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Kühl- oder Küchenmöbel mit auswechselbarer
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Dekorplatte Dekorplatte Die Erfindung betrifft ein Kühl- oder Küchenmöbel
mit auswechselbarer Dekorplatte nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Ein eingangs genanntes Kühl- oder Küchenmöbel ist beispielsweise mit
der auf den gleichen Anmelder zurückgehenden DE-OS 27 o6 821.9 bekannt geworden.
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Merkmal dieses älteren Vorschlages ist, daß an der Aussenseite des
Kühl- oder Küchenmöbels eine auswechselbare Dekorplatte derart angebracht wird,
daß von vorne sichtbare Halterungen entfallen und es können auch Dekorplatten beliebiger
Dicke - beispielsweise 16 - 20 mm dick -auf der Aussenseite der Kühlschranktür befestigt
werden, ohne daß die Dekorplatten selbst zur Kraftübertragung zwischen den auseinanderliegenden
Scharnierpunkten beiträgt. Die am eigentlichen Türblatt befestigten Scharnierteile
und Scharniergehäuse werden durch die Dekorplatte überdeckt und sind von aussen
nicht mehr sichtbar.
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Beim älteren Vorschlag wurde hierzu ein Lenkerscharnier verwendet,
das mit seinem ortsfesten Gelenkhebeltragarm an dem Kühlschrankgehäuse befestigt
ist und dessen gegenüberliegender , über Gelenkhebel schwenkbar verbundener, Scharniertopf
an der Frontseite des Türblattes der Kühlschranktür befestigt ist.
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Die Dekorplatte wird dann an der Kühlschranktür befestiqt und in der
Dekorplatte ist eine Aufnahme zur Abdeckung des auf der Kühlschranktür befestigten
Scharniertopf es vorhanden.
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Mit der Verwendung eines ansich bekannten Zweigelenk-Lenker-Scharniers,
das also zwei getrennt qelagerte
Scharnierlenker aufweist, wird
die bei Kühl- oder Küchenmöbel geforderte Abhebebewegung der Möbeltür beim Offnen
derselben vom Möbelqehäuse erreicht. Diese Abhebebewegung ist notwendig, um zu vermeiden,
daß beim öffnen der Möbeltür deren Stirnseite an der zugeordneten und gegenüberliegenden
Stirnseite des Möbelgehäuses anschlägt.
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Bei der Verwendung eines solchen, ansich bekannten, Zweigelenk-Lenker-Scharniers
wurde es jedoch als nachteilig empfunden, daß stets in der Rückseite der Dekorplatte
eine Aufnahme für das Einsetzen des Scharnier--topfes an der Möbeltür vorgesehen
werden muss.
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Dies ist mit einem erhöhten Zeit- und Montageaufwand verbunden.
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Die Erfindung hat sich daher ausgehend von dem Gegenstand der DE-OS
27 o6 821.9 die Aufgabe gestellt, bei Beibehaltung der mit dem älteren Vorschlag
verbundenen Merkmale ein Kühl- oder Küchenmöbel der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß die Aufnahme für den Scharniertopf in der Rückseite der Dekorplatte entfallen
kann.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Eingelenk-Scharnier die Abhebebewegung dadurch erreicht wird, daß
der die Gelenkachse des Scharniers aufweisende Gelenktragarm in Längsrichtung des
Scharniers in Abhängigkeit von der Schwenkbewegung der Möbeltür gesteuert schwenk-und
verschiebbar geführt ist.
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Das wesentliche Merkmal der Erfindung liegt darin, daß man ein Zweiqelenk-Lenker-Scharnier
durch ein Eingelenk-Scharnier ersetzt, wobei die bei dem Zweigelenk-Lenker-Scharnier
durch die beiden Lenker
gegebene Abhebebewegung nach der vorliegenden
Erfindung jetzt dadurch erreicht wird, daß der Gelenktragarm schwenk- und verschiebbar
im Scharniergehäuse gelagert ist. Durch die überlagerung der Schwenk- und Verschiebebewegung
des Gelenktragarmes beim Übergang von der Schließ- in die Offenstellung wird die
geforderte Abhebebewegung erreicht.
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Der Kern der Erfindung liegt nun darin, daß mit der Verwendung eines
Eingelenk-Scharniers der als nachteilig empfundene Scharniertopf entfallen kann,
weil die vorher lösungsnotwendig gewesenen Lenker entfallen und stattdessen das
Eingelenk-Scharnier eine einzige Gelenkachse aufweist. Das Lager der Gelenkachse
ist an einer relativ flachen, an der Innenseite der Möbeltür zu befestigenden Verbindungsplatte
angebracht, so daß jetzt die Notwendigkeit entfällt, eine Ausnehmung für einen Scharniertopf
in der Dekorplatte vorzusehen.
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Die Dekorplatte selbst wird damit über einfache Schrauben an ir Aussenseite
der Kühlschranktür befestigt, wobei die Schrauben von der Rückseite der Dekorplatte
in diese eindringen und mit der Kühlschranktür verbinden.
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Eine besonders einfache Ausgestaltung der Steuerung der Schwenk- und
Verschiebebewegung des Gelenktragarmes erfolgt nach dem Gegenstand des Anspruches
2 dadurch, daß der Gelenktragarm als U-Profil ausgebildet ist und in einem U-Profil
eines Scharniergehäuses dadurch schwenk- und verschiebbar geführt ist, daß jeweils
in den Schenkeln des Scharniergehäuses hintereinander liegende Führungs- und Steuer-Schlitze
angeordnet sind, in die der Gelenktragarm mit zugeordneten Führungs-und Steuernocken
eingreift und daß die der Gelenkachse nächstliegende Steuerkurve eine kreisbogenförmige
Führungsfläche für den darin abrollenden Steuernocken aufweist.
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Durch die Ausbildung des Gelenktragarmes als U-Profil, das in einem
gleichartigen U-Profil des Scharniergehäuses geführt ist, ergibt sich eine besonders
einfache und betriebssichere Längsführuns des Gelenktragarmes im Bereich des Scharniergehäuses.
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Der Gelenktragarm greift hierbei mit entsprechenden Führungs- und
Steuernocken in zugeordnete Führunqs-und Steuerkurven in den Schenkeln des Scharniergehäuses
ein.
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Die der Gelenkachse nächst liegende Steuerkurve weist hierbei eine
kreisbogenförmiqe Führungsfläche für den darin abrollenden Steuernocken auf, so
daß die Gelenkachse des Gelenktraqarmes nicht nur eine axiale Verschiebebewequnq
, sondern auch eine bogenförmiqe Schwenkbewegung ausführt, wodurch die geforderte
Abhebebewequnq der Möbeltür vom Möbelgehäuse erreicht wird, wie sie charakteristisch
für die Zweigelenk-Lenker-Scharniere ist.
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Mit den Merkmalen der vorlieqenden Erfindung werden also die Vorteile
herkömmlicher Zweigelenk-Lenker-Scharniere erreicht, ohne daß jedoch ein als nachteiliq
empfundener Scharniertopf verwendet werden muss. Hierdurch wird die für den Scharniertopf
erforderliche Ausnehmunq in der Rückseite der Dekorplatte erspart und eine einfachere
und sicherere Montage der Dekorplatte an der Aussenseite der Möbeltür gewährleistet.
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Ein besonders einfacher und betriebssicherer Antrieb für die Schwenk-
und Verschiebebewegung des Gelenktraqarmes erfolgt nach dem Gegenstand des Anspruches
4 dadurch, daß am Scharnierqehäuse ein Steuerhebel vorne sehen ist, der mit einem
Schwenklager an der türseitigen Befestigungsplatte angreift, und mit seinem anderen
Ende einen Drehpunkt mit dem freien, schwenkbaren Teil eines einarmigen Umlenkhebels
bildet, der mit seinem schwenkbaren Teil über ein Drehlager am Gelenktragarm
angreift,
und mit seinem anderen Ende am Scharniergehäuse einen Drehpunkt bildet. Durch Öffnung
der Möbeltür wird der an der möbeltürseitigen Verbindungsplatte über ein Schwenklager
ansetzende Steuerhebel aus dem Scharniergehäuse herausgezogen, wobei sein anderes,
gegenüberliegendes Ende mit dem freien, schwenkbaren Ende eines Umlenkhebels verbunden
ist, der seinerseits wiederum mit dem Gelenktragarm verbunden ist.
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Der Umlenkhebel ist in einem gehäusefesten (jedoch geringfügiq verschiebbaren
Drehlager) gefasst.
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Auf diese Weise wird die Öffnungsbewegung der Tür als Verschiebe-
und Schwenkantrieb für den Gelenktragarm benutzt.
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Der Steuerhebel kann hierbei ausserhalb des Querschnittes des Scharniergehäuses
seitlich am Scharniergehäuse angeordnet sein, (Anspruch 6) , oder auch im Bereich
des lichten Querschnittes des Scharniergehäuses sich befinden (Anspruch 7).
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Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination
der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die in den Zeichnungen dargestellte, räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik
neu sind.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
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Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung
weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeiqen: Fiqur 1 Seitenansicht des Scharniers in seiner Offenstellung
nach einem ersten Ausführungsbeispiel; Figur 2 Seitenansicht des Scharniers nach
Figur 1 in Schließstellung; Figur 3 Draufsichtaif das Scharnier nach Figur 1 und
2 Figur 4 Seitenansicht des Scharniers in Offenstellung; Figur 5 Draufsicht auf
das Scharnier nach Figur 3 in Schließstellung; Figur 6 Seitenansicht des Scharniers
nach Figur 4 in Schließ stellung; Figur 7 Draufsicht auf ein Scharnier in einer
zweiten Ausführungsform in Offenstellung; Figur 8 Seitenansicht des Scharniers nach
Figur 7; Figur 9 Draufsicht auf das Scharnier nach Figur 7 in Schließstellung; Figur
10 Seitenansicht des Scharniers nach Figur 8 in Schließstellung.
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Es wird darauf hingewiesen, daß der Verwendungsbereich des nachfolgend
beschriebenen Eingelenk-Scharniers sich auf alle Kühl- oder Küchenmöbel oder auch
sonstige Wohnmöbel bezieht. In den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen
wird die Anwendung bei einem Kühlmöbel beschrieben, was jedoch nicht als einschränkend
aufzufassen
ist.
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Ein im Querschnitt U-förmiges Scharniergehäuse 4 mit seitlichen Schenkeln
35,36 (vergl. Figur 3) und einem Basischenkel 5 ist mit Hilfe von Schrauben 6 aussen
an der Seitenwand eines Möbelgehäuses 1 befestigt.
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Hierbei sind im Basisschenkel 5 des Scharniergehäuses 4 entsprechende
Ausnehmungen 48 (vergl. Figur 5) vorgesehen, durch welche die Bolzen der Schrauben
6 hindurchgreifen, und im Material des Möbelgehäuses 1 verankert -sind.
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Das Möbelgehäuse 1 ist in der Art von Einbaumöbeln in ansich bekannter
Weise in eine Nische eingeschoben, die von benachbarten Möbeln oder Möbelflächen
gebildet ist.
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Im Fall der Ausführung nach Figur 1 ist es hierbei vorgesehen, daß
das Scharniergehäuse 4 an seinen seitlichen Schenkeln 35,36 senkrecht ansetzende
Lappen 40 (vergl.
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Figur 3) aufweist, in denen entsprechende Bohrungen 41 angebracht
sind, durch welche Schrauben 8 greifen, die in der Nischen-Seitenwand 7 eingeschraubt
sind.
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Auf diese Weise wird eine doppelte Befestigung des Scharniergehäuses
4 sowohl an dem Möbelgehäuse 1 als auch an der Nischen-Seitenwand 7 erreicht.
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In anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispielen ist es jedoch vorgesehen,
daß lediglich eine Befestigung des Scharniergehäuses 4 an der Seitenwand des Möbelgehäuses
1 erfolgt, und eine Befestigung an der Nischen-Seitenwand 7 entfällt.
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Das Scharniergehäuse 4 ist im Bereich einer Ausnehmung 2 an der Seitenwand
des Möbelgehäuses 1 vertieft eingelassen.
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Die Ausnehmung 2 ist hierbei stirnseitig nach vorne geöffnet, um den
Durchtritt für das Scharniergehäuse 4
und den darin verschiebbar
und verschwenkbar angeordneten Gelenktragarm 17 zu ermöglichen.
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Sofern das Möbelgehäuse 1 als Kühlmöbel ausgebildet ist, wird die
beispielsweise aus Blech bestehende Aussenfläche dieses Kühlmöbels aufgeschnitten,
um darin die Ausnehmung 2 vertieft anzubringen.
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In einer anderen, nicht näher dargestellten Ausführungsform ist es
vorgesehen, daß das Scharniergehäuse 4 mit seinen Schrauben 6 auf der glatten, nicht
aufgeschnittenen Seitenwand des Möbelgehäuses 1 befestigt wird. Die Ausnehmung 2
entfällt dann.
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Um zu vermeiden, daß die Schrauben 6 in dem Isolationsmaterial des
Kühlmöbels keinen Halt finden, ist es dann hier vorgesehen, daß die Ausnehmung 2
mit einer Montageplatte 3 ausgekleidet ist, deren Grund parallel zum Grund der Ausnehmung
2 ist und deren abgekröpfte Seitenschenkel etwa bündig mit den Aussenflächen des
Möbelgehäuses 1 sind und durch Punktschweissen mit dem Metallmaterial der Aussenwand
des Möbelgehäuses 1 verbunden sind. Die Schrauben 6 sind dann als Gewindeschrauben
ausgebildet und greifen in entsprechende Gewinde der Montageplatte 3 ein.
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Der im Querschnitt U-förmig profilierte Gelenktragarm (vergl. Fig.
3 und 5) weist im Bereich seiner seitlichen Schenkel 45,46 aus der Fläche der Schenkel
hervorstehende Führungsnocken 13 und Steuernocken 15 auf.
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Die einander gegenüberliegenden Führungsnocken 13 und Steuernocken
15 sind miteinander durch eine die Breite des Gelenktragarms 17 durchsetzenden Achse
miteinander drehfest verbunden. Die Führungsnocken 13 und Steuernocken 15 greifen
in entsprechend angebrachte Schlitze in den seitlichen Schenkeln 35,36 des Scharniergehäuses
4 ein. Der hintere Schlitz ist hierbei als Führungsnut 12 ausgebildet, während der
vordere Schlitz eine Bogenform aufweist, und als Steuerkurve 14 ausgebildet ist.
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Das der Gelenkachse 18 ferne Ende des Gelenktragarms 17 wird also
an seinem hinteren Ende gerade durch die gerade ausgebildete Führungsnut 12 geführt,
während
die an der Möbeltür 23 schwenkbar angeschlagene Gelenkachse
18 in Form einer bogenförmigen Laufbahn 28 geführt ist. Je nach der gewünschten
Abhebe- und Schwenkbewegung können auch beide Laufbahnen 27,28 bogenförmig ausgebildet
werden.
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Die Gelenkachse 18 ist hierbei als durchgehende Achse ausgebildet
und sitzt an seitlichen Ansätzen 42 des Gelenktragarmes 17. Die Formgebung des Gelenktragarms
17 und die des Scharniergehäuses 4 (mit Ausnahme der später zu beschreibenden Antriebsmittel
für den Gelenktragarm) ist genau spiegelsymmetrisch in Bezug zur Längs-Mittenachse.
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Die möbeltürseitige Befestigung der Gelenkachse 18 erfolgt über eine
an der Aussenseite der Möbeltür in einer Versenkung 19 angebrachten flachen Befestigungsplatte
24, die auf die Tür-Aussenwand 21 mit Hilfe der Schrauben 25 befestigt ist.
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Die Befestigungsplatte 24 ist hierbei bis zur Linie 29 (vergl. Figur
3) von der Innenseite der Möbeltür 23 nicht mehr sichtbar auf die Tür-Aussenwand
21 aufgeschoben und dort mit Hilfe der Schrauben 25 befestigt.
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Die Möbeltür 23 weist ferner eine nach innen ragende Türdichtung 22
auf, und eine aussen davorgesetzte Dekorplatte 20, die über nicht näher dargestellte
Befestigungsschrauben von der Innenseite der Möbeltür 23 her befestigt ist, wobei
sich diese Befestigungsschrauben von der Innenseite her in die Dekorplatte 20 eingraben.
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Durch die Anwendung der flachen Verbindungsplatte in Verbindung mit
einer einzigen Gelenkachse wird der herkömmlich bekannte Scharniertopf vermieden
und damit eine in der Rückseite der Dekorplatte 20 anzubringende Vertiefung zur
Aufnahme des Scharniertopfes.
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Gemäss Figur 4 weist die Befestigungsplatte 24 zwei gegenüberliegende,
zueinander parallele, hochstehende Lappen auf, welche von der Gelenkachse 18 durchsetzt
sind. Die Lappen sind über die Gelenkachse 18 hinaus erhöht ausgeführt und münden
in Anschlaglappen 47 (vergl. Figur 4), die mit zugeordneten Anschlaglappen 44 des
Gelenktragarmes 17 zusammenwirken.
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Die beiden in Figur 4 aneinanderliegenden Anschlaglappen 44,47 dienen
zur Begrenzung des Schwenkwinkels der Möbeltür 23 in Offenstellung.
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Der Verschiebe- und Schwenkantrieb des Gelenktragarmes 17 im Bereich
des Scharniergehäuses 4 erfolgt gemäss Fig.1 und 3 über einen Steuerhebel 16, der
mit einem Schwenklager 26, welches im Bereich eines seitlichen Ansatzes 43 an der
Befestigungsplatte 24 angeordnet ist, an der Befestigungsplatte 24 ansetzt.
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Der Steuerhebel 16 ist seitlich am Scharniergehäuse 4 vorbeigeführt
und liegt etwa parallel zu dem Schenkel 36 des Scharniergehäuses 4. Das andere Ende
des-Steuerhebels 16 ist über einen Drehpunkt 11 mit dem freien, schwenkbaren Ende
eines Umlenkhebels 9 verbunden, der seinerseits über ein Drehlager 34 mit dem Gelenktragarm
17 verbunden ist. Das andere, nicht schwenkbare Ende des Gelenkpunktes 9 ist mit
einem Drehpunkt 1o im Bereich einer gehäusefesten Ausnehmung 32 in den Pfeilrichtungen
33 verschiebbar geführt.
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Die Verschiebung in den Pfeilrichtungen 33 des Drehpunktes 10 im Bereich
der Ausnehmung 32 erfolgt aus kinematischen Gründen. Die Ausnehmung 32 ist hierbei
im Bereich eines Lappens 31 angeordnet, der seitlich abgekröpft an dem einen Schenkel
35 des Scharniergehäuses 4 befestigt ist.
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Beim Übergang von der Offenstellung nach Figur 1 in die Schließstellung
nach Figur 2 wird der Steuerhebel 16 auf Schub beansprucht, wodurch er in Pfeilrichtung
37
(vergl. Figur 3) nach hinten verschoben wird und sich hierbei
im Uhrzeigersinn um den Drehpunkt 1o am Lappen 31 des Scharniergehäuses 4 dreht.
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Hierbei wird der Gelenktragarm 17 ebenfalls in Pfeilrichtung 37 nach
hinten verschoben, wobei der Drehpunkt 10 im Bereich der Ausnehmung 32 eine Verschiebebewegung
in Pfeilrichtung 33 nach rechts durchführt.
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In umgekehrter Weise wird beim Übergang von der Schließstellung nach
Figur 2 in die Offenstellung nach Figur 1 der Gelenktragarm in Pfeilrichtung 38
aus dem Scharniergehäuse 4 herausgezogen, wobei der Verschiebe- und Schwenkantrieb
des Gelenktragarmes in der vorher beschriebenen Weise über den Steuerhebel 16 und
den Umlenkhebel 9 erfolgt.
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Die Figur 5 zeigt, daß in Schließstellung die im Basisschenkel 5 angebrachten
Ausnehmungen 48 für die Schrauben 6 zur Deckung kommen, mit entsprechenden Montageöffnungen
39, die im Gelenktragarm 17 angebracht sind.
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In der Schließstellung sind die Schrauben 6 damit zugänglich.
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Gemäss Figur 1 führt das Schwenklager 26 des Steuerhebels 16 an der
Befestigungsplatte 24 beim übergang von der Offen- in die Schließstellung und umgekehrt
eine bogenförmige Laufbahn 27 durch.
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Das Ausführungsbeispiel gemäss den Figuren 7 - 10 zeigt ein Eingelenk-Scharnier,
bei dem der Steuerhebel 56 in der Mitte des Scharniergehäuses 4 geführt ist, während
er beim erstgenannten Ausführungsbeispiel seitlich am Scharniergehäuse angebracht
ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel bezeichnen die gleichen Zahlen die gleichen
Teile.
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Etwa in der Mitte einer Befestigungsplatte 54 ist das Schwenklager
55 für die eine Seite des Steuerhebels 56 angebracht, dessen anderes Ende in der
vorher beschriebenen Weise über den Drehpunkt 11 mit dem freien, schwenkbaren Ende
eines Umlenkhebels 49 verbunden ist.
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Der Umlenkhebel 49 ist wiederum über das Drehlager 34 mit dem Gelenktragarm
17 verbunden, während sein gehäusefestes Ende über den Drehpunkt 1o am Scharniergehäuse
4 im Bereich des Lappens 31 angreift.
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Die Figur 8 zeigt einen teilweisen Schnitt durch das vordere Ende
des Eingelenk-Scharniers, wo ersichtlich ist, daß der am Gelenktragarm 17 ansetzende,
abgekröpfte Lappen 44 in der Offenstellung des Scharniers am Anschlaglappen 47 der
Befestigungsplatte 54 anliegt.
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Die Figuren 9 und 10 zeigen, daß das erfindungsgemässe Eingelenk-Scharnier
wenig Platz beansprucht, wobei darauf hingewiesen wird, daß statt eines einarmigen
Umlenkhebels 9,49 auch ein zweiarmiger Umlenkhebel verwendet werden kann.
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Statt der beschriebenen Führung des Gelenktragarms 17 im Scharniergehäuse
4 mit Hilfe von Führungs- und Steuernocken 13,15 , welche in zugeordnete Führungs-
und Steuerkurven 12,14 eingreifen, ist es vorgesehen, die Führungs- und Steuernocken
13,15 durch Kugeln zu ersetzen, die in entsprechende, rinnenförmige (nicht das Scharniergehäuse
4 durchbrechende) Kugelbahnen in den Schenkeln 35,36 des Scharniergehäuses 4 eingreifen.
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Es wird noch darauf hingewiesen, daß die Ausführungsform der Fig.
1 - 6 sich von der Ausführungsform nach Fig. 7-10 dadurch unterscheidet, daß bei
der ersten Ausführungsform die U-PRofile von Scharniergehäuse 4 und Gelenktragarm
17 schachtelförmig überdecken, wobei das U-Profil des Scharniergehäuses 4 nach außen
hin
geöffnet ist und das U-Profil des Gelenktragarms 17 nach innen
geöffnet ist, während bei dem zweiten Ausführungsbeispiel beide U-Profile nach aussen
geöffnet sind.