DE3341631A1 - Aufzeichnungsvorrichtung - Google Patents
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Description
Aufzeichnungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Aufzeichnungsvorrichtung, insbesondere eine elektrostatische Aufzeichnungsvorrichtung
oder eine elektrophotographische Kopiervorrichtung, die einen Bildträger, wie z. B. eine ein Tonerbild tragende
Photorezeptortrommel etc., sowie ein Zwischenbild-Übertragungsmaterial,
z. B. in Gurtform, aufweist, auf welches das Tonerbild auf und von dem Bildträger übertragen
wird. Das übertragene Bild auf dem Zwischenbild-Übertragungsmaterial wird weiter auf ein bogenförmiges oder
blattförmiges Material oder ein anschließendes Bildübertragungsmaterial übertragen, und zwar in beheiztem Zustand,
und der Bildübertragungsbereich, wo die Bildübertragung auf das vorherige Bildübertragungsmaterial stattfindet,
weist eine Rotationseinrichtung, z. B. eine Walze, für die Bildübertragung sowie eine weitere Rotationseinrichtung,
z. B. eine Walze, auf, um das Übertragungsmaterial in Druckkontakt mit der Rotationseinrichtung für
die Bildübertragung zu bringen.
Bei herkömmlichen elektrostatischen oder elektrophotographischen Aufzeichnungsvorrichtungen wird die Bildherstellung
im allgemeinen in Abhängigkeit von dem Prozeß durchgeführt, daß ein elektrostatisches Bild auf einem
Bildträger, wie z. B. einer Photorezeptortrommel, ausgebildet wird, dann das elektrostatische Bild voneinem
Entwickler entwickelt wird, der einen Toner oder eine Mischung aus einem Toner und einem Trägermaterial aufweist,
wobei das resultierende Tonerbild elektrostatisch
— *? —
auf einen Bildübertragungsbogen übertragen und schließlich das übertragene Bild fixiert wird.
In dem Falle jedoch, wo das Tonerbild elektrostatisch
auf ein Übertragungsblatt als Aufzeichnungsmaterial von
einer Übertragungselektrode übertragen wird, wie z. B. mit einer Corona-Entladung, ist der Bildübertragungsvorgang
von einer Turbulenz der elektrostatischen Ladung begleitet, welche das resultierende Tonerbild verschlechtert.
Wenn außerdem ein in jüngerer Zeit empfohlener leitender elektromagnetischer Toner oder dgl. als Toner verwendet
wird, wird eine weitere Turbulenz der elektrostatischen Ladung hervorgerufen, was einen im wesentlichen
nicht-übertragungsfähigen Zustand hervorruft.
Zur Beseitigung der oben beschriebenen Nachteile bei der elektrostatischen Bildübertragung hat man Versuche unternommen,
eine Druckwalze zu verwenden, um ein Tonerbild auf ein Übertragungsblatt zu pressen, jedoch hat dieses
Verfahren den Nachteil, daß die Übertragungseffizienz nicht zufriedenstellend mit dem resultierenden Toner ist,
der hinsichtlich der Dichte ungefähr halb übertragen wird.
In diesem Zusammenhang ist bereits an ein Verfahren gedacht, bei dem das obige Tonerbild zu Übertragungszwecken
auf ein Zwischenübertragungsmaterial in Gurtform gepreßt wird, das Gummi als Übertragungsschicht besitzt, und das
übertragene Tonerbild wird dann gepreßt, um es auf ein Übertragungsblatt zu übertragen und dort zu fixieren, und
zwar in beheiztem Zustand unter Verwendung einer Heizwalze, wie es in der JP-AS 41679/19 71 und der JP-AS
22763/1973, der JP-OS 78559/1974 sowie der US-PS 3 993 und ähnlichen Publikationen beschrieben ist. Bei einem
solchen Verfahren wird das Tonerbild gepreßt oder mit Druck beaufschlagt, um es auf die Oberflächenschicht
eines Zwischenübertragungsmaterials zu übertragen, wobei die Oberflächenschicht aus einem gummiartigen Material
besteht, wie z. B. aus Silikongummi, Fluor-gummi oder dgl.,
die einerseits die Eigenschaft der Formlösbarkeit und andererseits der Haftung an Tonerteilchen besitzen, wenn
sie mit Druck beaufschlagt werden. Das Tonerbild auf der Zwischenübertragungsschicht wird in Kontakt mit einer
Heizeinrichtung gebracht und von dieser beheizt, beispielsweise einer Heizwalze, damit es geschmolzen und
gleichzeitig mit Druck beaufschlagt wird, um auf ein zugeführtes Übertragungsblatt übertragen und dort fixiert
zu werden. Da nämlich das durch Beheizen geschmolzene Tonerbild ohne weiteres entsprechend der oben beschriebenen
Formlösbarkeit übertragen und auf einem Übertragungsblatt fixiert wird, bringt dieses Verfahren keine Verschlechterung
der Tonerbildauflösung durch den Übertragungsprozeß mit sich und führt außerdem zu einem in hohem
Maße wirksamen BildübertragungsVorgang.
Bei der Aufzeichnungsvorrichtung gemäß dem Stande der
Technik besitzt der oben erwähnte Übertragungs-Fixier-Bereich eine Heizwalze und eine Druckwalze, um gegen die
Heizwalze zu drücken, und ein Zwischenübertragungsmaterial in Form eines Gurtes oder Riemens sowie ein bewegliches
bogenförmiges oder blattförmiges Material (übertragungspapier) werden hindurchgeführt, wobei sie von und zwischen
diesen Walzen gepreßt werden,so daß das Tonerbild auf dem Zwischenübertragungsgurt auf das Übertragungspapier (Aufzeichnungspapier)
übertragen und dort fixiert wird. Wenn in diesem Falle eine Heizquelle außerdem im Inneren der
Druckwalze angeordnet ist und beide Walzen gemeinsam beheizt werden, können der Zwischenübertragungsgurt und
das Aufzeichnungspapier auf einer ausreichenden Temperatur
zur Übertragung und Fixierung gehalten werden, so daß der Vorgang eine ausgezeichnete Maßnahme zur Verbesserung
der Übertragbarkeit sowie der Fixierbarkeit bilden kann.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtung mit einem Zwischenübertragungsgurt.
In dem Bereich um den Umfang eines Bild-
trägers 1, beispielsweise eine rotierende Photorezeptortrommel,
sind eine Einrichtung 2 zur Erzeugung eines latenten Bildes, eine Entwicklereinrichtung 3 und eine
Reinigungseinrichtung 4 in der angegebenen Reihenfolge in Rotationsrichtung der Trommel vorgesehen. Im Übertragungsbereich
A zwischen der Entwicklereinrichtung 3 und der Reinigungseinrichtung 4 wird ein Zwischenübertragungsmaterial
5 in Form eines endlosen Gurtes in Druckkontakt mit dem oben erwähnten Bildträger 1 durch eine Druck-(übertragungs-)walze
6 gebracht. Der Zwischenübertragungsgurt 5 besteht, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einer
flexiblen Basisfolie 20, z. B. aus Polyimid, und einem Haftmaterial, z. B. aus einer Silikongummischicht 21,
die als überzug darüber vorgesehen ist. Der erwähnte Zwischenübertragungsgurt 5 ist über einer Druckwalze 6,
einer Heizwalze 7 und einer Spannwalze 8 aufgehängt und bewegt sich im Übertragungsbereich A in derselben Richtung
und mit gleicher Geschwindigkeit wie der Bildträger 1 zu einem Zwischenübertragungsmaterial-Heizbereich B
der Heizwalze 7. Es ist eine Reinigungswalze 12 vorgesehen, die der Spannwalze 8 gegenüberliegend angeordnet
ist; ferner ist ein Neutralisierungselement 13 vorgesehen, um die elektrostatische Ladung des Zwischenübertragungsgurtes
5 zu neutralisieren. Am Ausgangspunkt des Zwischenübertragungsgurtes 5 von der Heizwalze 7 oder in
dem Übertragungs-Fixier-Bereich C in der Nähe des Ausgangspunktes ist eine Druckwalze 9 vorgesehen, die gegen
die Heizwalze 7 drückt. Eine übertragungsblatt(Aufzeichnungspapier)
heizplatte 10 ist längs des übertragungsblatt-Heizbereiches D unmittelbar vor dem Übertragungs-Fixier-Bereich
C in der Übertragungsblatt-Bewegungsbahn P vorgesehen, die derart ausgebildet ist, daß sie in den
Übertragungs-Fixier-Bereich C übergeht.
Bei der oben beschriebenen Vorrichtung wird das auf dem Bildträger erzeugte Tonerbild schließlich auf das Bildübertragungsblatt
in folgender Weise übertragen und dort fixiert:
3341631 -δι Das Tonerbild T auf dem Tonerbildträger 1 wird zuerst
erzeugt, indem man mit der Entwicklungseinrichtung 3 das latente Bild entwickelt, das von der Einrichtung 2 zur
Erzeugung von latenten Bildern erzeugt worden ist. D. h. bei Verwendung der Elektrophotographie wird der Bildträger
1, der aus einem Photorezeptor besteht, wie z. B. aus Selen, organischen Verbindungen, Zinkoxid oder Cadmiumsulfid-Bindemittel
oder dgl., in der Weise verwendet, daß darauf ein elektrostatisches latentes Bild erzeugt wird,
indem die gesamte Umfangsoberflache des Bildträgers mit der Einrichtung 2 zur Erzeugung von latenten Bildern
geladen und dann der geladene Bereich einer bildweisen Belichtung ausgesetzt wird. Bei der Verwendung eines
elektrostatischen AufZeichnungsprozesses wird der BiIdträger,
der aus einem dielektrischen Material besteht, das aus einem leitenden Substrat und einer darüber gezogenen
dielektrischen Oberflächenschicht besteht, in der Weise verwendet, daß darauf ein elektrostatisches latentes
Bild gebildet wird, das aus einem bildweisen Signal umgewandelt wird, beispielsweise mit einer Elektrode mit
mehreren Spitzen oder mit einer Ionensteuerelektrode. Alternativ dazu kann ein aus einem magnetischem Material
bestehender Bildträger 1 verwendet werden, auf dem ein magnetisches latentes Bild erzeugt wird, das mit einem
Magnetkopf über ein bildweises Signal umgewandelt wird. Das so erzeugte latente Bild wird, wenn es ein elektrostatisches
Bild ist, mit einer Entwicklereinrichtung 3 mit einem Toner aus gefärbten Teilchen sichtbar gemacht,
die mit der entgegengesetzten Polarität der das latente Bild erzeugenden Ladung geladen sind. Wenn der hierbei
verwendete Toner ein leitender magnetischer Einkomponenten-Toner ist, erfolgt die Entwicklung durch die Ladung,
die vom Toner induziert wird. Wenn die Entwicklung mit einem leitenden magnetischen Einkomponenten-Toner in
einem Magnetbürsten-Entwicklungsprozeß erfolgt, kann eine Schicht des Toners als Einzelteilchen-Schicht oder als
eine möglichst dünne Schicht ausgebildet werden, so daß dieses Verfahren insofern besonders günstig ist, als es
rasch das endgültige Bild liefern kann, das eine ausgezeichnete Qualität und Dauerhaftigkeit besitzt, wobei
dafür gesorgt wird, daß eine zufriedenstellende Bildübertragung durchgeführt werden kann, ohne ein Übertragungsmaterial
zu wählen. Wenn das latente Bild ein magnetisches latentes Bild ist, sollte ein magnetischer Toner
verwendet werden, um das latente Bild zu entwickeln. Die Verwendung des magnetischen Toners erzeugt keine Unscharfen
im Augenblick der Bildübertragung, so daß ein deutliches Bild erzeugt wird.
Das so erzeugte Tonerbild T auf dem Bildträger 1 wird in dem tibertragungsbereich A durch den Druck der Druckwalze
6 auf den Zwischenübertragungsgurt 5 übertragen. Die Haftschicht, insbesondere die Silikongummischicht, des
Zwischenübertragungsgurtes 5 kann aufgrund ihrer geeigneten Oberflächenhaftung und ausreichenden Gummielastizität,
um den Toner bei niedriger Temperatur aufzunehmen, eine ausreichende Anziehungswirkung ausüben, um den Toner
auf der Zwischenübertragungsgurtseite festzuhalten, wobei das Toner-Rückhaltevermögen des Bildträgers 1 im Übertragungsbereich
A überwunden wird. Die Oberflächenenergie der Silikongummischicht ist ausreichend klein im Vergleich
mit üblichen Bildübertragungsmaterialien, so daß dann, wenn in dem nachstehend näher beschriebenen übertragungs-Fixier-Bereich
C das Übertragungsblatt in dem Zustand, wo der Toner beheizt wird, um flüssig zu werden, auf den
Zwischenübertragungsgurt gepreßt wird, der Toner stark an dem übertragungsbogen haftet, so daß das Bild
nahezu vollständig übertragen und fixiert werden kann.
Die Heizwalze 7 ist als hohler Metallzylinder, beispielsweise aus Aluminium, ausgebildet, die in ihrem Inneren
eine Heizeinrichtung 7A, beispielsweise eine Infrarotlampe, aufweist. Die Oberflächentemperatur dieser Metallwalze
wird so gesteuert, daß sie in einen geeigneten Temperaturbereich fällt, so daß in dem Bereich zwischen
dem Kontaktstartpunkt E mit dem Zwischenübertragungs-
-ΙΟΙ gurt 5 und dem Übertragungs-Fixier-Bereich C, d. h. in
dem Zwischenübertragungsgurt-Heizbereich B, der Zwischenübertragungsgurt 5 mit dem Tonerbild T darauf beheizt und
das Tonerbild in ausreichendem Maße übertragen und im Bereich C fixiert wird. Die Druckwalze 9 in dem Übertragungs-Fixier-Bereich
C ist als Hilfsheizwalze vorgesehen, um die Übertragbarkeit und Fixierbarkeit zu verbessern,
wobei es sich um eine wärmebeständige elastische Walze handelt, die außen mit einer Oberflächenschicht, beispielsweise
aus Silikongummi, umgeben und in ihrem Inneren mit einer Heizlampe 9A versehen ist.
Die bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 dargestellte Übertragungsmaterial-Heizplatte 10 hat eine derartige
anpassungsfähige Form, daß sie mit dem Umfang der Druckwalze 9 in Berührung bringbar ist, und wenn das oben
erwähnte Übertragungsblatt zwischen der Oberfläche der Druckwalze 9 und der Übertragungsmaterial-Heizplatte 10
hindurchgeht, heizt die Heizplatte 10 das übertragungsblatt in dem Maße auf, daß das Tonerbild auf dem Zwischenübertragungsgurt
5 ausreichend übertragen und in dem Übertragungs-Fixier-Bereich C auf dem Übertragungsblatt
fixiert wird. Der Reibungskoeffizient der Oberfläche der Druckwalze 9 ist größer gewählt als der der Oberfläche
der Übertragungsmaterial-Heizplatte 10, so daß bei der Bewegung der Oberfläche der Druckwalze 9 aufgrund ihrer
Drehung mit der Oberfläche der Übertragungsmaterial-Heizplatte in Reibungseingriff steht, so daß es aufgeheizt
und zu dem Übertragungs-Fixier-Bereich C transportiert wird. Das so aufgeheizte Übertragungsblatt durchläuft
den Übertragungs-Fixier-Bereich C, wobei es von und zwischen dem Zwischenübertragungsgurt 5, der vorher
zusammen mit dem Tonerbild durch die Heizwalze 7 aufgeheizt ist, und der Druckwalze 9 gepreßt wird, so daß der
Toner des durch die Beheizung flüssig gewordenen Tonerbildes mit Druck beaufschlagt wird, um ihn auf das Übertragungsblatt
zu übertragen und dort zu fixieren.
3341631 -πι Das Übertragungsblatt, welches den Übertragungs-Fixier-Bereich
C durchlaufen hat, wird im allgemeinen mit dem Zwischenübertragungsgurt 5 weitertransportiert und von
diesem Zwischenübertragungsgurt 5 durch die Spannwalze getrennt. Wenn die Spannwalze 8 einen kleinen Durchmesser
hat, kann die Trennung des Übertragungsblattes von dem Zwischenübertragungsgurt 5 leichter erfolgen. Außerdem
kann durch eine Schwingbewegung des Zwischenübertragungsgurtes 5 eine mögliche Abweichung des Gurtes verhindert
werden.
Der Zwischenübertragungsgurt 5, der den Übertragungs-Fixier-Bereich
C durchlaufen hat, ist natürlich teilweise abgekühlt und wird wieder der nächsten Bildübertragung
im Übertragungsbereich A unterworfen, und anschließend wiederholt sich in dem Übertragungs-Fixier-Bereich C der
Übertragungs-Fixier-Vorgang. In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 11 eine Reinigungswalze bezeichnet, die dann,
wenn die Druckwalze 9 mit Toner verunreinigt ist, diesen Toner von der Druckwalze 9 entfernt.
Bei der Aufzeichnungsvorrichtung gemäß Fig. 1 wird ein Aufzeichnungspapier als Übertragungsblatt auf eine für
die Bildübertragung und Fixierung ausreichende Temperatur aufgeheizt, wenn es zwischen der Heizwalze 7 und der
Druckwalze 9, d. h. dem Übertragungs-Fixier-Bereich hindurchläuft, und die erforderliche Zeitspanne für das
Hindurchlaufen des Aufzeichnungspapiers ist relativ kurz. Um eine ausreichende Temperatur für die Übertragung und
Fixierung während dieser kurzen Zeitspanne zu erhalten, ist es erforderlich, die Temperatur der Heizwalze und
der Druckwalze auf einen wesentlich höheren Wert als die Tonererweichungs-Starttemperatur zu erhöhen. Eine Temperatur
der Übertragungs- oder Heizwalze und der Druckwalze, die nur geringfügig höher ist als die Tonererweichungs-Starttemperatur,
wird nicht als ausreichend für die Übertragung und Fixierung des Aufzeichnungspapiers erachtet,
so daß der gewünschte Übertragungs-Fixierprozeß
nicht durchgeführt werden kann. Wenn jedoch andererseits die Temperatur der Heizwalze und der Druckwalze so erhöht
werden, daß sie übermäßig höher sind als die Tonererweichungs-Starttemperatur wird der Energieverbrauch in unerwünschter
Weise erhöht.
Dabei ist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 eine Heizplatte
10 als Mittel zur vorherigen Aufheizung des Aufzeichnungspapiers in unmittelbarer Nähe der Druckwalze
vorgesehen, so daß eine ausreichende Temperatur für die Übertragung und Fixierung des Aufzeichnungspapiers erreicht
werden kann, bevor das Aufzeichnungspapier zwischen die übertragungs- oder Heizwalze 7 und die Druckwalze 9 eingeführt
wird. D. h. die Heizplatte 10 ermöglicht es, daß die Temperatur der Heizwalze 7 und der Druckwalze 9 niedriger
sind als die oben erwähnte Temperatur, so daß eine Energieeinsparung vorgenommen werden kann.
Da jedoch die Heizplatte 10 aus einem stabilen Material besteht, das keine Flexibilität besitzt, wenn ein Aufzeichnungsblatt
zwischen Heizplatte 10 und der Druckwalze 9 hindurchläuft, kann das Aufzeichnungsblatt nicht in
engen Kontakt mit der Heizplatte 10 und außerdem mit der Druckwalze 9 gebracht werden, so daß die Temperatur des
Aufzeichnungsblattes lokal ungleichmäßig wird. Das bedeutet, auch wenn das Aufzeichnungsblatt in dem Spalt
zwischen der Heizplatte 10 und der Druckwalze 9 hindurchläuft, ist es wegen der Starrheit der Heizplatte 10 unmöglich,
einen Flächenkontaktmit dem Aufzeichnungsblatt zu schaffen; dieser Effekt wird noch vergrößert durch Ungleichmäßigkeiten
bei der Anordnungsgenauigkeit der Heizplatte 10 und der relativen Abmessungsgenauigkeit zwischen
der Heizplatte 10 und der Druckwalze 9. Außerdem können Änderungen der Breite der Bahn für das Aufzeichnungsblatt
aufgrund der Rotationserschütterungen der Druckwalze 9 auftreten, wobei diese Änderungen ebenfalls die Gleichmäßigkeit
des Flächenkontaktes oder den gleichmäßigen Vorschub des Aufzeichnungsblattes beeinträchtigen. Wenn
jedoch bei einer derartigen vorherigen Aufheizung beispielsweise das zu transportierende Aufzeichnungsblatt in
Kontakt mit der Druckwalze transportiert wird, welche das Aufzeichnungsblatt über eine ausgedehnte Fläche gegen die
Heizplatte andrückt, so daß dort eine starke Reibung zwischen dem Blatt und der Druckwalze entsteht, so kann
dies ein Festklemmen oder Hängenbleiben des Blattes hervorrufen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Aufzeichnungsvorrichtung
anzugeben, bei der ein Übertragungsmaterial, wie z. B. ein Aufzeichnungsblatt in wirksamer Weise vorher
aufgeheizt wird, ohne daß irgendein Hängenbleiben hervorgerufen wird, indem man den Flächenkontakt des
Aufzeichnungsblattes mit der Druckplatte gleichmäßig macht, bevor das Aufzeichnungsblatt zwischen die Übertragungs-
oder Heizwalze und die Druckwalze eingeführt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsvorrichtung sind ein Tonerbildträger und ein Zwischenbild-Übertragungsmaterial
vorgesehen, welches das vom Bildträger übertragene Tonerbild aufnimmt und dann das Tonerbild auf das
anschließende Übertragungsblattmaterial (Aufzeichnungsblatt)
überträgt; ferner ist ein Bildübertragungsbereich vorgesehen, um das Tonerbild auf das sich bewegende
Übertragungsblattmaterial zu übertragen, welches eine Übertragungswalze und eine dagegen andrückende Druckwalze aufweist,
wobei die Aufzeichnungsvorrichtung eine Vorheizeinrichtung aufweist, die mit einem Heizteil und einem
Druckteil versehen ist, welches in einer Position vor dem Übertragungsbereich angeordnet ist und welches das
anschließende Übertragungsblattmaterial in engen Kontakt mit dem Umfang der Druckwalze bringt oder dieses Übertragungsblattmaterial
gegen den Umfang der Druckwalze andrückt, wobei das Teil zumindest auf seiner dem Übertragungsblattmaterial
gegenüberliegenden Seite mit einem hitzewiderstandsfähigen elastisch verformbaren porösen
Material versehen ist.
Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung
zeigt in
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer herkömmliehen
Aufzeichnungsvorrichtung; Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Bildübertragungs-
Gurtmaterial;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines wesentlichen Teiles einer erfindungsgemäßen Aufzeichnungsvorrichtung;
Fig. 4 konstruktive Beispiele für das Druckteil für das Übertragungsblattmaterial gemäß der Ausführungsform
nach Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Aufzeichnungsvorrichtung
gemäß einer anderen Ausfüh
rungsform der Erfindung;
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Übertragungsblatt-Vorheizeinrichtung
gemäß einer Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 7 einen Querschnitt längs der Linie X-X in Fig. 6;
Fig. 7 einen Querschnitt längs der Linie X-X in Fig. 6;
Fig. | 7 |
Fig. | 8 |
und | 9 |
Querschnitte durch Übertragungsblatt-Heizeinrichtungen gemäß zwei Ausführungsbeispielen
der Erfindung;
Fig. 10 eine schematische Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsvorrichtung;
Fig. 11 eine schematische Darstellung eines Hauptteiles einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Aufzeichnungsvorrichtung;
Fig. 12 eine Ansicht des Hauptteiles der Aufzeichnungsvorrichtung
gemäß Fig. 11 von links; und in
Pig. 13
und 14 Querschnitte von Übertragungsblatt-Aufzeichnungseinrichtungen
gemäß zwei weiteren Ausführungsbeispielen .
Fig. 3 zeigt eine Aufzeichnungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wobei die gleichen Teile
wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 zum Stande der
Technik auch hier mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, so daß ihre Beschreibung entbehrlich erscheint.
Die bemerkenswerte Konstruktion der Aufzeichnungsvorrichtung
gemäß Fig. 3 weist ein Andruckteil 14 als Übertragungsmaterial-Andruckteil
auf, um ein Aufzeichnungsblatt P in engen Kontakt mit einem Bereich des Umfanges
der Druckwalze 9 zu bringen oder gegen diese anzudrücken, und zwar in einer Position vor dem Übertragungs-Fixier-Bereich
C.
Was insbesondere das Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 anbetrifft, so wird das Aufzeichnungsblatt P, das von
Zuführungswalzen 15 transportiert wird, in Richtung des Übertragungs-Fixier-Bereiches C vorwärts bewegt, wobei es
von dem Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 gegen die Druckwalze 9 angepreßt wird. Die Druckwalze 9 und die
Übertragungswalze 7 sind zusammen auf einer höheren Temperatur als der Tonererweichungs-Starttemperatur, so daß
dann, wenn das Aufzeichnungsblatt P zum Übertragungs-Fixier-Bereich
C transportiert wird, wobei es von dem Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 in ausreichend engen
Kontakt mit der Druckwalze 9 gebracht und für eine größere Berührungsfläche zwischen ihnen gesorgt wird, das Aufzeichnungsblatt
P vorher in ausreichendem Maße von der Druckwalze 9 auf eine für die Übertragungs-Fixierung
eines Tonerbildes ausreichende Temperatur aufgeheizt wird. Um dies zu realisieren, ist es erforderlich, das Aufzeichnungsblatt
P in gleichmäßigen Kontakt mit der Druckwalze 9 durch das Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 zu bringen,
denn wenn das Aufzeichnungsblatt wie bei einer herkömmlichen
Vorrichtung transportiert wird und einen ungleichmäßigen Kontakt an der Oberfläche mit der Druckwalze 9
zum Übertragungs-Fixier-Bereich C hat, wird die Temperatür
des Aufzeichnungsblattes lokal unterschiedlich sein, so daß es unmöglich ist, eine gleichmäßige Beheizung des
Aufzeichnungsblattes vorzunehmen.
Wenn somit das Übertragungsmaterial-Andruckteil 14, wie in Fig. 3 dargestellt, aus einer vorzugsweise wärmeisolierenden
Trägerplatte 16 und einem elastisch verformbaren, porösen Material 17 aufgebaut ist, das auf der
dem Aufzeichnungsblatt gegenüberliegenden Seite angeordnet ist, lassen sich die sonst auftretenden Schwierigkeiten
ausräumen. Wenn das Aufzeichnungsblatt von dem porösen Material 17 gegen die Druckwalze 9 angedrückt
wird, so wird das Aufzeichnungsblatt mit seiner gesamten
Oberfläche in gleichmäßigem Kontaktmit der Druckwalze 9 zum übertragungs-Fixier-Bereich C transportiert. Infolgedessen
werden die Temperaturdifferenzen zwischen dem Aufzeichnungsblatt und der Druckwalze 9 reduziert, und
das gesamte Aufzeichnungsblatt wird gleichmäßig auf eine zur übertragung und zum Fixieren eines Tonerbildes ausreichenden
Temperatur aufgeheizt.
Wenn für das poröse Material 17 des Übertragungsmaterial-Andruckteiles
14 ein wärmewiderstandsfähiger Filz vom Fluor-harztyp oder ein gewalktes Material verwendet werden,
so ist das poröse Material 17 elastisch verformbar, auch wenn eine gewisse Ungleichmäßigkeit bei der Anordnung
des Materials oder eine gewisse Rotationserschütte— rung der Druckwalze 9 auftritt, so daß das Aufzeichnungsblatt
stets mit einer ausreichend gleichmäßigen Kraft für einen engen Kontakt gegen die Druckwalze 9 angepreßt wird;
somit wird das Aufzeichnungsblatt auch bei hoher Arbeitsgeschwindigkeit gleichmäßig beheizt. Weiterhin ist das
poröse Material 17 nicht nur ausgezeichnet hinsichtlich seiner Temperaturhaltewirkung, sondern hat auch einen
kleinen Koeffizienten, um die Rotationsbeanspruchung der
Druckwalze 9 zu reduzieren, und ist aufgrund der besonderen Art seines Fluoroharzes praktisch abstoßend gegenüber
dem Anhaften von Toner an diesem Teil. 5
Wenn das Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 in dieser Weise vorgesehen ist, dann wird das Aufzeichnungsblatt
in ausreichendem Maße von der Druckwalze 9 vorgeheizt, so daß bereits die Erhöhung der Temperatur der übertragungswalze
7 und der Druckwalze 9 auf einen etwas höheren Wert als den der Tonererweichungs-Starttemperatur ausreichend
ist, wenn man es mit einer herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtung vergleicht, und auch ohne die Anbringung
der Heizplatte 10 kann das Aufzeichnungsblatt auf eine ausreichende Temperatur zur Übertragung und
Fixierung des Tonerbildes auf diesem aufgeheizt werden.
Die Verwendung des Übertragungsmaterial-Andruckteiles .verbessert den Zustand des (Grenz-)Flächenkontaktes des
Aufzeichnungsblattes mit der Druckwalze 9, und infolgedessen
wird das Aufzeichnungsblatt auf eine ausreichende Temperatur aufgeheizt, um ein Tonerbild zu übertragen und
zu fixieren, was zu einer Verringerung der Aufzeichnungs-Zeitspanne
führt. Wegen der ausgezeichneten wärmeisolierenden Wirkung des porösen Materials 17 auf der dem Aufzeichnungsblatt
gegenüberliegenden Seite des Übertragungsmaterial-Andruckteiles 14 hat dieses Andruckteil auch
die Wirkung, die Abstrahlung von Hitze von der Druckwalze 9 zu verhindern.
Da das Übertragungsmaterial-Andruckteil 14 ständig gleichmäßig gegen die Druckwalze 9 angepreßt ist, scheint das
Andruckteil die Rotation der Druckwalze 9 zu behindern, wenn aber die dem Aufzeichnungsblatt gegenüberliegende
Seite des Übertragungsmaterial-Andruckteiles 14 mit einer Oberflächenbeschichtung mit einem Material geringer Reibung,
z. B. einem Fluor-harz, versehen ist, wird es keine große Belastung auf die Druckwalze 9 ausüben.
Außerdem kann das oben erwähnte poröse Material 17 aus
einem Fluor-harz mit geringer Reibung bestehen, wie es
beispielsweise unter den Bezeichnungen "Teflon" oder "Toyoflon"
erhältlich ist, oder es kann sich dabei auch um ein hitzebeständiges Material in Stapelform handeln.
Fig. 4 zeigt konstruktive Ausführungsbeispiele für das
poröse Material 17, mit welchem das Übertragungsmaterial-Andruckteil
14 ausgestattet ist. Die Druckwalze 9 sollte aus einem Material mit einer Oberflächenbeschichtung mit
Fluor harz oder mit einem formlösbaren Gummi bestehen.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Zwischenbild-Übertragungsmaterial
in Gurtform modifiziert und vom Walzentyp ist. Dabei sind diejenigen Teile, die bereits
vorstehend erläutert worden sind, mit gleichen Bezugs— zeichen versehen, so daß eine Beschreibung an dieser
Stelle nicht erforderlich erscheint.
Bei diesem Beispiel gemäß Fig. 5 drückt eine Druckwalze 9 von unten gegen eine Zwischenbild-Übertragungswalze 25,
die ein Metallwalzen-Basisteil besitzt, das von einer Haftschicht, beispielsweise aus Silicongummi als Bildübertragungschicht
umgeben ist, wobei beide Walzen 25 und 9 in ihrem Inneren mit Heizeinrichtungen 25A bzw. 9A
ausgestattet sind, wie es oben bereits angedeutet ist. Ein derartiges System, das eine solche Zwischenbild-Übertragungswalze
verwendet, hat eine sehr vereinfachte Konstruktion im Vergleich zu dem oben beschriebenen
Zwischenübertragungsgurtsystem, wobei es auch insofern vorteilhaft ist, als die Temperatur der Walze gut steuerbar
ist. Bei diesem warzenartigen System kann das Andruckteil 14, wie im Falle der Anordnung gemäß Fig. 3, in
einer Position vor dem Übertragungs-Fixier-Bereich C vorgesehen sein, um ein Aufzeichnungsblatt gleichmäßig vorzuheizen.
Mit einer derartigen Vorrichtung wird ein Aufzeichnungsblatt als Übertragungsmaterial, bevor es zwischen die
Übertragungswalze und die Druckwalze eingeführt wird, von dem porösen elastischen Material in engen Kontakt
mit der Druckwalze gebracht oder gegen diese angedrückt, so daß der Kontakt des Aufzeichnungsblattes mit der
Druckwalze flächenmäßig mit der elastischen Verformung des porösen elastischen Materials gleichmäßig wird, so
daß das Aufzeichnungsblatt auf eine ausreichende Temperatur
für den Übertragungs-Fixier-Vorgang aufgeheizt wird. Im Unterschied zu herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtungen
kann dementsprechend die Temperatur der Übertragungswalze und der Druckwalze auf einem etwas höheren Wert
als der Tonererweichungs-Starttemperatur gehalten werden, so daß einerseits eine Energieeinsparung erfolgen kann
und andererseits keine Heizplatte erforderlich ist. Außerdem ist das oben erwähnte poröse elastische Material bei
Druckeinwirkung verformbar, so daß nicht nur der Flächenkontakt zwischen dem Aufzeichnungsblatt und der Druckwalze
verbessert, sondern außerdem keine große Belastung bei der Rotation der Druckwalze auf diese ausgeübt wird,
so daß ein glatter und gleichmäßiger Transport des Aufzeichnungsplattes gewährleistet ist.
Das technische Konzept der Erfindung gemäß den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen kann weiter modifiziert
werden. Beispielsweise kann das erwähnte Andruckteil 14, abgesehen von seiner Verwendung zum Andrücken
des Aufzeichnungsblattes gegen die Druckwalze 9, auch bei der Vorheizeinrichtung 30 gemäß Fig. 10 verwendet werden.
Auch in diesem Falle wird die gleichmäßige Beheizung des Aufzeichnungsblattes durch die elastische Verformbarkeit
des porösen Materials 17 gewährleistet. Das Andruckteil 14 selbst mit der Trägerplatte 16 kann außerdem mit einer
Widerstandsheizeinrichtung versehen sein, oder es kann eine nicht dargestellte reflektierende Schicht zwischen
der Trägerplatte 16 und dem porösen Material 17 vorgesehen
sein, um die Hitzeabstrahlung zu verringern und dadurch die Beheizungseffektivität weiter zu verbessern.
Das poröse Material 17 braucht nicht notwendigerweise
ein Filz oder ein Stapel- bzw. Stapelfasermaterial zu sein, sondern es kann sich dabei beispielsweise auch um
eine schwammartige elastische Schicht handeln.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei der eine Vorheizeinrichtung 30 verwendet wird, die vor der
Druckwalze 9 angeordnet ist, wird nachstehend näher erläutert. In Fig. 6 und 7 wird eine Heizplatte 31 mit
einer Heizeinrichtung 32 auf eine ausreichende Temperatur zur Vorheizung des Aufzeichnungsplattes P aufgeheizt.
Auf der oberen flachen Oberfläche 33 der Heizplatte 31 ist, wie in der Zeichnung dargestellt, ein Druckteil 34
vorgesehen, um das Aufzeichnungsblatt P gegen die flache Oberfläche 33 zu drücken. D. h. das Andruckteil 34 ist
so aufgebaut, daß jeweils beide Enden aus einer Vielzahl von wärmebeständigen Bändern 35, die in gestreckter Form
und parallel zur Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsblattes
P vorgesehen sind, an einem Trägerelement fixiert sind, beispielsweise an Bandträgerplatten 36, wobei die
Bänder 35 von Niederhaltern 37 gegen die Heizplatte 31 angedrückt sind.
Da hierbei die Bänder 35 parallel zueinander angeordnet sind, sind die Kontaktbereiche oder Druckbereiche zwischen
den Bändern 35 und dem Aufzeichnungsblatt P absatzweise in der nahezu quer zur verlaufenden Bewegungsrichtung Y des Aufzeichnungsblattes
P zus-afififteaf-aüeftdea Richtung vorhanden. Infolgedessen
wird der gesamte Flächenkontaktbereich zwischen den Bändern 35 und dem Aufzeichnungsblatt P reduziert,
so daß in wirksamer Weise ein möglicher Klemm— effekt des Aufzeichnungsblattes aufgrund der Reibung
zwischen den beiden verhindert sowie eine gleichmäßige Bewegung des Aufzeichnungsblattes P ermöglicht wird.
Für den Transport des Aufzeichnungsblattes P ist es wünschenswert, daß eine Transportwalze 39 in einem Zwischenraum,
insbesondere in dem mittleren Zwischenraum zwischen den Bändern 35 vorgesehen ist, wobei das Auf-
zeichnungsblatt P transportiert und dabei von dieser
Transportwalze 39 angepreßt wird.
Es ist wünschenswert, wenn die oben erwähnten hitzebeständigen
Bänder 35 einen kleinen Reibungskoeffizienten besitzen und mit einem flexiblen hitzebeständigen Harz,
wie z. B. einem Fluor^harz, z. B. Teflon, Polyimid, z. B.
Kapton-Polyamid-imid, Polyamid, Polyester, einem Cellulose
enthaltenden Harz oder dgl. versehen sind. Außerdem bestehen diese Bänder 35 vorzugsweise aus einem porösen
Material der oben beschriebenen Art. Die Bänder 35 werden in ihrer niedergehaltenen Position gemäß Fig. 7 ohne
weiteres aufgrund des Oberflächenzustandes der Heizplatte 31 verformt, um das Aufzeichnungsblatt P in ausreichenden
Kontakt mit der und ausreichende Beheizung durch die Heizplatte 31 zu bringen sowie eine glatte oder gleichmäßige
Bewegung des Aufzeichnungsblattes P zu ermöglichen.
Um die Beheizung des Aufzeichnungsblattes P noch wirksamer
vorzunehmen, kann gemäß Fig. 8 die Oberfläche der dem Aufzeichnungsblatt gegenüberliegenden Seite der Heizplatte
31 eine konvexe Form haben. Da in diesem Falle die Heizplatte 31 eine konvex gekrümmte Oberfläche besitzt,
wird der Andruckzustand des Aufzeichnungsblattes P noch besser und wirksamer aufgrund des besseren Anlageeffektes
des Blattes an der gekrümmten Oberfläche, so daß die Beheizung des Blattes in zufriedenstellender Weise durchgeführt
werden kann. Außerdem sind in diesem Falle die Band-Niederhalter 37 gemäß Fig. 7 nicht erforderlich.
Fig. 9 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem eine Heizwalze 49 mit einer ähnlichen gekrümmten Oberfläche wie
bei der Heizplatte 31 nach Fig. 8 verwendet wird. Die Heizwalze 49 wird von einer Heizeinrichtung 49A, beispielsweise
einer in ihrem Inneren vorgesehenen Heizlamoe, auf eine ausreichende Temperatur für die Übertragung und
Fixierung eines Tonerbildes beheizt und kann außerdem als Druckwalze des Übertragungs-Fixierungs-Bereiches ver-
wendet werden. Außerdem ist sie nützlich, um die Aufzeichnungsvorrichtung
kompakt zu machen sowie die Transportfähigkeit der Aufzeichnungsblätter zu verbessern.
Auch in diesem Falle kann die Beheizung des Aufzeichnungsblattes P ebenso zufriedenstellend durchgeführt
werden wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8,und zugleich
wird der Papiertransport von der Walze 49 durchgeführt, so daß die Transportwalze 39 nicht erforderlich
ist.
Außerdem können bei den Ausführungsformen nach Fig. 8
und 9 ebenfalls Andruckteile 34 verwendet werden, die eine Vielzahl von hitzebeständigen Bändern 35 aufweisen,
die gemäß Fig. 6 und 7 an Bandträgerplatten 36 befestigt sind.
Eine bevorzugte Ausführungsform der oben erwähnten Andruckteile
34 wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Aufzeichnungsvorrichtung gemäß Fig. 10 näher erläutert,
wobei gleiche Bauteile wie vorher auch gleiche Bezugszeichen haben und eine Beschreibung insofern an dieser
Stelle überflüssig erscheint.
Die Druckwalze 9 im Übertragungs-Fixierungs-Bereich C kann von der Bauform sein, die als Hilfsheizwalze zur
Verbesserung der Übertragbarkeit und Flexibilität aufgebaut und als hitzebeständige elastische Walze vorgesehen
ist, die an ihrer Außenseite eine Oberflächenschicht, beispielsweise aus Silikongummi sowie in ihrem Inneren
eine Heizlampe 9A aufweist (vgl. Fig. 10). Das Übertragungsmaterial-Andruckteil
34 bei der Ausführungsform nach Fig. 10 ist, wie anhand von Fig. 9 erläutert, in der Form
so angepaßt, daß es über eine Strecke hinweg in Kontakt mit dem Umfang der Druckwalze 9 steht, wobei die Oberfläche
dieses Andruckteiles in dem Maße beheizt sein sollte, um das Tonerbild auf einem Zwischenbild-Übertragungsmaterial
5 durch die Walze 9 in ausreichendem Maße auf dem Aufzeichnungsblatt im Übertragungs-Fixier-Bereich
C zu übertragen und zu fixieren. Der Reibungskoeffizient
der Oberfläche der Druckwalze 9 ist größer gewählt als der der Bänder 35, so daß bei der Bewegung der Oberfläche
der Druckwalze 9 aufgrund seiner Rotation das Aufzeichnungsblatt durch die Walze 9 bei seiner Gleitbewegung auf
der Oberfläche der Bänder 35 beheizt und zu dem übertragungs-Fixierungs-Bereich C transportiert wird. Das so
aufgeheizte Aufzeichnungsblatt wird in dem Übertragungs-Fixier-Bereich
C von und zwischen dem Zwischenbild-Übertragungsgurt
5, der zusammen mit einem Tonerbild von der Walze 7 beheizt wird, und der Druckwalze 9 gepreßt, so
daß der Toner des Tonerbildes in dem Zustand des Flüssigwerdens mit Druck beaufschlagt wird, so daß das Bild in
wirksamer Weise auf das Aufzeichnungsblatt übertragen und
dort fixiert wird.
Das Aufzeichnungsblatt, welches den Übertragungs-Fixier-Bereich
C durchlaufen hat, wird üblicherweise von dem Zwischenübertragungsgurt 5 weitertransportiert und dann
von der Spannwalze 8 von dem Übertragungsgurt 5 getrennt. Wenn in diesem Falle der Durchmesser der Spannwalze 8
kleiner ist, kann die Trennung des Aufzeichnungsblattes von dem Zwischenübertragungsgurt 5 leichter durchgeführt
werden, und außerdem können durch Schwingbewegungen des Gurtes üngleichmäßigkeiten oder Abweichungen bei diesem
verhindert werden. Der Zwischenübertragungsgurt 5, der den Übertragungs-Fixier-Bereich C passiert hat, ist naturgemäß
teilweise abgekühlt und erhält wiederum das nächste Bild, das in dem Bildübertragungsbereich A übertragen wird,
und danach wiederholt sich der Übertragungs-Fixierungs-Vorgang in dem Übertragungs-Fixier-Bereich C. Bei der
Anordnung gemäß Fig. 10 ist eine Reinigungswalze 11 vorgesehen,
die dann, wenn Toner an der Druckwalze 9 anhaftet, diese Druckwalze 9 reinigt.
Außerdem werden bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 10 der Zwischenübertragungsgurt 5, der Toner und das Aufzeichnungsblatt
P zusammen beheizt, so daß die erforder-
liehe Temperatur für jedes dieser Elemente reduziert
werden kann, so daß nicht jedes dieser Elemente einzeln übermäßig aufgeheizt zu werden braucht; außerdem kann
teilweise die entweichende Wärmemenge auf einen kleineren Wert verringert werden, um auf diese Weise die gesamte
Wärmeausnutzungseffektivität zu verbessern, so daß der gesamte Energieverbrauch stark verringert werden kann.
Außerdem können die Übertragung und die Fixierung des Tonerbildes rasch durchgeführt werden.
Da der Zwischenübertragungsgurt 5 nicht übermäßig aufgeheizt wird, wird auch dann, wenn der Tonerbildträger 1
von der Bauart ist, daß seine Beheizung schwierig ist, wie bei einem photoleitenden Photorezeptor, die gute
Eigenschaft der Vorrichtung nicht beeinträchtigt, und es tritt auch nicht der ungünstige Effekt auf, daß ein Teil
des Komponentenmaterials des Zwischenbild-Übertragungsgurtes 5 an dem Tonerbildträger 1 anhaftet. Weiterhin
wird der Zwischenübertragungsgurt 5 weder übermäßig hohen Temperaturen noch drastischen Temperaturänderungen
unterworfen, so daß er seine Haltbarkeit über eine ausgedehnte Zeitspanne behalten kann; außerdem werden die Anforderungen
hinsichtlich der Wärmebeständigkeit der Materialien für den Zwischenübertragungsgurt geringer,
so daß der wählbare Bereich an Materialien für dieses Bauteil größer wird und außerdem die Kosten reduziert
werden können. Weiterhin wird der Toner nicht beheizt und somit nicht übermäßig flüssig, mit der Folge, daß
keine Verzerrungen oder Schmiereffekte des Tonerbildes
gg oder ähnliche Effekte auftreten. Weiterhin wird das Aufzeichnungsblatt
weder überhitzt noch thermisch deformiert noch verknittert, so daß naturgemäß überhaupt keine
Brandgefahr hervorgerufen wird.
Fig. 11 zeigt eine Aufzeichnungsvorrichtung, bei der das
Zwischenübertragungsmaterial von der Walzenbauart ist und bei der die gleichen Teile wie bei den oben beschriebenen
Ausführungsbeispielen auch gleiche Bezugszeichen tragen,
so daß an dieser Stelle keine wiederholende Beschreibung erfolgt. Bei diesem Ausführungsbeispiel drückt die Druckwalze
9 von unten her gegen die Zwischenübertragungswalze 25, die aus einer metallischen Walzenbasis besteht
und außen mit einer Haftschicht, beispielsweise aus Silikongummi, als Bildübertragungsschic'ht versehen ist,
wobei beide Walzen 25 und 9 in ihrem Inneren Heizeinrichtungen 25A bzw. 9A der oben beschriebenen Art aufweisen.
Ein System, welches eine derartige Zwischenübertragungswalze verwendet, hat den Vorteil, daß seine Konstruktion
wesentlich einfacher und die Temperatursteuerung der Walze leichter durchführbar ist, wenn man
es mit dem oben erwähnten Zwischenübertragungsgurt vergleicht.
Eine Vielzahl von hitzebeständigen Bändern 35, ähnlich . den oben erwähnten Bändern 35, ist in einer Position vor
dem Übertragungs-Fixier-Bereich C längs der Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsblattes vorgesehen, um ein Aufzeichnungsblatt
P gegen den Umfang der Druckwalze 9 zu pressen. Beide Enden der jeweiligen Bänder 35 sind an
einer Trageinrichtung, beispielsweise an Tragstangen 46, befestigt.
Fig. 13 zeigt ein Beispiel einer abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 9, wobei die hitzebeständigen Bänder
35 zum Anpressen des Aufzeichnungsblattes P gegen die Druckwalze 9 als Endlosbänder über einem Paar von Walzen
149 aufgehängt sind, die durch die Bewegung der Druckwalze 9 angetrieben oder aber fixiert sind. Wenn die
Bänder 35 in der oben beschriebenen Weise als rotierende Endlosbänder ausgebildet sind, kann der Transport der
Aufzeichnungsblätter besonders gleichmäßig erfolgen.
Fig. 14 zeigt ein Andruckteil 44, das im Unterschied zu den vorherigen Ausführungsbeispielen streifenförmige Vorsprünge
45 in intermittierendem Kontakt mit dem Aufzeichnungsblatt P besitzt, anstatt hitzebeständige Bänder zu
verwenden. Das Andruckteil 44 besteht vorzugsweise aus einer flexiblen hitzebeständigen Folie, die dem Umfang
der Walze 9 folgend deformierbar ist und die durch den Kontakt der streifenförmigen Vorsprünge 45 allein mit
dem Aufzeichnungsblatt P die Reibung zwischen ihnen reduziert,
um das sonst mögliche Hängenbleiben der Aufzeichnungsblätter zu verhindern, wobei gleichzeitig eine
ausreichende Beheizung der Aufzeichnungsblätter erreicht
wird.
Bei der Aufzeichnungsvorrichtung mit der Vorheizeinrichtung
gemäß den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen der Erfindung liegen die Andruckbereiche des sich bewegenden
Blattmaterials auf der Heizeinrichtung in der Bewegungsrichtung
des sich bewegenden blattförmigen Materials und sind zugleich absatzweise in einer quer zur Bewegungsrichtung
verlaufenden Richtung angeordnet, so daß das blattförmige Material bzw. die Aufzeichnungsblätter nicht
mehr als erforderlich mit dem Andruckteil in Kontakt stehen und glatt und gleichmäßig transportiert werden,
wobei sie von der Heizeinrichtung in völlig ausreichendem Maße beheizt werden. Die Aufzeichnungsblätter werden, ohne
hängenzubleiben oder festzuklemmen, auf eine gewünschte Temperatur aufgeheizt und gleichmäßig transportiert. Auch
wenn spezielle Ausführungsformen vorstehend beschrieben worden sind, sind zahlreiche Abwandlungen möglich, beispielsweise
können die hitzebeständigen Bänder und/oder das Anordnungsmuster des Andruckkontaktbereiches in unterschiedlicher
Weise modifiziert werden.
Claims (12)
1. Aufzeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch einen
Tonerbildträger (1),
durch ein Zwischenbild-Übertragungselement (5), auf welches das Tonerbild auf dem Tonerbildträger (1)
übertragen wird und welches das Tonerbild auf ein anschließendes Übertragungsmaterial (P) überträgt,
durch einen Bildübertragungsbereich (C) zur Übertragung des Tonerbildes auf das anschließende Material
(P), wobei dieser Bereich eine übertragungswalze (7) und eine gegen die Übertragungswalze (7) andrückende
Druckwalze (9) aufweist, und durch eine Vorheizeinrichtung (9, 9A, 14; 30; 49, 49A) zur Vorheizung des
anschließenden Übertragungsmaterials (P) in einer Position vor dem Bildübertragungsbereich (C), wobei
die Vorheizeinrichtung ein Heizelement (9A, 31, 49A)
und ein Andruckteil (14, 35, 39, 44) aufweist, welches das anschließende Übertragungsmaterial (P) in
Kontakt mit dem Heizelement bringt, wobei zumindest
eine Seite des dem Übertragungsmaterial (P) gegenüberliegenden Andruckteiles (14, 35, 39, 44) ein hitzebeständiges,
elastisch verformbares, poröses Material (17) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckteil (14, 35, 39, 44) mit Druckbereichen
für das anschließende Übertragungsmaterial (P) aufweist, wobei diese Andruckbereiche absatzweise in
einer Richtung quer zur Bewegungsrichtung (Y) des Übertragungsmaterials (P) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckwalze (9) eine Heizquelle (9A) aufweist und zugleich als Heizelement verwendbar ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch verformbare
poröse Material (17) ein hitzebeständiges Harz ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch
verformbare, poröse Material (17) ein Fluor-harz,
Polyimidharz, Polyamid—imidharz, Polyamidharz, Polyesterharz
oder ein Cellulose enthaltendes Harz ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch
verformbare, poröse Material (17) ein Filz oder ein Stapelmaterial aus Fluor-harz ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckteil
(14) mit einem wärmeisolierenden Träger (16) ausgerüstet
ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckteil
(34) eine Vielzahl von hitzebeständigen Bändern (35) aufweist, die sich parallel zur Bewegungsrichtung (Y)
des Übertragungsmaterials (P) erstrecken.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement
eine Heizquelle (32) und einen ihm gegenüberliegenden Heizkörper (31) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von
hitzebeständigen Bändern (35) in einem der Abstände zwischen ihnen eine Transportwalze (39) zum Transport
des Übertragungsmaterials (P) aufweisen, welche das Übertragungsmaterial (P) gegen den Heizkörper (31)
andrückt.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkörper eine Heizplatte (31) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Übertragungsmaterial
(P) gegenüberliegende Ebene der Heizplatte (31) eine konvex gekrümmte Form besitzt.
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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US4518976A (en) | 1985-05-21 |
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