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DE3221985A1 - Verfahren und vorrichtung zum bekaempfen von schadorganismen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum bekaempfen von schadorganismen

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DE3221985A1
DE3221985A1 DE19823221985 DE3221985A DE3221985A1 DE 3221985 A1 DE3221985 A1 DE 3221985A1 DE 19823221985 DE19823221985 DE 19823221985 DE 3221985 A DE3221985 A DE 3221985A DE 3221985 A1 DE3221985 A1 DE 3221985A1
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walls
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Description

Adalbert Schreiber, 3570 Stadtallendorf 1
Verfahren und Vorrichtung zum Bekämpfen von Schadorganismen
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bekämpfen von Schadorganismen, namentlich Schaben (Blattariae)-, unter Anwendung von Insektiziden.
Für die Bekämpfung von kriechenden Kaltblütlern und anderen tierischen Schädlingen, Lästlingen sowie Krankheitsüberträgern gibt es erprobte Methoden und Mittel, wozu vor allem die Anwendung von Insektiziden gehört. Diese können aber nicht überall problemlos eingesetzt, werden, da es sich immer um Giftstoffe handelt, mit denen gemäß gesetzlichen Regelungen unter anderem oberirdische Gewässer sowie Grundwasser, aber auch Pflanzen, Vorräte, Lebens-,und Futtermittel sowie Haustiere, die zu Lebensmitteln bestimmt sind, nicht kontaminiert werden dürfen. Andererseits finden Schadorganismen gerade in Bereichen der Vorrats-, Lebens--und Futtermittellagerung, des Lebensmittelvertriebes. und der -Verarbeitung sowie in Tierhaltungsbetrieben, aber auch im Wohnbereich .und anderen Räumen optimale Lebensmögliehkelten, vor allem Versteckplätze, Nahrung und das erforderliche Klima.
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Daher sind die verschiedensten Betriebe vor die Aufgabe einer rationellen, schnellen und gründlichen Bekämpfung gestellt, die gleichzeitig entsprechend den rechtlichen Regelungen hygienischen Einschränkungen unterliegen kann. So ist es in vielen Räumen - vom Laboratorium bis zum Altenheim, von technischen Anlagen bis zu Küchen und Kantinen - schwierig, gefährlich oder gar unzulässig, Insektizide zu versprühen, zu vernebeln oder zu verstäuben, weil sich dabei eine Kontamination der Umwelt (Mensch, Tier und Pflanzen) nicht immer vermeiden bzw. in Grenzen halten läßt. Außerdem ist die Wirksamkeit dieser Mittel über die Raumluft trotz erhöhter Kontaminationsgefahr keineswegs optimal.
Für solche Bereiche eignen sich stattdessen insektizidhaltige Lacke, die insbesondere in Form flächiger Streifen aufgebracht v/erden, beispielsweise an Fußbodenleisten, Macchinensockeln, um Rohrleitungen herum usw., das heißt überall dort, wo sich die tierischen Schädlinge bevorzugt aufhalten oder umherbewegen. Obwohl damit bereits gute Erfolge in der Bekämpfung von kriechenden Lästlingen und Schädlingen erreicht werden, ist auch das in manchen Fällen noch unzureichend, z.B. wo ein Schabenbefall an feuchtwarmen Plätzen vernichtet bzw. ihm dauerhaft vorgebeugt werden soll, etwa in Viehställen oder anderen Tierhaltungen und in lebensmittelherstellenden Betrieben wie Molkereien und Fleischfabriken, ferner in Großküchen, Bierbrauereier Krankenhäusern usw. Dann genügt nämlich eine Eindämmung nicht; Ködergifte können unter derartigen Bedingungen rasch verderben; Atemgifte und Flächenspritzungen würden stark zur Kontamination beitragen.
Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, auf einfache und wirtschaftliche Weise eine wesentliche Verbesserung der Bekämpfung von Schadorganismen, namentlich kriechenden Kaltblütlern und anderen tierischen Schädlingen, Lästlingen sowie Krankheitsüberträgern mittels Insektiziden herbeizuführen. Vor allem soll
deren Anwendung ohne große Mühe so vor sich gehen können, daß unter weitestgehendera Ausschluß von Kontaminationsgefahren eine anhaltende Wirksamkeit gewährleistet bleibt.
Der Grundgedanke des erfindungsgernäßen Verfahrens ist in Anspruch 1 gekennzeichnet. Ausgestaltungen des Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 6. Das Prinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im kennzeichnenden Teil von Anspruch 7 angegeben.
Wesentliche Vorteile der Erfindung beruhen darauf, daß künstliche Verstecke eingerichtet werden, um die lichtscheuen Schadorganismen anzulocken und während langer Zeiten des Tages, z.B. rund 18 Stunden hindurch, an warmfeuchten und daher für die Schadorganismen angenehmen Ruheplätzen durch gezielte Anwendung von insektizidhaltigem Lack zu kontaminieren. Diese Verstecke können nach Bedarf zur vorbeugenden oder akuten Bekämpfung vorgesehen werden, d.h. man richtet sie kurz- oder langfristig, aber dauerhaft ein oder man legt sie beweglich an, so daß fallweise und/oder auswechselbar ein gezieltes Anlocken und Kontaminieren an nahezu beliebiger Örtlichkeit bewirkt werden kann. In den erfindungsgemäß ausgerüsteten, vorzugsweise vertikal bzw. steil orientierten und dunklen'Versteckplätzen findet dabei eine intensive Berührung der Schadorganismen mit dem Kontaktinsektizid statt, hauptsächlich durch thigmotaktisehen Körperkontakt vor allem über die Füße mit der Lackbeschichtung an Vorsatzwand, Platte, Rohr o.dgl. Erfindungsgemäß ist zumindest die wandbenachbarte Fläche mit insektizidhaltigem Lack beschichtet, während die Außen- bzw. Vorderfläche bevorzugt dann unbehandelt bleibt, wenn andere, nicht zu bekämpfende Organismen - z.B. Menschen oder Haustiere - mit ihr in Berührung kommen können. Zudem verschmutzen bei dieser Anordnung die Wirkstoffbeläge nicht schnell.
Für die Vorrichtung, deren Weiterbildungen Gegenstand der Unteransprüche 8 bis 16 sind, ist es besonders vorteilhaft, daß eine Vorarbeit möglich ist, die ein Anbringen des Lacks an Ort und Stelle (sog. Spot-Behandlung) nicht erforderlich macht. Vielmehr können anderswo lackierte Insektizidträger, von denen das Lack-LÖsungsmittel längst abgedampft ist, mit der fast geruchlosen Wirkstoffbeschichtung an die Behandlungsstelle verbracht und dort montiert werden. Indem vorzugsweise zumindest die Rückseite von Platten, Vorsatzwänden u.dgl. lackbeschichtet wird, ist auch eine vorbeugende oder variable Bekämpfung kriechender Insekten möglich, z.B. - bei entsprechend geringem Wandabstand - durch die Außenwand fahrbarer Geräte oder die Rückwand von Möbeln. Man benutzt zweckmäßig einen anwendungsfertigen Klarlack, dessen Lösungsmittelgemisch extrem rasche Trocknung sicherstellt, der nicht zum Vergilben neigt, auch nach Säuberung praktisch keine Wirkungsminderung erfährt und überdies auf die Ootheken-Entwicklung wirkt, da solche "Ei-Pakete" im Inneren des Schabenkörpers durch den über die Gliedmaßen bzw. Antennen aufgenommenen Wirkstoff geschädigt wird.
Vifeitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Darin zeigen:
eine Teil-Seltenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
einen stark vergrößerten Ausschnitt aus einer Querschnitts-Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
eine Teil-Schnittansicht einer abgewandelten Ausführung s f ο r m,
eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
eine Teil-Vorderansicht der Vorrichtung von Fig. 4 und
eine perspektivische Ansicht einer fahrbaren Vorrichtung nach der Erfindung.
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Die in Fig. 1 veranschaulichte, insgesamt mit. in br-^iohno to Vorrichtung ist an einer festen Wand 12 mittels Aufnahmen 1<'i angebracht. Diese haltern eine Vorsatzwand 16, deren eine Fläche 18 mit einer Beschichtung 20 versehen ist. Löcher ??, Schrauben 24 und Dübel 26 gewährleisten die Befestigung an den Aufnahmen 14 und dieser selbst. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind die Aufnahmen 14 von Bolzen gebildet, deren eines Ende ein Holzschraubengewinde trägt und in die Dübel 26 eingezogen ist, während das andere Ende ein Metallschrauben-Innengewinde aufweist und daher den Gewindeschaft der Schrauben1 24 aufnehmen kann, welche die Löcher 22 der Vorsatzwand 16 durchsetzen. Letztere ist bei dieser Ausführungsform verhältnismäßig dünn ausgebildet; sie kann im einfachsten Falle aus einem Blech bestehen, dessen Rückseite, die Fläche 18, mit einem insektizid-"häTtigeh'Lack (20) beschichtet ist. Der Abstand ä zwischen der festen Wand 12 und der Beschichtung 20 liegt bevorzugt im Bereich zwischen 1,6 mm und 4,0 mm; er kann zum Bekämpfen der Amerikanischen Schabe bis zu 6 mm betragen.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 finden dickere Platten oder Vorsatzwände 16 Verwendung,, die von etwas anders gestalteten Aufnahmen 14 gehaltert sind. Letztere können angespitzte Flacheisen sein, die zwei punktgeschweißte U-Hakendrähte tragen. Man erkennt, daß in diesem Falle Befestigungslöcher und -schrauben entbehrlich sind und daß die Platten bzw. Vorsatzwände 16 in derartige Aufnahmen 14 einfach eingeschoben werden können.
Dies gilt.auch für die Ausführungsform von Fig. 3, wobei die Aufnahmen 14 jeweils eine Rille aufweisen, in welche der Insektizidträger eingesetzt werden kann. Er hat in dem hier gezeichneten Beispiel die.Form eines Rohres 28, das im Abstand a vor einer festen Wand 12 angeordnet ist. Diese weist eine zusätzliche Lackschicht 30 auf, während das Rohr 28 an der wandbenachbarten Fläche 18 eine Lackbeschichtung 20 trägt. Der Abstand a ist wiederum so gewählt, daß die Schaben, die den warmfeuchten Bereich der Vorrichtung 10 aufsuchen, vor allem mit den Füßen zwangsläufig über eine der Beschichtungen 20, 30 laufen oder darauf ruhen.
Die in Fig. 4 veranschaulichte Vorrichtung 10 ist an einer festen Wand 12 verschraubt. Unter Abstützung an Abstandshülsen 32 durchsetzen Befestigungsschrauben 24 eine Vorsatz-Platte 16, beispielsweise eine Asbestfaserplatte. Dahinter, d.h. zwischen der festen Wand 12 und der Vorsatzplatte 16, ist ein lackförmig beschichteter Einschub 34 angeordnet. Wie insbesondere die Teil-Vorderansicht gemäß Fig. 5 erkennen läßt, hat der Einschub 34 oben seitliche Ansätze 36, die auf den oberen Abstandshülsen 32 zur Auflage kommen. Unten ruht der Einschub bzw. die Platte 34, die beidseitig mit Beschichtungen 20, 20' versehen ist, auf den unteren Abstandshülsen der Schraubbefestigung. Unter dem ganzen ist eine Auffangrinne 40 mit Schrauben 38 lösbar angebracht, gegebenenfalls an fest montierten Schrauben mit Schlüsselloch-Aufhängung, um kontaminierte Insekten abzufangen und zu entfernen.
Wichtig ist die Einstellung des Abstandes a,. wofür Material-Stücke vorgegebener Dicke dienen können, aber auch fest in die Platte 34 eingelassene Stifte, die um das Maß a überstehen.
Eine entsprechende Anordnung von Anschlagstiften 46 ist in einer Schichtplatte 44 der Vorrichtung 50 gemäß Fig. 6 schematisd) angedeutet. Hier ist an eine feste Wand 12 die bewegliche Vorrichtung 50 angestellt, die mit vorzugsweise feststellbaren Rollen 48 auf dem Boden 42 des Raumes steht. An einer zumindest vorderseitig unbeschichteten Vorsatzplatte 16 ist mit Abstand a hinten die Schichtplatte 44 mittels Schrauben 24 befestigt, derei verlängerter Schaft die Anschlagstifte 46 bilden kann. Die Platti 44 1st bevorzugt beidseitig beschichtet, und die Rückwand ist wiederum im Abstand a zur festen Wand 12 angeordnet. Man erkennt, daß eine solche Vorrichtung 50 sich an nahezu beliebiger örtlichkeit einsetzen läßt. Man kann das Gerät mit einer (nicht dargestellten) Heizplatte ausstatten, die vorzugsweise thermostatgesteuert 1st und insbesondere zur festen Wand 12 hin eine Warmzone schafft, wobei die Temperatur so gewählt wird, daß die zu bekämpfenden Schadorganismen von diesem Bereich angezogen werden.
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- 11 -
Zu gleichem Zweck sieht die Erfindung vor, Möbel wie Kästen, Schränke usw. rückseitig für die Anbringung wenigstens einor insektizidlackhaltigen Schichtfläche vorzusehen, beispielt^M r.r mit einem Falz für eine Einschub-Rückwand o.dgl. Vorzugsweise sind auch in diesem Falle Mittel für eine gleichmäßige Einstellung des V/andab stand es a anzubringen bzw. vorhanden.
Für die Beschichtungen 20, 30, 44 eignet ,sich insbesondere ein rasch trocknender Klarlack, der schon nach 20 bis 30 min bei Zimmertemperatur zu einem auf dem Untergrund gut haftenden, harten Lackfilm führt und darm höchstens noch Spuren der ursprünglich darin enthaltenen Lösungsmittel abgibt. Er ist Sprühmitteln aller Art darin überlegen, daß keine Kontaminationsgefahr für Lebensmittel, Tier und Pflanzen gegeben ist, weil das Schädlingsbekämpfungsmittel eben nicht über die Raumluft abgegeben wird. Als insektizide Wirkstoffe eignen sich vorzugsweise organische Phosphorsäureester und synthetische Pyrethroide, z.B. Chlorpyrifos, Propetamphos, Permethrin, Deltametrin u.a., wobei sich Chlorpyrifos - ein Diäthyltrichlorpyridylmonothiophosphat - als besonders wirksam erweist. Die Insektizidträger 16, 28, 44 bestehen bevorzugt aus chemich beständigen "Werkstoffen wie Hart-PVC, Polyurethan u.dgl.
Als praktisches Einsatzbeispiel sei die Bekämpfung eines Schabenbefalls in einem modernen Schweinemaststall angegeben, der dank wärmeisolierender Maßnahmen für das Ungeziefer recht anziehend war. Durch Befestigung von rückseitig mit Insektizidlack beschichteten Eternit-Tragwänden für ebenfalls lackbeschichtete Hart-PVC-Vorsatzplatten mit einem mittleren Wandabstand a = 3,0 mm konnte ein von einer nahe gelegenen Mülldeponie eingeschleppter Schabenbefall in kürzester Zeit restlos getilgt werden.
In den Rahmen der Erfindung fallen zahlreiche Abwandlungen. So sind Gestalt und Abmessungen des Insektizidträgers den örtlichen Gegebenheiten bequem anzupassen. Die Erfindung sieht
insbesondere auch bewegliche Geräte vor, z.B. in Form von stell- oder rollbaren Apparaten, die erwünschtenfalls haushaltsmäßig gestaltet und zusätzlich für andere Funktionen eingerichtet und/oder mit Dekorationselementen versehen sein können. Auch das benutzte Material kann sich nach den örtlichen Erfordernissen richten. Wesentlich ist, daß den Schadorganismen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein warmfeuchter oder doch wenigstens warmer Unterschlupf in solcher Enge geboten wird, daß zwangsläufig Kriechkontakt mit einer Insektizidbeschichtung stattfindet, bevorzugt an einer für MaEch und Haustier nicht direkt zugänglichen Fläche. Es kann für bestimmte Anwendungen in Betracht kommen, die Tragkörper beidseitig (d.h. innen und außen) mit einem Insektizidlack zu beschichten oder unmittelbar mit einem Insektizid präparat zu imprägnieren, um die Wirkung noch zu intensivieren, Abstandsstücke, Anschläge o.dgl. dienen dazu, die Dicke bzw. Tiefe a des Versteckspalts zu definieren.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile der Erfindung, einschließlic] konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Ver~ fahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
Leersei te

Claims (16)

PATENTANWALT D^SSiNIEDERWEIMAR/HESSEN STAATL QEPR. ÜBERSETZER TELEFON. (06423) 7.8627 TELEQRAMMEj PATAID MARBURC PH 365 Ot/De Adalbert Schreiber, 3570 Stadtallendorf 1 Verfahren und Vorrichtung zum Bekämpfen von Schadorganismen Patentansprüche ι t
1. Verfahren zum Bekämpfen von Schadorganismen, namentlich ,Schaben (Blattariae), unter Anwendung von Insektiziden, dadurch gekennzeichnet, daß für die Insekten an Stellen mit erhöhter Temperatur und Luftfeuchtigkeit Anlock- und Versteckplätze eingerichtet werden, an denen ein Körperkontakt mit Insektizidträgern stattfindet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlock- und Versteckplätze an dunklen Stellen in solchem Abstand zu Wänden, Ecken o.dgl. eingerichtet werden, daß dazwischen eine insbesondere thigmotaktische Kriechbewegung des Ungeziefers noch möglich ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Insektizidträger mit einem insektizid-
- haltigen Lack -beschichtete Vorsatzwände1, Platten, Rohre o.dgl. in durch die Insektengröße vorgegebenem Abstand an Haltewänden befestigt werden.
:. . ι U ö 0
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch g ekennzeich.net, daß vorher mit Kontaktinsektizid beschichtete Träger wie Vorsatzwände, Platten, Rohre o.dgl. als Einschübe an wandnah vorbereiteten Aufnahmen angebracht werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g ekennzeichnet, daß die Anlock- und Versteckplätze im wesentlichen vertikal oder steil verlaufen und darunter Sammelstellen für kontaminierte Schadorganismen vorgesehen werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g ekennzeichnet, daß als weiterer Insektizidträger vorhandene Flächen, wie Wände, Simse, Decken, Böden o.dgl. eine Insektizidlackschicht erhalten.
7. Vorrichtung zum Bekämpfen von Schadorganismen, namentlich Schaben (Blattariae), unter Anwendung von Insektiziden, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Insektizidträger (16, 28) mit wenigstens einer Fläche (18), die wenigstens eine Beschichtung (20) aus einem insektizidhalt igen Lack aufweist und in einem auf die durchschnittlichen Körperabmessungen der Schadorganismen abgestimmten Abstand (a) zu einer Wand (12) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabstand (a) durch die durchschnittliche Körperdicke der Schadorganismen vorgegeben ist und mindestens 1,6 mm, höchstens aber 4,0 mm beträgt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bzw. der Wand (12) Aufnahmen (14) zur Einschubbefestigung des bzw. der Insektizidträger (16, 28) angeordnet sind.
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- 3-
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 b-ia 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Insekti^ldtrH^or in Form einer Vorsatzwand (16), einer gebogenen Platte, eines Rohres (28) o,dgl., ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Insektizidträger (18, 34, 44) beweglich angeordnet oder Bestandteil eines beweglichen Gerätes (50) ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Insektizidträger (44) eine Außenwand eines fahrbaren Gerätes (50) oder die Rückwand eines MöbelsE , bildet, wobei die Außen- bzw. Rückwand in dem Abstand (a) zu einer festen Wand (12) anstellbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Insektizidträger (16, 28) aus einem chemisch beständigen Material besteht, beispielsweise Asbestfaserplatten, Kunststoff-Faserplatten, Hart-PVC, Polyurethan o.dgl.
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand "(12) eine zusätzliche Beschichtung (30) mit insektizidhaltigem Lack trägt.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis "14, dadurch gekennzeichnet, daß der Insektizidträger (18, 34, 44) beheizbar ist, insbesondere unter Thermostatsteuerung auf eine Temperatur, die vorzugsweise geringfügig über der Umgebungstemperatur liegt und 40 0C nicht überschreitet.
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16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des
bzw. jedes Insektizidträgers (18, 34, 44) eine Sammeleinrichtung für kontaminierte Insekten angeordnet ist, namentlich eine abnehmbare Auffangrinne (40).
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