DE3345444A1 - Gehaeuse fuer elektronisch-medizinische geraete - Google Patents
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Description
MEDTRONIC, INC.
3055 Old Highway Eight, Minneapolis, Minn. 55440/V.St.A
3055 Old Highway Eight, Minneapolis, Minn. 55440/V.St.A
Gehäuse für elektronisch-medizinische Geräte
Die Erfindung betrifft Gehäuse für elektronisch-medizinische Geräte, insbesondere Gehäuse,die für einen Schutz
der Steuerungen von Gewebestimulatoren sorgen.
Benutzer von Gewebestimulatoren, beispielweise transkutanen elektronischen Nervenstimulatoren (TENS), tragen
häufig den Stimulator an der Kleidung, so daß die Stimulierung während der normalen Aktivität des Benutzers erfolgen
kann. In vielen Fällen wird gerade durch die Stimulation der Schmerz hinreichend gelindert, um eine normale
Aktivität zu gestatten. Die Anbringung des Stimulators kann beispielsweise über einen am Stimulatorgehäuse
vorgesehenen Klips erfolgen, den der Benutzer mit dem Gürtel verbinden kann.
Zwei Elektroden, oder in einigen Fällen zwei Paare von
Elektroden, werden an der Haut des Benutzers befestigt. Zuleitungsdrähte führen dann von dem Nervenstimulator
unterhalb der Kleidung zu den Elektroden. Die Zuleitungsdrähte können über den Gürtel und dann in die Hose
oder das Hemd des Benutzers geführt werden. Während der normalen Aktivität ist dann von dem Zuleitungsdraht sehr
wenig zu sehen, so daß die Verwendung des Gerätes nicht besonders ins Auge fällt.
Der tragbare Gewebestimulator erlaubt zwar eine konstante Stimulation während der normalen Aktivität. Es ist
jedoch schwierig, den Stimulator einzujustieren und zu
überwachen, ohne ihn von der Kleidung des Benutzers abzunehmen. Um beispielsweise die Amplitude der jeweiligen
Stimulation zu kontrollieren, muß der Benutzer das Gerät abnehmen, die Einstellung überprüfen und dann das Gerät
wieder anbringen. Um diese Bewegung zuzulassen, muß loser Zuleitungsdraht vorhanden sein. Einige Benutzer wikkeln
diesen losen Draht auf und bringen ihn an der Innenseite des Gürtels an. Der zusätzliche Zuleitungsdraht
ist jedoch sperrig und unter der Kleidung schwierig zu verbergen.
Bekannte Gewebestimulatoren sind nicht mit einem Gehäuse ausgestattet, das eine leichte Handhabung der Steuerglieder
des Stimulators erlaubt, ohne den Stimulator vom Benutzer abzunehmen, und das gleichzeitig die Steuerglieder
gegen versehentliche Verstellung schützt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerätegehäuse zu schaffen, bei dem einerseits die Steuerglieder
gegen versehentliche Betätigung geschützt sind, während das Gerät benutzt wird, und das andererseits ein Verstellen
der Steuerglieder gestattet, ohne daß durch die Kleidung hindurchführende Zuleitungsdrähte verlagert,
auf- und wieder zusammengerollt oder in anderer Weise gehandhabt werden müssen.
Ein Gehäuse für ein elektronisch-medizinisches Gerät, beispielsweise einen Gewebestimulator, weist erfindungsgemäß
ein erstes Gehäuseteil zur mindestens teilweisen Aufnahme des Gerätes und ein zweites Gehäuseteil auf,
das so geformt ist, daß es bei Eingriff mit dem ersten Gehäuseteil ein vollständiges Gehäuse bildet. Eine Halterung,
vorzugsweise in Form eines Gürtelklipses, ist vorgesehen, um das zweite Gehäuseteil an dem Benutzer
BAD ORIGINAL
33454U
des Gerätes anbringen zu können. Verbindungsmittel verbinden das erste Gehäuseteil mit dem zweiten Gehäuseteil
derart, daß die beiden Gehäuseteile zwischen einer ersten geschlossenen Stellung, in der sie zum Schutz des
Gerätes miteinander in Eingriff stehen, und einer zweiten offenen Stellung, in der das Gerät für den Benutzer
zugänglich ist, gegeneinander bewegbar sind.
Entsprechend einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung handelt es sich bei dem ersten Gehäuseteil um eine
einen Gewebestimulator aufnehmende Box. Das zweite Gehäuseteil ist in diesem Fall ein Deckel, der mit der Box
scharnierartig verbunden ist.
Vorzugsweise ist ferner eine Verriegelung vorgesehen, um die Box und den Deckel in der ersten geschlossenen
Stellung festzuhalten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können Anschlagmittel zum Stoppen der Relativbewegung zwischen dem ersten
und dem zweiten Gehäuseteil in der zweiten Stellung bei einem fest vorgegebenen Winkel vorgesehen sein. Dieser
fest vorgegebene Winkel liegt vorzugsweise bei etwa 90°.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den beiliegenden
Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Benutzers mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten
Gewebestimulator, der am Gürtel des Benutzers getragen wird und dessen Gehäuse sich in offener
Stellung befindet,
Fig. 2 in größerem Maßstab eine perspektivische Ansicht des Gewebestimulators nach Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Gewebestimulators der Fig. 2 in geschlossener Stellung,
Fig. 4 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht des
Gewebestimulators gemäß Fig. 3, wobei die offene Stellung strichpunktiert angedeutet ist,
Gewebestimulators gemäß Fig. 3, wobei die offene Stellung strichpunktiert angedeutet ist,
Fig. 5 in größerem Maßstab eine Teilansicht, die den Stift eines Scharniers des Gewebestimulators
nach Fig. 3 erkennen läßt, und
Fig. 6 in größerem Maßstab eine Teilansicht der Aufnahme des Scharniers des Gewebestimulators gemäß
Fig. 3.
Entsprechend Fig. 1 wird ein Gewebestimulator 10 am Gürtel 12 eines Benutzers 14 getragen. Der Gewebestimulator
(10) ist in seiner ersten oder offenen Stellung veranschaulicht, in welcher der Benutzer 14 den Stimulator
10 überprüft oder einstellt.
Der Gewebestimulator 10 weist ein erstes Gehäuseteil in Form einer rechteckigen Box 16 und ein zweites Gehäuseteil
in Form eines Deckels 18 auf. Die beiden Gehäuseteile bestehen aus einem zweckentsprechend nachgiebigen
oder steifen für einen ausreichenden Schutz sorgenden Werkstoff, beispielsweise aus einem Kunststoff hoher
Schlagfestigkeit. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel bestehen die Box 16 und der Deckel 18 aus dem gleichen Werkstoff. Dabei nimmt die Box 16 die (nicht veranschaulichte) Impulsgeneratorschaltung des Gewebestimulators auf. Auf einer Oberfläche 20 der Box 16 sit-
Schlagfestigkeit. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel bestehen die Box 16 und der Deckel 18 aus dem gleichen Werkstoff. Dabei nimmt die Box 16 die (nicht veranschaulichte) Impulsgeneratorschaltung des Gewebestimulators auf. Auf einer Oberfläche 20 der Box 16 sit-
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zen vom Benutzer zu betätigende Steuerglieder 22 und ein
Display 24. Bei den Steuergliedern 22 handelt es sich
um Tasten oder Steuerschalter zur Beeinflussung der Parameter
der von dem Gewebestimulator 10 bereitgestellten Reizsignale, beispielsweise der Impulsamplitude und/oder
der Impulsrate. Das Display 24 ist ein vom Benutzer lesbares Display, beispielsweise ein Flüssigkristall-Display,
das die laufenden Einstellungen der Ausgangsimpulsparameter anzeigt.
Die Box 16 weist an einer Seitenwand 33 montierte Ausgangsbuchsen 26, 28, 30 und 32 auf. Die beiden Buchsen
26 und 28 bilden den Ausgang für einen ersten Kanal des Gewebestimulators 10, während die Buchsen 30 und 32 einen Ausgang für einen zweiten Kanal darstellen. Leitungen 34 und 36 sind mi t den Ausgangsbuchsen 26 und 28 über Stecker 38 bzw. 40 verbunden. Über die Leitungen 34 und 36 geht Strom (nicht veranschaulichten) Körperelektroden zu, welche Gewebe des Benutzers 14 stimulieren.
26 und 28 bilden den Ausgang für einen ersten Kanal des Gewebestimulators 10, während die Buchsen 30 und 32 einen Ausgang für einen zweiten Kanal darstellen. Leitungen 34 und 36 sind mi t den Ausgangsbuchsen 26 und 28 über Stecker 38 bzw. 40 verbunden. Über die Leitungen 34 und 36 geht Strom (nicht veranschaulichten) Körperelektroden zu, welche Gewebe des Benutzers 14 stimulieren.
Die Box 16 und der Deckel 18 bilden zusammen ein einheitliches Gewebestimulatorgehäuse, wenn sich der Gewebestimulator
10 in seiner zweiten oder geschlossenen
Stellung befindet, wie dies in Fig. 3 veranschaulicht ist.
Stellung befindet, wie dies in Fig. 3 veranschaulicht ist.
Ein Schiebe-Ein/Aus-Schalter 42 ist an der Box 16 in einer
solchen Lage vorgesehen, daß er für den Benutzer 14 unabhängig davon zugänglich ist, ob sich die Box 16 und
der Deckel 18 in der offenen oder der geschlossenen Stellung befinden.
An dem Deckel 18 sind Mittel vorgesehen, um den Gewebestimulator 10 an dem Benutzer 14 anzubringen. Bei der
veranschaulichten Ausführungsform handelt es sich dabei
um einen Klips 44, der den Gürtel 12 übergreift.
Die Box 16 und der Deckel 18 sind über ein Scharnier 46
verbunden; sie lassen sich relativ zueinander zwischen der Schließstellung (Fig. 3) und der Offenstellung (Fig.
2) durch Drehen um die Achse des Scharniers 46 bewegen. Der Bewegungsbereich ist in Fig. 4 durch einen Pfeil 48
angedeutet. Das Scharnier 46 besteht bei der veranschaulichten Ausführungsform aus einem Stift 50 an jedem Ende
des unteren Randes des Deckels 18.
Jeder der Stifte 50 paßt in eine entsprechende Aufnahme 52 in der Seite der Box 16 nahe deren unterem Rand. Die
Stifte 50 sitzen jeweils auf einem Ansatz 54, der von einer Wand 56 des Deckels 18 vorsteht. Bei einer Drehbewegung
des Stifts 50 in der Aufnahme 52 kommt es zu einer Schwenkbewegung der Box 16 um eine Längsachse, die
durch die beiden Stifte 50 hindurch verläuft.
Die Ansätze 54 sind vorzugsweise etwas flexibel, so daß sie sich nach außen biegen lassen, um die Stifte 50 aus
den Aufnahmen 52 herausziehen zu können, falls der Benutzer 14 den Deckel 18 von der Box 16 abzunehmen
wünscht.
Die Bewegung der Box 16 gegenüber dem Deckel 18 ist vorzugsweise derart begrenzt, daß die Box 16 in der in Fig.
4 veranschaulichten Offenstellung verharrt. Der Winkel
zwischen der Box 16 und dem Deckel 18 ist durch den
Pfeil 48 angedeutet. Er beträgt vorzugsweise etwa 90°. Bei diesem Winkel kann der Benutzer 14 bequem auf das Display 24 herabschauen und die Steuerglieder 22 leicht handhaben.
Pfeil 48 angedeutet. Er beträgt vorzugsweise etwa 90°. Bei diesem Winkel kann der Benutzer 14 bequem auf das Display 24 herabschauen und die Steuerglieder 22 leicht handhaben.
Die Bewegung der Box 16 gegenüber dem Deckel 18 wird dadurch gestoppt, daß sich eine Rückwand 58 der Box 16 gegen
eine Anlagekante 60 des Deckels 18 anlegt, wie dies am besten aus Fig. 4 hervorgeht. Es versteht sich, daß
auch andere Ausführungsformen des Scharniers und des Anschlags
in Frage kommen. Die dargestellte bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich durch Einfachheit, Dauerhaftigkeit
und Lösbarkeit aus.
Der Gewebestimulator 10 wird in seiner in Fig. 3 veranschaulichten
Schließstellung durch eine Verriegelung gehalten, zu der zwei Vorsprünge 62 gehören, die von der
Oberseite 64 des Deckels 18 nach unten ragen und die mit zwei Nuten 66 an der Oberseite der Box 16 zusammenwirken.
Die teilweise aufgebrochene Ansicht gemäß Fig. 4 zeigt den Eingriff des Vorsprungs 62 in die Nut 66, wenn
sich der Gewebestimulator 10 in seiner Schließstellung befindet. Es ist eine Handhabe 68 vorgesehen, die es dem
Benutzer 14 erleichtert, ausgehend von der Schließstellung den Deckel 18 von der Box 16 zu trennen.
Ein in der erläuterten Weise aufgebauter Gewebestimulator 10 zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen aus.
Der Stimulator 10 läßt sich unter Verwendung nur einer Hand überwachen und betätigen, wie dies aus Fig. 1 hervorgeht.
Dies stellt eine wesentliche Vereinfachung gegenüber dem bekannten Vorgehen dar, den Stimulator mit
der einen Hand vom Gürtel abzunehmen und die Steuerglieder dann mit der anderen Hand zu betätigen. Der Stimulator
10 läßt sich infolgedessen bei normaler Aktivität leichter benutzen. Er kann auch von Benutzern bequem
verwendet werden, bei denen die Beweglichkeit einer Hand eingeschränkt ist.
Ein weiterer wichtiger Vorteil des beschriebenen Gewebestimulators
10 ist darin zu sehen, daß die sperrige Spule oder Spirale aus losem Zuleitungsdraht entfällt, die
früher unter der Kleidung verborgen werden mußte. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel bewegen sich
die Buchsen 26 und 28, welche die Leitungen 34 und 36 aufnehmen, nur um etwa 25 mm zwischen der Offenstellung
und der Schließstellung des Gewebestimulators 10. Infolgedessen
bedarf es keiner größeren Lose in den Leitungen 34 und 36. Wenn die Leitungen 34 und 36 am Körper bequem
angeordnet und mit Elektroden verbunden sind, bedarf es keines zusätzlichen Zuleitungsdrahtes im Bereich des Gewebestimulators
10.
Es wird ferner für einen dauerhaften und sicheren Schutz der Steuerglieder 22 und des Displays 24 des Gewebestimulators
10 gesorgt. Befindet sich der Gewebestimulator 10 in seiner Schließstellung, sind die Steuerglieder 22
und das Display 24 gegen unbeabsichtigtes Betätigen und gegen Beschädigung durch Kontakt mit Möbeln oder anderen
externen Gegenständen geschützt. Die erläuterte Anordnung
schließt aus, daß der Benutzer 14 vergißt, den Schutzdeckel über den Steuergliedern 22 oder dem Display
24 zu schließen. Durch das Verstellen des ersten Gehäuseteils 16 in seine Schließstellung werden die Steuerglieder
22 und das Display automatisch geschützt.
Die Erfindung wurde vorstehend an Hand einer bevorzugten Ausführungsform eines Gewebestimulators erläutert. Es
versteht sich jedoch, daß sich das Gehäuse auch für andere elektronisch-medizinische Geräte eignet.
Claims (1)
- PATENTANWALT DiPU.-tNG." GERHARD SCHWANELFENSTRASSE3Z · D-8000 MÜNCHEN 83AnsprücheGehäuse für ein elektronisch-medizinisches Gerät, gekennzeichnet durch ein erstes Gehäuseteil (16) zur teilweisen Aufnahme des Gerätes (10), ein zweites Gehäuseteil (18), das bei Eingriff mit dem ersten Gehäuseteil ein vollständiges, das Gerät umschließendes Gehäuse bildet, eine Halterung (44) zum Anbringen des zweiten Gehäuseteils (18) an dem Benutzer des Gerätes, und Verbindungsmittel (46) zur Verbindung des ersten Gehäuseteils mit dem zweiten Gehäuseteil derart, daß die Gehäuseteile zwischen einer ersten geschlossenen Stellung, in der sie zum Schutz des Gerätes miteinander in Eingriff stehen, und einer zweiten offenen Stellung, in der das Gerät für den Benutzer zugänglich ist, gegeneinander bewegbar sind.2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungsmittel (46) ein Scharnier vorgesehen ist.3. Gehäuse nach Anspuch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44) als Klips zum Anbringen des zweiten Gehäuseteils (18) an einem von dem Benutzer getragenen Gürtel ausgebildet ist.FERNSPRECHER: 089/6012035» ■ KABEL· ELECTRICPATENT MÜNCHENORIGINALA. Gewebestimulatorgehäuse, gekennzeichnet durch eine den Gewebestimulator (10) aufnehmende Box (16), eine an einer Oberfläche der Box angeordnete Benutzersteuerung (22), einen an der Box scharnierartig anlenkten Deckel (18), der in einer ersten geschlossenen Stellung die Benutzersteuerung abdeckt und deren Betätigung verhindert, während in einer zweiten Stellung die Box von dem Deckel weggeschwenkt ist, um einen Zugriff zu der Benutzersteuerung zu gestatten, sowie durch eine Halterung (44) zum Anbringen des Deckels an dem Benutzer des Gewebestimulators.5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44) als Klips zum Anbringen des Dekkels (18) an einem von dem Benutzer getragenen Gürtel ausgebildet ist.6. Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch eine Verriegelung (62, 66) zum Festhalten der Box (16) und des Deckels (18) in der ersten Stellung.7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung mindestens einen Vorsprung (66) am Deckel (18) und mindestens eine zur Aufnahme des Vorsprungs bestimmte Nut (66) an der Box (16) aufweist .8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 7, gekennzeichnet durch Anschlagmittel (58, 60) zum Stoppen der Box in der zweiten Stellung in einem fest vorgegebenen Winkel mit Bezug auf den Deckel (18).9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel etwa 90° beträgt.10. Elektronisch-medizinisches Gerät, gekennzeichnet durch eine Schutzbox (16), eine in der Box untergebrachte elektronische Schaltungsanordnung, eine auf einer Oberfläche (20) der Box angeordnete Tastatur (22) mit Steuertasten zum Steuern der Schaltungsanordnung, an der Box vorgesehene Anschlüsse (26, 28, 30, 32) zum lösbaren Anbringen mindestens einer mit der Schaltungsanordnung in elektrischen Kontakt kommenden Leitung (34, 36) an der Box, einen an der Box scharnierartig angelenkten Deckel (18), der in einer ersten geschlossenen Stellung die Tastatur abdeckt und eine Betätigung der Steuertasten verhindert und der in einer zweiten Stellung von der Box weggeschwenkt ist und einen Zugriff zu der Tastatur erlaubt, sowie durch eine Halterung (44) zum.Anbringen des Deckels an dem Benutzer des Gerätes.11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44) als Klips zum Anbringen des Dekkels (18) an einem von dem Benutzer getragenen Gürtel ausgebildet ist.12. Gerät nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch eine Verriegelung (62, 66) zum Festhalten der Box (16) und des Deckels (18) in der ersten Stellung.13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung mindestens einen Vorsprung (62) am Deckel (18) und mindestens eine zur Aufnahme des Vorsprungs bestimmte Nut (66) an der Box (16) aufweist .14. Gerät nach einem der Ansprüche 10 bis 13, gekennzeichnet durch Anschlagmittel (58, 60) zum Stoppen der Box (16) in der zweiten Stellung in einem fest- 4 vorgegebenen Winkel mit Bezug auf den Deckel 18.15. Gerät nach Anspruch IA, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel etwa 90° beträgt.
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Representative=s name: STREHL, P., DIPL.-ING. DIPL.-WIRTSCH.-ING. SCHUEBE |
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