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Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Primärstrahlen-
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blende Die Erfindung betrifft ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einer
an einem Ende eines Röhre-Bildschichtträgers gehaltenen Röntgenröhre mit angeflanschter
Strahlenblende und einem am anderen Ende des Röhre-Bildschichtträgers zu dieser
ausgerichtet gehaltenen Bildschichtträger mit Mitteln zur zentrischen Positionierung
von Bildschichten bestimmter vorgegebener Formate.
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Röntgenuntersuchungsgeräte dieser Art weisen Mittel zur Einstellung
der Strahlenblende entsprechend dem jeweils gewählten Bildformat auf. Demgemäß wird
durch den Benutzer die Strahlenblende so eingestellt, daß zwar das gesamte gewünschte
Bildformat mit Strahlung ausgefüllt wird, daß beispielsweise eine Röntgenfilmkassette
bis zu ihren Rändern von Strahlung getroffen wird, daß aber andererseits eine Überstrahlung
nicht erfolgt. Eine solche Überstrahlung hätte eine unnötige Strahlenbelastung des
Patienten zu Folge.
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In der Praxis besteht bei einem Röntgenuntersuchungsgerät der eingangs
genannten Art die Gefahr, daß die Strahlenblende einmal so eingestellt wird, daß
sich die maximale Größe des Strahlenganges ergibt. Auch bei Verwendung von Bildschichten,
deren Format kleiner ist als das maximal mögliche, werden dabei natürlich einwandfreie
Röntgenaufnahmen erzielt. Der Benutzer erkennt nicht ohne weiteres, daß eine Überstrahlung
erfolgt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Röntgenuntersuchungsgerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem auf dem jeweils angefertigten Röntgenbild
erkennbar ist, ob die richtige Einblendung der Röntgenstrahlung beim Anfertigen
des Röntgenbildes erfolgt ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eine
der die Strahlung begrenzenden Kanten der Strahlenblende mit einem in die Strahlung
ragenden Ansatz versehen ist. Der Ansatz wird auf dem Röntgenbild weiß wiedergegeben.
Wird er klein genug ausgebildet, z. B. so, daß er nur wenige Millimeter in den Strahlengang
hineinragt, so ist auf dem Röntgenbild erkennbar, ob die Einblendung ordnungsgemäß
erfolgt ist. Ist nämlich der Ansatz nicht zu sehen, so ist die Blendenöffnung zu
groß.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht bei einer drehbaren
Blendenscheibe mit in die Strahlung einschwenkbaren, den vorbestimmten Formaten
der Bildschicht angepaßten Durchbrüchen darin, daß jeder Durchbruch an einer die
Strahlung begrenzenden Kante einen Ansatz individueller Form aufweist. Aufgrund
der auch im Röntgenbild erscheinenden Form des Ansatzes kann dabei sofort auf die
Größe der Einblendung anhand des Röntgenbildes geschlossen werden.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 eine Darstellung eines Röntgenuntersuchungsgerätes zur Erläuterung
des Erfindungsgedankens,
Fig. 2 eine Darstellurig der Strahlenblende
des Untersuchungsgerätes gemäß Figur 1, und Fig. 3 verschiedene Bildformate zur
Erläuterung des Erfindungsgedankens.
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In der Figur 1 erkennt man ein Röntgenuntcrsuchungsgerät 1, bei dem
die Röntgenröhre 2 an einem an einer Stativsäule 3 höhenverstellbaren und um eine
horizontale Achse 4 drehbaren Röhre-Bildschichtträger 5 gehaltert ist. An der Röntgenröhre
2 ist eine Strahlenblende 6 angeflanscht. An dem der Röntgenröhre 2 gegenüberliegenden
Ende des Röhre-Bildschichtträgers 5 ist ein Kassettenhalter 7 als Bildschichtträger
ineinem konstanten Abstand zur Röntgenröhre und zu dieser ausgerichtet befestigt.
Der Kassettenhalter 7 besitzt einen Einschubschlitz 8, durch den hindurch Röntgenfilmkassetten
(nicht dargestellt) eingeschoben werden können. Die Spannmittel des Kassettenhalters,
von denen nur der Einstellknopf 9 dargestellt ist, gestatten nur die Halterung von
vier unterschiedlichen Formaten 10, 11, 12, 13. Diese sind auf der der Röntgenröhre
1 zugewandten Seite 14 des Kassettenhalters aufgezeichnet. Aus dem Gehäuse 15 der
Strahlenblende 6 schaut seitlich eine kreisrunde Blendenscheibe 16 vor. Der vorstehende
Rand der Blendenscheibe 16 trägt die gleiche Farbe 17 wie die auf der der Röntgenröhre
zugewandten Seite des Kassettenhalters aufgezeichnete Formatbegrenzung 12, auf die
die von der Strahlenblende 6 eingeblendete Strahlenpyramide 18 eingestellt ist.
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In der schematischen Darstellung der Figur 2 erkennt man, daß die
seitlich aus dem Blendengehäuse 15 vorstehende Blendenscheibe 16 auf einer Achse
19 befestigt ist, auf der sich etwas näher zur Röntgenröhre 2 eine
zweite
kleinere Blendenscheibe 20 befindet. Man erkennt ferner, daß die in die Strahlenpyramide
18 eingeschwenkten Durchbrüche 21, 22 der beiden starr miteinander auf derselben
Achse 19 verbundenen Blendenscheiben 16, 20 exakt die gleiche Strahlenpyramide ausblenden.
Dies gilt auch für die anderen mit den beiden Blendenscheiben gemeinsam in die Strahlenpyramide
drehbaren Durchbrüche, von denen in der Figur 2 nur die Durchbrüche 23, 24 sichtbar
sind. Das der Röntgenröhre 2 zugewandte Ende der Achse 19, auf der die Blendenscheiben
16, 20 befestigt sind, ist näher zum Zentralstrahl 27 gelagert als sein anderes
Ende.
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Beim Untersuchen wählt der Arzt eine dem Untersuchungsbereich angepaßte
Röntgenfilmkassette. Dabei kann er nur zwischen den vier auf der der Röntgenröhre
zugewandten Seite des Kassettenhalters 7 eingezeichneten Formaten 10, 11, 12, 13
wählen. Setzt er eine Röntgenfilmkassette eines dieser Formate ein, wobei die Spannmittel
die Röntgenfilmkassette dieses Formates nur bei entsprechendem Einstellen des Einstellknopfes
9 am Kassettenhalter 7 festhalten, so ist am Einstellknopf, in hier nicht weiter
dargestellter Weise, diese Farbe abzulesen. Sie entspricht auch der Farbe, mit der
dieses Format auf der der Röntgenröhre 2 zugewandten Seite des Kassettenhalters
7 aufgezeichnet ist. Nunmehr braucht die Bedienungsperson die Blendenscheibe 16
nur so lange zu drehen, bis diese gleiche Farbe auf dem aus dem Gehäuse 15 der Strahlenblende
6 vorstehenden Rand der großen Blendenscheibe 16 erscheint. Rastet dann die Raste
28 in die entsprechende Kerbe am Rand der Blendenscheibe 16 ein, so ist dieses Format
durch die Strahlenblende 6 exakt ausgeblendet. Die Aufnahme kann ausgelöst werden.
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Damit auf dem jeweiligen Röntgenbild erkennbar ist, ob die Strahlenblende
6 richtig eingestellt war, weist jeder der Durchbrüche in der Blendenscheibe 16
an einer der die Strahlung begrenzenden Kanten einen in den Strahlengang ragenden
Ansatz auf, der auf dem Röntgenfilm weiß abgebildet wird. In der Figur 1 ist bei
spielsweise der Ansatz 29 sichtbar. Der jeweilige Ansatz wird nicht abgebildet,
wenn eine im Vergleich zum gewählten Kassettenformat zu große Blendenöffnung eingestellt
worden ist.
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Die Figur 3 zeigt für drei Kassettenformate 18 x 24, 18 x 43 und 24
x 30 die jeweilige Abbildung des Ansatzes der Blendenscheibe 16. Das größte Kassettenformat
35 x 43 erfordert keinen Ansatz am entsprechenden Durchbruch der Blendenscheibe
16, da in diesem Fall keine größere Blendenöffnung eingestellt werden kann. Aus
der Figur 3 geht hervor, daß für jede Blendenöffnung und jedes Kassettenformat Ansätze
an Kanten vorgesehen sind, die die Felder gegenüber größeren Feldern charakteristisch
begrenzen. Es ist möglich, den Ansätzen eine individuelle Form zu geben, wie dies
in Figur 3 dargestellt ist. Dies erlaubt dann einen zusätzlichen Rückschluß auf
die Größe der Einblendung. Es können auch an mehreren der die Strahlung begrenzenden
Kanten eines Durchbruches in der Blendenscheibe 16 Ansätze vorgesehen sein.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Ansätze gemäß der Figur 3 nur an den die
Strahlenpyramide 18 begrenzenden Kanten der Durchbrüche der Blendenscheibe 16 vorgesehen
werden. Es ist aber möglich, solche Ansätze auch an den Kanten der Durchbrüche der
Blendenscheibe 20 vorzusehen.
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2 Patentansprüche 3 Figuren