte zu drücken,um eine axiale Klemmung der Reibscheibe zwischen diesen beiden Platten zu bewirken wobei die Gegendruckplatte aus zwei mittels Befestigungsmittel untereinander verbundenen Einzelstücken besteht, nämlich aus einem Trägerflansch, über welchen die Gegendruckplatte an der betreffenden Welle festgelegt ist und der eigentlichen Gegendruckplatte, über welche sie mit der Reibscheibe zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet , daß der Deckel (14) anBankverbindung: Beyer. Vereintbonk München, Konto 620404 (BLZ 700 202 "O)Postscheckkonto; München 27044-802 (BLZ 70010080) (nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)der eigentlichen Gegendruckplatte (33) befestigt ist und die axiale Abstützung zwischen dieser eigentlichen Gegendruckplatte und dem zugeordneten Trägerflansch (32) nur über lokale Fußbereiche (38) stattfindet, und daß zwischen den lokalen Fußbereichen der eigentlichen Gegendruckplatte (33) und dem Trägerflansch (3 2) in Umfangsrichtung sich erstreckende freie Aussparungen (41) sich radial frei nach außen öffnen.
- 2) Kupplung nach Anspruch 1, in welcher die Befestigungsmittel,-die die beiden die Gegendruckplatte bildenden Teile miteinander befestigen, zumindest zum Teil den Befestigungsmitteln angehören, welche die Gegendruckplatte mit dem Deckel verbinden, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel gegenüber den Fußbereichen (38) angeordnet sind, welche axial zwischen dem Trägerflansch (32) und der eigentlichen Gegendruckplatte (33) wirken.
- 3) Kupplung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die in axialer Richtung zwischen dem Trägerflansch (3 2) und der eigentlichen Gegendruckplatte (33) wirkenden Fußbereiche (38) gegenüber verlängerten Laschen der eigentlichen Gegendruckplatte (33) angeordnet sind, die sich an deren Außenumfang erstrecken.
- 4) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1-3, — dadurch g e k e ύ~η zeichnet , daß die zwischen dem Trägerflansch (32) und der eigentlichen Gegendruck- ""*" platte (33) wirkenden Fußbereiche (38) Teile der eigentlichen Gegendruckplatte sind.-3--3-
- 5) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet , daß die zwischen dem Trägerflansch (32) und der eigentlichen Gegendruckplatte (33) wirkenden Fußbereiche (38) Teil des Trägerflansches (32) sind.
- 6) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet , daß der Trägerflansch ein in geeigneter Weise gepresstes Blechteil ist.
- 7) Kupplung nach Anspruch 5 und 6 gemeinsam, dadurch g'eke'nnzeichnet , daß die zwischen dem Trägerflansch (32) und der eigentlichen Gegendruckplatte (33) wirkenden Fußbereiche (38) durch VorSprünge an dem Trägerflansch gebildet sind.
- 8) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet , daß die eigentliche Gegendruckplatte (33) ein zur Form der Druckplatte (13) identisches Teil ist.
- 9) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1-8,mit einer Zündungsplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Zündungsplatte (55) ein getrenntes Teil ist, das mittels der Befestigungsmittel an der Anordnung angebracht ist, welche die Gegendruckplatte (10) und den Deckel (14) miteinander verbinden.
- 10) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1-8, mit einer Zündungsplatte, dadurch gekennzeichnet , daß die Zündungsplatte (55) Bestandteil der Gegendruckplatte (10) ist, wobei sie einstückig mit einem der beiden Teile ausgebildet ist, welche diese Gegendruckplatte bilden.-4-
- 11) Kupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Zündungsplatte ein einstückiges Teil mit der eigentlichen Gegendruckplatte (33) bildet.
- 12) Kupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 - 11,mit einem Anlasserkranz, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlasser-kranz (37) ein getrenntes Teil bildet, das an die Anordnung mittels desjenigen Befestigungsmittels befestigt ist, welche die Gegendruckplatte 10 mit dem Deckel (14) verbinden.
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