DE3221423C2 - - Google Patents
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Description
Bei der Erfindung wird ausgegangen von einem Kühlkörper zur
Flüssigkeitskühlung von Leistungshalbleiterelementen nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Mit dem Oberbegriff nimmt die Erfindung auf einen Stand der
Technik Bezug, wie er aus der DE-OS 24 02 606 bekannt ist.
Dort ist eine Flüssigkeitskühleinrichtung für
scheibenförmige Halbleiterelemente beschrieben, bei welcher
der Kühlkörper, angrenzend an die Halbleiterkontaktfläche,
waffelartige Ausnehmungen zur direkten Flüssigkeitskühlung
dieser Halbleiterkontaktfläche aufweist. Diese Ausnehmungen
bilden Kühlkanäle, welche randseitig außen in einen
Ringkanal zur Kühlmittelabfuhr einmünden, von welchem eine
Auslaßbohrung nach außen führt. Die Kühlmittelzufuhr
erfolgt über eine axiale Bohrung großen Durchmessers und
mehrere weitere axiale Bohrungen kleinen Durchmessers.
Dabei zirkuliert die Kühlflüssigkeit mit Zwangsumlauf in
einem geschlossenen Kreislauf über Zu- und Auslaßbohrung
des Kühlkörpers.
Die zwischen den Kühlkanälen befindlichen Abstützungen des
Halbleiterelements, über die ein wesentlicher Teil der
Verlustwärme des Halbleiterelementes abgeführt wird, werden
dabei nicht intensiv gekühlt. Die Abstützungsfläche der
Abstützungen muß insbesondere bei druckkontaktierten
Halbleiterelementen relativ groß sein, damit die
spezifische Flächenpressung auf die Siliziumscheibe des
Halbleiterelements nicht unzulässig hoch wird.
Aus der DE-OS 24 15 893 ist ebenfalls eine Kühleinrichtung
mit Zwangsumlauf des Kühlmittels bekannt, bei der die an
den Halbleiter angrenzende Kühlmittel-Aussparung
zylindrisch ausgeführt ist mit einem Durchmesser von 30 mm
und einer Tiefe von 5 mm.
Aus der DE-OS 15 14 679 ist eine Halbleiter-Kühldose
bekannt, die den Nachteil hat, daß die Kühlflüssigkeit das
Halbleiterelement nicht direkt berührt und somit die
Kühlwirkung im Vergleich zu den o. g. Kühlelementen
reduziert ist. Der im Querschnitt rechteckförmige Kühlkanal
hat die Form einer doppelten Spirale.
In der DE-OS 26 40 000 ist eine Kühldose für
flüssigkeitsgekühlte Leistungshalbleiterbauelemente und ein
Verfahren zur Herstellung derselben beschrieben. Diese
Kühldose hat in ihrem Innenraum senkrecht zu den Dosenböden
orientierte und mit diesen Dosenböden stoffschlüssig
verbundene Zapfen. Diese Zapfen und die Profile dieser
Zapfen beeinflussen die Strömung der Kühlflüssigkeit in der
Kühldose und erhöhen somit den Wirkungsgrad der Kühlung der
angeschlossenen, druckkontaktierten
Leistungshalbleiterbauelemente. Als Kühlmedium wird vor
allem Öl verwendet. Die Kühldose hat eine Eintrittsöffnung
und eine Austrittsöffnung für die Kühlflüssigkeit, sonst
ist sie geschlossen. Die Auflagekontaktflächen dieser
Kühldose sind also aus vollem Material ausgebildet, und die
Kühlflüssigkeit berührt die zu kühlenden Flächen nicht.
Die Erfindung, wie sie im Patentanspruch 1 definiert ist,
löst die Aufgabe, einen Kühlkörper zur Flüssigkeitskühlung
von Leistungshalbbleiterelementen der eingangs genannten Art
derart weiterzuentwickeln, daß der Kühleffekt der
Kühlflüssigkeit verbessert wird, wobei die konstruktive
Ausgestaltung möglichst einfach sein soll.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die
Kühlflüssigkeit nur im Zulauf zwangsmäßig direkt an das
Halbleiterelement herangeführt wird, dann aber, nach dem
Bestreichen des Halbleiterelements, mit beträchtlicher
Geschwindigkeit frei austritt. Dadurch werden die
Abstützungen zwischen den Kühlkanälen mit erhöhter
Geschwindigkeit umströmt und dementsprechend intensiv
gekühlt. Als Kühlflüssigkeit wird z. B. Silikonöl oder Freon
verwendet.
Zweckmäßig sind die Kühlschlitze mit dem wenigstens einen
Anschlußkanal mittels wenigstens eines
Verbindungsschlitzes oder mittels wenigstens einer
Verbindungsbohrung verbunden. Durch den Anschlußkanal wird
die Kühlflüssigkeit in die einzelnen Kühlschlitze geleitet;
sie fließt weiter in den Kühlschlitzen in direktem Kontakt
mit der zu kühlenden Fläche, und am Ende der Schlitze
fließt sie aus dem Kühlkörper heraus.
Es ist in einigen Fällen zweckmäßig, die Kühlschlitze mit
einem sich erweiternden Profil auszubilden. Durch die
Veränderung der Profilgröße verändert man auch die
Strömungsgeschwindigkeit der Kühlflüssigkeit.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine bezüglich der Ausbildung der Kühlschlitze
zum Stand der Technik zählende Form
eines Kühlkörpers, wobei in diesem Beispiel
parallele Kühlschlitze in einem rechteckig
ausgebildeten Kühlkörper hergestellt sind,
Fig. 2 den Schnitt II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III aus Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilschnitt durch einen Kühlkörper gemäß
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei die Kühlschlitze mit verschiedenen
Profilen gezeigt werden und
Fig. 5 einen zylindrischen Kühlkörper gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
bei dem in vier Segmenten vier verschiedene Ausbildungsvarianten
der Kühlschlitze gezeigt sind.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 ist ein Kühlkörper 1 mit zwei
Halbleiterauflageflächen 2 versehen. In jeder dieser Halbleiterauflageflächen
2 sind mehrere geradlinige parallele
Kühlschlitze 3 ausgeführt, die in diesem Beispiel ein rechteckiges
Profil aufweisen; das Profil der Kühlschlitze 3 ist
gut in der Fig. 3 sichtbar. Zwischen und seitlich der Kühlschlitze
3 bleibt die freie Halbleiterauflagefläche 2,
die selbstverständlich eben ausgebildet ist. Die Kühlschlitze
3 sind mittels zweier Verbindungsschlitze 4 mit einem Anschlußkanal
7 verbunden. Mit der Bezugsziffer 5 ist ein
Zentrierloch bezeichnet, eine Bohrung 6 dient für elektrischen
Anschluß des Kühlkörpers. In Fig. 2 ist der Verlauf
des Anschlußkanals 7 sichtbar, dessen Ende mit einem Gewinde
8 versehen ist. In dieser Fig. 2 ist auch der Anschluß
der Verbindungsschlitze 4 an den Anschlußkanal 7 gut
sichtbar. Daß die Verbindungsschlitze 4 mit den Kühlschlitzen
3 verbunden sind, ist sowohl aus der Fig. 1 als auch
aus der Fig. 3 ersichtlich.
Fig. 4 zeigt beispielsweise Ausfürungsmöglichkeiten der
Profile der Kühlschlitze 3. Ein Kühlschlitz 3.1 weist ein
rechteckiges Profil, ein Kühlschlitz 3.2 ein dreieckiges
Profil und ein Kühlschlitz 3.3 ist mit einem halbrundem
Boden ausgebildet. Ein Kühlschlitz 3.4 weist ein trapezförmiges
Profil auf. Die Ausgestaltung gemäß der Fig. 4 entspricht
jedoch im wesentlichen derjenigen gemäß Fig. 3.
Ein zylindrischer Kühlkörper 1 gemäß Fig. 5 ist schematisch
in vier Quadrante aufgeteilt. Die Kühlschlitze 3 sind in
zwei Fällen radial und in weiteren zwei Fällen im wesentlichen
radial geführt. Sie sind mit dem, in dieser Fig. 5 nicht
dargestellten Anschlußkanal 7 mittels Verbindungsbohrungen
9 verbunden. Wie ersichtlich, wird die Flüssigkeit in das
Zentrum des Kühlkörpers 1 geführt, wovon sie dann zu dem
äußeren Rand des Kühlkörpers 1 fließt. Ein Kühlschlitz
3.6 weist einen sich nach außen erweiternden Querschnitt auf,
ein Kühlschlitz 3.7 ist serpentineartig ausgeführt und ein
Kühlschlitz 3.8 weist eine Evolventenform auf. Die zwei
letztgenannten Kühlschlitze 3.7, 3.8 werden selbstverständlich
mit weiteren ähnlich ausgebildeten Kühlschlitzen kombiniert,
die regelmäßig über die Halbleiterauflagefläche 2
verteilt sind.
Es können andere Profile und Formen der Kühlschlitze 3 verwendet
werden. Der Kühlkörper 1 kann auch nur einseitig mit
den Kühlschlitzen 3 versehen sein, wenn es sich um einen
Kühlkörper 1 handelt, der nur ein Halbleiterelement kühlen
soll. Der Kühlkörper 1 kann auch andere Formen aufweisen,
als dargestellt. Als Material für den Kühlkörper 1 kann
man z. B. Aluminium, Kupfer oder deren Legierungen verwenden.
Claims (6)
1. Kühlkörper (1) zur Flüssigkeitskühlung von Leistungshalbleiterelementen,
- a) wobei der Kühlkörper (1) wenigstens einen Anschlußkanal (7) und
- b) wenigstens eine ebene Halbleiterauflagefläche (2) aufweist,
- c) in welcher Kühlschlitze (3) ausgebildet sind, die mit dem wenigstens einen Anschlußkanal (7) für die Kühlflüssigkeit verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
- d) daß die Kühlschlitze (3) voneinander getrennt und nicht parallel zueinander von innen nach außen verlaufen und
- e) randseitig außen am Kühlkörper eine freie Flüssigkeitsaustrittsöffnung aufweisen.
2. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlschlitze (3) dreieckig (3.2), U-förmig
(3.3) oder trapezförmig (3.4) ausgebildet sind.
3. Kühlkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlschlitze (3) von innen
nach außen serpentine- (3.7) oder evolventenförmig
(3.8) verlaufen.
4. Kühlkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlschlitze (3) radial (3.5-
3.8) angeordnet sind.
5. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlschlitze (3) ein sich von
innen nach außen erweiterndes Profil (3.6) aufweisen.
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1982
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Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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