DE3212990C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Verschlusses für Behälter, insbesondere solche aus Verbundwerkstoffen,
mittels einer Verschlußmembran, die aus zwei miteinander
verbundenen Folien besteht, von denen die innere am
Öffnungsrand des Behälters befestigt wird und in dessen Bereich
mit einer der Öffnung angepaßten Sollbruchlinie versehen ist,
während die äußere als Aufreißfolie dient, an der beim Öffnen
der Verschlußmembran der innerhalb der Sollbruchlinie liegende
Bereich der inneren Folie haften bleibt.
Verschlußmembranen dieses Aufbaus sind bekannt (DE-GM 69 01 362).
Sie haben den Vorteil, daß die innere Folie aus einem mit
dem Behälter leicht zu verbindenden und vor allem gegenüber
dem Behälterinhalt inerten Werkstoff bestehen kann, während
die äußere Folie im wesentlichen als Trägerfolie der Stabilisierung
des Verschlusses dient. Auch kann die äußere Folie
beispielsweise aus absolut gasdichtem Werkstoff, die innere
Folie hingegen aus beliebigem Werkstoff gebildet sein. Hierdurch
lassen sich nicht nur gebrauchstechnische Vorteile, sondern
auch in kostemäßiger Hinsicht wirtschaftliche Vorteile
erreichen.
Von Nachteil bei dem bekannten Verschluß ist die Tatsache,
daß die gesamte Verschlußmembran an der freien Oberfläche des
Behälters liegt und damit leicht der Beschädigung ausgesetzt
ist. Man kann dies zwar durch einen Stülpdeckel od. dgl., der
zugleich als Verschluß für den einmal geöffneten Behälter dient,
beheben, gleichwohl bleibt die Beschädigungsgefahr bis zum
Anbringen des Deckels und auch bei jedem Anheben des Deckels,
das nicht zugleich dem Öffnen der Verschlußmembran dient. Der
wesentliche Nachteil dieser bekannten Verschlüsse ist jedoch
darin zu sehen, daß nach dem Aufreißen im allgemeinen kein
sauberer Öffnungsrand erhalten werden kann, was nicht nur unansehnlich
ist, sondern auch beim Ausschütten oder Ausgießen
des Inhaltes störend ist. Die Ursache liegt darin, daß die
Lage der Sollbruchlinie gegenüber der Innenkante des Öffnungsrandes
des Behälters nicht so genau toleriert werden kann,
daß stets ein Aufreißen des Verschlusses genau entlang der
Kante des Öffnungsrandes gewährleistet wäre. Sitzt die Sollbruchlinie
- wenn auch nicht über den gesamten Bereich - innerhalb
der Kante des Öffnungsrandes, so bleibt ein in der Öffnung
hineinragender Rand stehen, sitzt sie hingegen auf dem Öffnungsrand,
so besteht die Gefahr, daß ein Teil des innerhalb der
Sollbruchlinie liegenden Bereichs noch am Öffnungsrand befestigt
wird, so daß die Sollbruchlinie beim Aufreißen an dieser Stelle
nicht wirksam werden kann. Diese Effekte treten insbesondere
deshalb häufig auf, weil ein absolut zentrisches Aufsetzen
der Verschlußmembran auf den Behälter kaum möglich ist.
Statt der zuvor beschriebenen zweischichtigen Membran ist aus
der DE-OS 30 08 274 eine einschichtige Metallmembran aus einer
Folie mit eine Aufreißlasche bekannt, wobei zur Erleichterung
des Öffnens der Verpackung in der Membran eine parallel zum
Dosenumfang verlaufende rillenförmige Querschnittsschwächung
angeordnet ist, die vor dem Einsetzen der Membran in den Behälter
eingeformt wird. Von Nachteil ist auch hier, daß nach dem
Aufreißen der einschichtigen Folie im allgemeinen kein sauberer
Öffnungsrand erhalten werden kann, vor allem aber besteht die
Gefahr, daß beim maschinellen Einsetzen der Membran die Sollbruchlinie
frühzeitig aufreißt.
Bei einer anderen bekannten Ausführung (EP-OP 00 07 487) wird
die einschichtige Membran zunächst in den innerseitig kaschierten
Behälter eingesetzt und anschließend in einem umfangsparallelen
Bereich durch einen nachträglichen Formvorgang
geschwächt oder vollständig aufgetrennt. Dieser Formvorgang
erfolgt mit radialen Zustellkräften, so daß die Gefahr besteht,
daß auch die Behälterwandung verformt wird, was teilweise allerdings
bewußt in Kauf genommen wird. Bei einer vollständigen
Auftrennung der einschichtigen Membran und einer nicht zu vermeidenden
Beschädigung der Kaschierung durch die Zustellung des
Formwerkzeugs kann das Verbundmaterial des Behälters freiliegen
und seine Schutzwirkung nicht mehr entfalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen,
mit dessen Hilfe ein absolut sauberer Öffnungsrand
erreicht werden kann.
Ausgehend von einem Verfahren des eingangs geschilderten Aufbaus
wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Verschlußmembran
vor dem Befestigen an dem Öffnungsrand des Behälters
tiefgezogen wird und die innerhalb des Behälters liegende Sollbruchlinie
anläßlich des Tiefziehens aufgerissen und zu einem
Spalt verbreitert wird.
Durch das Tiefziehen der Verschlußmembran und die Verlagerung
der Sollbruchlinie in den Bereich innerhalb des Behälters wird
erreicht, daß beim Aufreißen der Verschlußmembran die innere
Folie am Öffnungsrand des Behälters nicht nur im Bereich dessen
Stirnkante, sondern auch noch über eine gewisse Höhe der Innenwandung
des Behälters haften bleibt. Dadurch wird ein absolut
sauberer Randabschluß erhalten, der die zuvor geschilderten
Nachteile nicht mehr zeigt. Im übrigen wird dadurch, daß die
Verschlußmembran in den Behälter eingesenkt ist, deren Beschädigungsgefahr
vermindert.
Durch das Aufreißen der Sollbruchlinie und die Verbreiterung
derselben zu einem Spalt anläßlich des Tiefziehens ist in allen
Fällen gewährleistet, daß die Verschlußmembran beim Aufreißen
im Bereich dieses Spaltes von dem am Öffnungsrand verbleibenden
Bereich der inneren Folie sicher getrennt wird. Damit lassen
sich auch sehr dünne Folien, bei denen die Anbringung einer
über ihre gesamte Ausdehnung gleichbleibend schwächenden Sollbruchlinie
Schwierigkeiten bereitet, einwandfrei in der erfindungsgemäßen
Art verarbeiten.
Damit werden ferner alle Bearbeitungsvorgänge, die an der Verschlußmembran
erforderlich sind, durchgeführt, bevor die Verschlußmembran
am Behälter angebracht wird. Es kann also die
komplette Verschlußmembran in einer Fertigungslinie außerhalb
der Produktionslinie der Behälter hergestellt werden. Sie wird
dann in die Produktionslinie übergeführt, in die Öffnung des
Behälters eingesetzt und durch Heißsiegeln oder Kleben an der
Behälterwandung festgelegt. Gegebenenfalls kann der äußere
Rand der Platine auch zuvor oder beim Einsetzen in den Behälter
umgebördet werden, um sie an die Gestaltung des Öffnungsrandes
des Behälters anzupassen und dafür zu sorgen, daß der Öffnungsrand
auch nach außen übergriffen wird.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die innere
Folie vor dem Tiefziehen mit der Sollbruchlinie versehen werden.
Dies kann beispielsweise anläßlich des Stanzens einer die Verschlußmembran
bildenden Platine aus einer Endlosbahn geschehen.
Das Heißsegeln oder Kleben der Verschlußmembran erfolgt nur
in dem Bereich, der zwischen der Sollbruchlinie an der inneren
Folie und dem äußersten Rand der Verschlußmembran liegt. Dies
ist bei einschichtigen Verschlußmembranen an sich bekannt
(DE-OS 20 61 497). Bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Verschlußmembran
eröffnet sich hiermit eine weitere Verfahrensvariante,
die die gebrauchstechnischen Eigenschaften des Verschlusses
zusätzlich verbessert. Es kann nämlich die tiefgezogene
Verschlußmembran nach dem Befestigen am Öffnungsrand
des Behälters in einer zweiten Stufe auf das Endmaß tiefgezogen
werden, wobei sich die äußere Folie auf der inneren Folie
gleitend nachzieht, während die innere Folie sich von ihrem
am Öffnungsrand befestigten Bereich unter Aufreißen der Sollbruchlinie
und Vergrößerung des von ihr gebildeten Spaltes unter
Beibehaltung ihrer Form entfernt. Dies kann gegebenenfalls
dadurch unterstützt werden, daß vor und/oder während des Tiefziehens
in der zweiten Stufe die Verschlußmembran erwärmt wird.
Mit dieser erfindungsgemäßen Maßnahme ist für das Aufreißen der Verschlußmembran
nur noch die zum Abziehen der äußeren Folie erforderliche
Kraft notwendig, während die innere Folie bereits getrennt ist und von
dem befestigten Bereich nicht mehr abgerissen werden muß. Da ein Reißen
der inneren Folie nicht mehr stattfindet, können auch keine Teilchen von
der Membran mehr abgerissen werden, die das Füllgut verschmutzen
könnten. Trotz des entstehenden Spaltes im Bereich der früheren Sollbruchlinie
wird die Dichtheit des Verschlusses in keiner Weise beeinträchtigt.
Diese Vorteile der erfindungsgemäßen Ausbildung können dadurch weiter
ausgebaut werden, daß die Verschlußmembran in der zweiten Stufe soweit
tiefgezogen wird, bis die äußere Umrißkante der äußeren Folie etwa mit
der Innenkante des Öffnungsrandes zusammenfällt. Dadurch läßt sich
auch die äußere Folie beim Aufreißvorgang besonders einfach lösen, und
es verbleibt weiterhin ein sauberer Öffnungsrand.
Statt der vorgenannten Maßnahme kann aber auch vorgesehen sein, daß
nach dem Tiefziehen der Verschlußmembran die äußere Folie entlang der
später mit der Innenkante des Öffnungsrandes des Behälters zusammenfallenden
Kante mit einer Sollbruchlinie versehen wird. Bei dieser Variante
verbleibt im Bereich der Stirnkante und der Außenseite des Öffnungsrandes
des Behälters auch ein Teil der äußeren Folie, so daß ein starker
Kantenschutz gebildet wird.
Gemäß einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
die innere Folie erst anläßlich des Tiefziehens im Bereich des Kappenbodens
der Verschlußmembran mit der Sollbruchlinie versehen. Vorzugsweise
wird dabei die Sollbruchlinie am Übergang des Kappenbodens in die
Kappenwandung angebracht, einem Bereich also, der aufgrund der dort
besonders starken Umformung des Materials ohnehin schwächer ist,
als die ebenen Bereiche der kappenartigen Verschlußmembran. Dadurch
wird das Lösen der äußeren Folie zusammen mit dem innerhalb der Sollbruchlinie
liegenden Bereich der inneren Folie von dem am Öffnungsrand
angesiedelten bzw. festgeklebten Bereich beim Aufreißen der Verschlußmembran
erleichtert. Ferner läßt sich werkzeugtechnisch die Sollbruchlinie
an dieser Stelle besonders einfach und exakt anbringen. Im übrigen
können herkömmliche Tiefziehwerkzeuge durch relativ einfachen Umbau
an das erfindungsgemäße Verfahren angepaßt werden.
Die solchermaßen hergestellte Verschlußmembran kann unmittelbar in
den Behälter eingesetzt und am Öffnungsrand angesiegelt werden, wobei
der gesiegelte Bereich von oben her bis zur Sollbruchlinie reicht.
Mit Vorzug jedoch wird das erfindungsgemäße Verfahren so ausgeführt,
daß die Verschlußmembran zunächst auf ein Zwischenmaß tiefgezogen
und mit der Sollbruchlinie versehen, anschließend mit ihrem außerhalb
der Sollbruchlinie liegenden Bereich am Öffnungsrand des Behälters
heißgesiegelt und unter Aufreißen der Sollbruchlinie auf das Endmaß
tiefgezogen wird wobei die äußere Folie auf dem am Öffnungsrand
haftenden äußeren Bereich der inneren Folie nach innen gleitet.
Auch durch dieses Verfahren wird zunächst die durch Sollbruchlinie
vorgegebene Schwachstelle der inneren Folie aufgerissen und zwischen
dem am Öffnungsrand verbleibenden Bereich und dem innenliegenden
Bereich der inneren Folie ein breiter Spalt erzeugt, der in jedem Fall
ein einwandfreies Lösen der Verschlußmembran von dem am Behälter
verbleibenden Kantenschutz ermöglicht. Erfolgt der zweite Tiefziehhub
mittels des Siegelwerkzeugs, so ist weiterhin sichergestellt, daß der
gesamte äußere Bereich der inneren Folie bis zur Aufreißstelle einwandfrei
am Öffnungsrand des Behälters angesiegelt wird, sich also die Verschlußmembran
rückstandsfrei vom Behälter lösen läßt.
Nachstehend ist die Erfindung anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele und Verfahrensvarianten beschrieben. In
der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen abgebrochenen Teilschnitt eines kompletten Behälters
mit Füllgut;
Fig. 2 den Schichtenaufbau des Ausgangsmaterials für die
Verschlußmembran;
Fig. 3-7 verschiedene Verfahrensstufen von der Herstellung der
Platine bis zu einer tiefgezogenen Verschlußmembran
in schematischer Ansicht;
Fig. 8 das Anbringen der Verschlußmembran an einem Behälter
in schematischer Ansicht;
Fig. 9 eine Variante der Anbringung der Verschlußmembran;
Fig. 10-13 den Aufreißvorgang bei zwei verschiedenen Ausführungsformen
der Verschlußmembran;
Fig. 14, 15 zwei Ausführungsformen der Aufreißlasche für die Verschlußmembran
und
Fig. 16-19 verschieden Stufen einer Variante des Verfahrens.
Der in Fig. 1 dargestellte Behälter besteht aus einem Rumpf oder einer
Hülse 1, einem nicht gezeigten Boden, einer Verschlußmembran 2 als
Garantieverschluß und Aromaschutz und einem eingesetzten Deckel 3,
der beispielsweise aus Kunststoff gespritzt ist.
Der Behälterrumpf 1 besteht beim gezeigten Ausführungsbeispiel aus
einem Verbundwerkstoff, nämlich beispielsweise einem Kern 11 aus
Pappe od. dgl. und einer Kaschierung 12 an der Außenseite und einer
Kaschierung 13 an der Innenseite, die beispielsweise aus einer Aluminiumfolie
bestehen. An der Stirnseite 14 hingegen liegt der Werkstoff
des Kerns 11 frei.
Die Verschlußmembran 2 besteht im wesentlichen aus zwei miteinander
verbunden Folien 21, 22, von denen die äußere reißfester ist als die
innere Folie 22 an ihrer schwächsten Stelle. Ferner ist auf der äußeren
Folie 21 eine Aufreißlasche 23 angebracht, z. B. angeklebt.
Im Endzustand ist die tiefgezogene Verschlußmembran 2 mit ihrem Rand
24 über den Öffnungsrand 14 gezogen und außenseitig umgelegt. Sie kann
statt dessen natürlich auch nur bis zur äußeren Kante des Öffnungsrandes 14
reichen. Die innere Folie 22 der Verschlußmembran 2 ist mit einer Sollbruchlinie
25 versehen.
Die Verschlußmembran 2 wird durch Heißsiegeln oder Kleben im Bereich
des Öffnungsrandes 14 des Behälters 1 befestigt. Bei dem in der Zeichnung
gezeigten Ausführungsbeispiel ist die beim Befestigen wirksame
Heißsiegel- bzw. Klebeschicht mit 25′ bezeichnet. Wie aus Fig. 1 ersichtlich,
reicht der wirksame Bereich dieser Schicht nur bis zur Sollbruchlinie
25. Selbstverständlich kann aber die gesamte innere Folie 22
auf ihrer freien Außenseite mit dieser Schicht versehen sein, sofern
diese bei Normaltemperaturen gegenüber dem Füllgut inaktiv ist.
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt aus dem zur Herstellung einer Verschlußmembran
2 gemäß Fig. 1 bestimmten Ausgangsmaterial. Dieses bsteht
im wesentlichen aus den beiden Folien 21 und 22, von denen die Folie 21
eine größere Reißfestigkeit aufweist als die später innen liegende Folie 22.
Die äußere Folie kann außenseitig noch mit einer Schutzlackschicht 26
versehen sein, während die innere Folie 22 an ihrer Außenseite beispielsweise
einen heißsiegelfähigen Kunststofflack 27 aufweist. Die Folien 21,
22 sind durch einen Kleber 28 miteinander verbunden, dessen Haftkraft
größer ist als die Reißfestigkeit der inneren Folie 22 an ihrer schwächsten
Stelle, nämlich der Sollbruchlinie. Gegebenenfalls kann zwischen
der Klebschicht 28 und der inneren Folie 22 noch eine Trennschicht 29
angeordnet sein. Bei den Folien 21, 22 handelt es sich vorzugsweise um
Aluminiumfolien, von denen die äußere Folie 21 beispielsweise eine
Stärke von 40 µm, die innere Folie 22 hingegen nur eine solche von
etwa 10 µm besitzt. Das so aufgebaute Ausgangsmaterial kann zur Verbesserung
seiner Tiefzieheigenschaften beidseitig gleitfähig präpariert
sein.
Aus dem Ausgangsmaterial gemäß Fig. 2 wird mit herkömmlichen Werkzeugen
zunächst eine Platine hergestellt und bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 3 bis 7 die Sollbruchlinie in herkömmlicher Weise eingeprägt,
eingestanzt od. dgl. Diese Platine wird anschließend tiefgezogen,
um beispielsweise eine Form, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, zu erhalten.
Hierzu wird auf die Fig. 3 bis 7 verwiesen, in denen die einzelnen Verfahrensschritte
gezeigt sind. Das Ausgangsmaterial gemäß Fig. 2 wird als
Endlosband 4 einem insgesamt mit 5 bezeichneten, im übrigen bekannten
Tiefziehwerkzeug zugeführt. Das Tiefziehwerkzeug weist in seinem
Oberteil einen Ziehstempel 51 und zwei diesen umgebende Niederhalter
52, 53 auf. In seinem Unterteil besteht es aus einem Auswerfer
54, einen diesen umgebenden Ziehring 56 und einem Schnittring
57.
Nach Einführen des Endlosbandes 4 zwischen die Werkzeuge 5 werden
Oberteil und Unterteil des Werkzeugs in die in Fig. 4 gezeigte Stellung
zusammengefahren. Gegebenenfalls kann die Anbringung der Sollbruchlinie
auch erst in dieser Fertigungsstufe erfolgen. Anschließend werden
der Tiefziehstempel und der innere Niederhalter 53 sowie die entsprechenden
Gegenstücke im Unterteil abgesenkt, wobei die Platine am
Schnittring 57 ausgestanzt wird (Fig. 5, obere Darstellung). Daraufhin
wird nur noch der Tiefziehstempel 51 abgesenkt (Fig. 5, untere
Darstellung), so daß nunmehr der Tiefziehvorgang beginnt, wobei sich
das Material unter dem Niederhalter 53 nachziehen kann. Schließlich
wird die Position gemäß Fig. 6 erreicht, aus der dann der Tiefziehstempel
hochgezogen und die fertige Verschlußmembran 2 mit einer
Sollbruchlinie 25, mittels des Auswerfers 54, aus dem Werkzeug
ausgebracht wird (Fig. 7). Gegebenenfalls kann vor oder während
dieser Verfahrensschritte noch im Bereich der Kante 30 der Verschlußmembran
ein weiterer Zusatzschnitt in Form einer Sollbruchlinie angebracht
werden.
Die auf diese Weise hergestellte tiefgezogene Verschlußmembran 2
wird dann, wie Fig. 8 zeigt, in die Öffnung des Rumpfs 12 des Behälters
1 eingesetzt und ihr äußerer Rand gegebenenfalls nach außen
umgebördelt. In dieser Lage wird ein Heißsiegel- oder Klebestoff-Andrückwerkzeug
6 zugestellt, das der Verschlußmembran im Bereich des
den Öffnungsrand des Behälters 1 übergreifenden Flanschs anliegt und
beispielsweise die Kunststoff-Lackschicht 27 (s. Fig. 2) im Bereich 25′
erweicht. Die Verschlußmembran 2 ist somit in diesem Bereich
festgelegt. Der angesiedelte Bereich 25′ erstreckt sich dabei
nur bis zur Sollbruchlinie 25, die, da die äußere Folie 21
geschlossen ist, auch in Form eines breiteren Schlitzes ausgebildet
sein kann. Dadurch wird die Begrenzung des angesiegelten
Bereichs 25′ erleichtert.
Zuvor oder nach dem Heißsiegeln wird auf der äußeren Folie 21
der Verschlußmembran 2 die Aufreißlasche 23 angebracht.
In Fig. 9 ist gezeigt, wie nach dem Ansiegeln gemäß Fig. 8
entweder das Siegelwerkzeug selbst oder ein gesondertes Tiefziehwerkzeug
in den tiefgezogenen Bereich der Verschlußmembran
2 eingefahren wird und den im Behälter liegenden Bereich der
Folien 21, 22 auf das gewünschte Endmaß tieferzieht. Bei diesem
zweiten Tiefziehvorgang gleitet die äußere Folie 21 auf der
inneren Folie 22 weiter nach innen und unten, jedoch nur in
dem durch das Heißsiegeln festgelegten Bereich der inneren
Folie 22, während sich der innerhalb des Spaltes bzw. der Sollbruchlinie
25 befindende Bereich der inneren Folie 22 diese
Tiefziehbewegung ohne weitere Verformung mitmacht, wobei jedoch
die Sollbruchlinie 25 aufreißt bzw. der dort vorhanden Spalt
sich vergrößert. Durch diese Maßnahme kann bezüglich der äußeren
Folie 21 der gleiche Effekt erzielt werden, wie mit dem
mit Bezug auf Fig. 7 im Bereich der Ecke 30 der Verschlußmembran
2 beschriebenen Zusatzschnitt.
Die Fig. 10 bis 12 zeigen den Vorgang beim Öffnen der
Verschlußmembran 2. Die Verschlußmembran 2 wird mittels
der Aufreißlasche 23 erfaßt und angehoben, wobei sie von
innen her bis zur Sollbruchlinie 25 bzw. dem dort vorhandenen
Spalt ohne Schwierigkeiten nach oben ausgehoben werden kann
(siehe Fig. 11). Beim weiteren Abheben wird die
äußere Folie 21 von dem heißgesiegelten Bereich der inneren Folie 22 abgezogen,
während diese innere Folie 22 am Öffnungsrand 14 des Behälterrumpfs
12 als Kantenschutz verbleibt. Dabei bleibt auch in diesem Bereich
der Kleber zwischen den beiden Folien an der äußeren Folie 21 haften.
Bei der Variante gemäß Fig. 13 ist der mit Bezug auf Fig. 7 im
Bereich der Ecke 30 angedeutete Zusatzschnitt vorgesehen, so daß beim
Abziehen der Verschlußmembran 2 auch ein Teil 31 der äußeren Folie 22
am Öffnungsrand des Behälterrumpfs 12 haften bleibt.
Fig. 14 und 15 zeigt schließlich zwei Varianten einer Aufreißlasche,
die aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung der Verschlußmembran
- mit Ausnahme der Ausführungsform gemäß Fig. 13 - an jeder beliebigen
Stelle der Verschlußmembran vorgesehen sein kann. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 14 ist an der Platine direkt eine Aufreißlasche
23 angeformt, beispielsweise in Form einer Lasche 32 aus dem
Endlosband ausgestanzt. Dabei ist mit Vorteil die innere Folie 22 nochmals
durch eine weitere Sollbruchlinie 33 von dem heißzusiegelnden
Bereich 25′ getrennt, so daß sich beim Anheben der Lasche 32 die äußere
Folie an dieser Stelle von der inneren Folie 22 abzuziehen beginnt.
Dieses Abziehen wiederum erfolgt nur bis zu der inneren Sollbruchlinie
25, von der aus dann äußere Folie 21 und innere Folie 22 wiederum
aneinander haften bleiben.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 15 greift die Aufreißlasche 23 in
Form eines Lappens 34 über den Öffnungsrand 14 des Behälterrumpfs 12
nach außen. Durch Anheben am inneren Ende des Lappens 34 hebt sich
hier wiederum der innere Bereich der Verschlußmembran 2 erst an, bis
schließlich sich die äußere Folie 21 im heißgesiegelten Bereich 25′ von
der dort stehenbleibenden inneren Folie 22 trennt.
Die zuvor mehrfach erwähnte Sollbruchlinie kann natürlich unterschiedlich
gestaltet sein. Sie kann eine einfache Einschnürung, eine Lochreihe,
ein unterbrochener oder durchgehender Trennschnitt sein.
Bei dem Ausführungsbeispiel gmäß Fig. 16 bis 19 werden nach Einführen
des Endlosbandes zwischen Oberteil und Unterteil des Werkzeugs
diese zusammengefahren. Anschließend werden die Tiefziehstempel
und der innere Niederhalter 53 sowie die entsprechenden Gegenstücke
im Unterteil abgesenkt, wobei die Platine am Schnittring 57 ausgestanzt
wird. Daraufhin wird nur noch der Tiefziehstempel 51 abgesenkt,
(Fig. 16, obere Darstellung), so daß nunmehr der Tiefziehvorgang
beginnt, wobei sich das Material unter dem Niederhalter 53 nachziehen
kann. Schließlich wird die Position gemäß Fig. 6 erreicht, in der die
Verschlußmembran auf ein Zwischenmaß tiefgezogen ist und in der am
Übergang zwischen dem Kappenboden und der Kappenwandung der Verschlußmembran
auf nicht gezeigte Weise eine Sollbruchlinie 25 angebracht
wird (Fig. 16, untere Darstellung). Anschließend wird die Verschlußmembran
mittels des Auswerfers 54 aus dem Werkzeug ausgebracht
(Fig. 17). Das Anbringen der Sollbruchlinie 25 als einfacher Ausschnitt,
als unterbrochene Linienperforation od. dgl. kann durch ein zwischen
Auswerfer 54 und Ziehring 56 angeordnetes Schneidwerkzeug, das in
der Position gemäß Fig. 16 wirksam wird erfolgen.
Die auf diese Weise auf ein Zwischenmaß tiefgezogene Verschlußmenbran
2 wird dann, wie Fig. 18 zeigt, in die Öffnung des Rumpfs 12 des
Behälters 1 eingesetzt und ihr äußerer Rand gegebenenfalls nach unten
umgebördelt. In dieser Lage wird ein Heißsiegel- oder Klebstoff-Andrückwerkzeug
6 zugestellt, das der Verschlußmembran 2 im Bereich
des den Öffnungsrand 14 des Behälters 1 übergreifenden Flanschs anliegt
und beispielsweise die Kunststoff-Lackschicht 27 (s. Fig. 2) im
Bereich 25′ erweicht. Die Verschlußmembran 2 ist somit in diesem
Bereich festgelegt. Der angesiegelte Bereich 25′ erstreckt sich dabei
nur bis zur Sollbruchlinie 25. Dadurch wird die Begrenzung des angesiegelten
Bereichs 25′ erleichtert.
Fig. 19 zeigt, wie nach dem Ansiegeln im Bereich 25′ gemäß Fig. 18
entweder das Siegelwerkzeug 6 selbst oder ein gesondertes Tiefziehwerkzeug
in den tiefgezogenen Bereich der Verschlußmembran 2 eingefahren
wird und den im Behälter liegenden Bereich der Verschlußmembran auf
das gewünschte Endmaß tieferzieht.
Bei diesem zweiten Tieferziehvorgang gleitet die äußere Folie 21 auf
dem am Behälter festgelegten äußeren Bereich der inneren Folie 22
weiter nach innen und unten, jedoch nur in dem durch das Heißsiegeln
festgelegten Bereich der inneren Folie 22, während der sich innerhalb
der Sollbruchlinie 25 befindende Bereich der inneren Folie 22 diese
Tiefziehbewegung ohne weitere Verformung mitmacht, wobei jedoch die
Sollbruchlinie 25 aufreißt bzw. der dort vorhandene Spalt sich vergrößert.
Nach Ausheben der Werkzeuge 6 ist der Behälter fertig verschlossen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung eines Verschlusses für Behälter,
insbesondere solche aus Verbundwerkstoffen,
mittels einer Verschlußmembran, die aus zwei miteinander
verbundenen Folien besteht, von denen die innere
am Öffnungsrand des Behälters befestigt wird und in
dessen Bereich mit einer der Öffnung angepaßten Sollbruchlinie
versehen ist, während die äußere als Aufreißfolie
dient, an der beim Öffnen der Verschlußmembran
der innerhalb der Sollbruchlinie liegende Bereich der
inneren Folie haften bleibt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußmembran (2) vor dem Befestigen an
dem Öffnungsrand (14) des Behälters (1) tiefgezogen
wird und die innerhalb des Behälters liegende Sollbruchlinie (25)
anläßlich des Tiefziehens aufgerissen und
zu einem Spalt verbreitert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
innere Folie (22) vor dem Tiefziehen mit der Sollbruchlinie (25)
versehen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sollbruchlinie (25) an der inneren Folie (22) anläßlich des
Stanzens einer die Verschlußmembran (2) bildenden Platine aus
einer Endlosbahn erzeugt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die tiefgezogene Verschlußmembran (2) nach dem
Befestigen am Öffnungsrand (14) des Behälters (1) in einer
zweiten Stufe auf das Endmaß tiefgezogen wird, wobei sich die
äußere Folie (21) auf der inneren Folie (22) gleitend nachzieht,
während die innere Folie (22) sich von ihrem am Öffnungsrand
befestigten Bereich unter Aufreißen der Sollbruchlinie und Vergrößerung
des von ihr gebildeten Spaltes (25) unter Beibehaltung
ihrer Form entfernt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor
und/oder während des Tiefziehens in der zweiten Stufe die Verschlußmembran
(2) erwärmt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verschlußmembran (2) in der zweiten Stufe so weit tiefgezogen
wird, bis die äußere Umrißkante der äußeren Folie (21) etwa mit der
Innenkante des Öffnungsrandes (14) des Behälters (1) zusammenfällt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Tiefziehen der Verschlußmembran (2) die
äußere Folie (21) entlang der mit der Innenkante des Öffnungsrandes
(14) des Behälters (1) zusammenfallende Kante (30) mit
einer Sollbruchlinie versehen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Folie (22) anläßlich des Tiefziehens im
Bereich des Kappenbodens der Verschlußmembran (2) mit der
Sollbruchlinie (25) versehen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchlinie
(25) am Übergang des Kappenbodens in die Kappenwandung
der Verschlußmembran (2) angebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1 und 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschlußmembran (2) auf ein Zwischenmaß tiefgezogen und
mit der Sollbruchlinie (25) versehen, anschließend mit ihrem
außerhalb der Sollbruchlinie liegenden Bereich am Öffnungsrand
des Behälters (1) befestigt und unter Aufreißen der Sollbruchlinie
(25) auf das Endmaß tiefgezogen wird, wobei die äußere
Folie (21) auf dem am Öffnungsrand haftenden äußeren Bereich
der inneren Folie (22) nach innen gleitet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19823212990 DE3212990A1 (de) | 1981-04-08 | 1982-04-07 | Verfahren zur herstellung einer verschlussmembran fuer behaelter |
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DE19823212990 DE3212990A1 (de) | 1981-04-08 | 1982-04-07 | Verfahren zur herstellung einer verschlussmembran fuer behaelter |
Publications (2)
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DE3212990C2 true DE3212990C2 (de) | 1988-09-22 |
Family
ID=25792536
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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