DE3210208C2 - Vorrichtung zum Verbinden wenigstens zweier dünnwandiger Bauteile durch Stanznocken - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden wenigstens zweier dünnwandiger Bauteile durch StanznockenInfo
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Abstract
Ein in einem Aufnahmeunterteil (3) eingesetztes Tragteil (9) hält ein Schneid-Formgesenk (8), das längs einer Teilungsebene (a) geteilt ausgebildet ist, wobei die Schneid-Formgesenkhälften (8Δ, 8ΔΔ) durch Federstahlringe (16) aneinander gepreßt werden. In einer Axialausnehmung (15) des Schneid-Formgesenks (8) und in einer Aufnahmebohrung (13) des Tragteils (9) befindet sich ein Planierstempel (14), der durch die Wirkung einer Druckfeder (27) von einer Verformungslage in einer Auswerferlage verlagerbar ist. Ferner hat das Schneid-Formgesenk (8) an seiner Schneidfläche (8ΔΔΔ) zwei diametral gegenüberliegende Formausnehmungen (17). Ein Aufnahmeoberteil (2) trägt einen Halteschaft (30), an dessen Unterseite ein Formstempel (31) ausgebildet ist, der den Formausnehmungen (17) zugeordnete Prägestege (33) aufweist. Zwei dünnwandige Bauteile (4 und 5) werden durch einen Stanznocken (6) formschlüssig verbunden, wobei in dessen Mittelbereich durch Zusammenwirken von Formstempel (31) und Schneid-Formgesenk (8) Ausschnitte (6ΔΔ) erzeugt werden. Deren Dicke (D) wird bei sich in Verformungslage befindendem Planierstempel (14) auf etwa zwei Drittel der Gesamtdicke der Bauteile (4 und 5) vermindert, wodurch sich Stauchränder (6ΔΔΔ) bilden, durch welche die Bauteile (4, 5) verriegelt werden.
Description
a) das Schneidgesenk (8) mindestens zwei, jeweils als Einzelteile ausgebildete Längsteile (8', 8")
aufweist, die durch an ihrem Außenmantel angreifende Federn (16) aneinandergepreßt wer- 4r>
den und in Ruhelage über ihre gesamte Längserstreckung aneinanderliegcn, wobei an der
Schneidfläche (8'") eines jeden Längsteils eine nach oben offene Formausnehmung (17) in jeweils
halber Breite ausgebildet ist,
b) von der Schneidfläche (32') des Formstempels (31) radial den konkaven Formausnehmungen
(17) im Schneidgesenk (8) zugeordnete konvexe Prägestege (33) abstehen.
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2. Vorrichtung nach Anspruch t, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidgesenk (8) mit wenigstens
zwei, in jeweils gleichgroßem Winkelabstand angeordneten Formausnehmungen (17) versehen ist, die
in Draufsicht jeweils drei Unifangsseiten aufweisen t>o und zur Axialausnehmung (15) hin offen sind, wobei
der Grund (17") der Formausnehmungen in einem Längsschnitt nach oben hin bogenförmig verläuft
und dabei die tiefstliegendc Stelle sich an der Axialausnehmung befindet. b5
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß beim Schneidgesenk (8) entsprechend
der Anzahl der Formausnehmungen (17) Teilungsebenen
(a) durch die Längsmiite der sich quer zu den.
parallellaufenden Umfangsseiten erstreckenden Umfangsscile(17')der Formausnehmungen (17) verläuft.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidgesenkteile
(8', 8") durch die Eigenspannung mehrerer, ihren Außenmantel umfassender Federstahlringe (16) aneinandergepreßt
werden, die jeweils eine Umfangslücke (16') aufweisen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das das Schneidgesenk (8) haltende
Tragteil (9) drehfest in ein Aufnahmeunterteil (3) eingesetzt und von einer mit der Axialausnehmung
(15) fluchtenden Aufnahmebohrung (13) durchsetzt ist, wobei der obenliegende Endabschnitt des Tragleils
einen radial gerichteten Ringflansch (U) aufweist, der in eine zugeordnete, ringnutartige Ausnehmung
(12) der Schneidgesenkteile (8', 8") mit Radial- und Axialspiel eingreift.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an den untenliegenden Stirnseiten (23)
der Schneidgesenkteile (8', 8") jeweils eine Abschrägung (19) vorgesehen ist, die mit der Teilungsebene
(a) jeweils einen spitzen Winkel von etwa 75° einschließen und so verlaufen, daß sie mit der Wandung
der halbkreisförmigen Ausnehmung (18") einer radialen Schulter (18') an deren radial tiefstliegenden
Stelle eine spitzwinklige Eckkante bilden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schneidgesenkteil (8') durch
einen in das Tragteil (9) eingesetzten und in eine an ihrer untenliegenden Stirnseite (23) vorgesehene
Nut (21) angreifenden Fixierstift (20) oder dergleichen Fixiernase gegen Verdrehen gesichert ist, wobei
die Nut im Winkel von 90° zur Teilungsebene (a) verläuft.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der ein kreisförmiges Querschnittsprofil
aufweisende und in der Aufnahmebohrung (13) des Tragtcils (9) längsverschiebbarc Planierstempel
(14) an seinem untenliegenden Endbereich einen Ringbund (24) aufweist, der sich mit Radialspiel
in einem sowohl im Aufnahmeunterteil (3) als auch an der Unterseite des Tragteils vorgesehenen,
zylinderförmigen Hohlraum (25) befindet, auf dessen Boden (25') eine Druckplatte (26) aufliegt,
und der Planierstempel zwischen zwei Anschlägen vcrlagerbar ist, wobei er in der Verformungslage —
in die er gegen die Wirkung einer Druckfeder (27) verlagerbar ist — auf der Druckplatte aufsitzt, während
der Planierstempel durch die Wirkung der Druckfeder bis zur Anlage seines Ringbundes am
Tragtcil in die Auswerferlage bewegbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Formstempel (31) über einen HaI-tcstift
(30) in ein Aufnahmeoberleil (2) einsetzt ist
und die Höhenerstreckung des von der freien Stirnseite (30') seines Halteschaftes abstehenden, mittigen
Schneidteils (32) gleich oder größer ist als die Gesamtdicke der zu verbindenden dünnwandigen
Bauteile (4,5).
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten und
durch die US-PS 42 08 776 (Oberteil der F i g. 6 und Unterteil
der F i g. 9— 11) bekanntgewordenen Art.
Das in den genannten Figuren dieser Druckschrift offenbarte Schneidgesenk besteht aus zwei miteinander
verschraubten Längsteilen mit rechteckförmigen Querschnittsprofil,
zwischen denen sich der ebenfalls ein rechteckförmiges Querschnittsprofil aufweisende Planierstempel
befindet. An dessen Breitseiten lieger die Längsteile mit ihren freien Endabschnitten federnd an.
während sie im Mittelbereich ihrer Längserstreckung jeweils eine vom Planierstempel zurückgesetzte Ausnehmung
haben. Da die Längsteile lediglich federnd am Planierstempel anliegen und darüber hinaus eine Längsausnehmung
haben, können sie bei sehr starker Dauerbeanspruchung im Bereich ihrer Befestigungsstelle brechen,
zumindest kann sich jedoch ihr Federungsvermögen nach langem Betriebseinsatz vermindern. Ferner
können mit der bekannten Vorrichtung nicht solche Stanznocken erzeugt werden, die mehr als <:wei Verbindungsstege
aufweisen.
Ferner geht aus der US-PS 22 54 558 eine Vorrichtung hervor, mittels der sich Stanznocken mit zwei, drei
oder vier Verbindungsstegen herstellen lassen. Dabei kann der Planierstempel des Schneidgesenks — insbesondere
zum Herstellen von Stanznocken mit zwei Verbindungsstegen — mit jeweils einzelnen, an gegenüberliegenden
Außenseiten festgelegten und mit ihren freien Endbereichen in Querrichtung federnden Längsteilen
oder auch mit einer kappenartigen Hülse versehen sein. Diese weist zwei, drei oder vier, in jeweils gleichgroßem
Winkelabstand angeordnete sowie nach oben offene Längsschlitze auf, deren Anzahl jeweils der Anzahl der
sich am Stanznocken bildende Verbindungsstege entspricht. Zur Erzielung eines optimalen, radial gerichteten
Federungsvermögens am oben liegenden Endbereich der durch die Längsschlitze gebildeten Längsabschnitte
der kappenartigen Hülse müssen sich die Längsschlitze bis zu deren untenliegendem Randbereich
erstrecken. Dies hai aber den Nachteil, daß bei hoher Dauerbelastung der kappenartigen Hülse deren
Längsabschnitte an ihrem unteren, sich am Ende der Längsschlitze befindendem Randbereich brechen können,
insbesondere wenn die kappenartige Hülse drei oder vier Längsschlitze aufweist. Zumindest kann jedoch
das Federungsvermögen der Längsabschnilte nach langer Einsatzdauer nachlassen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 derart
auszubilden, daß sie mit geringem fertigungsmäßigen Aufwand herzustellen sowie ihr Schneidgesenk robust
und sehr dauerhaft im Betriebseinsatz ist, wobei die Stanznocken bedarfsweise auch mehr als zwei radial
wegragende Verbindungsstege haben können.
Zur Lösung der Aufgabe sind die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 dargelegten Merkmale
vorgesehen.
Da das Schneidgesenk der erfindungsgemäßen Vorrichtung lediglich aus lose aneinander gefügten Längsteilen
besteht, die durch bloßes Anordnen von Federn an ihrem Außenumfang aneinandergepreßt werden, ist
gegenüber der bekannten Vorrichtung ein Abbrechen der Längsteile im Bereich ihrer Befestigungsieile ausgeschlossen.
Darüber hinaus können diese bei Abnutzung auch rasch und problemlos ausgewechselt werden. Ferner
können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorteilhafterweise auch solche Stan/.nocken erzeugt
werden, die mehr als /wci, nämlich üblicherweise drei
oder vier radial verlaufende Verbindungsstege aufweisen. Diese haben auch nach dem Merkmal b) des kennzeichnenden
Teils des Hauptanspruchs einen ausgerundeten, also einen in festigkeitsmäßiger Hinsicht optimalen
Faserverlauf.
Aus der US-PS 26 71 361 ist zwar eine Vorrichtung zum Erzeugen von Stanznocken bekannt, dessen
Schneidgesenk zwei schwenkbar gelagerte, als schneidaktive Teile wirkende Backen aufweist, deren einander
zugewandte Innenseiten in Ruhelage von Druckfedern ίο gegen den mittigen Planierstempel gepreßt werden. Mit
dieser Vorrichtung lassen sich jedoch nur solche Stanznocken
erzeugen, die lediglich zwei und einander gegenüberliegende Verbindungsstege haben. Ferner ist auch
die Vorrichtung verhältnismäßig bauaufwendig ausgebildet.
Darüber hinaus offenbart auch die US-PS 9 77 178 eine Vorrichtung für das Herstellen von Stanznocken,
wobei die Formausnehmungen zu deren Erzeugung in jeweils unterschiedlicher Breite an den als Einzelteilen
gestalteten Längsteilen ausgebildet sind; diese liegen in Ruhelage an ihren Innenseiten aneinander an. Auch mit
dieser Vorrichtung lassen sich nur solche Stanznocken herstellen, die nur zwei, einander gegenüberliegende
Verbindungsstege aufweisen. Ferner muß die Presse mit speziellen Einrichtungen für die Betätigung der Vorrichtung
versehen werden.
Durch Anordnung und Ausbildung der Formausnehmungen nach den Merkmalen des Patentanspruchs 2
lassen sich die Formausnehmungen vorteilhafterweise verhältnismäßig einfach spanabhebend herstellen, wobei
durch ihre bogenförmige Gestaltung die Verbindungsstege der Stanznocken in festigkeitsmäßiger Hinsicht
einen sehr günstigen Faserverlauf haben.
Die Schneidgesenkteile durch Federstahlringe zu-J5 sammenzuspannen (Merkmal des Patentanspruchs 4) ist
eine sehr preisgünstig herstellbare und leicht anordbare Einrichtung.
Ferner ist die erfindungsgemäße Vorrichtung vergleichsweise räumlich sehr gedrungen ausgebildet und
weist wenige, verhältnismäßig einfach herstellbare Einzelteile auf. Durch Anordnen der Schneidgesenkteile in
einem Aufnahmeunterteil (Merkmal des Patentanspruchs 5) bzw. des Formstempels in einem Aufnahmeoberteil
(Merkmal des Patentanspruchs 9) wird die räumliche Gedrungenheit der Vorrichtung weiter gefördert
und es ermöglicht, daß diese auch in eine Betätigungszange eingesetzt werden kann. Hierdurch ist die
Vorrichtung auch ortsungebunden und an schwer zugänglichen Stellen verwendbar. Da der Planierstempel
so durch Federkraft von einer Verformungslage in eine Auswerferlage bewegt wird (Merkmal des Patentanspruchs
8), wird der Stanznocken nach seiner Ausformung aus dem Schneidgesenk nach oben verlagert, so
daß die miteinander verbundenen dünnwandigen Bauteile mühelos weiterbewegt werden können.
Weitere Ausgestaltung der Erfindung sind in anderen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert.
bo Es zeigt
F i g. 1 ein mit dem Schneidgesenk versehenes Aufnah.^ieunterteil
im Längsschnitt bei sich in Verformungslage befindendem Planierstenipel,
F i g. 2 eine Seitenansicht zu F i g. I im »Halbschnitt« h5 mit sich in Auswerferlage befindendem Planierstempel,
F i g. 3 eine Draufsicht zu F i g. 1,
F i g. 4 ein Aufnahmeoberieil mit Formstempel,
F i g. ri eine Seitenansicht zu F i g. 4,
F i g. 4 ein Aufnahmeoberieil mit Formstempel,
F i g. ri eine Seitenansicht zu F i g. 4,
Fig.6 eine Ansicht in Pfeilrichtung A von Fig.5 in
größerer Darstellung,
F i g. 7 die erfindungsgemäße Verbindung zweier dünnwandiger Bauteile bei sich in Verformungslage befindendem
Planierstempel und zugeordnetem Formstempel in größerer Darstellung,
F i g. 8 eine Draufsicht zu F i g. 7 jedoch ohne Formstempel,
F i g. 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in F i g. 7.
Eine in den F i g. 1 bis 5 gezeigte Vorrichtung 1 — welche ein jeweils mit Einzelteilen versehenes Aufnahmeoberteil
2 und ein Aufnahmeuntertcil 3 aufweist — dient zum formschlüssigen Verbinden zweier dünnwandiger
Bauteile, nämlich einem ersten Bauteil 4 und einem zweiten Bauteil 5 durch einen Stanznocken 6
(F i g. 7 bis 9). Dabei können die dünnwandigen Bauteile 4, 5 aus Stahl, NE-Metallen oder Kunststoff bestehen,
wobei auch eine Verbindung von aus verschiedenartigen Werkstoffen bestehenden Bauteilen 4,5 möglich ist:
es muß jedoch mindestens ein Bauteil, nämlich das erste, einem Formstempel 3t zugewandte Bauteil 4 aus einem
Material bestehen, das unter Druckeinwirkung plastisch verformt werden kann. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
bestehen beide dünnwandige Bauteile 4 und 5 aus Stahlblech.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, weist das Aufnahmeunterteil
3 der Vorrichtung t ein zylinderförmiges Schneidgesenk 8 auf. das bei durch seine Längsmittelachse
d verlaufender Teilungsebene a längsgeteilt ausgebildet
ist, so daß die Schneidgesenkteile 8', 8" gebildet sind. Diese sind von einem Tragteil 9 gehalten, das drehfest
in eine zylindrische Ausnehmung 10 des Aufnahmeunterteils 3 eingesetzt ist. Zur Verbindung von Schneidgesenk
8 und Tragteil 9 ist letzteres an seinem obenliegenden Endabschnitt mit einem radial gerichteten Ringflansch
11 versehen, der derart in eine zugeordnete ringnutartige
Ausnehmung 12 der Schneidgesenkteile 8', 8" eingreift, daß zwischen seinen Kreisringflächen und den
zugewandten Stirnflächen der ringnutartigen Ausnehmung 12 jeweils ein Axialspiel besieht: ferner ist zwischen
dem Umfangsmante! des Ringflansch.es 11 und
der zugekehrten Wandung der ringnutartigen Ausnehmung 12 ein Radialspiel vorhanden. Das Tragteil 9 ist
mittig von einer Aufnahmebohrung 13 durchsetzt, in der sich längs verschiebbar ein Planierstempel 14 mit kreisförmigem
Querschnittsprofil befindet. Zu diesem fluchtend sind die Schneidgesenkteile 8', 8" jeweils mit halbkreisförmigen
Axialausnehmungen 15 versehen, deren Radius dem Radius des Planierstempels 14 entspricht
und an die sich eine in die ringnutartige Ausnehmung 12 übergehende radiale Erweiterung 15' anschließt.
Die Schneidgesenkteile 8', 8" werden durch die Eigenspannung von drei, ihren Außenumfang an ihrem
obenliegenden Endabschnitt umfassende Federstahlringe 16 aneinander gepreßt, die jeweils eine Umfangslükke
16' haben. Wie F i g. 3 zeigt, sind diese an der durch die Teilungsebene a gebildeten Trennfuge der Schneidgesenkteile
8', 8" angeordnet, so daß sich diese im Betriebseinsatz der Vorrichtung 1 — wie noch erläutert
wird — problemlos radial voneinander weg verlagern können. Ferner sind in den Schneidgesenkteilen 8', 8"
rwei diametral gegenüberliegende, nach oben zu ihrer Schneidfläche 8'" hin offene Formausnehmungen
ausgebildet, die in Draufsicht (F i g. 3) bei emander liegenden
Schneidgesenkteilen 8', 8" drei etwa gleich lange Umfangsseiten aufweisen und zur Axialausnehmung
15 hin offen sind Die Teilungsebenc a verläuft dabei durch die Längsmitte der sich quer zu den parallel laufenden
Uimfangsseiten erstreckenden Umfangsseite 17' der beiden Formausnehmungen 17. In F i g. 2 ist zu ersehen,
daß der Grund 17" der Formausnehmungen 17 in einem Längsschnitt zur Schneidfläche 8'" hin bogenförmig
verläuft, wobei sich die liefstliegende Stelle an der Axialausnehmung 15 befindet.
Der radial gerichtete Ringflansch 11 des Tragteils 9 ist
von einer Umfangsnut 18 begrenzt, in die ein an jedem der Schneidgesenkteile 8', 8" vorgesehener, radialer
ίο Vorsprung 18' eingreift. Dabei wird dessen halbkreisförmig
ausgebildete, entsprechend dem Radius der Umfangsnut 18 bemessene Ausnehmung 18" durch die Wirkung
der den Außenmantel der Schneidgesenkteile 8', 8" umfassende Federstahlringe 16 an die zugekehrte
Umfangsnut 18 angepreßt, während die Schneidgesenkteile 8', 8" in ihrer Ruhelage an ihrem obeniiegenden
Endabschnitt einander anliegen. An den untenliegenden Stirnseiten 23 der Schneidgesenkteile 8', 8" ist jeweils
eine Abschrägung 19 vorgesehen, die mit der Teilungs-2» ebene a einen Winkel von jeweils etwa 75° einschließen
und — wie in F i g. 1 dargestellt — so verlaufen, daß sie mit der Wandung der halbkreisförmigen Ausnehmung
18" der radialen Schulter 18' an deren radial tiefstliegenden Stelle eine spitzwinklige Eckkante bilden; dabei
verlaufen die untenliegenden Stirnseiten 23 der Schneidgesenkteile 8', 8" im Bereich der diamentral gegenüberliegenden
freien Enden der Ausnehmung 18" rechtwinklig zur Teilungsebene a. Über ihre untenliegenden
Stirnseiten 23 sitzen die Schneidgesenkteile 8', 8" auf einer Stützschulter 9' des Tragteils 9 auf, wobei
die Abschrägungen 19 ein ungehindertes radiales Aufweiten der Schneidgesenkteile 8', 8" an ihren obenliegenden
Eündabschnitten gewährleisten. Zur Verdrehsicherung des Schneidgesenks 8 ist in das Tragteil 9 nahe
seinem Außenumfang ein über die Stützschulter 9' hinausragender und achsparalicl zur Aufnahmebohrung 13
verlaufender Fixierstift 20 eingesetzt, der in eine an der untenliegenden Stirnseite 23 des Schneidgesenkteiles 8'
ausgebildete und in einem Winkel von 90° zurTeilungsebene a — der durch die Längsmittclachse d verläuft —
angeordnete NuI 21 eingreift. Da die Schneidgesenkteile 8', 8" von den Federstahlringen 16 umfaßt sind, also
von diesen längs der Teilungsebene a aneinander gepreßt werden, wird dabei zwangsläufig auch das
Schneidgesenkteil 8" gegen Verdrehen gesichert. Um beim Erzeugen des Stanznockens 6 unschön wirkende
Abdrücke am dünnwandigen Bauteil 5 zu vermeiden oder solche zumindest so klein wie möglich zu halten, ist
die Schneidfläche 8'" des Schneidgesenks 8 beiderseits so des Plamerstempels 14 mit abwärtsverlaufenden Abschrägungen
22 versehen, deren Kanten 22' sich parallel zur Teilungsebene a erstrecken.
Der Planierstempel 14 hat an seinem untenliegenden Endbereich einen Ringbund 24, der mit Radialspiel in
einem sowohl im Aufnahmeunterteil 3 als auch an der Unterseite des Tragteils 9 vorgesehenen, zylinderförmigen
Hohlraum 25 angeordnet ist, auf dessen Boden 25' eine aus gehärtetem Stahl bestehende Druckplatte
aufliegt !Eine den untenliegenden Endabschnitt des PIanierstempels
14 umgebende Druckfeder 27 stützt sich einerseits gegen die Druckplatte 26 und andererseits
gegen die untenliegende Stirnseite 24' des Ringbundes 24 ab; anstelle der Druckfeder 27 können auch Tellerfedern
oder ein ähnlicher Federspeicher vorgesehen werb5 den. Die Längserstreckung des Planierstempels 14 ist
derart bemessen, daß wenn er sich in der in F i g. 1 dargestellten
Vcrformungslage befindet — in der seine untenliegende
Stirnseite 14' auf der Druckplatte 26 auf-
sitzt und in die er gegen die Wirkung der Druckfeder 27
verlagert wird — seine obenliegende, senkrecht zu seiner Längsachse verlaufende Stirnseite 14" um ein definiertes,
im folgenden näher erläutertes Maß b unterhalb der Schneidfläche 8'" des Schneidgesenks 8 liegt. Nach
Erzeugung des Stanznockens 6 wird der Planierstempel 14 durch die Wirkung der Druckfeder 27 in die in F i g. 2
veranschaulichte Auswerferlage verlagert, wobei die obenliegende Stirnseite 24" seines Ringbundes 24 an
der zugewandten Stirnwand des Hohlraums 25 anliegt, während seine obenliegende Stirnseite 14" auf Höhe
der Schneidfläche 8'" des Schneidgesenks 8 liegt.
Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, ist in das Aufnahmeoberteil
2 ein Halteschaft 30 eingesetzt, an dessen Unterseite ein Formstempel 31 ausgebildet ist. Dieser hat
einen mit dem Planierstempel 14 fluchtenden mittigen Schneidteil 32, dessen freie Stirnseite eine Schneidfläche
32' bildet, deren Radius dem Radius des Planierstempels 14 entspricht. Von der Schneidfläche 32' stehen radial
zwei, den Formausnchmungen 17 im Schneidgesenk 8 zugeordnete Prägestege 33 ab (F i g. 6), deren konvex
ausgebildete Außenform der konkaven Form der Formausnehmungen 17 entspricht. Die Höhenerstreckung
des von der freien Stirnseite 30' des Halteschaftes 30 abstehenden mittigen Schneidteils 32 ist gleich oder
auch größer als die Gesamtdicke der mittels der Vorrichtung 1 zu verbindenden dünnwandigen Bauteile 4
und 5. Selbstverständlich kann der Halteschaft 30 — dessen Durchmesser etwas größer ist als die größte
Breite des Formstempels 31 — auch von diesem vollständig durchsetzt sein, so daß sich ein solcher Formstempel
31 am Aufnahmeoberteil 2 abstützt. Der Formstempel 31 kann auch mit mehr als zwei, üblicherweise
in gleichgroßem Winkelabstand voneinander angeordneten Prägestegen 33 — bei einer entsprechenden Anzahl
von zugeordneten Formausnehmungen 17 — versehen sein. Die Anzahl der am Stanznocken 6 erzeugten
Verbindungsstege 34 entspricht somit der Anzahl der Prägestege 33 am Formstempel 31.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung!
ist folgende:
Wie in F i g. 7 ersichtlich, wird das zweite Bauteil 5 auf das beim Preßvorgang in eine Presse über das Aufnahmeunterteil
3 starr eingesetzte Schneidgesenk 8 gelegt, während gegen das auf ihm liegende erste Bauteil 4 der
Formstempel 31 wirkt. Dieser wird bei einem Pressenhub über das Aufnahmeoberteil 2 abwärts bewegt, wodurch
von der Schneidfläche 32' seines mittigen Schneidteils 32 bei gegen das Schneidgesenk 8 wirkendem
Preßdruck die beiden dünnwandigen Bauteile 4, 5 an apfrpniihprlipcpnripn I ImfanasahKrhnitten fi' dps
und der obenliegendcn Stirnseite 14" des hierbei von der Auswerfcrlage in die Verformungslage verlagerten
Planierstempels 14 — ist so bemessen, daß die Dicke D der beiden ausgestanzten Ausschnitte 6" des Stanznokkens
6 beim schließlich erfolgenden Gegeneinanderpressen von Planierstempel 14 und Formstempel 31 nur
noch etwa zwei Drittel der Gesamtdicke von Bauteil 4 und 5 beträgt. Durch diese Stauchung, also plastische
Verformung der Bauteile 4,5 werden die Ausschnitte 6"
ίο parallel zur Bauteilebene vergrößert, so daß an der dem
Schneidgesenk 8 zugewandten Außenseite des zweiten Bauteils 5 ein längs jedem Umfangsabschnitt 6' verlaufender
Stauchrand 6'" entsteht, der um ein Maß c über die beim Durchstanzen gebildeten Umfangsabschnitte
6' hinausragt. Da die Schneidgesenkteile 8', 8" durch die Fcdersiahlringe 16 aneinandergepreßt werden, ist gewährleistet,
daß sie sich während des Stauchvorgangs an ihren obenliegenden Endabschnitten gegen die Wirkung
der Federstahlringe 16 radial voneinander weg nach außen verlagern (Pfeilrichtung e) und sich damit
die Stauchränder 6'" ungehindert ausbilden können; dabei entsteht längs der Teilungsebene a der Schneidgesenkteile
8', 8" und — wie in F i g. 7 ersichtlich — zwischen der Wandung der Axialausnehmang 15 und dem
Planierstempel 14 ein keilförmiger, sich nach unten verjüngender Luftspalt. Wenn bei Erzeugung des Stanznockens
6 der mittige Schneidteil 32 des Formstempels 31 soweit eingetaucht ist, daß seine Höhenerstreckung
mit der Gesamtdicke der Bauteile 4 und 5 übereinstimmt, drückt die freie Stirnseite 30' des Halteschaftes
30 gegen die obenliegende Außenseite des Bauteils 4, wodurch an diesem eine Faltenbildung oder dergleichen
vermieden wird. Nach Erzeugung des Stanznockens 6 wird das Aufnahmeoberteil 2 durch einen aufwärts gerichteten
Preßhub nach oben verlagert, während gleichzeitig der Planierstempel 14 durch die Wirkung der
Druckfeder 27 in seine Auswerferlager (F i g. 2) bewegt und damit der Stanznocken 6 aus dem Schneidgesenk 8
heraus verlagert wird, so daß die miteinander verbundenen Bauteile 4 und 5 mühelos weiterbewegt werden
können. Schließlich werden die Schneidgesenkteile 8', 8" durch die Wirkung der Federstahlringe 16 wieder
aneinandergepreßt.
Da der Ausschnitt 6" des ersten Bauteils 4 über seine Slauchränder 6'" das zweite Bauteil 5 längs dessen Umfangsabschnitte
6' untergreift (daher muß mindestens das erste Bauteil 4 aus plastisch verformbaren Material
bestehen) und er ferner beim Stauchvorgang vom Planierstempel 14 an die zugewandte Unterseite des zweiten
Bauteils 5 angepreßt wird, sind die beiden Bauteile 4 und S im Rerpirh Hps StanynnrWprn; fi form«;rhli!<;<;iiT und
Stanznockens 6 durchgetrennt werden. Dabei wird ein zwischen den Umfangsabschnitten 6' und im Mittelbereich
des Stanznockens 6 liegender, hierbei erzeugter Ausschnitt 6" des ersten Bauteils 4 samt dem unter ihm
liegenden, gleichförmigen Ausschnitt 6" des zweiten Bauteils 5 soweit durchgedrückt, bis seine an der
Schneidfläche 32' des Formstempel 31 anliegende Außenfläche auf Höhe der dem Schneidgesenk 8 zugewandten
Außenfläche des zweiten Bauteils 5 liegt. Die übereinanderliegenden Ausschnitte 6" der Bauteile 4
und 5 werden von den radial von ihnen abstehenden, einander gegenüberliegenden Verbindungsstegen 34
gehalten, die mit Erzeugung der Ausschnitte 6" in den Formausnehmungen 17 des Schneidgesenks 8 unter Einwirkung
der Prägestege 33 ausgeformt werden. Die Größe des definierten Maßes b — also der Abstand
zwischen der Schneidfläche 8'" des Schneidgesenks 8 dauerhaft verriegelt. Die Bauteile 4 und 5 können natürlich
durch eine Vielzahl von Stanznocken 6 miteinander verbunden werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Vorrichtung zum Verbinden wenigstens zweier dünnwandiger Bauteile durch Stanznocken, wobei s
von den Bauteilen mindestens eines plastisch verformbar ist, im wesentlichen bestehend aus einem
über eine Axialausnehmung einen Planierstempel aufnehmenden Schneidgesenk, das von einem Tragteil
gehalten ist und an dessen Schneidflächc mehrere Schneidkanten ausgebildet sind, und ferner einem
dem Planierstempel gegenüberliegenden Formstempel, an dessen Schneidfläche beim Preßvorgang
zur Erzeugung eines Stanznockens ein erstes dünnwandiges Bauteil anliegt, während ein zweites dünnwandiges
Bauteil an dem Schneidgesenk anliegt, in das der Stanznocken beim Preßvorgang so weit hineingedrückt
wird, bis die Bauteile an Umfangsabschnitten des Stanznockens mittels Stanzen durchgetrennt
sind und dabei das erste Bauteil soweit durchgedrückt ist, daß seine an der Schneidfläche
des Formstempels anliegenden Außenfläche etwa auf Höhe der dem Schneidgesenk zugewandten Außenfläche
des zweiten Bauteils liegt und die so gebildeten Ausschnitte durch Gegeneinanderpressen von
Planierstempel und Formstempel gestaucht und dadurch parallel zur Bauteilebene vergrößert werden,
wobei das mehrere Längsteile aufweisende Schneidgesenk in seiner Längsmittelcbenc geteilt ist und die
beim Schneidvorgang aneinanderliegenden Längsteile des Schneidgesenks während des Stauchens radial
voneinander weg nach außen verlagert werden, sowie ferner der Formstempel einen miltigen, die
Schneidfläche bildenden Schneidteil hat, während der Planierstempel eine etwa senkrecht zu seiner jr>
Längsachse verlaufende, obenliegende Stirnseite hat, die um ein solch definiertes Maß unterhalb der
Schneidfläche des Schneidgesenks liegt, daß die Bauteilausschnitte
gestaucht werden, dadurch gekennzeichnet, daß
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