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Die Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät für Staubsauger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein solches Reinigungsgerät ist beispielsweise aus dem DE-GM 81 28 350 bekannt. Bei diesem Reinigungsgerät wird ein Anschlußrohr beispielsweise eines Staubsaugerdüsen-Gehäuses durch eine "Nut-Feder-artige" Rastverbindung mit dem Reinigungsgerät verbunden, wobei zur Abdichtung der Rohrteile Lippendichtungen verwendet werden. Dazu werden im den Rastwulst tragenden Rohrteil Einschnitte vorgesehen, die die Wandung des Rohres schwächen, so daß der nunmehr aus mehreren Zungen bestehende Rastwulst federelastisch in seine Rast einführbar ist.
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Ein solches mit einer Wulst versehenes Kupplungsteil weist jedoch den Nachteil auf, daß der Wulst durch die Einschnitte seine Eigenschaft als Dichtung verliert. So kann bei der Rastverbindung gemäß dem DE-GM 81 28 350 die Saugluft und damit auch der in der Saugluft enthaltene Staub in den Bereich der zusätzlichen Lippendichtung eintreten und diese beschädigen und somit wirkungslos machen. Desweiteren können diese Einschnitte leicht zu Rißbildungen im Material führen, wodurch die Saugdüse unbrauchbar wird.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes Reinigungsgerät zu schaffen, bei dem an der Rastverbindung des Kupplungsteils keine Undichtigkeiten auftreten und die Gefahr von Rißbildungen ausgeräumt wird.
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Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung von muldenförmigen Ausnehmungen im rastwulstnahen Bereich der Rohrwandung des Anschlußrohres und/oder des Kippgelenks wird eine "Soll-Knautschzone" geschaffen, in der Dehnung und Spannung gemäß des Hook&min;schen Gesetzes verhältnisgleich sind.
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Somit wird die Spannung nach dem Einrasten des Wulstes in seine Nut aufgehoben, wobei die Verwerfungen des Materials im Bereich der Knautschzonen sich glätten und damit die ursprüngliche Form hergestellt wird. Somit wird einer Rißbildung vorgebeugt und die Dichtheit der Rastverbindung gewährleistet.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigt
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Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Reinigungsgerät mit einem Drehgelenkund einem Kippgelenk, teilweise im Axialschnitt und teilweise in Ansicht, und
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Fig. 2 einen Teil des Drehgelenkes nach Fig. 1 im Axialschnitt und in vergrößerter Darstellung.
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Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Reinigungsgerät ist als Saugdüse für Staubsauger ausgebildet, das ein Gerätegehäuse 23 mit einer parallel zum Fußboden liegenden Arbeitsplatte 25 hat und mit einem Kipp- und Drehgelenk 3 und 24 versehen ist. Die Arbeitsplatte 25 hat vorzugsweise einen (nicht dargestellten) Heber, mit dem Fäden, Fasern, Haare, insbesondere Tierhaare usw., von textilen Bodenbelägen gelöst werden können. Außerdem weist die Platte eine zentrale (nicht dargestellte) Einströmöffnung auf, über die der Saugluftstrom unmittelbar vom Boden über die Düse 1 und ein rohrförmiges Führungshandrohr 2 einem (nicht dargestellten) Saugaggregat und einem Staubsammel- und Staubfiltersystem eines Staubsaugers geführt wird. Es können selbstverständlich auch andere herkömmliche Reinigungsdüsen, wie z. B. Borstendüsen, verwendet werden.
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Mit dem Führungshandrohr 2, das in einen abgewinkelten Rohrabschnitt 8 eines Anschlußrohres 6 eines Drehgelenkes 24 der Saugdüse 1 ragt, wird diese Düse beim Staubsaugen auf der zu reinigenden Bodenfläche gleitend hin- und herbewegt. Damit die Saugleistung der Saugdüse 1 nicht durch zusätzlich in die Einströmöffnung und die Saugkanäle einströmende Luft verringert wird, muß die Saugdüse mit ihrer Arbeitsplatte 25 bzw. ihrer (nicht dargestellten) Beborstung stets auf dem Boden aufliegen, so daß die abzusaugende Luft ausschließlich vom Boden unmittelbar in die Öffnungen der Saugdüse 1 gelangt. Hierzu ist es notwendig, daß das Führungshandrohr 2 gegenüber der Saugdüse 1 über ein Kippgelenk 3 kippbar ist, um auf diese Weise die sich ständig ändernde Winkellage zwischen dem Führungshandrohr und der Saugdüse ausgleichen zu können. Das Kippgelenk 3 ist durch einen Gelenkkopf 4 einer Rohraufnahme 5 des Kippgelenkes 3 gebildet, der in einer zugehörigen Lagerschale 28 des Gerätegehäuses 23 kippbar gelagert ist. Das als Rohrstutzen ausgebildete Aufnahmerohr 5 ist über das Kippgelenk 3 aus einer nahezu waagrechten Lage um etwa 60° in vertikaler Richtung nach oben verschwenkbar, wodurch erreicht ist, daß die Saugdüse 1 in sämtlichen Winkellagen des Führungshandrohres ganzflächig auf dem Boden aufliegt und so die gewünschte hohe Reinigungsleistung sichergestellt ist.
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Damit die Saugdüse auch unter Möbelstücke und Möbelunterkanten mit geringem Freiraum zum Fußboden verschoben werden kann, muß das Führungshandrohr 2 mit dem Anschlußrohr 6 mindestes in eine annähernd horizontale Lage verdreht werden können. Hierzu ist das Drehgelenk 24 vorgesehen, das durch ein als Steckhülse 7 ausgebildetes, im Durchmesser verjüngtes Ende des Anschlußrohres 6 gebildet ist, das im Rohrstutzen 5 des Kippgelenkes 3 um einen Winkel von 360° drehbar gelagert ist. Über dieses Drehgelenk kann das Führungshandrohr 2 mit dem Anschlußrohr 6 aus seiner nach oben gerichteten Arbeitslage nach beiden Seiten so weit verschwenkt werden, bis es nahezu auf der zu reinigenden Bodenfläche aufliegt und dadurch nicht über die Saugdüse 1 nach oben ragt. Dadurch kann die Arbeitshöhe der Saugdüse 1 wesentlich verringert werden, wodurch die Saugdüse auch unter Möbel, Betten u. dgl. bewegt werden kann.
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Aus fertigungstechnischen und funktionstechnischen Gründen besteht zwischen der Steckhülse 7 und dem Rohrstutzen 5, also den gelenkteilen des Drehgelenkes 24, ein mehr oder weniger großes Lagerspiel, durch das ein nicht unerheblicher Anteil an Luft, die nicht unmittelbar vom Boden abgesaugt wird, in die Gelenkverbindung einströmen kann. Ein solcher Nebenluftstrom strömt auch dann zwischen den Gelenkteilen ein, wenn die Saugdüse beim Arbeiten dicht auf der zu reinigenden Bodenfläche aufliegt oder eine intensive Reinigung durch Einstellen einer hohen Saugleistung erwünscht ist. Um eine Verminderung der Saugleistung durch solche Nebenluftströme oder auch damit verbundene unangenehme Blas- oder Pfeifgeräusche zu vermeiden, sind die beiden Gelenkteile 5, 7 gegeneinander abgedichtet.
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Die Abdichtung ist dadurch erreicht, daß die Steckhülse 7 an ihrem freien Ende 9 mit einem radialen ringwulstartigen Ansatz 10 versehen ist, der im Axialschnitt (Fig. 2) etwa Trapezform hat und etwa 1 bis 1,5 mm dick und etwa 2 bis 3 mm breit ist. Die in Einsteckrichtung P der Steckhülse 7 in den Rohrstutzen 5 ( Fig. 2) vordere und hintere Stirnfläche 11 und 12 des Ringwulstes 10 schließen mit einer Radialebene ebenfalls einen Winkel von etwa 30° ein. Der Ringwulst 10 liegt im wesentlichen formschlüssig in einer zugehörigen Ringnut 13 des Rohrstutzens 5; den Stirnflächen 11 und 12 sind entsprechend geneigte Seitenwände 17 und 18 der Ringnut 13 zugeordnet, an denen sie dichtend anliegen. Dagegen hat die zylindrische Außenseite 29 des Ringwulstes 10 vom gegenüberliegenden Nutgrund 30 Abstand, wodurch keine so hohen Anforderungen an die Fertigungstoleranzen des Wulstes 10 und der Nut 13 gestellt werden müssen und dennoch eine absolut dichte Verbindung gewährleistet ist. Damit der Ringwulst 10 zur Montage der Steckhülse 7 in dem Rohrstutzen 5 leicht in diesem verschiebbar und mit seinem Wulst 10 in der zugehörigen Nut 13 eingerastet werden kann, ist die Steckhülse 7 an ihrem freien, den Wulst 10 aufweisenden Ende derart elastisch verformbar, daß ihr Durchmesser wesentlich verringert werden kann. Hierzu sind an der Innenseite 31 der Steckhülse 7 über die Länge des Wulstes 10 reichende und diesen entgegen der Steckrichtung P um ein Mehrfaches überragende Ausnehmungen 14 vorgesehen. Die Ausnehmungen 14 (Fig. 2) haben in Umfangsrichtung der Steckhülse 7 jeweils gleichen Abstand voneinander und sind muldenartig ausgebildet. Mit diesen Ausnehmungen, die axial verlaufen, wird die Wandstärke und damit die Elastizität der Steckhülse 7 im Bereich ihres freien Endes 9verringert bzw. vergrößert, wodurch die erforderliche Querschnittsverringerung ohne weiteres erreicht werden kann. Gegenüber offen ausgebildeten Schlitzen haben die Ausnehmungen 14 den Vorteil, daß sie luftundurchlässig sind und auch keine Schmutzteilchen zwischen die Gelenkteile 7, 5 in das Drehgelenk eindringen können. Die Ausnehmungen 14 erstrecken sich über die gesamte Höhe der Wulst 10 und etwa über ein Drittel der Länge derSteckhülse7.
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Die Ausnehmungen 14 haben im Radialschnitt gekrümmte Bodenflächen 37. Im Axialschnitt gemäß Fig. 2 verlaufen ihre Bodenflächen 37 in Richtung P schräg nach außen, so daß ihre Tiefe in dieser Richtung zunimmt. An ihrem inneren Ende 38 schließen die Bodenflächen 37 jedoch teilkreisförmig abgerundet an die Innenseite 31 der Steckhülse 7 an. Damit die Elastizität der Steckhülse 7 im Bereich des Wulstes 10 erhalten bleibt, ist die Innenseite 31 nach außen abgeschrägt. Dieser kegelförmige Wandabschnitt 39 schließt mit einer Axialebene einen Winkel von etwa 30° ein.
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Zur leichten Montage der Steckhülse 7 im Rohrstutzen 5 ist dessen Bohrung 15 konisch nach außen entgegen Richtung Perweitert.
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Beim Einführen der Steckhülse 7 in die Bohrung 15 des Rohrstutzens 5 gleitet der Ringwulst 10 der Steckhülse 7 längs der Innenwand 32 der Bohrung 15 des Rohrstutzens 5, wobei das freie Ende 9 der Steckhülse 7 umsomehr radial durch Verformung im Bereich der Ausnehmungen 14 zusammengedrückt wird, je weiter die Hülse in den Rohrstutzen 5 eingeschoben wird. Die Verformung wird erst dann elastisch aufgehoben, wenn der Wulst 10 in Höhe der Ringnut 13 liegt und in diese einrastet. Dabei kommen die geneigten Stirnflächen 11 und 12 des Ringwulstes 10 formschlüssig an den entsprechend geneigten Seitenwänden 17 und 18 dichtend zur Anlage. Außerdem wird durch diese Rastverbindung eine axiale Fixierung der Steckhülse 7 gegenüber dem Rohrstutzen 5 gewährleistet. Um die Steckhülse 7 gegen das Eindringen von Schmutz und Falschluft ( Nebenluft) im Bereich der Drehgelenkverbindung zwischen der Innenschulter 38 am freien Ende 35 der Rohraufnahme 5 und der Außenschulter 36 der Steckhülse 7 zu schützen, ist an der Außenschulter 36 in einer Ringnut 40 ein an sich bekannter lippenförmiger Dichtring 16 angeordnet. Dieser Dichtring 16 verläuft in unverformtem Zustand (gestrichelte Linien) radial zur Außenschulter 36. Durch die Anordnung des lippenförmigen Dichtrings 16 in einer Radialnut wird die frei-elastisch verformbare Länge des als Lippendichtung ausgebildeten Dichtrings erheblich vergrößert, als dies bei einer Anordnung ohne Ringnut der Fall ist, da vor allem die geringen Zwischenräume zwischen den zu dichtenden Elementen eine elastische Verformung nicht zulassen.
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Die freie Länge des radial abragenden Lippenringes 16 ist dabei größer bemessen als die Tiefe der Radialnut 40, so daß der Lippenring 16 im montierten Zustand unter elastischer Verformung an der Innenwand 32&min; des freien Endes 35 des Rohrstutzens 7 anliegt. Damit ist eine absolut dichte Drehverbindung zwischen den beiden Gelenkteilen 5 und 7 gewährleistet.