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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überprüfen von Überlastsicherungen
an Hebezeugen gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
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Aus der DE-OS 1.911.962 und der DE-OS 2.337.998 ist eine Vorrichtung
zum Überprüfen von Überlastsicherungen an Hebezeugen mit einem in den Kraftfluß
des Lasttrageorgans eingefügten, der Grenzlast entsprechenden Scherstift bekannt.
Diese Vorrichtung wird an den Lasthaken des Hebezeuges gehängt und an seinem freien,
unteren Ende wird entweder eine Last befestigt, die viel größer ist, als die maximal
zulässige Last, oder dieses freie Ende wird mit einem Festpunkt verbunden. Der Scherstift
wird nach Verbinden des Lasttrageorgans mit einer Überlast und nach Einschalten
des Hubwerkes im Hubsinn bei Nichtansprechen der Überlastsicherung abgeschert und
zeigt damit das Versagen der Überlastsicherung an.
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Gemäß der DE-OS 1.911.962 besteht die Vorrichtung im wesentlichen
aus zwei gegeneinander verschiebbaren Bauteilen, die mittels eines beide Bauteile
durchdringenden Scherstiftes gegeneinander unverschiebbar gehalten werden. Bricht
der Scherstift bei Überschreiten der Grenzbelastung und Nichtfunktionieren der Überlastsicherung
des Hebezeuges, so können sich beide Bauteile gegeneinander um eine gewisse Länge
verschieben. Beim Abscheren des Scherstift erfolgt nun eine plötzliche Entlastung
des Hubwerkes, was zu einem "Zurückpeitschen" des Hebezeuges, bei dem es sich z.B.
um einen Turmdrehkran handeln kann, führt. Dabei kann ein solcher Turmdrehkran umkippen.
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In der DE-OS 2.337.998 wurde deshalb schon unteranderem vorgesc:hlagen,
ein um eine Trommel gewickeltes Seil vorzusehen, welches nach Abscheren des Scherstiftes
auf dieser feststehenden Trommel - oder Rolle - durch Reibung gebremst rutscht.
Diese Trommel ist an dem einen Bauteil der Vorrichtung gelagert, während ein Ende
des Seiles mit dem anderen Bauteil verbunden ist. Ein plötzliches Abscheren des
Scherstiftes führt nun dazu, daß sich die beiden Bauteile gebremst voneinander entfernen
können, wobei der Anpreßdruck des Seiles an der Trommel noch dadurch erhöht wird,
daß das andere Seiltrum, welches über die Trommel rutschen soll, zusätzlich durch
eine Klemmeinrichtung gebremst
wird. Auf das auf der Trommel aufliegende
Seil wird durch eine Druckrolle ein zusätzlicher Druck ausgeübt.
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Diese aus der DE-OS 2.337.998 bekannte Vorrichtung hat sich in der
Praxis aus mehreren Gründen nicht voll bewährt. Zum einen liegt die Verbindungslinie
zwischen dem Traghaken des Hebezeuges und dem Traghaken der Vorrichtung für die
Überlast an einer Seile der Vorrichtung und somit sehr weit entfernt vom Schwerpunkt
der Vorrichtung. Dies führt in der Praxis bei einem Abscheren des Scherstiftes zu
einem zusätzlichen Schwingen der Vorrichtung quer zur Kraftrichtung.
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Die aus der DE-OS 2.337.998 bekannte Bremsung ist nach Abscheren
des Scherstiftes nicht immer geeignet, ein Zurückpeitschen eines Turmdrehkranes
zu verhindern. Insbesondere dann, wenn vor der Überprüfung des Hebezeuges das Seil
nicht ganz stramm in der Vorrichtung gespannt war, verging bei Versuchen zu viel
Zeit, bis das gebremst nachrutschende Seil eine solche Spannung aufwies, daß ein
Zurückpeitschen des Hebezeuges verhindert wurde. Wenngleich es sich dabei nur um
Sekundenbruchteile handelte, hätte diese Verzögerung bei bestimmten Prüfbedingungen
ausgereicht, daß ein Turmdrehkran umkippt.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Vorrichtung so zu verbessern, daß die beim Abscheren des Scherstiftes eintretende
Entlastung des Hebezeuges sofort von der Bremseinrichtung aufgenommen wird und eine
allmähliche Entlastung des Hubwerkes eintritt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruches
1 gelöst. Durch die Erfindung wird eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, bei
der das Seil schon vor Abscheren des Scherstiftes im Kraftfluß liegt und somit das
Seil sowohl vor dem Abscheren des Scherstiftes, als auch danach immer gespannt ist.
Wenngleich auch hier ein Seil und eine Seiltrommel als solches vorgesehen ist, wirken
beide hier anders. Das Seil ist auf die Seiltrommel aufgewickelt. Eine Abwickelbewegung
des Seiles von Trommel wird solange gesperrt, wie der Scherstift ein Verschieben
der beiden Bauteile der Vorrichtung gegeneinander verhindert.
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Schert der Scherstift ab, und können sich dadurch die beiden Bauteile
voneinander entfernen, so kann sich die Seiltrornmel drehen und das Seil wird abgewickelt.
Durch das Abwickeln des
Seiles der Vorrichtung wird der Zug im Seil
des Hebezeuges entlastet. Damit diese Entlastung jedoch nicht ruckartig vor sich
geht, wird mit dem Entsperren der Seiltrommel diese gebremst. Das Seil kann sich
somit nicht schlagartig abrollen.
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Das erste Bauteil der Vorrichtung weist eine ebene, längliche Tragplatte
auf, deren eines Ende in der Längsachse der Tragplatte ein senkrecht zu dessen Längserstreckung
angeordnetes, gegenüber der Tragplatte festgelegtes Gewinderohr aufweist und deren
anderes Ende eine Öffnung aufweist. Das zweite Bauteil ist im wesentlichen gabelförmig
ausgebildet, wobei die beiden Schenkel dieser Gabel auf der Tragplatte gleitend
aufliegen. Die Achsen der beiden Schenkel liegen parallel zur Verschiebeachse der
beiden Bauteile.
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Die beiden Schenkel der Gabel sind an ihrem dem ersten Bauteil abgewandten
Ende über eine Hülse miteinander verbunden, wobei in der Hülse ein Schäkel oder
ein Haken gelagert ist. An diesen Schäkel bzw. Haken kann das mit dem Festpunkt
verbundene Seil oder der Haken des Hebezeuges festgelegt werden, je nachdem in welcher
Lage die Vorrichtung verwendet wird.
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Die Seiltrommel oder die Seiltrommeln sind auf dem Gewinderohr drehbar
gelagert, wobei dann, wenn zwei Seiltrommeln verwendet werden, je eine Seiltrommel
auf jeder Seite der Tragplatte vorgesehen ist.
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Die Drehbewegung wird vorzugsweise durch eine Bremsscheibe gebremst,
die bevorzugt von einem Anpreßflansch auf den Flansch der Seiltrommel gepreßt wird,
der auf der der Tragplatte abgewandten Seite der Seiltrommel angeordnet ist.
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Das Gewinderohr weist ein Innengewinde mit einer relativ großen Steigung
auf. Der Anpreßflansch weist eine Hülse mit einem entsprechenden Außengewinde auf,
welches mit dem Innengewinde des Geweinderohres kämmt. Dadurch wird der Anpreßflansch,
dann, wenn er sich dreht, axial verschoben. Der Anpreßflansch kann nun insgesamt
weniger als 900 gedreht werden, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform nur um etwa
75°, während die Seiltrommel, damit eine ausreichende Seillänge abgewickelt wird,
mehrere Male, z.B.
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fünf- bis sechsmal umläuft, bis das Seil von ihr abgewickelt ist.
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Die Bremsung soll dabei so vor sich gehen, daß die Bremskraft bei
sich abwickelndem Seil und bei sich allmählichem Verdrehen des Anpreßflansches langsam
kleiner wird. Um dies zu
erreichen, verschiebt sich gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung zum einen die Seiltrommel und zum anderen der Anspreßflansch
beim Drehen jeweils axial, wobei der Aiipr«l3flaiisc:l der Seiltrommel axial nachläuft,
aber entgegengesetzt umdreht.
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Das Gewinde, in dem die Seiltrommel geführt wird, muß somit eine
kleinere Steigung aufweisen, als das Gewinde, in dem der Anpreßflansch geführt wird,
sollen sich beide nicht axial voneinander entfernen. Das Verhältnis der Steigungen
des Gewindes zwischen Gewinderohr und Seiltrommel und des Gewindes zwischen Gewinderohr
und Anpreßflansch ist dabei erfindungsgemäß größer als 1 : 10 und beträgt z.B. 1
: 24.
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Während der Zeit, die beim Abwickeln des Seiles von der Seiltrommel
vergeht, sollte der Kranführer, der die Überprüfung durchführt, gemerkt haben, daß
die Überlastsicherung des Hebezeuges nicht angesprochen hat, und den Hubmotor abschalten.
Für den Fall, daß der Kranführer den Hubmotor nicht abschalten sollte, ist die Vorrichtung,
insbesondere durch eine geeignete Wahl der Befestigung des Seiles an der Seiltrommel,
so ausgebildet, daß sich das z.B. mit dem Lasthaken des Hebezeuges in Verbindung
stehende Seil von der Seiltrommel und damit aus der Vorrichtung trennt.
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Hängt die Vorrichtung andersherum am Haken des Hebezeuges, d.h., ist
das abwickelnde Seil gegenüber dem Festpunkt festgelegt, so fällt praktisch nur
das Seit auf den Boden und das Hebezeug hebt die Vorrichtung ohne Verbindung zum
Festpunkt nach oben.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen und aus im Folgenden anhand der Zeichnung beschriebenen Ausf
ührun gsbeipielen.
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Es zeigt: Figur 1 eine schematische Darstellung des Einsatzortes
einer Vorrichtung zum Überprüfen von Überlastsicherungen an Hebezeugen anhand eines
Turmdrehkranes; Figur 2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung in Grundstellung; Figur
3 eine Ansicht der Vorrichtung gemäß Figur 2 in der gelösten Stellung; Figur 4 einen
Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der Linie IV-IV der Figur 2 in vergrößerter
Darstellung; Figur 5 eine Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
Figur
6 einen Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der Linie VI-VI der Figur 5, und Figur
7 einen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform.
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Eine Vorrichtung 1 zum Überprüfen von Überlastsicherungen an Hebezeugen
2, z.B. eines Turmdrehkranes wie in Figur 1 dargestellt, wird an den Lasthaken des
Hebezeuges 2 gehängt. Das andere, untere Ende der Vorrichtung 1 wird mit einem Festpunkt
3 verbunden. Dieser Festpunkt 3 kann ein Gewicht sein, welches weitaus schwerer
ist, als die maximal vom Hebezeug 2 hebbare Last. Der Festpunkt 3 kann aber auch,
wie hier schematisch dargestellt, ein Verankerungspunkt am Erdboden, wie ein in
das Fundament eines Bauwerkes eingelassener Haken, sein. Um Querkräfte und andere
Einflüsse auszuschließen, sollte das die Vorrichtung 1 tragende Kranseil 4 möglichst
vertikal geführt sein.
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Auf die Funktion und Anwendungsweise der Vorrichtung 1 wird unten
noch eingegangen.
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Wenngleich in Figur 1 die Vorrichtung 1 wie in den Figuren 2 bis
4 dargestellt aufgehängt ist, kann diese Vorrichtung auch quasi auf dem Kopf stehend,
wie anhand der Figuren 5 bis 7 gezeigt, an dem Kranhaken hängen.
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Die Vorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus zwei Bauteilen 5 und
6, die gegeneinander entlang einer Achse 7 mehr oder weniger weit verschiebbar sind.
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Das erste, größere und schwerere Bauteil 5 weist ein längliches Tragteil
auf, welches hier als Tragplatte 8 ausgebildet ist, deren Längsachse mit der Verschiebe
achse 7 zusammenfällt. Bei der Ausführungsform gemäß den Figuren 2 bis 4 bildet
die Tragplatte 8 eine Symmetrieebene, die in den Figuren 2 und 3 parallel zur Zeichenebene
und in Figur 4 senkrecht zur Zeichenebene steht. Zu dieser Symmetrieebene sind fast
alle Einzelteile der Vorrichtung 1 gemäß den Figuren 2 bis 4 symmetrisch ausgebildet.
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Arm oberen, dem zweiten Bauteil 6 der Vorrichtung 1 entfernten Ende
der Tragplatte 8 ist ein Gewinderohr 9 an dieser Tragplatte 8 festgelegt, das gemäß
der Ausführungsform nach den Figuren 2 bis 4 die Tragplatte 8 durchdringt und somit
zwei freie Enden aufweist, die auf beiden Seiten der Tragplatte 8 gleich lang sind.
Dadurch werden praktisch zwei Gewinderohrstutzen 9' und 9"
gebildet.
Gemäß den beiden Ausführungsformen nach Figuren 5 bis 7 ist das Gewinderohr 9 mit
seinem einen Ende an der Tragplatte 8 festgelegt und bildet somit nur einen einzigen
Gewinderohrstutzen, .der nur auf einer Seite von der Tragplatte 8 wegsteht. Bei
allen Ausführungsformen ist dieses Gewinderohr 9 an der Tragplatte 8 verrutsch-
und verdrehfest, z.B. durch Schweißen, festgelegt.
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Dieses Gewinderohr 9 weist zumindest ein Inneilgewinde 10 auf, das
mit einem Außengewinde 10 einer an einem Anpreßflansch 11 festgelegten und in das
Innengewinde 10 des Gewinderohres 9 eingedrehten Lagerhülse 12 kämmt.
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5 Gemäß den Ausführungsformen nach Figuren 2 bis 4 einerseits und
den Figuren 5 und 6 andererseits weist das Gewinderohr 9 zusätzlich ein Außengewinde
13 auf, welches mit einem Innengewinde 13 der Lagerhülse 14 einer Seiltrommel 15
kämmt, wobei bei der ersten Ausführungsform jeweils auf jedem Gewinderohrstutzen
9' und 9" eine Seiltrommel 15 und ein Anpreßflansch 11 vorgesehen ist.
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Der Anpreßflansch 11 und bei den Figuren 2 bis 6 auch die Seiltrommel(n)
15 werden somit beim Drehen um ihre Achse axial verschoben. Bei der Ausführungsform
gemäß der Figur 7 ist die Seiltrommel 15 zwar drehbar, aber axial fest gelagert.
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Beim Drehen der Seiltrommel 15 um ihre Achse 16 wird ein Seil 17
ab- bzw. aufgewickelt. Ein Ende des Seiles 17 ist auf der Seiltrommel 15 in einer
drehfest mit der Seiltrommel 15 verbundenen Lagerschale (nicht dargestellt) gelagert,
sodaß dieses Ende des Seiles 17 gegenüber der Seiltrommel 15 nicht rutscht. Die
Lagerschale ist dabei in bekannter Weise so ausgebildet, daß sie sich bei völlig
abgewickeltem Seil 17 mit diesem von der Seiltrommel 15 lösen kann. Das andere Ende
des Seiles 17 ist gemäß der Ausführungsform nach Figuren 2 bis 4 in entsprechender
Weise in der anderen, auf der anderen Seite der Tragplatte 8 angeordneten Seiltrommel
15 festgelegt. Bei den beiden Ausführungsformen nach Figuren 5 bis 7 ist das andere
Ende des Seiles 17 an der der Tragplatte 8 abgewandten Seite des Anpreßflansches
11 beabstandet von dessen Drehachse befestigt, sodaß das gespannte Seil 17 auf diesen
Anpreßflansch 11 ein Drehmoment ausübt.
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Das Seil 17 läuft außerhalb der Seiltrommel(n) 15 und / bzw.
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beabstandet von dem Anpreßflansch 11 über eine Rolle 18, die an einem
Aufhängeteil 19 drehbar gelagert ist. Hier ist das
Aufhängeteil
19 als Schäkel ausgebildet, in dem die Rolle 18 drehbar gelagert ist. Dieses Aufhängeteil
19 kann in den Lasthaken des Hebezeuges 2 eingehängt werden, wie das in Figur 1
dargestellt ist und auch für die Lage der Vorrichtung 1 in den Figuren 2 bis 4 vorgesehen
ist. Ist die Vorrichtung aber umgedreht, d.h., befindet sich dieses Aufhängeteil
19 unten, wie in den Figuren 5 bis 7 dargestellt, so wird das Aufhängeteil 19 über
ein weiteres Seil mit dem Festpunkt verbunden.
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Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform kann auf jeder der
beiden Seiltrommeln 15 der Ausführungsform nach Figuren 2 bis 4 je ein Seil 17 aufgewickelt
sein. Die freien Enden dieser beiden Seile sind dann fest an einem Aufhängeteil
angeordnet. Dies setzt aber oine immer synchrone Ab- bzw. Aufwickelbewegung der
beiden Seiltrommeln 15 voraus.
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Während die Anpreßflansche 11 gemäß Figuren 2 bis 4 jeweils eine
als Bremsbelag ausgebildete, mitbewegte Bremsscheibe 20 aufweisen, die auf einen
der Tragplatte 8 abgewandten Flansch 21 der Seiltrommel einwirken, ist bei den beiden
Ausführungsformen nach Figuren 5 bis 7 zwischen dem Anpreßflansch 11 und dem Flansch
21 der Seiltrommel 15 eine an der Tragplatte 8 drehfest gelagerte gesonderte Bremsscheibe
22 vorgesehen, die bei der zweiten Ausführungsform gemäß Figuren 5 und 6 mittels
Gelenken 23 axial in Richtung der Achse 16 der Seiltrommel 15 bewegbar ist.
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Die Drehrichtung des Innen gewindes 10 und des Außengewindes 13 des
Gewinderohres 9 sind entgegengesetzt, hier sind für das Innengewinde 10 ein Rechtsgewinde
und für das Außengewinde 13 ein Linksgewinde angenommen. Die Steigung des Innengewindes
10, in dem die Lagerhülse 12 des Anpreßflansches 11 bewegbar ist, ist um ein Vielfaches
größer, als die Steigung des Außengewindes 13, in dem die Seiltrommeln 15 bewegt
werden. Dreht sich der Anpreßflansch 11 uni einen Winkel von 75" (vergleiche Figuren
2 und 3), so bewegt sie sich axial um eine Länge "x". Um eine axiale Verschiebung
der Seiltrommeln 15 um die Länge "x" zu erhalten, sollen die Seiltrommeln 15 etwa
fünf volle Drehungen um ihre Achse 16 - oder mehr - ausführen, d.h., das Steigungsverhältnis
zwischen dem Außengewinde 13 und dem Innengewinde 10 des Gewinderohres 9 beträgt
1:24. Vollführen somit die Seiltrommeln 15 in einer Zeit "z" fünf Umdrehungen und
vollführen die
Anpreßflansche 11 in derselben Zeit "z" eine Drehung
um 75°, jeweils mit gleichbleibender Drehgeschwindigkeit und synchron zueinander,
so verändert sich der Abstand zwischen den Seiltrommeln 15 und den Anpreßflanschen
11 nicht. Liegen dabei die Anpreßflansche 11 vor Beginn der Drehungen mit einem
bestimmten Anpreßdruck an den Seiltrommeln 15 an und verändern sich die auf die
Seiltrommeln 15 einerseits und auf die Anprenflansche 11 andererseits ausgeübten
Drehmomente über die Zeit und den Weg nicht, so ändert sich auch beiiii ic!i axialell
Versclliel)cn synchroner, vorbeschriebener Drehung der beiden Teile der Anpreßdruck
nicht.
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Im der Seiltrommel 15 abgewandten Ende der Tragplatte 8 ist eine
Öffnung 24 vorgesehen, die hier als Langloch ausgebildet ist, dessen Längserstreckung
in der Verschiebeachse 7 liegt. In den beiden Ausführungsformen gemäß Figuren 5
bis 7 ist dieses Langloch sehr kurz, d.h., das Langloch 24 ist nur geringfügig länger,
z.B. 3 bis 5 mm länger, als es breit ist. Bei der ersten Ausführungsform gemäß Figuren
2 bis 4 ist das Langloch 24 etwa dreimal so lang, wie breit.
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Die Langlöcher 24 aller Ausführungsformen werden von einer Hülse
25 durchdrungen, die in den beiden Schenkeln 26 einer im wesentlichen das zweite
Bauteil 6 bildenden Gabel 27 gelagert und dort unbeweglich festgelegt ist. Diese
Hülse 25 ist hier durch das Langloch 24 und durch dem Durchmesser der Hülse 25 entsprechende
Öffnungen in den Schenkeln 26 geschoben und mit einer auf die Hülse aufgeschraubten
Mutter 28 gesichert.
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Durch die Länge des Langloches 24 wird die maximale Verschiebelänge
zwischen den beiden Bauteilen 5 und 6 begrenzt, d.h., bei den beiden Ausführungsformen
gemäß Figuren 5 bis 6 beträgt die maximale Verschiebelänge z.B. 3 bis 5 mm.
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Der (jeweils) der Tragplatte 8 benachbarte Flansch 29 der Seiltrommel(n)
15 weist einen größeren Durchmesser auf, als der andere Flansch 21. Dafür sind am
Umfang des größeren Flansches 29 Aussparungen 30 vorgesehen. Auf den Schenkein 26
des gabelförmigen Bauteils 6 sind nun in der Verschiebeachse 7 zu dieser parallel
verschiebbare Sperrklinken 31 angeordnet, die durch die Kraft einer Feder 32 in
die Aussparungen 3() des Flansches 29 geschoben werden und dort eine Länge "X" irl
diese
hin(3instehen. Diese Länge "X" ist bei den beiden Ausführungsforrnen
nach Figuren 5 bis 7 geringfügig kleiner, als die maximale Verschiebelänge "Y" der
beiden Bauteile 5 und 6 gegeneinander.
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Beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren 2 bis 4 ist diese Länge
"X" etwas kleiner, als das Spiel "Z". Werden somit die beiden Bauteile voneinanderweg
bewegt, so gibt die Sperrklinke 31 den Flansch 29 und damit die Seiltrommel 15 frei.
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Die Sperrklinke 31 und die Feder 32 sind in einem auf das zweite
Bauteil 6 aufgesetzten Gehäuse 33 gelagert. Die Sperrklinke 31 wird in einem Schlitz
34 in der Tragplatte 8 geführt. Bei der Ausführungsform nach Figuren 2 bis 4, bei
der zwei Seiltrommeln 15 vorgesehen sind, sind auch entsprechend zwei Sperrklinken
31, die jeweils von einer Feder 32 bewegt werden in jeweils einem Gehäuse 33 angeordnet.
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Beabstandet von der Mittelachse 7 der Vorrichtung 1 ist auf der Tragplatte
8 ein Hebel 35, der sogenannte Scherhebel, drehbar gelagert, dessen einer längerer
Hebelarm 36 in der Grundstellung hier parallel zur Verschiebeachse 7 ausgerichtet
ist (vgl. Figuren 2 und 5) und dessen anderer, kürzerer Hebelarm 37 hier praktisch
nur aus einer Verbreiterung des Hebels 35 besteht. An diesem kürzeren Hebelarm 37
ist ein aus der Ebene des Hebels 35 herausragender Stift 38 angeordnet, der in der
Grundstellung des Hebels 35 und der Vorrichtung 1 eine an dem zweiten Bauteil 6
befestigte Platte 39, die hier ein Teil des Gehäuses 33 der Sperrklinke 31 ist,
und damit dieses zweite Bauteil 6 in der Grundstellung gegenüber dem ersten Bauteil
5 hält, in der die Seiltrommel 15 durch die Sperrklinke 31 gesperrt ist.
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Der andere, längere Hebelarm 36 des Hebels 35 weist hier drei Freien
von Bohrungen 40 auf, deren jede von dem Drehpunkt einen bestimmten Abstand aufweist.
In der Tragplatte 8 sind den zuvorgenannten Bohrungen 40 in der Grundstellung des
Hebels 35 entsprechende Bohrungen 41 vorgesehen.
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Durch ein Paar sich entsprechender Bohrungen 40 und 41 kann ein Scherstift
42 gesteckt werden, der den Hebel 35 daran hindert, aus der Grundstellung herauszuschwenken.
Liegt an der Vorrichtung 1 nun eine von einem Hebezeug erzeugte Zugkraft an, dann
versucht diese die beiden Bauteile 5 und 6 voneinander weg zu bewegen. Eine solche
Bewegung wird aber dadurch verhindert,
daß der Stift 38 des an
der Tragplatte 8 gelagerten Hebels 35 die an dem zweiten Bauteil 6 gehaltene Tragplatte
8 in ihrer Grundstellung hält. Dieser Längszug in der Vorrichtung 1 wirkt also über
die Platte 39 auf den Stift 38 des Hebels 35 und versucht diesen zu verschwenken,
was durch den Scherstift verhindert wird. Das schwächste Glied in dieser "Kräftekette"
ist der Scherstift 42, der bei einer von dem Hebezeug 2 ausgeübten Überlast, wenn
die Überlastsicherung des Hebezeuges 2 nicht anspricht, bei einem bestimmten, durch
den Abstand des Stiftes 35 von dem Drehpunkt des Hebels 35 gegebenen Wert bricht.
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Bricht dieser Scherstift 42, so kann der Hebel 35 schwenken und der
Stift 38 im anderen Hebelarm 37 wird ebenso verschwenkt, sodaß sich nun auch die
an dem zweiten Bauteil 6 befestigte Platte 39 mit diesem verschieben kann. Verschiebt
sich das zweite Bauteil 6 gegenüber dem ersten Bauteil 5, so wird aber auch die
Sperrklinke 31 so weit aus den Aussparungen 30 des Flansches 29 der Seiltrommel
15 gezogen, daß sich diese frei drehen kann, um das Seil 17 abzuwickeln und somit
die Seillänge im gesamten Kraftweg zu verlängern. Damit sich das Seil 17 nicht schlagartig
abwickelt, ist die Bremsscheibe 20 bzw. 22 vorgesehen, die durch den Anpreßflansch
11 an den einen Flansch 21 der Seiltrommel 15 gepreßt wird, um diese abzubremsen.
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Die auf die Seiltrommeln 15 einerseits und / oder auf die Anpreßflansche
11 andererseits ausgeübten Drehmomente sollen sich nun beim Abwickeln der Seile
17 einerseits und beim Drehen des Anpreßflansches 11 andererseits ändern.
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Gemäß den in Figuren 4, 6 und 7 dargestellten Ausführungsformen sind
die Seiltrommeln 15 sehr schmal und weisen einen verglichen mit der Breite sehr
großen Durchmesser auf. Bei einer solchen Seiltrommel 15 liegt jede einzelne Windung
des Seiles 17 in ein und derselben, senkrecht auf der Trommelachse 16 stehenden
Ebene, d.h., die einzelnen Windungen des Seiles 17 liegen aufeinander. Wird somit
das Seil 17 mit einer bestimmten gleichbleibenden Kraft von der sich dadurch drehenden
Seiltrommel 15 abgewickelt, so wird das von dem Seil 17 auf die SeiStrolrlrrlel
15 ausgeübte Drehmoment beim weiteren Abwickeln des Seiles 17 immer kleiner.
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Im Folgenden werden noch die wesentlichen weiteren Unter-
schiede
der drei Ausführungsformen beschrieben.
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Bei der Ausführungsform nach Figuren 2 bis 4 verschieben sich beim
Drehen sowohl die beiden Anpreßflansche 11, als auch die beiden Seiltrommeln 15
und zwar jeweils beim Abrollen des Seiles 17 auf die Tragplatte 8 zu. Jeweils eine
Zugstange 43, welche an der Hülse 25 einerseits und an einer an dem Anpreßflansch
11 beabstandet von dessen Drehpunkt angeordneten Halteschraube 44 andererseits drehbar
gelagert ist, dient dazu, das auf die Anpreßflansche 11 ausgeübte Drehmoment und
damit die Anpreßkraft des Anpreßflansches 11 über die Bremsbeläge 20 auf die Seiltrommeln
15 zu ändern.
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In der Grundstellung der Vorrichtung 1 und ihrer einzelnen Bauteile
befindet sich die die Zugstange 43 haltende Halteschraube 44 gegenüber der Verschiebe
achse 7 um etwa 750 verdreht und zwar auf der dem zweiten Bauteil 6 zugewandten
Hälfte. Bricht nun der Scherstift 42 und gibt somit den Hebel 35 frei, so kann das
zweite Bauteil 6 sich vom ersten Bauteil 5 um einen kleinen Betrag, nämlich um das
Spiel "Z" zwischen dem dem ersten Bauteil 5 zugewandten Ende des Langloches 24 und
der Hülse 25, an der auch die Zugstange gelagert ist, verschieben. Die Zugstange
43 verhindert vorerst ein weiteres Entfernen, da sich der Anpreßflansch 11 nur um
einen geringen Betrag verdrehen kann. Dieses geringe Entfernen reicht aber aus,
um die Seiltrommel 15 freizugeben, sodaß sich die Trommel 15 gebremst durch den
Anpreßflansch 11 mit dem Bremsbelag drehen kann und das Seil 17 abrollt. Durch das
Drehen der Seiltrommel 15 entfernt sich aber die Trommel 15 auch von dem Anpreßflansch
11, der nun quasi axial nachlaufen kann. Dadurch ändert sich aber nun auch der Winkel
zwischen der Erstreckungsrichtung der Zugstange 43 und der Verschiebeachse 7. Darüberhinaus
entfernt sich das zweite Bauteil 6 vom ersten Bauteil 5 immer mehr, bis die Zugstange
43 parallel zur Verschiebeachse 7 liegt. In diesem Moment dreht der Anpreßflansch
11 nicht mehr weiter, andererseits ist fast das ganze Seil 17 von der Seiltrommel
abgelaufen und die Spannung im Hebezeug hat auf einen vertretbaren Wert nachgelassen.
Im übrigen sollte spätestens jetzt die Bedienungsperson das Hubwerk abgeschaltet
haben.
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Das relativ lange Langloch 24 dient hier also zur Führung
der
die Zugstange 43 haltende Hülse 25.
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Eine Feder 45, die einerseits an dem Anpreßflansch 11 und andererseits
an einem an dem den Schäkel 26 tragenden Ende des zweiten Bauteils 6 festgelegten
Griffes 46 angelenkt ist, dient dazu, den Anpreßflansch wieder in seine Ausgangslage
zurückzubringen, wodurch auch die beiden Bauteile 5 und 6 nach dem Test wieder aufeinanderzu
bewegt werden.
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Wie schon oben ausgeführt, ist bei den Ausführungsformen nach Figuren
5 bis 7 jeweils nur eine Seiltrommel 15 und ein Anpreßflansch 11 vorgesehen, wobei
ein Ende des Seiles 17 in der Seiltrommel gelagert ist, während das andere Ende
an dem Anpreßflansch 11 beabstandet vom Drehpunkt derselben gelagert wird.
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Bei der zweiten Ausführungsform nach Figuren 5 und 6 bewegt sich
sowohl der Anpreßflansch 11, als auch die Seiltrommel 15 axial auf die Tragplatte
8 zu. Zwischen Anpreßflansch 11 und dem Flansch 21 der Seiltrommel 15 ist hier nun
eine als Platte ausgebildete Bremsscheibe 22 vorgesehen, die über Kugelgelenke 47
an der Tragplatte 8 angelenkt ist, sodaß sie sich zwar nicht mehr drehen kann, die
Axialbewegung aber mitmacht.
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In Abwandlung vom obenbeschriebenen ist hier der Stift 38 des Hebels
35 in einem Langloch 48 in der Platte 39 gehalten, was den Vorteil hat, daß nach
Abscheren des Scherstiftes 42 der Hebel 35 nur geringfügig drehen kann.
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Weiterhin sind in Figur 5 noch Federn 48 gezeigt, die die beiden
Bauteile 5 und 6 nach der Trennung wieder aufeinanderzu ziehen.
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Bei der Ausführungsform nach Figur 7 bewegt sich die Seiltrommel
15 nicht mehr axial, sondern nur drehend. Es kann nun zwischen Tragplatte 8 und
Seiltrommel 15 noch eine weitere Bremsscheibe 49 vorgesehen sein und die andere
als Platte ausgebildete Bremsscheibe 22 braucht nicht axial bewegt werden.
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Beide Bremsscheiben 22 und 49 können nun kleiner sein. Die Änderung
der Anpreßkraft des Anpreßflansches 11 auf die Seiltrommel 15 ist minimal, es wird
hier im wesentlich die Änderung des Drehmomentes der Seiltrommel 15 herangezogen.
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Bezugszeichenliste 1 Vorrichtung zum Überprüfen der Überlastsicherung
an Hebezeugen 2 Hebezeug 3 Festpunkt 4 Kranseil 5 erstes Bauteil 6 zweites Bauteil
7 Verschiebeachse 8 Tragplatte 9 Gewinderohr 9' und 9" Gewinderohrstutzen 10 Innengewinde
des Gewinderohres 9 11 Anpreßflansch 12 Lagerhülse des Anpreßflansches 11 13 Außengewinde
des Gewinderohres 9 15 Seiltrommel 16 Achse der Seiltrommel 15 17 Seil 18 Rolle
19 Aufhängeteil 20 Bremsscheibe / Bremsbelag 21 Flansch der Seiltrommel 22 Bremsscheibe
/ Platte 23 Gelenke 24 Öffnung / Lang loch 25 Hülse 26 Schenkel der Gabel 27 27
Gabel 28 Mutter der Hülse 25 29 anderer Flansch 30 Aussparungen 31 Sperrklinke 32
Feder 33 Gehäuse 34 Schlitz 35 Hebel 36 langer Hebelarm 37 kurzer Hebelarm 38 Stift
39 Platte 40 Bohrungen im Hebel 35 41 Bohrungen in der Tragplatte 42 Scherstift
43 Zugstange 44 Halteschraube 45 Feder 46 Griff 47 Kugelgelenk 48 Langloch 49 Bremsscheibe