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Titel : Einrichtung zum Oberflächenbeschichten von Gegenständen Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Oberflächenbeschichten
von Gegenständen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei derartigen Einrichtungen muß es möglich sein, verschiedene Beschichtungsverfahren
anwenden zu können, nämlich insbesondere eine Beschichtung durch Spritzlackieren
oder eine Beschichtung durch Tauchl acki eren oder eine Beschichtung durch elektrostatischen
Pulverauftrag. Dies wird bei Großanlagen in der Weise vorgenommen, daß die für die
verschiedenen Beschichtungsverfahren einsetzbaren mehreren Beschichtungsstationen
in einer Reihe hintereinander angeordnet werden, und daß dann nur die jeweils eine
Beschichtungsstation, deren Beschichtungsverfahren angewendet werden soll, in Betrieb
ist, während die anderen stillgesetzt sind, also im Leerlauf vom Kettenförderer
durchlaufen werden. Es versteht sich, daß diese Maßnahme der Hintereinanderreihung
der verschiedenen Beschichtungs-
stationen wesentliche Nachteile
hinsichtlich der Durchlaufzeit der zu beschichtenden Gegenstände und insbesondere
auch hinsichtlich des notwendigen Platzbedarfes mit sich bringt. Außerdem ergeben
sich andere Probleme, bspw. in der Weise, daß das oder die nachfolgenden Beschichtungsstationen
bspw. durch Nachtropfen von durch das Tauchbecken gezogenen Gegenständen verschmutzt
werden.
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Es wäre auch möglich, die einzelnen Beschichtungsstationen parallel
zueinander anzuordnen und entsprechend dem verwendeten Beschichtungsverfahren anzusteuern.
Dabei ergeben sich jedoch Probleme und Nachteile hinsichtlich des wahlweisen Transportes
zu den Beschichtungsstationen, da hierzu Weichen, überleitungen u.dgl. im Kettenförderersystem
notwendig wären, was sehr teuer ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Einrichtung
zum Oberflächenbeschichten von Gegenständen der eingangs genannten Art zu schaffen,
die für die verschiedenen Beschichtungsverfahren nicht nur geeignet ist, sondern
platzsparend, einfach handhabbar und in schneller Weise umrüstbar ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung zum Oberflächenbeschichten
von Gegenständen der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs
1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Oberflächenbeschichten von Gegenständen
verwendet also ein einziges ortsfestes Bauteil, das diejenigen Bauelemente enthält,
die für alle in Frage kommenden Beschichtungsverfahren jeweils gemeinsam verwendet
werden können. Je nach dem verwendeten Beschichtungsverfahren wird dann zusätzlich
zu dem einzigen ortsfesten Bauteil ein mit den entsprechenden speziellen Bauelementen
bestückter Einschub verwendet, der in einfacher Weise gehandhabt werden kann. Dadurch
ergibt sich eine für das betreffende Beschichtungsverfahren speziell zusammengestellte
Kabine zur Durchführung dieses gewählten Verfahrens. Dies bedeutet, daß die Beschichtungsstation
äußerst variabel ist und vor allem in sehr schneller und einfacher Weise umgerüstet
werden kann. Es muß dabei lediglich der eine Einschub herausgezogen und ein anderer
Einschub eingefahren werden. Die erfindungsgemäße Einrichtung ist dabei insbesondere
für kleinere und mittlere Betriebe interessant, die
Aufträge bei
kleinen Stückzahlen jedoch unterschiedlichen Beschichtungsverfahren tagtäglich durchzuführen
haben. Dies wird bei der erfindungsgemäßen Einrichtung bei erheblich verringertem
Platzbedarf und trotzdem ohne wesentliche Umrüstzeit möglich. Dabei spielt es auch
keine Rolle, ob das Beschichtungsverfahren selbst von Hand oder im Automatikbetrieb
durchgeführt wird. Durch die möglichen Kombinationen von einem ortsfesten Bauteil
mit mehreren verwendbaren Einschüben werden für den betreffenden Betrieb auch die
Investitionskosten gegenüber Einrichtungen mit den vergleichbaren vielfältigen Möglichkeiten
wesentlich herabgesetzt.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
ist das ortsfeste Bauteil in Form einer Brücke ausgebildet, wobei die Seitenwände
die Durchfahrtschleuse für die zu beschichtenden Gegenstände besitzt und der horizontale
Brückenteil im vorderen Bereich die Aufhängungs- und Durchführungselemente für den
Kettenförderer und in seinem hinteren Bereich mindestens einen Ventilator mit untergehängtem
schachtartigen Anschlußflansch trägt, der mit dem betreffenden Einschub luftdicht
verbindbar
ist. Jeder der Einschübe besitzt die dem ortsfesten Bauteil entsprechenden Grundrißmaße
und in seinem vertikalen Schachtteil die entsprechenden Querschnittsabmessungen
zur luftdichten Verbindung mit dem am horizontalen Brückenteil elastisch aufgehängten
Anschlußflansch.
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Die auf Rollen verfahrbaren Einschübe können unter dem als Brücke
ausgebildeten ortsfesten Bauteil ein- und ausgefahren werden, was entweder von vorne
und/oder von der Rückseite her vorgenommen werden kann.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen: Figur 1 in
schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Anlage zum Oberflächenbeschichten
von Gegenständen mit einer variabel verwendbaren Beschichtungsstation gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 2
einen Längsschnitt durch den ortsfesten Teil der Beschichtungsstation, Figur 3 eine
Rückansicht gemäß Pfeil III der Fig. 2, Figur 4 eine Draufsicht gemäß Pfeil IV der
Fig. 2, Figur 5 einen Längsschnitt durch einen Einschub der Beschichtungsstation
zum Spritzlackieren mit Naßabscheidung, Figur 6 einen Längsschnitt durch einen Einschub
der Beschichtungsstation zum Tauchbeschichten, Figur 7 einen Längsschnitt durch
einen Einschub der Beschichtungsstation zur Pulverbeschichtung und Figur 8 in perspektivischer
schematischer Darstellung die aus dem ortsfesten Teil und einem Einschub zusammengesetzte
Beschichtungsstation.
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Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
besteht die Anlage 11 zum Beschichten von Gegenständen 12, die strichpunktiert schematisch
angedeutet sind und die beliebige Form besitzen können, aus einer Beschichtungsstation
13 und bspw. einer Trocknungsstation 14, die sich an einem Ende an die genannte
Beschichtungsstation 13 anschließt. Die zu beschichtenden Gegenstände 12 hängen
dabei an zwei unabhängig voneinander mit gleicher Geschwindigkeit angetriebenen
Kettenförderern 16,17, mit denen sie durch die Beschichtungsstation 13 in Längsrichtung
gemäß Pfeil A und durch die anschließende Trocknungsstation 14 in Querrichtung gemäß
Pfeil B verfahren werden. Die Kettenförderer 16,17 werden von einem Kettenantrieb
18 gleichlaufend angetrieben. Die Trocknungsstation 14 ist zwei- oder mehrteilig
ausgebildet, wobei der eine Teil den Aggregatraum 19 bildet, während der oder die
anderen Teile den die Gegenstände 12 aufnehmenden Trocknungsraum 21 begrenzen. Diese
einzelnen Elemente 19,21 der Trocknungsstation 14 sind aneinandergeflanscht. Es
versteht sich, daß im Zuge der Kettenförderer weitere Stationen, z.B.
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eine Kühlstation, vorgesehen sein können.
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Wesentlich an dieser in Fig. 1 bspw. schematisch dargestellten Anlage
ist die Beschichtungsstation 13, die variabel ausgebildet ist und wahlweise für
verschiedene Beschichtungsarten bzw. -verfahren, nämlich für das Spritzlackieren
mit Naßabscheidung oder Trockenabscheidung, für das Tauchlackieren bzw.
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-beschichten oder für die elektrostatische Pulverbeschichtung bzw.
das elektrostatische Auftragen von pulverförmigen Stoffen auf die Gegenstände 12
Verwendung finden kann. Dazu besteht die kabinenartige Beschichtungsstation 13 aus
einem ortsfesten Bauteil 24, das alle diejenigen Aggregate aufnimmt, die bei allen
oder mehreren der Beschichtungsverfahren notwendig sind, und aus einem Einschub
26,26' oder 26" für das Spritzlackieren, bzw. das Tauchlackieren bzw. die Pulverbeschichtung.
Mit anderen Worten, in das ortsfeste Bauteil 24 der Beschichtungsstation 13 wird
also je nach dem anzuwendenden Beschichtungsverfahren einer der genannten Einschübe
26, 26' oder 26" eingefahren bzw. gegen einen anderen dieser Einschübe ausgewechselt.
Dieses Ein- und Ausfahren der Einschübe 26, 26', 26" in bzw. aus dem ortsfesten
Bauteil 24 der Beschichtungsstation 13 erfolgt bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß
dem Doppelpfeil C, und zwar an der offenen Vorder- und/oder Rückseite des ortsfesten
Bauteils 24, von denen die Vorderseite gleichzeitig bei manuellem Betrieb die Arbeits-
bzw. Bedienungsseite ist.
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Die Figuren 2 bis 4 zeigen in verschiedenen Schnitten bzw. Ansichten
das ortsfeste Bauteil 24 der Beschichtungsstation 13. Das ortsfeste Bauteil 24 besitzt
zwei parallel zur Einschubrichtung gemäß Pfeil C angeordnete, parallele Seitenwände
28, die mit ihrer Unterseite auf dem Boden stehen und an ihrer Oberseite von einem
Decken- bzw. Brückenteil 29 überdeckt und miteinander verbunden sind, so daß sich
eine insgesamt auf dem Kopf stehende U-förmige bzw. brückenartige Ausbildung des
ortsfesten Bauteils 24 ergibt. Die Seitenwände 28 besitzen einen von der Oberseite
her offenen senkrechten Schlitz 31, der an seiner Unterseite in eine rechteckförmige
Aussparung 32 übergeht, welche zur Außenseite hin von einer kanalartigen Schleuse
33 umgeben ist.
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Der Brückenteil 29 besitzt einen mit den senkrechten Schlitzen 31
der Seitenwände 28 fluchtenden Schlitz 34, der von einer Seitenwand 28 zur anderen
verläuft
und in welchem in nur angedeuteter Weise der Kettenförderer
16 bzw. 17 verläuft. Somit dienen die Schlitze 31 und die Aussparungen in den Seitenwänden
28 dazu, die Aufhängung mit den aufgehängten, zu beschichtenden Gegenständen 12
in die Beschichtungsstation 13 ein- und ausfahren zu lassen. Im Bereich der Bedienungsseite
ist im Brückenteil 29 eine Arbeitsleuchte 36 vorgesehen. Die der Bedienungsseite
abgewandte Rückseite des ortsfesten Bauteils 24 überragt das hintere Ende der Seitenwände
28 etwas und ist mit bspw. zwei in Richtung der Breite des ortsfesten Bauteils 24
nebeneinanderliegenden Radialventilatoren 37, 38 versehen, die, wie noch zu zeigen
sein wird, gemäß Pfeil D aus dem darunter liegenden Raum Luft absaugen und durch
einen gemeinsamen Schacht 39 nach außen befördern, der zwischen den beiden Ventilatoren
37, 38 angeordnet ist. An zwei elastischen Bälgen 41, die unterhalb der Ventilatoren
am Brückenteil 29 befestigt sind, hängt ein Anschlußteil 42, das nach unten hin
offen ist und obenseitig im Bereich der Bälge 41 mit Uffnungen versehen ist. Im
Anschlußteil 42 ist ein Filtereinschub 43 auswechselbar eingesetzt. Das untere Ende
des Anschlußteils 42 besitzt einen Dichtflansch und ist mit nicht dargestellten
Schnellverschluß-
Elementen versehen, mittels derer das Anschlußteil
42 mit jedem der noch zu beschreibenden Einschübe 26, 26', 26" luftdicht verbunden
werden kann.
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Figur 5 zeigt den Einschub 26, der zum Spritzlackieren mit Naßabscheidung
dient bzw. bei diesem Beschichtungsverfahren verwendet wird. Der Einschub 26 ist
etwa L-förmig ausgebildet und auf Rollen 51 verfahrbar gelagert, wobei eine oder
mehrere der Rollen lenkbar sein können. Der L-förmige Einschub 26 besitzt also einen
aufrecht stehenden Schachtteil 52 und einen unteren bodenseitigen horizontalen Wannenteil
53. Die Außenabmessungen dieser Teile 52 und 53 sind so, daß sie zu den entsprechenden
Abmessungen des ortsfesten Bauteils 24 passen. Mit anderen Worten, die lichte Höhe
zwischen Unterkante der Rollen 51 und Oberkante des Schachtteils 52 entspricht der
lichten Höhe, in der die Unterkante des Anschlußteils 42 des ortsfesten Bauteils
24 über dem Boden angeordnet ist, und die Grundabmessungen (in Draufsicht) des Einschubs
26 entsprechen den Grundrißabmessungen des U-förmigen ortsfesten Bauteils 24. Außerdem
sind die Abmessungen des Einschubs 26 derart, daß bspw. der Querschnitt des Schachtteils
52 am oberen
Ende dem Querschnitt des Anschlußteils 42 entspricht
und daß der über das Schachtteil 52 nach vorne überstehende Grundrißbereich des
Wannenteils 53 genau unter dem betreffenden Bereich des Brückenteils 29 liet, an
dem die zu beschichtenden Gegenstände 12 vorbeigeführt werden.
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Das Wannenteil 53 ist etwa bis zur Linie 54 mit Wasser gefüllt und
besitzt einen teilweise in das Wasservolumen eingetauchten Kurvenabscheider 56,
der unterhalb eines Absaugschlitzes 57 zwischen senkrechter Prallwand 58 des Schachtteils
52 und horizontalem Gitterrost 59 des Wannenteils 53 angeordnet ist. Der vertikale
Schachtteil 52 besitzt hinter dem oberen Bereich der Prallwand 58 ein über die gesamte
Breite verlaufendes Uberlaufbecken 61, aus dem ein Wasserfilm über die senkrechte
Prallwand 58 ständig nach unten strömt. Der Bereich zwischen senkrechter Prallwand
58 bzw. Uberlaufbeckenrückwand 62 und der Rückwand 63 des Schachtteiles 52 dient
als Luftabsaugschacht 64, der über dem hinteren Bereich der Wanne 53 beginnt. In
einer oder beiden Seitenwänden des Schachtteils 52 ist eine verschließbare Wartungsluke
66 vorgesehen.
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Außerdem besteht eine Rohrleitungsverbindung 67 zwischen der Wanne
53 und dem Oberlaufbecken 61, in der eine Förderpumpe 68 eingesetzt ist. Beim Spritzlackieren
in einer mit dem Einschub 26 versehenen Station 13 werden also die Spritznebel einerseits
durch das herabfl i eßende Wasser der Prallwand 58 und andererseits durch die von
den Ventilatoren 37,38 herrührende Ansaugluft im Ansaugschlitz 58 gebunden und mit
dem Wasser in der Wanne 53 verwirbelt und gebunden; der Luftstrom wird durch den
Schacht 52 hindurch über das ortsfeste Bauteil 24 nach außen gefördert. Wie erwähnt,
wird der Einschub 26 am oberen Ende seines Schachtteils 52 mit dem Anschlußteil
42 des ortsfesten Bauteils 24 luftdicht verbunden, was durch eine Ringdichtung 69
am oberen Ende des Schachtteils 52 und durch das Verschließen des entsprechenden
Schnell- bzw. Knebelverschlusses 46 gewährleistet ist.
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Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
kann auch ein Einschub für das Spritzlackieren vorgesehen sein, bei dem mit Trockenabscheidung
gearbeitet wird und bei dem deshalb unter
Wegfall der Wanne der
Einschub lediglich aus einem senkrechten Schachtteil besteht, das statt der Prallwand
eine senkrechte Filterwand besitzt, durch die hindurch die Sprühnebel angesaugt
werden, deren Partikel in der Filterwand gefunden werden.
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Figur 6 zeigt den Einschub 26', der dann verwendet wird, wenn die
Gegenstände 12 im Tauchverfahren beschichtet werden, wobei der Kettenförderer 16,
17 zusätzlich in den einzelnen Aufhängepunkten bspw.
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mit Hub- und Senkelementen zum Eintauchen und Herausziehen der Gegenstände
12 aus einem Tauchbecken 53' versehen sind. Der Einschub 26', der ebenfalls auf
Rollen 51' aus- und einfahrbar ist, ist auch im wesentlichen etwa L-förmig ausgebildet
und besteht im wesentlichen aus einem senkrechten Schachtteil 52' und aus einem
waagerechten Tauchbeckenteil 53'. Die Grundrißmaße und Höhenmaße sind wiederum,
wie zuvor erwähnt, an die entsprechenden Abmessungen.
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des ortsfesten Bauteils 24 angepaßt, ebenso ist das obere Ende des
Schachtteils 52' in seinen Abmessungen derart gewählt, daß es mit dem Anschlußteil
42 des ortsfesten Bauteils 24 schnell und luftdicht verbunden werden kann. Das Tauchbecken
53'
verläuft hierbei nicht über die gesamte Tiefe des Brückenteils
29 des ortsfesten Bauteils 24, sondern verläuft bis zu dem Schachtteil 52', der
bis in den Bereich des Bodens gezogen ist und der sich an seinem oberen Ende auf
den Querschnitt des Anschlußteils 42 des ortsfesten Bauteils 24 einseitig konisch
erweitert.Das Tauchbecken 53', das bis zur Linie 54' mit dem flüssigen Beschichtungsmaterial
gefüllt ist, ist mit einem seine Oberkante überragenden außenseitig umlaufenden
Kanal 71 zur Randabsaugung verbunden.
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Dieser Randabsaugungskanal 71 ist oberhalb des Badspiegels 54' offen
und steht mit dem unteren Ende 72 des Schachtes 52', das hinter dem Tauchbecken
53' angeordnet ist, in Verbindung, so daß mittels der Ventilatoren 37, 38 im ortsfesten
Bauteil 24 eine Abluftströmung im Bereich des Tauchbeckenrandes erzeugt werden kann.
Es versteht sich, daß für die Beschichtungsstation mehrere Einschübe 26', die verschiedene
Farben im Tauchbecken 53' enthalten, vorgesehen sein können, wobei den Tauchbecken
53' dann jeweils ein Deckel zugeordnet ist.
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Figur 7 zeigt den Einschub 26", der dann verwendet wird, wenn in der
Beschichtungsstation 13 die zu beschichtenden Gegenstände 12 mit pulverförmigen
Stoffen elektrostatisch beschichtet werden. Auch dieser Einschub ist auf Rollen
51" verfahrbar und besitzt eine im wesentlichen L-förmige Ausbildung, wobei, wie
bereits im Hinblick auf die Einschübe 26 und 26' erwähnt, die Anschluß- und Grundrißabmessungen
entsprechend den betreffenden Abmessungen des ortsfesten Bauteils 24 gewählt sind.
Auch hier ist ein senkrechtes Schachtteil 52" und ein waagerechtes Bodenteil 53"
vorgesehen. Der Bodenteil 53" besitzt einen von vorne nach hinten geneigten Rüttelboden
76, dessen hinterer Rand über einem Auffangbehälter 77 endet, der den unteren bodenseitigen
Teil des Schachtes 52' bildet. Dabei kann in einer Ebene unterhalb des Rüttelbodens
76 ein Sieb 78 vorgesehen sein. Im oberen Bereich des Schachtes 52" sind bspw. zwei
oder mehr Filterpatronen 79 hängend angeordnet, über denen eine Abblasvorrichtung
in Form eines Druckluftanschlusses 81 vorgesehen ist.
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Die Vorderwand 58" des Schachtteils 52" endet unter Freilassung eines
Schlitzes 82 über dem hinteren Rand des Rüttelbodens 76, so daß durch
diesen
Schlitz 82 Abluft angesaugt und radial in die Filter 79 hinein angesaugt und axial
nach oben ausgeblasen werden kann. Die Vorderwand 58" kann über eine Teilfläche
oder über die gesamte Fläche als Lochblech ausgebildet sein, was eine gleichmäßige
Verteilung des Beschichtungspulvers am Gegenstand 12, insbesondere im Bereich der
Bewegungsumkehr der Sprühpistole zur Folge hat.
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Durch die Erfindung ist es also, wie nochmals in Figur 8 in perspektivischer
Weise verdeutlich ist, möglich, die Beschichtungsstation 13 variabel, also für unterschiedliche
Beschichtungsverfahren zu verwenden, wobei das Umrüsten für das jeweils andere Verfahren
in einfacher Weise dadurch erfolgt, daß zu dem ortsfesten Bauteil 24, der die Hauptaggregate
wie die Absaugventilatoren, den Abluftschacht, die Bahn für die Kettenförderer,
die Einlaß- und Auslaßschleuse und dgl. beinhaltet, ein jeweils anderer Einschub
26, 26', 26" verwendet wird, der in bequemer Weise aus dem bzw. in das ortsfeste
Bauteil 24 ein- bzw. ausfahrbar und dadurch gegen einen jeweils anderen Einschub
26, 26', 26" leicht
und schnell auswechselbar ist. Eine mechanische
Verbindung braucht dabei lediglich im Bereich des Abluftströmungskanals erfolgen,
wobei die Zuordnung der jeweils anderen Bereiche automatisch gegeben ist.
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Fig. 8 zeigt das Ein- bzw. Ausfahren des Einschubs 26 zum Spritzlackieren
mit Naßabscheidung unter das bzw. dem brückenartigen ortsfesten Bauteil 24 gemäß
Doppelpfeil C. Das ortsfeste Bauteil 24 ist insofern modifiziert, als die senkrechten
Begrenzungswände der Schleusen 33 über die gesamte Höhe des Bauteils 24 verlaufen
und auf dem Boden aufstehen, was die mechanische Stabilität des ortsfesten Bauteils
24 erhöht.
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Während beim Einschub 26' gemäß Figur 6, der für das Tauchverfahren
verwendet wird, das Beschichtungsmaterial bereits in Form der Füllung im Tauchbecken
vorhanden ist, ist dies bei den Einschüben 26 und 26" gemäß den Figuren 5 und 7
derart vorgesehen, daß die Aggregate, die den Materialbehälter oder die Materialzuführung
und die jeweiligen Spritz-bzw. Sprühpistolen enthalten, entweder zu einer oder beiden
Seiten des ortsfesten Bauteils 24 ortsfest beigegeben und aufgestellt werden, oder
an den jeweiligen Einschub 26 bzw. 26" angehängt werden,
so daß
sie einen Teil dieses Einschubs bilden.
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Dies ist sowohl für den Hand- als auch für den Automatikbetrieb möglich.
An allen oder einzelnen der Einschübe 26, 26', 26" kann an der Arbeitsseite eine
Schutzwand vorgesehen sein, die ganz oder teilweise durchsichtig oder mit Ausnehmungen
für die Spritzpistolen versehen ist.
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- Ende der Beschreibung -
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