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DE3215153C2 - Stützbauwerk und Verfahren zur Herstellung eines Stützbauwerks - Google Patents

Stützbauwerk und Verfahren zur Herstellung eines Stützbauwerks

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DE3215153C2
DE3215153C2 DE19823215153 DE3215153A DE3215153C2 DE 3215153 C2 DE3215153 C2 DE 3215153C2 DE 19823215153 DE19823215153 DE 19823215153 DE 3215153 A DE3215153 A DE 3215153A DE 3215153 C2 DE3215153 C2 DE 3215153C2
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soil
nails
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Anton Dipl.-Ing. 8000 München Frank
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Beratende Ingenieure Vbi Frank-Kauer-Raffelt 8012 Ottobrunn De GmbH
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Abstract

Ein Stützbauwerk aus Pfählen und von der Baugrube her eingetriebenen Bodennägeln führt zu einer Verbundwirkung zwischen den Pfählen und dem Erdreich des Baugrundes, die durch eine gegebenenfalls vorgesehene Armierung in der Wand des Stützbauwerkes unterstützt wird. Die Pfähle des Stützbauwerkes nehmen vertikale Lasten auf, während horizontale Schublasten über den gebildeten Verbund aufgenommen werden. Nach einer abgewandelten Ausführungsform werden nachträgliche Injektionen vorgesehen, die eine Verbindung zwischen den Pfählen und/oder Bodennägeln bewirken.

Description

Die Erfindung betrifft ein Stützbauwerk gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Stützbauwerks.
Ein Stützbauwerk entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist aus »Straße Brücke Tunnel«, !971, Heft 11, Seite 283 bis 289 bekannt. Bei diesem Stützbauwerk ist eine Vernagelung der Wand in Form von zwei Ankern vorgesehen, um eine voüe Schubübertrsgur.g innerhalb der Pfahlreihen zu erreichen. Dabei ergeben sich Probleme für die Dimensionierung durch die mathematisch nicht erfaßbare Tragfähigkeit der Erdanker und der Feststellung der wirksamen Schubübertragung innerhalb der Pfahlgruppen.
Unter »Vernagelung« wird dabei die Verankerung der Stabwand durch Erdanker verstanden, die als reine
Zugelemente vorgesehen sind.
Aus der DE-OS 18 01 892 ist ein Stützbauwerk bekannt, bei dem zur Verfestigung des Baugrundes und zur Verbindung der Pfähle Versleifungsscheiben durch Injektionen hergestellt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Stützbauwerk der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß es sowohl große Vertikallasten als auch horizontale Belastungen setzungsfrei aufnehmen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst
Das Stützbauwerk weist als Mittel zur Schubübertragung zusätzlich zu Erdankern oder Zugpfählen Bodennägel auf, die von der Baugrube durch die Wand der Baugrube in den Bauwerksgrund getrieben sind. Die Erdanker oder Zugpfähle, Bodennägel und die Sicherungsschicht bilden einen Verbund, der die nahezu setzungsfreie Aufnahme hoher Vertikallasten und außerdem die Aufnahme horizontaler Belastungen mit vernachlässigbarer horizontaler Verformung des Stützbauwerkes gewährleistet. Horizontale Schubkräfte werden hierbei durch die Bodennägel zusammen mit den Erdankern oder Pfählen aufgenommen, wobei die Erdanker horizontale Kräfte abschnittsweise in das Erdreich einleiten. Dieses Stützbauwerk hält damit vorteilhafterweise hohen Scherkräften stand.
Weitere Ausgestaltungen des Stützbauwerkes ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Pfähle zur Aufnahme horizontaler Lasten sind weitgehend parallel oder zumindest teilweise geneigt angeordnet; die Zahl und Richtung der Pfähle hängt von den örtlichen Gegebenheiten der Baustelle ab.
Ein zweckmäßiges Verfahren zur Herstellung eines Stützbauwerkes nach Anspruch 1 ist im Anspruch 8 angegeben; die Ansprüche 9 und 10 betreffen weitere Ausgestaltungen dieses Verfahrens.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen des Stützbauwerkes sowie ein Verfahren zur Herstellung des Stützbauwerkes anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine vertikale, schematische Teilschnittansicht einer Ausführungsform eines Stützbauwerkes,
F i g. 2 eine Teilansicht eines Stützbauwerkes entsprechend Fig. 1, bei dem die Pfähle nach Art einer Balkenkonstruktion ausgebildet sind,
F i g. 3 eine F i g. 2 entsprechende Ansicht eines Stützbauwerkes, bei dem die Pfähle nach Art einer Scheibe angeordnet sind,
Fig.4a und Fig.4b horizontale Teilschnittdarstellungen zur Erläuterung der Herstellung der Wand des Stützbauwerkes bzw. der Baugrube,
F i g. 5a bis F i g. 5e verschiedene Ausführungsformen der Art und Weise, wie die Bodennägel in den Baugrund eingetrieben sind,
Fig.6 eine schematische horizontale Schnittdarstellung einer Eckausbildung eines Stützbauwerkes und
F i g. 7a und F i g. 7b verschiedene Ausführungsformen von Pfählen zur Ermöglichung von Nachinjektionen.
F i g. 1 zeigt eine vertikale Teilschnittansicht eines Stützbauwerkes nach seiner Fertigstellung. Eine Baugrube 1 ist im Baugrund 2 ausgehoben. In dem Baugrund 2 sind Pfähle 3 in Form von Preßbetonbohrpfählen oder Injektionsbohrpfählen ausgebildet, die zur Aufnähme von Vertikallasten dienen, wie durch einen Pfeil 4 dargestellt ist. Auf den Pfählen 3 liegt nach Fertigstellung des Stützbauwerkes ein Bauwerk 5 oder dessen Fundament auf, wie dies gestrichelt in F i g. 1 angedeu-
tet ist. Die Pfähle 3 sind gemäß F i g. 1 in einer Vertikalebene angeordnet und sind hinsichtlich Zahl und Richtung auf die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle abgestellt.
Die Wand 7 der Baugrube 1 mit wird einer Sicherungsschicht 13, vorzugsweise aus Spritzbeton, versehen, bevor die Bodennägel 8 durch die Wand in Richtung des Baugrundes 2 getrieben werden.
F i g. 2 und F i g. 3 zeigen eine F i g. 1 entsprechende Ansicht eines Stützbauwerkes. In F i g. 2 und 3 sind die Pfähle 3 weitgehend parallel zueinander, also vorzugsweise in der Vertikalen in den Baugrund 2 getrieben, wobei bei der Ausführungsform nach F i g. 2 die einzelnen Pfähle kleineren Abstand zueinander einhalten als bei der Ausführungsform nach F i g. 3. Aus F i g. 2 und 3 ist ferner ersichtlich, daß die Pfähle 3 über eine kleinere Breite B im Baugrund als bei der Ausführungsform nach F i g. 3 ausgebildet sind, d. h. daß die Pfähle bei der Ausführungsform nach F i g. 2 eine Konstruktion nach Art eines »Balkens« und bei der Ausführungsform nach F i g. 3 die Konstruktion nach Art einer »Scheibe« bilden.
Die Bodennägel 8 sind nach den F i g. 1 bis 3 entweder in horizontaler Richtung und/oder in gegenüber der horizontalen Richtung geneigter Anordnung vorgesehen, abhängig von den statischen Erfordernissen des Stützbauwerkes.
Bei den Stützbauwerken sind in bekannter Weise Erdanker 10 vorgesehen, die in den Baugrund 2 von der Baugrube 1 aus hineingetrieben werden und zur Einleitung horizontaler Kräfte in das dahinter befindliche Erdreich dienen, wie dies an sich bekannt ist Die Erdanker 10 sind abhängig von den statischen Erfordernissen abschnittsweise über die Höhe der Wand 7 vorzusehen. Anstelle dieser Erdanker können Zugpfähle, z. B. horizontale Injektionsbohrpfähle, vorgesehen sein.
Zur Befestigung der Erdanker 10 an der Wand 7 können luftseitig der Wand 7 Druckverteilungselemente 12, /.. B. aus Stahl, Stahlbeton in Form von Balken, Platten, Scheiben od. dgl. vorgesehen sein, wie dies in F i g. 2 und 3 gezeigt ist. Die Druckverteilungselemente 12 sind entweder in Richtung auf die Baugrube 1 oder in Richtung auf den Baugrund 2 von der Wand 7 ausgehend ausgebildet, wie dies durch das obere und untere Druckverteilungselement 12 in Fig.2 gezeigt ist. Damit bewirken die Erdanker 10 eine Einleitung von Horizontalkräften über die Druckverteilungselemente 12 in den Baugrund 2. In der Darstellung nach Fig.4a ist ein Teilabschnitt der ausgehobenen Baugrube 1 dargestellt sowie der Baugrund 2, in welchem mehrere Pfähle 3 entsprechend F i g. 1 bis 3 hineingetrieben sind. Die Wand 7 ist auf ihrer zur Baugrube 1 gewandten Seite mit einer Sicherungsschicht 13 aus Spritzbeton versehen. Wie im folgenden noch beschrieben wird, werden durch die Sicherungsschicht 13 hindurch die Bodennägel 8 getrieben, z. B. unter Einfassung der Pfähle 3, wie dies F i g. 4b zeigt. Anschließend wird eine Bewehrung 14 auf die Sicherungsschicht 13 und auf die aus der Wand 7 herausragenden Abschnitte 8' der Bodennägel 8 aufgebracht und schließlich unter Einschluß der Bewehrung
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Schicht 15 ebenfalls aus Spritzbeton aufgebracht. Die Erdanker 10 werden vor oder nach Fertigstellung der zweiten Schicht 15 mit der Bewehrung 14 von der Baugrube 1 in den Baugrund 2 getrieben.
F i g. 5a bis F i g. 5e zeigen verschiedene Möglichkeiten der Anordnung von Bodcnnägeln 8 gegenüber den Pfählen 3. Nach F i g. 5a sind zwei Bodennägel 8 im wesentlichen parallel zueinander in den Baugrund 2 derart hineingetrieben, daß sie mehrere hintereinander oder in Flucht zueinander liegende Pfähle 3 einschließen, wobei die Bodennägel 8 praktisch an den Pfählen 3 anliegen.
Nach F i g. 5b sind jeweils zwei Bodennägel 8 unter Einschließung eines nicht bezeichneten Winkels in den Baugrund 2 hineingetrieben, und zwar derart, daß der Abstand zwischen jedem Bodennagel 8 und den Pfählen 3 mit zunehmender Distanz von der Wand 7 größer wird.
ίο Bei dieser Ausführungsform ist eine nachträgliche Injektion aus einem erhärtenden Material beabsichtigt, welches entweder mittels der Bodennägel 8 oder mittels der Pfähle 3 in die durch die Bezugszeichen 16 angedeuteten Bereiche injiziert wird und nach Erhärtung eine Verbindung zwischen dem Bodennagel 8 und jedem der von den Bodennägeln 8 eingeschlossenen Pfähle 3 sicherstellt. Bei der Ausführungsform nach F i g. 5c ist jeweils nur ein Bodennagel 8 auf der einen Seite der Pfähle 3 vorgesehen, wobei durch Ausführung einer Injektion mittels der Pfähle 3 ein erhärtendes Material in den Zwischenraum zwischen den einzelnen Pfählen 3 injiziert wird, um die Pfähle 3 miteinander, gegebenenfalls unter Einschluß des benachbarten Bodennagels 8 zu verbinden. Der durch die Injektion mit erhärtendem Material ausgefüllte Bereich ist in Fig.5c ebenfalls durch das Bezugszeichen 16 dargestellt. Bei der Ausführungsform nach F i g. 5d ist jeweils ein Bodennagel 8 derart in den Baugrund hineingetrieben, daß er durch den der Wand 7 am nächsten liegenden Pfahl 3a hindurchgeht, während die weiter von der Wand 7 entfernten Pfähle 3b und 3c in paarweiser Anordnung beidseitig des Bodennagels 8 liegen. Durch eine spätere Injektion aus dem Bodennagel 8 heraus werden die Bereiche 16 zwischen den Pfählen 3b, 3c einerseits und gegebenenfalls ein Bereich 16a, von der Wand 7 aus betrachtet, hinter dem Pfahl 3a geschaffen und bewirken eine Verbindung zwischen den Pfählen 3b bzw. 3c unter Einschluß des Bodennagels 8. Zur Durchführung des Bodennagels 8 durch den Pfahl 3a ist dieser mit einer nicht
bezeichneten Öffnung versehen. Nach Fig.5e werden die Bodennägel 8 entsprechend F i g. 5a entweder beidseitig einer Gruppe in einer Flucht angeordneter Pfähle 3 oder unter Einschluß eines Winkels (F i g. 5e unten) unter Erfassung mehrerer, nicht unbedingt in Flucht zueinander stehender Pfähle 3 vorgesehen. Es sei bemerkt, daß die F i g. 5a bis 5e nur jeweils eine Ebene mit Bodennägeln 8 darstellen, daß aber gemäß Fig. 1 bis 3 über die Höhe der Wand 7 eine Vielzahl derartiger Bodennägel 8 vorgesehen wird, wie dies aus den F i g. 1 bis 3 ohne
weiteres ersichtlich ist. Die Sicherungsschicht 13 wird gemäß Fig.4a, Fig.4b oder Fig.5 entweder in Abstand zu denjenigen Pfählen 3 vorgesehen, die der Wand 7 am nächsten liegen, oder unter teilweisem Einschluß dieser Pfähle 3, so daß in letzterem Fall die Sicherungsschicht 13 eine gegenseitige Verbindung der zur Wand 7 am nächsten liegenden Pfähle 3 bewirkt.
Die Bodennägel 8 können Vollquerschnitt oder Rohrquerschnitt aufweisen, wobei Rohrquerschnitt dann bevorzugt wird, wenn über die Bodennägel nachträgliche Injektionen von erhärtendem Material zur Bildung der Bereiche 16 vorgenommen werden sollen. Die Zahl der Pfähle 3, die gemäß F i g. 5e unten durch zwei nebeneinanderliegende Bodennägel 8 eingeschlossen werden, kann in der jeweils erforderlichen Weise größer oder kleiner gewählt werden.
F i g. 6 zeigt eine Eckausbildung in schematischer, horizontaler Teilschnittansicht, aus der hervorgeht, daß Bodennägel 8 von den beiden Wänden in den Baugrund
2 unter Einfassung von Pfählen 3 eingetrieben sind.
F i g. 7a und F i g. 7b zeigen zwei Schnitt»nsichten von Pfählen 3, die zur nachträglichen Injektion ausgebildet sind, wie dies bereits unter Bezugnahme auf F i g. 5b bis F i g. 5d beschrieben ist. Der Pfahl 3 weist nach F i g. 7a eine mit einem Bügel 17 od. dgl. umgebene Bewehrung 18 auf. Der gesamte Innenraum des Pfahles 3, der durch die Außenfläche 19 definiert ist, wird bei Preßbetonbohrpfählen mit Beton ausgefüllt. Zur Ermöglichung einer nachträglichen Injektion, wie dies vorstehend angegeben ist und wobei die Injektion mittels der Pfähle 3 ausgeführt wird, sind nach F i g. 7a umfangsmäßig nahe der Außenfläche 19 ein oder mehrere Rohre 20 vorgesehen, die mit nicht dargestellten öffnungen versehen sind und eine zumindest bereichsweise und diese Öffnungen umgebenden Gummimanschette 21 tragen. Nach Herstellung derartiger Pfähle 3 wird durch jedes Rohr 20 ein in Fig.7a gestrichelt angedeuteter Bereich 16 mit einer Injektion aus erhärtendem Material in verschiedenen Niveaus und vorzugsweise im Bereich der durch die Bodennägel 8 gebildeten Niveaus hergestellt Nach einer weiteren Ausführungsform, die in Fig.7b dargestellt ist, besteht ein Pfahl 3 aus einem Stahlrohr 22, welches entsprechend den zu injizierenden Bereichen 16 mit Öffnungen 23 oder Schlitzen versehen ist. Um das Rohr 22 ist eine Gummimanschette 24 herumgeführt, welche insbesondere vor der Injektion die öffnungen oder Schlitze 23 verschließt. Bei beiden Ausführungsformen wird durch die Injektion die Gummimanschette 21 bzw. 24 im Bereich der Öffnungen aufgesprengt und dadurch eine Injektion entsprechend dem durch das Bezugszeichen 16 angedeuteten Gebiet oder Abschnitt vorgenommen. Ersichtlicherweise kann eine Kombination von Pfählen 3 gemäß F i g. 7a, 7b und von Bodennägeln mit Rohrquerschnitt vorgenommen werden, so daß durch die Pfähle 3 und/oder durch die Bodennägel mit Rohrquerschnitt Injektionen nachträglich ausführbar sind.
Aus vorstehender Beschreibung ist ersichtlich, daß die Pfähle zur Aufnahme von Vertikallasten dienen, wobei das Stützbauwerk, wie es beispielsweise in F i g. 1 bis 3 dargestellt ist, durch die parallelen und/oder schräg zueinander verlaufenden Pfähle 3 die von einem oberhalb des Stützbauwerkes befindlichen Bauwerk wirkende Vertikallast aufnehmen. Ein Stützbauwerk der vorstehend beschriebenen Ausbildung kann entweder einseitig oder auch beidseitig einer Baugrube 1 konzipiert sein, wobei die Pfähle 3 auch in Form eines Flechtwerkes, d. h. in Form von sich kreuzenden Parallelscharen von Pfählen angeordnet sind. Das Stützbauwerk gemäß der Erfindung eignet sich sowohl für einseitig freiliegende Abstützungen als auch für Unterfangwerke, die gegen Seitenkräfte abzusteifen sind, zum Beispiel neben unterirdischen Kanälen, Tunnels, usw.
Bei dem erfindungsgemäßen Stützbauwerk bilden die Pfähle 3, die Bodennägel 8 und die gegebenenfalls an der Wand 7 ausgebildete Bewehrung zusammen mit dem Baugrund 2 einen Verbund, bei dem die durch auf dem Stützbauwerk befindlichen Bauwerke erzeugten Lasten gemäß dem Pfeil 4 auf die Pfähle 3 übertragen werden, während der gesamte Verband horizontale Schubkräfte aufnimmt. Die Erdanker 10 sind als zusätzliche Möglichkeit vorzusehen, um die horizontalen Kräfte abschnittsweise in den Baugrund 2 einzuleiten. Die Erdanker bewirken dabei eine Verankerung des Stützbauwerkes im Baugrund bzw. dem dahinter liegenden Erdbereich und eine zusätzliche Maßnahme gegen horizontale Deformationen.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Stützbauwerkes geschieht auf folgende Weise:
Zuerst werden von der Erdoberfläche die Pfähle 3 in den Baugrund eingetrieben. Dann wird seitlich der Pfäh-Ie 3 die Baugrube 1 abschnittsweise ausgehoben, wie dies aus F i g. 1 hervorgeht. Die dadurch freigelegte Wand 7 wird mit der Sicherungsschicht 13, z. B. aus Spritzbeton, versehen und dann werden vom ausgehobenen Bereich der Baugrube 1 Bodennägel in die Wand 7 gemäß vorstehender Beschreibung eingetrieben. Dann wird die Baugrube 1 über einen weiteren Bereich ausgehoben, die dadurch weiter freigelegte Wand 7 mit der Sicherungsschicht 13 versehen und schließlich werden wiederum Bodcnnäge! 8 eingetrieben. Jeweils nach dem Eintreiben der Bodennägel 8 in dem durch den abschnittsweisen Aushub der Baugrube freigelegten Bereich der Wand 7 wird vorzugsweise die Bewehrung 14 hergestellt und mittels einer weiteren Schicht 15 aus Spritzbeton ausgegossen, bevor jeweils der nächste Abschnitt der Baugrube 1 ausgehoben wird. Somit ist ersichtlich, daß die Herstellung der Wand 7 und das Eintreiben der Bodennägel 8 sowie die Herstellung und das Ausgießen der Bewehrung 14 jeweils in Abschnitten entsprechend einem abschnittsweisen Aushub der Baugrube 1 vorgenommen wird. Entsprechend der jeweiligen Höhe der freigelegten bzw. hergestellten Wand 7 werden die erforderlichen Erdanker 10 in an sich bekannter Weise durch Vornahme von Bohrungen und Ausführung von Injektionen in den Baugrund 2 hergestellt
Etwaige Nachinjektionen über die Bodennägel und/ oder Pfähle erfolgen zu gegebener Zeit, wobei die Injektionen mittels der Bodennägel vorzugsweise entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt des Stützbauwerkes, d. h. nach dem Eintreiben der Bodennägel 8 vorgenommen werden.
Die Bodennägel 8 werden im wesentlichen in horizontaler Ebene liegend und/oder gegenüber der Horizontalebene geneigt unter Einfassung mehrerer, in Flucht zueinander stehender Pfähle oder unter Einfassung von Pfahlgruppen, in den Baugrund 2 getrieben. Wie aus F i g. 3 hervorgeht, können — in Vertikalrichtung gesehen — jeweils weitgehend parallel zueinander liegende Gruppen von Bodennägeln 8 vorgesehen sein, wobei benachbarte Gruppen derartiger Bodennägel in zueinander entgegengesetzten Richtungen verlaufen.
Die Durchführung von Nachinjektionen mit Hilfe von Bodennägeln 8 und/oder Pfählen 3 führt zu einer weiteren Verfestigung des Stützbauwerkes durch Herstellung von Verbindungen zwischen Bodennägeln und Pfählen mit Hilfe von erhärtbarem Material. Die Herstellung der Pfähle 3 und die Durchführung von Nachinjektionen erfolgt unter Verwendung bekannter Materialien, wobei sich als Injektionsgut Suspensionen von Zement und Wasser, Kunststoffe, usw. eignen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden die Bodennägel 8 mit Beton, Zement od. dgl. ummantelt, wodurch eine feste Verbindung von Nachinjektionen mit den Bodennägeln gewährleistet ist Die Ummantelung der Bodennägel kann auch aus Kunststoff oder anderen Materialien gebildet sein.
Vor dem Einsetzen der Bodennägel können in horizontaler Richtung Löcher gebohrt und vermörtelt werden und dann kann der betreffende Bodennagel in den Mörtel eingesetzt werden.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (10)

Patentansprüche:
1. Stützbauwerk mit in mehreren Reihen in einem Baugrund ausgebildeten Pfählen, Mitteln zur Schubübertragung zwischen den Pfählen und dem Baugrund, und Erdankern oder Zugpfählen sowie einer luftseitigen Sicherungsschicht, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zur Schubübertragung zusätzlich zu den Erdankern (10) oder Zugpfählen in dem von den Pfählen (3) durchsetzten Bereich des Baugrunds (2) von der Wand (7) ausgehende Bodennägel (8) eingesetzt sind.
2. Stützbauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Paare von Bodennägeln (8) mehrere Pfähle (3) einschließen.
3. Stützbauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodennägel (8) zumindest teilweise durch Pfähle (3a) hindurchgeführt sind.
4. Stützbauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodennägel (8) in horizontaler Richtung liegen und/oder gegenüber der Horizontalen geneigt sind.
5. Stützbauwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodennägel (8) mit ihren aus der Wand (7) herausreichenden Abschnitten (8') mit einer Bewehrung (14) der Sicherungsschicht (15) in Verbindung stehen.
6. Stützbauwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle (3) und/oder die Pfähle (3) und die Bodennägel (8) miteinander verbindende Nachinjektionen vorgesehen sind.
7. Stützbauwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle (3) Rohre (20) oder öffnungen (23) zur Ausführung von Nachinjektionen aufweisen.
8. Verfahren zur Herstellung eines Stützbauwerkes nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Baugrube (1) abschnittsweise über eine vorbestimmte Tiefe ausgehoben wird und daß die Bodennägel (8) im Zuge des abschnittsweisen Aushubes in die Wand (7) der Baugrube getrieben werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodennägel (8) durch die Sicherungsschicht (13) hindurchgetrieben werden.
10. Verfahren nach Ansprüche oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Eintreiben der Bodennägel (8) auf die Sicherungsschicht (13) eine Bewehrung (14) und eine diese einschließende zweite Sicherungsschicht (15) aufgebracht wird.
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