DE3229617A1 - Zahnpflegemittel - Google Patents
ZahnpflegemittelInfo
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- DE3229617A1 DE3229617A1 DE19823229617 DE3229617A DE3229617A1 DE 3229617 A1 DE3229617 A1 DE 3229617A1 DE 19823229617 DE19823229617 DE 19823229617 DE 3229617 A DE3229617 A DE 3229617A DE 3229617 A1 DE3229617 A1 DE 3229617A1
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- A61K8/97—Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing materials, or derivatives thereof of undetermined constitution from algae, fungi, lichens or plants; from derivatives thereof
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Description
-A-
Vorliegende Erfindung betrifft ein stabiles Zahnpflegemittel,
das aufgrund einer besonderen Auswahl von Reib- oder Poliermaterial eine ausgezeichnete Reinigungswirkung und
eine gute Wirkung bezüglich der Entfernung von Zahnstein entfaltet.
Es sind bereits verschiedene Zusätze zu Zahnpflegemittelzu-
-IQ sammensetzungen vorgeschlagen worden, so die Verwendung von
Getreide- oder Sojabohnenmehl in US-PS 2 154 168, zerkleinertes pflanzliches Material (Getreide), beispielsweise
Reis, Mais oder Weizen, in US-PS 1 693 349, sowie ein Gemisch aus gepulvertem Reis, Bohnen und Knochen in US-PS
-I5 1 664 182. Die Anwendung von natürlichen Fasern, wie z.B.
von Veilchenwurzeln, Pfeilwurzeln und anderen pflanzlichen Fasern, in Zahnpflegemittelzusammensetzungen ist in den
US-Patentschriften 1 523 840, 1 529 486 und 1 522 410 beschrieben. Ferner ist aus US-PS 2 436 818 die Verwendung
geringer Mengen einer speziellen Fraktion von enthülsten Haferkörnern als ein vorteilhafter Bestandteil in Zahnpflegemitteln
bekannt.
Vorliegende Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Zahnpflegemittel
zu schaffen, das ausgezeichnete reinigende
und /ahnsteinlösende Fi genschaften besitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Zahnpflegemittel,
das gekennzeichnet ist durch einen Gehalt an gemahlenen Reishülsenteilchen, die durch ein Sieb mit
einer lichten Maschweite von 0,074 mm hindurchgehen, als dem wesentlichen Zahnreibmittel, wobei die Gesamtmenge an
eingesetztem Reibmittel weniger als etwa 40 Gew.% der Zusammensetzung
beträgt.
Reishülsen fallen als Nebenprodukt bei der Herstellung von
Q Reiskörnern an und haben eine vielseitige Anwendung gefunden.
So werden Sie insbesondere als reinigendes und putzenden Mittel in Handseifen für Schlosser, Monteure usw. eingesetzt,
wobei die Reishülsen so gemahlen werden, daß sie ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,84 mm, nicht
aber ein solches mit einer lichten Maschenweite von 0,149 mm passieren; diese gemahlenen Reishülsen werden in einer
Menge von 10 bis 25 Gew.%, bezogen auf die Seifenzusammensetzung, eingesetzt, siehe "Rice Chemistry and Technology",
herausgegeben von D.F. Houston, veröffentlicht von der
American Association of Cereal Chemists, Inc., St. Paul, Minnesota, 1972, Kapitel 12, Seite 331. Auf Seite 332 der
gleichen Veröffentlichung ist die Verwendung von feingemahlenen
Hülsen als Füllstoff für Kunststoffe und Sperrholzklebstoffe beschrieben. Ferner wird es als Trägermaterial
oder Adsorbens für viele verschiedene Stoffe von Vitaminen
bis Pestiziden und Sprengstoffen eingesetzt. Alle diese
Veröffentlichungen geben jedoch keinen Hinweis auf die vorteilhafte
Verwendung von feingemahlenen Reishülsen als Reibmittel in Zahnpflegemittelzusammensetzungen, wie sie erfindungsgemäß
vorgeschlagen wird.
In dem eingangs erwähnten Stand der Technik wird zwar die
Verwendung verschiedener natürlicher Produkte als Bestandteil in ZahnpflegemitteIn beschrieben, diese Produkte umfas-
"IO sen jedoch keine Reishülsen, die als Nebenprodukt bei der
Herstellung von Reiskörnern anfallen. Bekanntlich erhält man die Reiskörner, indem man das Reisprodukt zunächst enthülst
und dann von der Kleie befreit. Die dabei anfallenden Reishülsen dienen als Ausgangsprodukt für ein in der
"15 erfindungsgemäßen Zahnpflegemittelzusammensetzung vorgesehenes
Reibmittel.
Dementsprechend betrifft die vorliegende Erfindung ein Zahnpflegemittel
mit ausgezeichneten reinigenden und zahnsteinlösenden Eigenschaften, das feingemahlene Reishülsen, deren
Teilchen ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von0,074 mm passieren, als Zahnreibmittel enthält. Das erfindungsgemäße
Zahnpflegemittel enthält 40 % oder weniger gemahlene
Reishülsen als Reibmittel und besitzt eine gute Konsistenz.
Ein weiterer Vorteil, der durch den Einsatz von feingemahlenen
Reishülsen in dem erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel
erreicht wird, besteht in der Karies verhütenden Wirkung
dieses Zahnpflegemittels. Ferner können in dem erfindungs-
gemäßen Zahnpflegemittel die feingemahlenen Reishülsen als
5
Reibmittel vorteilhaft mit einer fluorhaltigen Verbindung,
z.B. mit Monofluorphosphat, kombiniert werden.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein stabiles
Zahnpflegemittel, das 40 % oder weniger an gemahlenen Reishülsen als alleiniges Zahnreibmittel enthält, wobei
die Teilchen dieses Zahnreibmittels ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm passieren. Ein Teil der gemahlenen
Reishülsen kann durch andere Zahnreibmittel ersetzt werden, wobei deren Menge weniger als 50 % des Ge-15
samtgehalts an Reibmitteln ausmacht und kleiner als der
Gehalt an gemahlenen Reishülsen ist. Das Zahnpflegemittel
kann auch eine fluorhaltige Verbindung enthalten, die durch die gemahlenen Reishülsen stabilisiert wird.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß gemahlene Reishülsen, deren Teilchen so fein sind, daß sie ein Sieb mit
einer lichten Maschenweite von 0,074 mm passieren, als Zahnreibmittel in geringeren Mengen als übliche Zahnreibmittel
,_ eingesetzt werden können und dabei ein Zahnpflegemittel
geeigneter Konsistenz mit ausgezeichneten reinigenden und
Zahnstein entfernenden Eigenschaften erhalten wird. Dabei
hat sich gezeigt, daß ein Gehalt an 32 % gemahlenen Reishülsen mindestens so wirksam ist wie ein Gehalt an 50 % konventionellen
Reibmitteln, in vielen Fällen sogar wirksamer
ist. Ferner wurde festgestellt, daß fluorhaltige Verbindun-5
gen, die der Rezeptur zugesetzt werden, durch gemahlene Reishülsen stabilisiert werden. Ein weiterer Vorteil der
Verwendung von Reishülsen in Zahnpflegemitteln besteht in
der vorstehend bereits erwähnten Wirkung gegen Karies, die
man bei Fütterungsversuchen mit Ratten und Hamstern heraus-10
fand, siehe "Cereal Foods World", Januar 1981, Band 26, Nr.
1, Seiten 19 bis 25. Ein weiterer Vorteil der Verwendung von Reishülsen liegt darin, daß es sich um ein natürliches
Reibmittel handelt. Diese Eigenschaften und Vorteile machen
die erfindungsgemäß vorgeschlagenen gemahlenen Reishülsen
15
zu einem ausgezeichneten Austauschstoff anstelle von konventionellen
Zahnreibmitteln.
Für das erfindungsgemäße Zahnpflegemittel ist es wesentlich,
daß die Reishülsen auf eine solche Teilchengröße ge-20
mahlen werden, daß sämtliche Teilchen ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm, vorzugsweise von 0,053
mm und ganz besonders bevorzugt von 0,044 mm, passieren können. Die Teilchengrößenverteilung liegt besonders bevorzugt
bei etwa 2 bis 40.um mit einer durchschnittlichen mitt-'
leren Größe von etwa 11,5 bis 19-um. Teilchen, die nicht
Kfl a A
durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm hindurchgehen, sind nicht für Zahnreinigungsmittel geeignet,
beeinträchtigen vielmehr die Konsistenz des Zahnpflegemittels. Die gemahlenen Reishülsen können eingesetzt werden,
vorausgesetzt, daß die Teilchen durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm hindurchgehen.
Reishülsen besitzen einen Härtegrad von 5,5 bis 6,5 auf der Mohsschen Härteskala; dieser Wert liegt im Bereich der
bisher in Zahnpflegemitteln verwendeten Reibmitteln und ist geringer als der von Zahnschmelz, der bei 7 liegt. Die
Reishülsen setzen sich aus etwa 34 bis 44 % Zellulose, 16 bis 22 % Pentosanen, 13 bis 29 % Asche (Siliciumdioxid),
31 bis 50 % Rohfasern (Lignin), 24 bis 39 % stickstofffreien
Extrakt, 0,4 bis 3 % Rohfett, 1,7 bis 7,3 % Rohprotein und 2,4 bis 11 % Wasser zusammen (siehe Seite 308 der oben
zitierten Monographie "Rice Chemistry and Technology"). Reishülsen werden ungebleicht erhalten und im allgemeinen
als solche eingesetzt, obwohl sie, falls gewünscht, auch
!0 gebleicht werden können.
Es wurde gefunden, daß eine 50 %ige Suspension von gemahlenen
Reishülsen, die ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm passieren, in einem Natriumcarboxymethylzellu-
!5 lose-Gel ein ähnliches Reibverhalten zeigt wie eine handeis-
10 -
übliche Zahnpasta, die 50 % hydratisiertes Aluminiumoxid,
hydratisiertes Siliciumdioxid und Dicalciumphosphat als
Reibmittel enthält. Die RDA-Werte (RDA = radioactive denp.
tine abrasivity = radioaktiver Zahnabschliff) der gemahlenen
Reishülsen wurden unter Verwendung von 62,5 ml einer 1%igen Lösung von Natriumcarboxymethylzellulose, die 12,5 g
gemahlene Reishülsen enthielt, bestimmt, wobei die folgenden Ergebnisse erhalten wurden:
Teilchengröße der gemahlenen Reishülsen RDA-Wert
74-53.um 270
geringer als 44 .um 259
53-44 um 230
'
Die RDA-Werte liegen innerhalb des für ein geeignetes Zahnpflegemittel
bevorzugten Bereichs von 200 bis 450.
Die RDA-Werte werden nach einem Verfahren erhalten, das 20
auf einer radioaktiven Technik beruht und von CK. Stookey und J.C. Muhler in J. Dental Research 47, 524 bis 538
(1968) beschrieben wird.
Vergleichsversuche zur Entfernung von Zahnstein (="stain
25
removal", im folgenden abgekürzt SR) ergaben, daß Zahnpa-
sten, die erfindungsgemäß 32 % gemahlene Reishülsen mit
einer Teilchengröße von weniger als 44.um enthielten, im
Vergleich zu der vorerwähnten, im Handel befindlichen Zahnpasta ein günstiges Ergebnis erzielte, nämlich einen SR-Wert
von 32%, verglichen mit einem SR-Wert von 22 % für die
bekannte Zahnpasta.
Bei der Prüfung auf Zahnsteinentfernung werden Teile des
Zahnschmelzes menschlicher Zähne mit 0,1 η Salzsäure 2 Minuten lang angeätzt, dann mit Wasser gespült und schließlich
mit einer verdünnten Lösung von Zinn-(II)-fluorid benetzt,
trockengewischt und dann einem Strom aus Schwefelwasserstoffgas ausgesetzt, wobei sich eine braune Ablagerung von
Zinn-(II)-sulfid bildet. Die Menge an Zahnstein auf der
Oberfläche wird mit einem automatischen Gardner-Farbdifferenzmesser
bestimmt. Danach wird die Oberfläche mit Hilfe eines mechanische Bürstenapparats mit einer Zahnpflegemittelauf
schlämmung durch 3000 Hin- und Herbewegungen gebürstet und der verbliebene Zahnstein wiederum mit dem Farb-
!0 differenzmesser gemessen. Schließlich wird der verbliebene
Zahnstein mit einem Zahnbimstein vollständig entfernt und das Reflexionsvermögen dieser Oberfläche bestimmt. Die Fähigkeit
eines Zahnpflegemittels, Zahnstein zu entfernen,
wird durch die folgende Gleichung ausgedrückt:
% entfernter Zahnstein = (Rd3000 RdAnfang}x10°
Bimstein Anfang
wobei Rd. _ der Reflexionswert der ursprünglichen, mit
Zahnstein bedeckten Oberfläche, Rd der Reflexionswert
der Oberfläche nach 3000maligem Hin- und Herbürsten und
RdR. . . der Reflexionswert der Oberfläche nach Entfernung des restlichen Zahnsteins durch Bimstein bedeuten.
RdR. . . der Reflexionswert der Oberfläche nach Entfernung des restlichen Zahnsteins durch Bimstein bedeuten.
Ferner wurde gefunden, daß fluorhaltige Verbindungen, beispielsweise
Monofluorphosphat, in Reishülsen enthaltenden Zahnpflegemittelformulierungen mindestens 9 Wochen bei 48,9
stabil sind. Die Ergebnisse von Halterungstests mit einem Reishülsen und Monofluorphosphat (MFP) enthaltenden Zahnpflegemittel
sind in der folgenden Tabelle 1 zusammengestellt, wobei die Fluorlöslichkeit bestimmt wurde.
Zeit | Temp. | Tabelle 1 | |
Anfangswort | Gesamtes Fluor |
||
20 | 2 Wochen | 43,3°C 48,9 C |
0,092 |
3 Wochen | 43,3°C 48,9°C |
0,096 | |
6 Wochen | 43,3^C 48,9 C |
0,092 0,091 |
|
9 Wochen | 13,3°C 48.9C |
0,087 0,084 |
|
25 | 0,075 0,069 |
||
37
sr-Ionen lösliches !ppm) MFP
0,088
156
0,080
246 | 0,067 |
219 | 0,069 |
359 | 0,051 |
398 | 0,044 |
372 | 0,038 |
417 | 0,027 |
Diese Ergebnisse zeigen eine ausgezeichnete Stabilität der
Fluorverbindungen, die weit über der in den bekannten stabilen
Zahnpflegemitteln liegt, bei denen die Stabilitätswerte schon
nach 3 Wochen in der Regel bei 0,060 liegen, während der Stabilitätswert
der erfindungsgemäßen, gemahlene Reishülsen enthaltenden Zahnpflegemittel diesen Wert sogar nach 9 Wochen Lagerung
noch überschreitet.
Fluorhaltige Verbindungen sind ein wahlweise bevorzugter Bestandteil
des erfindungsgemäßen Zahnpflegemittels mit einem
Gehalt von gemahlenen Reishülsen, weil sie eine wohltuende Wirkung in bezug auf die Pflege und Hygiene der Mundhöhle haben,
z.B. durch Verringerung der Zahnschrnelzlöslichkeit in Säure, und die Zähne gegen Karies schützt. Beispiele für solche Fluorverbindungen
sind Natriumfluorid, Zinn-(II)-fluorid, Kaliumfluorid,
Kalium-zinn-(II)-fluorid (SnFpKF), Natriumhexafluorstannat,
Zinn-(II)-chlorfluorid , Natriumfluorzirkonat und Natriummonofluorphosphat.
Diese Produkte, die in Wasser dissoziieren oder Fluorionen freisetzen, können vorteilhaft in einer wirksamen,
jedoch nicht toxischen Menge anwesend sein, üblicherweise in einer Menge zwischen etwa 0,01 bis 1 Gew.%, bezogen auf den
wasserlöslichen Fluorgehalt.
Reishülsen enthaltende Zahnpflegemittel, die eine Fluorverbindung
enthalten, haben sich auch als nicht korrodierend erwie-
sen..Eine unbeschichtete Zahnpastatube aus Aluminium mit dem
erfindungsgemäßen, Reishülsen enthaltenden Zahnpflegemittei wur
de nach 9 Wochen Lagerung bei 48,9 C aufgeschnitten und geprüft. Es konnten keine Verätzungen oder Verfärbungen beobachtet
werden.
Es wurde ferner gefunden, daß die Antikarieswirkung des erfindungsgemäßen,
Reishülsen enthaltenden Zahnpflegemittels nach 2weimonatiger Lagerung bei Zimmertemperatur in Suspensionsform
-IO immer noch vorhanden war, wie durch Speichel-Glykose-Versuche
mit 1 ml Testlösungen unter Verwendung von 3 ml Speichel und 0,5 ml einer 10 %igen Glukoselösung ermittelt werden konnte.
Wenn die gemahlenen Reishülsen als alleiniges Reibmittel -J5 in den erfindungsgemäßen Zahnpflegemitteln eingesetzt werden,
dann liegt ihre Menge im Bereich von etwa 18 bis 40 Gew.%, vorzugsweise bei 36 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Zahnpflegemittels, wobei eine Zahnpasta von guter
Konsistenz erhalten wird. Es können jedoch auch andere konventionelle Zahnreibmittel teilweise die gemahlenen Reishülsen
ersetzen, und zwar in Mengen von weniger als 50 %, bezogen auf den Gesamtreibrnitte lgehalt. Der Gesamtgehalt an
Reibmitteln beträgt weniger als 50 Gew.%, er überschreitet vorzugsweise nicht 40 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Zahnpflegemittels.
- 15 -
Geeignete konventionelle Zahnreibmittel haben eine Mohs-Härte
von weniger als 6 und einen Teilchendurchmesser von etwa 2 bis 40 .um; solche Reibmittel sind hydratisiertes
Aluminiumoxid, wasserfreies Dicalciumphosphat, Calcium-
pyrophosphat, unlösliches Natriummetaphosphat, Dicalcium-5
phosphat-Dihydrat und Calciumcarbonat sowie Siliciumdioxid-Xerogele
mit der bekannten hohen Dichte oder mit mittlerer Dichte (z.B. solche, die unter den Handelsnamen Syloid 63,
Syloid 72 oder Syloid 74 erhältlich sind), Alkalimetalloder Erdalkalimetallalumosilikate (beispielsweise solche
mit einem Brechungsindex von etwa 1,44 bis 1,47 und einem Gehalt von etwa 70 % Siliciumdioxid, bis zu etwa 10 % Aluminiumoxid,
bis zu etwa 20 Gew.% Feuchtigkeit und bis zu etwa 10 Gew.% Natriumoxid, wobei der FeuchtigkeiLsgehalt
vorzugsweise bei etwa 10 bis 20 Gew.% liegt, bestimmt durch
den Gewichtsverlust bei 10000C, und wobei der Natriumoxidgehalt
in der Regel bei etwa 5 bis 10 Gew.% liegt), cC -Alu-=
miniumoxid (wie beispielsweise in US-PS 3 003 919 beschrieben) und synthetische Harze (wie z.B. in GB-PS 995 351 beschrieben
) .
Zur Herstellung von Zahnpasten oder Zahncremes werden die gemahlenen Reishülsen und die anderen Zahnreibmittel in
einem für Zahnpflegemittel geeigneten Trägermaterial dispergiert,
wobei das Trägermaterial vorzugsweise eine Flüssig-
- 16 -
keit wie Wasser und/oder ein Feuchthaltemittel wie Glycerin,
Sorbit, Propylenglykol oder Polyethylenglykol 400 oder
600 sowie geeignete Mischungen davon enthält. In der Regel
ist es vorteilhaft, eine Mischung aus Wasser und einem oder
zwei Feuchthaltemittel einzusetzen. Der Gesamtflüssigkeitsgehalt
liegt im allgemeinen gut über 20 Gew.%, bezogen auf das Trägermaterial (Sorbit, das üblicherweise im Gemisch
mit Wasser vorliegt, ist eine für diesen Zweck geeignete Flüssigkeit). Bevorzugte Feuchthaltemittel sind Glycerin
-\0 und Polyethylenglykol. In der Regel enthält das Trägermaterial
etwa 10 bis 80 Gew.% Glycerin oder andere Feuchthaltemittel und etwa 5 bis 80 Gew.% Wasser.
Das Trägermaterial enthält in der Regel auch ein Dickungsmittel oder ein gelbildendes Mittel, beispielsweise natürliche
oder synthetische Gummen oder gummiähnliche Materialien, z.B. Irisches Moos, Tragantgummi, Alkalimetallcarboxymethylzellulose
und Hydroxymethylcarboxyethylzellulose, Polyvinylpyrrolidon, Stärke, Xanthan, wasserlösliche hydrophile
kolloidale Carboxyvinylpolymere wie diejenigen, die unter den Handelsnamen Carbopol 934 und 940 erhältlich
sind, Hydroxyethylzellulose, Indisches Gummi, Akaziengummi,
Agar-Agar, Johannisbrotbohnengummi, Laponite CP oder SP,
bei denen es sich um synthetische anorganische komplexe Silikat-Tone handelt (vertrieben durch die Firma Laporte
- 17 -
Industries, Ltd.) sowie Pektin oder anorganische Dickungsmittel
wie kolloidales Siliciumdioxid, beispielsweise synthetisches feinverteiltes Siliciumdioxid, wie die unter
den Handelsnamen Cab-O-Sil M5, Syloid 244, Syloid 266 und
Aerosil D200 erhältlichen Produkte. Der feste Anteil
5
(Dickungsmittel) des Trägermaterials liegt in der Regel
in einer Menge bis zu etwa 11 Gew.% und von mindestens etwa 0,5 Gew.%, bezogen auf die Zahnpasta, vor.
Die Zahnpasta kann auch ein oberflächenaktives Mittel ent-O
halten, beispielsweise, um eine prophylaktische Wirkung
zu erzielen, um die Bildung einer gründlichen und vollständigen Dispersion der vorliegenden Zusammensetzungen in der
Mundhöhle zu unterstützen und um diese Zusammensetzungen
kosmetisch aktraktiver zu machen. Das organische oberflä-5
chenaktive Material kann anionisch, nichtionisch, ampholytisch oder kationisch sein; bevorzugt wird als oberflächenaktives
Mittel ein Reinigungsmittel angewandt, das der Zusammensetzung reinigende und schäumende Eigenschaften verleiht.
Geeignete Detergenzien sind wasserlösliche Salze
höherer Fettsäuremonoglycerid-monosulfate, beispielsweise
das Natriumsalz des monosulfatierten Monoglycerids von hydrierten
Kokosölfettsäuren, höhere Alkylsulfate, z.B. Natriumlaurylsulfat,
Alkylarylsulfonate, z.B. Natriumdodecylbenzolsulfonat,
höhere Alkylsulfoacetate, höhere Fettsäure-
ester von 1,2 -Hydroxypropansulfonate η und die im wesentlichen
gesättigten höheren aliphatischen Acylamide von niederen aliphatischen Aminocarbonsäureverbindungen, z.B.
diejenigen mit 12 bis 16 C-Atomen in den Fettsäure-, Alkyl-
oder Acylgruppen, u.dgl. Beispiele für die letztgenannten
Amide sind N-Laurylsarcosin sowie die Natrium- Kalium- und
Ethanolaminsalze von N-Lauroyl-, N-Myristoyl- oder N-Palmitoylsarcosin,
wobei diese Verbindungen im wesentlichen frei von Seife oder ähnlichen höheren Fettsäureprodukten
sein sollte, die dazu neigen, die Wirkung dieser Verbindungen erheblich zu reduzieren.
Weitere besonders geeignete oberflächenaktive Substanzen
sind nicht ionische Mittel wie Kondensationsprodukte von Sorbitanmonostearat mit ungefähr 60 Molen Ethylenoxid, Kondensationsprodukte
von Ethylenoxid mit Propylenoxidkondensationsprodukten
des Propylenglykols (sogenannte "Pluronics") und amphotere Mittel wie quaternisierte
Imidazolderi vate, die unter dem Handelsriamen "Miranol" erhältlich
sind, z.B. Miranol C„M. Ferner können auch kationische oberflächenaktive keimtötende und antibakterielle
Verbindungen eingesetzt werden, wie beispielsweise Di-isobutylphenoxyethoxyethyl-dimethyl-benzylammoni
urnehIo rid, Benzyldimethylstearylammoniumchlorid, tertiäre Amine mit
einer höheren Alkylgruppe mit 12 bis 18 C-Atomen und ZWei
(Poly)oxyethylengruppen, die an den Stickstoff gebunden
sind (in der Regel mit einem Gesamtgehalt von etwa 2 bis Ethenoxygruppen pro Molekül) sowie deren Salze mit Säuren,
fenner Verbindungen der Formel
(CH2CH2O)2H
2CH2O)2
R N-CH2CH2CH2N
in der R eine Alkylgruppe mit etwa 12 bis 18 C-Atomen bedeutet
und x, y und ζ insgesamt 3 oder größer sind, sowie deren Salze mit organischen Säuren. Vorzugsweise beträgt
der Gesamtgehalt an Tensiden etwa 0,5 bis 5 Gew.%, beson-'^
ders bevorzugt etwa 1 bis 3 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Zahnpflegemittels.
In die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel können auch verschiedene
andere Materialien eingearbeitet werden. Beispie-Ie
hierfür sind färbende oder weißmachende Mittel, Konservierungsmittel, Silicone, Chlorophyllverbindungen, stickstoffhaltige
Materialien, beispielsweise Harnstoff, Diammoniumphosphat
und deren Mischungen, sowie weitere Bestandteile. Jeder dieser Hilfs&toffe kann in bekannter Weise
"** in die erfindungsgemäßen Zahnpasten eingearbeitet werden,
und zwar in Mengen bis zu etwa 5 %.
- 20 -
Zur Formulierung eines Aromas für die erfindungsgemäßen
Zahnpflegemittel können geeignete aromatisierende oder
süßmachende, speichelfördernde Produkte eingesetzt werden.
Beispiele für geeignete Aromabestandteile sind aromatisierende
Öle, z.B. Spermintöl, Pfefferminzöl, Wintergrünöl,
Sassafrasöl, GewUrznelkenöl, Salbeiöl, Eukalyptusöl, Majoranöl,
Zirntöl, Zitronenöl und Orangenöl sowie Methylsalicylat. Geeignete Süßungsmittel umfassen Rohrzucker, Lakto-
-10 se, Maltose, Sorbit, Natriumcyklamat und Saccharin. Die
Aroma- und Süßungsmittel können zusammen etwa 0,01 bis 5 % oder mehr, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung, ausmachen.
-) 5 Das erfindungsgemäße Zahnpflegemittel kann durch geeignetes
Mischen der Bestandteile hergestellt werden. Beispielsweise kann eine erfindungsgemäße Zahnpasta hergestellt werden,
indem ein gelbildendes Mittel, z.B. Natriumcarboxymethylzellulose oder Carbopol 934, sow.ie, falls gewünscht, ein
Konservierungsmittel, z.B. Natriumbenzoat, in einem Feuchthaltemittel,
z.B. Glyzerin, dispergiert werden. Wasser kann ebenfalls vorhanden sein. Anschließend können zusätzliches
Feuchthaltemittel und Wasser mit der Dispersion vermischt und zu einer homogenen Paste, einem Gel oder einer Creme
verarbeitet werden. Zahnreibmittel, oberflächenaktive Mit-
- 21 -
tel und Aromastoffe werden anschließend zugefügt. Die Zahnpasta
wird schließlich vollständig entlüftet (z.B. im Vakuum) und in Tuben eingefüllt. Die Formulierung kann während
des Mischens oder nach dem Mischen entlüftet werden. Insbesondere
wird das Reibmittel langsam zugeset/t und gut in
der Paste, in dem Gel oder in der Creme gemischt, bis das
Reibmittel benetzt und schaumig ist. Trockene Taschen aus Reibmittel sollten vermieden werden.
Vorzugsweise beträgt die Menge an den hauptsächlichen wasserunlöslichen
Aromaölen über 0,5 % und unter 2 %. Stark aromatisierte Zahnpasten enthalten über 1 % solcher aromatisierenden
Öle, z.B. 1,2 bis 1,5 %.
per pH-Wert der erfindungsgemäßen 7'ahnpf legemittel liegt
im allgemeinen im Bereich von etwa 5 bis 8.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele weiter erläutert. Alle Mengenangaben beziehen sich auf das Ge
wicht, falls nichts anderes angegeben wird.
- 22 -
Bestandteile %
Glycerin 20,0
Natriumsalz der Carboxymethylcellulose 1,0
Natriumbenzoat 0,5
Saccharin-Natrium 0,2
gemahlene Reishülsen (die Teilchen
gehen durch ein Sieb mit 0,044 mm
lichter Maschenweite) 31,6
Natriumlaurylsulfat 1,5
Aroma ' 1,0
destilliertes Wasser 44,2
Es wurde eine Vormischung aus Carboxymethylzellulose,
Saccharin und Benzoat, dispergiert in Glycerin, hergestellt. Wasser wurde zu der Vormischung zugefügt und mit
hoher Gc schwindigkeit etwa 20 Minuten lang gründlich gerührt,
bis sich ein gutes Wirbelgel bildete. Dann wurde das Reibmittel langsam zu dem Gel zugefügt und gut gemischt,
bis das Reibmittel benetzt und schaumig war. Diese Mischung wurde in einem Ross-Mischer unter Vakuum mit geringer Geschwindigkeit
2 Minuten lang und mit erhöhter Geschwindigkeit
weitere 20 Minuten lang gemischt. Anschließend wurde die Mischgeschwindigkeit vermindert und das Vakuum aufgehoben
und dann Natrium]aury!sulfat und das Aroma mit der
übrigen Formulierung wiederum im Ross-Mischer bei hoher
Geschwindigkeit und unter Vakuum 10 Minuten lang vermischt. Es wurde ein Zahnpflegemittel mit guter Konsistenz erhalten.
Diese Zahnpasta besaß einen SR-Wert von 32 %, sie besaß damit eine bessere zahnsteinentfernende Wirkung als
5
eine im Handel erhältlich Zahnpasta mit einem Gehalt von % einer Mischung aus hydratisiertem Aluminiumoxid, hydratisiertem
Siliumdioxid und Dicalciumphosphat als Zahnreibmittel, die nur einen SR-Wert von 22 % erreichte.
Bestandteile %
Glycerin 15,6
Natriumsalz der Carboxymethylcellulose 0,78 5
Natriumbenzoat 0,35
Saccharin-Natrium 0,14
destilliertes Wasser 45,86
gemahlene Reishülsen (die Teilchen
gehen durch ein Sieb mit 0,044 mm
lichter N'aschenwei te ) 35,5
Natriumlaurylsulfat 1,06
Aroma 0,71
Diese Formulierung wurde in der in Beispiel 1 beschriebenen
Weise hergestellt. Das erhaltene Produkt ergab eine sehr gute Zahnpastenkonsistenz, obwohl weniger als 50 % Zahnreibmittel
eingesetzt wurden. Der pH-Wert einer 5 %igen wassrigen
Aufschlämmung dieser Zahnpasta betrug 6,23.
BestandteiIe
%
Glycerin 21,15
Natriumsalz der Carboxymethylcellulose 0,96
Natriumbenzoat 0,48
Saccharin-Natrium 0,19
TiO2 0,38
destilliertes Wasser 35,34
gemahlene Reishülsen (die Teilchen
gehen durch ein Sieb mit
0,044 mm lichter Maschenweite) 21,5
Dicalciumphosphat 17,6
Natriumlaurylsulfat 1,44
Aroma 0,96
Diese Zahnpasta wurde in der gleichen Weise hergestellt, wie in [Beispiel 1 beschrieben. Man erhielt ein hellergefärbtes
Produkt von guter Zahnpastenkonsistenz.
25
25
- 25 -
Bestandteile %
Polyethylenglykol 600 55,10
destilliertes Wasser 13,00
Natriumbenzoat 0,5
Saccharin-Natrium 0,2
gemahlene Reishülsen (die Teilchen
gehen durch ein Sieb mit 0,044 mm lichter
Maschenweite) · 18,0
Syloid 244 Λ ) 10,70
Natriumlaurylsulfat 1,5
Aroma 1,0
Silica-Gel niedriger Dichte mit Teilchen von etwa 4.um
durchschnittlicher Teilchengröße.
Diese Zahnpasta wurde entsprechend dem Verfahren des Beispiels 1 hergestellt. Der pH-Wert einer 5 %igen wässrigen
Aufschlämmung der Zahnpasta betrug 5,94. Das Produkt hatte
eine sehr gute Konsistenz, war aber dunkelbraun gefärbt.
Beispiel 5 Beispiel 1 wurde wiederholt mit dem Unterschied, daß 0,76%
Natriummonofluorphosphat zu der Zusammensetzung zugefügt
und der Wassergehalt auf 43,4 Gew.% verringert wurde. Das
Monofluorphosphat wurde vor der Zugabe des Wassers und der
Bildug eines Gels in der Carboxymethylcellulose löslich
gemacht.
Das erhaltene fluorhaltige Zahnpflegemittel besaß eine gute
5
Konsistenz und eine ausgezeichnete Reinigungswirkung sowie eine hervorragende Zahnstein entfernende Wirkung.
Anstelle der Carboxymethylzellulose oder des Syloids in
den vorstehenden Beispielen können andere Dickungsmittel 10
oder gelbildende Mittel wie Hydroxyethylzellulose u.dgl. eingesetzt werden. In ähnlicher Weise können auch andere
konventionelle Zahnreibmittel das Pica]ciumphosphat ersetzen,
beispielsweise Calciumpyrophosphat, unlösliches
Natriummetaphosphat u.dgl. Ebenso kann Natriumlaurylsulfat
5
durch andere geeignete Tenside, z. B. Natriumdodecylbenzolsulfonat,
N-Lauroylsarcosin, ethoxyliertes Sorbitanmonostearat
usw., ersetzt werden. Andere fluorhaltige Verbindungen können das Monofluorphosphat ersetzen, beispielsweise Natriumfluorid,
Kaiiumfluorid, Zinn-(II)-f1uorid u.dgl.
Sämtliche Zahnpflegemittel mit einem Gehalt an gemahlenen
Reishülsen mit einer Teilchengröße, das die Teilchen durch ein Sieb mit 0,044 mm lichter Maschenweite hindurchgehen,
besaßen eine ausgezeichnete reinigende und Zahnstein entfer- ?5
- 27 -
nende Wirkung, waren in Gegenwart einer fluorhaltigen Verbindung
stabil und nicht korrodierend. Diese Zahnpflegemittel enthielten weniger als 40 % Zahnreibmittel, wovon die
gemahlenen Reishülsen mehr als die Hälfte der Reibmittel
menge ausmachte; dennoch zeigten diese Zahnpflegemittel
die gleiche gute Konsistenz wie bekannte Zahnpflegemittel mit einem Geamtgehalt von 50 % Reibmittel.
sy/do 10
Claims (10)
1. Zahnpflegemittel, gekennzeichnet durch einen Gehalt
an gemahlenen Reishülsenteilchen, die durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,074 mm hindurchgehen,
als dem wesentlichen Zahnreibmittel, wobei die
Gesamtmenge an eingesetztem Reibmittel weniger als etwa 40 Gew.% der Zusammensetzung beträgt.
2. Zahnpflpgemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß es gemahlene Reishülsenteilchen enthält, die durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,044
mm hindurchgehen.
ρ _
3. Zahnpflegemitte1 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß es außerdem ein Zahnreibmittel mit einer Teilchengröße von etwa 2 bis 40 .um und einer Mohsschen
Härte von weniger als etwa 6 in einer Menge enthält, die geringer als die Menge an gemahlenen Reishülsen ist
und weniger als 15 % des gesamten Reibmittelgehaltes ausmacht.
4. Zahnpflegemittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das zusätzliche Reibmittel Dicalciumphosphat ist.
5. Zahnpflegemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß es eine fluorhaltige Verbindung enthält.
6. Zahnpflegemittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die fluorhaltige Verbindung ein Monofluorphosp h a t ist.
7. Zahnpflegemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die gemahlenen Reishülben als alleiniges Zahnreibmittel
in einer Menge von etwa 18 bis 40 Gew.%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung, vorliegen.
8. Zahnpflegemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß es etwa 0,5 bis 11 Gew.% eines gelbildenden Mittels enthält.
9. Zahnpflegemittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das gelbildende Mittel eine Alkalimetallcarboxymethylzellulöse
ist.
10. Zahnpflegemittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß es 0,05 bis 5 Gew.% eines oberflächenaktiven
Mittels enthält.
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